Elektrotechnik
Freiburg Uniklinik GU Infrastrukturkanal
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6 Ingenieurbauwerke / Rigolen / Haubenkanal
6
Ingenieurbauwerke / Rigolen / Haubenkanal
6.10 Wiederherstellung Vordach UNZ
6.10
Wiederherstellung Vordach UNZ
8 Rohrvortrieb
8
Rohrvortrieb
8. 1 Querrung Heiliggeiststraße DN 800
8. 1
Querrung Heiliggeiststraße DN 800
8. 2 Rohrvortrieb unter Bahndamm DN 600
8. 2
Rohrvortrieb unter Bahndamm DN 600
10 Straßenbau
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Straßenbau
10. 4 Verkehrseinrichtung
10. 4
Verkehrseinrichtung
13 Elektrotechnik
13
Elektrotechnik
Der nachfolgende Leistungsteil beschreibt die elektrotechnischen Maßnahmen im IVK. Die bestehen vor allem aus der Vorbereitungen für den späteren Kabelzug (nicht im Leistungsverzeichnis enthalten) und den Ausbau mit Beleuchtung, Elektroinstallation, sicherheitstechnischen Anlagen etc. Der Großteil der Leistungen kann erst erfolgen, wenn baulich weitreichende Vorleistungen abgeschlossen sind. Ausgenommen davon ist die Erdungsanlage, die zum Großteil bei der Errichtung des IVK sowie der Anschlussbauwerke aufgebaut werden muss. Alle allgemeinen Vorbemerkungen bezüglich Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Parkflächen, Terminplanung, interne Koordination etc. gelten für den Leistungsteil Elektro analog. Außer auf die üblichen allgemeinen Regeln der Technik wird insbesondere auf die Einhaltung und Beachtung der DIN-VDE Vorschrift hingewiesen. Alle Komponenten müssen zum Zeitpunkt der Abnahme dem "Stand der Technik" entsprechen.
Der nachfolgende Leistungsteil beschreibt die
Anforderungen Revisionsunterlagen Elektroarbeiten A 3.2   Technische Dokumentation Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der erstellten Werkstatt- und Montagepläne und der letztgültigen Ausführungsplanung für den gesamten im vorliegenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungsumfang eine technische Dokumentation sowie Revisionsunterlagen (Begrifflichkeit synonym verwendet) anzufertigen. Die Erstellung der Dokumentation ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Die Planunterlagen / Unterlagen sind 2-fach auf Datenträger und nach Aufforderung des AG bzw. Betreibers 2-fach in Papierform (Pläne DIN A2 - DIN A0, Datenblätter, Betriebs- sowie Wartungsanleitungen , EDV -Dokumentation usw. als DIN A4-Format, ggfs. gefaltet) ohne Aufforderung 14 Tage vor der Abnahme an den AG zu übergeben. Definition der Aufgabe: Die ,,Technische Dokumentation" ist die Sammlung der vom AN zu erstellenden und zu übergebenden Revisions- und Bestandsunterlagen. Durch sie soll der Nutzer einen klaren und unmissverständlichen Eindruck über Aufbau, Funktion und Bedienung aller Systeme erhalten. Die Technische Dokumentation ist nach folgenden Anforderungen zu erstellen: Alle Unterlagen, insbesondere Zeichnungen / Bestandspläne sowie auch Bestandsunterlagen mit überwiegend textlichem Inhalt, sind dem AG grundsätzlich als CAD-Zeichnungen bzw. digitale Dokumente auf Datenträger zu übergeben oder in anderer geeigneter Weise zu übermitteln. Ein Kontrollplot / Kontrollausdruck ist beizufügen. Die zu übergebenden Daten müssen dem endgültigen Ausführungsstand entsprechen. CAD-Zeichnungen sind im AutoCAD - DWG- Format zum Zeitpunkt der Übergabe in aktueller Fassung zu liefern. Alle Zeichnungs-, Layer-, Gruppen- und Blockbezeichnungen sind zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. Modelldateien sind als IFC-Dateien zu übergeben. Texte und Tabellen sind grundsätzlich im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und