Erdarbeiten
Europakarree2- Haus G
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01 örtliche Situation VORBEMERKUNGEN zur örtlichen Situation 5 Bauabschnitte Haus I1+2; J; F1+2 ; G ; H Projekt: Europakarree 2 - Errichtung einer Wohnanlage in 5 Bauabschnitten mit 270 WE und 2x getrennten Tiefgaragen mit 272 Stellplätzen Standort:  Europaplatz, 99091 Erfurt Bauherr : Wohngroup Bauträger GmbH& Co.KG Hochheimer Straße 59 in 99094 Erfurt Generalplanung : Trautwein Architekten Barbarossahof 19 99092 Erfurt Energiestandard: KfW 40 NH Schirmherr des Erfurter Quartiers Europakarree ist die WOHNGROUP. Die Quartiersentwicklung umfasst neben dem Europakarree 1 mit 189 Wohnungen in 5 Bauabschnitten das Europakarree 2 mit ca. 270 Wohnungen in mindestens 5 Bauabschnitten. Die gesamte Entwicklung soll binnen 7 Jahren vollzogen werden. Der in der WOHNGROUP befindliche Bauträger tempus24 GmbH & Co. KG und der Bestandshalter teimei GmbH sind die Bauherren der Miet- und Eigentumswohnungen sowie der Sozialwohnungen. In dieser Ausschreibung haben Sie die Möglichkeit sich für EK 2, unseren letzten Bauabschnitt Haus G, zu bewerben. Bauherr ist die Wohngroup Bauträger & Co.KG. Als in Erfurt ansässige Unternehmensgruppe sind wir bestrebt regionale Firmen zu binden und zuverlässige Partner für unsere Vorhaben zu finden. Wir haben ein hohes Interesse bei einem Bietergespräch über die Vergabe weiterer Bauabschnitte mit Ihnen zu sprechen. Wir freuen uns, ein Angebot zu erhalten und stehen einer gemeinsamen Unternehmung positiv entgegen! Der Projektstandort befindet sich im Stadtteil Gispersleben im Erfurter Norden. Die brachliegenden Grünflächen werden derzeit nicht genutzt. Das Grundstück fällt von der südwestlich angrenzenden Straße Europaplatz zur nordöstlich angrenzenden Nordhäuser Straße leicht ab. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße Europaplatz und eine eigene Baustrasse im nordwestlichen Bereich des Baugebietes. Die Ausschreibung der Gewerke wird nach einzelnen Bauabschnitten aufgeteilt, wobei der Bieter für alle oder mehrere einzelne Bauabschnitte anbieten kann. Die Gebäude erhalten Tiefgaragen aus Stahlbeton, welche sich über mehrere Bauabschnitte und unter den Außenanlagen erstrecken. Alle Gebäude erhalten ein Erdgeschoss mit drei bis sechs Obergeschossen aus Kalksandstein. Erschlossen werden die Wohnungen durch mehrere Aufzüge, Treppenhäuser und Laubengänge.
01 örtliche Situation
02 Planfred Hinweis zur Planung/ Verwendung Planfred.com: Sämtliche Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten Schal- und Bewehrungspläne, Detailpläne....) werden durch die Planer in der Online-Plattform Planfred.com hinterlegt und verwaltet. Zu neu hinterlegten Plänen, erhält der AN eine automatische Benachrichtigung von Planfred.com. Die Upload-Benachrichtigung wird täglich um 00:00 per E-Mail versendet. Der AN erhält bei Beauftragung eine Planliste mit für das Gewerk relevanten Plänen, bzw. Dokumenten. Es besteht eine Filtermöglichkeit, die eine einfache Prüfung, der relevanten Pläne erleichtert. Es besteht ein vollständige r Zugriff auf die baufreie gestellte Planung. Ergänzende Pläne, Dokumente oder auch Planstände muss der AN eigenverantwortlich sichten (nach Benachrichtigung über den Uploadmelder), bei der Ausführung berücksichtigen und bei Bedarf ausdrucken. Der AN muß alle vom Ihm erstellten Werk-, Detail- und Montagepläne sowie Prüfungen, Abnahmen und Nachweise in der Online-Plattform Planfred.com ablegen und die notwendigen Zuordnungen anfügen (z.B. Bauabschnitt, Grundriss, Ansicht, etc.), sodass der hochgeladene Inhalt von allen Beteiligten gefunden und zugeordnet werden kann. Werk- und Montagepläne zur Prüfung durch die Planer sind mit dem Vermerk Abstimmungspläne durch den AN im Planfred.com hochzuladen.
02 Planfred
03 Nachhaltigkeit allg. Vorbemerkungen nach QNG-WG23/ BiRN V2 1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien Beim vorgenannten Bauvorhaben soll eine QNG/BiRN-Zertifizierung durchgeführt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein besonderer Fokus auf die Prüfung der verwendeten Baustoffe gelegt. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten werden. Hierbei sind die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» (Version WG23, ab 03.2023) der QNG-Siegeldokumente zwingend einzuhalten. Hierbei sind für alle Produkte/Erzeugnisse/Stoffe, die vor Ort verarbeitet oder eingebaut werden die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» einzuhalten. Die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen ist von dem AN gemäß des Anhangdokumentes "Handout Materialdokumentation" zu erfüllen. Grundsätzlich sind folgende Bauproduktgruppen gem. des «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» beratungsrelevant: \ Bodenbeläge \ Verlegewerkstoffe \ Kleb- und Dichtstoffe \ Belegungen und Beschichtungen überwiegend mineralischer Oberflächen \ Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff \ Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz \ Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes \ Holzwerkstoffplatten \ Bauprodukte auf Bitumenbasis \ Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen \ Dämmstoffe \ Bauprodukte haustechnischer Installationen 2. Technische Vorbemerkungen zur nachhaltigen Materialgewinnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet bzw. dass das Holz aus regionaler Holzwirtschaft stammt. Dies ist durch ein Zertifikat/Erklärung des Sägewerks zu bestätigen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass mindestens 50 % der neu eingebauten Hölzer Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist der Fall, wenn durch Vorlage eines Zertifikates (PEFC/ FSC) die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Folgende Angaben werden benötigt und durch den AN zur Verfügung gestellt: Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inklusive der Angabe der Massen- oder Volumenanteile. Dies dient als Grundlage zur Ermittlung über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der neu eingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate durch den Bauherrn. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlicht werden \ PEFC- / FSC-Zertifikate mit Zertifizierungsnummer \ Lieferscheine der zertifizierten Hölzer inkl. Zertifizierungsnummer
03 Nachhaltigkeit
04 voraussichtliche Bauzeiten Bauzeit für das Erdarbeiten: voraussichtlich Baubeginn: 31.08.2026 Planum:    02.10.2026 Rückverfüllung: Januar 2027
04 voraussichtliche Bauzeiten
ZTV Haus G alle Gewerke Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für alle Gewerke bzw. Leistungen: Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist, sind in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen. 1. Allgemeines 1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. 1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen. Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN. 1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc.ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen. 1.4 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch einen deutsch sprechenden Bauleiter oder Polier des AN zu besetzen. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet. 1.5. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn entsprechend dem beiliegenden BE-Plan abzustimmen. 1.6 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist. 1.7 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt. 1.8 Der Auftragnehmer hat entsprechend der Landesbauordnung einen Bauleiter als Fachbauleiter zu benennen. 1.9 Die in den Ausschreibungsunterlagen benannten Ecktermine des Ausführungszeitraumes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot entsprechend zu berücksichtigen. 1.10 Beteiligung Bauwasser, Baustrom, etc. Bauleistungsversicherung. Auf der Baustelle vorhandene, vom AG zur Verfügung gestellte Anschluss-Stellen für Baustrom, Bauwasser kann der AN nutzen. Hierfür und für den Verbrauch von Baustrom (0,5%), Bauwasser (0,5%) und die Toilettennutzung (0,4%) verpflichtet sich der AN an den AG ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,4 % der Nettoabrechnungssumme zu bezahlen. Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme. Der AN sichert zu, dass er die vorgenannten Aufwendungen in der Kalkulation seiner Baupreise berücksichtigt hat. Besonderer Abrechnungshinweis: - Sicherheitseinbehalt bei Abschlagrechnungen 10 %, - Sicherheitseinbehalt bei Schlußrechnung bis   Vorlage Bankbürgschaft 5 %, - Abschlagszahlungen nach Baufortschritt bzw.   Zahlungsplan 1.11 Die VOB in Ihrer aktuellen Fassung, die für das jeweilige Gewerk geltenden DIN-Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten mit Vertragsabschluss als vereinbart. 1.12 Nebenangebote sind ausdrücklich erwünscht.
