Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten
ESP WN Gelsenkirchen- Future IQ - Dacharbeiten
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I. Projekt 1. Bauvorhaben: Neubau Energiezentrale Quartier Eichkampsiedlung in Gelsenkirchen. Das Quartier Eichkampsiedlung befindet sich im gelsenkirchener Stadtteil Gelsenkirchen Ost. Die Siedlung besteht aus 30 Gebäuden mit 260 Wohneinheiten. Die Gebäude wurden in den Jahren 1957 / 1958 gebaut. Aktuell werden die Gebäude über Erdgas-Zentralheizungen mit Raumwärme versorgt. Das Trinkwasser wird elektrisch über Durchlauferhitzer in den Wohnungen erwärmt. Das Ziel ist es, das Quartier hin zu einer klimaneutralen Versorgung zu entwickeln, in dem das Wärmeversorgungssystem umgestellt wird. Das Gebäude der Energiezentrale ist zwischen Bestandsgebäuden in der Siedlung geplant. 2. Bauherrschaft: EnergieServicePlus GmbH Ein Unternehmen der LEG-Immobilien-Gruppe Flughafenstraße 99 40474 Düsseldorf 3. Baugrundstück: Im Eichkamp 45892 Gelsenkirchen 4. Planung Energiezentrale / Technik: Averdung Ingenieure & Berater GmbH Planckstraße 13 22765 Hamburg 5. Planung Architektur: Wallmeier Stummbillig Planungs- GmbH Bahnhofstraße 120 44629 Herne 6. Baumaßnahme (Kurzbeschreibung) Das Gebäude ist eingeschossig und in Massivbauweise (Stahlbeton) geplant.   Zur Einführung der technischen Leitungen ins Gebäude, befindet sich im Erdreich unter dem Gebäude der  Einführungssschacht (nicht begehbar). Ein Untergeschoss ist nicht vorgesehen. Die Gebäudeabmessungen betragen lxbxh ca. 15m/13,80m/4,92m. Die Gründung des Gebäudes erfolgt generell auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte. 6.1 Baustelleneinrichtungsflächen In Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind nur die dafür vorgesehenen Flächen zu benutzen. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind provorische Schotterstraßen. Die Anlieferung mit großen LKW' s erfolgt von den Stellplätzen neben der Straße Iltisweg. Der Baustellenrichtungsplan ist zu beachten. 6.2 Erdarbeiten Gemäß Baugrundgutachten ist der vorhandene Boden nicht tragfähig. Der Boden muss ausgetauscht und auf tragfähigem Grund gegründet werden. 6.3 Fassade Die Außenwände werden in Stahlbeton erstellt. Die Außenseite der Außenwände werden mit Kalkzementputz belegt. Die Innenseite der Außenwände bekommen einen Anstrich im gesamten Innenbereich und Akustikelemente im Raum "Wärmepumpe". Der Außenbereich um den Pufferspeicher im Erdgeschoss wird mit Alu-Lamellenzäunen und einer eingebauten Tür abgetrennt. Es werden drei 2-flg. Stahlblechtüren und zwei einflügelige Stahlblechtüren eingebaut.  Zusätzlich werden zwei Fensterelemente (Festverglasung) eingebaut. 6.4 Dach Das Dach wird als Flachdach ausgebildet und mit Bitumenbahnen abgedichtet. Erreichbar ist die Dachfläche über eine Steigleiter. Die Wandkronen (Attika) werden mit Áluminiumblechen vor Witterungseinfläüssen abgedeckt. 6.5 Dämmarbeiten Dämmarbeiten an dem Gebäude sind aus energetischer Sicht nicht vorgesehen. 6.6 Leistungsumfang im Wesentlichen Dachabdichtungsarbeiten: Dachfläche, Wandaufkantugen und Attika ca. 242m².
I. Projekt
II. Vorbemerkungen Vorbemerkungen 1. Ausführungszeitraum Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen nach Auftragsvergabe, und nach technischer Klärung mit dem Architekten. Siehe auch beigefügten Terminplan. Technische Klärung erfolgt nach Auftragserteilung. Die Vereinbarung neuer Termine bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der Rahmenterminplan wird durch den Planer regelmäßig und nach Bedarf, durch strukturierte Detailablauftermine zur Steuerung und Koordinierung der Beteiligten ergänzt, welche Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt werden. Die darin enthaltenen Termine werden einvernehmlich zwischen den Projektbeteiligten wie dem Auftraggeber, dem Planer und den beauftragten Auftragnehmer in jeweils dessen Gewerk festgelegt und sind für den Auftragnehmer verbindlich. Scheitert eine einvernehmliche Terminfestsetzung, kann der Auftraggeber nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Projekterfordernisse und der Interessen aller Beteiligten einseitig die Termine verbindlich festlegen. Sollen an Sonn- und Feiertagen Arbeiten ausgeführt werden, ist eine entsprechende Arbeitsgenehmigung vom Auftragnehmer eigenverantwortlich bei der zuständigen Behörde nach Vorabstimmung mit dem Bauherrn oder seines Beauftragten einzuholen und anschließend in Kopie vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Annforderung durch den AG / Bauüberwachung alle Angaben zu machen, die zur Steuerung des Projektes erforderlich sind (z. B. Dauer von Vorgängen, Abhängigkeiten, geplante bzw. vorhandene Kapazitäten). 2 Vertragsgrundlagen Angebot Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten mit Angebotsabgabe vom Bieter als anerkannt und werden bei Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages. Vertragsbedingungen des Bieters treten außer Kraft. Grundlage des Angebotes sind die Planunterlagen und die Leistungsbeschreibung der Architekten / Fachplaner. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Die Angebotsausarbeitung ist für den Bauherren kostenlos und unverbindlich. Unter dem Begriff "Ausarbeitung" fällt auch das Anfertigen von Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, soweit diese zur Erklärung des Angebotes erforderlich sind. Das Angebot hat nur Gültigkeit, wenn es in allen Positionen vollständig ausgefüllt ist. Die Leistungen sind einschl. Lieferung, Herstellung und-/ oder Montage inkl. aller Nebenleistungen anzubieten. Die angegebenen Maße und Mengen sind überschlägig ermittelt. Sie sind vor Ausführung der Arbeiten eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über Art und Umfang der Arbeiten, Wegeverhältnisse und Lagerungsmöglichkeiten zu informieren. Kommt der Bieter dieser Informationspflicht nicht nach, hat er alle sich daraus ergebenden Konsequenzen selbst zu tragen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, sein Angebot wegen eines Irrtums anzufechten oder höhere als die im Angebot genannten Preise in Rechnung zu stellen. Alle ausgeschriebenen Leistungen sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik (Stand der Technik)  auszuführen. Verbesserungsvorschläge technischer Art sind dem AG oder seinem Bevollmächtigten rechtzeitig mitzuteilen. Bedenken gegen die Leistungsbeschreibung aus technischen oder anderen Gründen sind vor der Angebotsabgabe schriftlich zu äußern. Der AN hat alle Materialien und Arbeitsleistungen, die zu einer technisch einwandfreien Ausführung der einzelnen Positionen gehören und nicht besonders erwähnt sind, in die Einheitspreise der Leistungsbeschreibung einzukalkulieren und ggf. zu erläutern. Sämtliche für die Ausführung der Leistungen notwendigen Hilfsmittel, einschließlich Gerüste bis zu einer bearbeitenden Fläche nicht höher als 3,50m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Einheitspreise enthalten sämtliche Nebenkosten, Allgemeine Geschäftskosten (AGK) und Baustellengemeinkosten (BGK), die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der Gesamtanlage bzw. deren Einzelanlagenteile erforderlich sind. Sie müssen im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt sein. Hierzu gehören auch: Alle Nebenleistungen der ATV DIN 18299. Besondere Prämien für die Baustellen- Haftpflicht-Versicherung. Die Vorhaltung und die Betriebskosten für alle Werkzeuge und Hilfsmittel, Die Lieferung und Montage sämtlicher erforderlicher Klein- und Befestigungsmaterialien, An- und / oder           Aufhängevorrichtungen. Alle erforderlichen Bohr-, Fräs- und Stemmarbeiten. Die Baustelleneinrichtungs- und Vorhaltekosten sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren. Leistungen und Lohnnebenkosten wie z.B. Fahrgelder, Entfernungszulagen, Ortszuschlag,     Überstundenzuschläge (Wochenend- und Feiertagszuschläge) und sonstige Auslösungen. Kosten für die Ausführung erforderlicher Baustelleneinrichtung. Die Beseitigung des anfallenden Bauschutts und die tägliche Reinigung der Baustelle. Tägliche Beseitigung / Entsorgung von Abbruch / Verpackungsmaterialien etc. Bemusterung von Materialien im entscheidungsfähigen Umfang. Vorlage der Zulassungsbescheide / Prüfzeugnisse. Anlegen und Kontrollieren der Planungsachsen. Eck- und Kantenausbildung von Profilleisten etc. Schützen der eigenen Leistung bis zur Abnahme. Die Anweisungen der Bauleitung u. Rücksichtnahme auf andere Handwerker