zu liefern. Andere Dokumente als Word- bzw. PDF-Dateien. Falls sich aufgrund der Abnahme noch Änderungen ergeben sollten, sind diese in die Dokumentation einzuarbeiten und dem Auftraggeber unverzüglich nachzureichen. Pläne sind in den für die Ausführungsplanung verwendeten Maßstäben zu liefern. Die Eintragungen auf dem Ordnerrücken müssen mit denen des Deckblattes für den Ordner bzw. mit denen des Trennblattes für das Hauptregister übereinstimmen. Für technische Handbücher / Dokumentationen sind weiße Ordner mit passenden Einsteckfenstern zu verwenden. Die ,,Technische Dokumentation" muss folgenden Ansprüchen genügen: Alle Protokollen, Messungen, Abnahmen, etc. sind einer Haupt - Ausfertigung der technischen Dokumentation beizufügen. Die Planunterlagen sind normgerecht zu erstellen. Die Schnitt- und Detailzeichnungen sind als aktuelle, letztgültige Planunterlagen im jeweiligen Maßstab beizulegen. Das Zeichnungsschriftfeld des AG ist nach dessen Anweisungen anzuwenden. Die Zeichnungen müssen massgeblich sein und die Anlagen / Bauteile müssen zum Bauträger und den Komponenten anderer Gewerke exakt vermasst sein. Umfassen die Lieferungen des Auftragnehmers auch speziell angefertigte Geräte oder Anlagenteile ohne Prospektunterlagen, dann sind auch dafür entsprechende Einzelteilzeichnungen zu liefern. Ersatzteilliste, aus der die Bestelldaten und Bezugsquellen der eingebauten Betriebsmittel zu entnehmen sind. Es ist der Nachweis beizulegen, dass die Systeme den im normalen Betrieb vorkommenden Belastungen dauerhaft standhalten. Bescheinigung des Nutzers, dass er in die Bedienung / Handhabung und Unterhaltung aller Systeme eingewiesen wird. (Einweisung durch Unterschrift bestätigen lassen) Bescheinigung des Nutzers, dass die Revisionsunterlagen übergeben wurden. (Übergabe durch Unterschrift bestätigen lassen) Aus den Dokumentationsunterlagen, Übersichts -, Grundriss- und Detail- / Schnittzeichnungen (M 1:10/1:20) müssen mindestens z.B. folgende gewerkespezifische Punkte ersichtlich sein: alle erforderlichen Dimensions- und Maßangaben für die im LV berücksichtigten Kabel / Leitungen alle erforderlichen Dimension- und Maßangaben für Verteilungen und Schaltschränke Qualität der Schaltschränke und Verteilungen erforderliche Nachweise über die durchgeführten Brandschutzmaßnahmen Elektrisch relevanten Kenngrößen Typangaben und technische Daten für die zum Einbau kommenden Komponenten wie z.B.: verwendeter Kabeltyp verwendete Installationsgeräte verwendete Zentralenkomponenten verwendete Einbauteile in Verteilungen Steigleitungsplan Zusammenstellung aller Bezeichnungs- und Kennzeichnungssystematiken Das gültige CAD- Handbuch des AG ist zu beachten. Aufgrund der modellbasierten Planung ist zu diesen allgemeinen Vorgaben folgendes zu beachten: Die Fortführung der mit der BIM-Methodik geplanten Objektplanung  ist in die Dokumentation zu übernehmen. Um den "as build" Zustand der im vorliegenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlagen in die Dokumentation fortzuführen ist ein Laser-Scan sowie die Aufbereitung der Daten im Format ifc mit Attribuierung der verbauten Objekte mit bis zu 20 Attributen je nach Hauptanlagenteil (Verteiler, Trasse) notwendig. Alle wesentlichen Anlagenteile (z.B. keine Befestigungselemente) sind aufzunehmen, zu verorten und in Abstimmung mit dem Betreiber zu attribuieren. Für die Abstimmung ist ein Manntag zu kalkulieren (in die Einheitspreise). Ein Beispiel ist die Vergabe eines Attributs an einer Trasse mit der jeweiligen Leitungsart (LWL, SV, AV etc.). Kabelbündel auf Kabeltrassen sind vom