ZTV Haus G alle Gewerke
ZTV Erdarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Erdarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18300 Erdarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V., Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. 2 Ausführung und Konstruktion 2.1 Allgemeine Hinweise Der AN besorgt sich rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten unaufgefordert die Kataster- und Leitungspläne des Baugrundstücks und erforderlichenfalls auch der angrenzenden Flächen. Die Örtlichkeit ist durch den AN auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu überprüfen. Ferner hat sich der AN vor Beginn der Erdarbeiten bei allen infrage kommenden Leitungsträgern über mögliche Leitungen zu informieren. Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, Absteller,sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel)und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN. Gegebenenfalls aus einem Altbestand vorhandene Mauerwerks- oder Betonwände und Fundamente sind im Bereich der geplanten neuen Bebauung restlos abzubrechen und auszuheben, gegebenenfalls sind Mehrtiefen zu verfüllen und zu verdichten. Der AG ist vor Beginn solcher Mehraufwendungen sofort zu verständigen, um ein gemeinsames Aufmaß durchzuführen. Nicht im Beisein des AG aufgemessene Abbruchmassen werden nicht vergütet. Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe maximal 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen; die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen. Wiedereinzubauender Boden ist nur dann abzufahren, wenn die Platzverhältnisse zur Zwischenlagerung auf der Baustelle ausgeschöpft sind. Der AN ist verpflichtet, vor Anfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum und die zur Wiederverfüllung vorgesehenen Stoffe frei von Bauschutt, Müll und dergleichen sind. Trifft das nicht zu, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Die Verfüllung verunreinigter Arbeitsräume ist untersagt. Hat der AN eine Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden. Der Baugrund sowie der zum Einbau bestimmte Boden dürfen durch Entwässerungsmaßnahmen nicht unzulässig durchfeuchtet werden. Unbrauchbar gewordener Boden (z. B. durch Nichtausführung, durch nicht rechtzeitige Ausführung bzw. unsachgemäße Ausführung von notwendigen Entwässerungsmaßnahmen) darf nicht verwendet werden und ist durch den AN auszutauschen. Unaufgefordert, spätestens jedoch auf Verlangen des AG,des Prüfingenieurs bzw. des Tiefbauamtes, ist vom AN,unentgeltlich für den AG, der Nachweis der Druckfestigkeit für verfüllte und verdichtete Bodenmassen zu erbringen. Über die geforderte Tragfähigkeit der Gründungsebene ist ein Nachweis unter Zuhilfenahme eines vereidigten Sachverständigen für den Erd- oder Grundbau zu führen. Die im Bodengutachten geforderte Tragfähigkeit der Baugrubensohle ist vom AN  nachzuweisen. 2.2 Ausführung Der Arbeitsablauf, die Art des Bodenabtrages sowie die Transporte sind vom AN unter Berücksichtigung der sich aus den ggf. beigefügten Unterlagen ergebenden Festlegungen und Randbedingungen zu wählen. Aushubmaterial ist, soweit kein kontaminiertes Material vorgefunden wird, nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung. Im Falle des Auffindens kontaminierten Materials bzw. von Auffüllungen, Bauschutt etc. liegt es in der Verantwortung des AN, Beprobungen zu organisieren. Die Durchführung der Beprobung erfolgt in einem Labor nach Vorgabe des AG. Die hierfür entstehenden Kosten sind dem AG rechtzeitig zur gesonderten Vergütung anzuzeigen. Die Entsorgung erfolgt unter gutachterlicher Begleitung durch den AN, sie ist zu belegen und nachzuweisen. Ferner ist der Umfang kontaminierten Materials durch Tagesberichte, durch einen Bodenkatasterplan und einen Erdmassenaufmaßplan zu dokumentieren. Das Verbringen des kontaminierten Materials erfolgt auf eine Verwertungs-/Entsorgungsanlage nach Vorgabe des AG. Die Baugrube wird anhand einer vom AN erstellten und vom AG freizugebenden Aushubplanung ausgeführt. Im Rahmen der Gesamtleistung ist vom AN zur Baugrubenabnahme eine abschließende Baugrundbeurteilung durch den vom AN beauftragten ÖbVI-Baugrundgutachter zu erstellen. Soweit Bodenaustausch- bzw. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese mit dem Baugrundgutachter abzustimmen. Der aus dem, soweit vorhanden, beigefügten Baugrundgutachten vermutbare Leistungsumfang ist als Angebotsgrundlage zu berücksichtigen. Für die Verfüllung der Restbaugrube sind ausschließlich nichtbindige Erdbaustoffe zu verwenden. Die Verdichtung erfolgt lagenweise entsprechend den Erfordernissen unter Einhaltung der geforderten Lagerungsdichte. Der Verdichtungsgrad für Freianlagenbereiche ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Flächennutzung zu wählen. Der erreichte Verdichtungsgrad ist nachzuweisen. Der Beginn der Verfüllung ist dem AG anzuzeigen. Baufortschrittsabhängige Leistungen, Hilfsleistungen und Provisorien sind, soweit bauüblich erforderlich, einzuplanen. Hierzu zählen u. a.: Zufahrtsrampen (zeitlich versetzt) sowie deren Sicherung/Spundung, Böschungen, Winkel, Sicherungen, Mehraushub, Rampen und deren zeitversetzter Ausbau, verbleibende Bermen zur Lagesicherung. Im Auftrag des AN erstellt ein ÖbVI-Vermesser ein Aufmaß des fertiggestellten Planums sowie ein Messpunktraster < 3,00 m über die gesamte Höhe der Baugrubenumschließung. Die Höhenangaben sind auf NN zu beziehen. Der AN errichtet alle für die Ersteinmessung der nachfolgenden Leistungen erforderlichen Absteckungen und Schnurgerüste. Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche bereits vorhandenen Absteckungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen zu sichern. 