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01 örtliche Situation VORBEMERKUNGEN zur örtlichen Situation
5 Bauabschnitte
Haus I1+2; J; F1+2 ; G ; H
Projekt: Europakarree 2 - Errichtung einer Wohnanlage in 5 Bauabschnitten mit 270 WE und 2x getrennten Tiefgaragen mit 272 Stellplätzen
Standort: Europaplatz, 99091 Erfurt
Bauherr : Wohngroup Bauträger GmbH& Co.KG
Hochheimer Straße 59 in 99094 Erfurt
Generalplanung :
Trautwein Architekten
Barbarossahof 19
99092 Erfurt
Energiestandard: KfW 40 NH
Schirmherr des Erfurter Quartiers Europakarree ist die WOHNGROUP. Die Quartiersentwicklung umfasst neben dem Europakarree 1 mit 189 Wohnungen in 5 Bauabschnitten das Europakarree 2 mit ca. 270 Wohnungen in mindestens
5 Bauabschnitten. Die gesamte Entwicklung soll binnen 7 Jahren vollzogen werden. Der in der WOHNGROUP befindliche Bauträger tempus24 GmbH & Co. KG und der Bestandshalter teimei GmbH sind die Bauherren der Miet- und Eigentumswohnungen sowie der Sozialwohnungen.
In dieser Ausschreibung haben Sie die Möglichkeit sich für EK 2, unseren
letzten Bauabschnitt Haus G, zu bewerben.
Bauherr ist die Wohngroup Bauträger & Co.KG. Als in Erfurt ansässige Unternehmensgruppe sind wir bestrebt regionale Firmen zu binden und zuverlässige Partner für unsere Vorhaben zu finden. Wir haben ein hohes Interesse bei einem Bietergespräch über die Vergabe weiterer Bauabschnitte mit Ihnen zu sprechen. Wir freuen uns, ein Angebot zu erhalten und stehen einer gemeinsamen Unternehmung positiv entgegen!
Der Projektstandort befindet sich im Stadtteil Gispersleben im Erfurter Norden. Die brachliegenden Grünflächen werden derzeit nicht genutzt. Das Grundstück fällt von der südwestlich angrenzenden Straße Europaplatz zur nordöstlich angrenzenden Nordhäuser Straße leicht ab.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße Europaplatz und eine eigene Baustrasse im nordwestlichen Bereich des Baugebietes.
Die Ausschreibung der Gewerke wird nach einzelnen Bauabschnitten aufgeteilt, wobei der Bieter für alle oder mehrere einzelne Bauabschnitte anbieten kann.
Die Gebäude erhalten Tiefgaragen aus Stahlbeton, welche sich über mehrere Bauabschnitte und unter den Außenanlagen erstrecken. Alle Gebäude erhalten ein Erdgeschoss mit drei bis sechs Obergeschossen aus Kalksandstein.
Erschlossen werden die Wohnungen durch mehrere Aufzüge, Treppenhäuser und Laubengänge.
01 örtliche Situation
02 Planfred Hinweis zur Planung/ Verwendung Planfred.com:
Sämtliche Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Schal- und Bewehrungspläne, Detailpläne....)
werden durch die Planer in der Online-Plattform Planfred.com
hinterlegt und verwaltet.
Zu neu hinterlegten Plänen, erhält der AN eine automatische
Benachrichtigung von Planfred.com. Die Upload-Benachrichtigung wird täglich um 00:00 per E-Mail versendet.
Der AN erhält bei Beauftragung eine Planliste mit für das Gewerk
relevanten Plänen, bzw. Dokumenten. Es besteht eine Filtermöglichkeit, die eine einfache Prüfung, der relevanten Pläne erleichtert.
Es besteht ein vollständige r Zugriff auf die baufreie gestellte
Planung. Ergänzende Pläne, Dokumente oder auch Planstände muss der AN eigenverantwortlich sichten (nach Benachrichtigung
über den Uploadmelder), bei der Ausführung berücksichtigen und bei Bedarf ausdrucken.
Der AN muß alle vom Ihm erstellten Werk-, Detail- und Montagepläne sowie Prüfungen, Abnahmen und Nachweise in der Online-Plattform Planfred.com ablegen und die notwendigen Zuordnungen anfügen (z.B.
Bauabschnitt, Grundriss, Ansicht, etc.), sodass der hochgeladene
Inhalt von allen Beteiligten gefunden und zugeordnet werden kann.
Werk- und Montagepläne zur Prüfung durch die Planer sind mit dem Vermerk Abstimmungspläne durch den AN im Planfred.com hochzuladen.
02 Planfred
03 Nachhaltigkeit allg. Vorbemerkungen nach QNG-WG23/ BiRN V2
1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien
Beim vorgenannten Bauvorhaben soll eine QNG/BiRN-Zertifizierung durchgeführt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein besonderer Fokus auf die Prüfung der verwendeten Baustoffe gelegt.
Es ist zwingend erforderlich, dass alle Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten werden. Hierbei sind die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» (Version WG23, ab 03.2023) der QNG-Siegeldokumente zwingend einzuhalten.
Hierbei sind für alle Produkte/Erzeugnisse/Stoffe, die vor Ort verarbeitet oder eingebaut werden die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» einzuhalten.
Die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen ist von dem AN gemäß des Anhangdokumentes "Handout Materialdokumentation" zu erfüllen.
Grundsätzlich sind folgende Bauproduktgruppen
gem. des «Anhangdokument 3.1.3
Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» beratungsrelevant:
\ Bodenbeläge
\ Verlegewerkstoffe
\ Kleb- und Dichtstoffe
\ Belegungen und Beschichtungen überwiegend mineralischer Oberflächen
\ Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff
\ Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz
\ Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes
\ Holzwerkstoffplatten
\ Bauprodukte auf Bitumenbasis
\ Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen
\ Dämmstoffe
\ Bauprodukte haustechnischer Installationen
2. Technische Vorbemerkungen zur nachhaltigen Materialgewinnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet bzw. dass das Holz aus regionaler Holzwirtschaft stammt. Dies ist durch ein Zertifikat/Erklärung des Sägewerks zu bestätigen.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass mindestens 50 % der neu eingebauten Hölzer Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist der Fall, wenn durch Vorlage eines Zertifikates (PEFC/ FSC) die geregelte,
nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird.
Folgende Angaben werden benötigt und durch den AN zur Verfügung gestellt:
Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inklusive der Angabe der Massen- oder Volumenanteile. Dies dient als Grundlage zur Ermittlung über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der
neu eingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate durch den Bauherrn. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlicht werden
\ PEFC- / FSC-Zertifikate mit Zertifizierungsnummer
\ Lieferscheine der zertifizierten Hölzer inkl. Zertifizierungsnummer
03 Nachhaltigkeit
04 voraussichtliche Bauzeiten Bauzeit für das Erdarbeiten:
voraussichtlich
Baubeginn: 31.08.2026
Planum: 02.10.2026
Rückverfüllung: Januar 2027
04 voraussichtliche Bauzeiten
ZTV Haus G alle Gewerke Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für alle Gewerke bzw. Leistungen:
Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist,
sind in den Einheitspreisen entsprechend zu
berücksichtigen.
