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Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
Projekt:
Energetische Sanierung Fertigteilewerk Wieshof
BERGER BAU SE
Bauherr
Berger Bau SE
Äußere Spitalhofstraße 19
94036 Passau
Projektbeschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die elektrotechnischen Sanierungsmaßnahmen im bestehenden Fertigteilewerk Wieshof der Berger Bau SE.
Das Fertigteilewerk besteht aus insgesamt vier Hallenschiffen mit einer jeweiligen Grundfläche von ca. 80 m × 22 m.
Die Gesamtgebäudeabmessungen betragen ca. 80 m × 88 m.
Die durchschnittliche Hallenhöhe beträgt ca. 10,5 m, örtliche Abweichungen sind möglich.
(Abweichung +/- 1,5m)
Die vorhandene Elektroinstallation befindet sich teilweise in einem technisch überalterten Zustand und wird im Zuge der energetischen Sanierung an die aktuellen betrieblichen, sicherheitstechnischen und hochwasserschutztechnischen Anforderungen angepasst.
Ein wesentliches Ziel der Maßnahme ist die Verlagerung elektrotechnischer Anlagen und Betriebsmittel aus hochwassergefährdeten Bereichen in hochwassersichere Zonen des Gebäudes.
Die Arbeiten erfolgen überwiegend im Bestand und unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäudestruktur sowie der bestehenden Produktions- und Betriebsabläufe.
Anforderungen an die Ausführung:
Mit der Durchführung der Maßnahme ist ein technisches Werk zu erstellen, das den allgemein anerkannten Regeln der Technik in vollem Umfang entspricht.
Sämtliche Leistungen sind entsprechend den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Richtlinien, Normen und technischen Regelwerken auszuführen.
Alle einschlägigen DIN-, DIN EN-, VDE-, DGUV- sowie sonstigen relevanten Vorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten, die Bestandssituation sowie die daraus resultierenden Anforderungen zu informieren.
Bestandssituation:
Die Maßnahme erfolgt in bestehenden Produktions- und Lagerhallen.
Teile der vorhandenen Infrastruktur sowie bestehende Betriebsmittel und Leitungsanlagen bleiben weiterhin in Betrieb und sind während der Bauphase zu schützen und zu erhalten.
Die technische Versorgung des Fertigteilewerks erfolgt teilweise über bestehende Infrastruktur- und Versorgungsanlagen.
Während der gesamten Bauzeit sind die Versorgungs- und Betriebssicherheit der Bestandsanlagen sicherzustellen.
Arbeiten an bestehenden Energieversorgungs-, Verteilungs- sowie fernmelde- und datentechnischen Anlagen sind so auszuführen, dass Beeinträchtigungen des laufenden Betriebs auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden.
Ausführung im laufenden Betrieb:
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt teilweise während des laufenden Produktions- und Betriebsablaufs.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu organisieren, dass betriebliche Abläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Mit abschnittsweisen Freigaben von Arbeitsbereichen sowie zeitweisen Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen.
Ein Anspruch auf eine vollständig unterbrechungsfreie und kontinuierliche Arbeitsausführung besteht nicht.
Erforderliche Pufferzeiten sind durch den Auftragnehmer in seiner Terminplanung und Kalkulation zu berücksichtigen.
Aus bauablaufbedingten Unterbrechungen, Behinderungen oder Wartezeiten können keine zusätzlichen Vergütungs- oder Nachtragsansprüche abgeleitet werden.
Arbeiten mit Auswirkungen auf den laufenden Betrieb sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber, dem Werksleiter sowie der Bauüberwachung abzustimmen.
Montagebedingungen:
Die durchschnittliche Hallenhöhe beträgt 10,5 m. (siehe oben - Projektbeschreibung)
Die hieraus resultierenden Montagebedingungen sowie die Erreichbarkeit der Arbeitsbereiche gelten als bekannt und sind bei der Kalkulation vollumfänglich zu berücksichtigen.
Hinweis: Es befinden sich Maschinen in der Halle, die nicht versetzt / verschoben werden können.
