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A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE
A.1 Bauherr
Stiftung Schönau
Zähringer Straße 18, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 9109 0
Vertretten durch:
pro ki ba GmbH / kirchliches bauen
Bahnhofstraße 46
79137 Karlsruhe
Herr Dressel
Tel.: 0721 / 914 342 15
thomas.dressel@prokiba.de
A.2 Bauvorhaben
Bauvorhaben: Dreisamstraße, Energetische Sanierung
Projekt: Freiburg im Breisgau, Dreisamstraße 3-7
Maßnahme: Energetische Sanierung der Gebäudehülle
A.3 Ansprechpartner
Planung:
Mo Re Architekten PartGmbB
Fee Möhrle - Tobias Martin Reinhardt
Kartäuserstrasse 153 ,79117 Freiburg
T +49 (0) 761 7668 9474
Ausschreibung:
KAIROS Baumanagement GmbH
Wentzingerstr. 17 4.OG
79106 Freiburg i. Br.
A.4 Bestands- und Lagebeschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich im 3 Mehrfamilienhäuser, innerstädtisch an der Dreisamstraße.
Die Häuser Nr. 3 und 5 mit einer Bausubstanz aus der Vorkriegszeit, 1957 wurden zwei zusätzliche Geschosse aufgestockt.
Das Haus Nr. 7 wurde 1957/58 ob EG als Stahlbeton- Skelettbauwesie neu errichtet.
Alle Einheiten sind als Wohn- und Gewerbegeräume vermietet.
A.5 Maßnahmenbeschreibung
Die Häuser 3, 5 und 7 mit 5 Stockwerken, erhalten ein neuse WDVS System und neue Fenster mit 3- fach Verglasung. Das Traufgesims zur Nord- und Südseite wird umlaufend gedämmt, abgedichtet und verblecht. Die oberste Geschossdecke erhält zum Speicher eine Dämmung. Die Giebelstein erhalten ebenfalls ein neues WDVS. Alle Balkone werden mit neuen Geländern ausgestattet und die Wohnungen erhalten eine Belüftung. Der Anbau am Innenhof erhält ein neues Flachdach.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist sind die Flachdach-, Abdichtungs- und Spenglerarbeiten, wie folgt:
Abbruch altes Flachdach Anbau Haus 3 Flachdachabdichtung und -dämmung Anbau Haus 3 Balkonabdichtung und Balkonbeläge an Haus 3, 5 und 7 Spengler, Fallrohre an Flachdach Anbau Haus 3 sowie Entwässerung Balkone
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE
B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIFISCH) B ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
(ZTV - GEWERKESPEZIFISCH - ABDICHTUNGS- UND SPENGLERARBEITEN)
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben und projektspezifischen Kennwerte.
Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ergänzen die allgemeinen Vorbemerkungen (Abschnitt A) sowie die Leistungsbeschreibung (Abschnitt C) um gewerkespezifische Anforderungen des Abdichtungs- / Spenglergewerks.
Alle Maßnahmen sind auf Grundlage der geltenden Normen, der VOB/C und der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Verantwortung für Arbeitsschutz, Sicherheit, Baustellenkoordination und Terminplanung liegt beim Auftragnehmer (AN).
01 Geltungsbereich und Normen
01.01 Geltungsbereich
Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) gelten für alle in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Flachdach-, Abdichtungs-, Belag- und Spenglerarbeiten am Bauvorhaben Dreisamstraße 3, 5, 7 in Freiburg im Breisgau.
Die VOB/B und VOB/C gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung für alle beschriebenen Arbeiten und Gewerke, sowie alle in diesem Zusammenhang anwendbaren DIN- und EN-Normen.
01.02 Normen und Richtlinien
Es gelten in der jeweils aktuellen Fassung:
VOB/C, DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) VOB/C, DIN 18336 (Abdichtungsarbeiten) VOB/C, DIN 18338 (Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten) VOB/C, DIN 18339 (Klempnerarbeiten) DIN 18531 (Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen) Flachdachrichtlinie des ZVDH in der jeweils aktuellen Fassung DIN 4108-2 und DIN 4108-3 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden) DIN 4108-10 (Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe) Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils aktuellen Fassung DIN EN 13165 (Wärmedämmstoffe Polyurethan-Hartschaum) DIN EN 13707 (Abdichtungsbahnen Bitumenbahnen mit Trägereinlage) DIN EN 13970 (Abdichtungsbahnen Bitumen-Dampfsperrbahnen) DIN EN 13948 (Abdichtungsbahnen Durchwurzelungsfestigkeit) DIN EN 1991-1-4 (Windlasten) DIN 18201, DIN 18202, DIN 18203 (Toleranzen im Hochbau) Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften
Bei Widersprüchen zwischen den genannten Normen und diesen ZTV gelten die ZTV.
