Estricharbeiten
FRE / DTE / CPW -H.01-03- 54 gef. MW / ME
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Vorbemerkungen
01.01 Allgemeine Vorbemerkungen
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Allgemeine Vorbemerkungen
01.02 Technische Vorbemerkungen
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Technische Vorbemerkungen
TV Estricharbeiten Technische Vorbemerkungen Estricharbeiten 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage ATV DIN 18299 -Allg. Regelungen für Bauerbeiten jeder Art ATV DIN 18353 -Estricharbeiten DIN 1100                    -Hartstoffe für Hartstoffestriche, Anforderungen und Prüfverfahren DIN 1164-10 -Zement mit besonderen Eigenschaften, Normalzement DIN 1179                    -Körnungen für Sand, Kies DIN 4108                    -Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109                    -Schallschutz im Hochbau DIN 12431                  -Wärmedämmstoffe für das Bauwesen, Dicke von Dämmstoffen                                     unter schwimmenden Estrichen DIN 16954 -Reaktionsharze, Reaktionsmittel - Prüfverfahren DIN 18202                  -Toleranzen im Hochbau DIN 18560                  -Estriche im Bauwesen DIN 52210                  -Bauakustische Prüfungen, Luft- und Trittschallprüfungen DIN EN 197-1 -Zement, Zusammensetzung, Anforderungen an Normalzement DIN EN 622-1 -Faserplatten, Anforderungen DIN EN 12354-1 -Bauakustik, Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden DIN EN 12620 -Gesteinskörnungen für Beton DIN EN 13055-1 -Leichte Gesteinskörnungen DIN EN 13139 -Gesteinkörnungen für Mörtel DIN EN 13162 bis 71 -Wärmedämmstoffe für Gebäude DIN EN 13318 -Estrichmörtel und Estriche, Begriffe DIN EN 13454-1 -Calciumsulfat-Binder, Begriffe und Anforderungen DIN EN 14016-1 -Bindemittel für Magnesiaestriche, Begriffe und Anforderungen DIN EN 15732 -Leichte Schütt- und Wärmedämmstoffw, Blähton DIN EN 16069 -Wärmedämmstoffe für Gebäude, Polyethylenschaum (PEF) Im übrigen sind die Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerwerke und die Vorbedingungen und Hinweise für die Verlegung schwimmender Estriche, herausgegeben von der Bundesfachgruppe Estrich im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, zu beachten. Die Bestimmungen der Gütegemeinschaft Hartschaum e.V. sind zu erfüllen. 2. Angaben zur Ausführung Vor Arbeitsbeginn hat der AN rechtzeitig die vorhandenen Höhenmaße (Meterrisse) in einzelnen Räumen mit dem AG zu prüfen und die für die Ausführung und Abrechnung verbindlichen Konstruktionshöhen schriftlich festzulegen bzw. zu bestätigen. Ausgleichstoleranzen bis zu 1,0 cm werden nicht besonders vergütet oder abgezogen. Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbeton(-fertig)teile, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Beschlägen etc. sind durch den AN gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. 2.1    Schwimmende Estriche Sichtbare Mängel am Baukörper, die eine Dämmwirkung nachhaltig beeinflussen, sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Die schwimmenden Estriche sind schallbrückenfrei auszuführen. Der Auftragnehmer haftet für das geforderte oder technisch mögliche Trittschallschutzmaß (TSM), gemessen unmittelbar nach Fertigstellung. Auf vom AN gereinigten Untergrund sind Trittschall-, Wärme- und Ausgleichsdämmung im Verband dichtgestoßen zu verlegen. Es darf nur Dämmaterial verwendet werden, welches das Gütezeichen "RAL Güteschutz Hartschaum mit "Ü" (wie"überwacht" ) trägt. Bei mehrlagigen Dämmschichten sind die Fugen zu versetzen. Unter Anschlagschienen ist die Dämmung durchzuführen. Im Bereich von (Estrich-)transportwegen wie Fluren, Treppenhäusern etc. ist die Dämmung erst kurz vor vor dem Estricheinbau zu verlegen, beschädigtes Material muß entfernt werden. Auf die Rohdecke gestellte Randdämmstreifen sind gestoßen/überlappend so anzubringen, daß alle Bauteile wirksam getrennt sind und ein Überstand über OK Estrich gewährleistet ist. Der Überstand darf vom AN nicht abgeschnitten werden. Er wird vom jeweils nachfolgenden Belaghersteller belagbündig abgeschnitten. Sind die Putzflächen oder Wandplatten nicht bis zum Rohboden geführt und liegt die Versatzstelle noch in der Estrichstärke, so müssen zur Vermeidung von Schallbrücken Schaumstoffstreifen als einwandfreies Widerlager für die Randdämmstreifen aufgefüttert werden. Dämmschichten sind mit PE-Folie, d=0,2 mm, mit ausreichender Stoßüberdeckung abzudecken. Die PE-Folie ist an seitlichen, senkrechten Abschlüssen hochzuführen, soweit keine Randdämmstreifen mit Folienlappen verwendet werden. In Bädern mit Bodenablauf ist die PE-Folie an einem Stück ohne Fugen auszuführen, die wiederum seitlich über die Randisolierung und Bodenabläufe hochzuziehen ist. Abläufe, Abflußrohre, Standkonsolen und Rohrleitungen aller Art dürfen keine Verbindung mit dem Estrich haben, sind solide mit dem Dämmstoff zu ummanteln oder bei liegenden Leitungen entsprechend abzudecken. Die Anschlußstellen sind solide mit Dämmstoffen zu verwahren. 2.2    Zementestriche Ausführung mit geschlossener und abgeriebener Oberfläche, nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig, daß sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens/der Fliesen aufnehmen kann. Soweit erforderlich, sind Fugen anzuordnen, vor allem bei Vorhandensein einspringender Ecken, bei zu großen Flächen und bei Einzellasten, wie Badewannen und dergleichen. Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen oder Türanschlagwinkel zu setzen, wobei der liegende Winkelschenkel immer vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Für Zargen mit Bodeneinstand sind die Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach der Zargenmontage ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht, oberflächenverzahnt zu schließen. Nach Abschluß der Estricharbeiten sind die fertiggestellten Flächen/Räume ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschl. des benötigten Absperrmaterials. Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich evtl. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen. Vorhandene Dehnungsfugen sind entsprechend zu berücksichtigen, Scheinfugen evtl. mit entsprechenden Fugenprofilen auszuführen. 2.3    Garagenestriche Garagenestriche müssen den Bestimmungen der einzelnen Bauordnungen der Bundesländer mit den Durchführungsverordnungen entsprechen und beständig gegen Öl, Benzin und Tausalz sein. Dehn- und Arbeitsfugen in Garagenböden sind mit öl-, benzin- und tausalzbeständigen, befahrbaren, elastischen Materialien zu verschließen. 3. Abrechnungshinweise 4. Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Die Ausführungszeichnungen werden in einem Planportal zur Verfügung gestellt. Der Mitunternehmer erhält die Zugangsdaten unmittelbar nach Beauftragung. STAND: 04/2015, sei
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VB zur Preisfindung 02/2015 1. Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten: 1.1 Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien, einschl.Transport, Transporteinrichtungen sowie aller Geräte 1.2 Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials 1.3 Verschnitt 1.4 Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art 1.5 Sicherungen von Installationen, vor allem, soweit sie auf dem Untergrund verlegt sind; Wiedereinbau von Abschrankungen 1.6 Fugenanordnung und Verdübelung 2. Folgende Leistungen sind als Nebenleistung enthalten bzw. sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren: 2.1 Das Herstellen kleiner Estrichflächen zu jedem Zeitpunkt im gesamten Gebäude, auch in zeitlich getrennten Arbeitsabschnitten nach Erstellung der großen Flächen. 2.2 Das Einschneiden von Scheinfugen zur Vermeidung von Rissen (nicht von konstruktiven Dehnfugen des Gebäudes) und das kraftübertragende Verschließen derselben nach Erfordernis. Die Erfordernis ist jeweils eigenverantwortlich zu prüfen. 2.3 Die Fugen sind nach Beschaffenheit und Lage so auszubilden, daß an den Estrichoberflächen und Oberbelägen keine Stöße, Unebenheiten oder Risse auftreten. 2.4 Die Ausführung unterschiedlicher Fertighöhen, bedingt durch die unterschiedlichen Materialdicken der Oberbeläge, mit allen daraus resultierenden Notwendigkeiten. 3. Für "Dämmschicht als Untergrund für schwimmmenden Estrich" ist in die Einheitspreise einzukalkulieren: 3.1 das Anpassen der Dämmplatten der Ausgleichsschicht an die auf der Rohdecke verlegten Rohrleitungen oder Kabel sowie das hohlraumfreie Ausgleichen der Rohr-/ Kabelbereiche mit einer Trockenschüttung. 3.2 die Lieferung eines System-Randdämmstreifens d=8 mm aus FCKW-freiem Polyäthylen mit aufkaschiertem Folienstreifen und evtl. abknickbarem Fuß und Verlegung umlaufend an Wänden, Türzargen, Stützen, Rohren, Austritten und sonstigen Durchdringungen/ Randabschlüssen/Feldbegrenzungsfugen 4. In die Einheitspreise ist für "Estrich auf Trennlage bzw. Estrich auf Dämmschicht" einzukalkulieren: 4.1 die Reinigung des Untergrundes 4.2 die Lieferung von Polyäthylenfolie DIN 18 560-2, d = 0,2 mm o.glw. und Verlegung als Trennlage oder Abdeckung der Dämmschicht, an den Rändern hochgezogen, Stöße mind. 8 cm überlappt. 5. Zeichnungen, Zeichnungsausschnitte: 5.1 Zur Beurteilung der Gegebenheiten sind die relevanten Zeichnungsauszüge beigefügt. Die kompletten Zeichnungen können bei der ausschreibenden Stelle eingesehen werden.
VB zur Preisfindung 02/2015
02 Estricharbeiten
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Estricharbeiten
02.01 Estricharbeiten Wohnungen
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Estricharbeiten Wohnungen
02.02 Estricharbeiten Wohnungen - alternativ: geringere vereinheitliche Mindest-Estrichstärke 65 cm
02.02
Estricharbeiten Wohnungen - alternativ: geringere vereinheitliche Mindest-Estrichstärke 65 cm
02.03 Estricharbeiten Wohnungen - alternativ: geringere vereinheitliche Mindest-Estrichstärke 60 cm
02.03
Estricharbeiten Wohnungen - alternativ: geringere vereinheitliche Mindest-Estrichstärke 60 cm
02.04 Estricharbeiten TH
02.04
Estricharbeiten TH
02.05 Zusatz
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Zusatz