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Net total EUR
23 Dachabdichtung
23
Dachabdichtung
Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem
Standard des BNK/BNG-Gütesiegels zu zertifizieren. Ziel
der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten
Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer,
ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der
Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind im Rahmen
mehreren Forschungsvorhaben Kriterien definiert worden,
die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen
werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet:
- Soziokulturelle und funktionale Qualität
- Ökonomische Qualität
- Ökologische Qualität
- Prozessqualität
Für die BNK/BNG-Zertifizierung sowie die baubiologische
Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und
Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe
aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte ist
die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zuständig.
Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren
Bestellung durch das Unternehmen von der
dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH auf Konformität
zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten
BNK/BNG-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5
Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle
Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über
das Formblatt Materialdeklaration sowie das Formblatt
Holz-_Naturstein-_Betondeklaration als Excel-Datei in
bearbeitbarer Form an die dieBauingenieure -
Zertifizierung GmbH zu übermitteln.
Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen
nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt
die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH, dem Bieter
im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter
vorab zukommen.
Wenn darüber hinaus weitere Informationen von der
dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH gefordert
werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu
liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf
nicht zu verzögern. Die dieBauingenieure -
Zertifizierung GmbH prüft anschließend die Produkte und
nennt ggf. Alternativprodukte.
Das Formblatt Materialdeklaration und das Formblatt
Holz-_Naturstein-_Betondeklaration sind
unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch
Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des
o.g. Zeitraums mindestens 20 Arbeitstage vor
Bestellung an zertifizierung@diebauingenieure.com zur
Prüfung zu senden.
Bitte weiterführende Informationen zu
Materialanforderungen gemäß Anlage zu diesem LV
"BNK/BNG Produktanforderungen" beachten.
Erst nach erfolgter Freigabe durch die dieBauingenieure
- Zertifizierung GmbH darf das jeweilige Produkt durch
den Unternehmer eingebaut werden!
Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische
Vorbemerkung
Dachdeckerarbeiten und Dachabdichtung
Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen
nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt
werden. Die Einhaltung von BNK/BNG-konformen Produkten
ersetzt keine Materialdeklaration vor Einbau, es
muss also in jedem Fall die Deklaration eingereicht
werden. Alle eingesetzten Produkte müssen gemäß
EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung
verfügen.
1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit
Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an
Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Anforderungen
QNG1.1) Übergreifende Anforderung für die Güte des
Gebäudes (alle in der Kriterienmatrix aufgeführten
Bauprodukte):
Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC >
0,1 %
QNG4.3) Kleb- und Dichtstoffe auf Basis von PU,
PU-Hybrid, MS-Polymer oder SMP (silanmodifizierte
Polymere) für die Herstellung der Luftdichtigkeit an
Fassade, Fenstern und Außentüren (innen und außen) (=
punkt- und linienförmige Verklebungen an Außenwänden):
Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE = 0,10 %
QNG4.5) Klebstoffe für Wärmedämmstoffe an Fassade und
Dach (Dispersions- und PU-Klebstoffe):
VOC = 40,0 g/l und Chlorparaffine = 0,10 %; bei
PU-Klebstoffen zusätzlich: PBB, PBDE, TCEP = 0,10 %
QNG6.1) Bauseitige Beschichtungen auf Holz, Metall und
Kunststoff in Innenräumen und außen:
VOC = 130,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur) und keine
Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium-
und Chrom-VI-Verbindungen
QNG7.4) Korrosionsschutz nicht tragender Metallbauteile
innen und außen:
VOC = 300,0 g/l
QNG8.1) Chemische Holzschutzmittel nach DIN 68800-3 in
Innenräumen (vorbeugende Behandlung tragender
Holzbauteile nebst Auskragungen nach außen):
Reproduktionstoxische Borverbindungen = 0,10 %;
Deklaration biozider Wirkstoffe; bei GK 0 und 1:
Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 bzw. bei GK
2 und 3: Einsatz zugelassener Biozidprodukte nach
528/2012/EG
QNG10.1) Kalt verarbeitete Bitumenhaftgründe und
Bitumendickbeschichtungen (Vorstriche unter
Dachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen gegen Erdreich
(innen und außen), Bitumendickbeschichtungen und
Dämmstoffkleber an Außenwänden):
GISCODE BBP10 oder BBP20
QNG10.2) Bituminöse Vorstriche und Verbundabdichtungen
für Umkehrdächer (Bitumenvoranstrich und Haftgrund):
GISCODE BBP10, BBP20 oder BBP30
QNG10.3) Bitumenbahnen für die Dachabdichtung Durch
Regenwasser bewitterte Bitumenbahnen auf Dächern,
ausgenommen Gründachaufbauten:
Keine CMR-Stoffe 1A/1B und Deklaration biozider
Wirkstoffe und Eluat kumulierter Austrag: Mecoprop =
47,0 mg/m2
QNG11.1) Kunststoffe (PVC) zur Belegung von Oberflächen
in Innenräumen sowie Kunststoff-Bauteile an der
Gebäudehülle (Wand- und Deckenbeläge (z.B.