01.03 Art und Umfang der Leistungen
Alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses sind in funktionsfähiger, abnahmereifer Ausführung anzubieten. Die anzubietenden Preise enthalten alle erforderlichen Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Gestellung und Vorhalten von Geräten und Maschinen sowie die Kosten für den Energieverbrauch.
Die in den Leistungspositionen genannten Spezifikationen sind Mindestspezifikationen hinsichtlich der Qualität. Alle ausgeschriebenen Mengen sind Circa-Mengen.
01.04 Abkürzungen
AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer OÜ = Objektüberwachung (des AG) BE = Baustelleneinrichtung W+M = Werk- und Montageplanung OK = Oberkante OKRD = Oberkante Rohboden (Rohdecke) OKFFB = Oberkante Fertigboden WLS = Wärmeleitfähigkeitsstufe KSK = kaltselbstklebend FLK = Flüssigkunststoff WDVS = Wärmedämmverbundsystem
02 Ortstermin und Schadstoffgutachten
02.01 Ortstermin und Bestandsaufnahme
Vor Angebotsabgabe ist ein Ortstermin zwingend durchzuführen. Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten, Zugangsmöglichkeiten, Lagerflächen und die Bestandssituation zu informieren. Zusätzliche Kosten aufgrund mangelnder Kenntnis der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt.
Der Ortstermin ist mit der OÜ abzustimmen. Die Teilnahme ist im Angebot zu bestätigen.
02.02 Schadstoffgutachten
Es liegt ein Schadstoffgutachten vor (Henseleit & Partner, 16.08.2023). Die relevanten Ergebnisse sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Der AN hat die Angaben bei der Kalkulation zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der Entsorgung.
03 Baustelleneinrichtung und Logistik
03.01 Bewohntes Gebäude
Die Gebäude sind während der Baumaßnahme bewohnt. Der AN hat seine Arbeiten so zu planen und auszuführen, dass die Bewohner möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Im Erdgeschoss von Haus 7 befindet sich eine KiTa. In deren unmittelbarer Nähe sind lärmintensive Arbeiten auf die Zeiten außerhalb des KiTa-Betriebs zu beschränken. Die Abstimmung erfolgt über die OÜ.
03.02 Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten sind mit der OÜ abzustimmen. Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (MoFr, 7:0018:00 Uhr) bedürfen der vorherigen Zustimmung der OÜ.
03.03 Zugänge, Lagerflächen und Gerüste
Die Zugänge zu den Arbeitsbereichen und die Lagerflächen für Material und Container sind mit der OÜ abzustimmen. Der AN hat die vorhandene Gerüststellung anderer Gewerke zu nutzen, soweit möglich und zumutbar. Die Mitnutzung ist mit der OÜ und dem Gerüstersteller abzustimmen.
Fassadengerüste werden dem AN zur Verfügung gestellt. Sofern nicht anders beschrieben, sind Schutz- und Arbeitsgerüste, Transport- und Montagehilfen für die jeweiligen Arbeiten und Bauteile des AN vom AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen.
03.04 Lagerung auf Dachflächen
Die Lagerung von Materialien und Werkzeugen auf Dachflächen hat so zu erfolgen, dass Beschädigungen am Gebäude vermieden werden. Gegen Abheben und Beschädigung durch Sturm sind während der Montage entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Alle Dämm- und Dichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu lagern und einzubauen. Rollen sind stehend zu lagern.
03.05 Schutzmaßnahmen
Der AN hat angrenzende Bauteile, Flächen und Bepflanzungen vor Beschädigungen durch seine Arbeiten zu schützen. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine Materialien (Bitumen, Kies, Flüssigkunststoff) in die darunterliegenden Räume oder auf angrenzende Fassaden gelangen.
03.06 Brandschutz
Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 oder vergleichbar, muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen (Flammarbeiten) vorhanden sein. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt.
04 Witterungsschutz und Notabdichtung
04.01 Witterungsschutz
Der AN hat seine Arbeiten so zu organisieren, dass bei Arbeitsunterbrechungen (Tagesende, Wochenende, Schlechtwetter) keine Feuchtigkeitsschäden am Gebäude entstehen. Offene Kanten des Abdichtungsaufbaus sind gegen das Eindringen von Niederschlägen zu schützen, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebestreifen wieder zu befreien.