sind zu beachten. Bei eventuellen Abweichungen vom erteilten Auftrag sowie bei Massenüberschreitungen müssen diese vorab durch den AG nachbeauftragt werden. Die Änderungsleistungen sind dem AG rechtzeitig nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung in Form eines Nachtragsangebotes mitzuteilen. Beauftragung Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber (AG). Zusätzliche bzw. nachträgliche Leistungen sind innerhalb der vertraglich festgelegten Hauptausführungsfristen zu erbringen. Der Auftragnehmer (AN) hat dies durch entsprechenden Mitarbeitereinsatz zu gewährleisten. Einer Zeitverlängerung kann nur schriftlich durch den AG zugestimmt werden. Vertraglich festgelegte Nachlässe gelten auch für die Nachtragspositionen. In Nachträgen sind alle Nebenkosten, wie Baustelleneinrichtung, Vorhalten, Räumen, Unterkünfte sowie alle weiteren Kosten, die zu einer fachgerechten Ausführung notwendig sind, zu berücksichtigen. Grundsätzlich werden Stundenlohnarbeiten nur dann vergütet, wenn es sich um zusätzliche außervertragliche Arbeiten handelt, die nicht nach Einheitspreisen abzurechnen sind und auf ausdrückliche Anforderung der Bauleitung durchgeführt wurden. Sie müssen durch Stundenzettel in täglicher Aufführung und mit namentlicher Nennung der Ausführenden mindestens wöchentlich vorgelegt werden. Die Leistungen müssen nach Grad der Qualifikation durchgeführt und abgerechnet werden. Auch bei der Mengenüberschreitung von Stundenlohnarbeiten sind hierfür begründete Nachträge vorzulegen. Zeichnungen, die für spezielle Baukonstruktionen vom AN angefertigt wurden, können nur nach Genehmigung zur Ausführung durch den AG als Abrechnungsgrundlage verwendet werden. Bedarfs- und Alternativpositionen Bedarfspositionen werden als solche im Kopf der jeweiligen Position genannt und mit geschätzten möglichen Mengenansätzen versehen. Diese werden bei der Ermittlung der Gesamtsumme grundsätzlich berücksichtigt, sind jedoch nicht als beauftragte Mengen und Positionen zu verstehen, sondern bleiben lediglich Bedarfspositionen, d. h. werden nur bei Bedarf herangezogen. Alternativpositionen werden ebenfalls als solche im Kopf der jeweiligen Position genannt. Im Text erfolgt ein Verweis auf die Grundposition. Der AG bevorzugt grundsätzlich Grundpositionen. Die Alternativposition wird nur dann gewertet und beauftragt, wenn sich diese wirtschaftlicher oder als technisch sinnvollere Lösung herausstellt. Abrechnung Der Leistungsstand ist durch prüffähige Aufmaße zu belegen. Jeder Rechnung, somit auch jeder Zwischen-/ Abschlagsrechnung, ist der Leistungszuwachs durch Aufmaßblätter, die durchgehend nummeriert werden müssen (auch positionsweise), zu belegen, die Nummerierung hat der Vorgabe aus LV / Auftrag zu folgen. Auf den Aufmaßblättern muss die zugehörige Rechnungsnummer aufgeführt sein. Sowohl Rechnungen als auch Aufmaße sind kumuliert aufzustellen, der Zuwachs ist jedoch deutlich kenntlich zu machen. Bleistiftaufmaße sind unzulässig und werden nicht anerkannt. Jeder Rechnung sind die Aufmaßurkunden, die den Zuwachs zur letzten Rechnung dokumentieren, beizufügen. Das Original der Rechnung ist immer direkt beim AG, und parallel, als Kopie bei der Bauüberwachung einzureichen. Eine Zahlung von zusätzlichen Leistungen, für welche kein beauftragter Nachtrag vorliegt ist nicht möglich, von daher sind Ausführungsänderungen +/- Ergänzungen sowie Massenmehrungen FRÜHZEITIG schriftlich als Nachtrag zur Genehmigung / Beauftragung einzureichen. Die Abnahme gilt nur dann als erfolgt, wenn ein vom AG und AN unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ausgefertigt ist. Der AG behält sich vor, eine förmliche Abnahme durchzuführen. Die Schlussrechnung muss als solche gekennzeichnet werden. Die Schlussrechnung darf erst nach erfolgter Abnahme eingereicht werden. Werden diese vorgenannten Punkte nicht eingehalten, kann keine Abrechnung erfolgen, d. h. es werden die Rechnungen ungeprüft wieder dem AN zur Verfügung gestellt. Auch die Schlussrechnung muss letztlich kumuliert aufgestellt werden. Zur Schlussrechnung sind alle Aufmaße, Planunterlagen, Messurkunden vorgelegt werden. Auf Verlangen des AG ist der Leistungsstand - hinterlegt mit Aufmaß und Kosten - jederzeit an diesen weiterzugeben. Weitere Bedingungen Der AN ist verpflichtet, ein tägliches Bautagebuch zu führen. Dieses muss sämtliche Angaben über die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter / Arbeitskräfte, die Dauer und die Art der durchgeführten Arbeiten, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte und den Verbrauch von beigestellten Stoffen und Bauteilen enthalten. Die Bautageberichte sind der örtlichen Fachbauleitung wöchentlich zu übergeben. Nach Auftragserteilung hat sich der AN umgehend mit der Bauleitung in Verbindung zu setzen, um alle für die Durchführung des Bauvorhabens notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Erforderliche Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Nach Fertigstellung der Leistung hat der Auftragnehmer die förmliche Abnahmerechtzeitig schriftlich zu beantragen. Bei der Begehung und Feststellung von in sich abgeschlossenen Bauteilen / Bauabschnitte etc. íst der Auftragnehmer verpflichetet teilzunehmen. Dem Vertrag liegen zugrunde: Das Anschreiben. Das Leistungsverzeichnis inkl. Vorbemerkungen. Die Anlagen zur Ausschreibung. Die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/B. Die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C. Die einschlägigen DIN-Normen, Verfügung und Bestimmungen in ihrer jeweils letzten Fassung. Das LV wurde kopiert und maschinell sortiert. Der Auftragnehmer hat es auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende Seiten sind nachzufordern. Informationsgebot des Auftragnehmers Es obliegt dem Auftragnehmer sich vor Abgabe eines Angebotes über die Maßnahmen anhand einer persönlichen Besichtigung und / oder dem zur Verfügung gestellten Planmaterial eingehend zu unterrichten und hieraus zu erwartende Schwierigkeiten und Kosten zu berücksichtigen. Planunterlagen AG Pläne in gedruckter Form werden grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt. Alle Pläne sind digital zu beziehen und zur Verwendung auf der Baustelle im eigenen Aufwand zu vervielfältigen und den ausführenden Personen zu übergeben. Zusätzliche Vervielfältigungen aufgrund von Planfortschreibungen werden nicht vergütet. Sofern Planfortschreibungen erfolgen sind aktuelle Pläne ab dem übernächsten Werktag folgend auf die Aktualisierung der Pläne durch die Planungsbüros auf der Baustelle vorzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass alle beigefügten Planunterlagen als Vorabzüge ohne Maßsicherheit gelten und lediglich der Kalkulation dienen. Planunterlagen AN Alle durch den Auftragnehmer erstellten Planunterlagen sind digital, als Vektordaten, zu erstellen und zu übermitteln. Pläne sind jeweils im Format PDF sowie DXF/DWG bereitzustellen. Projektsprache Das gesamte Projekt ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Alle Pläne und Dokumente sind in deutscher Sprache zu verfassen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. 3. Ausführungshinweise Baustelleneinrichtung Vor Beginn der Baustelleneinrichtung sind der Bauleitung Baustelleneinrichtungspläne zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen. In diesem Baustelleneinrichtungsplan sind die einzelnen Container sowie die Standorte der benötigten Geräte, Baukran einzutragen, falls abweichend zum beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan. Es besteht die Möglichkeit, die in Auftrag gegebenen Leistungen an allen Werktagen, d.h. auch an Samstagen, zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr durchzuführen. Die Arbeiten werden durch die jeweilige örtliche Bauleitung koordiniert. Flächen für die Baustelleneinrichtung, Materiallagerung und Container, auch für Personal, sowie Stellflächen für Baufahrzeuge sind auf dem Grundstück des Bauherrn in sehr beschränktem Maße vorhanden. Sollten für die Arbeiten des AN öffentliche Flächen notwendig sein, sind die Genehmigung der zuständigen Behörden und alle mit diesen Flächen verbundenen Kosten alleinige Sache des jeweiligen AN. Baustrom und Bauwasser werden durch den Bauherrn gestellt. Die Unterverteilungen für die Baustelle müssen durch den AN eingerichtet werden. Die jeweiligen Zuleitungen zu den Unterverteilungen und von dort zu den Geräten sind Sache des AN. Die Geräte haben den VDE Richtlinien zu