Gründach
Erweiterung und Aufstockung Anne-Frank-Berufskolleg
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Projektbeschreibung AFB - Erweiterung und Aufstockung Anne-Frank-Berufskolleg Münster Anlass der Maßnahme Das Anne-Frank-Berufskolleg hat einen wachsenden Raumbedarf, der derzeit an dem bestehenden Hauptstandort an der Manfred-von-Richthofen-Straße nicht gedeckt werden kann. Zur Kompensation gibt es derzeit ausgelagerte Unterrichtsräume an einem weiteren innerstädtischen Standort und einen temporären Container-Bau auf dem Schulhof des Hauptstandorts. Das Projekt resultiert aus den Ergebnissen einer im Vorfeld erstellten Machbarkeitsstudie, die darlegt, dass der Raumbedarf an dem Hauptstandort an der Manfred-von-Richthofen-Straße durch den Bau eines großen Erweiterungsbaus unter vollständiger Ausnutzung der bisher als Schulgarten genutzten Fläche und zusätzlich durch eine eingeschossige Aufstockung des denkmalgeschützten nördlichen Klassentrakts (Bauteil A) gedeckt werden kann. Der Erweiterungsbau und die Aufstockung sind Teil einer umfassenden Brandschutz-Sanierungsmaßnahme der Denkmal Geschützen Bestandsgebäude. Zudem wird die Barrierefreiheit in weiten Teilen hergestellt. Als einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Münster realisiert die Bauwerke Münster GmbH das Bauprojekt für die Stadt Münster. Projektdaten Projektadresse: Anne-Frank-Berufskolleg Münster                                Manfred-von-Richthofen-Straße 39                                48145 Münster Neubau: 6.660 m² BGF Aufstockung auf Bauteil A: 630 m² BGF Das Planungsgebiet (Gemarkung Münster 5001, Flur 139, Flurstück 451) befindet sich an der Kreuzung der Manfred-von-Richthofen-Straße und der Andreas-Hofer-Straße, wobei die Erschließung des Neubaus über die Bernsmeyerstiege erfolgt. Gebäudebestand Das Anne-Frank-Berufskolleg wurde 1961 in drei Bauabschnitten errichtet. Bauteil A ist ein zweigeschossiges, einhüftiges Gebäude mit einem zusätzlichen, in Teilen in die Erde eingelassenen Souterrain-Geschoss. Über einen zweigeschossigen Verbindungsgang schließt sich das Bauteil B an. Bauteil B ist mit 4 oberirdischen Geschossen und dem Keller der prägendste Baukörper des Ensembles und enthält im Wesentlichen Klassenräume und Fachräume. An Bauteil B schließt sich Bauteil C in parallel zur südlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Ausrichtung an. In dem zweigeschossigen Baukörper ist im Erdgeschoss die Aula und der Haupteingang verortet. Im Obergeschoss liegt das Lehrerzimmer. Die Bestandsgebäude sind rot verklinkert oder weiß/hellgrau angestrichen. Im Jahr 2009 wurde das Gesamtensemble unter Denkmalschutz gestellt, wobei die Bedeutung des Schulkomplexes als Nachkriegsgebäudes, Baustein der berufsfachlichen Schulbildung und Ort von Kunstwerken lokaler Künstler hervorgehoben wird. Geplante Maßnahmen und Baustruktur Es soll ein fünfgeschossiger Neubau auf einer Tiefgarage als Stahlbetonskelettbau/Massivbau errichtet werden. Dieser gliedert sich in einen viergeschossigen Sockelkörper, der mit einer Vormauerschale verkleidet wird und in eine eingeschossige "Dachhaube", deren geneigte Außenwände als Holzrahmenbauwände mit einer hinterlüfteten Blechfassade ausgeführt werden. Schnittstelle zum Bestandsgebäude (Bauteil