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Net total EUR
6 Ingenieurbauwerke / Rigolen /
Haubenkanal
6
Ingenieurbauwerke / Rigolen /
Haubenkanal
6.10 Wiederherstellung Vordach UNZ
6.10
Wiederherstellung Vordach UNZ
8 Rohrvortrieb
8
Rohrvortrieb
8. 1 Querrung Heiliggeiststraße DN 800
8. 1
Querrung Heiliggeiststraße DN 800
8. 2 Rohrvortrieb unter Bahndamm DN 600
8. 2
Rohrvortrieb unter Bahndamm DN 600
10 Straßenbau
10
Straßenbau
10. 4 Verkehrseinrichtung
10. 4
Verkehrseinrichtung
13 Elektrotechnik
13
Elektrotechnik
Der nachfolgende Leistungsteil beschreibt die
elektrotechnischen Maßnahmen im IVK. Die bestehen vor
allem aus der Vorbereitungen für den späteren Kabelzug
(nicht im Leistungsverzeichnis enthalten) und den
Ausbau mit Beleuchtung, Elektroinstallation,
sicherheitstechnischen Anlagen etc.
Der Großteil der Leistungen kann erst erfolgen, wenn
baulich weitreichende Vorleistungen abgeschlossen sind.
Ausgenommen davon ist die Erdungsanlage, die zum
Großteil bei der Errichtung des IVK sowie der
Anschlussbauwerke aufgebaut werden muss.
Alle allgemeinen Vorbemerkungen bezüglich
Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Parkflächen,
Terminplanung, interne Koordination etc. gelten für den
Leistungsteil Elektro analog.
Außer auf die üblichen allgemeinen Regeln der Technik
wird insbesondere auf die Einhaltung und Beachtung der
DIN-VDE Vorschrift hingewiesen. Alle Komponenten müssen
zum Zeitpunkt der Abnahme dem "Stand der Technik"
entsprechen.
Der nachfolgende Leistungsteil beschreibt die
Anforderungen Revisionsunterlagen Elektroarbeiten
A 3.2 Technische Dokumentation
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der erstellten
Werkstatt- und Montagepläne und der letztgültigen
Ausführungsplanung für den gesamten im vorliegenden
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungsumfang eine
technische Dokumentation sowie Revisionsunterlagen
(Begrifflichkeit synonym verwendet) anzufertigen. Die
Erstellung der Dokumentation ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.
Die Planunterlagen / Unterlagen sind 2-fach auf
Datenträger und nach Aufforderung des AG bzw.
Betreibers 2-fach in Papierform (Pläne DIN A2 - DIN A0,
Datenblätter, Betriebs- sowie Wartungsanleitungen , EDV
-Dokumentation usw. als DIN A4-Format, ggfs. gefaltet)
ohne Aufforderung 14 Tage vor der Abnahme an den AG zu
übergeben.
Definition der Aufgabe:
Die ,,Technische Dokumentation" ist die Sammlung der
vom AN zu erstellenden und zu übergebenden Revisions-
und Bestandsunterlagen. Durch sie soll der Nutzer einen
klaren und unmissverständlichen Eindruck über Aufbau,
Funktion und Bedienung aller Systeme erhalten.
Die Technische Dokumentation ist nach folgenden
Anforderungen zu erstellen:
Alle Unterlagen, insbesondere Zeichnungen /
Bestandspläne sowie auch Bestandsunterlagen mit
überwiegend textlichem Inhalt, sind dem AG
grundsätzlich als CAD-Zeichnungen bzw. digitale
Dokumente auf Datenträger zu übergeben oder in anderer
geeigneter Weise zu übermitteln. Ein Kontrollplot /
Kontrollausdruck ist beizufügen. Die zu übergebenden
Daten müssen dem endgültigen Ausführungsstand
entsprechen.
CAD-Zeichnungen sind im AutoCAD - DWG- Format zum
Zeitpunkt der Übergabe in aktueller Fassung zu liefern.
Alle Zeichnungs-, Layer-, Gruppen- und
Blockbezeichnungen sind zu dokumentieren und dem AG zu
übergeben. Modelldateien sind als IFC-Dateien zu
übergeben. Texte und Tabellen sind grundsätzlich im
Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und zu liefern.
Andere Dokumente als Word- bzw. PDF-Dateien.