Vinyltapeten, Wandbekleidungen) und Beschichtungen
(z.B. flüssige Tapeten, Dekorapplikationen),
Lichtkuppeln und Kunststofffenster aus PVC sowie
PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwand UG):
keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren; für
Wandbekleidungen und -beschichtungen zusätzlich:
Einhaltung AgBB-Schema; reproduktionstoxische
Phthalat-Weichmacher = 0,10 %
QNG11.3) Direkt bewitterte Metallbleche an Dach und
Fassade wenn > 50 m2 (Dacheindeckung, Dachrinnen und
Fassadenbekleidung aus unbeschichteten Blechen aus
Kupfer, Titanzink und verzinktem Stahl):
Regenwasserreinigungsanlagen bei Metallflächen von
insgesamt > 50 m² bzw. Nachweis Abtrag gemäß Leitfaden
UBA 17/05
QNG12.1) Kunstschaum-Dämmstoffplatten und Spritzschäume
für Gebäude und Haustechnik (Dämmplatten aus EPS, XPS,
PUR, PIR, Melaminharzschaum, Phenolharzschaum sowie
gespritzte PUR- und UF-Dämmschäume: Dämmstoffe an Wand,
im zweischaligen Außenmauerwerk, an Fassade, in
Dachaufbauten, Luftschächten, Decken und in
Bodenaufbauten (inkl. Fußbodenheizungssystem) sowie
PUR-Rohrschalen an Installationen):
Frei von halogenierten Treibmitteln; bei EPS-/
XPS-Platten zusätzlich: HBCD = 0,10 %; bei PUR-/
PIR-Platten zusätzlich: TCEP = 0,10 %; bei
Phenolharzschaumplatten und gespritztem UF-Dämmschaum
zusätzlich: Einhaltung AgBB-Schema
QNG12.3) Dämmstoffe aus Künstlichen Mineralfasern
(KMF):RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus
Mineralwolle"QNG12.4) Dämmstoffe aus nachwachsenden
Rohstoffen in Innenräumen sowie in
Holzbau-Konstruktionen:Reproduktionstoxische
Borverbindungen = 0,10 % und Deklaration biozider
WirkstoffeQNG12.5) Ortschäume (PUR, UF) in Innenräumen
und an der Gebäudehülle (Montage von Türen/ Fenstern
und Dämmstoffen an Fassaden, UG-Wänden, Kellerdecke und
Dach sowie die Dämmung kleiner Hohlräume; ausgenommen
Fugen in WDVS gemäß abZ und
Brandschutzanforderungen):frei von halogenierten
Treibmitteln und kein UF-Schaum und TCEP,
Chlorparaffine = 0,10 %QNG13.2) Brandschottungen innen
und außen: Brandschutzspachtelmassen,
Brandschutzcoatings für Kabel und Brandschutzsilikone
(Spachtelungen, Beschichtungen, Verklebungen bzw.
Abdichtungen mit Brandschutzanforderungen (z.B.
Kabelschott, RS-Türen, Verglasungen
etc.)):Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP = 0,10 %
1.2 Technische Aspekte
Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im
technischen LV gefordert sind:
Aspekte- Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die
Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu
achten.- Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind
mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um
die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten- Holz: Es sind
Hölzer bzw. Holzwerkstoffe zu verwenden, die FSC oder
PEFC zertifiziert sind. Weiterführende Informationen
sind der Anlage zu diesem LV zu entnehmen.
Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem
Grundlage für das Angebot und Ausführung der Arbeiten
sind u. a. die nachfolgenden Vorschriften und
Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung:
DIN 18 338Dachdeckerarbeiten
DIN 18 339 Klempnerarbeiten
DIN 4 108Wärmeschutz im Hochbau
DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
DIN 4102 Teile 1 und 7 Brandverhalten von Baustoffen
und Bauteilen (harte
Bedachung)
DIN EN 13 501-1 / -5 Klassifizierung von Bauprodukten
und Bauarten zu ihrem
Brandverhalten
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18164 Schaumkunststoffe als
Bämmstoffe für das Bauwesen
DIN EN 13 956 Abdichtungsbahnen - Kunststoff und
Elastomerbahnen für
Dachabdichtungen
DIN EN 13 967 Abdichtungsbahnen - Kunststoff und
Elastomerbahnen für
Bauwerksabdichtungen gegen Bodenfeuchte und Wasser
DIN V 20 000-210 / -202Anwendungsnorm für
Abdichtungsbahnen nach Europäischen
Produktnormen zur Verwendung in Dachabdichtungen /
Bauwerksabdichtung
DIN 18 195 Bauwerksabdichtungen
DIN 18 531 Dachabdichtungen Prüfung nach dem
FLL-Verfahren (Kriterium
wurzelfest und rhizomfest gegen Quecken erfüllt)
DIN EN 13162 Mineralwolle MW
DIN EN 13163 Polystyrol-Hartschaum EPS
DIN EN 13164 Polystyrol-Exdruderschaum XPS
DIN EN 13165 Polyurethan-Hartschaum PUR
DIN EN 13166 Phenolharz-Hartschaum PF
DIN EN 13167 Schaumglas CG
DIN EN 13169 Expandiertes Perlite EPB
DIN 68 800 Holzschutz im Hochbau
Weiterhin: - DIN 18 336, 18 337, 18 451
- VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil C)
- Richtlinien für die Ausführung von Flachdächern,
aufgestellt
vom Zentralverband des Dachdeckerhandwerks e.