Ein direktes erreichen mit "Scherenarbeitsbühnen" im Deckenverlauf ist nicht vollumfänglich gegeben.
Zusätzliche Vergütungsansprüche aufgrund der Gebäudegeometrie, Hallenhöhen oder erschwerter Zugänglichkeit werden nicht anerkannt, sofern hierfür keine gesonderten Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind.
Dokumentation und Bestandserfassung:
Vorhandene Anlagen, Leitungen und Betriebsmittel, die im Rahmen der Maßnahme weiterverwendet werden sollen, sind durch den Auftragnehmer vor Ausführung auf ihre Eignung und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Abweichungen, Mängel oder erkennbare Schäden sind der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat sämtliche für die Ausführung erforderlichen Begutachtungen eigenverantwortlich durchzuführen und die örtlichen Gegebenheiten vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.
Allgemeine Baubeschreibung
Technische Ausführungsbeschreibung Elektrotechnik Technische Ausführungsbeschreibung - Elektrotechnik
Energieversorgung / Bestand
Die Energieversorgung der elektrischen Anlagen erfolgt über die bestehenden Versorgungsstrukturen des Fertigteilewerks.
Die vorhandenen Erdkabel-Hauptzuleitungen verbleiben im Bestand und sind weiterhin zu nutzen.
Während der gesamten Bauzeit ist die Versorgungs- und Betriebssicherheit der bestehenden Anlagen sicherzustellen.
Erforderliche Umschlussmaßnahmen, Abschaltungen und Inbetriebnahmen sind mit dem Auftraggeber, dem Werksleiter sowie der Bauüberwachung abzustimmen.
Niederspannungshauptverteilung
Die bestehende Niederspannungshauptverteilung wird im Zuge der Maßnahme Rückgebaut und eine neue Niederspannungshauptverteilung an der selbigen Stelle den Anforderungen angepasst.
Die neu errichtete Hauptverteilung ist als bauartgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombination nach DIN EN 61439 auszuführen.
Die Schaltanlage ist vollständig verdrahtet, beschriftet und betriebsbereit zu errichten.
Alle erforderlichen Einbauten wie Hauptschalter, Sicherungseinrichtungen, Überspannungsschutzgeräte, Sammelschienen, Zu- und Abgangsklemmen, Beschriftungen und Verdrahtungen sind entsprechend den netztechnischen Anforderungen vorzusehen.
Netzsystem
Die Versorgung des Fertigteilewerks erfolgt aus einem vorgelagerten TN-C-System.
In der neu errichteten Hauptverteilung ist die Trennung des PEN-Leiters in PE und N vorzunehmen.
Die neu errichteten Anlagenbereiche sind als TN-S-System aufzubauen.
Das Gesamtsystem wird somit als TN-C-S-System betrieben.
Die Ausführung hat gemäß den Planunterlagen und den geltenden DIN-VDE-Bestimmungen zu erfolgen.
Unterverteilungen
Die vorhandenen Unterverteilungen sind einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen zu demontieren.
Die neu zu errichtenden Unterverteilungen sind auf Stahlkonstruktionen in hochwassersicherer Einbauhöhe zu montieren.
Hierzu ist eine durchgehende Abstimmung mit der Bauherreneigenen Schlosserei zu berücksichtigen.
Die Konstruktionen sind so anzuordnen, dass auch bei Hochwasserereignissen ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Wasserstand gewährleistet bleibt.
Ein Verteiler wird abweichend hiervon als Wandverteiler ausgeführt
.
Die Unterverteilungen sind als betriebsfertige Schaltgerätekombinationen nach DIN EN auszuführen.
Kabel- und Leitungsanlagen
Die vorhandene Leitungsführung in Bodenschächten ist zurückzubauen und in hochwassersichere Bereiche der Hallenkonstruktion zu verlagern.
Die Kabel- und Leitungsanlagen sind entsprechend den betrieblichen Anforderungen sowie den geltenden Normen auszulegen und zu dimensionieren.
Vorhandene Leitungen, die weiterhin genutzt werden sollen, sind auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Hierzu sind die erforderlichen Messungen und Prüfungen gemäß DIN VDE durchzuführen und zu dokumentieren.