1. Allgemeines
1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine
Begehung mit den örtlichen
Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut
machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der
örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht
anerkannt.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit
kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den
angebotenen Preisen abgegolten sind.
1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne
gelten unmittelbar als Ergänzung der
beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und
herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu
entnehmen.
Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung
digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die
Vervielfältigung der Planunterlagen für seine
Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN.
1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc.ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen.
1.4 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle
ganzzeitig durch einen deutsch sprechenden Bauleiter oder Polier des AN zu besetzen. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet.
1.5. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn entsprechend dem beiliegenden BE-Plan abzustimmen.
1.6 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette
fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist.
1.7 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt.
1.8 Der Auftragnehmer hat entsprechend der
Landesbauordnung einen Bauleiter als Fachbauleiter zu benennen.
1.9 Die in den Ausschreibungsunterlagen benannten
Ecktermine des Ausführungszeitraumes
werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot
entsprechend zu berücksichtigen.
1.10 Beteiligung Bauwasser, Baustrom, etc.
Bauleistungsversicherung. Auf der Baustelle vorhandene, vom AG zur Verfügung gestellte Anschluss-Stellen für Baustrom, Bauwasser
kann der AN nutzen. Hierfür und für den Verbrauch von Baustrom (0,5%), Bauwasser (0,5%) und die
Toilettennutzung (0,4%) verpflichtet sich der AN an den AG ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,4 % der
Nettoabrechnungssumme zu bezahlen.
Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme. Der AN sichert zu,
dass er die vorgenannten Aufwendungen in der
Kalkulation seiner Baupreise berücksichtigt hat.
Besonderer Abrechnungshinweis:
- Sicherheitseinbehalt bei Abschlagrechnungen 10 %,
- Sicherheitseinbehalt bei Schlußrechnung bis
Vorlage Bankbürgschaft 5 %,
- Abschlagszahlungen nach Baufortschritt bzw.
Zahlungsplan
1.11 Die VOB in Ihrer aktuellen Fassung, die für das jeweilige Gewerk geltenden DIN-Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten mit Vertragsabschluss als vereinbart.
1.12 Nebenangebote sind ausdrücklich erwünscht.
ZTV Haus G alle Gewerke
ZTV Erdarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Erdarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18300 Erdarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V., Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.,
FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen e. V., FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e. V.,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
2 Ausführung und Konstruktion
2.1 Allgemeine Hinweise
Der AN besorgt sich rechtzeitig vor Beginn der
Erdarbeiten unaufgefordert die Kataster- und
Leitungspläne des Baugrundstücks und
erforderlichenfalls auch der angrenzenden Flächen. Die Örtlichkeit ist durch den AN auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu überprüfen. Ferner hat sich der
AN vor Beginn der Erdarbeiten bei allen infrage kommenden Leitungsträgern über mögliche Leitungen zu informieren.
Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung
offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, Absteller,sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel)und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN.
Gegebenenfalls aus einem Altbestand vorhandene
Mauerwerks- oder Betonwände und Fundamente sind im Bereich der geplanten neuen Bebauung restlos abzubrechen und auszuheben, gegebenenfalls sind Mehrtiefen zu verfüllen und zu verdichten. Der AG ist
vor Beginn solcher Mehraufwendungen sofort zu
verständigen, um ein gemeinsames Aufmaß durchzuführen.
Nicht im Beisein des AG aufgemessene Abbruchmassen werden nicht vergütet.
Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe maximal 1,50 m, zu lagern;
die Böschungen sind abzugleichen; die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen. Wiedereinzubauender Boden ist nur dann
abzufahren, wenn die Platzverhältnisse zur
Zwischenlagerung auf der Baustelle ausgeschöpft sind.
Der AN ist verpflichtet, vor Anfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum und die zur Wiederverfüllung vorgesehenen Stoffe frei von Bauschutt, Müll und dergleichen sind. Trifft das nicht
zu, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Die Verfüllung verunreinigter Arbeitsräume ist untersagt.
Hat der AN eine Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der
ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.
Der Baugrund sowie der zum Einbau bestimmte Boden dürfen durch Entwässerungsmaßnahmen nicht unzulässig durchfeuchtet werden. Unbrauchbar gewordener Boden (z.
B. durch Nichtausführung, durch nicht rechtzeitige Ausführung bzw. unsachgemäße Ausführung von notwendigen Entwässerungsmaßnahmen) darf nicht verwendet werden und ist durch den AN auszutauschen.
Unaufgefordert, spätestens jedoch auf Verlangen des AG,des Prüfingenieurs bzw. des Tiefbauamtes, ist vom AN,unentgeltlich für den AG, der Nachweis der Druckfestigkeit für verfüllte und verdichtete Bodenmassen zu erbringen. Über die geforderte
Tragfähigkeit der Gründungsebene ist ein Nachweis unter Zuhilfenahme eines vereidigten Sachverständigen für den
Erd- oder Grundbau zu führen. Die im Bodengutachten geforderte Tragfähigkeit der Baugrubensohle ist vom AN nachzuweisen.
2.2 Ausführung
Der Arbeitsablauf, die Art des Bodenabtrages sowie die
Transporte sind vom AN unter Berücksichtigung der sich
aus den ggf. beigefügten Unterlagen ergebenden
Festlegungen und Randbedingungen zu wählen.
Aushubmaterial ist, soweit kein kontaminiertes Material
vorgefunden wird, nach landesrechtlichen Bestimmungen
auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu
verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die
Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung.
Im Falle des Auffindens kontaminierten Materials bzw.
von Auffüllungen, Bauschutt etc. liegt es in der
Verantwortung des AN, Beprobungen zu organisieren. Die
Durchführung der Beprobung erfolgt in einem Labor nach
Vorgabe des AG. Die hierfür entstehenden Kosten sind
dem AG rechtzeitig zur gesonderten Vergütung
anzuzeigen. Die Entsorgung erfolgt unter
gutachterlicher Begleitung durch den AN, sie ist zu
belegen und nachzuweisen. Ferner ist der Umfang
kontaminierten Materials durch Tagesberichte, durch
einen Bodenkatasterplan und einen Erdmassenaufmaßplan
zu dokumentieren.
Das Verbringen des kontaminierten Materials erfolgt auf
eine Verwertungs-/Entsorgungsanlage nach Vorgabe des
AG.
Die Baugrube wird anhand einer vom AN erstellten und
vom AG freizugebenden Aushubplanung ausgeführt. Im
Rahmen der Gesamtleistung ist vom AN zur
Baugrubenabnahme eine abschließende Baugrundbeurteilung
durch den vom AN beauftragten ÖbVI-Baugrundgutachter zu
erstellen.
Soweit Bodenaustausch- bzw. Bodenverbesserungsmaßnahmen
erforderlich werden, sind diese mit dem
Baugrundgutachter abzustimmen. Der aus dem, soweit
vorhanden, beigefügten Baugrundgutachten vermutbare
Leistungsumfang ist als Angebotsgrundlage zu
berücksichtigen. Für die Verfüllung der Restbaugrube
sind ausschließlich nichtbindige Erdbaustoffe zu
verwenden. Die Verdichtung erfolgt lagenweise
entsprechend den Erfordernissen unter Einhaltung der
geforderten Lagerungsdichte. Der Verdichtungsgrad für
Freianlagenbereiche ist unter Berücksichtigung der
vorgesehenen Flächennutzung zu wählen. Der erreichte
Verdichtungsgrad ist nachzuweisen. Der Beginn der
Verfüllung ist dem AG anzuzeigen.