Scan und von der Modellierung ausgenommen. Die erforderlichen Modelle für den IVK und die Anlagen aus der Planung werden bereitgestellt. Für den Laser-Scan und Aufbereitung der Daten sind 10 Manntage zu kalkulieren (EPs). Dokumentation passives Netz: Listung EDV Ports Klinik- Rechenzentrum Jeder Port muss in einer Excel-Liste erfasst und dokumentiert werden. Der AN muss die Ports in das Doku- System des KRZ der Uniklinik Freiburg vor Ort eingeben. Die Einweisung in das Doku- System erfolgt durch das KRZ. Dokumentation 20 kV-Netz Jeder Änderung des Schaltzustandes im 20kV- Netz muss in der Elektrowerkstatt neben dem Schaltantrag fernmündlich mitgeteilt werden. Es muss sicher gestellt werden, dass bei Schaltzuständen, in denen der 20kV Ring offen betrieben werden muss, allgemein bekannt sind. Änderungen am 20 kV Netz sind in Abstimmung mit der Elektrowerkstatt im Gesamtübersichtsschema anzupassen und in den betroffenen Stationen auszutauschen. Dokumentation Fernmdelkabel: Sämtliche Rangierungen und Patchungen müssen vollständig erfasst und in einer Excel- Tabelle zusammengefasst und dokumentiert werden. Aus dieser Tabelle müssen das Einlegen und auch das Entfernen von Rangierungen/Patchungen Reihe/Leiste/Stift dargestellt sein. Die Tabelle ist am Ende der Maßnahme der Abteilung ZDI zu übergeben. Zwischenstände müssen vor Ort ausgelegt werden, so dass eine Störungssuche effektiv durchgeführt werden kann.
Anforderungen Revisionsunterlagen Elektroarbeiten
A 3.0   Montage- und Bestandsunterlegen A 3.1   Werkstatt- und Montageplanung A 3.1.1Umfang der Montageplanung Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Montagearbeiten sämtliche Angaben zu machen, die für den ungehinderten und reibungslosen Einbau und ordnungsgemäßen  Betrieb der Anlagen notwendig sind. Der Auftragnehmer hat entsprechend den Planunterlagen und Berechnungen des Auftraggebers die für die Ausführung erforderliche Werkstatt - und Montageplanung für den gesamten, im vorliegenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungsumfang zu erbringen und, soweit erforderlich, diese mit dem Auftraggeber und / oder Behörden abzustimmen. Dazu gehören insbesondere Übersichts-, Grundriss-, Detail- und Schnittzeichnungen aus denen mindestens folgende gewerkespezifische Punkte ersichtlich sein müssen: alle erforderlichen Dimension- und Maßangaben für die im LV berücksichtigten Kabel / Leitungen alle erforderlichen Dimension- und Maßangaben für Verteiler und Zentraleneinrichtungen. Montagehinweise wie z. B. min. Verlegetemperatur max. Zugkräfte Befestigungsabstände Nachbehandlung von Schnittflächen min. Biegeradien für die Kabelverlegung Befestigungsabstände der Konsolen etc. Sämtliche Datenblätter mit Angaben zu den elektrischen Kenngröße. Qualität der Lackierung Nachweise über die Qualität von Brandschutzmaßnahmen etc. Typangaben und technische Daten für die zum Einbau kommenden Komponenten wie zum Beispiel: verwendeter Kabeltyp verwendete  Installationsgeräte verwendete  Befestigungsvorrichtungen verwendete  systemgebundene Einbauteile verwendete  Installationskomponenten Qualität der Schaltanlagen, Leistungsschalter und Zentralenschränke, etc. Anlagenaufbau- und Stromlaufpläne des Leistungs- und Steuerungsteil pro Feld/Funktionseinheit. A 3.1.2   Allgemein gültige Ansprüche Die Werkstatt- und Montagepläne müssen folgenden allgemeingültigen Ansprüchen genügen: Die Werkstatt- und Montagepläne/Unterlagen müssen so erstellt sein, dass der Einbau aller Komponenten und Anlagenteile ungehindert und reibungslos erfolgen kann. Die Planunterlagen sind normgerecht