genügen. Die Kosten für die Bauwesenversicherung, Baustrom und Wasser werden nach Wahl des AG entweder gemäß der "Besonderen Vertragsbedingungen" Punkt 8.2 bei der Schlussabrechnung oder bei den jeweiligen Abschlagszahlungen abgezogen. Evtl. Bauunterkünfte aus brennbaren Baustoffen und Behelfsbauten für den Betrieb von Werkstätten und zur Lagerung von Bau- und Arbeitsstoffen sind in ausreichenden Abständen zueinander und von bestehenden Gebäuden so aufzustellen, dass bei einem Brand kein Brandüberschlag stattfinden kann und wirkungsvolle Löscharbeiten der Feuerwehr möglich sind. Ein entsprechender Baustelleneinrichtungsplan ist mit der Bauleitung abzustimmen und anschließend der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. Von der Baustelle sind täglich der anfallende Müll und Bauschutt, auch Materialreste und Verpackungsmüll, zu entfernen. Die benutzten Transportwege sind direkt nach erfolgtem Transport zu reinigen. Dies ist eine Nebenleistung des AN, die nicht separat vergütet wird. Wird nach einmaliger Aufforderung, mündlich oder schriftlich, vorgenanntes zu entfernen bzw. zu reinigen, nicht Folge geleistet, werden umgehend Ersatzmaßnahmen ohne weitere Ankündigungen zu Lasten des AN eingeleitet. Die Baustelleneinrichtung beinhaltet alle für den Betrieb und Schutz der Baustelle sowie die Erbringung der Leistungen erforderlichen Einrichtungen und Gerätschaften (Maschinen, Arbeitsgeräte, Baustellenbeleuchtung, Werkzeuge, Arbeitsmaterialien, Abfallbehältnisse, Personal-/Sanitär-/ Materialcontainer, Handwerkzeuge, Belüftungsgeräte, Arbeitsgerüste, Bauzaun, Sicherheitsmaßnahmen, Beschilderungen etc.) in ausreichender Menge und Dimensionierung, sofern sie im Folgenden nicht gesondert ausgewiesen sind. Die Menge, Größe und Dimensionierung ist entsprechend der geltenden Vorschriften (z.B. Arbeitsstättenverordnung) sowie der Notwendigkeiten für einen reibungslosen Ablauf der Sanierungsarbeiten auszulegen. Verschmutzungen von Baustelleneinrichtungsflächen, die der AN verursacht hat, sind unverzüglich zu entfernen. Sämtliche Baustellengemeinkosten sowie sämtliche Maßnahmen, die der Unfallverhütung dienen und den bauaufsichtlichen, gewerbeamtlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen entsprechen (inkl. deren Beantragungen und Gebühren) sind einzukalkulieren. Grundlage der Kalkulation sind der in den Technischen Vertragsbedingungen angegebene Termin- und Ablaufplan sowie die Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten. Die sichere Standfestigkeit von Containern, Zäunen, Absperrungen, Schildern, Geräten etc. ist zu gewährleisten. Alle Fahrwege und Flächen, die nicht für die Baustelleneinrichtung ausgewiesen sind, müssen zu jeder Zeit nutzbar sein und dürfen nicht verstellt werden. Feuerwehrzufahrten sind ausnahmslos ständig aufrecht zu erhalten. Vorhaltezeit: gesamte Ausführungszeit bzw. bis zum Abtransport der Abfälle. Die Preisfindung hat aufgrund der Ortskenntnis inkl. aller Lohn-, Material-, Geräte-, Entsorgungs- und sonstiger Nebenkosten zu erfolgen. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Deshalb sind in Absprache mit der Bauleitung die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen. Ordnung und Sauberkeit Reinigung, Müll- und Schuttbeseitigung: Die Reinigungsleistungen der von den Arbeiten herrührenden Verschmutzungen und dergleichen außerhalb und innerhalb der Baumaßnahme sind Sache des Auftragnehmers. Die Arbeitsbereiche sind werktäglich besenrein im aufgeräumten und verkehrssicheren Zustand zu verlassen. Der Auftragnehmer sorgt für die Entsorgung selbstverursachter, anfallender Abfälle, wie Verpackungsmaterialien, Reststoffe und des Bauschutts. Die Entsorgung erfolgt im Regelfall werktäglich, nach Absprache mit dem AG sind abweichende Regelungen möglich. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Wiederherstellung vorgefundener Zustände Sofern dem AN durch den AG im Gebäude Lagerflächen zugewiesen werden, ist deren Zustand vor der Einrichtung durch den AN gemeinsam mit der Bauleitung zu dokumentieren und nach der Räumung durch den AN wie vorgefunden zu hinterlassen. Für einen im Einzelfall herzustellenden Schutz z. B. vorhandener Bodenbeläge hat der AN in geeigneter Weise und selbstständig zu sorgen. Verantwortlicher Ansprechpartner & Teilnahme an Besprechungen Der Auftragnehmer benennt zwei Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner, von denen während der Gesamtausführungszeit der Leistung jeweils einer auf der Baustelle verfügbar sein muss. Der Ansprechpartner bzw. dessen Vertreter haben die Aufgabe, Weisungen des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten entgegenzunehmen, weiterzuleiten bzw. für die Umsetzung Sorge zu tragen. Die verantwortlichen Ansprechpartner des Auftragnehmers werden nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers oder auf dessen Wunsch abgelöst. Die Bestellung des Nachfolgers bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung des Auftraggebers darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. Die Zustimmung des Auftraggebers ist zu erteilen, wenn es dem Auftragnehmer unmöglich ist, Mitarbeiter für das Projekt weiterhin vorzuhalten (z. B. im Fall einer dauernden Erkrankung oder einer mitarbeiterseitigen Kündigung). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den wöchentlich bis 14-tägigen Projektbesprechungen regelmäßig teilzunehmen. Dies gilt im Vorfeld des beginnenden Ausführungszeitraumes eines Gewerkes und mind. in der Länge der Ausführung auf der Baustelle. Ausnahmsweise kann einer Nichtteilnahme bei vorheriger Abstimmung mit dem AG zugestimmt werden. Wenn die Teilnahme jedoch nicht verzichtbar ist, kann der AG die Anwesenheit zum Besprechungstermin verlangen. Für die Teilnahme an Besprechungen erfolgt keine besondere Vergütung. Beschäftigungsverhältnisse Subunternehmer sind vom Bieter mit der Angebotsabgabe zu benennen und bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Bauherrn. Für alle Mitarbeiter des AN gelten die Mindestlohnbestimmungen gemäß Anlage zum Angebot - Erklärung des Bieters. Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter, einschließlich seiner Nachunternehmer, Kenntnisse über den SiGe-Plan, die Baustellenordnung und die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben. Der Auftragnehmer hat die Baustelle durch qualifizierte Fachbauleiter zu betreuen, die in Abstimmung mit dem Bauherrn / der Bauleitung die Aufsicht und sämtliche Auftragnehmerpflichten auf der Baustelle wahrnehmen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die Mitarbeiter keine Gefahr für andere Arbeitskräfte ausgeht. Ebenso darf er eine Gefährdung seiner Mitarbeiter nicht dulden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter bei Arbeitsbeginn auf der Baustelle mit den Bestimmungen der Baustellenordnung vertraut zu machen und für die Einhaltung zu sorgen. Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit qualifiziert sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn oder seiner Beauftragten nicht Folge leisten, sind von der Baustelle zu weisen und zu ersetzen. Das Personal des beauftragten Unternehmens darf sich nur in den Baustellenbereichen aufhalten, deren Betreten zur Durchführung der zugeteilten Arbeiten notwendig ist. Alle Mitarbeiter haben sich über die Notrufkette der Baustelle zu informieren. Gefährdungsbeurteilung & Unterweisungen Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung seiner Baustellentätigkeit durchzuführen und seine Mitarbeiter anhand dieser Analyse zu unterweisen. Die Gefährdungsbeurteilung sowie die Unterweisungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und werden bei Bedarf eingesehen. Alle erforderlichen Anmeldungen und Abnahmen durch Institutionen und / oder Behörden wie Bauaufsicht, Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherungsverband etc. sind vom AN fristgerecht zu beantragen und durchzuführen. Auf der Baustelle besteht grundsätzlich Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften behält sich die Bauleitung vor, die jeweiligen Personen von der Baustelle zu verweisen. Alle Unfälle sind dem Bauleiter des Bauherrn und dem SiGeKo zu melden. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaft bleibt davon unberührt. Die Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten. Allgemeines Für die Ausführung der Arbeiten des Leistungsverzeichnisses sind die Verarbeitungshinweise der Hersteller zu beachten. Mit der Angebotsabgabe sind evtl. Einsprüche gegen die vorgesehene Ausführung der Arbeiten schriftlich spezifiziert geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, abschnittsweise nach Angabe der Bauleitung zu arbeiten, wenn dies dem Baufortschritt dient. Der Bieter hat die Durchführung seiner Arbeiten mit anderen Handwerkern so abzustimmen, dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet wird. Die ausführende Firma erklärt ausdrücklich, dass Ihr alle Informationen über die Baustelle, die Zufahrt bzw. den Transportweg und auszuführende Arbeiten so weit bekannt sind, dass eine vollständige und umfassende Kalkulation möglich war. Schutz der angrenzenden Bauteile Alle angrenzenden Bauteilen sind vor Beschädigungen und Verunreinigungen bei den Transport- und Montagearbeiten zu schützen. Gleichwertigkeit der Leistungen Wird ein anderes Fabrikat als das Vorgegebene angeboten, ist zwingend und unaufgefordert die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Wird der Gleichwertigkeitsnachweis bei Angebotsabgabe nicht erbracht, behält sich der AG den Ausschluss vor. Wird vom Bieter keine Fabrikatangabe gemacht, gilt das vorgegebene Fabrikat als angeboten. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Umgebung Auf die angrenzende Wohnbebauung ist weitgehend Rücksicht (akustisch) zu nehmen. Maschinen (Gebläse, Sauger, Sägen u.ä.) sind durch geeignete Standortwahl und Lärmschutzmaßnahmen so abzuschirmen, dass keine Störungen auftreten. Medienfreiheit Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren. Brennschneidearbeiten Vor Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen muss sich der Auftragnehmer wegen der Gefahr ablaufender Schweißperlen über Verlauf und Zustand der Leitungen informieren. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z. B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z. B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Die zu entsorgenden Anlagenteile gehen nach der Demontage in das Eigentum des Auftragnehmers über. Erhält der Auftragnehmer im Zuge der Entsorgung Rückvergütungen für diese Materialien, so stehen diese Rückvergütungen alleine dem Auftragnehmer zu, sofern im Vorfeld keine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Alle Betriebs- und Verschleißkosten von Geräten und Maschinen, deren Bereitstellung sowie alle erforderlichen Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien (Arbeits- und Schutzkleidung, Werkzeuge, Reinigungs- und Reinigungshilfsmittel etc.), deren Entsorgung sowie die Entsorgung abgesaugter Stäube sind in die Einheits- und Pauschalpreise mit einzurechnen. Es wird dem Bieter dringend empfohlen, sich über Lage, Größe, Zustand etc. des Bauvorhabens vor Ort zu informieren und seine Einheitspreise entsprechend zu kalkulieren. Unklarheiten sind vor der Angebotsabgabe auszuräumen. Nachforderungen des AN aus Unkenntnis werden nicht anerkannt. Bedenken des Bieters zu den beschriebenen Leistungen, der Art der Ausführung sowie der terminlichen Vorgaben hat der Bieter bei Angebotsabgabe schriftlich anzumelden. Die kompletten Vorbemerkungen sind Vertragsbestandteil und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Alle angegebenen Maße sind ca.- Maße und vom AN vor Beginn der Arbeiten selbstverantwortlich zu prüfen. Entsorgung Der AN ist verpflichtet, alle Abfälle entsprechend den geltenden Vorschriften getrennt voneinander zwischen zu lagern, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen der Abfallentsorgungsanlage vorzubereiten, hierüber ist ein Nachweis vorzulegen und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu transportieren und zu entsorgen. Die Kosten und Gebühren für die Entsorgung inkl. der Erarbeitung der Entsorgungsnachweise sind in die Einheits- und Pauschalpreise einzukalkulieren. In die Einheitspreise sind u. a. einzurechnen: das Anfahren, Aufstellen und Vorhalten geeigneter Abfallbehältnisse z. B. Container und abschließbarer Abfallcontainer, der Transport der Abfälle, anfallende Gebühren und Verwaltungskosten sowie die ordnungsgemäße Entsorgung. Der Nachweis der fachgerechten und ordnungsgemäßen Entsorgung sowie der für die Abfallentsorgungsanlage geeigneten Transportmittel und -behältnisse sind vor zulegen. Mit der Stellung von Abschlagrechnungen, jedoch spätestens mit der Stellung der Schlussrechnung sind die Deponie / Wiegebescheinigungen und die Begleitscheine vorzulegen. Normen - Richtlinien Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Die EU Richtlinie "Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen", die Vorschriften der BauONRW und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft sind einzuhalten. Das zu erstellende Gesamtwerk muss den geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, insbesondere den Bestimmungen und Richtlinien des VdE und VdS sowie den IEC-Normen und der Betriebssicherheitsverordnung. Anzubieten sind Bauprodukte, die nach der Landesbauordnung allgemein zugelassen sind. Es dürfen ausschließlich nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften- / Landesbauordnung etc. zulässige Bauprodukte angeboten werden. Soweit ein Baustoff nicht zugelassen ist und weder das Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen trägt, darf er nur im Rahmen eines Nebenangebotes angeboten werden. Auf unser Verlangen sind die entsprechenden Zulassungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen. Die Arbeiten sind durch geschultes und zuverlässiges Fachpersonal nach den vorliegenden Leistungsbeschreibungen und Plänen, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, sowie der gesetzlichen und der behördlichen Bestimmungen auszuführen. Der Bieter hat schadstofffreie Materialien anzubieten. Dies sind Materialien, die frei von gefährlichen gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen sind. Als schadstofffrei gelten auch alle Materialien, die Stoffe enthalten, durch die vorgeschriebene Grenzwerte der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) bzw. technischen Richtkonzentration (TRK) nicht überschritten werden. Können Stoffe in jeglicher Form, einzeln oder als Gemisch, in gesundheits- oder umweltschädlicher Konzentration entweichen und ist diese Gefahr nicht auszuschließen, so ist uns die Art und Zusammensetzung der Schadstoffe, deren mögliche Konzentration und die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen bei Angebotsabgabe mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, grundsätzlich Dämmstoffe aus Kunstschäumen zu verwenden, die mit FCKW-freien bzw. -armen Treibmitteln hergestellt wurden. Der Nachweis, dass der Hersteller des angebotenen Systems ein Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiges QS-System anwendet, ist durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates zu erbringen. Die Technischen Vorbemerkungen sind Vertragsbestandteil und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Normverweise: (keine abschließende Auflistung) DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten Normverweise aus dem Abschnitt Teil C der VOB. DIN 18451 (Gerüstarbeiten) Sicherheits- und Gesundheitsschutz Allgemeines: Der AG ist gemäß §3 "Baustellenverordnung" verpflichtet, die Arbeiten bzgl. der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zwischen den Ausführenden zu koordinieren bzw. koordinieren zu lassen. Sämtliche zur Erstellung und Ergänzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes erforderlichen Unterlagen sind durch den AN ohne zusätzliche Vergütung zusammenzustellen und dem AG, bzw. dem durch den AG beauftragtem SiGeKo zu übergeben. Folgende Unterlagen sind zu übergeben: Gefährdungsbeurteilungen für sämtliche im Bereich der Baustelle durch den AN und seine Nachunternehmer ausgeführten Arbeiten. Nachweis der auf der Baustelle nötigen "Ersthelfer" Auflistung der verantwortlichen Personen gemäß Formblatt "Formblatt verantwortliche Personen". Das Formblatt ist auch an den Nachunternehmer weiterzugeben und anschließend komplett ausgefüllt an den SiGeKo weiterzuleiten. Schriftliche Zusammenstellung sämtlicher auftragsnehmerseitig am Bauvorhaben beteiligter Personen, Unternehmer usw. Ferner verpflichtet sich der AN, den SiGe-Plan zu vervielfältigen und seinen sämtlichen Nachunternehmern ohne zusätzliche Vergütung gegen Nachweis zu übergeben. Der Nachweis ist durch den AN an den AG sowie den SiGeKo weiterzuleiten. Die Übermittlung der Vorankündigung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wird durch den vom AG, bzw. dem eingesetzten