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Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden.
Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage.
Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten.
UG: Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller
EG: Gewerbefläche, Wohnfläche
OG: Wohnflächen
Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen.
Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein.
Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an.
Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein
Anforderungen EU-Taxonomie
Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können.
Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter:
https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie
Bauprodukte und Materialien
Anforderungen EU-Taxonomie
Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten.
Umweltverschmutzung durch Baumaterialien
Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden:
nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden)
Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen
Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen
Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung.
Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden."
* Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden."
Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren.
Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.)
Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen:
Formaldehyd:
1. Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. "Blauer Engel" oder vergleichbares Label
VOC:
1. Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. "Blauer Engel" oder vergleichbares Label
Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen.
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
FUW_EU-Taxonomie Anforderungen
FUW_Pflichtenheft_DGNB_GU_Rev01
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise
Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung,
PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt.
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
Anlage NU_Vertrag_PG BauSystem
Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
FUW F-T3 & TG-N4_Allgemeine Vorbemerkungen
Umlagen:
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Allgemeine Umlagen: 1,8%
Bauleistungsversicherung: 0,8%
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden:
258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 RDA FT-3
01
RDA FT-3
TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN
Allgemeines
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET (s. FUW F-T3 & TG-N4_Allgemeine Vorbemerkungen, S.24 f.).
VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 379 Raumlufttechnische Anlagen DIN 18 380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungs- anlagen DIN 18 381 Gas-, Wasser- und Abwasser-Installations- arbeiten innerhalb von Gebäuden DIN 18 421 Dämmarbeiten an technischen Anlagen Für die Barrierefreiheit gilt die DIN 18040, Teil 2 daneben alle einschlägigen Vorschriften wie DVGW, VDE, TRGI-Gas, BDI-Richtlinien, sowie die behördlichen Vorschriften und örtl. Bauauflage der Wärmeversorg- ungsunternehmen, ausserdem die erschütterungs- und körperschallisolierte Lagerung von bestimmten Anlagen.
Für die Angebotsabgabe können auch technisch gleich- wertige Produkte anderer Hersteller/Fabrikate aufge- führt werden, wenn diese preislich interessanter sind. Sie müssen dann jedoch getrennt als Anlage zum Leistungsverzeichnis angeboten werden.
Die Gleichwertigkeit ist vom AN-Rauchdruckanlagenbauer unaufgefordert nachzuweisen.
Baubeschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau
von einem Hochhaus mit ingesamt
76 Wohneinheiten und einer PKW-Tiefgarage, angebunden an den Bestand.
Als Wärmeentwickler dient eine Übergabestation mit Anschluss an die bestehende Heizzentrale im Nachbargebäude.
Das Leistungsverzeichnis umfasst die Rauchdruckanlage mit Zubehör, die Rohr- und Armaturendämmung.
Für die Angebotsabgabe können auch gleichwertige Gegen- stände anderer Hersteller aufgeführt werden. Sie müssen dann jedoch getrennt als Anlage zum Leistungsver- zeichnis angeboten werden. Die Bauherrschaft behält sich Änderungen über die Auswahl der Einrichtungsgegen- stände und die Montage derselben vor.
Die Preise sind für die Lieferung und Montage getrennt einzusetzen. In die Montage sind alle erforderlichen Dübel sowie Dichtungs- und Befestigungsmaterial einbezogen.
Rohrbefestigungen
Sämtliche Leitungen sind mittels Rohrschellen, Aufhängungen oder Rohrträgern, lösbar, zu befestigen.
Alle Rohrbefestigungen für die Rohrleitungen sind in verzinkter Ausführung zu liefern. Die hierfür erforder- lichen Schrauben etc. müssen aus korrosionsgeschütztem Material bestehen.
Dübel-Befestigungen-Montageschienen Alle Befestigungen von Einzelrohren sowie Unterkonstruktionen, z.B. Traversen, der Heizungs-, Sanitär-, Klima-, Lüftungs- und Elektrobranche sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu montieren.
Es dürfen nur Zugzonen taugliche Dübel von Zulassungs- zeitraum 2017 - 2021 und der Lastklassen 1,5 - 30 kN unter Einhaltung der Zulassungskriterien verwendet werden.
Die Dübel sind unter Berücksichtung der jeweiligen bau- aufsichtlichen Zulassung ingenieurmäßig zu planen. Ins- besondere sind die Bohrachs- und Randabstände sowie Bauteildicke zu beachten.
Bei reduzierten Achs- und Randabständen sind die jeweiligen Lasten zu reduzieren.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf den Abschnitt "Überwachung der Ausführung" in dem jeweiligen Zulassungsbescheid hin.