2.3 Material, Güte Soweit sich aus dem Bodengutachten ergibt, dass Bauschuttrecycling für Verfüllungsmaßnahmen geeignet ist, kann bei Nachweis der Nichtkontamination, der Verdichtungs- und Versickerungsfähigkeit hierauf zurückgegriffen werden. Aschen, Schlacken und sonstige Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Lediglich Mineralgemisch-Recycling ist unter Vorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises zulässig. Die Einholung der Unbedenklichkeitsnachweise ist Aufgabe des AN. 2.4 Oberfläche Soweit eine Außenanlagenplanung vorliegt, stellt der AN das Baugelände bis zu einer Höhe von 30 cm unter OFF profilgerecht her. 2.5 Aufmaß Das Aufmaß erfolgt nach festem Boden anhand vom AN zu erstellender Aufmaßzeichnungen. Die Wiederverfüllung darf erst nach der Freigabe der Aufmaßzeichnungen durch den AG erfolgen, da sonst bei Vergütungsstreitigkeiten kein Anspruch des AN auf Vergütung streitiger Mengen besteht. Soweit kein Höhenaufmaß des Geländes oder bereits vorhandener Baugruben vorliegt, erstellt der AN im Rahmen seines Leistungsnachweises ein Erstaufmaß der Bestandsprofilierung zu seinen Lasten. Die Arbeitsausführung des AN beginnt erst nach Freigabe dieses Aufmaßes durch den AG. Die Abfuhr kontaminierten Materials ist nur mit Wiegekarte, Lkw-Kennzeichen oder Containernummer zulässig. Die Wiegekarte der annehmenden Stelle muss bei Abrechnung der Arbeiten vorgelegt werden. Jeder von der Baustelle abfahrende Lkw ist den AG zur Abfahrt anzumelden und freigeben zu lassen, ansonsten verliert der AN seinen Vergütungsanspruch. 2.6 Vergütung Die Vergütung der Massen bei Abrechnung erfolgt nur nach mindesterforderlichem Aushub samt Böschungswinkel 45°. Führt der AN nach seiner Wahl voll- oder großflächigen Aushub mit anschließender Wiederverfüllung aus, erfolgt die Abrechnung ungeachtet dessen nach erforderlichen Massen. Ein entsprechendes Aufmaß, Nachweise und ein Aushubplan sind vom AN als Abrechnungsgrundlage zu erstellen. 2.7 Kampfmittel/historische Funde Funde von Kampfmitteln (Bomben, Munition, Sprengkörper, Chemikalien) sind umgehend dem AG und den zuständigen Behörden zu melden. Der AN wird unverzüglich die nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen veranlassen. Sollten vorgenannte Arbeiten bzw. Maßnahmen notwendig werden, so führen diese in keinem Falle zu einer Verlängerung der Ausführungsfristen. Die Kampfmittelberäumung und Entfernung liegen im Verantwortungsbereich des AG. 2.8 Beseitigung von Tagwasser Sämtliches anfallendes Tagwasser infolge von Niederschlägen ist durch den AN ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen.
ZTV Erdarbeiten
ZTV Entwässerungskanalarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Entwässerungskanalarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich in der Planung vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau und an den Kanalanschlussschächten tatsächlich vorhandenen Höhen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit durch Höheneinmessungen festzustellen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Bagger, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AG Entwässerungsanlagenpläne zur Verfügung stellt, sind diese vom AN auf Plausibilität, Dimensionierung, geplante Gefälle und Höhenlagen sowie die Erfordernis anzuschließender Objekte, Rückstauverschlüsse, Reinigungsöffnungen usw. zu prüfen und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baukörper sowie mit den Anschlussbedingungen der örtlichen Abwasserbetriebe zu prüfen. Der AN prüft gleichfalls unaufgefordert, ob Entwässerungskanalleitungen durch wasserundurchlässige Betonbauteile hindurchgeführt werden und nimmt Einsicht in ein ggf. vorliegendes WU-Konzept zur rechtzeitigen Prüfung darüber, ob zum Einbau in WU-Konstruktionen geeignete, Abdichtungsfunktion aufweisende Einbauteile geplant und ausgeschrieben sind. soweit dies bei Durchdringung von WU-Konstruktionen mit Entwässerungskanalanlagen nicht der der Fall sein sollte, meldet der AN dem AG gegenüber unverzüglich Bedenken an! Die Prüfung der Eignung der ausgeschriebenen und geplanten Materialien obliegt dem AN insbesondere unter der Maßgabe, dass unterhalb von Baukörpern Rohrleitungen als Kunststoffrohr in Mindest-Ringsteifigkeit SN10 (KG2000-Rohrmaterial oder höherwertig) und als Metallrohr mindestens Edelstahlrohr zum Einbau vorgesehen ist, auch wenn dies nicht durch Normen ober Anschlussbedingungen vorgegeben ist. Selbes gilt für die Entwässerungskanalrohre von Verkehrsflächen und Parkgaragen, die mindestens in Edelstahlrohrmaterial (Werkstoffnummer 1.4404 (V4A)) auszuführen sind. Sehen Planung und Ausschreibung von diesen allgemeinen Vorgaben im Einzelfall Abweichendes vor, so teilt der AN dem AG dies rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführung schriftlich mit, um eine bewusste, gleichfalls schriftliche Entscheidung des AG darüber zu erhalten, welche Materialien zur Ausführung gelangen sollen. Bei Erfordernis meldet der AN so rechtzeitig vor Leistungserbringung Bedenken gegen die vom AG vorgelegte Planung an, dass der AG innerhalb 14 Tagen Abhilfe durch Umplanung schaffen kann, ohne dass die Bauausführung des AN hierdurch behindert wird. Überarbeitet der AN Planungen des AG selber, so sind die überarbeiteten Pläne dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. 3 Ausführung 3.1  Leitungseinbau Alle vom AN eingebauten Entwässerungskanalleitungen sind unmittelbar nach dem Einbau vom AN zu überdecken oder zu schützen. Dies betrifft auch den Einbau von Rohrdeckeln an sämtlichen offenen Leitungsenden zur Vermeidung jeglichen Schmutzeintrags. Werden Grundleitungen durch Fundamente oder andere Bauteile hindurch geführt oder verlaufen sie unterhalb von oder querend zu Bauwerkstrennfugen, so prüft der AN, ob erforderliche Bewegungsmöglichkeiten für seine Rohre auch unter der Maßgabe gegeben sind, dass die errechneten maximalen Setzungsbewegungen eintreten. Senkrechte Grundleitungen, die Fall- oder Standrohranschlüssen dienen, sind mit einer Verbindungsmuffe in Höhe -20 bis -50 cm unterhalb OK geplante Freianlagenoberfläche auszuführen, so dass vom Folgegewerk dicht unterhalb der geplanten Geländeoberfläche angeschlossen werden kann. Die Rohrstutzen sind für die Dauer der Bauzeit mind. 0,30 m über geplante Freianlagenoberfläche zu führen und mit Deckeln zu verschliessen. 