zu erstellen. Das größte zulässige Planformat ist DIN A 0. Die Montage- und Werkstattzeichnungen sind als Übersichts- und Grundrisszeichnung im Maßstab 1:50 anzufertigen. In schwierigen Bereichen kann zusätzlich auch ein größerer Maßstab verlangt werden. Das Zeichnungsschriftfeld des AG ist nach dessen Anweisungen anzuwenden. Geänderte Zeichnungen erhalten einen Index und die Änderung ist in der Zeichnung kenntlich zu machen. Die Zeichnungen müssen massgeblich sein und die Anlagen/ Bauteile müssen zum Baukörper und den Komponenten anderer Gewerke exakt vermasst sein. Die Beschriftung erfolgt in deutscher Sprache. Es sind normgerechte Symbole zu verwenden. Sie enthält Anlagen- und Bauteilbenennungen. Hersteller und Typ, Leistung und Größe. Dimension und Abmessung sowie Angaben über Transportwege und erforderliche Montageöffnungen. Angaben zu statisch relevanten Anlagenteilen sind mit Abgabe der W&M - Pläne zu liefern. Die Verteiler- Belegungstabellen sind auf Datenträger (USB Stick/CD)  als Excel-Liste zu übergeben. A 4.0Technische Festlegungen A 4.1 Erdung / Potentialausgleich Als Maßnahmen für den Inneren Blitzschutz sind Überspannungsschutzeinrichtungen gegen Störeinflüsse, wie Überspannungen auf Leitungen, Netzstörungen etc. vorzusehen. Den Mittelschutz müssen Überspannungsableiter als Zinkoxidvaristoren (Bemessungsstoßspannung < 2 kV) in den jeweiligen Unterverteilungen gewährleisten. Der innere Blitzschutz ist immer in Verbindung mit dem Potenzialausgleich auszuführen. Alle metallischen Anlagenteile sind zu überbrücken und an den Potenzialausgleich anzubinden. Es ist ein Potentialausgleich entsprechend VDE 0100 Teil 410 und 540 auszuführen. Als Schutzmaßnahme gegen das Auftreten zu hoher Berührungsspannung ist das TN- Netz mit Überstromschutzeinrichtung (TN-S- Netz) für alle Verbraucher vorzusehen. In das Potentialausgleichssystem sind mit einzubeziehen: Niederspannungsanlagen, Abwassser-, Wasser-, Gas- und Lüftungsanlagen, Medienleitungen Kabelrinnen, BR-Kanäle aus Metall Sonstige metallische Konstruktionen und Einbauten wie Metallgerüste, Kanäle, Rohre usw. Hierzu werden, entsprechend den Erfordernissen, Cu-Kabel mit Kabelschuh und Schellen verwandt. A 4.2Niederspannungskabel und Leitungen Zum Einsatz dürfen nur Kabel und Leitungen mit dem VDE-Zeichen kommen. Die Kabel und Leitungen sind sauber auszurichten und gegebenenfalls zu fixieren. Die relevanten Reduktionsfaktoren (Häufung, Umgebungstemperatur etc.) nach DIN VDE 0276 Teil 1000 (Kabel), DIN VDE 0298 Teil 4 (Leitungen), und DIN VDE 0100 Teil 410, 430, 520 sind zu berücksichtigen. Die Querschnittsbemessung sowie die Länge der einzelnen Kabel und Leitungen sind eigenverantwortlich zu prüfen.Für Steckdosenanschlüsse ist ein Mindestquerschnitt von 2,5 mm² vorzusehen. Die Kabel und Leitungen sind ungeschnitten in einer Länge zu verlegen. Unvermeidbare Muffen sind im Rahmen der Montage- und Werkstattplanung besonders darzustellen. Die Ausführung ist für jeden Einzelfall freizugeben. Mehrforderungen wegen erschwerter Verlegung wie zum Beispiel Durchziehen durch Durchbrüche, große Längen und dergleichen können nicht geltend gemacht werden. Bei der Verlegung von Kabeln und Leitungen sind die zulässigen Biegeradien nach DIN VDE 0298 Teil 1 Abschnitt 5.4 einzuhalten. Auf eine getrennte Verlegung von Stark- und Schwachstromkabeln mittels Trennstegen oder ausreichendem Abstand ist zu achten. Auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen im TN-S-Netz wird besonders hingewiesen. Die Abschaltbedingungen nach DIN VDE 0100 Teil 410, 430 sind einzuhalten. Folgende