Falls sich aufgrund der Abnahme noch Änderungen ergeben
sollten, sind diese in die Dokumentation einzuarbeiten
und dem Auftraggeber unverzüglich nachzureichen.
Pläne sind in den für die Ausführungsplanung
verwendeten Maßstäben zu liefern.
Die Eintragungen auf dem Ordnerrücken müssen mit denen
des Deckblattes für den Ordner bzw. mit denen des
Trennblattes für das Hauptregister übereinstimmen.
Für technische Handbücher / Dokumentationen sind weiße
Ordner mit passenden Einsteckfenstern zu verwenden.
Die ,,Technische Dokumentation" muss folgenden
Ansprüchen genügen:
Alle Protokollen, Messungen, Abnahmen, etc. sind einer
Haupt - Ausfertigung der technischen Dokumentation
beizufügen.
Die Planunterlagen sind normgerecht zu erstellen.
Die Schnitt- und Detailzeichnungen sind als aktuelle,
letztgültige Planunterlagen im jeweiligen Maßstab
beizulegen.
Das Zeichnungsschriftfeld des AG ist nach dessen
Anweisungen anzuwenden.
Die Zeichnungen müssen massgeblich sein und die Anlagen
/ Bauteile müssen zum Bauträger und den Komponenten
anderer Gewerke exakt vermasst sein.
Umfassen die Lieferungen des Auftragnehmers auch
speziell angefertigte Geräte oder Anlagenteile ohne
Prospektunterlagen, dann sind auch dafür entsprechende
Einzelteilzeichnungen zu liefern.
Ersatzteilliste, aus der die Bestelldaten und
Bezugsquellen der eingebauten Betriebsmittel zu
entnehmen sind.
Es ist der Nachweis beizulegen, dass die Systeme den im
normalen Betrieb vorkommenden Belastungen dauerhaft
standhalten.
Bescheinigung des Nutzers, dass er in die Bedienung /
Handhabung und Unterhaltung aller Systeme eingewiesen
wird. (Einweisung durch Unterschrift bestätigen lassen)
Bescheinigung des Nutzers, dass die Revisionsunterlagen
übergeben wurden. (Übergabe durch Unterschrift
bestätigen lassen)
Aus den Dokumentationsunterlagen, Übersichts -,
Grundriss- und Detail- / Schnittzeichnungen (M
1:10/1:20) müssen mindestens z.B. folgende
gewerkespezifische Punkte ersichtlich sein:
alle erforderlichen Dimensions- und Maßangaben für die
im LV berücksichtigten Kabel / Leitungen
alle erforderlichen Dimension- und Maßangaben für
Verteilungen und Schaltschränke
Qualität der Schaltschränke und Verteilungen
erforderliche Nachweise über die durchgeführten
Brandschutzmaßnahmen
Elektrisch relevanten Kenngrößen
Typangaben und technische Daten für die zum Einbau
kommenden Komponenten wie z.B.:
verwendeter Kabeltyp
verwendete Installationsgeräte
verwendete Zentralenkomponenten
verwendete Einbauteile in Verteilungen
Steigleitungsplan
Zusammenstellung aller Bezeichnungs- und
Kennzeichnungssystematiken
Das gültige CAD- Handbuch des AG ist zu beachten.
Aufgrund der modellbasierten Planung ist zu diesen
allgemeinen Vorgaben folgendes zu beachten:
Die Fortführung der mit der BIM-Methodik geplanten
Objektplanung ist in die Dokumentation zu übernehmen.
Um den "as build" Zustand der im vorliegenden
Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlagen in die
Dokumentation fortzuführen ist ein Laser-Scan sowie die
Aufbereitung der Daten im Format ifc mit Attribuierung
der verbauten Objekte mit bis zu 20 Attributen je nach
Hauptanlagenteil (Verteiler, Trasse) notwendig.
Alle wesentlichen Anlagenteile (z.B. keine
Befestigungselemente) sind aufzunehmen, zu verorten und
in Abstimmung mit dem Betreiber zu attribuieren. Für
die Abstimmung ist ein Manntag zu kalkulieren (in die
Einheitspreise).
Ein Beispiel ist die Vergabe eines Attributs an einer
Trasse mit der jeweiligen Leitungsart (LWL, SV, AV
etc.). Kabelbündel auf Kabeltrassen sind vom Scan und
von der Modellierung ausgenommen. Die erforderlichen
Modelle für den IVK und die Anlagen aus der Planung
werden bereitgestellt. Für den Laser-Scan und
Aufbereitung der Daten sind 10 Manntage zu kalkulieren
(EPs).