Baufortschrittsabhängige Leistungen, Hilfsleistungen
und Provisorien sind, soweit bauüblich erforderlich,
einzuplanen. Hierzu zählen u. a.:
Zufahrtsrampen (zeitlich versetzt) sowie deren
Sicherung/Spundung,
Böschungen, Winkel, Sicherungen, Mehraushub,
Rampen und deren zeitversetzter Ausbau,
verbleibende Bermen zur Lagesicherung.
Im Auftrag des AN erstellt ein ÖbVI-Vermesser ein
Aufmaß des fertiggestellten Planums sowie ein
Messpunktraster < 3,00 m über die gesamte Höhe der
Baugrubenumschließung. Die Höhenangaben sind auf NN zu
beziehen.
Der AN errichtet alle für die Ersteinmessung der
nachfolgenden Leistungen erforderlichen Absteckungen
und Schnurgerüste.
Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche
bereits vorhandenen Absteckungen, Festpunkte,
Grenzsteine, Höhenmarkierungen zu sichern.
2.3 Material, Güte
Soweit sich aus dem Bodengutachten ergibt, dass
Bauschuttrecycling für Verfüllungsmaßnahmen geeignet
ist, kann bei Nachweis der Nichtkontamination, der
Verdichtungs- und Versickerungsfähigkeit hierauf
zurückgegriffen werden. Aschen, Schlacken und sonstige
Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Lediglich
Mineralgemisch-Recycling ist unter Vorlage eines
Unbedenklichkeitsnachweises zulässig. Die Einholung der
Unbedenklichkeitsnachweise ist Aufgabe des AN.
2.4 Oberfläche
Soweit eine Außenanlagenplanung vorliegt, stellt der AN
das Baugelände bis zu einer Höhe von 30 cm unter OFF
profilgerecht her.
2.5 Aufmaß
Das Aufmaß erfolgt nach festem Boden anhand vom AN zu
erstellender Aufmaßzeichnungen. Die Wiederverfüllung
darf erst nach der Freigabe der Aufmaßzeichnungen durch
den AG erfolgen, da sonst bei Vergütungsstreitigkeiten
kein Anspruch des AN auf Vergütung streitiger Mengen
besteht.
Soweit kein Höhenaufmaß des Geländes oder bereits
vorhandener Baugruben vorliegt, erstellt der AN im
Rahmen seines Leistungsnachweises ein Erstaufmaß der
Bestandsprofilierung zu seinen Lasten. Die
Arbeitsausführung des AN beginnt erst nach Freigabe
dieses Aufmaßes durch den AG.
Die Abfuhr kontaminierten Materials ist nur mit
Wiegekarte, Lkw-Kennzeichen oder Containernummer
zulässig. Die Wiegekarte der annehmenden Stelle muss
bei Abrechnung der Arbeiten vorgelegt werden.
Jeder von der Baustelle abfahrende Lkw ist den AG zur
Abfahrt anzumelden und freigeben zu lassen, ansonsten
verliert der AN seinen Vergütungsanspruch.
2.6 Vergütung
Die Vergütung der Massen bei Abrechnung erfolgt nur
nach mindesterforderlichem Aushub samt Böschungswinkel
45°. Führt der AN nach seiner Wahl voll- oder
großflächigen Aushub mit anschließender
Wiederverfüllung aus, erfolgt die Abrechnung ungeachtet
dessen nach erforderlichen Massen. Ein entsprechendes
Aufmaß, Nachweise und ein Aushubplan sind vom AN als
Abrechnungsgrundlage zu erstellen.
2.7 Kampfmittel/historische Funde
Funde von Kampfmitteln (Bomben, Munition, Sprengkörper,
Chemikalien) sind umgehend dem AG und den zuständigen
Behörden zu melden. Der AN wird unverzüglich die nach
den gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen
Sicherungsmaßnahmen veranlassen. Sollten vorgenannte
Arbeiten bzw. Maßnahmen notwendig werden, so führen
diese in keinem Falle zu einer Verlängerung der
Ausführungsfristen. Die Kampfmittelberäumung und
Entfernung liegen im Verantwortungsbereich des AG.
2.8 Beseitigung von Tagwasser
Sämtliches anfallendes Tagwasser infolge von
Niederschlägen ist durch den AN ohne gesonderte
Vergütung zu beseitigen.
ZTV Erdarbeiten
ZTV Entwässerungskanalarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Entwässerungskanalarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18306
Entwässerungskanalarbeiten, und die Allgemein
Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus
dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich in der Planung
vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung
mit am Bau und an den Kanalanschlussschächten
tatsächlich vorhandenen Höhen zu prüfen und
erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit durch
Höheneinmessungen festzustellen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind
alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Bagger, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze,
Bauzwischenzustände, Provisorien etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert
vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen
ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AG Entwässerungsanlagenpläne zur Verfügung
stellt, sind diese vom AN auf Plausibilität,
Dimensionierung, geplante Gefälle und Höhenlagen sowie
die Erfordernis anzuschließender Objekte,
Rückstauverschlüsse, Reinigungsöffnungen usw. zu prüfen
und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baukörper
sowie mit den Anschlussbedingungen der örtlichen
Abwasserbetriebe zu prüfen.
Der AN prüft gleichfalls unaufgefordert, ob
Entwässerungskanalleitungen durch wasserundurchlässige
Betonbauteile hindurchgeführt werden und nimmt Einsicht
in ein ggf. vorliegendes WU-Konzept zur rechtzeitigen
Prüfung darüber, ob zum Einbau in WU-Konstruktionen
geeignete, Abdichtungsfunktion aufweisende Einbauteile
geplant und ausgeschrieben sind. soweit dies bei
Durchdringung von WU-Konstruktionen mit
Entwässerungskanalanlagen nicht der der Fall sein
sollte, meldet der AN dem AG gegenüber unverzüglich
Bedenken an!
Die Prüfung der Eignung der ausgeschriebenen und
geplanten Materialien obliegt dem AN insbesondere unter
der Maßgabe, dass unterhalb von Baukörpern
Rohrleitungen als Kunststoffrohr in
Mindest-Ringsteifigkeit SN10 (KG2000-Rohrmaterial oder
höherwertig) und als Metallrohr mindestens
Edelstahlrohr zum Einbau vorgesehen ist, auch wenn dies
nicht durch Normen ober Anschlussbedingungen vorgegeben
ist. Selbes gilt für die Entwässerungskanalrohre von
Verkehrsflächen und Parkgaragen, die mindestens in
Edelstahlrohrmaterial (Werkstoffnummer 1.4404 (V4A))
auszuführen sind. Sehen Planung und Ausschreibung von
diesen allgemeinen Vorgaben im Einzelfall Abweichendes
vor, so teilt der AN dem AG dies rechtzeitig vor
Materialdisposition und Ausführung schriftlich mit, um
eine bewusste, gleichfalls schriftliche Entscheidung
des AG darüber zu erhalten, welche Materialien zur
Ausführung gelangen sollen.