Spannungsfälle dürfen nicht überschritten werden: im Verteilnetz: 3% im Verbrauchernetz: 4% nach DIN VDE 0100 Teil 520 Alle ermittelten Kabelquerschnitte sind im Rahmen der Dokumentation festzuhalten. Es sind alle erforderlichen Kabelverbindungen zur Spannungsversorgung der Übergabepunkte durch den Auftragnehmer herzustellen. Die Kabel und Leitungen sind betriebsfertig zu verlegen. Dazu gehört auch das Auflegen der Kabel und Leitungen auf beiden Seiten einschließlich der Beschriftung. (sh. Leistungspositionen) Die Art der Leitungsverlegung richtet sich nach den baulichen Gegebenheiten sowie nach den geplanten Trassierungssystemen für die Versorgung der Betriebsmittel. Bei Leitungen mit Funktionserhalt sind nur zugelassene Leitungs/ Befestigungssystem-Kombinationen zu verwenden. A 4.3Aufputz-Installation Die Verlegung der Kabel und Leitungen muss der nach VDE geforderten Ausführung in feuchten Räumen entsprechen. Die Verlegung ist in Rohr mit einem maximalen Befestigungsabstand von 70 cm oder in Kanal auszuführen. Für die Befestigung der Rohre sind nicht rostende Schrauben und Schellen zu verwenden. Klebe- und Schlagschellen sind nicht zugelassen. Bei Verlegung von Kabel und Leitungen in Installations- und Geräteeinbaukanälen ist die Belegung mit maximal 60 % des freien Kanalquerschnittes einzuhalten. A 4.4Allgemeine technische Anforderungen Verteilungen Schaltanlagen sind entsprechend den Vorschriften nach DGUV V3 auszuführen. In allen Systemen (Verteilern, Abzweigkästen, Rangierkästen usw.) ist eine Reserve von 20 % einzurechnen. Weiter müssen alle Standverteiler mit einem 200 mm hohen Sockel ausgestattet sein. Beim Öffnen der Türen sind alle aktiven Teile des Verteilers durch serienmäßige Berührungsschutzabdeckungen vollständig in der Schutzart IP 30 geschützt. In neuen Unterverteilern ist an geeigneter Stelle eine Plantasche in stabiler und dauerhafter Ausführung anzubringen. Kleben der Plantaschen in die Verteilertüren ist nicht erlaubt. Alle Einbaugeräte sind schwingungsfrei und geräuschgedämpft zu montieren. Im Rahmen der Gewährleistung ist der Bieter dafür haftbar, dass alle mit Spulen ausgerüsteten Geräte während dieser Zeit brummfrei arbeiten. Die inneren Wärmelasten des Verteilers sind auf die maximal zulässige Temperatur der Einbaugeräte und Kabel/Leitungen zu begrenzen. Im Zweifelsfall ist der rechnerische Nachweis zu erbringen. Alle Geräte, Klemmen sowie zu- und abgehenden Kabel und Leitungen sind in Übereinstimmung mit den Übersichtsschaltplänen, Stromlauf- und Klemmenplänen dauerhaft zu bezeichnen. Für Einbaugeräte gleicher Art ist ein einheitliches Fabrikat zu wählen.Bei der Verwendung von Schmelzsicherungen werden diese ausschließlich in Sicherungslasttrennschaltern eingesetzt. Auf eine gleichmäßige Phasenbelastung der Verbraucherabgänge ist zu achten. Der Aufbau der Verteiler versteht sich einschließlich aller erforderlichen Systemteile und Klein- und Befestigungsmaterialien betriebsfertig montiert. Das Anschließen aller ankommenden und abgehenden Steuer- und Leistungskabel ist Bestandteil der betriebsfertigen Montage der Verteiler. Die Bestückung des Verteilers erfolgt entsprechend der Anzahl von Stromkreisen. Die Stromkreise sind raumweise aufzuteilen. Als Verteilereinbauten sind nur typgeprüfte Schaltgeräte zugelassen. Die Prüfung entsprechend der jeweiligen für das Schaltgerät gültigen VDE-Bestimmung. A 4.5Verlegesysteme Die Verlegesysteme bestehen aus Leitungsführungskanälen, Installationsrohren, Rinnen und Steigetrassen, die direkt an der Wand oder an der Decke befestigt werden. A 4.5.1Installationsrohr Die Rohre sind als gerades Stück zu liefern. Montage auf Mauerwerk oder Beton. Muffen, Bögen, Steck- und Endtülle sowie sonstige Klein- und Befestigungsmaterial. 