V.(Stand Okt. 2008)
- Die Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft
- Verlege- und Verarbeitungsvorschriften des
Hersteller- bzw. Lieferwerkes
- die örtlich geltenden bau- und baupolizeilichen
Vorschriften
- Energieeinsparverordnung in der zum Zeitpunkt der
Ausführung
aktuellesten gültigen Fassung.
1. Der Auftragnehmer hat in Eigenverantwortung die
angegebenen Dachaufbau und Dach-
anschlüsse zu überprüfen und bei Bedenken den
Auftraggeber bei Angebotsabgabe
schriftlich darauf hinzuweisen.
2.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die
Ortgänge, Aufkantungen bzw. Attika-Abgänge
geeignete Ausführungsdetails dem Auftraggeber vor
Arbeitsbeginn zur Abstimmung vorzulegen.
3.Bei der Montage sämtlicher Klemm- und Schutzprofile
sowie der Abdeckbleche sind Deh-
nungsstücke nach Werksvorschrift einzubauen.
4.Im Bereich von aufgehenden Bauteilen sind die
Abdichtungs- und Verstärkungs-
bahnen (15 cm über Belag bzw. wasserführende Schicht)
hochzuführen.
5.Die zur Verwendung kommenden Befestigungsmittel
müssen dem anerkannten Stand der Technik entsprechen
und nach Herstellervorschrift bzw. bauaufsichtlicher
Zulassung montiert sein. Die angedübelten Wandprofile
müssen dauerelastisch abgedichtet sein. Als
Befestigungsmaterial dürfen nur nichtrostende
Materialien verwendet werden.
6.Schiebenähte sind mit äußerster Sorgfalt in den für
das jeweilige Material erforderlichen Abständen
einzubauen und so zu konstruieren, dass sie in der
Ansicht nicht ins Auge fallen. Freie Kanten von
Abdeckungen sind so zu verfalzen, dass sie flucht- und
formstabil bleiben.
7.Der Auftragnehmer übernimmt die volle Haftung
dafür, dass alle Anschlüsse, Abläufe , Materialien und
Befestigungen richtig dimensioniert und unter
Einhaltung sämtlicher Vorschriften und Richtlinien
vollständig und richtig ausgeführt sind.
8.Nach Fertigstellung der Arbeiten hat eine zeitlich
ausreichend bemessene Dichtheitsprüfung stattzufinden.
Abläufe sind hierbei mit einem Überlaufstutzen zu
versehen, damit überschüssiges Wasser gefahrlos
ablaufen kann. Die Abnahme der Leistung erfolgt erst
nach gutachterlich zu bestätigender Dichtheit, inkl.
Prüfung der Rückstausicherheit der Dachabläufe, sowie
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege nach
FFL-Richtlinien bei einer extensiven Dachbegrünung.
9.Die Ablaufrohre der Abläufe sind mit einem
passenden Rohr so auszuführen, dass sie ca. 20 cm über
die Vorderkante des WDVS hinausragen.
10.Die Arbeiten sind nach den Verlege- und
Verarbeitungsvorschriften des Herstellers der Dach- und
Dichtungsbahnen auszuführen. Bei Auftragserteilung sind
diese dem Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der
Arbeiten vorzulegen. Die Arbeiten dürfen nur von in den
Verlege- und Verarbeitungsvorschriften kundigem
Fachpersonal ausgeführt werden. Ein Nachweis hierfür
muss dem Auftraggeber auf Verlangen ausgehändigt
werden.
11.Eventuell dargestellte Systemskizzen sind nicht
objektbezogen, sondern standardmäßige und
unmaßstäbliche Detaildarstellungen, die sich
ausschließlich auf die Dachabdichtungsarbeiten
beziehen.
Grundlage für das Angebot und Ausführung der Arbeiten
23.01 Pultdachabdichtung
23.01
Pultdachabdichtung
23.02 Dachrand
23.02
Dachrand
23.03 Dachterrassen
23.03
Dachterrassen
23.04 Dachbegrünung
23.04
Dachbegrünung