A) stellt ein Split-level-Treppenhaus (TRH2) dar, was die Erschließung sowohl über die Bernsmeyerstiege als auch über den Schulhof herstellt. Besonderes Augenmerk wird aus bautechnischer und gestalterischer Sicht auf die Ausbildung der Fuge zwischen Neubau und Bestand gelegt. Die Arbeiten an der westlichen Schildwand des Bauteil A sind zwecks Raumabschluss und Fertigstellung des Neubaus, vorzuziehen. Die Tiefgarage (Mittelgarage) ragt an der Südseite über die aufgehende Gebäudeaußenwand hinaus. Sie wird über eine direkt an der westlichen Grundstücksgrenze angrenzende gewendelte Rampe und über das an der Schnittstelle zum Bauteil A liegende Treppenhaus (TRH2) erschlossen. Neben Parkflächen für PKW und Fahrräder befinden sich im Untergeschoss Technikräume. Die Belüftung erfolgt natürlich über Lüftungsbauwerke an der Südseite und einen Lichtschacht an der Nordseite. Die oberirdischen Geschosse beinhalten Klassen- und Differenzierungsräume. In den Treppenhäusern und in Wandnischen im Bereich des Flurs werden Sitzbereiche und Aufenthaltszonen ausgebildet. Ab dem Erdgeschoss ist der Neubau zusätzlich durch ein weiteres Treppenhaus von der Nordseite aus erschlossen (TRH1). Strukturell handelt es sich im Wesentlichen um einen Stahlbetonskelettbau. Die Flur- und Raumtrennwände werden in Trockenbauweise ausgeführt. Der mittige Flur wird mit einer Metall-Brandschutzdecke ausgestattet. Die Betonstützen werden bis in das oberste Geschoss fortgeführt, wobei die im Grund- und Aufriss schräg stehenden Außenwände und die Dachdecke in Holzbauweise (HRB-Wände und Balkendecke auf Betonunterzügen) erstellt werden. In allen Geschossen werden Aluminiumfenster verbaut. Diese erhalten Laibungselemente aus Blech, in die die Schienen für den Sonnenschutz sowie die Lüftungsauslässe der dezentralen Lüftungsgeräte der Klassen- und Differenzierungsräume integriert werden. Im Bereich der "Fuge" zum Bauteil A kommt eine Pfosten-Riegel-Fassade zum Einsatz. Im obersten Geschoss des Neubaus wird an Stelle eines Raffstores ein in ein Verbundfenster integrierter Sonnenschutz vorgesehen. Außerdem soll das denkmalgeschützte Bauteil A um ein weiteres Geschoss aufgestockt werden um Raum für weitere Klassenräume zu generieren. Dafür wird das bestehende Betondach entfernt und durch eine neue Massivholzdecke auf einer Stahlträgerlage ersetzt. Das aufgestockte Geschoss selbst ist ein mit HRB-Wänden ausgesteifter Stahlskelettbau (Rahmen) mit leichtem Trapezblechdach. Die Erschließung erfolgt über die Ergänzung eines weiteren Treppenlaufs. Das Treppenhaus erhält einen Ausgang ins Freie über eine neu zu erstellende vorgelagerte Außentreppe. Die Fassaden werden in gestalterischer Anlehnung an die darunterliegenden Geschosse erstellt. Auf der Nordseite und bei dem Aufmauern der Schildwände an der West- und Ostseite kommen Backsteine zum Einsatz. Die Südfassade erhält ein durch schlanke verputzte Pfeiler geteiltes Fensterband. Der Bestandsflur wird auf allen Ebenen an das neue Treppenhaus (TRH2) angeschlossen. Die Bernsmeyerstiege ist während der Bauzeit und auch nach Fertigstellung der Baumaßnahmen als Sackgasse für PKW-Verkehr ausgelegt. Die Ausrichtung der Parkflächen, die Einfahrtssituation der Tiefgarage und eine Fläche zum Wenden sind konzeptuell darauf abgestimmt.
