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Unit price EUR
Net total EUR
38 Kunststofffenster
38
Kunststofffenster
Allgemeine Vorbemerkung
Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem
Standard des BNK/BNG-Gütesiegels zu zertifizieren. Ziel
der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten
Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer,
ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der
Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind im Rahmen
mehreren Forschungsvorhaben Kriterien definiert worden,
die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen
werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet:
- Soziokulturelle und funktionale Qualität
- Ökonomische Qualität
- Ökologische Qualität
- Prozessqualität
Für die BNK/BNG-Zertifizierung sowie die baubiologische
Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und
Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe
aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte ist
die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zuständig.
Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren
Bestellung durch das Unternehmen von der
dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH auf Konformität
zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten
BNK/BNG-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5
Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle
Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über
das Formblatt Materialdeklaration sowie das Formblatt
Holz-_Naturstein-_Betondeklaration als Excel-Datei in
bearbeitbarer Form an die dieBauingenieure -
Zertifizierung GmbH zu übermitteln.
Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen
nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt
die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH, dem Bieter
im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter
vorab zukommen.
Wenn darüber hinaus weitere Informationen von der
dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH gefordert
werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu
liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf
nicht zu verzögern. Die dieBauingenieure -
Zertifizierung GmbH prüft anschließend die Produkte und
nennt ggf. Alternativprodukte.
Das Formblatt Materialdeklaration und das Formblatt
Holz-_Naturstein-_Betondeklaration sind
unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch
Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des
o.g. Zeitraums mindestens 20 Arbeitstage vor
Bestellung an zertifizierung@diebauingenieure.com zur
Prüfung zu senden.
Bitte weiterführende Informationen zu
Materialanforderungen gemäß Anlage zu diesem LV
"BNK/BNG Produktanforderungen" beachten.
Erst nach erfolgter Freigabe durch die dieBauingenieure
- Zertifizierung GmbH darf das jeweilige Produkt durch
den Unternehmer eingebaut werden!
Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische
Vorbemerkung
Fenster und Außentüren
Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen
nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die
Einhaltung von BNK/BNG-konformen Produkten ersetzt
keine Materialdeklaration vor Einbau, es muss also in
jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle
eingesetzten Produkte müssen gemäß
EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung
verfügen.
1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit
Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an
Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert
sind:Anforderungen
QNG1.1) Übergreifende Anforderung für die Güte des
Gebäudes (alle in der Kriterienmatrix aufgeführten
Bauprodukte):
Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC >
0,1 %
QNG4.1) Bauseitig verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe
(Acrylate und Silikone) in Innenräumen: Chlorparaffine
= 0,10 % und Deklaration biozider Wirkstoffe in
Silikonen
QNG4.2) Bauseitig verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe
auf Basis von PU-, PU- Hybrid- und SMP-Rezepturen
(silanmodifizierte Polymere) in Innenräumen:
Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE = 0,10 % und
lösemittelfrei oder GISCODE PU10, PU20, PU40 (ALT) bzw.
PU50 (ALT)
QNG4.3) Kleb- und Dichtstoffe auf Basis von PU,
PU-Hybrid, MS-Polymer oder SMP (silanmodifizierte
Polymere) für die Herstellung der Luftdichtigkeit an
Fassade, Fenstern und Außentüren (innen und außen) (=
punkt- und linienförmige Verklebungen an Außenwänden):
Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE = 0,10 %
QNG5.11) nicht filmbildende Imprägnierungen
(Beschichtungen auf mineralischen Untergründen im
Innenbereich: Natur- und Betonwerksteinbodenbeläge):
GISCODE GH0, GH10 (entaromatisiert) und GH 40
QNG6.1) Bauseitige Beschichtungen auf Holz, Metall und
Kunststoff in Innenräumen und außen:
VOC = 130,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur) und keine
Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium-
und Chrom-VI-Verbindungen
QNG6.5) Beschichtung von Holzerzeugnissen mit Ölen,
Wachsen und 2K-Öl- Hybridsystemen in Innenräumen:
GISCODE Ö10, Ö10+, Ö10/DD+, Ö20 oder Ö20+; bei
Beschichtung von Parkett und Treppenstufen zusätzlich:
Einhaltung AgBB-Schema
QNG7.4) Korrosionsschutz nicht tragender Metallbauteile
innen und außen:
VOC = 300,0 g/l
QNG8.3) Chemische Holzschutzmittel nach DIN 68800-3 auf
nichttragenden Bauteilen (innen und außen - vorbeugende
Behandlung und Imprägnierung von Holzfenstern,
Fassadenbekleidungen, Innenwand- und
Deckenbekleidungen, Terrassenbeläge etc.):
Reproduktionstoxische Borverbindungen = 0,10 %;
Deklaration biozider Wirkstoffe; in Innenräumen keine
Biozide; Einsatz zugelassener Biozidprodukte nach
528/2012/EG für Fenster und außenliegende Holzbauteile
QNG11.1) Kunststoffe (PVC) zur Belegung von Oberflächen
in Innenräumen sowie Kunststoff-Bauteile an der
Gebäudehülle (Wand- und Deckenbeläge (z.B.
