Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
00 Allgemeine Bestimmungen
00.11 Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
Umstände der Leistungserbringung
00.13 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.14 Allgemeine Bestimmungen
00.15 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
21 Dachabdichtungsarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Standardausführung:
Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardausführung auf mineralischen und metallischen Untergründen beschrieben.
Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkstoffen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspositionen beschrieben.
2. Nutzungsdauer:
Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und K 3 beschrieben.
K 2: geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn- und Bürogebäude)
K 3: geplante Nutzungsdauer bis 30 Jahre (z.B. für öffentliche Gebäude)
3. Angabe des Auftraggebers (AG):
Die Windlastberechnungen werden, abhängig von der größten Höhe der Dachfläche über Niveau (Urgelände), vom AG beigestellt.
4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
4.1 Dachneigung:
Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 20 Grad.
4.2 Ausführung:
In die Einheitspreise einkalkuliert sind:
das Entfetten bei Haftanstrichen auf profiliertem Blech (z.B. Trapezblech)
das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen, einschließlich einseitiges Heften oder Verkleben
beim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei Dachbahnen aus Kunststoff das Verkleben oder Verschweißen der Stoß- und Nahtüberdeckungen, einschließlich etwaiger punktweiser Befestigungen auf dem Untergrund und der luftdichte Anschluss an die aufgehenden Bauteile
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesondert vergütet.
Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Standardausführung:
Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardausführung auf mineralischen und metallischen Untergründen beschrieben.
Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkstoffen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspositionen beschrieben.
2. Nutzungsdauer:
Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und K 3 beschrieben.
3. Angabe des Auftraggebers (AG):
Die Windlastberechnungen werden, abhängig von der größten Höhe der Dachfläche über Niveau (Urgelände), vom AG beigestellt.
4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
4.1 Dachneigung:
Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 20 Grad.
4.2 Ausführung:
In die Einheitspreise einkalkuliert sind:
das Entfetten bei Haftanstrichen auf profiliertem Blech (z.B. Trapezblech)
das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen, einschließlich einseitiges Heften oder Verkleben
beim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei Dachbahnen aus Kunststoff das Verkleben oder Verschweißen der Stoß- und Nahtüberdeckungen, einschließlich etwaiger punktweiser Befestigungen auf dem Untergrund und der luftdichte Anschluss an die aufgehenden Bauteile
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesondert vergütet.
Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird.
21.00 Wählbare Vorbemerkungen
21.17 2112 Vorbereiten des Untergrundes. lt. LBHB 019
2112 Vorbereiten des Untergrundes. lt. LBHB 019
21.19 2114 Dampfsperrschichten, lt. LBHB 019
2114 Dampfsperrschichten, lt. LBHB 019
21.20 2116 Dachhaut, lt. LBHB 019
2116 Dachhaut, lt. LBHB 019
21.21 2117 Oberflächenschutz, Filterschichten, lt. LBHB 019
2117 Oberflächenschutz, Filterschichten, lt. LBHB 019
21.22 2118 Hochzüge, Anschlüsse, Dehnfugen, lt. Ltte
2118 Hochzüge, Anschlüsse, Dehnfugen, lt. Ltte
21.23 2119 Einbauten, Zubehör, lt. LBHB 019
2119 Einbauten, Zubehör, lt. LBHB 019
21.24 Sonstige Abdichtungsarbeiten
Sonstige Abdichtungsarbeiten
21.25 Zusatzmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
Zusatzmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
21.71 Wärmedämmschichten bei Dachabdichtungsarbeiten
Wärmedämmschichten bei Dachabdichtungsarbeiten
21.90 Regieleistungen
25 Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemeines:
Im Folgenden ist das Liefern und Herstellen von Einrichtungen zum Schutz und zur Sicherheit der mit Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Beschäftigten, die im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung geschult sind, beschrieben.
2. Leistungen des AG/Systemplanung:
Die Systemplanung der Sicherheitsausstattung gemäß ÖNORM B 3417 und etwaige erforderliche statische Nachweise über den Untergrund werden durch den Auftraggeber erbracht.
