Schlosser
FR_ Dreisamstr. 3,5,7
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01 Schlosserarbeiten
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Schlosserarbeiten
INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG; ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE 1. Bauherr 2. Bauvorhaben 3. Bestands- und Lagebeschreibung 4. Maßnahmenbeschreibung B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIEFISCH) 1. Angebot des Bieters, Art und Umfang der Leistungen 1.1 Art und Umfang der Leistungen 1.2 Angebot des Bieters 2. Ausführung allgemein 2.1 Besonderheiten bewohntes Gebäude 2.2 Nachweise und Güten 2.3 Toleranzen 3. Ausführung gewerkespezifisch 3.1 Materialien 3.2 Korrosionsschutz  Feuerverzinkung und Pulverbeschichtung 3.2.1 Feuververzinkung 3.2.2 Pulverbeschichtung 3.3 Vergussmörtel, Dichtungen und Verfugungen 3.4 Ausführung Stahlbau / Metallbau 3.5 Baustatische Anforderungen 4. Vermessungsarbeiten 5. Abkürzungen 6. Baustelleneinrichtung, Planung, Montage und Dokumentation 6.1 Baustelleneinrichtung und Logistik 6.2 Werk- und Montageplanung 6.3 Montageorganisation 6.4 Dokumentation und Nachweise 6.5 Schnittstellen und Qualitätssicherung 6.6 Aufmaß und Abrechnung 7. Abbruch- und Demontagearbeiten 7.1 Allgemeines 7.2 Umgang mit asbesthaltigen Materialien 7.3 Entsorgung 8. Anlagenverzeichnis C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
INHALTSVERZEICHNIS
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE A.1 Bauherr Stiftung Schönau Zähringer Straße 18, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 9109 0 Vertretten durch: pro ki ba GmbH / kirchliches bauen Bahnhofstraße 46 79137 Karlsruhe Herr Dressel Tel.: 0721 / 914 342 15 thomas.dressel@prokiba.de A.2 Bauvorhaben Bauvorhaben: Dreisamstraße, Energetische Sanierung Projekt: Freiburg im Breisgau, Dreisamstraße 3-7 Maßnahme: Energetische Sanierung der Gebäudehülle A.3 Bestands- und Lagebeschreibung Bei dem Projekt handelt es sich im 3 Mehrfamilienhäuser, innerstädtisch an der Dreisamstraße. Die Häuser Nr. 3 und 5 mit einer Bausubstanz aus der Vorkriegszeit, 1957 wurden zwei zusätzliche Geschosse aufgestockt. Das Haus Nr. 7 wurde 1957/58 ob EG als Stahlbeton- Skelettbauwesie neu errichtet. Alle Einheiten sind als Wohn- und Gewerbegeräume vermietet. A.3 Maßnahmenbeschreibung Die Häuser 3, 5 und 7 mit 5 Stockwerken, erhalten ein neuse WDVS System und neue Fenster mit 3- fach Verglasung. Das Traufgesims zur Nord- und Südseite wird umlaufend gedämmt, abgedichtet und verblecht. Die oberste Geschossdecke erhält zum Speicher eine Dämmung. Die Giebelstein erhalten ebenfalls ein neues WDVS. Alle Balkone werden mit neuen Geländern ausgestattet und die Wohnungen erhalten eine Belüftung. Der Anbau am Innenhof erhält ein neues Flachdach.
