To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
01.01 Allgemeine Vorbemerkungen
01.01
Allgemeine Vorbemerkungen
01.02 Technische Vorbemerkungen
01.02
Technische Vorbemerkungen
TV Baureinigungsarbeiten 1 BESONDERER TEIL - Baureinigungsarbeiten
1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der Geltungsbereich umfasst die Reinigung während der Bauzeit sowie für die Bauschlussreinigung. Die Ausführungsgrundlage bildet die unten angeführte „Gebäudereiniger-Richtlinie“. Ergänzend gelten die Abschnitte 1 - 5 der ATV/DIN 18299, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.
Gebäudereinigerrichtlinie
BIV-Richtlinie - Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk
Herausgeber: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV)
Weiter sind zu beachten:
BGI 659 - Gebäudereinigungsarbeiten
BGR 208 - Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen
BGR 209 - Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln
Güteschutz:
RAL-GZ 902 - Gebäudereinigung; Gütesicherung
1.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Geräte und Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und deutlich lesbare Prüfzeichen und Typschilder haben.
Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden behördlichen Vorschriften und Verordnungen und im besonderen die Umweltschutzvorschriften zu beachten. Die Gefahrstoffregel TRGS 900 ist zu beachten.
Für Produkte, die nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein müssen, sind dem Auftraggeber unaufgefordert die Sicherheitsdatenblätter zu übergeben. Der Einsatz der in Gefahrstoffregel TRGS 905 aufgeführten stark gesundheitsschädlichen Stoffe ist verboten.
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, und zur Gebäudereiniger-Richtlinie, Abschnitt 2, gilt:
Wasser und Energie für die Reinigungsarbeiten werden dem Auftragnehmer an den vorhandenen Anschlussstellen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
1.3 Angaben zur Ausführung
1.3.1 Allgemeines
Trifft der Auftragnehmer Verunreinigungen an, die nicht vom vertraglichen Leistungsumfang gedeckt sind, so hat er vor deren Beseitigung den Auftraggeber zu informieren, damit dieser gegebenenfalls den Verursacher oder den Auftragnehmer mit der Beseitigung beauftragen kann.
Wenn außer dem Auftragnehmer keine weiteren Auftragnehmer oder sonstige berechtigte Personen auf der Baustelle anwesend sind, hat der Auftragnehmer alle Zugangstüren beim Verlassen der Baustelle abzuschließen. Das gilt auch für ein zeitweiliges Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Bedenken sind auch geltend zu machen, wenn die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände in einem für die Ausführung ungeeigneten Zustand sind, z.B. bei ungeeigneten Temperatur- und Luftverhältnissen und bei Hindernissen.
Die Ausführung der Arbeiten hat den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, des Auftraggebers, der Bauaufsicht sowie den Auflagen aus Gründen der Denkmal- und Landespflege sowie des Umweltschutzes zu entsprechen.
Der Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Schäden an den zu bearbeitenden Flächen während oder nach der Reinigung sichtbar werden.
Regler, Sensoren, wie z.B. Thermostatventile, Raumthermostate, Bewegungsmelder, dürfen nicht verstellt werden.
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten.
Nachbehandlungsmittel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben sind.
Bei Einsatz von Versiegelungsmitteln hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftliche Pflegeanweisungen in der erforderlichen Anzahl zu übergeben.
Toiletten, Bade- und Waschräume einschließlich der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen.
Werden bestimmte Reinigungsverfahren oder Reinigungsmittel vorgeschrieben, so hat der Auftragnehmer unverzüglich Bedenken anzumelden, wenn damit der angestrebte Erfolg nicht erreicht werden kann. (nach oben)
Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom Auftragnehmer auf Beschädigung zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Sollten von den Arbeiten anderer Gewerke verursachte Verunreinigungen vorgefunden werden, die nicht Bestandteil des Auftrages sind, ist der Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten grundsätzlich zu informieren.
Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, nur zugelassene Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen.
Vom Auftraggeber werden folgende Qualitätsanforderungen gestellt, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist:
Reinigung während der Bauzeit:
Entfernen grober Verschmutzung (besenrein) und Verpackungsmaterialien und ggf. deren Trennung nach vorgesehenen Fraktionen.