Vor Montagebeginn sind die jeweiligen Zulassungs- bescheide dem Bauleiter vorzulegen.
Zum Beispiel: Hinterschneidtechnik, Verbundtechnik sowie Spreiztechnik. Fabrikate: Fischer, Upat, oder gleichwertig
In Feuchträumen wie zum Beispiel: Tiefgaragen, Stollen und Tunnel sind V4A Anker des Werkstoffes Nr 1.4401 DIN 17440 einzusetzen.
Es ist darauf zu achten, dass alle Rohrbefestigungen, insbesondere die Rohrschellen so groß bemessen sind, dass um das zu befestigende Rohr ein Moosgummistreifen von 4-6 mm Stärke gelegt werden kann und die Schelle dicht und fest schließt.
Elektroverdrahtung
Die elektrische Verdrahtung der einzelnen Schalt- und Regelgeräte ist nach den VDE-Vorschriften durch eine Elektroinstallationsfirma vorschriftsmäßig auszuführen. Das Auflegen der Elektroleitungen und die interne Verkabelung ist durch den AN-RDA auszuführen.
Von der vom AG beauftragten Elektroinstallationsfirma werden nur die Elektroleitungen, nach Angabe der Sanitärfirma und den zu erstellenden Kabelzuglisten, an die Geräte geführt, jedoch nicht aufgelegt.
Die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage ist vom AN-Rauchdruckanlagenbauer sicherzustellen.
Leitern und Hebezeug
Die Kosten für Leitern und Hebezeug für die Montage und Aufstellung sämtlicher sanitärtechnischen Geräte im Gebäude, inkl. sämtlicher Nebenkosten, sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Raumhöhen zwischen ca. 2,50 bis 3,50 m
Insgemeinkosten / Montagezeichnungen
Die Kosten für Fracht und Anfuhr der Materialien und Werkzeuge frei Baustelle, Werkzeugvorhaltung, Rücktransport derselben und Bauaufsicht sowie
Überprüfung der Projektpläne und Anfertigung von Montagezeichnungen. Erstellung der Bedienungs- anleitungen und Einweisung der Bauherren, sind zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
TECHNISCHE VORBEDINGUNGEN
Zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen dienen ausschließlich als Orientierungshilfe. Alle Unterlagen und Angaben sind vom Auftragnehmer auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Fabrikat, Typ und technische Angaben sind - falls dies das Leistungsverzeichnis vorsieht - genau zu spezi- fizieren. Alle Materialien sind auf Verlangen unentgeltlich zu bemustern.
Alternativen sind in den dafür vorgesehenen Positionen zu beschreiben und als Einheitspreis auszuweisen, je- doch nicht in den Gesamtpreis einzurechnen.
Darüber hinausgehende Änderungsvorschläge sind gesondert beizulegen.
Für alle Bauprodukte, die in der jeweils gültigen Bau- regelliste aufgeführt sind, ist ein entsprechender Übereinstimmungsnachweis zu führen. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsicht- liches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis zu führen.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Be- hörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenver- antwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Fachgerechte Anschlussarbeiten an bereits vorab ge- leistete Gewerke sind zu erbringen und im Gesamtpreis mit zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Baugrundstück zu besichtigen, und zwar vor Angebotsabgabe. Alle evtl. vorhandenen Erschwernisse auf Grund der vorgefundenen Örtlichkeiten sind in die betreffende Position einzu- kalkulieren oder in Sonderpositionen anzubieten.
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustellen- einrichtungen sind inbegriffen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Über- nahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrecht- liche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auf- tragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Ein- haltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Der Auftragnehmer übergibt vor Aufnahme der Arbeiten auf Verlangen eine auf die Baustelle bezogene Gefähr- dungsbeurteilung und sichert die Überwachung des Gewerks durch den Fachbauleiter sowie die Einhaltung aller weiteren gesetzlichen und behördlichen Ver- pflichtungen zu. Ihm obliegt die Verkehrssicherungs- pflicht. Die Baustellenordnung und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sind Vertragsbestandteil und einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat Abfall, insbesondere Verpack- ungsmaterial, Recyclingmaterial und Sondermüll, der durch seine Tätigkeit anfällt, täglich, nach den je- weils gültgen Abfallgesetzen, auf eigene Kosten zu entsorgen. Auf Verlangen hat er der Bauleitung unver- züglich entsprechende Nachweise vorzulegen.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftrag- nehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis
01.01 RDA
01.01
RDA