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE
B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIFISCH) B  ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIFISCH  SCHLOSSERARBEITEN) Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben und projektspezifischen Kennwerte. Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ergänzen die allgemeinen Vorbemerkungen (Abschnitt A) sowie die Leistungsbeschreibung (Abschnitt C) um gewerkespezifische Anforderungen des Metallbau-/Schlossergewerks. Alle Maßnahmen sind auf Grundlage der geltenden Normen, der VOB/C und der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Verantwortung für Arbeitsschutz, Sicherheit, Baustellenkoordination und Terminplanung liegt beim Auftragnehmer (AN). B.1 Angebot des Bieters, Art und Umfang der Leistungen B.1.1 Art und Umfang der Leistungen Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind: Baustelleneinrichtung DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18360 Metallbauarbeiten DIN 18355 Stahlbauarbeiten Es gilt die VOB/C in ihrer neusten Fassung für alle beschriebenen Arbeiten und Gewerke, sowie alle in diesem Zusammenhang anwendbaren DIN- und EN-Normen nach den anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend dazu gelten: Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften DIN EN 1090 (Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken) DIN EN ISO 3834 (Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen) DIN EN ISO 14713 (Zinküberzüge) DIN EN ISO 1461 (Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge) DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) B.1.2 Angebot des Bieters Die in der ZTV genannten formalen, technischen Anforderungen an die hier ausgeschriebenen Leistungen sind in die Hauptpositionen mit einzukalkulieren, sofern sie nicht in gesonderten Positionen ausgewiesen sind. Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses in funktionsfähiger abnahmereifer Ausführung der beschriebenen Leistung anzubieten sind. Die anzubietenden Preise enthalten alle erforderlichen Nebenleistungen für Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen und dergleichen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Gestellung und Vorhalten von Geräten, Maschinen etc. und die Kosten für den Energieverbrauch, einschließlich notwendiger Sicherungsmaßnahmen, Transporte zur Ausbau- und Einbaustelle. Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen  diese sind jedoch nicht zur Bauausführung freigegeben. Zur Ausführung freigegebene Unterlagen, Pläne, Details hat der AN nach einer Beauftragung umgehend anzufordern. Das Leistungsverzeichnis ist per se nicht zur Ausführung freigegeben. Alle ausgeschriebenen Massen (Mengen) sind Circa-Mengen. Bei den im Leistungsverzeichnis genannten Spezifikationen handelt es sich um Mindestspezifikationen hinsichtlich der Qualität. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die örtlichen Gegebenheiten, Zufahrtsmöglichkeiten und Montagebedingungen vor Ort zu informieren. Eine Baustellenbesichtigung wird dringend empfohlen. Mehrkosten aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt. B.2 Ausführung allgemein B.2.1 Besonderheiten bewohntes Gebäude WICHTIGER HINWEIS: Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine energetische Sanierung an bewohnten Mehrfamilienhäusern mit angrenzendem Kindergarten. Folgende Punkte sind zwingend zu beachten: Lärmintensive Arbeiten sind vorab mit der Objektüberwachung abzustimmen Schutzmaßnahmen für Bewohner und Kindergartenkinder sind einzuhalten Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden Materialablagerungen im Hof- und Gartenbereich sind auf das Mindestmaß zu beschränken Arbeitszeiten: Montag bis Freitag 07:00  18:00 Uhr (im Bereich des Kindergartens ggf. eingeschränkt) B.2.2 Nachweise und Güten Für alle Baustoffe, bei denen Forderungen nach besonderen Klassifizierungen bestehen, sind rechtzeitig Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheide, Prüfberichte etc. dem AG bzw. seiner Objektüberwachung vorzulegen. Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Materialien, einschl. der von Nachunternehmern verwendeten, haftet allein der AN. Vom AG zurecht beanstandetes Material ist kostenlos zu entfernen. Alle Materialien müssen neu und ungebraucht sein. B.2.3 Toleranzen Die Festlegung und Feststellung der zulässigen Bautoleranzen erfolgt nach DIN 18201, DIN 18202, DIN 18203. Im Rohbau sind keine erhöhten Toleranzen vorgegeben worden. Der AN hat die üblichen, rohbaubedingten Toleranzen auszugleichen. B.3 Ausführung gewerkespezifisch B.3.1 Materialien Materialien generell Die Verträglichkeit der Materialien untereinander muss gewährleistet sein. Kontakte verschiedener Metalle untereinander sind zu vermeiden. Es ist auf jeden Fall die Verträglichkeit und gegenseitige Beeinflussung durch Oxidation zu berücksichtigen. Es darf auf Dauer keine Schwächung der Stabilität erfolgen. Dehnungen müssen knackfrei erfolgen. Bei Anschlüssen an bauseitige Materialien hat sich der AN vorher zu informieren und ggf. nach Rücksprache mit der Objektüberwachung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dübel sind auf den Untergrund abzustimmen, Spreizkräfte dürfen den Untergrund nicht beschädigen, Dübelabstände gemäß Zulassung. Edelstahl Edelstahl aus nichtrostendem Stahl nach DIN 17440 Bleche, Profile, Verbindungselemente, Befestigungsmittel: Qualität mindestens Werkstoffnummer 1.4404 oder 1.4571, mindestens Festigkeitsklasse 70 nach DIN 267, Teil 11 Soweit diese Bauteile sichtbar bleiben, sind die Oberflächen fein geschliffen blank auszuführen Die Materialien müssen schweißbar und korrosionsbeständig sein Zur Erläuterung: "V2A" = Werkstoff Nr. 1.4301, "V4A" = Werkstoff Nr. 1.4571. Schweißarbeiten sind unter Beachtung der Zulassung und mit entsprechendem Eignungs-Nachweis zum Schweißen von nichtrostenden Stählen durchzuführen. Nach dem Schweißen sind die sichtbaren Nähte schuppenfrei abzuschleifen sowie alle Spritzer und Anlauffarben zu entfernen. Stahl / Konstruktionsstahl Es ist Sache des AN, geeignete Maßnahmen für das Schweißen (z.B. Vorwärmen, Schweißfolge etc.) vorzusehen und einzukalkulieren. Der AN ist allein verantwortlich für die richtige Wahl der Gütegruppe, wie sie dem Verwendungszweck und der Verarbeitung entspricht. Alle Stahlbauteile sind aus Baustahl S235 zu fertigen  sofern nicht anders angegeben. Stahlbleche nach DIN 17162, Mindestdicke = 1,0 mm. B.3.2 Korrosionsschutz  Feuerverzinkung und Pulverbeschichtung B.3.2.1 Feuerverzinkung Alle Stahlbauteile im Außenbereich sind feuerverzinkt und pulverbeschichtet (siehe auch Abschnitt B.3.2.2) auszuführen. Die Feuerverzinkung erfolgt unter Beachtung der DIN EN ISO 1461, DIN EN ISO 14713, DIN 50975, DIN 50976 und DIN 267 Teil 10: Vorbehandlung aller Stahlteile mit Beiz- und Flussmitteln nach Wahl der Verzinkerei. Die Überzugsdicke (einschließlich der Legierungsschicht) soll mindestens 70 µm für dünnwandige Bauteile (< 3 mm) und mindestens 85 µm für Bauteile ≥ 3 mm betragen. Grundsätzlich sollen Konstruktionen zur Anwendung kommen, die ein Verschweißen auf der Baustelle nicht notwendig machen. Bohrungen, Schnitte, Schweißungen etc. sind vor dem Verzinken auszuführen. Nach der Feuerverzinkung dürfen die Profile keine scharfkantigen Zinküberstände aufweisen. Sämtliche Profile sind an den Kanten so auszuführen, dass Verletzungen ausgeschlossen sind (Kanten gefast oder leicht gerundet). B.3.2.2 Pulverbeschichtung (Duplex-Verfahren) Außenbauteile mit sichtbaren Oberflächen erhalten  sofern in der jeweiligen LV-Position angegeben  zusätzlich zur Feuerverzinkung eine Pulverbeschichtung im Duplex-Verfahren. Die Pulverbeschichtung erfolgt unter Beachtung der DIN 55633 (Beschichtungsstoffe  Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Pulver-Beschichtungssysteme) und DIN EN ISO 12944 (Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme): Vorbehandlung: Sweep-Strahlen oder chemisches Aufrauen der Zinkoberfläche zur Verbesserung der Haftung Reinigung und Entfettung der Oberfläche Bei Bedarf Aufbringen eines Haftvermittlers/Primers nach Herstellervorgabe Beschichtung: Deckbeschichtung: Polyesterpulver oder Polyurethanpulver (für erhöhte UV-Beständigkeit) Schichtdicke: mindestens 6080 µm (Trockenschichtdicke) Oberfläche: feinstrukturiert matt (Glanzgrad ca. 30 GE) oder nach Vorgabe Farbton: gemäß jeweiliger LV-Position Farbtöne