3.2  Druckprobe nach Leitungseinbau Der AN führt unmittelbar nach Leitungseinbau und -überdeckung eine Leitungsspülung mit Druckprobe gemäß EN 1610 durch. Als Grundlage hierfür errechnet der AN selbstständig die zulässigen Druckabfallwerte und dokumentiert die Druckprobe gemäß Anforderungen der Norm vollständig und so weitreichend, dass sämtliche diesbezüglichen Anforderungen der örtlichen Abwasserbetriebe erfüllt sind und die Voraussetzungen zur Zustimmung zum Anschluss an das öffentliche Abwassernetz gegeben sind. Die Übergabe der Dokumentation erfolgt innerhalb drei Tagen nach Durchführung der Druckprobe vom AN an den AG in Dateiform (PDF) und Papierform (dreifach). Führt der AN die Druckprobe nicht unmittelbar nach Fertigstellung der entsprechenden Leistungssystemabschnitte aus, so dass die Leitungen durch Folgeleistungen anderer Gewerke überdeckt werden, trägt der AN alle hieraus gegebenfalls entstehenden Mehraufwendungen und Schäden Dritter. 3.3  Dokumentationsplanung Ergeben sich erkennbare Abweichungen bei der Ausführung der Entwässerungskanalarbeiten von der Planung, so sind diese vom AN unaufgefordert mit genauen Aufzeichnungen, Verortungen und Fotos zu dokumentieren. Der AN bietet dem AG in diesem Fall eine Revisions- oder Dokumentationsplanung über die ausgeführten Arbeiten unaufgefordert an, soweit die diesbezüglichen Leistungen nicht ausgeschrieben sind. Mehraufwendungen und Schäden, die aus vom AN nicht dokumentierter und von der Planung abweichender Leitungsverlegung resultieren, gehen, auch über den Gewährleistungszeitraum hinaus, zu Lasten des AN. 3.4  Späterer Unterhalt der Entwässerungskanalanlagen Soweit die vom AN errichteten Entwässerungskanalanlagen regelmäßiger Inspektion und Wartung bedürfen, erstellt der AN für den AG rechtzeitig vor der Abnahme einen Inspektions- und Wartungsplan, aus dem alle erforderlichen Arbeiten und deren Erbringungsorte ersichtlich sind. Soweit entwässerungsrinnen und Einläufe vorgesehen sind, die von Folgegewerken ausgeführt werden, bezieht der AN diese in seine diesbezüglichen Planerstellung mit ein. Gleichfalls übergibt der AN dem AG ein Angebot für die Durchführung dieser Inspektions- und Wartungsarbeiten für die Dauer des Gewährleistungszeitraums. Der AN lässt sich den Empfang der vorgenannten Unterlagen schriftlich vom AG bestätigen.
ZTV Entwässerungskanalarbeiten
ZTV Drän-/Versickerungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Drän-/Versickerungsarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18308 Drän-/Versickerungsarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AK GWS: Arbeitskreis Grundwasserschutz e. V., BFA Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. 2 Vorbereitung und Planung Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn prüft der AN, ob eine nachvollziehbare Versickerungsberechnung für den Rigolenanschluss vorliegt und ob die AG-seitige Planung Revisions- und Spülrohre in mindestens erforderlichem Umfang enthält. Dränageleitungen sind in einer Höhenlage unterhalb der Bodenplatte einzubauen. Die hierfür erforderlichen Erdarbeiten samt Abfuhr des Aushubmaterials gehören zum Leistungsumfang des AN. Der Anschluss von Dränageleitungen an Entwässerungseinrichtungen ist nur mit gesonderter behördlicher Genehmigung zulässig. Stellen Planungen des AG Anschlüsse von Dränagen an Entwässerungsanlagen dar, verlangt der AN unaufgefordert den Nachweis der Zulässigkeit dieser Anschlüsse vom AG. Insoweit meldet der AN Bedenken gegen die Anbindung von Dränagen an Entwässerungssysteme rechtzeitig vor Ausführung an. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Der AN besorgt sich rechtzeitig vor Beginn seiner unterirdischen Arbeiten unaufgefordert die Kataster- und Leitungspläne des Baugrundstücks und erforderlichenfalls auch der angrenzenden Flächen. Die Örtlichkeit ist durch den AN auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu überprüfen. Ferner hat sich der AN vor Beginn der Erdarbeiten bei allen infrage kommenden Leitungsträgern über mögliche Leitungen zu informieren. Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, Absteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel) und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN. Der AN klärt selbstständig auf, ob besondere Anforderungen an den Gewässerschutz bestehen, und beachtet die entsprechenden Regelungen beim Einbau von Leitungen und beim Einsatz von Gerätschaften, die Mineral- oder Synthetiköl als Betriebsmittel benötigen. Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten vom AN im Hinblick auf Gefälle, Lage und Höhe zu vermessen; das Ergebnis ist planerisch als Bestandsaufmaß darzustellen. Sind Aushubarbeiten im Bereich von zu erhaltendem Baumbestand auszuführen, führt der AN unaufgefordert und eigenverantwortlich die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Eingriffe durch. Anfallendes Aushubmaterial ist, soweit kein kontaminiertes Material vorgefunden wird, nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Der Entsorgungsnachweis über die ordnungsgemäße Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung. Auf der Baustelle wieder benötigte Oberböden sind in trapezförmigen Mieten, Höhe maximal 1,50 m, zu lagern. Die Böschungen dieser Mieten sind abzugleichen; die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen. Wiedereinzubauender Boden ist nur dann abzufahren, wenn die Platzverhältnisse zur Zwischenlagerung auf der Baustelle nicht ausreichend sind. Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche bereits vorhandenen Absteckungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen zu sichern. 3.2 Ausführung Die Dränageschicht soll das Bauwerk gegen stauende Nässe und Kapillarfeuchte schützen. Der Aufbau und die Dicke sind entsprechend zu bemessen. Ferner ist die Dränage so auszubilden, dass die Bauwerkslasten sicher in den Untergrund abgeleitet werden können. Vor dem Einbringen von Sickerpackungen sind die Dränageleitungen und Kontrollschächte eigenverantwortlich und unaufgefordert vom AN auf die Einhaltung von Gefälle und Richtung zu prüfen. Die Dränageleitung ist vor der Hinterfüllung zu spülen und im Beisein des AGs auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Hierzu ist ein Protokoll anzufertigen. Die Lieferung, der Einbau und Anschluss eventuell erforderlicher Pumpen und Messeinrichtungen sind, soweit nicht anders beschrieben, zu berücksichtigen. ====================================================
ZTV Drän-/Versickerungsarbeiten
00 Baustelleneinrichtung
00
Baustelleneinrichtung
00.__.001 Baustelleneinrichtung für Erdarbeiten Baustelleneinrichtung für Baugrubenaushub, Strassenabbruch, Grundleitungen, Rückverfüllung sowie andere Erdarbeiten. liefern, vorhalten und beräumen.