Dokumentation passives Netz:
Listung EDV Ports Klinik- Rechenzentrum
Jeder Port muss in einer Excel-Liste erfasst und
dokumentiert werden. Der AN muss die Ports in das Doku-
System des KRZ der Uniklinik Freiburg vor Ort eingeben.
Die Einweisung in das Doku- System erfolgt durch das
KRZ.
Dokumentation 20 kV-Netz
Jeder Änderung des Schaltzustandes im 20kV- Netz muss
in der Elektrowerkstatt neben dem Schaltantrag
fernmündlich mitgeteilt werden. Es muss sicher gestellt
werden, dass bei Schaltzuständen, in denen der 20kV
Ring offen betrieben werden muss, allgemein bekannt
sind.
Änderungen am 20 kV Netz sind in Abstimmung mit der
Elektrowerkstatt im Gesamtübersichtsschema anzupassen
und in den betroffenen Stationen auszutauschen.
Dokumentation Fernmdelkabel:
Sämtliche Rangierungen und Patchungen müssen
vollständig erfasst und in einer Excel- Tabelle
zusammengefasst und dokumentiert werden. Aus dieser
Tabelle müssen das Einlegen und auch das Entfernen von
Rangierungen/Patchungen Reihe/Leiste/Stift dargestellt
sein. Die Tabelle ist am Ende der Maßnahme der
Abteilung ZDI zu übergeben. Zwischenstände müssen vor
Ort ausgelegt werden, so dass eine Störungssuche
effektiv durchgeführt werden kann.
Anforderungen Revisionsunterlagen Elektroarbeiten
A 3.0 Montage- und Bestandsunterlegen
A 3.1 Werkstatt- und Montageplanung
A 3.1.1Umfang der Montageplanung
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der
Montagearbeiten sämtliche Angaben zu machen, die für
den ungehinderten und reibungslosen Einbau und
ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen notwendig sind.
Der Auftragnehmer hat entsprechend den Planunterlagen
und Berechnungen des Auftraggebers die für die
Ausführung erforderliche Werkstatt - und Montageplanung
für den gesamten, im vorliegenden Leistungsverzeichnis
beschriebenen Leistungsumfang zu erbringen und, soweit
erforderlich, diese mit dem Auftraggeber und / oder
Behörden abzustimmen.
Dazu gehören insbesondere Übersichts-, Grundriss-,
Detail- und Schnittzeichnungen aus denen mindestens
folgende gewerkespezifische Punkte ersichtlich sein
müssen:
alle erforderlichen Dimension- und Maßangaben für die
im LV berücksichtigten Kabel / Leitungen
alle erforderlichen Dimension- und Maßangaben für
Verteiler und Zentraleneinrichtungen.
Montagehinweise wie z. B.
min. Verlegetemperatur
max. Zugkräfte
Befestigungsabstände
Nachbehandlung von Schnittflächen
min. Biegeradien für die Kabelverlegung
Befestigungsabstände der Konsolen etc.
Sämtliche Datenblätter mit Angaben zu den elektrischen
Kenngröße.
Qualität der Lackierung
Nachweise über die Qualität von Brandschutzmaßnahmen
etc.
Typangaben und technische Daten für die zum Einbau
kommenden Komponenten wie zum Beispiel:
verwendeter Kabeltyp
verwendete Installationsgeräte
verwendete Befestigungsvorrichtungen
verwendete systemgebundene Einbauteile
verwendete Installationskomponenten
Qualität der Schaltanlagen, Leistungsschalter und
Zentralenschränke, etc.
Anlagenaufbau- und Stromlaufpläne des Leistungs- und
Steuerungsteil pro Feld/Funktionseinheit.
A 3.1.2 Allgemein gültige Ansprüche
Die Werkstatt- und Montagepläne müssen folgenden
allgemeingültigen Ansprüchen genügen:
Die Werkstatt- und Montagepläne/Unterlagen müssen so
erstellt sein, dass der Einbau aller Komponenten und
Anlagenteile ungehindert und reibungslos erfolgen kann.
Die Planunterlagen sind normgerecht zu erstellen.
Das größte zulässige Planformat ist DIN A 0.