und Bemusterung: Die in den LV-Positionen angegebenen RAL-Farbtöne sind Vorauswahl. Die endgültige Farbfestlegung erfolgt nach Bemusterung in Abstimmung mit dem AG (siehe Pos. 01.01.02.0080 Farbmuster Pulverbeschichtung). Mit der Fertigung der Bauteile darf erst nach schriftlicher Freigabe der Farbmuster durch den AG begonnen werden. Baustellenschweißverbot: Bei pulverbeschichteten Bauteilen ist ein Verschweißen auf der Baustelle nicht zulässig. Sämtliche Verbindungen sind als Schraubverbindungen auszuführen. Ausbesserung: Transport- und Montageschäden an pulverbeschichteten Oberflächen sind vor Ort fachgerecht mit Ausbesserungslack im identischen Farbton auszubessern. Der Ausbesserungslack ist vom Pulverbeschichter zu beziehen und vom AN vorzuhalten. Ausnahmen: Folgende Bauteile werden abweichend nur feuerverzinkt (ohne Pulverbeschichtung) ausgeführt, sofern in der LV-Position nicht anders angegeben: Schachtleitern und Schachtgeländer (nicht sichtbar) Fahrradständer Bauteile, die dauerhaft unter Putz/WDVS liegen B.3.3 Vergussmörtel, Dichtungen und Verfugungen Der Vergussmörtel und dessen Einbau ist Leistungsbestandteil des AN  sofern es sich um den tragfähigen Anschluss von Stahlbauteilen, Ankern, Fußplatten etc. des AN an die lastabtragenden Rohbauteile handelt. Der Vergussmörtel muss dauerhaft den geforderten Anforderungen entsprechen: hohlraumfreier, vollsatter Einbau; schwundfrei/schwindfrei; verträglich mit den anschließenden Materialien; korrosionsschützend; druckfest, Kräfte übertragend. Konstruktionsfugen, Baukörperanschlüsse und sonstige Abdichtungen sind mit ozon-, witterungs-, alterungsbeständigen, temperaturfesten Materialien auszubilden. Für Dichtprofile sind elastomere Werkstoffe, vorzugsweise EPDM (APTK) zu verwenden. Die Qualität muss DIN 7863 entsprechen. Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18361 und DIN 18540). Bei sämtlichen dauerelastischen Verfugungen dürfen keine oxinhärtenden Dichtungsmassen und benzaldehydabspaltende Polyurethansysteme verwendet werden. B.3.4 Ausführung Stahlbau / Metallbau Alle Stahlprofile, Stahlträger sind fertig korrosionsgeschützt (feuerverzinkt und pulverbeschichtet) an die Baustelle zum Einbauort anzuliefern. Transport- und Montageschäden sind vor Ort nach Montage sorgfältig auszubessern. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich in kompletter, fix und fertiger Arbeit, inkl. Herstellung, Lieferung (Transport) sowie höhen- und fluchtgerechte Montage, inkl. aller dafür erforderlichen Materialien, Teile und Maßnahmen. Enthalten sind auch Anschluss-, Abschluss- oder Ausgleichsprofile, Fuß-/Kopfplatten, Aussteifungsbleche, Anschlusslaschen, Ankerteile, Schrauben, Metalldübel und andere Befestigungsmittel. Bewegungen der Stahlbauteile untereinander, gegenüber dem bauseitigen Massivbau, aus thermischen Gründen und aus Gründen von Lasteintragungen durch Wind, Verkehrslast etc. sind zu berücksichtigen. In Bereichen, in denen Befestigungsmittel sichtbar und von Personen erreichbar sind, sind diese vandalensicher auszuführen (z.B. Edelstahl-Senkkopfschrauben Typ "Resis-Torx"). B.3.5 Baustatische Anforderungen Vom AN sind im Zuge der W+M-Planung folgende Punkte zu berechnen: Montagezustände, Montageeinrichtungen, Montageverbände und Gerüste; Detailnachweise im Stahlbau (u.a. Verbindungsmittel, Schweißnähte, Knotennachweise). Bei statischer Dimensionierung ist die Gebrauchstauglichkeit zu beachten. B.4 Vermessungsarbeiten Der AN hat vor der Ausführung alle für sein Gewerk relevanten Maße vor Ort zu prüfen und bei Abweichungen die Objektüberwachung zu informieren. Aufmaßpläne sind vom AN zu erstellen. B.5 Abkürzungen AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer LV = Leistungsverzeichnis ZTV = Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen W+M = Werkstatt- und Montageplanung OKR = Oberkante Rohfußboden WDVS = Wärmedämmverbundsystem B.6 Baustelleneinrichtung, Planung, Montage und Dokumentation B.6.1 Baustelleneinrichtung und Logistik Die Baustelleneinrichtung ist auf die Anforderungen des Metallbau-/Schlossergewerks abzustimmen. Sie dient der sicheren, geordneten und wirtschaftlichen Durchführung aller Arbeiten. Hierzu gehören insbesondere: Einrichtung und Vorhaltung der für Transport, Montage und Lagerung erforderlichen Hilfsmittel und Arbeitsplätze, Abstimmung der Anlieferungen mit der Bauleitung, insbesondere bei beengten Verhältnissen, Einhaltung der innerbetrieblichen Verkehrswege, Schutz der Zugänge und angrenzenden Bauteile, Entsorgung der beim Ausbau und Demontage entstehenden Materialien. Soweit Gerüste, Hebezeuge oder Montagehilfen erforderlich sind, sind diese vom AN zu stellen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf bauseitige Bereitstellung besteht nicht. Besonderer Hinweis zur Montage: Die Balkone befinden sich in Hoflage mit Zufahrt über eine Hausdurchfahrt Die Wahl der erforderlichen Hebezeuge und das Montagekonzept obliegen dem AN Der AN hat die Montageabfolge mit dem Bauablauf (insbes. Gerüstabbau) abzustimmen B.6.2 Werk- und Montageplanung Die Werk- und Montageplanung (W+M-Planung) ist vom AN auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsplanung zu erstellen. Sie muss prüffähig, vollständig und mit den angrenzenden Gewerken abgestimmt sein. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus den jeweiligen LV-Positionen. Ergänzend gilt: Die W+M-Planung ist rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen; Terminverzögerungen gehen nur insoweit zu Lasten des AN, als sie von ihm zu vertreten sind. Änderungen infolge Kollisionen oder Anpassungen an örtliche Gegebenheiten sind fortlaufend einzupflegen und kenntlich zu machen. Eine Freigabe durch den Auftraggeber entbindet den AN nicht von seiner technischen Verantwortung. Für statisch relevante Bauteile (Geländer, Vordächer, Stahlkonstruktionen) sind die statischen Nachweise mit der W+M-Planung vorzulegen. B.6.3 Montageorganisation Die Montage ist so zu planen und auszuführen, dass die Wohnnutzung der Gebäude nicht beeinträchtigt wird. Besondere Anforderungen: Einhaltung der festgelegten Montageabfolge und Koordination mit anderen Gewerken, Herstellung eines jederzeit gesicherten Zustands (Absturzsicherung bei Geländerarbeiten), Staub- und Schmutzschutzmaßnahmen in den Arbeitsbereichen, Schutz vorhandener Oberflächen und Bauteile, Vermeidung von Beschädigungen an Putz, WDVS, Bodenbelägen oder Innenausbau, Schweißarbeiten nur nach Abstimmung mit der Bauleitung (Brandschutzmaßnahmen). Der Mehraufwand aus Arbeiten im bewohnten Zustand gilt mit den Positionen des LV als abgegolten. B.6.4 Dokumentation und Nachweise Soweit nicht durch eine gesonderte LV-Position geregelt, umfasst die Dokumentation mindestens: Nachweis der Freigabe der Werk- und Montageplanung, Aufmaßprotokolle und Einbaukontrollen, Statische Nachweise und Prüfstatik (soweit erforderlich), Schweißzertifikate und Materialzeugnisse, Nachweis der Feuerverzinkung (Schichtdickenmessungen), Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung, Übergabe der Wartungs- und Pflegehinweise an den Auftraggeber. Die Unterlagen sind in digitaler Form bereitzustellen und Bestandteil der Abnahmeunterlagen. B.6.5 Schnittstellen und Qualitätssicherung Der AN hat seine Leistungen mit den angrenzenden Gewerken abzustimmen (z.B. WDVS, Fassade, Rohbau, Dachdecker, Elektro bei Torantrieben). Abweichungen oder Unstimmigkeiten sind unverzüglich der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Die Funktionsprüfung (Tore, Türen), Befestigungskontrolle und Sichtprüfung erfolgen gemeinsam mit der Bauleitung im Rahmen der Abnahme. B.6.6 Aufmaß und Abrechnung Die jeweiligen Arbeitshöhen sind bei der Erstellung der Bauteile zu berücksichtigen. In den jeweiligen Positionen sind weiterhin enthalten: Alle Schutzmaßnahmen für benachbarte Bauteile gegen Beschädigung oder Verschmutzung; Entfernung sämtlichen Schmutzes unmittelbar nach Fertigstellung; Gerüste gem. DIN 18330, Ziff. 4.1.2; Statische Nachweise für den Montagezustand. Für die Abrechnung werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße anerkannt. Technologische Zwischenschritte können nicht gesondert berechnet werden. Sofern nach Masse abgerechnet wird, bleiben Verbindungsmittel wie Schrauben, Schweißnähte etc. von der Gewichtsermittlung unberücksichtigt. Die Gewichte von genormten Profilen werden nach DIN-Gewicht (nicht nach Handelsgewicht!) ermittelt.