Bauschlussreinigung:
Besenrein übergebene Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen. Beseitigen von Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u.ä. Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel.
Mit Türschließern versehene Türen mit Brand- und Rauchschutzanforderungen dürfen nur während der Reinigungsarbeiten an den Bodenflächen im unmittelbaren Öffnungsbereich kurzfristig geöffnet festgestellt werden. Die Türen sind sofort nach Abschluss der Reinigung des Öffnungsbereiches wieder zu verschließen und Hilfsmittel zum Offenhalten, z.B. Unterlegkeile, zu entfernen. Das gilt auch, wenn mehrere Reinigungsgänge erforderlich sind und diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang durchgeführt werden können. Weder die Türen, noch die Türschließer und die Bodenflächen dürfen durch Hilfsmittel zum Offenhalten der Türen beschädigt werden.
Die Bedeutung in der Leistungsbeschreibung genannter, nicht genormter Begriffe richtet sich nach Abschnitt 6 der Gebäudereiniger-Richtlinie.
1.3.2 Zusätzliche Anforderungen bei Reinigung von Bauteilen und Materialien
Glasfassaden und andere Glasflächen
Sachgemäße Reinigung einschl. Abledern. Farbreste und starke Verschmutzungen sind ohne Verwendung mechanischer Mittel (Spachtel, Stahlwolle o.ä.) abzulösen. Einsatz von Glasreinigern und streifenfreies Nachreiben ist erforderlich.
Aufkleber und Schutzkennzeichnungen sind zu entfernen.
Eloxierte Alu-Bleche und Profile
Zement-, Kalk-, und Mörtelrückstände sind auf jeden Fall nur mit Wasser abzuwaschen, sie sind keinesfalls mit Metallschabern abzukratzen, da sonst die eloxierte Oberfläche des Aluminiums zerkratzt wird.
Bei ggf. stärker verschmutzten Aluminiumflächen ist eine Nachreinigung mit einem Spezialaluminium-Reiniger vorzunehmen. Danach sind die eloxierten Alu-Flächen zu konservieren und zu polieren.
Einbrennlackierte Alu-Bleche und Profile
Reinigung mit warmem Wasser mit Zusatz von waschaktiven Substanzen oder gleichwertig neutral reagierenden Zusätzen. Die Reinigung erfolgt zweckmäßigerweise mit Schwamm, bzw. Bürste oder durch rotierende Bürste.
Der entstehende Schaum ist durch Abziehen mit entsprechenden Hilfsgeräten zu beseitigen. Besonders stark verschmutzte Flächen sind durch Nachreinigung mit einem Spezial-Lackreiniger zu behandeln. Dieser Lackreiniger ist auf der trockenen Fassade mit weichem Lappen anzuwenden, wobei besonders hartnäckig verschmutzte Stellen durch mehrmaliges Reiben zu säubern sind.
Bäder mit sanitären Einrichtungsgegenständen sind von Resten, wie Schutzfolien, Aufklebern etc. frei zu machen und schlierenfrei mit geeignetem Reinigungsmittel zu wischen; einschließlich Nachtrocknung in einem zweiten Arbeitsgang. Sanitär-Porzellan ist gründlich nass zu reinigen. Armaturen sind zu polieren.
Rutschhemmend ausgebildete Natursteinbeläge der Rutschsicherheitsgruppe R 9 dürfen nur mit rückstandsfreien, für Naturstein geeigneten Reinigern behandelt werden; anderenfalls wird die rutschhemmende Wirkung aufgehoben.
Bauelemente aus Holz wie Türfutter, Türblattoberflächen, feste Einbauten, Parkettoberflächen etc. sind mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und es ist im besonderen darauf zu achten, dass keinerleiWasserflecken zurückbleiben. Das Reinigen beinhaltet auch das Reinigen der Beschläge und Beschilderungen.