Vinyltapeten, Wandbekleidungen) und Beschichtungen
(z.B. flüssige Tapeten, Dekorapplikationen),
Lichtkuppeln und Kunststofffenster aus PVC sowie
PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwand UG):
keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren; für
Wandbekleidungen und -beschichtungen zusätzlich:
Einhaltung AgBB-Schema; reproduktionstoxische
Phthalat-Weichmacher = 0,10 %
QNG12.1) Kunstschaum-Dämmstoffplatten und Spritzschäume
für Gebäude und Haustechnik (Dämmplatten aus EPS, XPS,
PUR, PIR, Melaminharzschaum, Phenolharzschaum sowie
gespritzte PUR- und UF-Dämmschäume: Dämmstoffe an Wand,
im zweischaligen Außenmauerwerk, an Fassade, in
Dachaufbauten, Luftschächten, Decken und in
Bodenaufbauten (inkl. Fußbodenheizungssystem) sowie
PUR-Rohrschalen an Installationen):
Frei von halogenierten Treibmitteln; bei EPS-/
XPS-Platten zusätzlich: HBCD = 0,10 %; bei PUR-/
PIR-Platten zusätzlich: TCEP = 0,10 %; bei
Phenolharzschaumplatten und gespritztem UF-Dämmschaum
zusätzlich: Einhaltung AgBB-Schema
QNG12.3) Dämmstoffe aus Künstlichen Mineralfasern
(KMF):
RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle"
QNG12.4) Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen in
Innenräumen sowie in Holzbau-Konstruktionen:
Reproduktionstoxische Borverbindungen = 0,10 % und
Deklaration biozider Wirkstoffe
QNG12.5) Ortschäume (PUR, UF) in Innenräumen und an der
Gebäudehülle (Montage von Türen/ Fenstern und
Dämmstoffen an Fassaden, UG-Wänden, Kellerdecke und
Dach sowie die Dämmung kleiner Hohlräume; ausgenommen
Fugen in WDVS gemäß abZ und Brandschutzanforderungen):
frei von halogenierten Treibmitteln und kein UF-Schaum
und TCEP, Chlorparaffine = 0,10 %
1.2 Technische Aspekte
Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im
technischen LV gefordert sind:
Aspekte- Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die
Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu
achten.- Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind
mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um
die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten- Holz: Es sind
Hölzer bzw. Holzwerkstoffe zu verwenden, die FSC oder
PEFC zertifiziert sind. Weiterführende Informationen
sind der Anlage zu diesem LV zu entnehmen.
Allgemeine Vorbemerkung
1.1 Normen und Richtlinien
DIN EN 1990Grundlagen der Tragwerksplanung
DIN EN 1991Einwirkungen auf Tragwerke
DIN EN 1627Türen, Fenster, Vorhangfassaden,
Gitterelemente und Abschlüsse
Einbruchhemmung-Anforderungen und Klassifizierung
DIN 4102Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN EN 12207Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit
DIN EN 12208Fenster und Türen - Schlagregendichtheit
DIN EN 12210Fenster und Türen - Widerstand bei Windlast
DIN 18040Barriefreies Bauen, Teil 1+ 2
DIN 18055Kriterien für die Anwendung von Fenster und
Außentüren nach DIN EN 14351-1
DIN V 18073Rollabschlüsse, Markisen, Rolltore und
sonsteige Abschlüsse im Bauwesen
DIN 18533Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN 18335Stahlbauarbeiten
DIN 18355Tischlerarbeiten
DIN 18357Beschlagarbeiten
DIN 18358Rollladenarbeiten
DIN 18360Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18361Verglasungsarbeiten
DIN 18540Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit
Fugendichtstoffen
DIN 18533Abdichtungen von erdberührten Bauteilen
DIN 18545Abdichten von Verglasung mit Dichtstoffen -
Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme
VDI 2719Schalldämmung von Fenstern und deren
Zusatzeinrichtungen
DIN EN ISO 10077Wärmetechnisches Verhalten von
Fenstern, Türen und Abschlüssen
DIN 18008Glas im Bauwesen
1.2 Statische Anforderungen
Die Fensterkonstruktion (einschließlich der
Verbindungselemente) muss alle planmäßig auf sie
einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des
Baukörpers abgeben können.