B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIFISCH)
B7 - ABBRUCH UND ENTSORGUNG B.7 Abbruch- und Demontagearbeiten B.7.1 Allgemeines Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Abbruch- und Demontagearbeiten an Bestandsbauteilen auszuführen. Diese umfassen insbesondere: Demontage der vorhandenen Balkongeländer an den Häusern 3, 5 und 7 Abbruch des Bestandsvordachs am Balkon 2. OG, Haus 3 Abbruch von Bestandszäunen und Toranlagen Abbruch von Fliesenbelägen im Konsolenbereich Der AN hat die Abbrucharbeiten so durchzuführen, dass: angrenzende Bauteile und Oberflächen nicht beschädigt werden die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet ist Bewohner und Dritte (insbesondere Kindergartenkinder) nicht gefährdet werden die Entsorgung sortenrein und nachweislich erfolgt Die Kosten der hausübergreifenden Positionen (Baustelleneinrichtung Abbrucharbeiten, Entsorgung) werden für Fördernachweise anteilig auf die Häuser verteilt, entsprechend der tatsächlich abgerechneten Mengen der jeweiligen Demontagepositionen. B.7.2 Umgang mit asbesthaltigen Materialien WICHTIGER HINWEIS  ASBEST: Bei den Abbrucharbeiten fallen asbesthaltige Bauteile an. Gemäß Schadstoffgutachten Henseleit & Partner vom 16.08.2023 bestehen die Ausfachungen/Füllungen der Balkongeländer an den Häusern 3 und 5 aus Eternitplatten mit einem Asbestgehalt von 520 % (Probe Nr. 723028142, AVV 170605*). Hinweis zu Haus 7: Laut Schadstoffgutachten bestehen die Fassadenplatten an Haus 7 (Südfassade) aus Schiefer und sind asbestfrei (Probe Nr. 723028143). Ob dies auch für die Balkongeländer-Füllungen gilt, ist vor Ort zu prüfen. Vorsorglich gelten die Anforderungen nach TRGS 519 auch für Haus 7. Für sämtliche Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen gilt: Anforderungen an den AN: Die Arbeiten dürfen ausschließlich durch Fachpersonal mit gültigem Sachkundenachweis nach TRGS 519 ausgeführt werden. Der Sachkundenachweis ist vor Arbeitsbeginn der Bauleitung vorzulegen. Die Demontage erfolgt zerstörungsfrei gemäß TRGS 519, Kapitel 16 (Arbeiten geringen Umfangs an Asbestzementprodukten). Ein Schwarz-Weiß-Bereich ist bei zerstörungsfreier Demontage von Asbestzementprodukten im Außenbereich nicht erforderlich. Arbeitsschutz: Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans nach TRGS 519 Anzeige bei der zuständigen Behörde (mindestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn) Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA): - Einweg-Schutzanzug Typ 5 - Halbmaske FFP2 - Schutzbrille - Schutzhandschuhe Absperrung und Kennzeichnung der Arbeitsbereiche Vorhaltung Industriestaubsauger Staubklasse H Demontage: Eternitplatten sind zerstörungsfrei aus dem Rahmen zu lösen (Schrauben/Nieten lösen) Platten einzeln abnehmen, nicht brechen oder werfen Sofortige staubdichte Verpackung in Big Bags oder geeignete Behälter mit Asbestkennzeichnung Entsorgung: Asbesthaltige Bauteile (Eternitplatten) sind als gefährlicher Abfall gemäß AVV 170605* (Baustoffe, die Asbest enthalten) zu entsorgen. Die Entsorgung darf nur über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe erfolgen. Begleitscheine gemäß Nachweisverordnung (NachwV) sind zu führen. Begleitscheine, Übernahmescheine und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung zu übergeben. Dokumentation: Fotodokumentation der Arbeiten (vor, während, nach Demontage) Dokumentation der eingesetzten Mitarbeiter mit Sachkundenachweis Vollständige Entsorgungsnachweise Anlagen: Schadstoffgutachten Henseleit & Partner, 16.08.2023 Anhang 1  Fotodokumentation "Balkongeländer Abriss" B.7.3 Entsorgung Die Entsorgung der Abbruchmaterialien erfolgt getrennt nach Fraktionen: Fraktion AVV-Schlüssel Bemerkung Eternitplatten (asbesthaltig) 170605* Gefährlicher Abfall, Begleitscheinpflicht Metallschrott (Stahl, Zink) 170405/170404 Verwertung oder Entsorgung Bauschutt (Fliesen) 170107 Verwertung oder Entsorgung Kunststoffe 170203 Entsorgung Die Entsorgung ist über die entsprechenden LV-Positionen im Titel 01.01.01 abzurechnen (Pos. 01.01.01.0040 bis 01.01.01.0060). Sämtliche Entsorgungsnachweise (Wiegescheine, Begleitscheine, Übernahmescheine) sind der Bauleitung zu übergeben und sind Bestandteil der Abnahmeunterlagen.