04.02 Dampfsperre als Notabdichtung
Die Dampfsperre ist so auszuführen, dass sie gleichzeitig als Notabdichtung bei Arbeitsunterbrechungen dient. Der AN hat sicherzustellen, dass die Dampfsperre stets wasserdicht geschlossen ist, bevor die Fläche verlassen wird.
04.03 Maximale offene Fläche
Es darf nur so viel Fläche gleichzeitig geöffnet werden, wie am selben Arbeitstag wieder wasserdicht verschlossen werden kann.
04.04 Sturmschutz während der Ausführung
Die Sturmsicherheit des Dachschichtenpakets muss auch während der Ausführung gewährleistet sein. Lose Materialien und teilweise verlegte Schichten sind gegen Abheben durch Wind zu sichern.
05 Materialien und Verarbeitung
05.01 Systemkompatibilität
Für die Dachabdichtung dürfen nur Bauteile eines Systemherstellers und eines Systems verwendet werden. Der AN hat die Systemkompatibilität nachzuweisen.
Die Verträglichkeit aller Materialien untereinander und zu bauseitigen Materialien muss gewährleistet sein. Die Verträglichkeit von Klebern und Flüssigkunststoff muss auf das gewählte Abdichtungssystem abgestimmt sein.
05.02 Produktneutralität
Soweit in den Leistungspositionen Herstellerprodukte genannt sind, dienen diese als Planungsgrundlage. Der AN darf gleichwertige Produkte anderer Hersteller anbieten. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.
05.03 Dämmstoffe
Die Verlegung von Dämmungen muss wärmebrückenfrei und formhaltig erfolgen. Dämmstoffe müssen zwingend trocken verbaut werden. Der Einbau erfolgt grundsätzlich hohlraumfrei und dauerhaft lagegesichert.
Schaumkunststoffe (Polystyrol u. a.) müssen frei von halogenierten Treibmitteln sein.
05.04 Holzbauteile
Sämtliche Holzteile im Außenbereich (Randbohlen, Traufbohlen) sind mit einem zugelassenen Holzschutzmittel allseitig zu behandeln. Schnittstellen, Ausklinkungen und Bohrungen sind nachzubehandeln. Konstruktionshölzer sind im Bauzustand vor Tagwasser gegen Durchfeuchtung zu schützen.
05.05 Metalle und Korrosionsschutz
Bei Anschlüssen und Verbindungen verschiedener Metalle muss Kontaktkorrosion ausgeschlossen sein. Sämtliche Schrauben und Verbindungsmittel im Außenbereich sind aus Edelstahl zu verwenden.
Alle sichtbar bleibenden Metallbauteile sind fertig oberflächenbehandelt einzubauen. Beschichtungen sind allseitig auszuführen, auch an Schnittkanten und Bohrungen.
05.06 Verarbeitung allgemein
Die Verarbeitung hat gemäß den Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Verarbeitungstemperaturen und Witterungsbeschränkungen sind einzuhalten.
Wird es seitens der OÜ als notwendig erachtet, ist seitens des AN ein Lehrverleger des ausführenden Abdichtungsproduktes zu beantragen. Die Mitwirkung des Lehrverlegers ist für den AG kostenfrei.
05.07 Dachabdichtungsarbeiten
Die Abdichtung muss nach LBO BW gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung).
Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen; das gilt auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen.
Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden können.
Zum Nachweis des Fabrikats der angebotenen Dachbahnen dürfen die Banderolen erst unmittelbar vor dem Einbau entfernt werden.
Die Bekiesung von Dachflächen darf erst nach einer technischen Inaugenscheinnahme der fertiggestellten Dachhaut (einschließlich aller Anschlüsse) durch die OÜ erfolgen. Die Freigabe erfolgt in Schriftform.
05.08 Spengler-/Klempnerarbeiten
Eck-, End- und Übergangsausbildungen sind, soweit nicht in eigenen Leistungspositionen aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen.
Alle Verbindungs- und Befestigungskonstruktionen sind vom AN so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente (Bleche) untereinander und gegen den Baukörper möglich ist. Verbindungselemente müssen korrosionsfrei sein.
Die Bauteile dürfen unter Windbelastung (Resonanz) nicht mitschwingen.
06 Ausführungsunterlagen und W+M-Planung
06.01 Ausführungsunterlagen vom AG
Der AN hat unmittelbar nach Beauftragung alle zur Ausführung freigegebenen Pläne und Unterlagen beim Architekten und den Fachplanern anzufordern. Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind nicht zur Bauausführung freigegeben.