Bei Erfordernis meldet der AN so rechtzeitig vor
Leistungserbringung Bedenken gegen die vom AG
vorgelegte Planung an, dass der AG innerhalb 14 Tagen
Abhilfe durch Umplanung schaffen kann, ohne dass die
Bauausführung des AN hierdurch behindert wird.
Überarbeitet der AN Planungen des AG selber, so sind
die überarbeiteten Pläne dem AG vom AN rechtzeitig vor
Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
3 Ausführung
3.1 Leitungseinbau
Alle vom AN eingebauten Entwässerungskanalleitungen
sind unmittelbar nach dem Einbau vom AN zu überdecken
oder zu schützen. Dies betrifft auch den Einbau von
Rohrdeckeln an sämtlichen offenen Leitungsenden zur
Vermeidung jeglichen Schmutzeintrags.
Werden Grundleitungen durch Fundamente oder andere
Bauteile hindurch geführt oder verlaufen sie unterhalb
von oder querend zu Bauwerkstrennfugen, so prüft der
AN, ob erforderliche Bewegungsmöglichkeiten für seine
Rohre auch unter der Maßgabe gegeben sind, dass die
errechneten maximalen Setzungsbewegungen eintreten.
Senkrechte Grundleitungen, die Fall- oder
Standrohranschlüssen dienen, sind mit einer
Verbindungsmuffe in Höhe -20 bis -50 cm unterhalb OK
geplante Freianlagenoberfläche auszuführen, so dass vom
Folgegewerk dicht unterhalb der geplanten
Geländeoberfläche angeschlossen werden kann. Die
Rohrstutzen sind für die Dauer der Bauzeit mind. 0,30 m
über geplante Freianlagenoberfläche zu führen und mit
Deckeln zu verschliessen.
3.2 Druckprobe nach Leitungseinbau
Der AN führt unmittelbar nach Leitungseinbau und
-überdeckung eine Leitungsspülung mit Druckprobe gemäß
EN 1610 durch. Als Grundlage hierfür errechnet der AN
selbstständig die zulässigen Druckabfallwerte und
dokumentiert die Druckprobe gemäß Anforderungen der
Norm vollständig und so weitreichend, dass sämtliche
diesbezüglichen Anforderungen der örtlichen
Abwasserbetriebe erfüllt sind und die Voraussetzungen
zur Zustimmung zum Anschluss an das öffentliche
Abwassernetz gegeben sind. Die Übergabe der
Dokumentation erfolgt innerhalb drei Tagen nach
Durchführung der Druckprobe vom AN an den AG in
Dateiform (PDF) und Papierform (dreifach). Führt der AN
die Druckprobe nicht unmittelbar nach Fertigstellung
der entsprechenden Leistungssystemabschnitte aus, so
dass die Leitungen durch Folgeleistungen anderer
Gewerke überdeckt werden, trägt der AN alle hieraus
gegebenfalls entstehenden Mehraufwendungen und Schäden
Dritter.
3.3 Dokumentationsplanung
Ergeben sich erkennbare Abweichungen bei der Ausführung
der Entwässerungskanalarbeiten von der Planung, so sind
diese vom AN unaufgefordert mit genauen Aufzeichnungen,
Verortungen und Fotos zu dokumentieren. Der AN bietet
dem AG in diesem Fall eine Revisions- oder
Dokumentationsplanung über die ausgeführten Arbeiten
unaufgefordert an, soweit die diesbezüglichen
Leistungen nicht ausgeschrieben sind. Mehraufwendungen
und Schäden, die aus vom AN nicht dokumentierter und
von der Planung abweichender Leitungsverlegung
resultieren, gehen, auch über den
Gewährleistungszeitraum hinaus, zu Lasten des AN.
3.4 Späterer Unterhalt der Entwässerungskanalanlagen
Soweit die vom AN errichteten Entwässerungskanalanlagen
regelmäßiger Inspektion und Wartung bedürfen, erstellt
der AN für den AG rechtzeitig vor der Abnahme einen
Inspektions- und Wartungsplan, aus dem alle
erforderlichen Arbeiten und deren Erbringungsorte
ersichtlich sind. Soweit entwässerungsrinnen und
Einläufe vorgesehen sind, die von Folgegewerken
ausgeführt werden, bezieht der AN diese in seine
diesbezüglichen Planerstellung mit ein. Gleichfalls
übergibt der AN dem AG ein Angebot für die Durchführung
dieser Inspektions- und Wartungsarbeiten für die Dauer
des Gewährleistungszeitraums. Der AN lässt sich den
Empfang der vorgenannten Unterlagen schriftlich vom AG
bestätigen.
ZTV Entwässerungskanalarbeiten
ZTV Drän-/Versickerungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Drän-/Versickerungsarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18308
Drän-/Versickerungsarbeiten, und die Allgemein
Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
AK GWS: Arbeitskreis Grundwasserschutz e. V.,
BFA Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie e. V.,
Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V.,
FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen e. V.,
FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft
für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn prüft der AN, ob eine
nachvollziehbare Versickerungsberechnung für den
Rigolenanschluss vorliegt und ob die AG-seitige Planung
Revisions- und Spülrohre in mindestens erforderlichem
Umfang enthält.
Dränageleitungen sind in einer Höhenlage unterhalb der
Bodenplatte einzubauen. Die hierfür erforderlichen
Erdarbeiten samt Abfuhr des Aushubmaterials gehören zum
Leistungsumfang des AN.
Der Anschluss von Dränageleitungen an
Entwässerungseinrichtungen ist nur mit gesonderter
behördlicher Genehmigung zulässig. Stellen Planungen
des AG Anschlüsse von Dränagen an Entwässerungsanlagen
dar, verlangt der AN unaufgefordert den Nachweis der
Zulässigkeit dieser Anschlüsse vom AG. Insoweit meldet
der AN Bedenken gegen die Anbindung von Dränagen an
Entwässerungssysteme rechtzeitig vor Ausführung an.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Der AN besorgt sich rechtzeitig vor Beginn seiner
unterirdischen Arbeiten unaufgefordert die Kataster-
und Leitungspläne des Baugrundstücks und
erforderlichenfalls auch der angrenzenden Flächen. Die
Örtlichkeit ist durch den AN auf Übereinstimmung mit
den Planunterlagen zu überprüfen. Ferner hat sich der
AN vor Beginn der Erdarbeiten bei allen infrage
kommenden Leitungsträgern über mögliche Leitungen zu
informieren.
Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung
offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, Absteller,
sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel)
und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN.
Der AN klärt selbstständig auf, ob besondere
Anforderungen an den Gewässerschutz bestehen, und
beachtet die entsprechenden Regelungen beim Einbau von
Leitungen und beim Einsatz von Gerätschaften, die
Mineral- oder Synthetiköl als Betriebsmittel benötigen.
Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor
Ausführung der Arbeiten vom AN im Hinblick auf Gefälle,
Lage und Höhe zu vermessen; das Ergebnis ist planerisch
als Bestandsaufmaß darzustellen.