Leitungen mit unzureichenden Messwerten oder erkennbaren Beschädigungen dürfen nicht weiterverwendet werden.
Defekte Leitungen sind zu dokumentieren.
Kabeltragsysteme
Für die Leitungsverlegung sind die bereits im Zuge der Beleuchtungssanierung errichteten Kabeltragsysteme zu nutzen.
Vor der Belegung hat der Auftragnehmer die vorhandenen Kabeltrassen auf Tragfähigkeit und zulässige Zusatzlasten zu überprüfen.
Sofern erforderlich, sind zusätzliche Abhängungen, Verstärkungen oder Doppelabhängungen zu liefern und zu montieren.
Die Kabeltragsysteme sind entsprechend der tatsächlichen Installationsdichte auszulegen.
Leitungsanlagen der Energieversorgung sowie fernmelde- und datentechnische Leitungsanlagen sind getrennt voneinander zu verlegen.
(Trennsteg)
Installationsgeräte
Vorhandene Installationsgeräte können nach Prüfung und Freigabe weiterverwendet werden.
Dies betrifft insbesondere Steckdosenkombinationen, Anschlusskästen und vergleichbare Betriebsmittel.
Die Eignung zur Wiederverwendung ist durch den Auftragnehmer zu prüfen.
Beschädigte, verschlissene oder nicht mehr normgerechte Betriebsmittel sind auszutauschen.
Beleuchtungsanlage
Die Beleuchtungsanlage wurde bereits im Zuge einer vorangegangenen Sanierungsmaßnahme erneuert.
Bestandteil dieser Ausschreibung ist ausschließlich die Anpassung der Einspeisungen sowie der Anschluss der vorhandenen Beleuchtungsstromkreise an die neu errichteten Verteilungen (inkl. KNX).
Vor der Wiederinbetriebnahme sind sämtliche Stromkreise auf Funktion und normgerechten Zustand zu prüfen.
Erdungs- und Potentialausgleichsanlage
Die vorhandene Erdungs- und Potentialausgleichsanlage ist in die neue Verteilungsstruktur einzubinden.
Erforderliche Anpassungen und Erweiterungen sind entsprechend den geltenden Normen auszuführen.
Verbindungen zwischen Haupterdungsschienen sind dauerhaft niederohmig, korrosionsgeschützt und mechanisch dauerhaft auszuführen.
Fernmelde- und Datentechnik
Vorhandene fernmelde- und datentechnische Anlagen sind entsprechend den Planunterlagen an die neue Infrastruktur anzupassen.
Leitungsanlagen sind in hochwassersichere Bereiche umzulegen.
Die Versorgungssicherheit bestehender Kommunikationsverbindungen ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen.
Erforderliche LWL-Verbindungen sind entsprechend den Planunterlagen auszuführen.
Redundante Verbindungen sind über voneinander getrennte Leitungswege zu führen.
Überspannungsschutz
Vorhandene Potentialausgleichsanlagen sind zu berücksichtigen und gegebenenfalls anzupassen.
Die neu errichteten Verteilungen sind mit den erforderlichen Überspannungsschutzmaßnahmen gemäß den geltenden Normen auszurüsten.
Brandschutzmaßnahmen ELT
Durchführungen von Kabeln und Leitungen durch Wände und Decken mit Anforderungen an den Feuerwiderstand sind fachgerecht zu verschließen.
Vorhandene Brandschutzsysteme dürfen durch die Ausführung der Arbeiten nicht beeinträchtigt werden.
Erforderliche Schottungen und brandschutztechnische Anpassungen sind entsprechend den bauaufsichtlichen Anforderungen sowie den Vorgaben der MLAR auszuführen.
Prüfungen und Dokumentation
Vor Inbetriebnahme sind sämtliche Anlagen und Anlagenteile entsprechend den geltenden Normen zu prüfen und zu messen.
Alle Messprotokolle, Prüfberichte, Revisionsunterlagen sowie Bestandsdokumentationen sind vollständig zu erstellen und dem Auftraggeber in digitaler Form zu übergeben.