Projektbeschreibung
Angaben zum Bauvorhaben Angaben zum Bauvorhaben: Lage und Zufahrt zur Baustelle/Baustelleneinrichtung: Siehe Baustelleneinrichtungsplan. Die Zufahrt erfolgt über die Andreas-Hofer-Straße und die Bernsmeyerstiege. Letztere wird während der gesamten Baumaßnahme für den öffentlichen Verkehr gesperrt, dies von der westlichen Grundstücksgrenze (TG-Rampe bis zur Einmündung in die Andreas-Hofer-Straße). Bei Anlieferungen und sonstigen Rangierarbeiten in der Einmündung zur Baustelle (Andreas-Hofer-Straße) ist ein Einweiser abzustellen. Die BE-Fläche ist generell sehr begrenzt. Lager-, Park- und Containerflächen sind nur in begrenztem Umfang vorhanden. Die Flächennutzung ist vorab mit der Bauleitung des AG abzustimmen und anzumelden. Zu Beginn der Arbeiten erfolgt hierzu eine Abstimmung. Ggf. arbeitstägliche Transporte von z. B. Material und Werkzeugen zum Einsatzort sind einzukalkulieren. Ebenso ggf. längere Laufwege. Pausen- und Lagerräume innerhalb des Gebäudes sind nur nach vorheriger Genehmigung und Zuweisung seitens der Bauleitung zur temporären Lagerung von Geräten und Baumaterialien gestattet. Nicht gestattete Lagerräume werden ohne weitere Ankündigung geräumt. Die Kosten dafür werden dem AN in Rechnung gestellt. Der AG stellt Bauwasser (Anschluss im Bereich der BE-Fläche) und Baustrom ( Baustromverteiler auf jeder Etage) zur Verfügung. Die Versorgung von der bauseitigen Anschlussstelle bis zum eigenen Montageort ist Sache des AN. Die Nutzung des Mediums ist für den AN kostenlos. Ein Sanitär- und WC-Container zur Nutzung ist vorhanden und kann während der Arbeit genutzt werden. Vorhandene Bäume und Wurzelbereiche werden geschützt. Diese dürfen nicht beschädigt werden. Ein Kran wird bauseits nicht gestellt, siehe separate LV-Position. Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. Die frühzeitige Koordinierung und Abruf ist Aufgabe des AN. Das Aufhängen von Plakaten oder Bannern an Bauzaun oder Gerüst ist untersagt. Es wird ein Bauschild mit Nennung sämtlicher Firmen aufgestellt. Bezüglich des Krans wird besonders auf die erforderlichen Abstimmungen mit der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, der Bezirksregierung Münster bzgl. der Ausstattung und Aufstellung der erforderlichen Baukräne hingewiesen, da die Baustelle sich im Umfeld des Hubschrauberlandeplatzes des St. Franziskus Hospitals befindet.
Angaben zum Bauvorhaben
Ergänzende Unterlagen und beigefügte Pläne Ergänzende Unterlagen und beigefügte Pläne Hinweis: "B-N_..." = Neubau "B-A_..." = Altbau, BT A ARCHITEKTUR Grundrisse - B-N_706_5_--_GR_-1_000_04_Grundriss UG 260813 - B-N_706_5_--_GR_00_000_04_Grundriss EG 260813 - B-N_706_5_--_GR_01_000_04_Grundriss 1. OG 260813 - B-N_706_5_--_GR_02_000_04_Grundriss 2. OG 260813 - B-N_706_5_--_GR_03_000_04_Grundriss 3. OG 260813 - B-N_706_5_--_GR_04_000_04_Grundriss 4. OG 260813 - B-N_706_5_--_GR_05_000_03_Grundriss Dachaufsicht 260813 Ansichten - B-N_706_5_--_AN_--_000_04_Ansicht Nord  260814 - B-N_706_5_--_AN_--_001_04_Ansicht Süd  260814 - B-N_706_5_--_AN_--_002_03_Ansicht West 260814 Schnitte - B-N_706_5_--_SN_--_000_04_Schnitt A-A 260813 - B-N_706_5_--_SN_--_003_05_Schnitt D-D 260813 - B-N_706_5_--_SN_--_004_04_Schnitt E-E 260813 Details - B-N_706_5_--_DE_-1_007_02_Steigleitung 260814 - B-N_706_5_--_DE_-1_001_03_Lichtschacht 260714 - B-N_706_5_--_DE_-1_002_03_Lüftungsbauwerk Bank 260814 - B-N_706_5_--_DE_-1_004_03_Sockel Tiefgarage Regenfallpunkt 260814 - B-N_706_5_--_DE_-1_003_03_Sockel Tiefgarage 260814 - B-N_706_5_--_DE_-1_005_03_Sockel Klinkerabfangung 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_202_ _Dachanschluss Bauteil A und Neubau 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_203_ _Attika mit Geländer 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_204_ _Dachausstieg 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_205_ _Brandabschnitt und Übergang STB und HBD 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_206_ _Fries Tanzraum 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_211_ _Traufe und Fensteranschluss 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_212_ _Attika und Fensteranschluss 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_214_ _Oberlicht 260814‑ B-N_706_5_--_DE_--_221_ _Hauptentwässerung (Traufe) 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_222_ _Hauptentwässerung (Attika) 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_223_ _Notentwässerung (Attika) 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_224_ _Hauptentwässerung (vertikal längs)  260814 - B-N_706_5_--_DE_--_225_ _Schnitt Blechkasten 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_226_ _Wandaufbau 4.OG, Entwässerung, Fensteranschläge 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_231_ _Übergang geneigte zu vertikaler Blechfassade, Norden 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_232_ _Untersicht Eingang Süden 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_233_ _Übergang geneigte zu vertikaler Blechfassade, Süden 260814 - B-N_706_5_--_DE_--_234_ _HRB-Wand Anschluss an Betondecke 260814 - B-N_706_5_--_DE_04_235_ _Ecke 4.OG Südost 260814 - B-N_706_5_--_DE_03_236_ _Übergang Klinkerfassade und Blechfassade  260814 - B-N_706_5_--_DE_--_237_00 - IA_Ortgang Mansarddächer und BW-Anschluss 260814 - B-N_706_5_--_DE_04_241_ _Brandwandanschluss Grundriss TRH 2 260814 - B-N_706_5_--_DE_04_242_ _Brandwandanschluss Grundriss TRH 1 260814 Schalpläne -B-N_731_5_--_SP_04_001_01_4. Obergeschoss - Teil 1 - B-N_731_5_--_SP_04_002_01_4. Obergeschoss - Teil 2 - B-N_731_5_--_SP_04_003_01_4. Obergeschoss - Schnitte                      Übersichtspläne                      - B-N_706_5_--_ÜP_--_140_ _Fassadenschnitt Pfosten-Riegel Nord 260814                  - B-N_706_5_--_ÜP_--_150_ _Fassadenschnitt Pfosten-Riegel Süd 260814                      - B-N_706_5_--_ÜP_--_200_ _Dach Längsschnitt 260814                      - B-N_706_5_--_ÜP_--_210_ _Dach Querschnitt 260814                      - B-N_706_5_--_ÜP_--_220_ _Dachentwässerung 260814                      - B-N_706_5_--_ÜP_--_240_00_Brandwand 260814                      - B-N_706_5_--_ÜP_--_610_05_TRH 1 260814                      - B-N_706_5_--_ÜP_04_230_ _Traufsparrenteilung und Scharenraster 260814                      - B-N_706_5_--_ÜP_04_320_ _Deckenverstärkung für Schaukeln 260814                 TRAGWERKSPLANUNG                      - Statik Neubau SONSTIGES - Wärme- und Schallschutznachweis, 09.07.2025 - AFB_Anne Frank Berufskolleg_Baustelleneinrichtung BA2_251023 - 2026_01_23_G_Manfred-von-Richthofen-Str. 39_Amtlicher Lageplan                                     -Brandschutzkonzept 2025-07-14
Ergänzende Unterlagen und beigefügte Pläne
Vorbemerkung Zimmer- und Holzbauarbeiten Aufgabenstellung Ziel der anzubietenden und - im Auftragsfalle- auszuführenden Leistung sind die Zimmer- und Holzbauarbeiten. Gegenstand des Angebotes und im Auftragsfalle des Bauvertrages ist daher ein nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den Öffentlich-rechtlichen Vorschriften einwandfreies und abnahmefähiges Werk zum Angebots-/Vertragspreis und im vereinbarten Zeitrahmen. 1.  