Sind Aushubarbeiten im Bereich von zu erhaltendem
Baumbestand auszuführen, führt der AN unaufgefordert
und eigenverantwortlich die erforderlichen
Schutzmaßnahmen und Eingriffe durch.
Anfallendes Aushubmaterial ist, soweit kein
kontaminiertes Material vorgefunden wird, nach
landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene
Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Der
Entsorgungsnachweis über die ordnungsgemäße Beseitigung
bildet die Grundlage für die Abrechnung.
Auf der Baustelle wieder benötigte Oberböden sind in
trapezförmigen Mieten, Höhe maximal 1,50 m, zu lagern.
Die Böschungen dieser Mieten sind abzugleichen; die
Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit
Lippenblütlern zu bepflanzen. Wiedereinzubauender Boden
ist nur dann abzufahren, wenn die Platzverhältnisse zur
Zwischenlagerung auf der Baustelle nicht ausreichend
sind.
Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche
bereits vorhandenen Absteckungen, Festpunkte,
Grenzsteine, Höhenmarkierungen zu sichern.
3.2 Ausführung
Die Dränageschicht soll das Bauwerk gegen stauende
Nässe und Kapillarfeuchte schützen. Der Aufbau und die
Dicke sind entsprechend zu bemessen. Ferner ist die
Dränage so auszubilden, dass die Bauwerkslasten sicher
in den Untergrund abgeleitet werden können.
Vor dem Einbringen von Sickerpackungen sind die
Dränageleitungen und Kontrollschächte
eigenverantwortlich und unaufgefordert vom AN auf die
Einhaltung von Gefälle und Richtung zu prüfen.
Die Dränageleitung ist vor der Hinterfüllung zu spülen
und im Beisein des AGs auf ihre Funktionsfähigkeit zu
überprüfen. Hierzu ist ein Protokoll anzufertigen.
Die Lieferung, der Einbau und Anschluss eventuell
erforderlicher Pumpen und Messeinrichtungen sind,
soweit nicht anders beschrieben, zu berücksichtigen.
====================================================
ZTV Drän-/Versickerungsarbeiten
00 Baustelleneinrichtung
00
Baustelleneinrichtung
00.__.001 Baustelleneinrichtung für Erdarbeiten Baustelleneinrichtung für
Baugrubenaushub, Strassenabbruch,
Grundleitungen, Rückverfüllung sowie andere Erdarbeiten.
liefern, vorhalten und beräumen.
00.__.001
Baustelleneinrichtung für Erdarbeiten
1.00
psch
05 Vorbereitende Maßnahmen
05
Vorbereitende Maßnahmen
Abbruch und Rückbau Abbruch und Rückbau
Abbruch und Rückbau
05.__.002 Aspahltdecke abbrechen/entsorgen Asphaltdecke der alten Baustraße
abbrechen, aufladen und abtransportieren einschl. Deponiekosten
05.__.002
Aspahltdecke abbrechen/entsorgen
65.00
m2
05.__.004 Asphaltdecke schneiden Asphaltdecke bis d=20cm
am Baugrubenrand schneiden
05.__.004
Asphaltdecke schneiden
O
10.00
m
05.__.006 Hindernis, Beton,i.Boden abbrechen Hindernis aus Beton im Boden im Rahmen der Aushubarbeiten abbrechen, abfahren und entsorgen.
05.__.006
Hindernis, Beton,i.Boden abbrechen
20.00
m3
05.__.008 Hindernis, Mauerwerk/Bauschutt i.Boden abbrechen Hindernis aus Mauerwerk/Bauschutt im Boden im Rahmen der Aushubarbeiten abbrechen, abfahren und entsorgen.
05.__.008
Hindernis, Mauerwerk/Bauschutt i.Boden abbrechen
25.00
m3
Zufahrt Baugrube Das Baufeld wurde vorher als Baustelleneinrichtung für benachbarte Wohnbabauung genutzt. Oberboden ist nicht vorhanden. Momentan ist eine ca. 80cm dicke Schottertragschicht auf dem Grundstück eingebaut, welche im Zuge des Baugrubenaushubes für die Erstellung der Baugrubenzufahrt genutz werden muß.
Zufahrt Baugrube
05.__.010 Pflasterbelag entsorgen Pflasterbelag der Parkplätze
einschl. Randsteine, aufnehmen und
entsorgen
05.__.010
Pflasterbelag entsorgen
8.00
m2
05.__.012 Schottertragschicht aufbr./ents.,bis40cm Schottertragschicht im Strassen- und Parkplatzbereich aufbrechen und aufnehmen.
Das Material zur Wiederverwendung seitlich lagern.
Schichtdicke : 40 cm
05.__.012
Schottertragschicht aufbr./ents.,bis40cm
7.50
m3
05.__.014 Beton-Bordsteine entfernen Beton-Bordsteine
inkl. Bettung aufnehmen und entfernen
05.__.014
Beton-Bordsteine entfernen
10.00
m
05.__.016 Zufahrt Rampe profilgerecht ausheben und Grobplanum Zufahrt Baugrube profilgerecht ausheben und Grobplanum
herstellen, Aushubmaterial laden, transportieren,
einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel.
Zweck: Aushub für Baugrube mit
Arbeitsräumen und geböschten
Bereichen
Vorleistung: Oberbodenaushub
Folgeleistung: Restaushub/Planum
Homogenbereiche: siehe Baugrundgutachten
Oberer Horizont Homog: 0,20 m unter OKG
Unterer Horizont Homog: ca. 4,40. m unter OKG
Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300
05.__.016
Zufahrt Rampe profilgerecht ausheben und Grobplanum
95.00
m3
05.__.018 Schottertragschicht von bestehender Baustelleneinrichtung Schottertragschicht von bestehender Baustelleneinrichtung
lösen zur Baustellenrampe transportieren und fachgerecht verdichtet einbauen.
Dicke ca. 50cm
05.__.018
Schottertragschicht von bestehender Baustelleneinrichtung
47.50
m2
05.__.020 Sichern Gehweg+ Borde Herstellen einer temporären Schutzmaßnahme für den bestehenden Gehweg im Bereich der Baustellenzufahrt.
Die Leistung umfasst das fachgerechte Aufnehmen des vorhandenen Pflasterbelags und der Bordsteine. Das aufgenommene Material ist zu sichern, zu lagern und für den späteren Wiedereinbau vorzuhalten.
Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die zwischengelagerten Pflastersteine und Borde wieder fachgerecht in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, einschließlich der Herstellung des Unterbaus und der Fugen.
05.__.020
Sichern Gehweg+ Borde
12.00
m2
05.__.022 herstellen Baustraße Asphalt Herstellen einer temporären Baustellenzufahrt als asphaltierte Fläche.
Die Leistung umfasst das Liefern, Einbauen und Verdichten einer Schottertragschicht als Unterbau (Dicke ca. 30 cm) sowie das Aufbringen einer Asphalttragschicht (Dicke ca. 10 cm). Die Fläche ist profilgerecht und mit ausreichendem Gefälle für die Entwässerung zu erstellen.
Ebenfalls enthalten sind das spätere Aufnehmen und die fachgerechte Entsorgung der Asphaltschicht sowie des Unterbaus nach Beendigung der Baumaßnahme.