Schlussbemerkung
In der technischen Ausführungsbeschreibung sind die wesentlichen Bestandteile der elektrotechnischen Anlage und deren Systemlösungen beschrieben.
Die Aufzählung und Beschreibung der Anlagen ist nicht abschließend und spiegelt lediglich die wesentlichen Grundlagen der Maßnahme.
Einzelne Komponenten, Leistungen und Nebenleistungen, die zur vollständigen und betriebsbereiten Funktion der Anlage erforderlich sind, gelten auch dann als Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn sie in den Ausschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich genannt sind.
Mit der Durchführung der Maßnahme ist ein Werk zu erstellen, das den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen und Vorschriften uneingeschränkt entspricht.
Technische Ausführungsbeschreibung Elektrotechnik
Weitere Besondere Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Mit der Durchführung der Maßnahme ist ein Werk zu erstellen, das den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Normen und Regelwerke sind nicht abschließend. Sämtliche für die Ausführung relevanten gesetzlichen Vorschriften, technischen Regeln, Richtlinien und Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil der vertraglichen Leistung und einzuhalten.
DIN, VDE, EN, ISO, IEC, LAR, TAB, FTZ, VdS, VDI, BGR, DGUV, ArbStättV, BayBo und usw.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen dienen der Angebotsbearbeitung und Abrechnungsvorbereitung.
Der Auftragnehmer hat die für seine Leistung maßgeblichen Mengen, Maße und örtlichen Gegebenheiten vor Ausführung eigenverantwortlich zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung über die örtlichen Gegebenheiten, die vorhandenen Anlagenstrukturen sowie die tatsächlichen Ausführungsbedingungen zu informieren.
Die Sicherung der Baustelle, der Arbeitsbereiche sowie der betroffenen Verkehrswege obliegt dem Auftragnehmer.
Hierzu gehören sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen, Absperrungen, Absturzsicherungen, Abdeckungen und Hilfskonstruktionen, soweit diese zur Durchführung der Leistungen erforderlich sind.
Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Hebezeuge, Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen, Absturzsicherungen und sonstigen Hilfsmittel sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Arbeiten erfolgen überwiegend in Hallenbereichen mit einer durchschnittlichen Montagehöhe von (siehe Allgemeine Baubeschreibung). Erschwernisse aufgrund der Hallenhöhe, eingeschränkter Zugänglichkeit oder der Bestandssituation berechtigen nicht zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen, sofern hierfür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind.
Arbeiten an bestehenden Energieversorgungs-, Verteilungs-, Fernmelde- und Datennetzen dürfen nicht zu ungeplanten Betriebsunterbrechungen führen. Erforderliche Abschaltungen und Umschlussmaßnahmen sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber, dem Werksleiter und der Bauüberwachung abzustimmen.
Die Zufahrten, Rettungswege, Verkehrswege sowie betriebsnotwendigen Fahr- und Arbeitsbereiche sind jederzeit freizuhalten.
Die Ausführung erfolgt teilweise während des laufenden Betriebs.
Mit Arbeitsunterbrechungen, Behinderungen sowie abschnittsweisen Freigaben einzelner Arbeitsbereiche ist zu rechnen.
Hieraus können keine zusätzlichen Vergütungs- oder Nachtragsansprüche abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer hat die Leistungen mit den beteiligten Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren.
Regelmäßige Abstimmungen mit den fachlich Beteiligten sind Bestandteil der vertraglichen Leistung.
Stundenlohnarbeiten dürfen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anordnung durch den Auftraggeber ausgeführt werden. Stundenlohnnachweise sind arbeitstäglich vorzulegen und durch die Bauüberwachung bestätigen zu lassen.
Vor der Abnahme hat der Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen, dass die errichteten Anlagen den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Vorschriften und Normen entsprechen.
Sämtliche Prüfprotokolle, Messberichte, Revisionsunterlagen und sonstigen Dokumentationen sind vollständig vor der Abnahme vorzulegen.
Die Leistungen des Auftragnehmers sind bis zur Abnahme gegen Beschädigung, Verschmutzung und Verlust auf eigene Kosten zu schützen.