5.0   Installation Leitungswege A 5.1Brandabschnittstrennwände Sind Kabel oder Kabelrinnen durch Brandabschnittstrennwände und -decken zu führen, dürfen sie nur durch exklusiv für das Gewerk Elektro reservierte Durchbrüche geführt werden. Leerrohre, Installationskanäle und dgl. dürfen nicht durch Brandabschnittstrennwände / -decken hindurchgeführt werden, sondern müssen vor den Durchbrüchen unterbrochen werden. Brandschutzmaßnahmen wie BS - Anstriche und Kabelschott in Wand- bzw. Deckendurchbrüchen dürfen nur von einer zugelassenen Brandschutzfirma ausgeführt werden. Während der Ausführungsphase sind die Durchbrüche nach jedem Kabelzug, spätestens jedoch am Ende jedes Arbeitstages, durch Brandschutzkissen zu verschließen. A 5.2   Installation auf Kabelrinnen / - leitern Die Verlegung der Kabel in den Kabelrinnen erfolgt geordnet in Lagen unter Verwendung von systemspezifischem Befestigungsmaterial. Eine Bündelung von mehreren Kabeln oder ein ungeordnetes Kabelsystem in den Rinnen ist nicht zulässig. Prinzipiell müssen alle Kabel auf der Kabeltrasse sauber ausgerichtet, parallel und platzsparend verlaufen und ggf. mit Kabelbinder temporär fixiert werden. Bei Kabelverlegung an Steigetrassen sind Bügelschellen für die Befestigung zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass nur Bügelschellen mit Gegenwannen zugelassen und montiert werden. Kabelbinder werden nicht akzeptiert und sind auszutauschen. Biegeradien nach Herstellerdatenblättern sind sowohl beim Verlegen, Montieren und im Betrieb jederzeit einzuhalten. Neue Kabel sind in der Regel ungeschnitten in einer Länge ohne Verbindungsmuffe zu verlegen. Alle Kabel sind am Anfang der Kabelstrecke, vor und nach jedem Wand- oder Deckendurchbruch, bei Kreuzungen und am Zielort dauerhaft mittels Kabelmerker zu kennzeichnen. Kabelkreuzungen sind zu vermeiden. Die maximale Zugbeanspruchung eines Kabels ist jederzeit nach Angaben der Herstellerdatenblätter einzuhalten. Die Montaghöhe für die Kabelanlagen ist teilweise abweichend von den in der VOB; Teil C Seite 647, Punkt 4.1.1, beschriebenen Nebenleistungen. Bei Kabelzugarbeiten ist besonders darauf zu achten, dass bereits verlegte Kabel nicht beschädigt werden, insbesondere an Kreuzungen bzw. Querungen ist darauf zu achten, dass die vorhandenen Kabel nicht in Berührung mit dem zu ziehenden Kabel kommen. (Mantelschäden durch Reibung) Abstimmung mit der Tragwerksplanung Durch die zu errichtende Anlage werden Gewichtsbelastungen und ggf. statische und dynamische Kräfte in Bauteile (Decken, Wände, Tragwerkskonstruktionen etc.) eingeleitet. Die Ausführung von Auflage- und Befestigungspunkten darf nur im Einvernehmen mit der Tragwerksplanung erfolgen. Einheitlichkeit der Lieferungen Die Lieferungen des Auftragnehmers bilden grundsätzlich eine Einheit, und zwar unabhängig davon, wie viele Firmen an der Vertragserfüllung des Auftragnehmers als Arge- Partner, Nachunternehmer oder Lieferanten mitwirken. Im Ergebnis ist es Sache des Auftragnehmers, eine einheitliche Ausführung auf der Baustelle (Fabrikate, Montageverfahren, Beschilderung Beschriftung, Farben etc.) und der technischen Bearbeitung und (Montageunterlagen, Wartungs- und Bestandsunterlagen etc.) sicherzustellen. Bei Arbeitsgemeinschaften behält sich der Auftraggeber vor, weitere Auflagen zu erteilen. Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf berufen, dass ein Arge-Partner, Nachunternehmer oder Lieferant die Einheitlichkeit seiner Lieferungen im Einzelfall behindert. Korrosionsschutz- Farbanstrich Die Oberflächen aller Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt ausgeführt sein. Stahlteile, bei denen eine bestimmte Art von Korrosionsschutz nach diesem Leistungsverzeichnis oder den einschlägigen Normen und Richtlinien nicht vorgeschrieben ist, sind gemäß DIN 18386 zu schützen. Wenn die Ausführung "feuerverzinkt" vorgeschrieben ist, darf nach der Verzinkung keine weitere Bearbeitung erfolgen, die den Korrosionsschutz mindert. Ist ein mehrfacher Anstrich vorgeschrieben, muss sich jeder Anstrich in einem anderen Farbton nachweisen lassen. Die Konstruktionen sind so auszuführen, dass Ansatzstellen für eine Rostbildung vermieden werden. Geforderte Farbanstriche unterteilt nach Anlagen sind mit Strukturlacken in RAL-Farben nach Wahl des Auftraggebers auszuführen: Die Einbrennlackierung von Geräten ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass später aufzubringende Ausbesserungsanstriche auf der Einbrennlackierung haften (Trockenfilmstärke 30µm). Schmutz-, Fettschichten sowie Feuchtigkeit sind unmittelbar vor Aufbringung jeder Schutzschicht gründlich zu entfernen. A 5.3Leitungs-, Trassen- und Dübelbefestigung Leitungsbefestigungsmaterial, das die Leitungen nicht formschlüssig unterbrechungslos umschließt, ist nicht anzubieten, z. B. Einschnappschellen. Wenn Installationen laut Einzelpositionen an Stahlkonstruktionen zu befestigen sind, ist von einer Befestigung mittels enthaltener Klemmbefestigung auszugehen. Stahlkonstruktionen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Bauleitung nicht angebohrt oder sonst beschädigt werden. Bedingungen zur Befestigung von Geräten, Leitungen, Trassen etc. mit Dübeln an Stahlbeton- Bauteilen, Wänden etc.: Dübel dürfen nur gebohrt, nicht geschossen werden. Für Dübelverbindungen dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Metalldübel mit Zwangsspreizung verwendet werden. Für Bohr - Dübelbefestigungen mit einer Dübel - Last von bis 200 N senkrecht zur Dübelachse wirkt, gilt: Die Dübel müssen für die Verwendung in Druck- und Zugzonen zulässig sein Es sind in geschlossenen Räumen bauaufsichtlich zugelassene verzinkte Stahl-Hinterschneid - Anker einzusetzen In den Schächten sind nur bauaufsichtlich zugelassene Stahl - Hinterschneid - Anker aus Edelstahl einzusetzen. Die notwendigen Dübel - Berechnungen sind in die Einheitspreise eingerechnet. Die Berechnungen sind auf Anforderung vorzulegen. Alle Materialien müssen gegen Korrosion einen wirksamen Langzeitschutz aufweisen. A 6.0   Generelle Forderungen A 6.1Allgemeines Der bei den Arbeiten des Auftragnehmer anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in geeigneten Behältnissen des Auftragnehmers zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird vom Auftragnehmer durchgeführt, die Kosten für die Beseitigung bleiben beim  Auftragnehmer. Werden die Abfälle nicht korrekt und gemäßes den Vorgaben der örtlichen Bauleitung beseitigt, behält sich der Auftraggeber vor, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Terminnennung die Beseitigung der Abfälle zu veranlassen. Die Kosten werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt bzw. bei der Schlussrechnung abgezogen. Die folgenden technischen Anforderungen gelten als Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschreibungen und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Die Angebotspreise für die zu liefernden Teile gelten frei Verwendungsstelle und enthalten  stets die Kosten für Aufladen, Ein- und