Die Montage- und Werkstattzeichnungen sind als
Übersichts- und Grundrisszeichnung im Maßstab 1:50
anzufertigen. In schwierigen Bereichen kann zusätzlich
auch ein größerer Maßstab verlangt werden.
Das Zeichnungsschriftfeld des AG ist nach dessen
Anweisungen anzuwenden.
Geänderte Zeichnungen erhalten einen Index und die
Änderung ist in der Zeichnung kenntlich zu machen.
Die Zeichnungen müssen massgeblich sein und die
Anlagen/ Bauteile müssen zum Baukörper und den
Komponenten anderer Gewerke exakt vermasst sein.
Die Beschriftung erfolgt in deutscher Sprache. Es sind
normgerechte Symbole zu verwenden. Sie enthält Anlagen-
und Bauteilbenennungen. Hersteller und Typ, Leistung
und Größe. Dimension und Abmessung sowie Angaben über
Transportwege und erforderliche Montageöffnungen.
Angaben zu statisch relevanten Anlagenteilen sind mit
Abgabe der W&M - Pläne zu liefern.
Die Verteiler- Belegungstabellen sind auf Datenträger
(USB Stick/CD) als Excel-Liste zu übergeben.
A 4.0Technische Festlegungen
A 4.1 Erdung / Potentialausgleich
Als Maßnahmen für den Inneren Blitzschutz sind
Überspannungsschutzeinrichtungen gegen Störeinflüsse,
wie Überspannungen auf Leitungen, Netzstörungen etc.
vorzusehen.
Den Mittelschutz müssen Überspannungsableiter als
Zinkoxidvaristoren (Bemessungsstoßspannung < 2 kV) in
den jeweiligen Unterverteilungen gewährleisten.
Der innere Blitzschutz ist immer in Verbindung mit dem
Potenzialausgleich auszuführen. Alle metallischen
Anlagenteile sind zu überbrücken und an den
Potenzialausgleich anzubinden.
Es ist ein Potentialausgleich entsprechend VDE 0100
Teil 410 und 540 auszuführen.
Als Schutzmaßnahme gegen das Auftreten zu hoher
Berührungsspannung ist das TN- Netz mit
Überstromschutzeinrichtung (TN-S- Netz) für alle
Verbraucher vorzusehen.
In das Potentialausgleichssystem sind mit
einzubeziehen:
Niederspannungsanlagen,
Abwassser-, Wasser-, Gas- und Lüftungsanlagen,
Medienleitungen
Kabelrinnen, BR-Kanäle aus Metall
Sonstige metallische Konstruktionen und Einbauten wie
Metallgerüste, Kanäle, Rohre usw.
Hierzu werden, entsprechend den Erfordernissen,
Cu-Kabel mit Kabelschuh und Schellen verwandt.
A 4.2Niederspannungskabel und Leitungen
Zum Einsatz dürfen nur Kabel und Leitungen mit dem
VDE-Zeichen kommen. Die Kabel und Leitungen sind sauber
auszurichten und gegebenenfalls zu fixieren.
Die relevanten Reduktionsfaktoren (Häufung,
Umgebungstemperatur etc.) nach DIN VDE 0276 Teil 1000
(Kabel), DIN VDE 0298 Teil 4 (Leitungen), und DIN VDE
0100 Teil 410, 430, 520 sind zu berücksichtigen.
Die Querschnittsbemessung sowie die Länge der einzelnen
Kabel und Leitungen sind eigenverantwortlich zu
prüfen.Für Steckdosenanschlüsse ist ein
Mindestquerschnitt von 2,5 mm² vorzusehen.
Die Kabel und Leitungen sind ungeschnitten in einer
Länge zu verlegen. Unvermeidbare Muffen sind im Rahmen
der Montage- und Werkstattplanung besonders
darzustellen. Die Ausführung ist für jeden Einzelfall
freizugeben. Mehrforderungen wegen erschwerter
Verlegung wie zum Beispiel Durchziehen durch
Durchbrüche, große Längen und dergleichen können nicht
geltend gemacht werden.
Bei der Verlegung von Kabeln und Leitungen sind die
zulässigen Biegeradien nach DIN VDE 0298 Teil 1
Abschnitt 5.4 einzuhalten.
Auf eine getrennte Verlegung von Stark- und
Schwachstromkabeln mittels Trennstegen oder
ausreichendem Abstand ist zu achten.
Auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen im TN-S-Netz
wird besonders hingewiesen.