Lagerflächen können nach Abstimmung mit der Bauleitung in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Die Einheitspreise verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Lieferung, Transport, Einbringen, Montage, Anschluss, Inbetriebnahme, Beschriftung, Kennzeichnung, Dokumentation sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
In den Einheitspreisen enthalten sind insbesondere:
sämtliche Befestigungs-, Verbindungs-, Dichtungs- und Montagematerialien Kabel- und Leitungseinführungssysteme, Verschraubungen, Tüllen und Zubehör alle erforderlichen Messungen, Prüfungen und Inbetriebnahmen Abstimmungen mit Auftraggeber, Bauüberwachung und beteiligten Gewerken Vorhalten von Werkzeugen, Maschinen, Hebezeugen und Montagehilfen Zwischenlagerung, Transport und Vertragen der Materialien Beseitigung von Verpackungen, Reststoffen und Baustellenabfällen Einrichtung, Vorhaltung und Rückbau der Baustelleneinrichtung sämtliche Lohnnebenkosten, Wegezeiten, Fahrtkosten und sonstige Nebenkosten Erstellung der erforderlichen Revisions- und Bestandsunterlagen Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Mengen. Erforderliche Aufmaße sind prüfbar zu dokumentieren und den Rechnungen beizulegen. Lohn-, Material- und Stoffpreissteigerungen sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Gesonderte Preisgleitklauseln finden keine Anwendung.
Für die Ausarbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
Der Auftragnehmer hat einen Bauzeiten- und Ablaufplan für seine Leistungen zu erstellen und diesen entsprechend dem Baufortschritt fortzuschreiben. Terminliche Vorgaben des Auftraggebers sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen einen entscheidungsbefugten Vertreter zu entsenden.
Die Teilnahme an den Baubesprechungen ist Bestandteil der vertraglichen Leistung.
Sämtliche Absprachen / Dokumente haben in der Landessprache "Deutsch" zu erfolgen.
Der Auftragnehmer hat die Lieferzeiten der Schaltanlagenkomponenten unmittelbar nach Auftragserteilung zu prüfen und die Schaltanlagenfertigung unverzüglich einzuleiten.
Maßgebend für den Fertigungsbeginn sind die freigegebenen Montage- und Werkstattunterlagen.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Lietfabrikate Lietfabrikate
Für das folgende Leistungsverzeichnis werden folgende Leitfabrikate angegeben.
NSHV: Siemens
Maximumüberwachung: ProCom / ASKI (ABB)
Stromkreisverteiler: ABB Striebel und John
Schienen-Verteiler: ABH
A-Box / Klemmkasten: Spelsberg
Lastmanagement / Netzanalysator: Janitza
Installationsgeräte /-bussystem: ABB
Steckdosen/Schalter: Berker K1
Kabelrinne /-leiter: Obo Bettermann / Niedax
Geräteeinbau- /Kabelkanäle: Obo Bettermann / Niedax
Brandschutz: Hilti
Blitzschutz: Dehn
Rauchwarnanlagen: Simon-Protec
Übertragungsnetze: Rittal
Komponenten, die nicht in dieser Auflistung der Fabrikate genannt sind, dürfen nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch die Bauleitung verwendet werden.