Als Grundlage für die Bemessung der Elemente sind
anzunehmen:
DIN EN 1991-1-4Einwirkungen auf Tragwerke - Windlasten
DIN EN 1991-1-1Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten,
Eigengewicht, und Nutzlasten
Die Fensterflügel müssen den Anforderungen der DIN
18055 entsprechen. Unter diesen Annahmen darf die
Durchbiegung aller tragenden Profile, insbesondere der
Pfosten und Kämpfer, nicht mehr als 1/300 der
Stützweite betragen. Bei der Verwendung von
Mehrscheiben-Isolierglas darf die Durchbiegung des
Scheibenrandes zwischen gegenüberliegenden
Scheibenkanten 8 mm nicht überschreiten. Werden
Sondergläser verwendet, sind die entsprechenden
Anforderungen des Glasherstellers zu berücksichtigen.
Der statische Nachweis für sämtliche Pfosten,
Sprossenprofile, Halterungen und Befestigungsmittel ist
dem AG auf Verlangen ohne besondere Vergütung
vorzulegen.
1.3 Bauphysikalische Anforderungen
1.3.1 Wärmeschutz
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten die:
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau,
Energieeinsparverordnung in der jeweils gültigen
Fassung,
im Bundesanzeiger veröffentlichten Stoffwerte.
Die Einhaltung der geforderten Werte ist auf Verlangen
nachzuweisen durch:
Prüfzeugnisse (z.B. vom Institut für Fenstertechnik in
Rosenheim) und
Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 und
tabellarische Ermittlung nach DIN EN ISO 10077-1 und
tabellarische Ermittlung nach DIN V 4108-4.
1.3.2 Schallschutz
Für den Schallschutz gelten die:
DIN 4109Schallschutz im Hochbau,
VDI 2719Schalldämmung von Fenstern und deren
Zusatzeinrichtungen.
Die Einhaltung der geforderten Werte ist auf Verlangen
nachzuweisen durch
Prüfzeugnisse (z.B. vom Institut für Fenstertechnik in
Rosenheim) und
durch tabellarische Ermittlung gemäß DIN 4109.
1.3.3 Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit
Die Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit muss
entsprechend den Forderungen der DIN 18055 bzw. DIN EN
12207 gewährleistet sein. Die Einhaltung der
Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit in
Abhängigkeit von der Gebäudehöhe ist durch ein
Prüfzeugnis nachzuweisen.
Als Maßnahmen zur Erhöhung des Luftdurchganges ist
zulässig:
Einsatz eines Lüfterkammes auf der Anschlagfläche des
Flügels (Mitteldichtung).
Luluftelement (z. B. Falzlüfter).
Nicht zulässig ist:
die Beschädigung der Mitteldichtung z.B. durch
Schlitzen oder Perforieren,
die irreparable Beschädigung der Rahmenprofile z.B.
durch Schlitze, Bohrungen oder Fräsungen,
die Verwendung entsprechenden Zubehörs auf der inneren
Ansichtfläche.
Alle Maßnahmen am Fenster zur Erhöhung des
Luftdurchganges müssen reversibel sein. Die Fenster
müssen ohne größeren Aufwand und ohne optische
Beeinträchtigung wieder in Standard-Fenster umgerüstet
werden können.
1.3.4 Einbruchhemmung
Die Angaben zur Einbruchhemmung befinden sich in der
jeweiligen LV- Position. Für die Einbruchhemmung gilt
DIN EN 1627. Die Einstufung in die Widerstandsklassen
ist auf Verlangen durch ein gültiges Prüfzeugnis und
einer Werksbescheinigung des AN nachzuweisen.
Bei der Montage der Elemente sind ebenfalls die
Anforderungen der DIN EN 1627 zu berücksichtigen. Für
nicht transparente Ausfachungen gelten sinngemäß die
Anforderungen nach DIN EN 356.