Glasflächen an Fassaden sind bei grober Verschmutzung mit einem Spezialglashobel zu bearbeiten, wobei dieser so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und sonstige Kratzspuren in jeder Form auszuschließen sind. Zum Reinigen gehört das Säubern der Fensterrahmen mit Fensterflügeln innen und außen sowie der Paneelkonstruktionen und der Zwischenräume.
Beim Reinigen von Fenstern und Fassaden ist im besonderen darauf zu achten, dass Dichtungen und Glaskitt unverletzt bleiben.
Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz antistatischer Mittel feucht zu reinigen. Lackierte Flächen sind grundsätzlich feucht zu reinigen.
Decken- und Wandflächen sind trocken zu entstauben. Größere Verschmutzungen sind zunächst mechanisch zu entfernen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben, gilt beim Reinigen von Kücheneinrichtungen auch das Säubern der inneren Korpusteile, einschließlich Fachunterteilungen und sonstiger Kücheneinbauten.
Heizkörper sind mit geeignetem Gerät zu reinigen, dabei entdeckte Undichtigkeiten sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Ventile dürfen dabei nicht anders eingestellt werden.
Vordächer und Wintergärten mit verglasten Flächen sind zunächst abzukehren, dann nass zu reinigen.
Technische Installationen sind zu entstauben; eventuelle Farbreste u. dgl. sind sorgf ältig zu beseitigen.
Teppichbeläge sind ihrer Qualität entsprechend mit geeignetem Gerät zu reinigen. Sollten dabei Mängel in der Teppichoberfläche festgestellt werden, sind diese unverzüglich dem Auftraggeber zu melden.
Nassreinigungen bedürfen einer besonderen Absprache. In diesem Fall ist besonders festzulegen, ob eine Trocknung maschinell erfolgen soll. Die Pflegehinweise des Belagherstellers sind zu beachten, ggf. sind sie vom Auftraggeber anzufordern.
1.3.3 Sonstige Angaben zur Durchführung
Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird.
Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden Auflagen und nach Absprache mit der Bauleitung betreten werden.
Durch Reinigungsarbeiten vorübergehend glatte Fußbodenflächen sind abzusperren. Falls Verkehrswege davon betroffen sind, ist abschnittsweise zu arbeiten.
Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.
Der gesamte Ablauf der Dienstleistungen ist so zu dokumentieren, dass eine Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Leistungsbestandteile gewährleistet ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Leistungsorganisation wie auch hinsichtlich der Leistungsvorgänge einschließlich der verwendeten Betriebsmittel und Arbeitsstoffe (RAL).
Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den Auftragsbestimmungen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu überprüfen (RAL).
1.4 Preisinhalte
Als Nebenleistungen gelten:
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen bis zu 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sowie von Stehleitern und Anlegeleitern bis 4 m Länge.
Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und Reinigungsger äte.
Herstellen von bis zu 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis 2 m², insgesamt je Reinigungsart jedoch maximal bis 1 % der zu bearbeitenden Fläche.
Abschließen der Türen vor zeitweiligem Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages sowie nach Beendigung der Reinigung und Rückgabe der Schlüssel.
Vorlegen von Herstellernachweisen über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie von Pflegeanweisungen und Sicherheitsdatenblättern.
Reinigen von Beschlägen bei der Reinigung von Fenstern, Türen und Einrichtungsgegenständen, Entfernen von Aufklebern, Entfernen von Schutzfolien einzelner Bauteile.
Umstellen von leichten Einrichtungsgegenständen, z. B. Stühle, kleine Tische, Papierkörbe usw. zur Durchführung der Unterhaltsreinigung.
Absperren von Räumen oder Bereichen, die während der Reinigungsarbeiten und eventuell anschließender Trockenzeiten nicht betreten werden dürfen, Aufstellen von Warnschildern bei vorübergehender, durch die Reinigung verursachter Rutschgefahr.
Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren.
Schutz der für die Ausführung übergebenen Stoffe und Geräte vor Beschädigung und Verlust bis zur Rückgabe.
Als Besondere Leistungen gelten:
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.
Prüfungen des Untergrundes, die über den Umfang gewerbeüblicher Prüfungen hinausgehen.
Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, z. B. vollflächiges Abdecken oder Abkleben mit Folien oder Planen.
Entfernen von vollflächigen Abdeckungen und Abklebungen, die nicht vom Auftragnehmer angebracht wurden.
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen.
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern mit mehr als 4 m Länge, Fensterstühlen, hochziehbaren Arbeitsbühnen und -sitzen.
Herbeiführen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse; z. B. nach dem Baurecht, Umweltrecht und Straßenverkehrsrecht.
Beseitigen von Verstopfungen in Rohrsystemen, Beseitigen von Ekel erregenden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen und Abfällen.
Beseitigen von Zementschleiern.
Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glas- und Rahmenflächen, z. B. Bemalungen, Klebstoffe, Folien mit Ausnahme von Schutzfolien, Verkrustungen.
Aufwendungen für Inanspruchnahme fremder Grundstücke, Räumlichkeiten und dergleichen, sowie fremder Leistungen oder Einrichtungen, z. B. Krananlagen und deren Bedienung.
Demontage und Montage von Beleuchtungskörpern, Sonnenblenden, Vorhängen usw. sowie Ergänzung fehlender Befestigungsteile.
Aufwendungen für die Befestigung der am Objekt verbleibenden Verankerungen und Absturzsicherungen.
1.5 Abrechnungshinweise
Die Abrechnungseinheiten nach Abschnitt 5.1 der Gebäudereiniger-Richtlinie sind analog zu den Angaben zu Abrechnungseinheiten in Abschnitt 0.5 jeder ATV nur Hinweise für die Ausschreibung. Bindend für Angebot und Abrechnung sind die vom Ausschreibenden vorgegebenen Abrechnungseinheiten.
Die in Abschnitt 5.0 der Gebäudereiniger-Richtlinie aufgeführten Abrechnungsregeln sind dagegen in Abhängigkeit von der gewählten Abrechnungseinheit bindend.
1.6 Besondere Angaben zur Ausführung
1.7 Besondere Angaben zur Örtlichkeit
1.8 Besondere Nutzungsanforderungen
TV Baureinigungsarbeiten
Vorbemerkungen zur Preisfindung allgemein Allgemeine Vorbemerkungen für Angebot und Ausführung einer Gebäudereinigung vor Übergabe eines fertiggestellten Gebäudes.
Der Umfang der Arbeiten mit den zu reinigenden Flächen bzw. Objekten ist in den Angaben zum Objekt im Einzelnen beschrieben.
Das Gebäude muß zur Übergabe an den Bauherrn so gereinigt werden, so dass keinerlei Nachbehandlung notwendig ist.
Mit den Preisen abgegolten ist:
die Beseitigung und die Entsorgung aller im Zuge der Reinigung anfallenden Abfälle, Stäube und Schuttmassen in die bauseits bereit gestellten Container. Reinigen von allen Rahmenkonstruktionen, Fensterbänken, Zargen, Blockrahmen, Beschlägen der Fenster und Türen. Entfernen aller vorhandenen Schutzfolien Reinigen sämtlicher Armaturen, Ventile, etc. Reinigen aller Fuß- und Sockelleisten Entfernen aller Farb- und Mörtelreste Reingen aller Schalter und Steckdosen sowie das fachgerechte Reinigen aller vorhandenen Leuchten, falls erforderlich. Reinigen aller vorhandenen freiliegenden Leitungen der Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Installation sowie der Beschilderung.
Material- und ausführungsbedingte Nebenleistungen, gültig für die Grundreinigung, dazu gehören:
Stellung und Vorhaltung von Geräten, niedrigen Gerüsten, Leitern, Hubbühnen usw. Stellung und Verbrauch von Reinigungsmitteln, Pflegemitteln und Hilfsmitteln einschl. Transport von Abfällen und Verpackungsmaterial bis zum Container.
Vorbemerkungen zur Preisfindung allgemein
Vorbemerkungen zur Ausführung allgemein - Arbeitskräfte:
Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte; er verpflichtet sich, nur zuverlässiges und geschultes Personal einzusetzen.