Lietfabrikate
01 Elektroinstallationsanlagen
01
Elektroinstallationsanlagen
01.01 443.1 Niederspannungsschaltanlagen
01.01
443.1 Niederspannungsschaltanlagen
01.02 444.1 Stromkreisverteiler
01.02
444.1 Stromkreisverteiler
01.03 444.2 Kabel / Leitungen
01.03
444.2 Kabel / Leitungen
01.04 444.3 Verlegesysteme
01.04
444.3 Verlegesysteme
01.05 444.4 Schutzpotentialausgleich/ Erdung
01.05
444.4 Schutzpotentialausgleich/ Erdung
01.06 444.5 Abzweigkästen/ Schalter/ Verteiler
01.06
444.5 Abzweigkästen/ Schalter/ Verteiler
01.07 444.6 Anschlüsse/ Bohrungen/ Schlitze
01.07
444.6 Anschlüsse/ Bohrungen/ Schlitze
01.08 444.7 Leistungen nach Zeit und Aufwand
01.08
444.7 Leistungen nach Zeit und Aufwand
01.09 444.8 Abnahme/ Allgemeines
01.09
444.8 Abnahme/ Allgemeines
01.10 445.1 Beleuchtungsanlage
01.10
445.1 Beleuchtungsanlage
02 Fernmelde- und informationstechn. Anlage
02
Fernmelde- und informationstechn. Anlage
02.01 450.1 Kabel/ Leitungen
02.01
450.1 Kabel/ Leitungen
02.02 450.3 Abzweigkästen/ Verteiler
02.02
450.3 Abzweigkästen/ Verteiler
03 De- / Wiedermontage
03
De- / Wiedermontage
Hinweistext Technische Vorbemerkungen Demontagearbeiten
Die Demontagearbeiten umfassen sämtliche Leistungen, die zur fachgerechten Außerbetriebnahme, Demontage, Trennung, Sicherung, Verladung und Entsorgung der in den Planunterlagen und dem Leistungsverzeichnis beschriebenen elektrotechnischen Anlagen und Anlagenteile erforderlich sind.
Vor Beginn der Demontage hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen / abzustimmen, welche Anlagenteile weiterhin in Betrieb bleiben, wiederverwendet oder durch Neuanlagen ersetzt werden.
Vorhandene Betriebsmittel, Leitungen und Anlagen, die im Zuge der Maßnahme weiterverwendet werden sollen, sind sorgfältig auszubauen, vor Beschädigungen zu schützen und bis zur Wiedermontage fachgerecht zwischenzulagern.
Nicht mehr benötigte Betriebsmittel, Leitungen, Kabeltragsysteme sowie sonstige Anlagenteile sind vollständig zurückzubauen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen. Die Entsorgungskosten einschließlich Transport, Verwertung und Nachweisführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Erlöse aus der Verwertung sind dem Auftraggeber (Bauherr) zuzurechnen.
- z.B. Kupfer usw.
Vorhandene Leitungen und Kabel dürfen erst nach Freigabe und Sicherstellung der Betriebs- und Versorgungssicherheit außer Betrieb genommen werden. Erforderliche Abschaltungen sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber, dem Werksleiter sowie der Bauüberwachung abzustimmen.
Beschädigungen an bestehenden Bauwerken, technischen Anlagen oder Einrichtungen sind zu vermeiden.
Demontierte Öffnungen, Durchführungen, Befestigungspunkte und Montagehilfen sind nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht zu verschließen bzw. zurückzubauen, sofern in den Leistungspositionen nichts anderes beschrieben ist.
Die Arbeiten erfolgen teilweise während des laufenden Betriebs. Besondere Sorgfalt ist auf die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sowie den Schutz der bestehenden Produktionsanlagen zu legen.
(Dies nach Abstimmung mit Werksleitung)
Sämtliche Demontageleistungen beinhalten die erforderlichen Hebezeuge, Hubarbeitsbühnen, Werkzeuge, Transportmittel, Schutzmaßnahmen, Absperrungen, Zwischenlagerungen sowie alle zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen.
Hinweistext
03.__.0375 Demontage Niederspannungshauptverteilung (NSHV) Demontage Niederspannungshauptverteilung (NSHV)
Fachgerechte Demontage der bestehenden Niederspannungshauptverteilung einschließlich aller zugehörigen Schaltanlagenfelder, Verkleidungen, Türen, Sockelkonstruktionen, Sammelschienensysteme sowie anlagenspezifischer Einbauten.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Freischalten der Anlagenteile nach Vorgabe des Auftraggebers Kennzeichnen und Dokumentieren der vorhandenen Zu- und Abgänge Adernzahl Querschnitt Kabelbezeichnung Verwendungszweck - Bezeichnung Ziel Abklemmen sämtlicher ankommender und abgehender Kabel und Leitungen Ausbau von Mess-, Steuer- und Schaltgeräten Demontage der Schaltanlagenfelder einschließlich aller Verbindungsteile Zerlegung in transportfähige Einheiten Verladen, Abtransport und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Anlagenteile Reinigung des Aufstellbereiches nach Abschluss der Arbeiten für die Neuaufstellung der NSHV (Neu)
Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs durchzuführen. Erforderliche Abschaltungen sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber, dem Werksleiter sowie der Bauüberwachung abzustimmen.