Allgemein Den Arbeiten liegen zugrunde: DIN 18 334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten sowie die übrigen Bestimmungen der Ausschreibung. Maßgebend für die Ausführung sind die z. Z. gültigen DIN-Normen, Vorschriften und Richtlinien, insbesondere die in DIN 18 334, Abschnitt 2.2 angegebenen Normen und Vorschriften. Die Grundlage der Ausführung sind weiter die Pläne der Ingenieure, die geprüfte statische Berechnung und die geprüften Konstruktionspläne. Abkürzungen: Für Nadelholz:  "NH" Für Güteklasse: "GK" Für Brettschichtholz: "BSH" Für Konstruktionsvollholz: "KVH" 1.2 Abhängigkeiten der dem AN übertragenden Gewerke Die zeitlichen, statischen, technischen sowie alle weiteren  Abhängigkeiten / Unterbrechungen der übertragenden Arbeiten sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. 1.3 Qualitätsvorgaben Die in der Leistungsbeschreibung, der Baubeschreibung und in den Plänen beschriebenen Materialqualitäten, Konstruktions- bzw. Ausführungsarten sind Qualitätsvorgaben des AG, diese sind einzukalkulieren. Alternativen sind bei gleichbleibender Qualität, Optik und Funktionalität auch hinsichtlich der Betriebskosten nur in Abstimmung mit dem AG zulässig. Falls erforderlich, hat der AN die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Anfallende Kosten hierfür sind im Angebot enthalten. In jedem Fall übernimmt der Bieter mit Angebotsabgabe die volle Gewährleistung zur Vollständigkeit sowie sachliche und technische Richtigkeit aller angebotenen Bauleistungen. 1.4 Bau- und Baunebenleistungen Alle nachfolgend beschriebenen Bau- und Baunebenleistungen sind unter den einzelnen Abschnitten jeweils zum Einheitspreis anzubieten. Einzukalkulieren sind sämtliche Kosten für die angebotene Bauleistung, fertige, handwerksgerechte, abnahmefähige und funktionstüchtige Ausführung einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen und Ausführungsrisiken. Toleranzen aus den Vorgewerken, wie dem Rohbau mit bis zu 2 cm sind auszugleichen und die dafür erforderlichen Maßnahmen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Fassade, sowie Gauben werden bauseitig eingerüstet. Alle darüber- hinausgehenden erforderlichen Sicherheitseinrichtungen sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. 1.5 Bauleitung des Auftraggebers Der AG wird die Bauausführung projektbegleitend überwachen lassen. Diese Person/Institution hat das Recht, jederzeit die Baustelle zu betreten, um die Durchführung der Arbeiten auf vertragsgetreue Erfüllung zu überprüfen bzw. durch sachkundige Helfer überprüfen zu lassen. Die Verantwortung für die vertragsgetreue und nach der Regel der Baukunst auszuführenden Arbeiten liegt jedoch allein beim Auftragnehmer (AN). Er wird sich nicht auf die eventuelle Sachkunde der vom Bauherrn eingesetzten Überwachung berufen. 1.6  Ausführungs- und Detailplanung Die Ausführungs- und Detailplanung (gemäß HOAI) für das Projekt wird dem AN nur digital zur Verfügung gestellt, dies gilt auch für die Tragwerksplanung und Haustechnikplanung. Der Ausdruck von  Planunterlagen ist eigenverantwortlich vom AN durchzuführen. Die Unterlagen müssen innerhalb von einem Werktag auf der Baustelle zur Verfügung stehen. Für fehlerhafte Montagen durch veraltete Planung haftet der Unternehmer. 1.7 Werk- und Montagezeichnungen Werk- und Montagezeichnungen erstellt der AN, diese Unterlagen sind zur Freigabe beim Architekten/Statiker oder Haustechniker vorzulegen. Es darf nur nach freigegebenen Plänen gearbeitet werden. Die rechtzeitige Vorlage aller Werk- und Montagezeichnungen zur Prüfung auf generelle Übereinstimmung mit den Planungszielen des Auftraggebers (AG) ist Sache des AN. Eine ausreichende Prüfzeit von mindestens 14 Tagen ist einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, sofern eine Position in der Leistungsbeschreibung vorhanden ist. 1.8 Genehmigungsgebühren etc. Die Kosten für behördliche Genehmigungen und Abnahmen, die Änderungen der Prüfstatik