Die Abschaltbedingungen nach DIN VDE 0100 Teil 410, 430
sind einzuhalten. Folgende Spannungsfälle dürfen nicht
überschritten werden:
im Verteilnetz: 3%
im Verbrauchernetz: 4% nach DIN VDE 0100 Teil 520
Alle ermittelten Kabelquerschnitte sind im Rahmen der
Dokumentation festzuhalten.
Es sind alle erforderlichen Kabelverbindungen zur
Spannungsversorgung der Übergabepunkte durch den
Auftragnehmer herzustellen. Die Kabel und Leitungen
sind betriebsfertig zu verlegen. Dazu gehört auch das
Auflegen der Kabel und Leitungen auf beiden Seiten
einschließlich der Beschriftung. (sh.
Leistungspositionen)
Die Art der Leitungsverlegung richtet sich nach den
baulichen Gegebenheiten sowie nach den geplanten
Trassierungssystemen für die Versorgung der
Betriebsmittel.
Bei Leitungen mit Funktionserhalt sind nur zugelassene
Leitungs/ Befestigungssystem-Kombinationen zu
verwenden.
A 4.3Aufputz-Installation
Die Verlegung der Kabel und Leitungen muss der nach VDE
geforderten Ausführung in feuchten Räumen entsprechen.
Die Verlegung ist in Rohr mit einem maximalen
Befestigungsabstand von 70 cm oder in Kanal
auszuführen. Für die Befestigung der Rohre sind nicht
rostende Schrauben und Schellen zu verwenden. Klebe-
und Schlagschellen sind nicht zugelassen.
Bei Verlegung von Kabel und Leitungen in Installations-
und Geräteeinbaukanälen ist die Belegung mit maximal 60
% des freien Kanalquerschnittes einzuhalten.
A 4.4Allgemeine technische Anforderungen Verteilungen
Schaltanlagen sind entsprechend den Vorschriften nach
DGUV V3 auszuführen.
In allen Systemen (Verteilern, Abzweigkästen,
Rangierkästen usw.) ist eine Reserve von 20 %
einzurechnen. Weiter müssen alle Standverteiler mit
einem 200 mm hohen Sockel ausgestattet sein.
Beim Öffnen der Türen sind alle aktiven Teile des
Verteilers durch serienmäßige
Berührungsschutzabdeckungen vollständig in der
Schutzart IP 30 geschützt. In neuen Unterverteilern ist
an geeigneter Stelle eine Plantasche in stabiler und
dauerhafter Ausführung anzubringen. Kleben der
Plantaschen in die Verteilertüren ist nicht erlaubt.
Alle Einbaugeräte sind schwingungsfrei und
geräuschgedämpft zu montieren. Im Rahmen der
Gewährleistung ist der Bieter dafür haftbar, dass alle
mit Spulen ausgerüsteten Geräte während dieser Zeit
brummfrei arbeiten.
Die inneren Wärmelasten des Verteilers sind auf die
maximal zulässige Temperatur der Einbaugeräte und
Kabel/Leitungen zu begrenzen. Im Zweifelsfall ist der
rechnerische Nachweis zu erbringen.
Alle Geräte, Klemmen sowie zu- und abgehenden Kabel und
Leitungen sind in Übereinstimmung mit den
Übersichtsschaltplänen, Stromlauf- und Klemmenplänen
dauerhaft zu bezeichnen.
Für Einbaugeräte gleicher Art ist ein einheitliches
Fabrikat zu wählen.Bei der Verwendung von
Schmelzsicherungen werden diese ausschließlich in
Sicherungslasttrennschaltern eingesetzt.
Auf eine gleichmäßige Phasenbelastung der
Verbraucherabgänge ist zu achten.
Der Aufbau der Verteiler versteht sich einschließlich
aller erforderlichen Systemteile und Klein- und
Befestigungsmaterialien betriebsfertig montiert. Das
Anschließen aller ankommenden und abgehenden Steuer-
und Leistungskabel ist Bestandteil der betriebsfertigen
Montage der Verteiler.
Die Bestückung des Verteilers erfolgt entsprechend der
Anzahl von Stromkreisen. Die Stromkreise sind raumweise
aufzuteilen.
Als Verteilereinbauten sind nur typgeprüfte
Schaltgeräte zugelassen. Die Prüfung entsprechend der
jeweiligen für das Schaltgerät gültigen VDE-Bestimmung.
