Parkettboden
Fürstenried West - Forst-Kasten-Allee 121a - 81475 München Neubau Gebäude F-T3 (Wohnen)
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Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden. Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage. Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten. UG:     Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller EG:     Gewerbefläche, Wohnfläche OG:     Wohnflächen Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen. Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein. Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an. Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein Anforderungen EU-Taxonomie Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können. Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter: https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie Bauprodukte und Materialien Anforderungen EU-Taxonomie Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten. Umweltverschmutzung durch Baumaterialien Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden: nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden) Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung. Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden." * Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden." Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren. Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.) Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen: Formaldehyd: 1.            Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label VOC: 1.            Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.5_EU-Taxonomie_Anforderungen Anl_4.6_Pflichtenheft_DGNB
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung, PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.3_PG_BauSystem Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.2_Allgemeine_Vorbemerkungen_AG Umlagen: Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Allgemeine Umlagen: 1,8% Projektversicherung: 0,8% Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 Parkettarbeiten
01
Parkettarbeiten
ZTV PARKETTARBEITEN 1. Allgemeines / Geltungsbereich Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus der DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten in jeweils aktueller Fassung. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2. Stoffe / Bauteile Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Die Bodenbeläge sind mit hochsiederfreiem und sehr emissionsarmen Klebstoff gemäß EC1 (EMICODE 1 oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein) zu verkleben. Klebstoffe müssen schubfest sein und der DIN EN 14259 entsprechen. Klebstoff wasserunlöslich und formaldehyd- und lösemittelfrei. Die Beläge müssen, soweit nicht anders beschrieben, mindestens der Brandstoffklasse schwer entflammbar entsprechen. Nur vom Belagshersteller empfohlener und auf den Untergrund abgestimmter Klebstoff darf zum Einsatz kommen. 3. Ausführung Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Planung / Vorbereitung Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggfs. zu planen: Überprüfung der Eignung der Bodenbeläge Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen des AG der Herstellernachweis vom AN (z. B. über Eignungsklasse, Komfortwert, Ableitfähigkeit, Stuhlrolleneignung, Brandverhalten, Trittschallverbesserungsmaß, Schallabsorptionsgrad, Wärmedurchlasswiderstand, Eigengewicht,) zu erbringen. Wenn Bodenbelagshersteller keine Bescheinigungen u. a. über schmutzabweisende Eigenschaften, antibakterielle Wirkung, elektrische Eigenschaften, Licht- und Wasserechtheit, Rutschfestigkeit vorweisen können, sind vom AN, soweit erforderlich, Gutachten vorzulegen. Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem. Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn sind die Untergründe auf Bauwerksrestfeuchte mit CM-Prüfgerät zu untersuchen und nachzuweisen, um frühzeitig ggf. unterstützende Maßnahmen zur Bautrocknung einleiten zu können. Die Messstellen und Messergebnisse sind zu protokollieren und der Bauleitung vorzulegen. Beschädigte Estrichflächen sind nach Durchführung der Messungen fachgerecht wiederherzustellen. Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen. Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Cloudzugang zur Verfügung gestellt. Baustelleneinrichtungsflächen Während dem Großteil der Ausbauphase steht ein Gerüstaufzug zum Materialtransport für alle Gewerke zur Verfügung. Die Anlieferungen sind mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen. Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss angebracht. Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen weiteren Vermessungsarbeiten sind eigenständig auszuführen. Ausführungsvorgaben Bodenbelagsarbeiten Alle Bodenbeläge sind so auszubilden, dass die Anschlüsse der Beläge untereinander ohne Höhendifferenzen im fertigen Belag erfolgen, sofern keine Höhensprünge geplant sind. Die Verlegerichtung des Parketts ist vorher mit dem Architekten/AG abzustimmen. Entsprechende Verschnittmengen sind im Angebot zu berücksichtigen. Abweichend von ATV DIN 18365, Punkt 3.4.4, wird die Verlegerichtung durch den AG festgelegt. Als Kalkulationsgrundlage ist Längsorientierung anzunehmen. Die Bahnen müssen in gleicher Richtung verlaufen. Abweichend von ATV DIN 18365, Punkt 3.4.4, dürfen Türnischen nicht mit gesonderten Materialstreifen belegt werden. Abweichend von den ATV DIN 18365 sind Kopfstöße nicht zulässig. Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Sie sind in der Oberfläche mit geeigneten Fugenprofilen auszuführen und dauerelastisch zu versiegeln Fugenbreite ca. 10mm. Bei Trennungen zwischen Räumen ist die Trennung mittig unter dem Türblatt auszuführen, wenn nicht anders in der Planung definiert. Sämtliche Bauteile, wie z.B. Sockelleisten etc. sind unsichtbar zu befestigen, wenn nicht anders in der Planung definiert. In Bereichen, in denen keine Sockelleisten vorgesehen sind, sind die Bodenbeläge exakt an die angrenzenden Bauteile anzuarbeiten. Die Anschnitte an Belagstrenn-/ Fugenprofile sind absolut exakt auszubilden. Nur nach Rücksprache mit dem AG dürfen Abdeckrosetten zur Ausführung kommen. Beim Einbau von Trennschienen bei Belagswechsel oder als Begrenzung sind alle Anforderungen an den Schall- und Brandschutz einzuhalten. Die in der Planung angegebenen Maße sind Richtmaße. Die genauen Maße sind grundsätzlich am Bau zu nehmen. Rutschhemmung Die Gleitsicherheit muss als rutschhemmend eingestuft sein. Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Für alle Bereiche ist anzunehmen, dass sie sowohl nass als auch trocken begangen werden. Entsprechend sind beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen. Soweit die Bodenbelagssauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit. Soweit keine Rutschhemmungsanforderung in den Planungen definiert ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung. Streiflicht Beim Einsatz hochreflektierender, geringstrukturierter Oberböden kann es im Gegenlicht, beispielsweise langer, vor kopfbelichteter Flure, zu auffälligen und negativ wahrgenommenen optischen Beeinträchtigungen aus Streiflicht kommen. Der AN erkennt aufgrund seiner Erfahrung die Gefahr solcher Situationen und wird den AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn auf diese Gefahr aufmerksam machen und beim AG Bedenken gegen die Ausführung anmelden, um die bewusste Zustimmung des AG zu Materialauswahl und Einbausituation herbeizuführen. Sockelleisten Sockelleisten sollen, soweit nicht nachfolgend abweichend beschrieben, aus demselben Material mit derselben Oberflächenbehandlung hergestellt sein wie die Oberfläche der davor liegenden Bodenflächen. Ecken sind auf Gehrung zu schneiden. Sofern Sockelleisten rückseitig nicht vollflächig wandbündig aufliegen, etwa durch Hohlkehlen, unterseitige Abschrägungen usw., sind alle sichtbaren Stirnflächen und Anschlüsse (freie Wandenden) mit auf Gehrung geschnittenen Enden zu verdecken. Sockelleisten sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, nach Möglichkeit auf dem Untergrund verklebt werden. Kann die Dauerhaftigkeit der Verklebung bei zu erwartender üblicher mechanischer Beanspruchung aufgrund des Untergrunds nicht erwartet werden, so sollen Holzwerkstoffleisten mit Stahlstiften, Massivholzleisten mit Schrauben befestigt werden. Als Schrauben sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, Messing-Linsenkopf-Schlitzschrauben, Schlitze waagerecht eingestellt, zu verwenden. Anschlüsse nicht ausreichend biege- oder verformbarer Sockelleisten an runde Wände oder Rundstützen sollen gänzlich ohne solche Profile ausgeführt werden, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. In diesen Fällen ist der Bodenbelag oberflächenfertig sichttauglich mit umlaufend gleichmäßig breiter, korkgefüllter Randfuge auszuführen. 4. Nebenleistungen Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Herstellen von Anschlüssen an Wände, Stützen, Fassaden, etc., sofern nicht in separaten Positionen beschrieben Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen, Beschädigungen und Verfärbungen angrenzender Bauteile, inkl. rückstandslosem Entfernen der Schutzmaßnahmen. Ausbessern leichter Fehlstellen im Untergrund. Das Vorabherstellen von einer lose gelegten Musterfläche pro Belagstyp von mindestens 5 m² ist einzukalkulieren. Diese Fläche wird nach Freigabe durch den AG verbindliche Vorlage für die Ausführung der Verlegearbeiten. Abschnittsweise Entfernung der Überstände von Estrichrandstreifen nach Fertigstellung der Bodenbeläge. Aufbringen des Fixierbandes auf den vorbereiteten Untergrund, insbesondere in den Nahtbereichen und unter den Kopfenden zur wellenfreien Verlegung und dauerhaft festen Fixierung der Nahtstellen. Alle Bodenbeläge sind sowohl vor Beginn der Arbeiten als auch nach Fertigstellung der Gesamtleistung gemäß den Herstellervorgaben von grober Verschmutzung zu reinigen. Zusammenstellung und Übergabe von sämtlichen Pflegeanweisungen für den AG inkl. vollständiger Dokumentation der verwendeten Stoffe in einem Ordner. Die angegebenen Mengen sind Nettoflächen. Bei der Preisabgabe sind Verschnitte zu berücksichtigen.
ZTV PARKETTARBEITEN
01.01 Parkettarbeiten F-T3
01.01
Parkettarbeiten F-T3