Die aus der Verwertung oder Entsorgung erzielten Erlöse sind dem Auftraggeber gutzuschreiben.
Die Verwertung ist durch geeignete Nachweise (z. B. Wiegescheine, Verwertungsnachweise oder Gutschriften) nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Verrechnung der Verwertungserlöse erfolgt im Zuge der Schlussrechnung.
Die Leistung ist einschließlich sämtlicher Hebezeuge, Hubarbeitsbühnen, Transportmittel, Werkzeuge, Schutzmaßnahmen, Nebenleistungen sowie aller zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Arbeiten anzubieten.
Nachfolgend ein Bild der bestehenden NSHV (zur besseren Kalkulation):
Auf Nachfrage können weitere Bilder zur Verfügung gestellt werden.
Gehäuseabmessung (Angaben ca.)
Höhe: 2,00 m (ohne Sockelgestell)
Breite: 5,60 m
Tiefe: 0,6 m
03.__.0375
Demontage Niederspannungshauptverteilung (NSHV)
L
1.00
psch
03.__.0376 Demontagearbeit Verteileranlage Demontage Verteileranlage
Fachgerechte Demontage der bestehenden Verteiler einschließlich aller zugehörigen Felder, Verkleidungen, Türen, Sockelkonstruktionen, Sammelschienensysteme sowie anlagenspezifischer Einbauten.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Freischalten der Anlagenteile nach Vorgabe des Auftraggebers Kennzeichnen und Dokumentieren der vorhandenen Zu- und Abgänge Adernzahl Querschnitt Kabelbezeichnung Verwendungszweck - Bezeichnung Ziel Abklemmen sämtlicher ankommender und abgehender Kabel und Leitungen Ausbau von Mess-, Steuer- und Schaltgeräten Demontage der Schaltanlagenfelder einschließlich aller Verbindungsteile Zerlegung in transportfähige Einheiten Verladen, Abtransport und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Anlagenteile Reinigung des Aufstellbereiches nach Abschluss der Arbeiten für die Neuaufstellung der Verteileranlagen
Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs durchzuführen. Erforderliche Abschaltungen sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber, dem Werksleiter sowie der Bauüberwachung abzustimmen.
Die aus der Verwertung oder Entsorgung erzielten Erlöse sind dem Auftraggeber gutzuschreiben.
Die Verwertung ist durch geeignete Nachweise (z. B. Wiegescheine, Verwertungsnachweise oder Gutschriften) nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Verrechnung der Verwertungserlöse erfolgt im Zuge der Schlussrechnung.
Die Leistung ist einschließlich sämtlicher Hebezeuge, Hubarbeitsbühnen, Transportmittel, Werkzeuge, Schutzmaßnahmen, Nebenleistungen sowie aller zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Arbeiten anzubieten.
Nachfolgend Bilder der bestehenden Verteileranlagen (zur besseren Kalkulation):
Auf Nachfrage können weitere Bilder zur Verfügung gestellt werden.
UV-Hallenschiff 1+2
Gesamtansicht:
Schrank Links:
Schrank Mitte:
Schrank Rechts:
UV-Hallenschiff 4
Gesamtansicht:
03.__.0376
Demontagearbeit Verteileranlage
L
1.00
psch
03.__.0377 Demontagearbeiten Kranverteiler Demontage Verteileranlage
Fachgerechte Demontage der bestehenden Verteiler einschließlich aller zugehörigen Felder, Verkleidungen, Türen, Sockelkonstruktionen, Sammelschienensysteme sowie anlagenspezifischer Einbauten.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Freischalten der Anlagenteile nach Vorgabe des Auftraggebers Kennzeichnen und Dokumentieren der vorhandenen Zu- und Abgänge Adernzahl Querschnitt Kabelbezeichnung Verwendungszweck - Bezeichnung Ziel Abklemmen sämtlicher ankommender und abgehender Kabel und Leitungen Ausbau von Mess-, Steuer- und Schaltgeräten Demontage der Schaltanlagenfelder einschließlich aller Verbindungsteile Zerlegung in transportfähige Einheiten Verladen, Abtransport und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Anlagenteile
03.__.0377
Demontagearbeiten Kranverteiler
L
1.00
psch
Hinweistext Demontiertes Material ist nach Weisung des Auftraggebers getrennt zu sammeln, zwischenzulagern oder fachgerecht zu entsorgen.