SiGeKo fristgerecht vorbereitet. Zwischen Absendung der Vorankündigung und dem Beginn der Arbeiten auf der Baustelle müssen zwingend mindestens 2 Wochen liegen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle die vom SiGeKO benötigten Angaben zur Erstellung der Vorankündigung schriftlich mitzuteilen. Zu diesem Zweck hat der AN dem SiGeKo, unmittelbar nach der Auftragserteilung, das vollständig ausgefüllte Formblatt "Angaben zu den Auftragnehmern" für den eigenen Betrieb sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmern zuzuleiten. Werden im Verlauf der Baudurchführung weitere Nachunternehmer eingesetzt, so ist das v.g. Formblatt unmittelbar nach Auftragsvergabe für diese Nachunternehmer ausgefüllt an den SiGeKo zu übermitteln. Den Empfehlungen des SiGeKo, die dem AN zugeleitet werden, ist umgehend Folge zu leisten. Der SiGeKo ist im Rahmen der Umsetzung der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle und Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der sonstigen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien sowie Durchführungsanweisungen verantwortlich. Der AN ist verpflichtet, die geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, insbesondere zum Arbeitsschutz einzuhalten. Der AN ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtsführenden, einschließlich seiner Nachunternehmer, Kenntnis über den SiGe-Plan, diese Vorbemerkung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Der Wortlaut der Baustellenverordnung ist zu beachten. Die Beauftragung des SiGeKo erfolgt durch den Auftraggeber. Notwendige Unterlagen für die Bauausführung sind hierzu frühzeitig einzufordern. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und auf der Baustelle nach Vorschrift der Berufsgenossenschaft ist hiervon unberührt; alle Vorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Die Baustellenverordnung vom 01.07.1998 ist strikt zu beachten. Besonders wird hier auf § 5 (Pflichten der Arbeitgeber) der Verordnung hingewiesen. Arbeitsunfälle und Schadensereignisse sowie Umwelt- und Sachschäden sind dem AG sowie dem SiGeKo unverzüglich zu melden. Sonstige Meldepflichten bleiben hiervon unberührt. Einsatz von Arbeitsmitteln und Vorhalten von Unterlagen: Der AN hat auf der Baustelle ausschließlich Baustellen zugelassene und geprüfte Arbeitsmittel (Maschinen, elektr. Anlagen, Werkzeug, etc.) zu verwenden und ein Geräteverzeichnis mit Prüfdokumentationen auf der Baustelle zu hinterlegen. Aushang von Unterlagen: Der SiGeKo hängt die von Ihm erstellten Unterlagen, die zum Aushang auf der Baustelle bestimmt sind, insbesondere den SiGe-Plan sowie die Vorankündigung, auf der Baustelle so aus, dass alle betroffenen Personen unmittelbar Einblick nehmen können. Abstimmung mit anderen Unternehmen: Unberührt von der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung bleibt die Verpflichtung des AN gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschriften "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1, bisher BGV A1) sich mit anderen Unternehmen abzustimmen, die vor Ort tätig sind und deren Arbeiten zeitlich und /oder örtlich zusammenfallen, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Arbeitnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für daraus resultierende Gefahren. Stellt der AN Mängel fest, sind diese unverzüglich dem Verursacher sowie dem SiGeKo zu melden und auf Abstellung derselben beim Verursacher hinzuwirken. Nimmt der AN trotz erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Sicherung von Gefahrenbereichen: Der AN hat alle Bereiche, in denen durch ihn oder seine Nachunternehmer im Rahmen der Bauleistung Tätigkeiten ausgeführt werden und von denen Gefährdungen für seine Beschäftigten, anderen Unternehmer oder Baustellenfremde ausgehen, sachgerecht gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und den Regeln der Technik zu sichern. Dies ist unabhängig davon, ob der AN die Gefahrenbereiche (z.B. Gräben, Gruben usw.) selbst zur Erbringung seiner Leistungen erstellt hat oder diese bauseitig vorhanden sind. Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr: Erste-Hilfe-Einrichtungen sind in Art und Umfang gemäß Arbeitstättenrichtlinien durch jeden Auftragnehmer zu planen und vorzuhalten. Unterweisung, u.a. auch mögl. anfallende Schadstoffe: Der AN wird durch den AG, bzw. durch den AG beauftragten SiGeKo / Schadstoffsachverständigen vor Arbeitsbeginn unterwiesen. Diese Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren. Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, bzw. Nachunternehmer selbst zu unterweisen. Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal des AN sowie dessen Nachunternehmern ist vor Beginn der Arbeiten gemäß dem Einweisungsprotokoll (AG) durch den AN eigenverantwortlich zu unterweisen. Die schriftlichen Unterweisungsbestätigungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und dem AG, bzw. dem SiGeKo auf Verlangen vorzulegen. BG Bau Broschüre SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) Gewerkespezifische Anmerkungen Bei der Ausführung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, sind die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV/C) für Bauleistungen wie DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten Normverweise aus dem Abschnitt Teil C der VOB. Flachdachrichtlinien vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) - Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik. und weitergehende DIN- Normen zu beachten.
II. Vorbemerkungen
III. Anlagen und Hinweise Anlagen und Hinweise zum Leistungsverzeichnis: Die in den Lesitungspositionen beschriebenen Dachaufbauten (Abdichtung, Dämmung etc.) von insgesamt ca. 242m² inkl. Wandaufkantungen (Attika) ergeben sich aus den beiden Dachflächen, die durch eine Stb.- Attika getrennt sind. Es handelt sich also um 2 Dachflächen. Der Dachaufbau (Dämmung, Abdichtung) ist in Gefälle (mind. 1%) zu verlegen. Die Abdichtungslagen wurden nach der Anwendungsklasse 2 ausgewählt. Die Attikableche sind mit einem Gefälle von 5% nach innen (zur Dachfläche) zu verlegen. Höhe Oberkante Stahlbetondach liegt bei ca. +4,25m. Höhe Oberkante Stahlbetondach- Attika liegt bei ca. 4,95m. In die Attika sind die Haupt- und Notenwtässerungen einzubauen (Attikaablauf). Die Notentwässerung leitet das Regenwasser ins Freie auf die Flächen vor dem Gebäude. Über die Hauptentwässerung fließt das Regenwasser in die Wasserfangkästen / Fallleitungen. Hinweis zu den Baustellengemeinkosten (BGK) mit u. a. der Baustelleneinrichtung und Vorhaltung :  Die Baustelleneinrichtungskosten etc. sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Die Baustelleneinrichtungskosten werden nicht gesondert ausgeschrieben. Plan- und Konzeptverweise / Kalkulatorische Hinweise: Plan- und Konzeptverweise Baustelleneinrichtungsplan Architektenpläne Kalkulatorische Hinweise Bei der Kalkulation sind alle mit der Leistungserbringung verbundenen und dazugehörigen Teilkosten, Nebenkosten, Transportkosten, Sonstigen Kosten und Deponiegebhren einzukalkulieren. Die Beschreibung der einzelnen Positionen sind zu beachten.
III. Anlagen und Hinweise
000 Vorarbeiten
000
Vorarbeiten
000.___.00010 Wassersaugen des vorhandenen Restwassers Wassersaugen des vorhandenen Restwassers auf der Dachfläche mittels Wassersauger maschinell absaugen und über ggfs. provisorische Leitungen von der Dachfläche ableiten. Technische Hinweise Art: Vorhandenes Wasser absaugen. Dachfläche: 180m² Ort: Dachfläche
000.___.00010
Wassersaugen des vorhandenen Restwassers
180.00
000.___.00020 Untergrund Reinigen Reinigen des Untergrunds aus Beton von grober Verschmutzung, von Betonnasen, Zementleim, Staub, Öl, Fett, von losen Teilen und Entfernen von Graten und haftmindernden Teilen. Aufgenommene Stoffe fachgerecht entsorgen. Technische Hinweise Art: Reinigen des Untergrunds (Flachdach u. Attika) Höhe Attika: Bis 65cm Dachfläche: 242m² Gesamtfläche: Bestehend aus Dach- und Attikaflächen Einbauort: Dachfläche und Attika
000.___.00020
Untergrund Reinigen
242.00
000.___.00030 Oberflächentrocknung des vorhandenen Untergrunds Oberflächentrocknung des vorhandenen Untergrunds aus Beton mittels Flächenbrenner zur fachgerechten Verlegung der geplanten Bitumenbahnen. Technische Hinweise Art: Oberflächentrocknung Menge: 242m² Einbauort: Dachfläche und Wandaufkantungen
000.___.00030
Oberflächentrocknung des vorhandenen Untergrunds
242.00
001 Abdichtungsarbeiten
001
Abdichtungsarbeiten