00.__.001
Baustelleneinrichtung für Erdarbeiten
1.00
psch
05 Vorbereitende Maßnahmen
05
Vorbereitende Maßnahmen
Abbruch und Rückbau Abbruch und Rückbau
Abbruch und Rückbau
05.__.002 Aspahltdecke abbrechen/entsorgen Asphaltdecke der alten Baustraße abbrechen, aufladen und abtransportieren einschl. Deponiekosten
05.__.002
Aspahltdecke abbrechen/entsorgen
65.00
m2
05.__.004 Asphaltdecke schneiden Asphaltdecke bis d=20cm am Baugrubenrand schneiden
05.__.004
Asphaltdecke schneiden
O
10.00
m
05.__.006 Hindernis, Beton,i.Boden abbrechen Hindernis aus Beton im Boden im Rahmen der Aushubarbeiten abbrechen, abfahren und entsorgen.
05.__.006
Hindernis, Beton,i.Boden abbrechen
20.00
m3
05.__.008 Hindernis, Mauerwerk/Bauschutt i.Boden abbrechen Hindernis aus Mauerwerk/Bauschutt im Boden im Rahmen der Aushubarbeiten abbrechen, abfahren und entsorgen.
05.__.008
Hindernis, Mauerwerk/Bauschutt i.Boden abbrechen
25.00
m3
Zufahrt Baugrube Das Baufeld wurde vorher als Baustelleneinrichtung für benachbarte Wohnbabauung genutzt. Oberboden ist nicht vorhanden. Momentan ist eine ca. 80cm dicke Schottertragschicht auf dem Grundstück eingebaut, welche im Zuge des Baugrubenaushubes für die Erstellung der Baugrubenzufahrt genutz werden muß.
Zufahrt Baugrube
05.__.010 Pflasterbelag entsorgen Pflasterbelag der Parkplätze einschl. Randsteine, aufnehmen und entsorgen
05.__.010
Pflasterbelag entsorgen
8.00
m2
05.__.012 Schottertragschicht aufbr./ents.,bis40cm Schottertragschicht im Strassen- und Parkplatzbereich aufbrechen und aufnehmen. Das Material zur Wiederverwendung seitlich lagern. Schichtdicke : 40 cm
05.__.012
Schottertragschicht aufbr./ents.,bis40cm
7.50
m3
05.__.014 Beton-Bordsteine entfernen Beton-Bordsteine inkl. Bettung aufnehmen und entfernen
05.__.014
Beton-Bordsteine entfernen
10.00
m
05.__.016 Zufahrt Rampe profilgerecht ausheben und Grobplanum Zufahrt Baugrube profilgerecht ausheben und Grobplanum herstellen, Aushubmaterial laden, transportieren, einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel. Zweck: Aushub für Baugrube mit Arbeitsräumen und geböschten Bereichen Vorleistung: Oberbodenaushub Folgeleistung: Restaushub/Planum Homogenbereiche: siehe Baugrundgutachten Oberer Horizont Homog: 0,20 m unter OKG Unterer Horizont Homog: ca. 4,40. m unter OKG Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300
05.__.016
Zufahrt Rampe profilgerecht ausheben und Grobplanum
95.00
m3
05.__.018 Schottertragschicht von bestehender Baustelleneinrichtung Schottertragschicht von bestehender Baustelleneinrichtung lösen zur Baustellenrampe transportieren und fachgerecht verdichtet einbauen. Dicke ca. 50cm
05.__.018
Schottertragschicht von bestehender Baustelleneinrichtung
47.50
m2
05.__.020 Sichern Gehweg+ Borde Herstellen einer temporären Schutzmaßnahme für den bestehenden Gehweg im Bereich der Baustellenzufahrt. Die Leistung umfasst das fachgerechte Aufnehmen des vorhandenen Pflasterbelags und der Bordsteine. Das aufgenommene Material ist zu sichern, zu lagern und für den späteren Wiedereinbau vorzuhalten. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die zwischengelagerten Pflastersteine und Borde wieder fachgerecht in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, einschließlich der Herstellung des Unterbaus und der Fugen.
05.__.020
Sichern Gehweg+ Borde
12.00
m2
05.__.022 herstellen Baustraße Asphalt Herstellen einer temporären Baustellenzufahrt als asphaltierte Fläche. Die Leistung umfasst das Liefern, Einbauen und Verdichten einer Schottertragschicht als Unterbau (Dicke ca. 30 cm) sowie das Aufbringen einer Asphalttragschicht (Dicke ca. 10 cm). Die Fläche ist profilgerecht und mit ausreichendem Gefälle für die Entwässerung zu erstellen. Ebenfalls enthalten sind das spätere Aufnehmen und die fachgerechte Entsorgung der Asphaltschicht sowie des Unterbaus nach Beendigung der Baumaßnahme.
05.__.022
herstellen Baustraße Asphalt
48.00
m2
05.__.024 Reinigen der Baustellenzufahrt Regelmäßiges reinigen der Baustellenzufahrt und Anliegerstraße im Zuge der Erd- und Auffüllarbeiten.