A 4.5Verlegesysteme
Die Verlegesysteme bestehen aus
Leitungsführungskanälen, Installationsrohren, Rinnen
und Steigetrassen, die direkt an der Wand oder an der
Decke befestigt werden.
A 4.5.1Installationsrohr
Die Rohre sind als gerades Stück zu liefern. Montage
auf Mauerwerk oder Beton. Muffen, Bögen, Steck- und
Endtülle sowie sonstige Klein- und
Befestigungsmaterial.
5.0 Installation Leitungswege
A 5.1Brandabschnittstrennwände
Sind Kabel oder Kabelrinnen durch
Brandabschnittstrennwände und -decken zu führen, dürfen
sie nur durch exklusiv für das Gewerk Elektro
reservierte Durchbrüche geführt werden. Leerrohre,
Installationskanäle und dgl. dürfen nicht durch
Brandabschnittstrennwände / -decken hindurchgeführt
werden, sondern müssen vor den Durchbrüchen
unterbrochen werden. Brandschutzmaßnahmen wie BS -
Anstriche und Kabelschott in Wand- bzw.
Deckendurchbrüchen dürfen nur von einer zugelassenen
Brandschutzfirma ausgeführt werden. Während der
Ausführungsphase sind die Durchbrüche nach jedem
Kabelzug, spätestens jedoch am Ende jedes Arbeitstages,
durch Brandschutzkissen zu verschließen.
A 5.2 Installation auf Kabelrinnen / - leitern
Die Verlegung der Kabel in den Kabelrinnen erfolgt
geordnet in Lagen unter Verwendung von
systemspezifischem Befestigungsmaterial. Eine Bündelung
von mehreren Kabeln oder ein ungeordnetes Kabelsystem
in den Rinnen ist nicht zulässig.
Prinzipiell müssen alle Kabel auf der Kabeltrasse
sauber ausgerichtet, parallel und platzsparend
verlaufen und ggf. mit Kabelbinder temporär fixiert
werden.
Bei Kabelverlegung an Steigetrassen sind Bügelschellen
für die Befestigung zu verwenden. Es ist darauf zu
achten, dass nur Bügelschellen mit Gegenwannen
zugelassen und montiert werden. Kabelbinder werden
nicht akzeptiert und sind auszutauschen.
Biegeradien nach Herstellerdatenblättern sind sowohl
beim Verlegen, Montieren und im Betrieb jederzeit
einzuhalten.
Neue Kabel sind in der Regel ungeschnitten in einer
Länge ohne Verbindungsmuffe zu verlegen.
Alle Kabel sind am Anfang der Kabelstrecke, vor und
nach jedem Wand- oder Deckendurchbruch, bei Kreuzungen
und am Zielort dauerhaft mittels Kabelmerker zu
kennzeichnen. Kabelkreuzungen sind zu vermeiden.
Die maximale Zugbeanspruchung eines Kabels ist
jederzeit nach Angaben der Herstellerdatenblätter
einzuhalten.
Die Montaghöhe für die Kabelanlagen ist teilweise
abweichend von den in der VOB; Teil C Seite 647, Punkt
4.1.1, beschriebenen Nebenleistungen.
Bei Kabelzugarbeiten ist besonders darauf zu achten,
dass bereits verlegte Kabel nicht beschädigt werden,
insbesondere an Kreuzungen bzw. Querungen ist darauf zu
achten, dass die vorhandenen Kabel nicht in Berührung
mit dem zu ziehenden Kabel kommen. (Mantelschäden durch
Reibung)
Abstimmung mit der Tragwerksplanung
Durch die zu errichtende Anlage werden
Gewichtsbelastungen und ggf. statische und dynamische
Kräfte in Bauteile (Decken, Wände,
Tragwerkskonstruktionen etc.) eingeleitet. Die
Ausführung von Auflage- und Befestigungspunkten darf
nur im Einvernehmen mit der Tragwerksplanung erfolgen.