Auspacken, Versand, Abladen, ggf. Rücksendung der Verpackung, die grundsätzlich Eigentum des Auftragnehmers bleibt. Die Kosten für eine Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und damit abgegolten. Alle Hauptkomponenten sind objektübergreifend fabrikatsgleich anzubieten und auszuführen. Im Text des Leistungsverzeichnisses wird teilweise aus Gründen der Vereinfachung auf alle selbstverständlichen Ausdrücke wie Liefern, Verlegen, Auflegen und Rangieren, Herstellen, Montieren einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, betriebsfertiger Anschluss und Überprüfen, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen usw. verzichtet, jedoch sind diese Punkte bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder nur Montage verlangt werden, so ist dieses explizit vermerkt. Wurde kein besonderer Hinweis gemacht, so versteht sich die Ausführung je beschriebener Position demnach als die fachgerechte, den gültigen Vorschriften entsprechende und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung. Ist in den Einzelpositionen nichts anderes ausgesagt, ist bei der Preisbildung davon auszugehen, dass Installationen wie Kabelrinnen und Steigeleitern etc. mittels Bohrdübel direkt am Bauwerk befestigt werden. Kleben und die Verwendung von Bolzenschuss - Apparaten ist den Einheitspreisen nicht zugrundegelegt. Ferner ist in den Einheitspreisen keine Befestigung an anderen haustechnischen Installationen wie Rohrleitungen und Lüftungskanälen berücksichtigt. Änderungen von CU-, AG- oder Kunststoffpreisen bleiben ohne Einfluss auf die abgegebenen Preise für Kabel, Leitungen, Schaltgeräte und Schaltanlagen. ENDE DER ZUSÄTZLICHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINUNGUNGEN
A 3.0   Montage- und Bestandsunterlegen
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung, das Vorhalten für die Dauer der Bauzeit und das Räumen der Baustelleneinrichtung sind sofern nicht in seperater Position aufgeführt in die Einheitspreise der nachfolgenden Leistungen mit einzukalkulieren.
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung, das Vorhalten
13. 1 Verlegesysteme
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Verlegesysteme
13. 2 Beleuchtungsanlagen
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Beleuchtungsanlagen
13. 3 Elektroinstallation
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Elektroinstallation
13. 4 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
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Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
13. 5 Erdungsanlage IVK
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Erdungsanlage IVK
13. 6 Außenbeleuchtung
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Außenbeleuchtung
13. 7 Bahnanlagen
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Bahnanlagen
13. 8 20 kV Umverlegung UNZ - OPZ
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20 kV Umverlegung UNZ - OPZ
13. 9 20 kV Umverlegung OPZ - ZMK
13. 9
20 kV Umverlegung OPZ - ZMK
13.10 20 kV Umverlegung ZMK - Kinderklinik alt
13.10
20 kV Umverlegung ZMK - Kinderklinik alt
13.11 Rückbau und Provisorium FMT
13.11
Rückbau und Provisorium FMT
13.12 Sonstige Arbeiten
13.12
Sonstige Arbeiten
13.13 Baustrom und Baubeleuchtung
13.13
Baustrom und Baubeleuchtung
13.14 Umverlegung Zuleitung Bahn
13.14
Umverlegung Zuleitung Bahn
13.15 Beleuchtung Provisorische Bahnrampe
13.15
Beleuchtung Provisorische Bahnrampe
13.16 Brandschutzkanal IVK
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Brandschutzkanal IVK
13.17 Maßnahmen ZMK
13.17
Maßnahmen ZMK