05.__.024
Reinigen der Baustellenzufahrt
40.00
St
05.__.026 Baumschutz, Holz, H=3,00m Auf- und Abbau von Baumschutz gegen mechanische Beschädigungen, durch das Erstellen einer ca. 3,00 m hohen Holzkonstruktion. Gebrauchsüberlassung: 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) Ortsangabe: Aufstellung nach Angaben des AG
05.__.026
Baumschutz, Holz, H=3,00m
10.00
St
05.__.028 Baumschutz, Holz, H=3,00m, vorhalten + betreiben Baumschutz aus Holz, vorhalten und betreiben, über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: 75 Wochen
05.__.028
Baumschutz, Holz, H=3,00m, vorhalten + betreiben
750.00
StWo
Vorbereitung Innenhof Vorbereitung Innenhof da nach Erstellung des Wohnhauses die Zufahrt zum Innenhof stark eingeschränkt ist, ist im Zuge der Erdarbeiten der Innenhof bis auf eine Höhe von 192,90mNN auszukoffern. Dies entspricht einer flächigen Aushubtiefe vonca. 1,0m. Hierbei ist der Erdsondenschacht zu beachten. Die Erdsonden ansich liegen ca. 1,2m tiefer.
Vorbereitung Innenhof
05.__.030 Flächenaushub, Schottertragschicht Flächenaushub profilgerecht ausheben und Grobplanum herstellen, Aushubmaterial laden, transportieren, einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel. Zweck: Aushub für Innenhof als Grobplanum Vorleistung: Abtrag STS Oberer Horizont Homog: 193,80 mNN = OKG Unterer Horizont Homog: 192,90 mNN Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300
05.__.030
Flächenaushub, Schottertragschicht
966.60
m3
05.__.032 Kies-Schotter-Gemisch, Kranstellplatz,d=50cm Kies-Schotter-Gemisch auf Flieslage als hochbelastbare Kranstellfläche einbringen und verdichten. Material STS vom Innenhof kann verwendet werden. Standort ist mit der Bauleitung abzustimmen. Material ist nach Kranabbau zu lösen und zu entsorgen. Einbaudicke: 50 cm Körnung: 4/32 Verdichtungsgrad DPr.: 100% Abmessung ca. 6x6m
05.__.032
Kies-Schotter-Gemisch, Kranstellplatz,d=50cm
36.00
m2
05.__.034 Schnurgerüste für Gebäudeachsen Erstellung von Schnurgerüsten außerhalb der Baugrube bzw. Achsen der Keller und der Tiefgaragen zur Absteckung durch einen bauseits bestellten Vermessungsingenieur. Ausführung: 3Stk.  Holzpfosten 10x10cm, Länge ca. 1,50m mit horizontaler Bohlenlage mind 3cm dick und 2m lang. Die Gerüste müssen für den Zeitraum bis der Keller / Tiefgarage standsicher erstellt ist, geschützt werden, inkl. Demontage nach Anweisung der Bauleitung. Abrechnung pro Schnurgerüst
05.__.034
Schnurgerüste für Gebäudeachsen
8.00
St
05.__.036 Schnurgerüste in der Baugrube Erstellung von Schnurgerüsten in der Baugrube zur Eimessung von Einzelfundamenten für Stützen, Aufzugsgruben, Hebeanlagen u.ä. zur Absteckung durch einen bauseits bestellten Vermessungsingenieur. Ausführung: 3Stk.  Holzpfosten 10x10cm, Länge ca. 1,50m mit horizontaler Bohlenlage mind 3cm dick und 2m lang. Die Gerüste müssen für den Zeitraum bis die Fundamente standsicher erstellt ist, geschützt werden, inkl. Demontage nach Anweisung der Bauleitung. Abrechnung pro Schnurgerüst
05.__.036
Schnurgerüste in der Baugrube
8.00
St
05.__.038 Deklarationsanalyse, Fachgutachter Fachgutachterliche Überwachung der Aushubmaßnahmen, Beauftragung eines Bodengutachters durch den AN, um das aufgehaldete Aushubmaterial nach den Regeln des LAGA-Merkblatt PN` 98 zu beproben. Das Aushubmaterial ist entsprechend seiner Einstufung nach LAGA-Liste zu entsorgen. Die Entsorgung ist zu belegen und nachzuweisen.
05.__.038
Deklarationsanalyse, Fachgutachter
O
1.00
St
05.__.040 Entsorgungs- und Verwertungskonzept Baufeld A - Erstellung des Entsorgungskonzeptes gem.   Abfallwirtschaftlicher Bewertung vom IB für Baugrund   JACOBI GmbH, S18-104vom 29.11.2018 in   der Anlage,   incl. Benennung und Eignungsnachweise der   zugelassenen Deponien, - Bestätigung des Entsorgungskonzeptes durch   Umweltamt/ Abfallbehörde - Übergabe des bestätigten Entsorgungskonzeptes an den   Bauherrn, spätestens 1 Woche vor Beginn der   Tiefbauarbeiten. Ingenieurbüro für Baugrund JACOBI GmbH Straße des Friedens 4 99094 Erfurt Tel.: (0361) 22 54 54 8 Fax: (0361) 22 55 16 9 info@ib-baugrund-jacobi.de
05.__.040
Entsorgungs- und Verwertungskonzept Baufeld A
O
1.00
pau
05.__.042 Schachtscheine beantragen Schachtscheine bei den Versorgern beantragen, Gebühren gesondert an den Bauherren
05.__.042
Schachtscheine beantragen
O
1.00
psch
05.__.044 Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen für die Baustellenzufahrt und Überfahrt über den Gehweg. Gebühren gehen an den Bauherren.
05.__.044
Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
O
1.00
psch
05.__.046 Beschilderung nach RSA-Richtlinien Beschilderung der Baustelleneinrichtung innerorts nach RSA-Richtlinien in Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden liefern, aufstellen und nach Anweisung der Bauleitung wieder abtransportieren.
05.__.046
Beschilderung nach RSA-Richtlinien
O
1.00
psch
15 Baugrubenaushub
15
Baugrubenaushub
1 -
[1]
-
E
15.__.002 Baugrubenaushub, Bodenklasse 3-4, entsorgen Baugrube profilgerecht ausheben und Grobplanum herstellen, Aushubmaterial laden, transportieren, einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel. Zweck: Aushub für Baugrube mit Arbeitsräumen und geböschten Bereichen Vorleistung: Oberbodenaushub Folgeleistung: Restaushub/Planum Homogenbereiche: siehe Baugrundgutachten Oberer Horizont Homog: 0,20 m unter OKG Unterer Horizont Homog: ca. 4,40. m unter OKG Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300
15.__.002
Baugrubenaushub, Bodenklasse 3-4, entsorgen
5,334.20
m3
15.__.004 zusätzlicher Aushub, wie Pos. zuvor zusätzlicher Aushub, wie zuvor bis auf tragfähigen Baugrund nach Vorgabe Baugrundgutachter für Schottertragschicht. Baugrube profilgerecht ausheben und Grobplanum herstellen, Aushubmaterial laden, transportieren, einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel.