001.___.00010 Voranstrich Voranstrich  auf geeignetem Untergrund Kaltverarbeitbarer Bitumenvoranstrich auf Lösungs- mittelbasis auf den gereinigten Untergrund einschl. aller An- und Abschlüsse streichen oder spritzen und  durchtrocknen lassen. Technische Hinweise Art: Voranstrich Untergrund (Flachdach u. Attika) Stoff: Bitumenlösung Verbrauch: Verbrauch: ca. 0,3 kg/m² Ausführung: Auf der Dachflächen, an den Wandaufkantungen und bis zur Vorderkante der Attika. Höhe Attika: Bis 65cm Höhe OK Dach: ca. +4,25m. Dachfläche: 242m² Gesamtfläche: Bestehend aus Dach- und Attikaflächen Ort: Dachfläche und Attika
001.___.00010
Voranstrich
242.00
m2
001.___.00020 Dampfsperre Elastomerbitumen-Schweißbahn als Dampfsperrbahn nach DIN EN 13 970. Technische Hinweise Art: Dampfsperre; Liefern und gem. Herstellervorgaben auf den Untergrund fachgerecht vollflächig verschweißen. Längsnaht- und Kopfstoßüberdeckung mind. 8 cm breit fachgerecht verschweißen. Stöße versetzt anordnen. Im Bereich von An- und Abschlüssen sowie Dachdurchdringungen ist die Bahn luftdicht anzuschließen. Bauteil: Dachfläche, Wandaufkantung, Attika Dicke: ca. 4 m. Ausführung: Auf der Dachflächen, an den Wandaufkantungen und bis zur Vorderkante der Attika. Oberseitig: feinbestreut, schwarz mit Nahtstreifen Unterseitig: folienkaschiert Offene Liegezeit: UV-stabil bis 6 Monate Trägereinlage: Kombinationsträger, PET/Alu/PET,  Glasvlies Durchtrittsicher: ja Maximale Zugkraft: nach DIN 12311-1:l: > 650 N/50 mm, q: > 500 N/50 mm Dehnung: nach DIN 12311-1: l + q: > 3 % Diffusionswiderstand: (Sd-Wert) nach DIN EN 1931: > 1500 m Kaltbiegeverhalten: nach DIN EN 1109: < -30 °C Wärmestandfestigkeit: nach DIN EN 1110: > + 110 °C Widerstand: gegen stoßartige Belastung nach DIN EN 12691: > 300 mm Verfahren B. Höhe OK Dach: ca. +4,25m. Menge: 242m² Einbauort: Dachfläche - - - - -   , - - - - - -
001.___.00020
Dampfsperre
242.00
m2
001.___.00030 Erste Lage der Abdichtung auf die Gefälledämmung Erste Lage der Abdichtung aus Elastomerbitumen-Kaltselbstklebebahn vollflächig mit variabler Nahtfügetechnik als untere Lage  nach DIN EN 13707  auf die Gefälledämmung und an der Wandaufkantung verkleben. Technische Hinweise Art: Erste Lage der Abdichtung. DIN SPEC 20000-201: DU/E2 PYE KTG KSP 3,2 DIN SPEC 20000-202: PYE KTG KSP 3,2. Liefern und gem. Herstellervorgaben auf den Untergrund fachgerecht verlegen. Längsnaht- und Kopfstoßüberdeckung mind. 8 cm breit, unter Verwendung einer Andrückrolle fachgerecht thermisch verschweißen. Ein 45°-Eckschnitt ist an der unteren Lage im Bereich des T-Stoßes auszuführen. Stöße versetzt anordnen. Verlegung: Mit mind. 1% in Gefälle. Anwendungsklasse: 2 Eigenschaftsklasse: E2 Ausführung: Auf der Gefälledämmung und an den Wandaufkantungen bis zu einer Höhe von ca. 40cm und Fixierung an der Klemmschiene. Oberseitig Folienkaschiert Unterseitig: Kaltselbstklebebitumen mit Abziehfolie Trägereinlage: Glasgittergelege mit Glasvlies. Maximale Zugkraft nach DIN 12311-1: l + q: > 1000 N/50 mm Dehnung: nach DIN 12311-1: l + q: > 2 % Kaltbiegeverhalten: nach DIN EN 1109: oben < -25 °C unten < -30 °C Wärmestandfestigkeit: nach DIN EN 1110: > +100 °C Brandverhalten v. außen: im System geprüft nach DIN CEN/TS 1187 und eingestuft in BROOF(t1) . Dicke: ca. 5 mm Durchtrittsicher: ja Maximale Zugkraft: nach DIN 12311-1:l: > 650 N/50 mm, q: > 500 N/50 mm Diffusionswiderstand: (Sd-Wert) nach DIN EN 1931: > 1500 m Widerstand: gegen stoßartige Belastung nach DIN EN 12691: > 300 mm Verfahren B Menge: 242m² Bauteil: Dachfläche, Wandaufkantung, Attika Höhe OK Dach: ca. +4,25m. Einbauort: Dachfläche
001.___.00030
Erste Lage der Abdichtung auf die Gefälledämmung
242.00
m2
001.___.00040 Obere Lage der Abdichtung Obere Lage der Abdichtung aus Elastomerbitumen-Kaltselbstklebebahn nach DIN EN 13707 vollflächig mit variabler Nahtfügetechnik  auf die untere Lage der Abdichtung und an der Wandaufkantung verkleben. Technische Hinweise Art: Obere Lage der Abdichtung. DIN SPEC 20000-201: DO / E1 PYE KTP 300 S5 DIN SPEC 20000-202: BA PYE KTP 300 S5. Liefern und gem. Herstellervorgaben auf den Untergrund fachgerecht verlegen. Längsnaht- und Kopfstoßüberdeckung mind. 8 cm breit, unter Verwendung einer Andrückrolle fachgerecht thermisch verschweißen. Ein 45°-Eckschnitt ist an der unteren Lage im Bereich des T-Stoßes auszuführen. Stöße versetzt anordnen. Oberlage der Abdichtung vollflächig verschweißt Top-Polymerbitumen-Schweißbahn mit integriertem Wurzelschutz als obere Lage nach DIN EN 13707, mit einer mechanisch hochbelastbaren und dimensionsstabilen Kombinationsträgereinlage in Verbindung mit hochwertigsten Bitumenrezepturen, oberseitig APP-Bitumen für extrem gute Wärmestandfestigkeit und unterseitig SBS-Bitumen für beste Verschweißbarkeit. Verlegung: Mit mind. 1% in Gefälle. Anwendungsklasse: 2 Eigenschaftsklasse: E1 Ausführung: Auf der Gefälledämmung und an den Wandaufkantungen bis zu einer Höhe von ca. 40cm und Fixierung an der Klemmschiene. Oberseitig beschiefert, grünweiß Unterseitig: folienkaschiert Trägereinlage: Polyesterverbund (KTP) 300 g/m² Maximale Zugkraft nach DIN 12311-1: l + q: > 1450 N/50 mm Dehnung: nach DIN 12311-1: l + q: > 23 % Maßhaltigkeit: nach DIN EN 1107: < 0,1 % Kaltbiegeverhalten: nach DIN EN 1109: oben < -25 °C unten < -40 °C Wärmestandfestigkeit: nach DIN EN 1110: oben > +150 °C unten > +120 °C Brandverhalten v. außen: im System geprüft nach DIN CEN/TS 1187 und eingestuft in BROOF(t1) Fremdüberwachung: der Qualität bei der Herstellung durch TÜV SÜD Wurzelresistent: nach FLL-Richtlinie, einschließlich rhizombildender Quecken Dicke: ca. 5,2 mm Durchtrittsicher: ja Maximale Zugkraft: nach DIN 12311-1:l: > 650 N/50 mm, q: > 500 N/50 mm Diffusionswiderstand: (Sd-Wert) nach DIN EN 1931: > 1500 m Widerstand: gegen stoßartige Belastung nach DIN EN 12691: > 300 mm Verfahren B Menge: 242m² Bauteil: Dachfläche, Wandaufkantung, Attika Höhe OK Dach: ca. +4,25m. Einbauort: Dachfläche
001.___.00040
Obere Lage der Abdichtung
242.00
m2
001.___.00050 Zulage Anarbeiten Abdichtungslagen an Einbauteile Anarbeiten der Abdichtungslagen an Einbauteile wie Dachabläufe und Notabläufe, an Klemmschienen, Fußpunkte der  Gitterrosttreppe etc. Technische Hinweise Art: Anarbeiten Abdichtung an Einbauteile im Dach Stoff: Bitumenbahnen Anzahl: 5 Stück Gesamtfläche: Bestehend aus Dach- und Attikaflächen Ort: Dachfläche und Attika
001.___.00050
Zulage Anarbeiten Abdichtungslagen an Einbauteile
5.00
St
001.___.00060 Zulage Anarbeiten Abdichtungslagen an Dachdurchführung Anarbeiten der Abdichtungslagen an runde Dachdurchführung (Lüftungsleitung aus Edelstahl) mit Klemmflansch einschl. aller Kleinteile und Befestigungen. Der obere Randabschluss ist zu versiegeln. Technische Hinweise Art: Anarbeiten Abdichtung an runde Dachdurchführung. Durchmesser Leitung: 380mm Stoff: Bitumenbahnen Anzahl: 1 Stück Ort: Dachfläche
001.___.00060
Zulage Anarbeiten Abdichtungslagen an Dachdurchführung
1.00
St
001.___.00070 Flüssigabdichtung Die Fußpunkte / Befestigungspunkte der Gitterrosttreppen inkl. ggfs, Treppenwangen, Befestigungspunkte an der Attika sowie im Weiteren die Einzelanschlagpunkte sind ergänzend und/oder ausschließlich mit Flüssigkunststoff abzudichten. Abdichtungsarbeiten inkl. Einlagen. Technische Hinweise Art: Flüssigabdichtung inkl. Einlage Abmessung je Bauteil: Ca. 30cm/30cm Stoff: Flüssigkunststoff Anzahl: 10 Stück Ort: Dachfläche
001.___.00070
Flüssigabdichtung
10.00
St
002 Dämmarbeiten
002
Dämmarbeiten
002.___.00010 Gefälledämmung, Flachdach, Steinwolle, 40-180 mm, DAA Wärmedämmung aus Steinwolle- Dachdämmplatten unter Flachdachabdichtungslagen bzw. auf der Dampfsperre für den Einbau im Gefälle einschl. dem Erstellen von Kehlen auf den beiden Dachflächen. Die genaue Dicke der Gefälledämmung ist mit Bezug auf die Werk- und Montageplanung durch den Auftragnehmer zu ermitteln. Technische Hinweise Art: Gefälledämmung mit 1% Bauteil: Flachdach Untergrund: Stahlbeton Wärmedämmung: Steinwolle- Dachdämmplatten Gefälle: mind. 1% Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK) Kaschierung: Mit faserverstärkter Beschichtung (Dicke ca. 3,5mm). Befestigung: verklebt Baustoffklasse (DIN 4102-1): A1 Brandverhalten (DIN EN 13501-1): A1 Anwendungstyp: DAA Druckbelastbarkeit Dämmstoff: Punktbelastung 1800N bei 5mm Stauchung. Dicke Gefälledämmung-Anfang: ca. 40 mm Dicke Gefälledämmung-Ende: ca. 180 mm Einbauort: Dachfläche Höhe OK Dach: ca. +4,25m. Produktangaben Bieter.