05.__.022
herstellen Baustraße Asphalt
48.00
m2
05.__.024 Reinigen der Baustellenzufahrt Regelmäßiges reinigen der Baustellenzufahrt und Anliegerstraße im Zuge der Erd- und Auffüllarbeiten.
05.__.024
Reinigen der Baustellenzufahrt
40.00
St
05.__.026 Baumschutz, Holz, H=3,00m Auf- und Abbau von Baumschutz gegen mechanische
Beschädigungen, durch das Erstellen einer ca. 3,00 m
hohen Holzkonstruktion.
Gebrauchsüberlassung: 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
Ortsangabe: Aufstellung nach Angaben des AG
05.__.026
Baumschutz, Holz, H=3,00m
10.00
St
05.__.028 Baumschutz, Holz, H=3,00m, vorhalten + betreiben Baumschutz aus Holz, vorhalten und betreiben, über die
4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: 75 Wochen
05.__.028
Baumschutz, Holz, H=3,00m, vorhalten + betreiben
750.00
StWo
Vorbereitung Innenhof Vorbereitung Innenhof
da nach Erstellung des Wohnhauses die Zufahrt zum Innenhof stark eingeschränkt ist, ist im Zuge der Erdarbeiten der Innenhof bis auf eine Höhe von 192,90mNN auszukoffern.
Dies entspricht einer flächigen Aushubtiefe vonca. 1,0m.
Hierbei ist der Erdsondenschacht zu beachten.
Die Erdsonden ansich liegen ca. 1,2m tiefer.
Vorbereitung Innenhof
05.__.030 Flächenaushub, Schottertragschicht Flächenaushub profilgerecht ausheben und Grobplanum
herstellen, Aushubmaterial laden, transportieren,
einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel.
Zweck: Aushub für Innenhof als Grobplanum
Vorleistung: Abtrag STS
Oberer Horizont Homog: 193,80 mNN = OKG
Unterer Horizont Homog: 192,90 mNN
Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300
05.__.030
Flächenaushub, Schottertragschicht
966.60
m3
05.__.032 Kies-Schotter-Gemisch, Kranstellplatz,d=50cm Kies-Schotter-Gemisch auf Flieslage als hochbelastbare Kranstellfläche einbringen und verdichten.
Material STS vom Innenhof kann verwendet werden.
Standort ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Material ist nach Kranabbau zu lösen und zu entsorgen.
Einbaudicke: 50 cm
Körnung: 4/32
Verdichtungsgrad DPr.: 100%
Abmessung ca. 6x6m
05.__.032
Kies-Schotter-Gemisch, Kranstellplatz,d=50cm
36.00
m2
05.__.034 Schnurgerüste für Gebäudeachsen Erstellung von Schnurgerüsten außerhalb der Baugrube bzw. Achsen der Keller und der Tiefgaragen zur Absteckung durch einen bauseits bestellten Vermessungsingenieur.
Ausführung: 3Stk. Holzpfosten 10x10cm, Länge ca. 1,50m
mit horizontaler Bohlenlage mind 3cm dick und 2m lang.
Die Gerüste müssen für den Zeitraum bis der Keller / Tiefgarage standsicher erstellt ist, geschützt werden,
inkl. Demontage nach Anweisung der Bauleitung.
Abrechnung pro Schnurgerüst
05.__.034
Schnurgerüste für Gebäudeachsen
8.00
St
05.__.036 Schnurgerüste in der Baugrube Erstellung von Schnurgerüsten in der Baugrube zur Eimessung von Einzelfundamenten für Stützen, Aufzugsgruben, Hebeanlagen u.ä.
zur Absteckung durch einen bauseits bestellten Vermessungsingenieur.
Ausführung: 3Stk. Holzpfosten 10x10cm, Länge ca. 1,50m
mit horizontaler Bohlenlage mind 3cm dick und 2m lang.
Die Gerüste müssen für den Zeitraum bis die Fundamente standsicher erstellt ist, geschützt werden,
inkl. Demontage nach Anweisung der Bauleitung.
Abrechnung pro Schnurgerüst
05.__.036
Schnurgerüste in der Baugrube
8.00
St
05.__.038 Deklarationsanalyse, Fachgutachter Fachgutachterliche Überwachung der Aushubmaßnahmen, Beauftragung eines Bodengutachters durch den AN, um das
aufgehaldete Aushubmaterial nach den Regeln des LAGA-Merkblatt PN` 98 zu beproben.
Das Aushubmaterial ist entsprechend seiner Einstufung nach LAGA-Liste zu entsorgen. Die Entsorgung ist zu belegen und nachzuweisen.
05.__.038
Deklarationsanalyse, Fachgutachter
O
1.00
St
05.__.040 Entsorgungs- und Verwertungskonzept Baufeld A - Erstellung des Entsorgungskonzeptes gem.
Abfallwirtschaftlicher Bewertung vom IB für Baugrund
JACOBI GmbH, S18-104vom 29.11.2018 in
der Anlage, incl. Benennung und Eignungsnachweise der
zugelassenen Deponien,
- Bestätigung des Entsorgungskonzeptes durch
Umweltamt/ Abfallbehörde
- Übergabe des bestätigten Entsorgungskonzeptes an den
Bauherrn, spätestens 1 Woche vor Beginn der
Tiefbauarbeiten.
Ingenieurbüro für Baugrund JACOBI GmbH
Straße des Friedens 4
99094 Erfurt
Tel.: (0361) 22 54 54 8
Fax: (0361) 22 55 16 9
info@ib-baugrund-jacobi.de
05.__.040
Entsorgungs- und Verwertungskonzept Baufeld A
O
1.00
pau
05.__.042 Schachtscheine beantragen Schachtscheine bei den Versorgern beantragen, Gebühren
gesondert an den Bauherren
05.__.042
Schachtscheine beantragen
O
1.00
psch
05.__.044 Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen für die Baustellenzufahrt und Überfahrt über den Gehweg.
Gebühren gehen an den Bauherren.
05.__.044
Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
O
1.00
psch
05.__.046 Beschilderung nach RSA-Richtlinien Beschilderung der Baustelleneinrichtung innerorts nach
RSA-Richtlinien in Abstimmung mit den
Straßenverkehrsbehörden liefern, aufstellen und nach
Anweisung der Bauleitung wieder abtransportieren.
05.__.046
Beschilderung nach RSA-Richtlinien
O
1.00
psch
15 Baugrubenaushub
15
Baugrubenaushub
1 -
[1]
-
E
15.__.002 Baugrubenaushub, Bodenklasse 3-4, entsorgen Baugrube profilgerecht ausheben und Grobplanum
herstellen, Aushubmaterial laden, transportieren,
einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel.
Zweck: Aushub für Baugrube mit
Arbeitsräumen und geböschten
Bereichen
Vorleistung: Oberbodenaushub
Folgeleistung: Restaushub/Planum
Homogenbereiche: siehe Baugrundgutachten
Oberer Horizont Homog: 0,20 m unter OKG
Unterer Horizont Homog: ca. 4,40. m unter OKG
Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300
15.__.002
Baugrubenaushub, Bodenklasse 3-4, entsorgen
5,334.20
m3
15.__.004 zusätzlicher Aushub, wie Pos. zuvor zusätzlicher Aushub, wie zuvor
bis auf tragfähigen Baugrund nach Vorgabe
Baugrundgutachter für Schottertragschicht.