15.__.004
zusätzlicher Aushub, wie Pos. zuvor
1,011.85
m3
15.__.006 Baugrubenaushub, Bodenklasse 3-4, lagern Baugrube profilgerecht ausheben und Grobplanum herstellen, Aushubmaterial nach Angabe der Bauleitung auf festgelegte Flächen transportieren und für die späteren Wiederverwendung lagern. Zweck: Aushub für Baugrube mit Arbeitsräumen und geböschten Bereichen Vorleistung: Oberbodenaushub Folgeleistung: Restaushub/Planum Homogenbereich: s. Baugrundgutachten Oberer Horizont Homog: .... unter OKG Unterer Horizont Homog: .... m unter OKG Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300
15.__.006
Baugrubenaushub, Bodenklasse 3-4, lagern
O
1,500.00
m3
15.__.008 Baugruben-Restaushub, Bodenklasse 3-4, entsorgen Restaushub der Schutzschicht, profilgerecht ausheben und Grobplanum herstellen, hier besonders im Bereich des Höhenversprungs um 35cm des Planums; Aushubmaterial laden, transportieren einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel. Vorleistung: Baugrubenaushub Folgeleistung: Planum Bodenklasse:  3-4, gem. DIN 18300 Homogenbereich: s. Baugrundgutachten Aushubtiefe: ca. 30 cm
15.__.008
Baugruben-Restaushub, Bodenklasse 3-4, entsorgen
303.56
m3
15.__.010 Baugrubensohle planieren + verdichten Feinplanum der Baugrubensohle einschl. Verdichten mit geeignetem Gerät, einschl. der Höhenversatz im Bereich Fahrrad-/Müllraum ist Niveaugenau darzustellen. überschüssiges Material entsorgen nach AVV-Schlüssel. Toleranz max.: nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 1 Verdichtungsgrad DPr.: 100 %
15.__.010
Baugrubensohle planieren + verdichten
1,011.85
m2
15.__.012 Böschung mit Folie abdecken Böschung der Baugrube zur Sicherung gegen Tagwasser mit Polyethylenfolie,  0,5 mm stark, abdecken, einschl. windsicherer Befestigung, laufendem Unterhalt und späterer Beseitigung nach Aufforderung durch die Bauleitung.
15.__.012
Böschung mit Folie abdecken
O
750.00
m2
15.__.014 Aushub Einzelfundament, Stützen+TRH Aushub für Streifenundamente Stützen+ Treppenhaus u.ä.  einschl. Herstellen des Planums der Sohle und Arbeitsraum. bauseitige Verfüllung vor Baugrubenaushub mit Magerbeton. Aushubmaterial ist zu entsorgen. Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300 Aushubtiefe: bis 4,00 m Fundamentgröße: Streifenfundament für Stützen 40,5x0,7x3,8m Streifenudament für TRH 4,4x1,05x2,4m 3,0x0,4x2,4m 3,8x0,4x2,4m
15.__.014
Aushub Einzelfundament, Stützen+TRH
125.35
m3
15.__.016 Aushub Einzelfundament, Aufzug+Hebeanl. Aushub für Einzel-/Stützen-/ Streifenundamente Unterfahrt Aufzug und Grube Hebeanlage u.ä.  einschl. Herstellen des Planums der Sohle und Arbeitsraum nach Erstellung der Bauteile durch den Rohbauer verfüllen und fachgerecht verdichten. Aushub im Bereich der Schottertragschicht. Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300 Aushubtiefe: bis 1,25 m unter Planum Fundamentgröße: Aufzug 4,0x4,0x0,3 Hebeanlage 1,4x1,4x1,0 Stützen aus KG 5St 1,5x1,5x0,4
15.__.016
Aushub Einzelfundament, Aufzug+Hebeanl.
11.26
m3
15.__.018 Aushub Streifenfundament, Aushub für Streifenfundamente einschl. Herstellen des Planums der Sohle. Aushubmaterial laden, transportieren einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel. Bodenklasse: 3-4, gem. DIN 18300 Aushubtiefe: bis 1,25 m Fundamentbreite: 0,8 m i. M. Müllraum
15.__.018
Aushub Streifenfundament,
34.00
m3
15.__.020 Geotextil Vliesstoff Überlappungs-B 20cm Schicht aus Geotextilien, Vliesstoff, Dränleistung mind. 0,1 l/s x m, Einbau in Baugrube, Überlappungsbreite mind. 20 cm. Flächengewicht: 300 g/m2 (GRK3)
15.__.020
Geotextil Vliesstoff Überlappungs-B 20cm
O
1,011.00
m2
15.__.022 Schottertragschicht, d=100cm Schottertragschicht, lagenweise verdichtet. Niveaugleich zur Baugrubensohke herstellen, einschl. Versatz von 35cm. Zweck: Lastverteilungspolster Folgeleistung: Sauberkeitsschicht oder Wärmedämmplatten Einbaudicke: mind. 100 bis 135cm Material: Schotter RC 0/45 Körnung: 8-32 mm Toleranz: DIN 18202, Tab. 3, Zeile 1
15.__.022
Schottertragschicht, d=100cm
1,011.85
m3
15.__.024 zusätzlicher Bodenaustausch; wie Pos. zuvor zusätzlicher Bodenaustausch; wie Pos. zuvor auf tragfähigen Baugrund nach Vorgabe Baugrundgutachter als Baugrundrisiko. Zweck: Bodenaustausch Folgeleistung: Sauberkeitsschicht oder Wärmedämmplatten Einbaudicke: ca. 0,5m i.M. Material: Schotter RC 0/45 Körnung: 8-32 mm Toleranz: DIN 18202, Tab. 3, Zeile 1
15.__.024
zusätzlicher Bodenaustausch; wie Pos. zuvor
O
404.74
m3
15.__.026 Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll Prüfungen zur Ermittlung der Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeitswerte mittels Lastplattendruckversuche durchführen; Prüfprotokolle in dreifacher Ausfertigung. geforderter Verdichtungsgrad gem. Baugrundgutachten. je Haus min. 2 Lastplatten
15.__.026
Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll
4.00
St
15.__.028 Kontrollprüfung Lastplattendruckversuch Kontrollprüfung ZTV-LW auf besondere Anordnung des AG für Tragschicht ohne Bindemittel Prüfung für Verformungsmodul, mit dynamischem Lastplattendruckversuch TP BF-StB.