1.4 Werkstoffe
1.4.1 Kunststoff- Profile
Profile aus modifiziertem PVC hart, PVC-U, EDLP
(080-25-28), hochschlagzähes PVC hart, Formmassen nach
DIN 7748 bzw. RAL-Gütebestimmungen (RAL-GZ 716/1,
Abschnitt I, Teil 1).
Weiße/ braune Profile für folienkaschierte
Fensterprofile sind cadmiumfrei rezeptiert.
Für folienkaschierte Fensterprofile gilt entsprechend
RAL-GZ 716/1, Abschnitt I, Teil 7.
Für die Kaschierung von Fensterprofilen ist ein
lösungsmittelfreies Klebesystem zu verwenden.
1.4.2 Stahl
Alle Stahlprofile müssen korrosionsgeschützt sein.
Außenliegende Verstärkungen sind auch an den
Schnittstellen dauerhaft gegen Korrosion zu schützen.
Stahlprofile und Bleche als Anker oder
Unterkonstruktionen müssen feuerverzinkt sein. Etwaige
Schweißstellen sind in jedem Fall fachgerecht gegen
Korrosion zu schützen.
1.4.3 Aluminium
Für die Anforderungen an Aluminium gelten:
DIN 1748 bei Strangpressprofilen,
DIN 1745 bei Blechen und Bändern
1.4.4 Dichtprofile, Dichtstoffe und sonstige
Bauwerksabdichtungen
Dichtungen, die atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt
sind, müssen hiergegen widerstandsfähig sein. Sie
müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen
verträglich sein.
Es sind grundsätzlich nur Dichtprofile aus EPDM,
Silikon oder gleichwertig einzusetzen.
Das Dichtungsmaterial muss die Anforderungen nach RAL
GZ 716/1, Abschnitt II erfüllen.
1.5 Ausführungsmerkmale
1.5.1 Herstellerangaben
Vom AN auszufüllen:
Fensterprofilsystem:___________________________________
_____________
Verglasung:____________________________________________
____
Glasaufbau:____________________________________________
____
Beschlagsfabrikat:_____________________________________
___________
Beschlagssystem:_______________________________________
_________
Dämmung:_______________________________________________
_
Rollläden:_____________________________________________
___
1.5.2 Profilausbildung
Die Blendrahmen- und Flügelprofile müssen in Richtung
des Wärmeflusses mind. 5 Kammern aufweisen.
Die Armierungskammer muss so dimensioniert sein, dass
sie Verstärkungsprofile mit einer Bautiefe von
mindestens 35 mm aufnehmen kann. Die Bautiefe der
Fensterprofile beträgt mindestens 76 mm. Die
Falzüberschläge betragen 20 mm. Die Beschlagbefestigung
erfolgt grundsätzlich durch die Stahlarmierung.
Die Elemente sind grundsätzlich entsprechend den
Richtlinien des Profilherstellers zu armieren.
Maßgebend für die statische Auslegung ist die
Bemessungstabelle des Institutes für Fenstertechnik,
Rosenheim.
1.5.3 Rahmenverbindungen
Für geschweißte Rahmenverbindungen aus PVC-U-Profilen
gilt die Richtlinie DVS 2207, Teil 25. Die Schweißungen
müssen ohne besonderen Materialzusatz homogen
ausgeführt und sauber verarbeitet werden. Sprossen und
Kämpfer sind mechanisch zu verbinden oder
einzuschweißen.
1.5.4 Beschläge
Die Beschläge sind nach DIN 18357 auszuführen. Die
Beschläge müssen form- und kraftschlüssig mit den
Profilen verbunden sein. Die Abdeckungen sind im
Farbton des Fensterprofils und UV- beständig
auszuführen. Sie müssen den Anforderungen der EN 107 -
Prüfverfahren für Fenster, mechanische Prüfung -
genügen.
Die Griffoliven sind, sofern nicht in der Position
abweichend beschrieben, mit einem Metallkern
ausgestattet. Optik in EV1 oder weiß nach Angabe AG.
Die Ausführung der Griffe ist in die Position
einzurechnen. Die Griffe sind grundsätzlich mit einer
Fehlbedienungssperre auszurüsten (Niveauschaltsperre).
Bei Terrassentüren ist auf der Außenseite ein
Griffblech enthalten.
1.5.5 Entwässerung
Die Blendrahmenentwässerung und Dampfdruckausgleich im
Glasfalz sind entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien
des Profilherstellers vorzunehmen. Der Wasserablauf
muss über eine separate Entwässerungskammer nach außen
erfolgen. Der Dampfdruckausgleich des Glasfalzes ist
unbedingt vorzunehmen. Auch hier sind Systeme mit einer
separaten Vorkammer vorzuziehen.