002.___.00010
Gefälledämmung, Flachdach, Steinwolle, 40-180 mm, DAA
180.00
002.___.00020 Dämmkeil (45°) umlaufend an der Attika Dämmkeil (45°) aus nicht brennbaren Baustoffen liefern und im Bereich der Wandaufkantungen entsprechend dem Gefälleverlauf einbauen. Technische Hinweise Art: Dämmkeil Stoff: Nichtbrennbare und Druckfeste Dämmung Ausführung: Verlegung in Zusammenhang mit der Gefälledämmung. Ort: Dachfläche
002.___.00020
Dämmkeil (45°) umlaufend an der Attika
80.00
m
003 Attikaaufbau
003
Attikaaufbau
003.___.00010 Attikabohle aus Nadelholz Bohle, Dicke 40mm aus Nadelholz, als Unterkonstruktion für die Attikaabdeckung auf der Wandkrone ggfs. schon konisch zugeschnitten anbringen. Technische Hinweise Art: Attikabohle als Unterkonstruktion. Stoff: Nadelholz Höhe OK Attika ca. 4,95m. Ort: Attika Dachfläche
003.___.00010
Attikabohle aus Nadelholz
60.00
m
003.___.00020 Attika-Abdeckung Alu,(1-tlg), Wand 40 - 65 cm Attika- Abdeckung aus Aluminiumblech 1,2 mm, inkl. Befestigungswinkel (Bügel) in der erforderlichen Anzahl und passend zur Attikabreite liefern und fachgerecht verlegen einschl. aller Nebenarbeiten. Attikablech, vierfach gekantet mit Tropfnase zur Abdeckung der Wandkrone. Die Bleche sind untereinander mit ca. 10cm überlappend (Unterläufigkeit und Längenausgleich) zu verlegen. Thermisch bedingte Längenänderungen sind bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen. Attikablech ist mit einem Gefälle von 5% in Richtung der Dachfläche zu verlegen. In den Eckbereichen sind die Attikableche auf Gehrung zu schneiden. Alternativ können die Eckbereiche auch als Einzelstück vorgefertigt werden. Die Eckbereiche werden separat abgefragt. Technische Hinweise Art: Attika- Abdeckung, mehrfach gekantet.  Abwicklung ca. 650mm gemäß Zeichnung. Detailangabe und Architektenangabe erstellen. Stoff: Aluminium. Verlegung: Mit einem Gefälle von 5% nach innen zur Dachfläche. Höhe OK Attika ca. 4,95m. Oberfläche: RAL 7043 Ort: Attika Dachfläche
003.___.00020
Attika-Abdeckung Alu,(1-tlg), Wand 40 - 65 cm
60.00
m
003.___.00030 Aussen-/Innenecke Attikaabdeckung 1 tlg Zulage für die Ausbildung der Aussenecke aus Aluminiumblech 1,2 mm, Oberfläche und Beschichtung : RAL 7043 mehrfach gekantet, Abwicklung ca. 650  mm. Technische Hinweise Art: Aussen-/Innenecke Attika- Abdeckung, mehrfach gekantet. Abwicklung 750 - 850mm nach Zeichnung, Detailangabe und Architektenangabe erstellen. Stoff: Aluminium. Höhe OK Attika ca. 4,95m. Oberfläche: RAL 7043 Ort: Attika Dachfläche
003.___.00030
Aussen-/Innenecke Attikaabdeckung 1 tlg
6.00
Stk
003.___.00040 Endstück Attikaabdeckung 1 tlg Zulage für die Ausbildung der Endstücke mit Aufkantung aus Aluminiumblech 1,2 mm, Oberfläche und Beschichtung RAL 7043, mehrfach gekantet, Abwicklung ca. 650  mm. Technische Hinweise Art: Endstück Attika- Abdeckung, mehrfach gekantet. Abwicklung ca. 650mm nach Zeichnung, Detailangabe und Architektenangabe erstellen. Stoff: Aluminium. Höhe OK Attika ca. 4,95m. Oberfläche: RAL 7043 Ort: Attika Dachfläche
003.___.00040
Endstück Attikaabdeckung 1 tlg
2.00
Stk
004 Einbauteile
004
Einbauteile
004.___.00010 Einzelanschlagpunkte Im Zuge der Dacharbeiten sind als Absturzsicherungssystem Einzelanschlagpunkte auf den beiden Dachflächen gemäß Planangaben in die Stahlbetondecke zu verankern. Die Einzelanschlagpunkte dienen zur Sicherung von Personen bei der Ausführung von Inspektions-, Wartungs- und kurzzeitigen Instandsetzungsarbeiten. Die Einzelanschlagpunkte müssen für diesen Zweck zugelassen sein. Die Zulassung ist vor Ausführung dem Auftraggeber vorzulegen. Während der Montage ist eine Fotodokumentation vorzunehmen. Nach der Montage und vor/während der Abnahme ist der Nutzer in die Bedienung einzuweisen. Abschließend ist eine Sachverständigenabnahme durch den Auftragnehmer herbeizuführen. Fotodokumentation, Einweisung und SV- Abnahme werden separat abgefragt. Technische Hinweise Art: Einzelanschlagpunkte eines Herstellers, bestehend aus Grundplatte, verschweißten Stahlrohr, Edelstahlkopf und Wetterschutzhaube. Stoff: Aus kor­ro­sions­ge­schütz­ten Stahl­rohren mit Edel­stahl­kopf und Ösen als An­schlag­kon­ struktion für Seil­si­che­rung auf Flach­dach für Re­pa­ra­tur- und Kon­troll­ar­bei­ten. Zulassung: GS- Prüfplakette und/oder Zulassungsbescheinigung, bauaufsichtlche Zulassung etc. Ca, Abmessungen: Grundplatte min. 15cm/15cm. Stützenlänge ca. 50cm.. Befestigung / Ausführung: Einschlagen oder Dübeln, je nach Herstellerangaben. Untergrund: Stahlbetondecke C25/30, 25cm dick. Ort: Stahlbetondach Dachflächen. Produktangaben Bieter:
004.___.00010
Einzelanschlagpunkte
5.00
St
004.___.00020 Einzelanschlagpunkte Fotodokumentation, Einweisung Nutzer, Sachverständigenabnahme Nach Montage der Einzelanschlagpunkte ist die Funktionstüchtigkeit durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen und bescheinigen zu lassen (Sachverständigenprfbericht). Die VOB- Abnahme findet erst nach der erfolgreichen Sachverständigenabnahme statt. Die Sachverständigen- Prüfung ist rechtzeitig in den Bauablauf einzuplanen. Falls wiederholte Prüfungen erforderlich werden, so sind die Kosten dafür vom Auftragnehmer zu tragen. In diese Position ist auch die zuvor genannte Fotodokumentation und die Einweisung der Nutzer einzukalkulieren. Technische Hinweise Art: Sachverständigenprüfung, Fotodokumentation und Einweisung der Nutzer. Leistungserbringung: Während der Ausführung bzw. vor der Abnahme.
004.___.00020
Einzelanschlagpunkte Fotodokumentation, Einweisung Nutzer, Sachverständigenabnahme
L
1.00
psch
004.___.00030 Attikaablauf mit Ablaufstutzen DN 100 Die Entwässerung der beiden Dachflächen erfolgt über Attikabläufe unmittelbar durch die Attika zu den Wasserfangkästen mit angeschlossen Fallleitungen. Attikaablauf mit abgewinkeltem Flansch zum verkleben/befestigen an der Stb.- Attika und Stb.- Decke und mit seitlichem Ablaufstutzen, in abgewinkelter Form mindestens 2°. Ausführung im Zuges des Dachaufbau einschl. sämtlicher Nebenarbeiten und Kleinteilen sowie dem Anschluss an die Fallleitungen. Technische Hinweise Art: Attikaablauf mit Ablaufstutzen. Stoff: Bitumenflansch und Zinkleitungen. Durchmesser Ablauf: DN 100. Abmessung Flansch: Ca. 50cm/50cm Ausführung: Einbau in die Stb.- Attika und Anschluss an Wasserfangkasten und Falleitungen. Ort: Stahlbeton- Attika. Produktangaben Bieter:
004.___.00030
Attikaablauf mit Ablaufstutzen DN 100
3.00
Stk
004.___.00040 Attikaablauf / Notentwässerung DN 100 über Notüberlauf (Speier) Die Notentwässerung ist über Notüberläufe (Speier) druch die Attika mit freiem Ausaluf auf die Grundstücksfläche geplant. Die Notentwässerung der beiden Dachflächen erfolgt über Attikabläufe unmittelbar durch die Attika ins Freie (Speier). Attikaablauf mit abgewinkeltem Flansch zum verkleben/befestigen an der Stb.- Attika und Stb.- Decke und mit seitlichem Ablaufstutzen, in abgewinkelter Form mindestens 2°. Ausführung im Zuges des Dachaufbau einschl. sämtlicher Nebenarbeiten und Kleinteilen. Technische Hinweise Art: Attikaablauf mit Ablaufstutzen. Stoff: Bitumenflansch und Zinkleitung. Durchmesser Ablauf: DN 100. Abmessung Flansch: Ca. 50cm/50cm Ausführung: Einbau in die Stb.- Attika und Anschluss Ort: Stahlbeton- Attika. Produktangaben Bieter:
004.___.00040
Attikaablauf / Notentwässerung DN 100 über Notüberlauf (Speier)
2.00
Stk
004.___.00050 Wassersammelkasten mit Ablauf Wassersammelkasten aus 2,0 mm Zinkblech bestehend aus rundem Einlaufstutzen passend zum mit rechteckigem Auslaufkasten mit dem Flachdachablauf und den Fallrohren mit allen Nebenarbeiten anschließen. Technische Hinweise Art: Wassersammelkasten Stoff: Zink Abmessung: Ca. 15cm/25cm/25cm Ort: Vor den Wandflächen Produktangaben Bieter:
004.___.00050
Wassersammelkasten mit Ablauf
2.00
Stk
004.___.00060 Fallrohre aus Zink, t = 1,2 mm dick Zink- Fallrohre, t = 1,2 mm, DN 100 mm in Einzellängen incl. der Rohrschellen mit doppeltem Scharnier, Schraubverschluß und Stift bzw. Dolle; im Stahlbeton befestigen. Liefern und fachgerecht verlegen einschl. aller Nebenarbeiten. An die Fallleitungen sind noch die Standrohre (wird separat ausgeschrieben) anzuschließen. Übergabe bzw. Schnittstelle zu dem Nachfolgegewerk "Galabau" erfolgt auf Höhe des Geländes (GOK). Technische Hinweise Art: Entwässerungsleitung, Fallrohr. Stoff: Zink. Blechdicke: 1,2mm Durchmesser: DN100 Ausführung: Befestigung mit Rohrschellen an der Stb.- Wand. Ort: Vor den Wandflächen.
004.___.00060
Fallrohre aus Zink, t = 1,2 mm dick
12.00
m
004.___.00070 Fallrohrbögen aus Zink DN 100 mm Fallrohrbögen aus Zink in Form, Ausführung und Abmessung zu den beschriebenen Regenfallrohren passend, als Verbindung zwischen den Abläufen und  dem Regenfallrohr montieren, einschl. aller Nebenarbeiten. Technische Hinweise Art: Bögen. Stoff: Zink. Blechdicke: 1,2mm Durchmesser: DN100 Ausführung: Befestigung mit Rohrschellen an der Stb.- Wand. Ort: Vor den Wandflächen.
004.___.00070
Fallrohrbögen aus Zink DN 100 mm
6.00
Stk
004.___.00080 Standrohr mit Reinigungsöffnung, Stahl, verzinkt (VSt), DN 100 Standrohr mit Reinigungsöffnung (mit Klappe) einbauen inkl. Anschluss an die Fallleitung und Befestigung an der Stahlbetonwand. Technische Hinweise Art: Entwässerungsleitung, Standrohr mit Reinigungsöffnung. Stoff: Zink. Länge: Ca. 1m Blechdicke: 1,2mm Durchmesser: DN100 Ausführung: Befestigung mit Rohrschellen an der Stb.- Wand. Ort: Vor den Wandflächen.
004.___.00080
Standrohr mit Reinigungsöffnung, Stahl, verzinkt (VSt), DN 100
3.00
St
005 Sonstiges
005
Sonstiges
005.___.00010 Kernbohrungen in Stb.- Attika DN 120mm Kernbohrung in Stahlbetonwand- / Attika gemäß Planangaben komplett herstellen inkl. Einrichten und Absichern des Arbeitsbereiches. Das Bohrwasser ist abzusaugen und fachgerecht zu entsorgen. Das Bohrgut ist fachgerecht zu entsorgen. Das eigenverantwortliche Einmessen und Anzeichnen der Bohrlöcher ist mit einzukalkulieren. Technische Hinweise Bauart: Kernbohrung Wanddicke: 30cm Einbauort: Lage gemäß Planangaben
005.___.00010
Kernbohrungen in Stb.- Attika DN 120mm
5.00
St
005.___.00020 Mechanische Befestigung (Klemmschienen) Die Fixierung der beiden Dachabdichtungslagen erfolgt mittels Klemmschienen. Klemmschiene mit Flansch (Flanschkonstruktion) aus Aluminiumprofil ca. 50/50mm. Der Befestigungsabstand (Lochabstand) soll nicht mehr als 20cm betragen. Die Einbaulänge der Klemmschienen soll wegen thermischen Längenänderung nicht mehr als 2,5m sein. Der obere Abschluss des Klemmprofils ist dauerelastisch mit Dichtungsmasse zu versiegeln. Klemmschienen liefern und ink. aller Nebenarbeiten einbauen. Die Unterbrechung der Klemmschienen im Bereich von Einbauteilen sowie das Einmessen der Lage der Klemmschienen vor Ort ist ebenfalls zu berücksichtigen. Technische Hinweise Art: Mechanische Befestigung Stoff: Aluminium Querschnitt: 5mm/50mm Ausführung: Mechanische Befestigung an der Stahlbeton- Attika. Ort: Stahlbeton- Attika auf den Dachflächen.
005.___.00020
Mechanische Befestigung (Klemmschienen)
80.00
m
005.___.00030 Werk- und Montageplanung Gefälledämmung Anhand der zur Verfügung gestellten Planunterlagen sind Verlegepläne inkl. Gefälleplanung einschl. der Detailplanung für die Dachrandabschlüsse etc. für beide Dachflächen zu erstellen und in 3-facher Ausfertigung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Prüfanmerkungen sind in die Werk- und Montagepläne zu übernehmen und erneut vorzulegen.
005.___.00030
Werk- und Montageplanung Gefälledämmung
L
1.00
psch
005.___.00040 Montageplanung Einzelanschlagpunkte Zusammen mit dem Hersteller sind für die ausgeschriebenen Einzelanschlagpuntke Montagepläne zu erstellen und zur Freigabe vorzulegen. Die Montageplanung muss den Herstellervorgaben entsprechen. Prüfanmerkungen sind in die Montagepläne zu übernehmen und erneut vorzulegen.
005.___.00040
Montageplanung Einzelanschlagpunkte
L
1.00
psch
006 Stundenlohnarbeiten
006
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Objektüberwachung angeordnet wurde.
Stundenlohnarbeiten
006.___.00010 Stundenlohnarbeiten Helfer/in Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
006.___.00010
Stundenlohnarbeiten Helfer/in
10.00
h
006.___.00020 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
006.___.00020
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in
10.00
h
007 Revisions- und Dokumentationsunterlagen
007
Revisions- und Dokumentationsunterlagen
007.___.00010 Revisions- und Dokumentationsunterlagen Erstellen von Revisionsunterlagen und einer Dokumentation über alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen durch den AN nach Vorgabe des AG. Auf der Grundlage vom Auftraggeber übergebenen Plänen sind vom AN Revisionsunterlagen zu erstellen. Nach Freigabe durch den AG, sind die Unterlagen als Datei (PDF) und in Papierform (3- fach) zu übergeben. Folgende Unterlagen u. a. sind der Dokumentation zu übergeben: Inhaltsverzeichnis Fachunternehmerbescheinigung Fachbauleitererklärung Nachunternehmerliste mit den ausgeführten Arbeiten Bautagesberichte mit allen erforderlichen Angaben. Prüfzeugnisse, Zulassungen, Herstellerbescheinigungen. Produktdatenblätter / Übereinstimmungserklärung. Pflegehinweise. Revisionsunterlagen / Werk- und Montagepläne Die Revisionsunterlagen und Dokumentation sind drei Wochen vor der Abnahmebegehung vorzulegen.
007.___.00010
Revisions- und Dokumentationsunterlagen
1.00
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