3. Ausführung:
Nichtrostender Stahl (NIRO): Unter nichtrostendem Stahl (NIRO) ist Stahl mit der Güte 1.4301 (V2A) oder höherwertig, der nach Bearbeitung oberflächenbehandelt (gebeizt) wird, zu verstehen.
4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
das Befestigen am Untergrund
das Beibringen von Nachweisen der Tragfähigkeit des Systems beziehungsweise Prüfgutachten und Zulassungen
eine Systemmontage nach den Aufbau- und Verwendungsanleitungen des Herstellers
eine Abnahmeprüfung der Anschlageinrichtung und Ausfertigung eines Errichtungszertifikates
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemeines:
Im Folgenden ist das Liefern und Herstellen von Einrichtungen zum Schutz und zur Sicherheit der mit Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Beschäftigten, die im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung geschult sind, beschrieben.
2. Leistungen des AG/Systemplanung:
Die Systemplanung der Sicherheitsausstattung gemäß ÖNORM B 3417 und etwaige erforderliche statische Nachweise über den Untergrund werden durch den Auftraggeber erbracht.
3. Ausführung:
Nichtrostender Stahl (NIRO): Unter nichtrostendem Stahl (NIRO) ist Stahl mit der Güte 1.4301 (V2A) oder höherwertig, der nach Bearbeitung oberflächenbehandelt (gebeizt) wird, zu verstehen.
4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
das Befestigen am Untergrund
das Beibringen von Nachweisen der Tragfähigkeit des Systems beziehungsweise Prüfgutachten und Zulassungen
eine Systemmontage nach den Aufbau- und Verwendungsanleitungen des Herstellers
eine Abnahmeprüfung der Anschlageinrichtung und Ausfertigung eines Errichtungszertifikates
25.00 Wählbare Vorbemerkungen
25.11 Anschlageinrichtungen
25.21 Sonstiges
25.90 Regieleistungen
56 Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänder
Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänder
Verarbeitungsrichtlinien:
Die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers werden eingehalten. Es werden nur die dem System zugehörigen Bauteile und Materialien verwendet.
Wärmedurchgangskoeffizient:
Die jeweils angegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) werden nicht überschritten.
Standardfarbe:
Standardfarben nach Wahl des Auftraggebers beziehen sich auf Farben, für die der Hersteller keinen Aufpreis verrechnet.
Sonderfarben werden mit einer Aufzahlung verrechnet.
Auf Anforderung des Auftraggebers werden Unterlagen über die zur Wahl stehenden Standardfarben vorgelegt.
Verarbeitungsrichtlinien:
Die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers werden eingehalten. Es werden nur die dem System zugehörigen Bauteile und Materialien verwendet.
Wärmedurchgangskoeffizient:
Die jeweils angegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) werden nicht überschritten.
Standardfarbe:
Standardfarben nach Wahl des Auftraggebers beziehen sich auf Farben, für die der Hersteller keinen Aufpreis verrechnet.
Sonderfarben werden mit einer Aufzahlung verrechnet.
Auf Anforderung des Auftraggebers werden Unterlagen über die zur Wahl stehenden Standardfarben vorgelegt.
56.00 Wählbare Vorbemerkungen
56.06 Lichtkuppeln
56.90 Regieleistungen
58 Gartengestaltung und Landschaftsbau
Gartengestaltung und Landschaftsbau
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
Entsorgen:
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen, sowie von Baum-, Strauch- und Grünschnitt, Gras, Mähgut und Laub zu verstehen.
Sofern vom Auftraggeber nicht anders angeordnet, geht das zu entsorgende Material mit dem ersten Laden in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
Entsorgen:
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen, sowie von Baum-, Strauch- und Grünschnitt, Gras, Mähgut und Laub zu verstehen.
Sofern vom Auftraggeber nicht anders angeordnet, geht das zu entsorgende Material mit dem ersten Laden in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert.
58.23 Extensive Bauwerksbegrünung
Extensive Bauwerksbegrünung