Hinweistext
03.__.0378 Schalter demontieren Vorhandene Schalter einschließlich Abdeckungen, Einsätze und Befestigungsmaterial fachgerecht demontieren.
Leitungen spannungsfrei schalten, abklemmen, isolieren und sichern.
Befestigungsmaterial entfernen und Montagestelle besenrein hinterlassen.
03.__.0378
Schalter demontieren
5.00
St
03.__.0379 Steckdosen demontieren Vorhandene Schutzkontakt-, CEE- oder Industriesteckdosen einschließlich Abdeckungen, Einsätze und Befestigungsmaterial fachgerecht demontieren.
Leitungen spannungsfrei schalten, abklemmen, isolieren und sichern.
Montagestelle besenrein hinterlassen.
03.__.0379
Steckdosen demontieren
20.00
St
03.__.0380 Kabeltrassensysteme demontieren Vorhandene Kabeltragsysteme (Kabelrinnen, Gitterrinnen, Steigetrassen, Kabelleitern, Installationskanäle) einschließlich Formstücke, Deckel, Trennstege, Konsolen, Hängestiele, Ausleger, Gewindestangen sowie sämtlichem Befestigungsmaterial fachgerecht demontieren.
Befestigungspunkte nach Demontage säubern und überstehende Befestigungsmittel entfernen.
03.__.0380
Kabeltrassensysteme demontieren
150.00
m
03.__.0381 Leitungsanlagen demontieren Vorhandene Kabel und Leitungen sämtlicher Querschnitte einschließlich Befestigungsmaterial fachgerecht demontieren und aus Trassen, Rohren, Kanälen oder von Wand- und Deckenbefestigungen entfernen. Leitungsenden sichern und spannungsfrei herstellen.
03.__.0381
Leitungsanlagen demontieren
300.00
m
Vorbemerkung – Wiedermontage Wiedermontage
Die Wiedermontage umfasst das fachgerechte Demontieren, Zwischenlagern und anschließende Wiedermontieren der jeweils beschriebenen Komponenten.
Sämtliche Bauteile sind bei der Demontage, während der Zwischenlagerung und bei der Wiedermontage vorsichtig und möglichst schonend zu behandeln. Beschädigungen sind zu vermeiden. Die Zwischenlagerung hat geschützt, trocken und gegen mechanische Einwirkungen gesichert zu erfolgen.
Vor der Wiedermontage sind die Komponenten auf sichtbare Beschädigungen und ihre weitere Verwendbarkeit zu prüfen. Festgestellte Mängel sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.
Alle für die Wiedermontage erforderlichen Befestigungs- und Zubehörteile, insbesondere Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben und Dübel, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Spezialbefestigungen und Spezialdübel größer M6 sind hiervon ausgenommen und werden gesondert vergütet.
Die Wiedermontage ist vollständig, fachgerecht, funktionsfähig und entsprechend der ursprünglichen Einbausituation auszuführen.
Vorbemerkung – Wiedermontage
03.__.0382 Versetzen bestehender Steckdosengerätekombinationen Bestehende Steckdosengerätekombinationen fachgerecht demontieren und am vorgesehenen Standort wieder montieren.
Das Versetzen erfolgt in der Höhe bis maximal 2,00 m. Erforderliche Anpassungen der vorhandenen Leitungsführung sowie das notwendige Klein- und Befestigungsmaterial sind einzukalkulieren.
Nach der Montage ist die ordnungsgemäße Befestigung und Funktion zu prüfen.
03.__.0382
Versetzen bestehender Steckdosengerätekombinationen
20.00
St