06.02 W+M-Planung des AN
Eine W+M-Planung (Werk- und Montageplanung) des AN ist erforderlich für die Gefälledämmung (siehe gesonderte Position im LV). Details zur W+M-Planung sind der betreffenden Leistungsposition zu entnehmen.
06.03 Nachweise und Güten
Für alle Baustoffe, bei denen Forderungen nach besonderen Klassifizierungen bestehen, sind rechtzeitig Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheide und Prüfberichte der OÜ vorzulegen.
Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Materialien, einschließlich der von Nachunternehmern verwendeten, haftet allein der AN. Vom AG zu Recht beanstandetes Material ist kostenlos zu entfernen.
06.04 Toleranzen
Die Festlegung und Feststellung der zulässigen Bautoleranzen erfolgt nach DIN 18201, DIN 18202 und DIN 18203.
07 Koordination und Dokumentation
07.01 Abstimmung mit Objektüberwachung
Der AN hat sich regelmäßig mit der OÜ abzustimmen. Vor dem Beginn nachfolgender Schichten (z. B. Abdichtung auf Dämmung) ist die vorhergehende Leistung der OÜ zur Inaugenscheinnahme vorzulegen.
Vor Leistungsbeginn des AN vor Ort sind rechtzeitig alle vom AN zu bearbeitenden Flächen zu prüfen und mit der OÜ zu begehen. Bei Störungen im Untergrund (Abweichung der zulässigen Toleranzen, zu geringes Gefälle, zu große Unebenheit, Nässe etc.) sind diese zu protokollieren und der OÜ zu melden.
07.02 Fotodokumentation
Der AN hat den Baufortschritt fortlaufend fotografisch zu dokumentieren. Insbesondere sind zu dokumentieren:
Zustand des Untergrundes vor Beginn der Arbeiten Fertige Dampfsperre vor Aufbringen der Dämmung Fertige Dämmung vor Aufbringen der Abdichtung Anschlussdetails (Dachrand, Durchdringungen, Hochzüge) Fertige Abdichtung vor Aufbringen der Schutzschicht/Kies
Die Dokumentation ist der OÜ laufend zur Verfügung zu stellen.
07.03 Schnittstellen
07.03.1 Allgemeine Schnittstellen
Der AN hat seine Leistungen mit den angrenzenden Gewerken abzustimmen, insbesondere:
WDVS: Anschluss der Abdichtungshochzüge an die Sockeldämmung Gerüstbau: Nutzung der vorhandenen Gerüststellung Sanitär: Abstimmung bezüglich Dachabläufen und Fallrohranschlüssen
Nicht enthalten in diesem LV:
WDVS-Arbeiten (Sockeldämmung, Fassadendämmung) Fenster- und Türmontage Gerüststellung Schlosserarbeiten (Balkongeländer, Stahl-Grundplatten, Vordachkonstruktion Haus 5)
07.03.2 Arbeitsabfolge Balkone
Die Arbeiten an den Balkonen der Häuser 3, 5 und 7 erfordern eine enge gewerkeübergreifende Abstimmung. Der Dachdecker erbringt seine Leistung in zwei Bauabschnitten und hat seine Arbeiten auf die Vorleistungen der anderen Gewerke abzustimmen.
Reihenfolge der Arbeiten je Balkon:
Schlosser: Demontage und Rückbau des Fliesenbelags im Bereich der Auflagerpunkte für die Balkongeländer, Montage der Stahl-Grundplatten oberseitig auf die Bestandsbetonplatte Spengler: Montage der neuen Fall-Leitungen am Balkon (nur Haus 5) Dachdecker (dieses LV, 1. Bauabschnitt): Flächenabdichtung des Balkons, Balkonrinne an der Vorderkante, Wandanschlüsse, Anschlüsse an Fenster- und Türrahmen, Eindichten der Stahl-Grundplatten Schlosser: Montage der Geländer auf die bereits eingedichteten Grundplatten Putzgewerk: WDVS an den Wänden und Streifen an der Unterseite der Balkone Dachdecker (dieses LV, 2. Bauabschnitt): Abdichtungsanschlüsse an das fertige WDVS, Gefälledämmstreifen vor den Balkontüren, Aufständerungssystem mit Betonplatten bzw. WPC-Dielen, Entwässerungsrinnen vor der Balkontür und am Balkonrand Spengler: Anschluss der neuen Balkonrinnen an die Fall-Leitungen
Der AN dieses LV erbringt seine Leistung in zwei Bauabschnitten (Schritte 3 und 6) und hat seine Arbeiten auf die Vorleistungen der anderen Gewerke abzustimmen.
08 Abrechnung
08.01 Aufmaßregeln
Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C, DIN 18338 und DIN 18339, sofern in den Leistungspositionen keine abweichende Regelung getroffen ist. Bei Längen und Flächen mindestens auf die erste Dezimalstelle genau.
08.02 Pauschale Positionen
Pauschal angebotene Leistungen werden nicht aufgemessen. Die angegebenen Mengen dienen zur Kalkulation und werden nicht abgerechnet.
08.03 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung durch die OÜ vergütet. Stundenzettel sind täglich von der OÜ abzeichnen zu lassen.
Weiterhin gelten die Vorbemerkungen zum Titel 05. Stundenlohnarbeiten
09 Plananlagen
Dem Leistungsverzeichnis liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in digitaler Form bei. Bei sämtlichen Planbeilagen ist der angegebene Maßstab auf Richtigkeit zu prüfen. Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind vom Bieter zu beachten, jedoch nicht für den AN zur Bauausführung freigegeben.
Grundrisse
BE_1_50 A0_B GR_00_F GR_01_C GR_02_C GR_03_C GR_04_C
Schnitte
H3_001_0 H3_002_0 H5_001_0 H5_002_0 H7_001_A
Ansichten
ANS_Anbau_A ANS_N_A ANS_S_0
Details
H3_BAL_01 H3_BAL_02 H3_BAL_03 H3_BAL_04 H3_BAL_05 H3_BAL_06 H3_BAL_07 H3_DAC_04 H3_DAC_05 H3_DAC_06 H3_DAC_07 H5_BAL_01 H5_BAL_02 H5_BAL_03 H5_BAL_04 H5_FAS_07 H5_FAS_08 H5_FAS_09 H5_FAS_10 H7_BAL_01 H7_BAL_02 H7_BAL_03 H7_BAL_04 H7_BAL_05
B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIFISCH)
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
01 Abbruch und Entsorgung Flachdachaufbau
01
Abbruch und Entsorgung Flachdachaufbau
01.01 Baustelleneinrichtung Abbrucharbeiten sowie Entsorgung
01.01
Baustelleneinrichtung Abbrucharbeiten sowie Entsorgung
01.02 Rückbau Flachdachaufbau
01.02
Rückbau Flachdachaufbau
02 Flachdachaufbau neu
02
Flachdachaufbau neu
02.01 Baustelleneinrichtung und Vorbereitung Flachdach
02.01
Baustelleneinrichtung und Vorbereitung Flachdach
02.02 Untergrundvorbereitung und Dampfsperre
02.02
Untergrundvorbereitung und Dampfsperre
02.03 PU-Wärmedämmung
02.03
PU-Wärmedämmung
02.04 Abdichtung, 2-lagig
02.04
Abdichtung, 2-lagig
02.05 Schutzschicht und Kiesauflast
02.05
Schutzschicht und Kiesauflast
02.06 Dachrandausbildung Westseite (Traufseite)
02.06
Dachrandausbildung Westseite (Traufseite)
02.07 Dachrandausbildung Ostseite (Hochpunkt/Mini-Attika)
02.07
Dachrandausbildung Ostseite (Hochpunkt/Mini-Attika)
02.08 Dachrandausbildung Süd an Treppenhaus und Balkon
02.08
Dachrandausbildung Süd an Treppenhaus und Balkon
02.09 Dachdurchdringungen (Eventualpositionen)
02.09
Dachdurchdringungen (Eventualpositionen)
03 Balkone und Vordächer Abdichtung, Belag, Entwässerung
03
Balkone und Vordächer Abdichtung, Belag, Entwässerung
03.01 Baustelleneinrichtung und Vorbereitung Balkon
03.01
Baustelleneinrichtung und Vorbereitung Balkon
03.02 Untergrundvorbereitung Balkon
03.02
Untergrundvorbereitung Balkon
03.03 Abdichtung Balkon
03.03
Abdichtung Balkon
03.04 Bodenbelag Balkone
03.04
Bodenbelag Balkone
03.05 Abdichtung Vordach Haus 5
03.05
Abdichtung Vordach Haus 5
04 Spenglerarbeiten
04
Spenglerarbeiten
04.01 Baustelleneinrichtung und Vorbereitung Spengler
04.01
Baustelleneinrichtung und Vorbereitung Spengler
04.02 Dachrand Mini-Attika (Ost- und Süd-Westseite)
04.02
Dachrand Mini-Attika (Ost- und Süd-Westseite)
04.03 Entwässerung
04.03
Entwässerung
04.04 Blecharbeiten Balkone
04.04
Blecharbeiten Balkone
04.05 Entwässerung Vordach Haus 5
04.05
Entwässerung Vordach Haus 5
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten