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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Sofern nicht anders angegeben verstehen sich alle Positionen inkl. Herstellung, Lieferung und Montage
Die im LV angegebenen Abmessungen sind Richtmaße zur Kalkulation und vom AN vor Beginn der Arbeiten zu verifizieren. Bei Pauschalpositionen werden Massenabweichungen unter 4% bei der Vergütung nicht berücksichtigt. Größere Massenabweichungen sind vor Ausführungsbeginn vom AN anzumelden.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Folgende Leistungen sind in die Positionen einzukalkulieren:
1.1 Unterkonstruktionen
nötige Unterkonstruktion und Befestigungen sind eigenverantwortlich zu definieren und mit der Fachplanung abzustimmen. Unterkonstruktionen sind in mindestens emissionsarmen Baumaterialien auszuführen.
1.2 Aussparungen/Öffnungen
Sämtliche Öffnungen, Aussparungen und Ausschnitte für haustechnische Gewerke, etc. müssen sauber ausgerichtet und symmetrisch angeordnet werden. Eine absolut sorgfältige und genaue Vermessung ist erforderlich.
1.3 Montageorte Haustechnik
Vorhandene Montageorte Haustechnik inkl. Revisionierbarkeit in Möbeln oder Wandverkleidung gemäß Fachplanung ELT sind eigenverantwortlich mit der Fachplanung abzustimmen.Der erhöhte Montageaufwand ist in die Positionen einzukalkulieren.
1.4 Verwendbarkeitsnachweis/Herstellervorschrift
Bei der Ausführungen der Arbeiten sind grundsätzlich der Verwendbarkeitsnachweis und die Herstellervorschrift einzuhalten.
1.5 Schutzmaßnahmen nach Fertigstellung
Fertiggestellte Einbauten sind vom AN eigenverantwortlich mit geeignetem Schutzmaterial
für die nachfolgende Gewerke zu schützen.
1.6 Zertifikate Genehmigungen, Gutachten, Prüfberichte und dergleichen, die zur behördlichen Abnahme notwendig sind, bzw. durch den AG gefordert werden, müssen vom AN beantragt und zur Abnahme vorgelegt werden. Ohne diese Unterlagen erfolgt keine Abnahme der Leistung.
1.7 Entsorgung
Alle ausgebauten Materialien und Bauabfälle gehen, soweit nicht anders vorgegeben, in das Eigentum des AN über und sind soweit möglich sortenrein und unverzüglich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (KrWG, GewAbfV) zu entsorgen. Recylierbare Materialien sind entsprechenden Kreisläufen zuzuführen.
Auf Verlangen sind dem AG Entsorgungsnachweise vorzulegen.
Entsorgungskosten sind in die Einzelpreise einzubeziehen.
2. Materialien
Alle verwendeten Ausbaumaterialien gemäß müssen EC1-Plus (sehr emissionsarm) aufweisen und gesundheitlich unbedenklich sein und dürfen nach Einbau keinesfalls ausdünsten. Es sind ausschließlich SVHC-freie, halogenfreie, Pestizid- und biozidfreie Baustoffe zu verwenden.
Es dürfen ausschließlich Holzwerkstoffe verwendet werden, die eine Formaldehydabgabe von unter 0,08ppm aufweisen und aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen (FSC oder PEFC)
Soweit nicht anders angegeben, kann das Material für die Konstruktionsplatten vom AN gewählt werden. Oberflächen gem. Angabe in Positionsbeschreibung.
3. Vorhandene Materialien
3.1 Boden: Estrich
3.2 Wände: Stahlbeton, Mauerwerk, Trockenbau
3.3 Decke: Rohdecke Stahlbeton, teilweise Abhängung Gipskarton
Allgemeine Vorbemerkungen
Angaben zum Bauvorhaben 1. Angaben zum Bauvorhaben
1.1 Bauherr
s. Adressblatt
1.2 Baumaßnahme
s. Adressblatt
1.3 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich im 1. OG eines sechsgeschossigen Geschäftshauses in der Innenstadt von Darmstadt.
Ein Personenaufzug ist vorhanden, muß aber entsprechend geschützt werden.
1.4 Zugang zur Baustelle
Der Zugang zur Baustelle sowie Halte- und Lademöglichkeiten sind jeweils mit der Bauleitung abzustimmen. Parkmöglichkeiten können nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Zur Lagerhaltung kann ausschließlich nach Absprache die umzubauende Fläche genutzt werden.
Ein Stellplatz für einen Abfallcontainer kann in Absprache mit der Bauleitung und der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Baustrom- und Bauwasser-Anschlüsse sind vorhanden.
Für die Höhenmessung im Gebäude sind keine Höhenmarken vorhanden.
2. Ausführung
Grundlage für die Ausführung der Arbeiten ist die VOB
in den Teilen A-C. Es gelten alle Rechts-, DIN und Normvorschriften, die derzeit Gültigkeit haben.
Entgegen §13 Nr. 4 (1) VOB/B beträgt die Gewährleistung 5 Jahre. Der AN haftet für die vertragsmäßige, mängelfreie Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Das gleiche gilt für Materialmängel und für Mängel von Arbeiten von Lieferanten oder Vorunternehmern sowie für erkennbarer fehlerhafter Anweisung der Bauleitung. Wenn Mängel vor Ablauf der Verjährungsfrist - Gewährleistung/Sachmängelhaftung - vom Auftraggeber schriftlich gerügt werden, so wird der Ablauf der Verjährungsfrist bis zur endgültigen Behebung der
Mängel unterbrochen. Gerügte Mängel sind während der Gewährleistungsfrist nach 1. Aufforderung fachgerecht und dauerhaft zu beseitigen.
2.1 Leistungsbeschreibung und Pläne
Grundlage des Angebotes sind die Leistungsbeschreibung, Detailvorgaben, Pläne der Innenarchitekten und Architekten. Bei Widersprüchen ist vor Abgabe eines Angebots die Klärung mit der ausschreibenden Stelle
herbeizuführen.
Vor Abgabe eines Angebotes kann eine Besichtigung des umzubauenden Bereichs nach Absprache ermöglicht werden.
Die den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Zeichnungen dienen der Kalkulation, sind keine Ausführungspläne. Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailzeichnungen beigelegt sind, gelten diese
verbindlich für das Angebot. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Richtmaße. Der AN hat vor Anfertigung der Ausführungsplanung vor Ort ein Aufmaß durchzuführen, danach sind die genauen Maße festzulegen.
2.2 Zeichnungen des Bieters im Auftragsfall
Im Auftragsfall sind vom Bieter über sämtliche Positionen der Gewerke Tischler- und Schlosserarbeiten, Möblierung sowie sämtliche Sonderkonstruktionen Ausführungszeichnungen nach erfolgtem Aufmaß zu erstellen. Diese sind min. 10 Werktag vor Fertigungsbeginn dem Architekten vorzulegen und von diesem genehmigen zu lassen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet.
2.3 Oberflächen
Lackierungen sind min. zweifach incl. Zwischenschliff auszuführen.
3. Baumontage - Nebenleistungen
3.1 Termine :
s. Deckblatt
3.2 Gerüste
Aufwendungen für erforderliche Gerüste und Leitern sind in die Positionen einzukalkulieren. Die gültigen Arbeitsschutzbestimmungen sind einzuhalten.
3.3 Maße und Maßaufnahme am Bau
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Maßaufnahme am Bau durchzuführen. Er hat vor Fertigungsbeginn zu prüfen, ob die Ausführung am Bau nach den vereinbarten Details und den zulässigen Toleranzen erfolgt ist. Für Toleranzen gelten DIN
18202, Blatt 1 und 4, DIN 18203, Blatt 1. Änderungs- oder Zusatzmaßnahmen sind vor Fertigungsbeginn zu vereinbaren. Abweichend hiervon kann die Fertigung nach theoretischen Maßen (Planmaßen) vereinbart werden.
3.4 Meterrisse, Achsen, Einbauebene
Die Montage muss flucht- und lotgerecht nach vom AN in jedem Geschoss anzulegenden Meterrissen und Achsen erfolgen.
3.5 Befestigungsmittel
(Schrauben, Dübel, Bolzen usw.) werden in der Leistungsbeschreibung in der Regel nicht angegeben. Sie sind vom Auftragnehmer nach den gültigen Normen und Vorschriften, unter Berücksichtigung der statischen und konstruktiven Einflüsse zu wählen und in
die Einheitspreise einzurechnen. Es dürfen nur Konstruktionen, Befestigungsmittel verwendet werden,die von einer amtlichen Materialprüfanstalt zugelassensind.
Rohbaudecken sind thermisch aktiviert. Bohrungen sind daher ausschließlich bis zu einer maximalen Tiefe von 30mm zulässig und es ist zwingend ein Tiefenanschlag zu verwenden.
3.6. Anschlüsse und Abdichtungen
Die Anschlüsse und die Abdichtungen zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen entsprechen, d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten. Bei der Abdichtung der Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Anwendungshinweise der Hersteller zu beachten. Bei der Festlegung der Fugenbreite ist die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes zu berücksichtigen.
3.7 Montage
Die Arbeiten können ggf. nicht in einem Zuge ausgeführt werden, sondern sind in mehrere Arbeitsabschnitte zu unterteilen. Der Mehraufwand für Anpassarbeiten und Montageerschwernis ist in die Einheitspreise einzurechnen, v.a. bei Einbaumöbeln mit Montageorten der Fachplanung Haustechnik / Elektro. Die Lage der Montageorte kann den Planunterlagen der jeweiligen Fachplanung entnommen werden. Die ausgeschriebene Leistung hat so zu erfolgen wie in den Positionen beschrieben, inklusive Lieferung aller Materialien, deren Transport zur und auf der Baustelle sowie notwendiger Montagearbeiten im Werk oder auf der Baustelle in fix und fertiger, fach- und sachgerechter, dem Stand der Technik entsprechender Ausführung mit Stellung aller notwendigen Gerüste. Die Absprache mit den haustechnischen Gewerken, v.a. Elektro, erfolgt selbständig und eigenverantwortlich durch den AN.
3.8 Schutzmaßnahme
Der Schutz von Bauteilen ist einzukalkulieren. Hierzu gehören alle angrenzenden Bereiche. Es werden hochwertigste und hochpreisige Materialien verwendet, die weder beschädigt noch verschmutzt werden dürfen. Auf fertiggestellte Leistungen anderer AN ist äußerste Rücksicht zu nehmen. Der AN haftet für alle von Ihm nachweislich verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen. Geeignete Schutzmaßnahmen sind Nebenleistung. Bauteile die durch Lagerung, Transport oder Montage verschmutzt werden, sind in Abstimmung mit der Bauleitung sorgfältig zu reinigen.
3.9 Reinigung der Baustelle
Für Art und Umfang gilt DIN 18299, Absatz 4.1.11 bzw.4.1.12 (VOB) d.h. der Auftragnehmer entsorgt umgehend alle Verunreinigungen, die von seinen Arbeiten herrühren. An die Sauberkeit auf der Baustelle wird eine erhöhte Anforderung gestellt.
3.10 Werkstoffe / Umweltschutz
Es sind ausschließlich emissionsarme, gesundheitlich unbedenkliche Materialien zu verwenden. (s. Vorbemerkungen Pkt. 2). Abdeckmaterialien sollen sparsam verwendet werden, aus organischen oder recyclingfähigen Materialien bestehen und wiederverwendet oder fachgerecht einem Rohstoffkreislauf zugeführt werden.
3.11 Elektrische Installationen, Beleuchtungskörper
Soweit nicht anders angegeben, sind eingeplante Beleuchtungskörper Teil der anzubietenden Leistung inkl. Montage und Vorbereitung zur bauseitigem Anschluß durch externe Fachfirmen.
3.12 Brandmeldeanlage
Im Gebäude ist eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr verbaut. Bei staubenden Arbeiten sind die Melder mit geeigneten Vorrichtungen abzudecken und die Melder zur bauseitigen Abschaltung bei der Hausverwaltung anzumelden. Folgekosten für Fehlalarm oder beschädigte Melder gehen zu Lasten des AN.
4.0 Abnahme und Absicherung der Erfüllung Gewährleistungsansprüche
Die Leistungen des AN werden spätestens innerhalb von 1 Monaten nach vollständiger Fertigstellung der letzten Leistung der Beauftragung im Rahmen einer Abschlussbesprechung förmlich abgenommen, sofern der AN dem AG die vollständige Fertigstellung schriftlich mitgeteilt, die vollständige und im wesentlichen mangelfreie Erfüllung nachgewiesen sowie einen vollständigen Schlussbericht über alle ausgeführten Leistungen übergeben hat und keine Einwendungen oder Vorbehalte gegen die Abnahme der bestehen oder etwaige bereits geltend gemachten Einwände oder Vorbehalte behoben worden sind. Zur Absicherung der Erfüllung seiner Gewährleistungsansprüche ist der AG berechtigt, auf Dauer der Gewährleistungszeit einen Betrag von 5% der Brutto-Schlussrechnungssumme von der Schlusszahlung einzubehalten. Der Einbehalt kann gegen Vorlage einer Bankbürgschaft ausgesetzt werden. Der Einbehalt erfolgt nicht auf Abschlagsrechnungen.
5.0 Fahrzeiten, Stundenlohnarbeiten
Fahrzeiten sind in die Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Eine Überschneidung der Montage mit anderen Gewerken ist nicht auszuschließen.
Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung anzumelden. Nur von der Bauleitung schriftlich freigegebene Stundenlohnarbeiten können abgerechnet werden.
Angaben zum Bauvorhaben
1 STLB 36 Bodenbelagsarbeiten
1
STLB 36 Bodenbelagsarbeiten
1.1 Bodenbelagsarbeiten
1.1
Bodenbelagsarbeiten
1.2 Stundenlohnarbeiten
1.2
Stundenlohnarbeiten