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Unit price EUR
Net total EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Allgemeine Hinweise Baustrom und Bauwasser werden bauseits zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat im Rahmen seines Angebotes den erforderlichen Baustromanschluss (Anschlussart und Leistungsbedarf) anzugeben.
Begleitscheine sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise für die Entsorgung gefährlicher Stoffe sind vom Auftragnehmer unaufgefordert und unverzüglich nach Abschluss der jeweiligen Entsorgungsmaßnahme dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt abschnittsweise. Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsabläufe entsprechend zu organisieren und auf die jeweiligen Bauabschnitte sowie den Baufortschritt abzustimmen. Hieraus entstehende erforderliche Umsetzungen und Koordinierungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
Auf dem gesamten Baustellengelände besteht die Pflicht zum Tragen der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Diese umfasst mindestens Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Warnweste und Schutzhelm. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche von ihm eingesetzten Beschäftigten sowie Nachunternehmer diese Vorgaben während der gesamten Ausführungszeit einhalten.
Allgemeine Hinweise
Vorbemerkungen – Abbrucharbeiten 1. Allgemeines
Die Abbrucharbeiten sind gemäß den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der VOB/C DIN 18459 „Abbruch- und Rückbauarbeiten“, den geltenden Unfallverhütungsvorschriften, den Arbeitsschutzbestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten, Zufahrtsmöglichkeiten, Arbeitsbedingungen und den Umfang der Abbrucharbeiten zu informieren. Eventuelle Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber zu klären.
2. Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen sämtliche erforderlichen Nebenleistungen für einen vollständigen und fachgerechten Rückbau. Hierzu gehören insbesondere:
Einrichtung und Vorhaltung der erforderlichen Arbeitsmittel und Geräte.
Schutz angrenzender Bauteile vor Beschädigungen und Verschmutzungen.
Fachgerechtes Lösen, Aufnehmen, Sortieren, Herunterschaffen, Verladen, Transportieren und Entsorgen sämtlicher ausgebauter Materialien.
Reinigung der freigelegten Konstruktionen nach Abschluss der Abbrucharbeiten.
Beseitigung von anfallendem Bauschutt während der laufenden Arbeiten.
Nicht ausdrücklich erwähnte Nebenleistungen, die zur vollständigen Ausführung erforderlich sind, gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten.
3. Dachabbruch
Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind die Dachflächen von losem Schutt, Ablagerungen und sonstigen Fremdstoffen zu reinigen.
Die vorhandenen Dachkonstruktionen einschließlich Bitumenabdichtungen, Bimsbetonplatten, Ortbetonbereichen, Anschlüssen, Laufstegen, Lagerkehlen und sonstigen Bauteilen sind vollständig bis auf die im Leistungsverzeichnis beschriebenen tragenden Stahlkonstruktionen zurückzubauen.
Freigelegte Stahlträger sind nach Abschluss der Rückbauarbeiten besenrein zu reinigen.
Der Auftragnehmer hat geeignete Maßnahmen gegen herabfallendes Material sowie gegen Beschädigungen der verbleibenden Konstruktion zu treffen.
4. Abbruch von Anschlüssen
Sämtliche Anschlüsse aus Bitumenbahnen, Blechen oder vergleichbaren Materialien an aufgehende Bauteile sind vollständig zu entfernen. Die Anschlussbereiche sind sauber freizulegen.
5. Demontage von Stahlkonstruktionen
Soweit Stahlunterkonstruktionen Bestandteil der auszubauenden Konstruktionen sind, sind diese vollständig zu demontieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.
6. Asbesthaltige Baustoffe
Die Demontage der asbesthaltigen Fassadenplatten erfolgt ausschließlich nach den Anforderungen der TRGS 519.
Der Auftragnehmer muss über die hierfür erforderliche Zulassung gemäß Gefahrstoffverordnung verfügen und ausschließlich entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen.
Alle erforderlichen Schutzmaßnahmen, Absperrungen, Kennzeichnungen, Verpackungen, Transporte sowie die ordnungsgemäße Entsorgung einschließlich aller Nachweise sind Bestandteil der Leistung.
Die Unterkonstruktionen sind nach Demontage der Asbestplatten sorgfältig mittels geeigneter Verfahren von anhaftenden Faserresten zu reinigen.
Für die Fassadenbereiche ist die erforderliche Hubarbeitsbühne einschließlich aller Nebenkosten in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Arbeitshöhe beträgt ca. 7,00 m.
7. Entsorgung
Der Auftragnehmer hat sämtliche anfallenden Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften getrennt zu erfassen und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.
Gefährliche Abfälle sind getrennt zu sammeln, zu kennzeichnen und nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Sämtliche Entsorgungs-, Verwertungs- und Begleitscheine sind dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
8. Arbeitsschutz
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz sowie zum Schutz Dritter eigenverantwortlich vorzunehmen.
Alle Arbeiten sind unter Beachtung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften sowie der Baustellenverordnung auszuführen.