15.__.028
Kontrollprüfung Lastplattendruckversuch
O
2.00
St
20 Füllbeton
20
Füllbeton
20.__.002 Füllbeton C25/30 für unbewehrte Fundamente Liefern und Einbauen von Füllbeton C25/30 für unbewehrte Fundamente, in Erdschalung eingebaut (s. Pos. 15.014) Die Leistung umfasst die Lieferung des Betons zur Einbaustelle sowie den fachgerechten Einbau, das Verdichten sowie Niveaugenau abziehen (OK Füllbeton= 192,00mNN 15% Zuschlag für Erdausbruch ist bereits eingerechnet. Einbauort: Streifenfundament für Stützen 40,5x0,7x3,8m Streifenfundament für TRH 4,4x1,05x2,4m 3,0x0,4x2,4m 3,8x0,4x2,4m
20.__.002
Füllbeton C25/30 für unbewehrte Fundamente
144.15
m3
35 Rückverfüllung
35
Rückverfüllung
2 -
[2]
-
E
35.__.002 Hinterfüllung Bauwerke, Lagermaterial Hinterfüllung Bauwerke (Kellerwände, Arbeitsräume) vorhandenem Lagermaterial, verdichtet. Bodenklasse: 3-4 Tiefe: bis ca. 4,50 m Transportweite: bis 80,00 m Verdichtungsgrad D.Pr.: 100 %
35.__.002
Hinterfüllung Bauwerke, Lagermaterial
O
1,500.00
m3
35.__.004 Hinterfüllung Bauwerke, Liefermaterial Hinterfüllung Bauwerke (Kellerwände, Arbeitsräume) mit vom AN zu stellendem Liefermaterial, verdichtet. Die Rückverfüllung wird umlaufend bis auf eine Höhe von ca. 192,80 eingbaut. Änderung auf Anweisung baileitung möglich. Tiefe: bis 3,50 m Material: nichtbindiges Material gem. Vorgaben Baugrundgutachten Bodenklasse: 3-4 Verdichtungsgrad D.Pr.: 100 %
35.__.004
Hinterfüllung Bauwerke, Liefermaterial
1,237.29
m3
35.__.006 Auffüllung, Lagermaterial Großflächige Auffüllung mit seitlich lagerndem Aushubmaterial, profilgerecht eingebaut und verdichtet. Transportweite: bis 80,00 m Bodenklasse: 3-4 Auffüllhöhe: bis 4,0 m Verdichtungsgrad D.Pr.: 100 %
35.__.006
Auffüllung, Lagermaterial
O
450.00
m3
35.__.008 Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll Prüfungen zur Ermittlung der Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeitswerte der Rückverfüllung mittels Lastplattendruckversuche durchführen; Prüfprotokolle in dreifacher Ausfertigung. geforderter Verdichtungsgrad gem. Baugrundgutachten. Ortsangabe durch BL
35.__.008
Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll
6.00
St
40 Wasserhaltung
40
Wasserhaltung
40.__.001 Wasserrechtliche Genehmigung die Einholung sämtlicher wasserrechtlichen Genehmigungen  zur Einleitung in die Vorflut. Gebühren gehen an den Bauherren.
40.__.001
Wasserrechtliche Genehmigung
O
1.00
psch
40.__.002 Pumpensumpf herstellen räumen Betonbrunnenring DN1000 T bis 2m Pumpensumpf innerhalb der Baugrube ab Aushubsohle herstellen und räumen, aus Betonbrunnenringen, mit Umhüllung aus dränfähigem Füllstoff, Dicke mind. 15 cm, lichter Durchmesser 1000 mm, Tiefe bis 2 m.
40.__.002
Pumpensumpf herstellen räumen Betonbrunnenring DN1000 T bis 2m
O
6.00
St
40.__.003 Wasserhaltung,offen,einrichten,10-20 l/s Anlage zur offenen Grundwasserhaltung in der Baugrube liefern, montieren und wieder entfernen, inkl. aller erforderlicher Materialien und Geräte, ausreichend bemessen zur sicheren Trockenhaltung der Baugrubenfläche. Anlage besteht aus Tauchkörperpumpen mit automatischer Schaltung, Anschlussleitung an Sammler bzw. Absetzanlage sowie elektrischen Anschlüssen. Herstellung der Pumpensümpfe wird gesondert vergütet. Baugrubenfläche : je 500 m2 Anlage für Gesamtfördermenge von 10-20 l/sec.
40.__.003
Wasserhaltung,offen,einrichten,10-20 l/s
O
6.00
St
40.__.004 Wasserhaltung, offen, Betrieb, 10-20 l/s Anlage für offene Wasserhaltung der Baugrube vorhalten und betreiben. Anlage für Gesamtfördermenge von 10-20l/s. Abrechnung: Stück*Betriebsstunden
40.__.004
Wasserhaltung, offen, Betrieb, 10-20 l/s
O
120.00
Std
40.__.005 Neutralisationsanl. Absetzbecken pH-Messstreifen bis 10m3/h aufstellen anschließen abbauen Neutralisationsanlage im Absetzbecken mit pH-Messstreifen im Absetzbecken, Fördermenge bis 10 m3/h, aufstellen, anschließen und abbauen.
40.__.005
Neutralisationsanl. Absetzbecken pH-Messstreifen bis 10m3/h aufstellen anschließen abbauen
O
3.00
St
45 Grundleitungen
45
Grundleitungen
45.01 Leitungen unter der Bodenplatte
45.01
Leitungen unter der Bodenplatte
45.02 Leitungen im Arbeistraum
45.02
Leitungen im Arbeistraum
45.03 Leitungen im Rohrgraben
45.03
Leitungen im Rohrgraben
50 Sonstiges
50
Sonstiges
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten,Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm-/Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwands-verrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
50.__.001 Stundenlohn Facharbeiter nur nach Bedarf und Anweisung Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfaßt sind und nur auf ausdrückliche Anordnung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Facharbeiter Stundenlohnarbeiten werden nur durch den Auftraggeber, bzw. der örtlichen Bauleitung angewiesen. Der Stundennachweis ist Bestandteil der Rechnung und spätestens 1 Woche nach Durchführung der Bauleitung zum Abzeichnen vorzulegen.
50.__.001
Stundenlohn Facharbeiter nur nach Bedarf und Anweisung
O
10.00
h
50.__.002 Stundenlohn Helfer nur nach Bedarf und Anweisung Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Auszubildender Stundenlohnarbeiten werden nur durch den Auftraggeber, bzw. der örtlichen Bauleitung angewiesen. Der Stundennachweis ist Bestandteil der Rechnung und spätestens 1 Woche nach Durchführung der Bauleitung zum Abzeichnen vorzulegen.
50.__.002
Stundenlohn Helfer nur nach Bedarf und Anweisung
O
15.00
h
50.__.003 Maschinenstunde einschl. Bedienung Maschinenstunde einschl. Bedienung Stundensatz für den Verwendung von auf der Baustelle vorhandenen Baumaschinen wie: Bagger einschl. Anbauteile, Walze, Muldenkipper für nicht vorhersehbare Leistungen oder Hindernisse.
50.__.003
Maschinenstunde einschl. Bedienung
O
12.00
h