Baugrube profilgerecht ausheben und Grobplanum
herstellen, Aushubmaterial laden, transportieren,
einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel.
15.__.004
zusätzlicher Aushub, wie Pos. zuvor
1,011.85
m3
15.__.006 Baugrubenaushub, Bodenklasse 3-4, lagern Baugrube profilgerecht ausheben und Grobplanum
herstellen, Aushubmaterial nach Angabe der Bauleitung auf festgelegte Flächen transportieren und für die
späteren Wiederverwendung lagern.
Zweck: Aushub für Baugrube mit
Arbeitsräumen und geböschten Bereichen
Vorleistung: Oberbodenaushub
Folgeleistung: Restaushub/Planum
Homogenbereich: s. Baugrundgutachten
Oberer Horizont Homog: .... unter OKG
Unterer Horizont Homog: .... m unter OKG
Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300
15.__.006
Baugrubenaushub, Bodenklasse 3-4, lagern
O
1,500.00
m3
15.__.008 Baugruben-Restaushub, Bodenklasse 3-4, entsorgen Restaushub der Schutzschicht, profilgerecht ausheben und Grobplanum herstellen, hier besonders im Bereich des Höhenversprungs um 35cm des Planums; Aushubmaterial laden,
transportieren einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel.
Vorleistung: Baugrubenaushub
Folgeleistung: Planum
Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300
Homogenbereich: s. Baugrundgutachten
Aushubtiefe: ca. 30 cm
15.__.008
Baugruben-Restaushub, Bodenklasse 3-4, entsorgen
303.56
m3
15.__.010 Baugrubensohle planieren + verdichten Feinplanum der Baugrubensohle einschl. Verdichten mit geeignetem Gerät, einschl. der Höhenversatz im Bereich Fahrrad-/Müllraum ist Niveaugenau darzustellen.
überschüssiges Material entsorgen nach AVV-Schlüssel.
Toleranz max.: nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 1
Verdichtungsgrad DPr.: 100 %
15.__.010
Baugrubensohle planieren + verdichten
1,011.85
m2
15.__.012 Böschung mit Folie abdecken Böschung der Baugrube zur Sicherung gegen Tagwasser
mit Polyethylenfolie, 0,5 mm stark, abdecken,
einschl. windsicherer Befestigung, laufendem Unterhalt
und späterer Beseitigung nach Aufforderung durch die
Bauleitung.
15.__.012
Böschung mit Folie abdecken
O
750.00
m2
15.__.014 Aushub Einzelfundament, Stützen+TRH Aushub für Streifenundamente Stützen+ Treppenhaus u.ä. einschl. Herstellen des Planums der Sohle und Arbeitsraum.
bauseitige Verfüllung vor Baugrubenaushub
mit Magerbeton.
Aushubmaterial ist zu entsorgen.
Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300
Aushubtiefe: bis 4,00 m
Fundamentgröße:
Streifenfundament für Stützen
40,5x0,7x3,8m
Streifenudament für TRH
4,4x1,05x2,4m
3,0x0,4x2,4m
3,8x0,4x2,4m
15.__.014
Aushub Einzelfundament, Stützen+TRH
125.35
m3
15.__.016 Aushub Einzelfundament, Aufzug+Hebeanl. Aushub für Einzel-/Stützen-/ Streifenundamente Unterfahrt Aufzug und Grube Hebeanlage u.ä. einschl. Herstellen des Planums der Sohle und Arbeitsraum nach Erstellung der Bauteile durch den Rohbauer verfüllen und fachgerecht verdichten.
Aushub im Bereich der Schottertragschicht.
Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300
Aushubtiefe: bis 1,25 m unter Planum
Fundamentgröße:
Aufzug
4,0x4,0x0,3
Hebeanlage
1,4x1,4x1,0
Stützen aus KG
5St 1,5x1,5x0,4
15.__.016
Aushub Einzelfundament, Aufzug+Hebeanl.
11.26
m3
15.__.018 Aushub Streifenfundament, Aushub für Streifenfundamente
einschl. Herstellen des Planums der Sohle.
Aushubmaterial laden, transportieren einschl.
Entsorgung nach AVV-Schlüssel.
Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300
Aushubtiefe: bis 1,25 m
Fundamentbreite: 0,8 m i. M.
Müllraum
15.__.018
Aushub Streifenfundament,
34.00
m3
15.__.020 Geotextil Vliesstoff Überlappungs-B 20cm Schicht aus Geotextilien, Vliesstoff, Dränleistung
mind. 0,1 l/s x m, Einbau in Baugrube,
Überlappungsbreite mind. 20 cm.
Flächengewicht: 300 g/m2 (GRK3)
15.__.020
Geotextil Vliesstoff Überlappungs-B 20cm
O
1,011.00
m2
15.__.022 Schottertragschicht, d=100cm Schottertragschicht, lagenweise verdichtet.
Niveaugleich zur Baugrubensohke herstellen, einschl. Versatz von 35cm.
Zweck: Lastverteilungspolster
Folgeleistung: Sauberkeitsschicht oder
Wärmedämmplatten
Einbaudicke: mind. 100 bis 135cm
Material: Schotter RC 0/45
Körnung: 8-32 mm
Toleranz: DIN 18202, Tab. 3, Zeile 1
15.__.022
Schottertragschicht, d=100cm
1,011.85
m3
15.__.024 zusätzlicher Bodenaustausch; wie Pos. zuvor zusätzlicher Bodenaustausch; wie Pos. zuvor
auf tragfähigen Baugrund nach Vorgabe
Baugrundgutachter als Baugrundrisiko.
Zweck: Bodenaustausch
Folgeleistung: Sauberkeitsschicht oder
Wärmedämmplatten
Einbaudicke: ca. 0,5m i.M.
Material: Schotter RC 0/45
Körnung: 8-32 mm
Toleranz: DIN 18202, Tab. 3, Zeile 1
15.__.024
zusätzlicher Bodenaustausch; wie Pos. zuvor
O
404.74
m3
15.__.026 Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll Prüfungen zur Ermittlung der Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeitswerte mittels Lastplattendruckversuche
durchführen; Prüfprotokolle in dreifacher
Ausfertigung. geforderter Verdichtungsgrad gem. Baugrundgutachten.
je Haus min. 2 Lastplatten
15.__.026
Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll
4.00
St
15.__.028 Kontrollprüfung Lastplattendruckversuch Kontrollprüfung ZTV-LW auf besondere Anordnung des AG
für Tragschicht ohne Bindemittel Prüfung für
Verformungsmodul, mit dynamischem
Lastplattendruckversuch TP BF-StB.
15.__.028
Kontrollprüfung Lastplattendruckversuch
O
2.00
St
20 Füllbeton
20
Füllbeton
20.__.002 Füllbeton C25/30 für unbewehrte Fundamente Liefern und Einbauen von Füllbeton C25/30 für unbewehrte Fundamente, in Erdschalung eingebaut (s. Pos. 15.014)
Die Leistung umfasst die Lieferung des Betons zur Einbaustelle sowie den fachgerechten Einbau, das Verdichten sowie Niveaugenau abziehen
(OK Füllbeton= 192,00mNN
15% Zuschlag für Erdausbruch ist bereits eingerechnet.