9. Aufmaß
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und gemeinsam festgestellten Mengen entsprechend den im Leistungsverzeichnis angegebenen Abrechnungseinheiten.
Vorbemerkungen – Abbrucharbeiten
02 Abbrucharbeiten (Abriss)
02
Abbrucharbeiten (Abriss)
02.0010 Dachfläche von Schutt befreien Dachflächen vollflächig von losem Schutt, Laub, Bewuchs, Schmutzablagerungen und sonstigen Fremdstoffen befreien. Die Arbeiten umfassen:
Sorgfältiges Zusammenfegen und Aufnehmen aller losen Fremdstoffe und Schuttablagerungen.Sicheres Herunterschaffen der Materialien von der Dachfläche mittels geeigneter Transporteinrichtungen (z. B. Schuttrutsche, Kran oder Aufzug).Sammeln, Verladen, Abtransport und fachgerechte, ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Stoffe auf einer zugelassenen Deponie oder Verwertungsanlage inkl. aller Gebühren.Schutz angrenzender Bauteile und Geländebereiche vor Verschmutzung und Beschädigung.
02.0010
Dachfläche von Schutt befreien
1,900.00
m²
02.0020 Abriss Flachdachkonstruktion Vollständiger Abriss und Rückbau der vorhandenen Flachdachkonstruktion im gesamten bezeichneten Bereich bis auf die tragende Stahlträgerlage. Der Aufbau besteht im Wesentlichen aus einer mehrlagigen alten Bitumenabdichtung sowie darunter liegenden Bimsbetonplatten (in Teilbereichen auch aus Ortbeton). Die Leistung beinhaltet:
Fachgerechtes und abschnittsweises Lösen und Zerkleinern des Dachaufbaus (Bitumenbahnen, Bimsbeton, Ortbetonanteile).Vermeidung von Beschädigungen an der verbleibenden tragenden Stahlkonstruktion sowie an angrenzenden Bauteilen.Sicheres Herunterschaffen des anfallenden Bauschutts und des Mischabfalls von der Dachfläche.Sorgfältiges, besenreines Abfegen der freigelegten Stahlträgerlage zur Vorbereitung nachfolgender Gewerke.Laden, Abtransport und ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Abbruchmaterialien nach Abfallschlüsselklassen auf einer zugelassenen Deponie inklusive aller anfallenden Deponie- und Entsorgungsgebühren.
02.0020
Abriss Flachdachkonstruktion
1,900.00
m²
02.0030 Abriss Anschlüsse Vollständiger Rückbau und Aufnahme aller Wand-, Attika- und sonstigen Anschlüsse an aufgehende Baukörper im Flachdachbereich. Dies betrifft Anschlüsse aus mehrlagigen Bitumenbahnen sowie ggf. metallenen Anschlussblechen, Verwahrungen, Klemmschienen oder Profilen. Die Leistung umfasst:
Vorsichtiges Lösen und Demontieren der bituminösen und metallischen Anschlüsse an den Übergängen zu Wänden, Kaminen, Lüftern oder sonstigen Aufbauten.Entfernen eventueller mechanischer Befestigungen (Schrauben, Dübel, Klemmschienen).Sicheres Herunterschaffen aller demontierten Materialien von der Dachfläche.Fachgerechte Trennung, Verladung, Abtransport und ordnungsgemäße Entsorgung der Materialien.Säubern und Vorbereiten der betroffenen Anschlussflächen an den aufgehenden Bauteilen (besenrein).
02.0030
Abriss Anschlüsse
232.00
lfm
02.0040 Demontage Gaubenkonstruktion Vollständige Demontage, Rückbau und fachgerechte Entsorgung einer alten Gaubenkonstruktion im Flachdachbereich. Die Abmessungen betragen ca. 4,00 m in der Breite und ca. 4,30 m in der Tiefe. Der Aufbau besteht aus einer tragenden Stahl-Unterkonstruktion, einer Belegung mit Bimsbetonplatten und einer mehrlagigen Bitumenabdichtung. Die Leistung umfasst:
Abschnittsweiser und kontrollierter Rückbau der Bitumenabdichtung, der Bimsbetonplatten sowie Demontage der tragenden Stahl-Unterkonstruktion.Sicherung des Arbeitsbereichs gegen herabfallende Teile und unkontrollierten Einsturz während des Abbruchs.Sicheres Herunterschaffen, Trennen, Verladen und Abtransportieren des gesamten Abbruchmaterials.Fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung aller Materialien (Mischschutt, Bitumen, Stahlschrott) inklusive aller Gebühren.Säubern des verbleibenden Randbereichs der Dachöffnung. Das endgültige Verschließen der entstandenen Dachöffnung erfolgt bauseits durch andere Gewerke.
