Bodenbelagarbeiten
FKH Ravensburg
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Technische Vorbemerkungen Bodenbelagarbeiten Technische Vorbemerkungen 1. Geltungsbereich / Regelwerke Die Ausführung sämtlicher Leistungen erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach VOB/C DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“, DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“, DIN EN 13813 „Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche“ sowie den jeweils aktuellen technischen Merkblättern der Bundesfachgruppe Estrich und Belag (BEB) und der Hersteller der eingesetzten Produkte. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsbeschreibung und Regelwerk ist der Auftraggeber vor Ausführung schriftlich zu informieren. 2. Prüf- und Hinweispflicht Der Auftragnehmer hat den vorhandenen Untergrund vor Beginn seiner Leistungen auf Eignung zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Ebenheit, Festigkeit, Sauberkeit, Restfeuchte (CM-Messung) und Temperatur. Bedenken gegen die Beschaffenheit der Vorleistung oder gegen vorgesehene Ausführungsarten sind unverzüglich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Mit Beginn der Verlegearbeiten gilt der Untergrund als anerkannt. 3. Raumklimatische Bedingungen Die Verlegung darf nur bei einer Raumtemperatur von mindestens 18°C und einer Materialtemperatur von mindestens 15°C sowie einer relativen Luftfeuchte zwischen 40% und 65% erfolgen. Diese Bedingungen sind während der Verlege- und Trocknungsphase sowie in der Nachlaufzeit sicherzustellen; für eine ausreichende Beheizung und Lüftung der Räume hat der Auftraggeber bzw. der koordinierende Unternehmer zu sorgen, sofern nicht anders vereinbart. Bei beheizten Estrichen ist vor Belagsverlegung ein normgerechtes Aufheizprotokoll nach den einschlägigen Merkblättern vorzulegen bzw. einzufordern. 4. Materialien und Bemusterung Sämtliche zu verwendenden Materialien (Grundierungen, Spachtelmassen, Klebstoffe, Bodenbeläge, Sockelleisten, Fugendichtstoffe) sind vor Ausführung durch Muster oder technische Datenblätter dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen, sofern in den Positionen nicht bereits festgelegt. Die Materialien müssen aufeinander abgestimmt und für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie die Nutzungsart der Räume geeignet sein. 5. Schnittstellen zu anderen Gewerken Anschlüsse an Türzargen, Einbauten, Bodeneinläufe, andere Bodenbeläge sowie Übergänge zu angrenzenden Gewerken sind fachgerecht und dauerhaft dicht herzustellen. Erforderliche Abstimmungen mit vor- und nachfolgenden Gewerken sind eigenverantwortlich vorzunehmen. 6. Schutz, Reinigung und Entsorgung Fertiggestellte Flächen sind bis zur Übergabe angemessen vor Beschädigung, Verschmutzung und Feuchtigkeit zu schützen. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Flächen besenrein zu übergeben; Verpackungs- und Verlegeabfälle sind ordnungsgemäß und umweltgerecht zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Pflege- und Reinigungsanleitung für den verlegten Belag zu übergeben. 7. Aufmaß Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich ausgeführten und aufgemessenen Flächen bzw. Längen gemäß VOB/C.
Technische Vorbemerkungen Bodenbelagarbeiten
36 Bodenbelagarbeiten
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36.01 Bodenbelagarbeiten
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