Einbauort:
Streifenfundament für Stützen
40,5x0,7x3,8m
Streifenfundament für TRH
4,4x1,05x2,4m
3,0x0,4x2,4m
3,8x0,4x2,4m
20.__.002
Füllbeton C25/30 für unbewehrte Fundamente
144.15
m3
35 Rückverfüllung
35
Rückverfüllung
2 -
[2]
-
E
35.__.002 Hinterfüllung Bauwerke, Lagermaterial Hinterfüllung Bauwerke (Kellerwände, Arbeitsräume)
vorhandenem Lagermaterial, verdichtet.
Bodenklasse: 3-4
Tiefe: bis ca. 4,50 m
Transportweite: bis 80,00 m
Verdichtungsgrad D.Pr.: 100 %
35.__.002
Hinterfüllung Bauwerke, Lagermaterial
O
1,500.00
m3
35.__.004 Hinterfüllung Bauwerke, Liefermaterial Hinterfüllung Bauwerke (Kellerwände, Arbeitsräume) mit
vom AN zu stellendem Liefermaterial, verdichtet.
Die Rückverfüllung wird umlaufend bis auf eine Höhe
von ca. 192,80 eingbaut. Änderung auf Anweisung baileitung möglich.
Tiefe: bis 3,50 m
Material: nichtbindiges Material
gem. Vorgaben Baugrundgutachten
Bodenklasse: 3-4
Verdichtungsgrad D.Pr.: 100 %
35.__.004
Hinterfüllung Bauwerke, Liefermaterial
1,237.29
m3
35.__.006 Auffüllung, Lagermaterial Großflächige Auffüllung mit seitlich lagerndem
Aushubmaterial, profilgerecht eingebaut und verdichtet.
Transportweite: bis 80,00 m
Bodenklasse: 3-4
Auffüllhöhe: bis 4,0 m
Verdichtungsgrad D.Pr.: 100 %
35.__.006
Auffüllung, Lagermaterial
O
450.00
m3
35.__.008 Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll Prüfungen zur Ermittlung der Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeitswerte der Rückverfüllung mittels Lastplattendruckversuche
durchführen; Prüfprotokolle in dreifacher
Ausfertigung. geforderter Verdichtungsgrad gem. Baugrundgutachten.
Ortsangabe durch BL
35.__.008
Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll
6.00
St
40 Wasserhaltung
40
Wasserhaltung
40.__.001 Wasserrechtliche Genehmigung die Einholung sämtlicher wasserrechtlichen
Genehmigungen zur Einleitung in die Vorflut.
Gebühren gehen an den Bauherren.
40.__.001
Wasserrechtliche Genehmigung
O
1.00
psch
40.__.002 Pumpensumpf herstellen räumen Betonbrunnenring DN1000 T bis 2m Pumpensumpf innerhalb der Baugrube ab Aushubsohle
herstellen und räumen, aus Betonbrunnenringen, mit
Umhüllung aus dränfähigem Füllstoff, Dicke mind. 15 cm,
lichter Durchmesser 1000 mm, Tiefe bis 2 m.
40.__.002
Pumpensumpf herstellen räumen Betonbrunnenring DN1000 T bis 2m
O
6.00
St
40.__.003 Wasserhaltung,offen,einrichten,10-20 l/s Anlage zur offenen Grundwasserhaltung in der Baugrube
liefern, montieren und wieder entfernen, inkl. aller
erforderlicher Materialien und Geräte, ausreichend
bemessen zur sicheren Trockenhaltung der
Baugrubenfläche. Anlage besteht aus Tauchkörperpumpen
mit automatischer Schaltung, Anschlussleitung an
Sammler bzw. Absetzanlage sowie elektrischen
Anschlüssen. Herstellung der Pumpensümpfe wird
gesondert vergütet.
Baugrubenfläche : je 500 m2
Anlage für Gesamtfördermenge von 10-20 l/sec.
40.__.003
Wasserhaltung,offen,einrichten,10-20 l/s
O
6.00
St
40.__.004 Wasserhaltung, offen, Betrieb, 10-20 l/s Anlage für offene Wasserhaltung der Baugrube vorhalten
und betreiben. Anlage für Gesamtfördermenge von 10-20l/s.
Abrechnung: Stück*Betriebsstunden
40.__.004
Wasserhaltung, offen, Betrieb, 10-20 l/s
O
120.00
Std
40.__.005 Neutralisationsanl. Absetzbecken pH-Messstreifen bis 10m3/h aufstellen anschließen abbauen Neutralisationsanlage im Absetzbecken mit
pH-Messstreifen im Absetzbecken, Fördermenge bis 10 m3/h, aufstellen, anschließen und abbauen.
40.__.005
Neutralisationsanl. Absetzbecken pH-Messstreifen bis 10m3/h aufstellen anschließen abbauen
O
3.00
St
45 Grundleitungen
45
Grundleitungen
45.01 Leitungen unter der Bodenplatte
45.01
Leitungen unter der Bodenplatte
45.02 Leitungen im Arbeistraum
45.02
Leitungen im Arbeistraum
45.03 Leitungen im Rohrgraben
45.03
Leitungen im Rohrgraben
50 Sonstiges
50
Sonstiges
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten,Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und
Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm-/Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur
die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als
Grundlage wechselseitiger Zeitaufwands-verrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
50.__.001 Stundenlohn Facharbeiter nur nach Bedarf und Anweisung Für evtl. erforderliche Arbeiten, die
nicht in der Leistungsbeschreibung
erfaßt sind und nur auf ausdrückliche
Anordnung und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden verrechnet
für:
Facharbeiter
Stundenlohnarbeiten werden nur durch den Auftraggeber,
bzw. der örtlichen Bauleitung
angewiesen. Der Stundennachweis ist Bestandteil der
Rechnung und spätestens 1 Woche nach Durchführung der
Bauleitung zum Abzeichnen vorzulegen.
50.__.001
Stundenlohn Facharbeiter nur nach Bedarf und Anweisung
O
10.00
h
50.__.002 Stundenlohn Helfer nur nach Bedarf und Anweisung Für evtl. erforderliche Arbeiten, die
nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt
sind und gegen Nachweis zur Ausführung
kommen, werden berechnet für:
Auszubildender
Stundenlohnarbeiten werden nur durch den Auftraggeber,
bzw. der örtlichen Bauleitung
angewiesen. Der Stundennachweis ist Bestandteil der
Rechnung und spätestens 1 Woche nach Durchführung der
Bauleitung zum Abzeichnen vorzulegen.
50.__.002
Stundenlohn Helfer nur nach Bedarf und Anweisung
O
15.00
h
50.__.003 Maschinenstunde einschl. Bedienung Maschinenstunde einschl. Bedienung
Stundensatz für den Verwendung von auf der Baustelle vorhandenen Baumaschinen wie:
Bagger einschl. Anbauteile, Walze, Muldenkipper
für nicht vorhersehbare Leistungen oder
Hindernisse.
50.__.003
Maschinenstunde einschl. Bedienung
O
12.00
h