02.0040
Demontage Gaubenkonstruktion
1.00
Stk
02.0050 Demontage Lagerkehle Demontage, Aufnahme und vollständige Entsorgung einer alten Lagerkehle bzw. Rinne aus Stahlblech im Dachbereich. Die Leistung umfasst:
Vorsichtiges Lösen der Stahlblechkehle aus der Halterung oder Unterkonstruktion unter Vermeidung von Schäden an angrenzenden Bauteilen.Entfernen aller Befestigungselemente, Rinnenhalter oder Anschlüsse.Sicheres Herunterschaffen des Altmetalls und eventueller Anhaftungen.Verladen, Abtransport und Zuführung des Stahlschrotts zur ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung oder Entsorgung inklusive aller Kosten und Nachweise.
02.0050
Demontage Lagerkehle
17.90
lfm
02.0060 Asbestfassade demontieren (h=7m) Demontage und fachgerechte, staubarme Entsorgung von asbesthaltigen Fassadenplatten (z. B. Faserzementplatten) einschließlich des gründlichen Absaugens der dahinterliegenden Unterkonstruktion. Die Ausführung erfolgt an der Fassade in einer Arbeitshöhe von bis zu ca. 7,00 m. Die Leistung umfasst:
Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen und Sicherheitsvorgaben, insbesondere der TRGS 519 (Asbest: Abbruch-, Rekonstruktions- oder Instandhaltungsarbeiten) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Stellung des erforderlichen, sachkundigen Personals mit entsprechendem Fachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 oder 4.Bereitstellung, Aufbau und Betrieb einer geeigneten Hubarbeitsbühne für die Dauer der Arbeiten bis zu einer Arbeitshöhe von 7,00 m inklusive aller Betriebs-, Kraftstoff- und Mietkosten.Einrichten des Arbeits- und Sicherheitsbereichs (Absperrung, Warnhinweise, ggf. Personenschleuse/Sanitärbereich).Vorsichtiges, zerstörungsfreies Lösen der Befestigungen und staubarmes Abnehmen der Platten (kein Brechen oder Werfen der Platten). Kontinuierliches Feuchthalten bzw. Besprühen mit Faserbindemittel.Fachgerechte Reinigung (Absaugen mit zugelassenem Industriestaubsauger der Staubklasse H) der verbleibenden Unterkonstruktion.Staubdichtes Verpacken der asbesthaltigen Abfälle in zugelassenen, gekennzeichneten Big-Bags direkt am Entstehungsort.Herunterschaffen, Verladen, Transport und ordnungsgemäße Deponierung des Gefahrguts auf einer dafür zugelassenen Deponie inklusive Einholen aller behördlichen Genehmigungen, Begleitscheine und Entsorgungsnachweise.
02.0060
Asbestfassade demontieren (h=7m)
102.00
m²
02.0070 Asbestfassade demontieren ab Dach Demontage und fachgerechte, staubarme Entsorgung von asbesthaltigen Fassadenplatten (z. B. Faserzementplatten) an aufgehenden Bauteilen, wobei die Arbeiten direkt von der angrenzenden Dachfläche aus ausgeführt werden können. Die Leistung umfasst:
Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere der TRGS 519 (Asbest: Abbruch-, Rekonstruktions- oder Instandhaltungsarbeiten) sowie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal mit gültigem Sachkundenachweis TRGS 519.Auslegen von Schutzfolien auf der Dachfläche zum Schutz vor herabfallenden Fasern oder Partikeln und zur Gewährleistung einer einfachen Endreinigung.Vorsichtiges Lösen der mechanischen Befestigungen und staubfreies Abnehmen der Platten unter ständigem Einsatz von Faserbindemitteln zur Staubbindung.Sorgfältiges Absaugen der freigelegten Unterkonstruktion mit einem zugelassenen Entstauber der Staubklasse H.Staubdichtes Verpacken des asbesthaltigen Materials in speziell gekennzeichneten Asbest-Big-Bags auf der Dachfläche.Sicheres Herunterschaffen der verpackten Big-Bags, Verladen, Abtransport und ordnungsgemäße Deponierung auf einer zugelassenen Sonderabfalldeponie einschließlich aller behördlichen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine.
02.0070
Asbestfassade demontieren ab Dach
30.00
m²
02.0080 Laufsteg demontieren Demontage, Rückbau und vollständige Entsorgung eines vorhandenen Laufstegs auf der Dachfläche. Die Konstruktion besteht aus einer hölzernen Unterkonstruktion bzw. Holzbohlen, die mit einer Bitumenbahn abgedichtet oder belegt sind. Die Leistung umfasst:
Vollständiges Lösen und Zerlegen des Laufstegs in transportable Einheiten.Sicherung des Arbeitsbereichs auf dem Dach während des Rückbaus.Sicheres Herunterschaffen der Holz- und Bitumenmaterialien von der Dachfläche.Laden, Abtransport und ordnungsgemäße, fachgerechte Entsorgung (Abrechnung nach Altholzverordnung und bituminösen Dachbahnen) inklusive aller Entsorgungsgebühren und Nachweise.
02.0080
Laufsteg demontieren
49.00
lfm