Wasseraustrittsöffnungen sind grundsätzlich vor
direktem Windeinfall durch Kunststoffabdeckkappen zu
schützen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der
Wasseraustritt nicht durch Fensterbänke, Bodenplatten
oder dergleichen behindert wird. Eine kontrollierte
Wasserabführung muss gewährleistet sein.
1.5.6 Verglasung
Die Verglasung erfolgt als Trockenverglasung mit
Dichtungen wie unter 1.4.4 beschrieben. Die Verglasung
ist nach den "Technischen Richtlinien des Institutes
des Glaserhandwerkes für Verglasungstechnik und
Fensterbau, Hadamar", vorzunehmen. Der Einbau von
Brüstungspaneelen erfolgt sinngemäß. Die Glasdicken
sind nach den geltenden technischen Regeln zu
ermitteln. Bei der Verglasung sind die Vorschriften der
Isolierglas- und Dichtungsmittelhersteller zu beachten.
Soweit notwendig, muß die Verglasung gemäß DIN 18008
ausgeführt werden.
1.5.7 Oberfläche/ Farbgebung
Die Deckschicht muss farb- und lichtecht sowie
witterungs- und alterungsbeständig sein.
Die Oberfläche muss aus farbstabiler, strukturierter
Acrylfolie mit PVC-Trägerschicht bestehen, die homogen
mit dem Grundkörper aus modifiziertem PVC- hart nach
DIN 7748 verbunden ist, ohne die Schweißfestigkeit zu
mindern.
Sie muss erhöhten Schutz gegen Abrieb und mechanische
Beschädigungen sowie eine hohe Kratzfestigkeit bieten.
1.5.8 Rollladenaufsatzkasten
Werden die Fensterelemente mit integriertem
Rollladenaufsatzkasten ausgeführt, sind die Farben des
Rollladenaufsatzkastens innen sichtbar den Farben der
Blendrahmen/ Flügel anzupassen.
Revision des Rollladenkastens erfolgt von Innen/unten.
Der senkrechte Teil des Rollladenkasten verbleibt im
Endzustand sichtbar, sofern in der Position nicht
anders beschrieben. Dementsprechend müssen die
Randanschlüsse in gleichwertiger Optik erfolgen.
Der Rollladenaufsatzkasten besteht aus 10 mm starken
Hohlkammerprofilen aus PVC-U. Der
Wärmedurchgangskoeffizient wird gemäß DIN, ENEV u. WSNW
ausgeführt. Auf Forderung des Auftraggebers sind diese
Werte durch Prüfzeugnisse zu belegen.
Bei höheren statischen Anforderungen, wie z.B. größeren
Elementbreiten, muss der obere Blendrahmen mit einem in
den Hohlkammern des Rollladenkastens integrierten
Stahlprofil verstärkt werden und kraftschlüssig mit dem
Blendrahmen verbunden werden.
Bei größeren Elementbreiten ist das äußere
Blendenprofil mit einer integrierten Stahlarmierung zu
verstärken. Die Rollladenführungsschiene ist
schlagregendicht mit dem Rahmenprofil zu verbinden.
Die Innenblende des Rollladenkastens muss als
Revisionsklappe jederzeit geöffnet werden können.
Die Kopfstücke müssen mit einem Kugellager versehen und
mit den Kastenprofilen fest verschraubt sein. Für den
Panzerauslauf ist eine durchgehende integrierte
Rollladentraverse zu verwenden.
Bei der Bedienung mittels Rohrmotor oder Kurbelgetriebe
muss zur Aussteifung des Kopfstückes auf der Rückseite
eine Verstärkungsplatte aufgeschraubt werden. Die
Kurbelstange ist nicht revisionierbar zu befestigen.
Bei Bedienung des Rollladens mit Gurtzug muss die
Gurtdurchführung eine Bürstendichtung haben. Der
Gurtwickler ist als Aufschraubwickler ausgebildet.
1.6 Montage
1.6.1 Befestigung am Baukörper
Die Befestigung der Elemente hat genau nach den
Konstruktionsdetails zu erfolgen. Es ist darauf zu
achten, dass die Befestigungsmittel die auf das Fenster
einwirkenden Kräfte einwandfrei auf das Bauwerk
übertragen können und die Bewegung sowohl durch die
Wärmeausdehnung der Elemente als auch durch die
Formänderung des Bauwerkes aufnehmen können.