- Aufsicht:
Während der Hauptreinigungszeit ist eine Aufsichts-
person, die bei Vertragsabschluß namentlich benannt werden muß, einzusetzen.
- Qualität, Pflegemittel, Stellung Arbeitsmittel
Die für die Reinigung erforderlichen Mittel, Geräte und Maschinen stellt der AN. Es sind nur anerkannte, umweltverträgliche Reinigungsmittel zu verwenden. Auf Verlangen des AG sind die Hersteller zu benennen. Die Pflegemittel müssen auf die Materialbeschaffenheit abgestimmt und für den betreffenden Verwendungszweck geeignet sein.
- Vorsichtsmaßnahmen
Bei Anwendung von Wasser ist unbedingt darauf zu achten, dass kein Wasser in vorhandene Fugen, hinter Sockelleisten und unter Einbauteile läuft. In elektrotechnischen Räumen ist hier besondere Vorsicht gefordert. Alle Maschinen und Geräte der technischen Einrichtungen, Rohrleitungen, Heizkörper, Konsolen, etc. sind durch feuchtes Abwischen und anschließendes Trockenreiben zu reinigen.
- Arbeitsumfang
Soweit in den folgenden Absätzen und Positionsbeschreibungen nicht oder nicht anders beschrieben umfaßt die Gebäudereinigung im Einzelnen folgende Arbeiten:
Alle Räume einschl. der darin befindlichen Einbauteile. Türen und Fenster mit Beschlägen sind feucht abzuwischen bzw. abzuwaschen und trockenzureiben, Teppichboden und Parkettboden sind staubfrei abzusaugen. Je nach Art der zu behandelnen Flächen und je nach Verschmutzungsgrad sind spezielle Reinigungsmittel zu verwenden. Bei den Reinigungsarbeiten sind die Reinigungsanweisungen der Verlege- und Einbaufirmen genau zu beachten. Alle sanitären Einrichtungen, Armaturen, Kücheneinrichtungen usw. dürfen nicht mit scharfen Gegenständen und aggressiven Reinigungsmitteln gereinigt werden. Das Gebäude muß übergabereif gereinigt werden, so dass keinerlei Nachbehandlung von Glasflächen, Fenstern, Türen, Wandplatten, Fußböden, Einrichtungsgegenständen, Beschlägen, Heizungsrohren, Heizkörperventilen und Verkleidungen, Installationsrohren, Spiegeln, Kellerräumen usw. notwendig ist.
Vorbemerkungen zur Ausführung allgemein
Vorbemerkung zum Pauschal-Angebot Die Leistung ist als Pauschale für das gesamte Gebäude anzubieten.
Die nachfolgenden Massenangaben dienen nur als Übersicht für die Pauschalpreisfindung.
Die Einzelleistungen können auf Anweisung positionsweise oder geschossweise abgerufen werden.
Auszuführen ist eine Grob-, Fein-, sowie Nachreinigung gemäß den Vorbemerkungen
Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe an der Baustelle örtlich über den Leistungsumfang zu informieren, ggf. in Abstimmung mit der Bauleitung.
Vorbemerkung zum Pauschal-Angebot
Bietererklärung Ortsbesichtigung Projekt Der Bieter erklärt mit der Angabe des Angebotes, sich vorher ein genaues Bild über den Umfang der Arbeiten und Besonderheiten des Projektes gemacht zu haben.
Er hat sich durch die Besichtigung der Baustelle und der evtl. erforderlichen Einsichtnahme in die Baupläne von allen erforderlichen organisatorischen und technischen Bedingungen, die bei der Ausführung des Auftrages gestellt werden müssen, überzeugt.
Es ist bekannt, dass zum Zeitpunkt der Reinigung, das Objekt noch nicht an das Trinkwassernetz angeschlossen ist. Wasserentnahmestellen gibt es vor den Gebäuden.
..................................
Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift
Bietererklärung Ortsbesichtigung Projekt
02 Gebäudereinigung
02
Gebäudereinigung
02.01 Keller / TG
02.01
Keller / TG
02.02 Wohnungen / Treppenhaus
02.02
Wohnungen / Treppenhaus