Einheitlichkeit der Lieferungen
Die Lieferungen des Auftragnehmers bilden grundsätzlich
eine Einheit, und zwar unabhängig davon, wie viele
Firmen an der Vertragserfüllung des Auftragnehmers als
Arge- Partner, Nachunternehmer oder Lieferanten
mitwirken. Im Ergebnis ist es Sache des Auftragnehmers,
eine einheitliche Ausführung auf der Baustelle
(Fabrikate, Montageverfahren, Beschilderung
Beschriftung, Farben etc.) und der technischen
Bearbeitung und (Montageunterlagen, Wartungs- und
Bestandsunterlagen etc.) sicherzustellen. Bei
Arbeitsgemeinschaften behält sich der Auftraggeber vor,
weitere Auflagen zu erteilen.
Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf
berufen, dass ein Arge-Partner, Nachunternehmer oder
Lieferant die Einheitlichkeit seiner Lieferungen im
Einzelfall behindert.
Korrosionsschutz- Farbanstrich
Die Oberflächen aller Bauteile müssen ihrem
Verwendungszweck entsprechend dauerhaft
korrosionsgeschützt ausgeführt sein. Stahlteile, bei
denen eine bestimmte Art von Korrosionsschutz nach
diesem Leistungsverzeichnis oder den einschlägigen
Normen und Richtlinien nicht vorgeschrieben ist, sind
gemäß DIN 18386 zu schützen.
Wenn die Ausführung "feuerverzinkt" vorgeschrieben ist,
darf nach der Verzinkung keine weitere Bearbeitung
erfolgen, die den Korrosionsschutz mindert. Ist ein
mehrfacher Anstrich vorgeschrieben, muss sich jeder
Anstrich in einem anderen Farbton nachweisen lassen.
Die Konstruktionen sind so auszuführen, dass
Ansatzstellen für eine Rostbildung vermieden werden.
Geforderte Farbanstriche unterteilt nach Anlagen sind
mit Strukturlacken in RAL-Farben nach Wahl des
Auftraggebers auszuführen:
Die Einbrennlackierung von Geräten ist zulässig, wenn
sichergestellt ist, dass später aufzubringende
Ausbesserungsanstriche auf der Einbrennlackierung
haften (Trockenfilmstärke 30µm).
Schmutz-, Fettschichten sowie Feuchtigkeit sind
unmittelbar vor Aufbringung jeder Schutzschicht
gründlich zu entfernen.
A 5.3Leitungs-, Trassen- und Dübelbefestigung
Leitungsbefestigungsmaterial, das die Leitungen nicht
formschlüssig unterbrechungslos umschließt, ist nicht
anzubieten, z. B. Einschnappschellen.
Wenn Installationen laut Einzelpositionen an
Stahlkonstruktionen zu befestigen sind, ist von einer
Befestigung mittels enthaltener Klemmbefestigung
auszugehen.
Stahlkonstruktionen dürfen ohne ausdrückliche
Genehmigung der Bauleitung nicht angebohrt oder sonst
beschädigt werden.
Bedingungen zur Befestigung von Geräten, Leitungen,
Trassen etc. mit Dübeln an Stahlbeton- Bauteilen,
Wänden etc.: Dübel dürfen nur gebohrt, nicht geschossen
werden. Für Dübelverbindungen dürfen nur
bauaufsichtlich zugelassene Metalldübel mit
Zwangsspreizung verwendet werden.
Für Bohr - Dübelbefestigungen mit einer Dübel - Last
von bis 200 N senkrecht zur Dübelachse wirkt, gilt:
Die Dübel müssen für die Verwendung in Druck- und
Zugzonen zulässig sein
Es sind in geschlossenen Räumen bauaufsichtlich
zugelassene verzinkte Stahl-Hinterschneid - Anker
einzusetzen
In den Schächten sind nur bauaufsichtlich zugelassene
Stahl - Hinterschneid - Anker aus Edelstahl
einzusetzen.
Die notwendigen Dübel - Berechnungen sind in die
Einheitspreise eingerechnet. Die Berechnungen sind auf
Anforderung vorzulegen.
Alle Materialien müssen gegen Korrosion einen wirksamen
Langzeitschutz aufweisen.
A 6.0 Generelle Forderungen
A 6.1Allgemeines
Der bei den Arbeiten des Auftragnehmer anfallende
Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige
Abfälle) ist in geeigneten Behältnissen des
Auftragnehmers zu sammeln.
Die Schuttbeseitigung wird vom Auftragnehmer
durchgeführt, die Kosten für die Beseitigung bleiben
beim Auftragnehmer. Werden die Abfälle nicht korrekt
und gemäßes den Vorgaben der örtlichen Bauleitung
beseitigt, behält sich der Auftraggeber vor, nach
einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Terminnennung
die Beseitigung der Abfälle zu veranlassen. Die Kosten
werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt bzw. bei
der Schlussrechnung abgezogen.
Die folgenden technischen Anforderungen gelten als
Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschreibungen
und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen:
Die Angebotspreise für die zu liefernden Teile gelten
frei Verwendungsstelle und enthalten stets die Kosten
für Aufladen, Ein- und Auspacken, Versand, Abladen,
ggf. Rücksendung der Verpackung, die grundsätzlich
Eigentum des Auftragnehmers bleibt.
Die Kosten für eine Baustelleneinrichtung sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren und damit abgegolten.
Alle Hauptkomponenten sind objektübergreifend
fabrikatsgleich anzubieten und auszuführen.
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird teilweise aus
Gründen der Vereinfachung auf alle selbstverständlichen
Ausdrücke wie Liefern, Verlegen, Auflegen und
Rangieren, Herstellen, Montieren einschl. Klein- und
Befestigungsmaterial, betriebsfertiger Anschluss und
Überprüfen, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten,
Schutzvorkehrungen usw. verzichtet, jedoch sind diese
Punkte bei der Kalkulation grundsätzlich zu
berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B.
nur Lieferung oder nur Montage verlangt werden, so ist
dieses explizit vermerkt. Wurde kein besonderer Hinweis
gemacht, so versteht sich die Ausführung je
beschriebener Position demnach als die fachgerechte,
den gültigen Vorschriften entsprechende und
gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung.
Ist in den Einzelpositionen nichts anderes ausgesagt,
ist bei der Preisbildung davon auszugehen, dass
Installationen wie Kabelrinnen und Steigeleitern etc.
mittels Bohrdübel direkt am Bauwerk befestigt werden.
Kleben und die Verwendung von Bolzenschuss - Apparaten
ist den Einheitspreisen nicht zugrundegelegt. Ferner
ist in den Einheitspreisen keine Befestigung an anderen
haustechnischen Installationen wie Rohrleitungen und
Lüftungskanälen berücksichtigt.
Änderungen von CU-, AG- oder Kunststoffpreisen bleiben
ohne Einfluss auf die abgegebenen Preise für Kabel,
Leitungen, Schaltgeräte und Schaltanlagen.
ENDE DER ZUSÄTZLICHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINUNGUNGEN
A 3.0 Montage- und Bestandsunterlegen
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung, das Vorhalten
für die Dauer der Bauzeit und das Räumen der
Baustelleneinrichtung sind sofern nicht in seperater
Position aufgeführt in die Einheitspreise der
nachfolgenden Leistungen mit einzukalkulieren.
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung, das Vorhalten
13. 1 Verlegesysteme
13. 1
Verlegesysteme
13. 2 Beleuchtungsanlagen
13. 2
Beleuchtungsanlagen
13. 3 Elektroinstallation
13. 3
Elektroinstallation
13. 4 Fernmelde- und Informationstechnische
Anlagen
13. 4
Fernmelde- und Informationstechnische
Anlagen
13. 5 Erdungsanlage IVK
13. 5
Erdungsanlage IVK
13. 6 Außenbeleuchtung
13. 6
Außenbeleuchtung
13. 7 Bahnanlagen
13. 7
Bahnanlagen
13. 8 20 kV Umverlegung UNZ - OPZ
13. 8
20 kV Umverlegung UNZ - OPZ
13. 9 20 kV Umverlegung OPZ - ZMK
13. 9
20 kV Umverlegung OPZ - ZMK
13.10 20 kV Umverlegung ZMK - Kinderklinik alt
13.10
20 kV Umverlegung ZMK - Kinderklinik alt
13.11 Rückbau und Provisorium FMT
13.11
Rückbau und Provisorium FMT
13.12 Sonstige Arbeiten
13.12
Sonstige Arbeiten
13.13 Baustrom und Baubeleuchtung
13.13
Baustrom und Baubeleuchtung
13.14 Umverlegung Zuleitung Bahn
13.14
Umverlegung Zuleitung Bahn
13.15 Beleuchtung Provisorische Bahnrampe
13.15
Beleuchtung Provisorische Bahnrampe
13.16 Brandschutzkanal IVK
13.16
Brandschutzkanal IVK
13.17 Maßnahmen ZMK
13.17
Maßnahmen ZMK