Der Abstand der Befestigungspunkte darf die Vorgaben
nach RAL nicht überschreiten. Alle Befestigungsmittel
müssen korrosionsgeschützt sein. Außerdem sind die
Montagerichtlinien des Systemherstellers zu beachten.
1.6.2 Abdichtung und Dämmung zum Baukörper
Die Hohlräume in der Baufuge zwischen Baukörper und
Elementen sind mit isolierendem Dämmmaterial
auszufüllen.
Bei der Festlegung der Fugenbreite sind die
auftretenden Längenausdehnungen der Elemente, die
Bewegung des Baukörpers und die zulässige
Dehnungsaufnahme der Dichtstoffe zu berücksichtigen.
Außerdem darf kein bitumenhaltiger Dichtstoff verwendet
werden. Raumseitig sind die Fugen luftdicht
abzudichten. Es ist zu beachten, dass die Innenseite
der Fuge dichter als die Außenseite der Fuge
auszuführen ist.
Das Abdichtungs- und Dämmsystem ist mit dem AG vor
Ausführung abzustimmen und auf den Wandaufbau und die
vorhandenen Gegebenheiten abzustimmen.
Bei der Abdichtung und Dämmung sind die nachstehenden
Materialien zu verwenden.
Innere Dichtungsebene:Abklebung Folie,
dampfdiffusionsdicht, alles überputzbar (keine
spritzbaren Dichtstoffe)
Funktionsbereich (Dämmebene):zugelassener Montageschaum
Äußere Dichtungsebene:keine, wird durch WDVS
hergestellt
Terrassen und Balkone erhalten im Bereich bis 15 cm
über FFB eine Abdichtung mit EPDM-Folie
1.6.3 Schwellenanschlüsse
Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und
aufsteigende Feuchte abgedichtet sein. Sie sind so
auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion
nach außen abgeleitet werden kann. Die Begehbarkeit
muss gewährleistet sein. Die Funktionstüchtigkeit von
barrierefreien Schwellenausbildungen sind durch
entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.
1.6.4 Äußere Fensterbänke
Die äußeren Fensterbänke sind spannungsfrei einzubauen
und müssen zur Außenseite hin mindestens ein Gefälle
von 5° aufweisen. Stoßverbindungen sind dauerhaft dicht
auszuführen. Zur Minderung von Trommelgeräuschen sind
geeignete Entdröhnungsmaßnahmen auf der Unterseite von
Fensterbänken und sonstigen Verkleidungen anzubringen.
Die Tiefe der Fensterbänke muss mindestens
Laibungstiefe zzgl. 40 mm Fassadenüberstand betragen.
Der Überstand muss bei sämtlichen Fenstern gleich groß
sein.
Bei Montage der Außenfensterbank am Rohbau muß diese
thermisch entkoppelt werden.
Die Außenfensterbänke sind in die Positionen
einzurechnen.
1.6.5 Maße
Sämtliche im LV angegebenen Maße sind Richtmaße. Das
Vorhaltemaß für die Anschlussfugen sind mit dem AG
rechtzeitig vor Bestellung abzustimmen. Unstimmigkeiten
sind vor Beginn der Arbeiten aufzuzeigen.
Stichprobenartige Überprüfungen der Rohbauöffnung sind
durch den NU eigenverantwortlich vorzunehmen.
1.7 Haustüren / Eingangstüren
1.7.1 Profilausbildung
Die Haustüren werden aus PVC-Profilen, wie unter
1.5.2.beschrieben, gefertigt. Blendrahmen und
Haustürflügel sind grundsätzlich zu armieren.
1.7.2 Rahmenverbindungen
Die Flügelrahmen sind wie unter 1.5.3 beschrieben zu
verbinden. Die Armierung der Flügel ist rundumlaufend
ebenfalls zu verbinden. Dazu wird in allen Ecken ein
schweißbarer Eckverbinder eingesetzt. Die Blendrahmen
werden in den oberen Ecken ebenfalls verschweißt. Im
unteren Bereich der Haustür wird eine Bodenschwelle aus
thermisch getrenntem Aluminium oder PVC eingesetzt. Im
Bereich der Bodenschwelle müssen zwei Dichtungsebenen
vorhanden sein.
1.1 Normen und Richtlinien
38.01 Kunststofffenster
38.01
Kunststofffenster
38.02 Sonstiges
38.02
Sonstiges