B7 - ABBRUCH UND ENTSORGUNG
B8 - ANLAGEVERZEICHNIS B.8 Anlagenverzeichnis Folgende Pläne und Unterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt: Grundrisse DRE_AR_P05_GR_00_C DRE_AR_P05_GR_01_C DRE_AR_P05_GR_02_C DRE_AR_P05_GR_03_C DRE_AR_P05_GR_04_C DRE_AR_P05_GR_05_A DRE_AR_P05_GR_U01_B DRE_AR_P05_GR_00_Übersicht Schlosser Ansichten DRE_AR_P05_ANS_N_0 DRE_AR_P05_ANS_S_0 Schnitte DRE_AR_P05_SC_H3_001_0 DRE_AR_P05_SC_H3_002_0 DRE_AR_P05_SC_H5_001_0 DRE_AR_P05_SC_H5_002_0 DRE_AR_P05_SC_H7_001_A Konstruktionspläne Statik ST 001a ST 002a ST 003a ST 004 ST 005 Detailzeichnungen DRE_AR_P05_DET-H3_BAL_03 DRE_AR_P05_DET-H3_BAL_04 DRE_AR_P05_DET-H3_BAL_05 DRE_AR_P05_DET-H3_BAL_06 DRE_AR_P05_DET-H3_BAL_07 DRE_AR_P05_DET-H3_FAS_11 DRE_AR_P05_DET-H3_TUE_01_B DRE_AR_P05_DET-H5_BAL_02 DRE_AR_P05_DET-H5_BAL_03 DRE_AR_P05_DET-H5_BAL_04 DRE_AR_P05_DET-H5_FAS_08_A DRE_AR_P05_DET-H5_FAS_10 DRE_AR_P05_DET-H5_FAS_11 DRE_AR_P05_DET-H5_TUE_03 DRE_AR_P05_DET-H7_BAL_02 DRE_AR_P05_DET-H7_BAL_03 Fotodokumentation DRE_Fotos Balkongeländer Abriss Schadstoffgutachten Schadstoffgutachten Henseleit & Partner vom 16.08.2023 (Dreisamstr. 3-7, Freiburg)
B8 - ANLAGEVERZEICHNIS
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
01.01 BE, W+M, Doku
01.01
BE, W+M, Doku
SCHLOSSERARBEITEN STAHLKONSTRUKTIONEN UND AUSZUFÜHRENDE ARBEITEN
SCHLOSSERARBEITEN
VORBEMERKUNGEN Allgemeiner Hinweis Es wird an dieser Stelle nachdrücklich darauf hingewiesen, dass für die nachfolgend in den Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten zwingend die Allgemeinen Vorbemerkungen sowie die Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zu beachten sind. Dies gilt insbesondere für: örtliche Gegebenheiten Zufahrtswege für Materialanlieferung und Hubgeräte Montage mit selbst gestellten Hubgeräten Materialtransporte Baumaßnahmen im genutzten Zustand zeitgleich stattfindende Arbeiten
VORBEMERKUNGEN
01.02 Haus 3
01.02
Haus 3
01.03 Haus 5
01.03
Haus 5
01.04 Haus 7
01.04
Haus 7
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten