Möbel Sonderbereiche
Flughafen Köln/Bonn
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Allgemeine Vorbemerkungen 1. Projektinformation Termial 1, Mitte, Ausbau und Ausstattung 3.OG Die geplante Maßnahme findet am Flughafen Köln/Bonn, Terminal 1, Ebene 3 Mitte, innerhalb der bestehenden Gebäudehülle statt. Die zuvor als Konferenzzentrum genutzte Fläche soll zu einer modernen, flexibel nutzbaren Bürowelt für ca. 120 Mitarbeitende des Flughafens umgestaltet werden. Der Bereich soll in offene Bürozonen, Einzelarbeitsplätze, Besprechungsräume, Projektflächen, Coffeepoints und Sanitärbereiche gegliedert werden. Bevor der Innenausbau startet, wird die Fläche komplett entkernt und die Sanitärbereiche und der Estrich erneuert. Adresse der Baumaßnahme: Terminal 1, 3.OG Mitte Kennedystraße 51147 Köln Bauherr: Flughafen Köln / Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße 12 51147 Köln 2. Allgemeine Festlegungen 2.1 Allgemeine Vertragsbedingungen Bau der Flughafen Köln/Bonn GmbH (AVB-Bau) Durch den AN sind die Vertragsbedingungen eigenständig unter folgendem Link abzurufen und zu sichten. Es wird davon ausgegangen, dass der AN mit Abgabe eines Angebots den Vertragsbedingungen zustimmt. https://www.koeln-bonn-airport.de/fileadmin/user_upload/pdf/Vertragsbed ingung/Vertragsbedingungen/AVB_AllgVertragsbedingungen.pdf 2.2 Weitere technische Vorbemerkungen Allgemein Vor der Montage hat sich der AN mit dem Fachplaner in Verbindung zu setzen, um Einzelheiten über die Anordnung und Befestigung zu klären. Ist ein Aufmaßauftrag vereinbart, ist das Aufmaß zur Abrechnung bzw. Rechnungsstellung gemeinsam mit dem AG oder dessen Beauftragten durchzuführen. Müssen Teilaufmaße durchgeführt werden, sind diese auf einer dem Aufmaß beigefügten Zeichnung zu kennzeichnen. 2.3 Sonstiges Die Einheitspreise sind als Komplettleistung anzubieten. In die EPs sind einzukalkulieren: Lieferung aller Materialien und Hilfsstoffe, sämtliche Lohnkosten, abnahmefertige Montage, inkl. Gerüststellung wenn nicht als separate Position ausgeschrieben ist. Es wird jedem Bieter zur Pflicht gemacht, sich vor Angebotsabgabe ein klares Bild der Örtlichkeiten zu machen. Preisnachforderungen aufgrund von Unkenntnis über die örtlichen Gegebenheiten, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsverzögerungen bei den Vorleistungen, werden vorsorglich ausgeschlossen. Lagermöglichkeiten für Materialien, Hilfsstoffe, etc., sind in einem für die Baustelle geschaffenen Baufeld unterzubringen bzw. müssen auf Grund der geringen Baustelleneinrichtung Just in Time geliefert werden. Die Verwaltung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Bezüglich der Entsorgung von Abfallmaterialien hat sich der Bieter an die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu halten. Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung unaufgefordert gemäß den "Besondere Vertragsbedingungen Bau der Flughafen Köln/Bonn Vertragsbedingungen u. Informationen zur Bauabfallentsorgung" vorzulegen. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Fabrikate und Materialien sind als Planungsgrundlagen zu werten. Durch den Bieter können gleichwertige Fabrikate und Materialien angeboten werden, sofern nicht anders beschreiben. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen Materialien durch Detailzeichnungen, Muster und Systemprüfzeugnisse nachzuweisen. Unterlagen wie z.B. Technische Merkblätter müssen zur Angebotsabgabe vorliegen. 2.4 Qualitätssicherung Der Bauleitung ist als Unternehmerbescheinigung ein Übereinstimmungs- und Verwendbarkeitsnachweis über die eingebauten Produkte - in zweifacher Ausfertigung - vorzulegen. Der Bieter muss prüfbare Unterlagen vorlegen, aus denen die Eignung zur Ausführung obiger Leistungen hervorgeht (Fachfirmen-Nachweis). Mit der Annahme des Auftrags verpflichtet sich der AN zur Übernahme der Fachbauleitung. Als Qualifikation müssen alle betreffenden Monteure des Bieters über den Sachkundenachweis verfügen. 2.5 Zugangsberechtigung zur Baustelle, Lager und Arbeitsplätze, Unterkünfte / Baustelleneinrichtung Die Baustelle befindet sich, im 3. Obergeschoss des Terminals, und nicht im Sicherheitsbereich des Flughafens. Ein Lastenaufzug im Kern 3 steht neben einer Treppenanlage für den Materialtransport zur Verfügung. Treppenhaus und Lastenaufzug enden auf der Ebene -1. Auf dieser Ebene erfolgt die Anlieferung und dort ist Baustelleneinrichtung vorzusehen. Lastenaufzug: Grundfläche des Förderkorbes: 1,80 x 1,20m Türhöhe 2,00m Ein Einrichten der Baustelleneinrichtungsfläche ist im Vorfeld mit dem AG sowie der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Es bestehen Parkmöglichkeiten und Anliefermöglichkeiten im Parkhaus P1A. Parkberechtigungen werden zur Verfügung gestellt. Der Transfer von Materialanlieferungen, Werkzeug, Kleinmaterialien und Mitarbeitern des Auftragnehmers erfolgt über Aufzüge/Treppenräume aus dem Untergeschoss bis in die Ebenen. Die Baustelleneinrichtungsfläche sowie die entsprechenden Zuwegungen sind durch den AN sauber zu halten. Eine entsprechende Reinigung ist durch den AN im Zuge der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 3.6 Anschlüsse für Wasser und Energie Wasser: Für die Wasserentnahme wird eine Zapfstelle vom Flughafen Köln/Bonn zur Verfügung gestellt (ca. 2 Zoll). Alle notwendigen Verteiler und Leitungen sind Sache des Auftragnehmers (für alle Bereiche der Baustelle). Die Verbraucherkosten trägt der AG. Baustromversorgung: Die Baustromversorgung für die Baustelle erfolgt an einem vom Auftraggeber freigestellten Übergabepunkt. Die Unternehmer erhalten hier einen Anschluss bis 16 A auf der Etage. Dieser Anschluss wird für alle Gewerke bis Bauende vorhalten. Von diesem Übergabepunkt sollen alle Unternehmen eine Stromversorgung für den Eigenbedarf aufbauen. Die Aufwendungen für die Einrichtung der geeigneten Stromversorgung inkl. aller Verteileranlagen, Kupplungen, Leitungen, etc., die der Auftragnehmer für den Eigenbedarf benötigt, inklusive aller Anschlüsse zur Unterhaltung und Wartung sowie den Rückbau nach Beendigung der Baumaßnahme, ist Sache des Auftragnehmers. Die dafür anfallenden Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren, sofern in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen wird. Sämtliche Energiekosten trägt der Bauherr. Aus diesem Grund sind sie vom Auftragnehmer nicht bei der Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen. 3.7 Achs- und Höhenpunkte Dem Auftragnehmer werden zu Baubeginn zwei Achsen in Y- und X-Richtung, sowie ein Höhenpunkt (NHN-bezogen) zur Verfügung gestellt. Alle weiteren, für die Ausführung der beauftragten Leistungen notwendigen Einmesspunkte, Messungen und Vermessungsarbeiten sind Sache des Auftragnehmers. 3.8 Telefonanschluss Der Auftragnehmer soll mobile Telefone benutzen. Ein gesonderter Anschluss wird beim Umbau / Erweiterung der Gebäude nicht zur Verfügung gestellt. 3.9 Lärmschutz Lärmintensive Arbeiten an den bestehenden Bauteilen sind auf Grund der Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebes mit dem AG oder der Örtlichen Bauleitung frühzeitig abzustimmen. 3.10 Sicherheitskräfte Der Auftragnehmer benennt schriftlich nach den Bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften eine Sicherheitsfachkraft. Die Person ist mindestens 10 Werktage vor Ausführungsbeginn der Vertraglichen Leistungen der Objektüberwachung/Bauleitung vorzustellen. Die Sicherheitsfachkraft hat von Beginn der Vertragsleistung bis zum Ende der Leistungen verantwortlich dafür zu sorgen, dass sämtliche Unfallverhütungsvorschriften strikt eingehalten werden. Die Sicherheitsfachkraft ist in allen Belangen des Unfallschutzes den Mitarbeitern des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer weisungsbefugt. Die Sicherheitsfachkraft hat zusammen mit allen verantwortlichen am Projekt beteiligten Bauleitern des Auftragnehmers an allen, vom Bauherrn oder seinen Vertretern einberufenen sicherheitstechnischen Besprechungen, teilzunehmen. 4.0 Sonstiges Innerhalb des gesamten Terminals gilt absolutes Rauchverbot ! Die Baustelle findet im Bestand statt, d. h. es werden Bauteile und Teilbereiche von Bauteilen auf der Baustelle verbleiben. Alle Arbeiten sind so durchzuführen, dass die verbleibenden Bauteile nicht beschädigt werden. Bei fahrlässigen Beschädigungen wird der Auftragnehmer mit den Beseitigungskosten belastet. Vom Auftraggeber werden nur Flucht und Rettungswege ausgeleuchtet. Die Erstellung der Arbeitsplatzbeleuchtung ist Sache des Auftragnehmers. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die eigene Arbeitsplatzbeleuchtung darf nur so aufgestellt / eingerichtet werden, dass keine Blendwirkung in Richtung Start- und Landebahn bzw. Vorfeld oder Himmel entsteht. Auf Grund der Passagierverkehres ist besonders darauf zu achten, dass keine leichtflüchtigen Materialien, wie zum Beispiel Verpackungsmaterialien etc. die Baustelle unkontrolliert verlassen. Wegen des sensiblen Umfeldes ist die Baustelle täglich nach Arbeitsende, besenrein aufzuräumen. Anfallender Müll und Restmaterialien sind zu entsorgen. Wird dieser vertraglichen Verpflichtung vom Auftragnehmer nicht nachgekommen, so behält sich der Auftragnehmer vor, ohne weiter Ankündigung oder Abmahnung durch ein anderes Unternehmen die Baustelle besenrein aufzuräumen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der verursachende Auftragnehmer. Es wird auf die sicherheitstechnische Baustellenordnung des Flughafen Köln/Bonn verwiesen. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) für Serienmöblierung 1.0 Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung von Möbeln für die Ausbaumaßnahmen am Flughafen Köln/Bonn, Terminal 1, Ebene 3 Mitte. Die Leistung umfasst die Lieferung, Aufbau und Montage von Serienmöbeln, vorrangig in Direktmontage im Bestandsgebäude. Auf eine uneingeschränkte Nutzung der Verkehrsflächen ist stets zu achten. Die Situation ist von dem ausführenden Gewerk zu prüfen und Maße sind zu kontrollieren. Sie obliegen der Verantwortung des ausführenden Gewerkes. Auf eine stabile, standsichere und fachgerechte Ausführung ist zu achten und eine uneingeschränkte Nutzung ist zu gewährleisten. 1.1 Allgemeines Sämtliche Oberflächen sind zu bemustern. Alle maßlichen Angaben in den Zeichnungen, insbesondere die Lage von Bodentanks und Konvektoren sowie Wandmaße sind vor Ort zu überprüfen. Alle Positionen sind einschließlich Lieferung und Montage anzubieten und in vollem funktionsfähigem Umfang zu liefern! 1.2 Ausführung Die Arbeit wird in 1 Bauabschnitt ausgeführt. Die Ausführungszeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen und können sich ggf. nochmal ändern. Ausführung voraussichtlich 06.01.2027 - 12.01.2027 1.3 Vollständigkeit Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 1.4 Sicherungsmaßnahmen Für die Baustelle sind die Auflagen und Vorschriften der Baustellenordnung zu berücksichtigen. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaften sowie Staatliche Arbeitsschutzvorschriften sind Bestandteil des Angebots und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sollten wegen eines Verstoßes gegen entsprechende Maßgaben Verzögerungen auf der Baustelle oder zusätzliche Kosten auftreten, insbesondere für Verzögerungen, die zu Unterbrechungen des Bauablaufes auf Anordnung der Berufsgenossenschaft oder des Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz führen, so können hieraus entstehende Kosten als Schadenersatz geltend gemacht werden. 1.5 Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit Während der Bauzeit sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen. Auf das Merkblatt Brandschutz bei Bauarbeiten der Bau-Berufsgenossenschaft sowie VdS-Schadenverhütung und auf die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D1 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren wird hingewiesen. In dem zu errichtenden Bauobjekt dürfen brennbare Stoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich und mengenmäßig begrenzt gelagert werden. Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem Bauobjekt zu entfernen. Für brennbare Abfallstoffe sind auf der Baustelle nicht brennbare Container aufzustellen, der Abstand von baulichen Anlagen muss mind. 10 m betragen. Bei feuergefährlichen Arbeiten, z.B. Schweißen, Schneiden und artverwandte Arbeitsverfahren sowie beim Umgang mit offenem Feuer in Verbindung mit brennbaren Stoffen sind Brandschutzposten einzuteilen. Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen. Die erforderlichen Fahr- und Bewegungsflächen der Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge sowie vorhandene Löschwasserentnahmestellen sind jederzeit freizuhalten. 1.6 Leitfabrikate Die in den Positionen benannten Leitfabrikate wurden im Rahmen eines Bemusterungs- und Abstimmungsprozesses mit dem Auftraggeber, Vertretern der Nutzergruppen sowie dem Arbeitsschutz ausgewählt. Sie definieren den geforderten Qualitäts-, Ergonomie- und Gestaltungsstandard. Gleichwertige Fabrikate sind bei bestimmten Positionen zugelassen; die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen. 1.7 Abstimmung und  Ausführung Vor Bestellung der Materialien und Ausführung der einzelnen Leistungen muss eine Abstimmung und Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. Eine Bestellung nach Beauftragung auf Basis des LV ist ohne Rücksprache mit der Bauleitung nicht zulässig. Materialien, Möbel Fabrikate, Bezugsstoffe und Oberflächen sind auf Wunsch des AG zu bemustern und rechtzeitig mit dem AG sowie der Bauleitung abzustimmen. Vor Auftragsvergabe soll eine Bemusterung ausgewählter Möbel erfolgen, dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die finalen Bezugsstoffe und Oberflächen sind vor Bestellung durch den AG freizugeben. Alle Möbel sind fachgerecht zu liefern, gemäß Herstellervorgaben zu montieren und entsprechend der Planunterlagen aufzustellen. Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen einschließlich Bemusterung, Transport, Aufbau und Abstimmung sind in die Kalkulation einzurechnen. Zum Angebot geforderte Unterlagen - Nach- / Subunternehmerliste - Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit - Referenzliste Mit Abgabe des Angebotes erklärt sich der Anbieter mit den o.g. Hinweisen der allgemeinen Vorbemerkungen und ZTVs einverstanden.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Besprechung
1
Besprechung
1.1 Besprechungsräume
1.1
Besprechungsräume
1.2 Raum Köln-Bonn
1.2
Raum Köln-Bonn
2 Kommunikationszonen
2
Kommunikationszonen
2.1 Telefonbox + informelle Zone
2.1
Telefonbox + informelle Zone
2.2 Eingangsbereiche
2.2
Eingangsbereiche
2.3 Coffeepoints + Mitarbeiterküche
2.3
Coffeepoints + Mitarbeiterküche
3 Sonderbereiche
3
Sonderbereiche
3.1 Pavillon
3.1
Pavillon
3.2 TV-Studio
3.2
TV-Studio
3.3 Terrassen
3.3
Terrassen
3.4 Accessoires
3.4
Accessoires