und sonstige Gebühren, die als Folge der Durchführung von vom AN veranlassten Sondervorschlägen entstehen, trägt der AN. 1.9 Bemusterungen Die rechtzeitige Vorbereitung und Durchführung einer Bemusterung inkl. Farbfestlegung etc. aller diesbezüglich relevanten Materialien und Einbaugegenstände sind Leistungsbestandteil des AN. Die Muster sind an der Baustelle vorzuhalten. Die Vorlage von Auslaufmaterialien ist nicht zulässig. Die Bemusterung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass weitere  Alternativanfragen möglich sind, ohne den Bauablauf zu beeinträchtigen. Zur Bemusterung gehört auch das Anlegen von Musterflächen. Die Erstellung von Musterflächen werden, sofern im LV nicht anders beschrieben, nicht gesondert vergütet. 1.9.1 Farbgebung / Materialitäten Aufgrund von Vorgaben des Denkmalamtes sind sämtliche Bauteile der Dacheindeckung aus Doppelstehfalzblechen und daran anschließender Bauteile (z. B. Leibungsbleche, Fensterbänke, Rinnen, Attika etc.) in Anlehnung an das Bestanddach des Nachbargebäudes (bewittertes Kupfer mit grüner Patina) herzustellen. Hierfür wurde mit Produkten der Fa. Prefa, Prefalz, Patina grün geplant. Für sämtliche sichtbaren Bauteile des Dachs und Anschlussbereiche wird daher im nachfolgenden Leistungsverzeichnis als Farbton „patina grün“ angegeben. Soweit möglich sollen diese Bauteile alle im System Prefa angeboten werden. Wenn dies nicht möglich ist, so ist eine Pulverbeschichtung im Farbton NCS S 5010—G10Y anzubieten. Wird ein anderer Anbieter gewählt als Prefa so ist ein Produktdatenblatt dem Angebot beizufügen. 1.10 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zulässig. 1.11 Terminplan Die vom AG vorgegebenen Ausführungsdauern sind zwingend einzuhalten. Ggf. erf. Überstunden und Samstagsarbeit werden nicht extra vergütet. Die gesetzlichen Arbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden. Vom AN ist 14 Tage nach Auftragserteilung ein Detailterminplan zu erstellen und mit der Bauleitung und dem Projektsteuerer abzustimmen. Aus diesem Plan müssen neben der Ausführungsphase auch die Planübergabetermine (Ausführungspläne Architekt, Positionspläne vom Statiker) an den AG ersichtlich sein. Der beigefügte Terminplan gilt als Rahmenterminplan der zur Prüfung von Etappenzielen vom AG bzw. der Bauleitung herangezogen wird. Die Einzeltermine sind keine verbindlichen Zwischentermine, sofern im Aufklärungsgespräch nichts anderes vereinbart wird. Lediglich der Endtermin gilt als Fixtermin und ist zwingend einzuhalten. 1.12 Unternehmerbescheinigungen Der AN muss alle nach der Bauordnung erforderlichen Erklärungen und Unternehmerbescheinigungen ausstellen. 1.13 Baustelleneinrichtungsplan Der AN hat sich an den vorgegebenen BE-Plan zu richten und darf nur auf für ihn bestimmte Flächen Material o.ä. lagern. 1.14  Sicherungsmaßnahmen Umweltschutz Der AN führt alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Landschaft und der Umwelt während der Bauzeit durch. Hierzu gehört auch die Beachtung sämtlicher Vorschriften für Lärmschutzeinrichtungen an Maschinen und ähnlichen Geräten, die auf der Baustelle verwendet werden. Der AN hat nach ASR die Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Bewachung Der AN ist für die Sicherung seiner bereits fertiggestellten Leistung sowie seiner Materialien, Unterkünfte usw. verantwortlich. Der AG ist nicht für die Bewachung und Sicherung verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinem Grundstück befinden. 1.15 Projektdokumentation Die Bestands- und Revisionspläne sowie alle vom AN erstellten oder weiterbearbeiteten Planunterlagen, auch Werkstatt- und Montagepläne sowie alle Berechnungen, Nachweise, Abnahmen, sonstige Bestandsunterlagen wie Wartungs- und Pflegeanleitungen, Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Messprotokolle usw., sowie alle im Leistungsprogramm besonders angesprochenen Unterlagen sind in eine Projektdokumentation einzuordnen. Die Projektdokumentation ist 2-fach in Papier und einfach auf einem Stick (PDF und DWG bei Plänen) mit Inhaltsverzeichnis und in beschrifteten Ordnern dem AG zu übergeben. 1.16 Angaben zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz Zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die bei den auszuführenden Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutz- Vorschriften eingehalten werden. Alle auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer haben bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen sowie die Hinweise des Koordinators, sowie auch die Weisungen der Bauüberwachung und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen und einzuhalten. Die Forderungen des SIGEKO sind vom AN verbindlich einzuhalten und einzukalkulieren. Bei Nichtbeachtung der Hinweise des Koordinators, sowie bei Nichtbeachtung der Weisungen der Bauüberwachung, behält sich der Auftraggeber vor, psch. 100 € netto je Verstoß von den Rechnungen einzubehalten. 1.17 Kampfmittel Nicht Auftragsrelevant 1.18 Beschränkung bezüglich der Arbeits- und Ausführungszeiten Es gelten die gesetzlich festgelegten Zeiten der des staatlichen Amtes für Arbeitsschutz. Es ist zu berücksichtigen, dass alle Arbeiten nur in der zulässigen Arbeitszeit ausgeführt werden dürfen. 1.19 Ausführungsvorschriften Neben den einschlägigen VOB-Bestimmungen sind soweit das Leistungsverzeichnis nachfolgend nicht anderslautende Bestimmungen und weitergehende Forderungen enthält mindestens alle zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen leistungsrelevanten DIN- Normen, Werks- und technischen  Vorschriften und Gütebestimmungen den geforderten und im Leistungsverzeichnis beschriebenen Ausführungen zugrundezulegen. Für alle Arbeiten gelten die Bestimmungen, Richtlinien, Merkblätter und Verordnungen in der jeweils zum Datum der Angebotsabgabe gültigen neuesten Fassung. Soweit sich die DIN-Normen bis zur Auftragserteilung ändern, wird als Stichtag das Datum der Auftragserteilung festgesetzt. Alle bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich verankerten und lt. Normenausschuss festgelegten Bedingungen und Vorschriften werden automatisch Bestandteil der Vertragsleistung. Unwissenheit oder die Zugrundelegung überholter DIN-Vorschriften entbinden den AN nicht von seiner Erfüllungspflicht. Nach dem Stichtag  bekanntgewordene Änderungen sind dem AG umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung für die Übernahme liegt, sofern sie mit  Mehrkosten verbunden ist, allein beim Auftraggeber. Der AN verpflichtet sich, für die Durchführung seiner vertraglichen Leistungen und zur Einhaltung der vereinbarten Termine ausreichendes Personal mit qualifizierter Aufsicht einzusetzen. Der AN führt Bautagebücher und hat diese wöchentlich an die Bauleitung digital und in Papierform zu übergeben. 1.20 Baustelleneinrichtung Für die Baustelleneinrichtung werden nur auf dem Grundstück in begrenztem Umfang Flächen zur Verfügung gestellt. Die Plätze für Personal-, Geräte- und Schuttcontainer müssen jeweils mit dem Bauherrn bzw. der Bauleitung festgelegt werden. Bei der Aufstellung der Tagesunterkünfte, der Wasch- und Toilettenanlagen sind die Arbeitsstättenverordnung und die dazu erlassenen Richtlinien zu beachten. Vom Auftragnehmer ist nach Beauftragung ein Baustellen -einrichtungsplan zur Bestätigung und Freigabe vorzulegen, basierend auf den dafür mit dem Bauherrn bzw. der Bauleitung getroffenen Vereinbarungen. In der Baustelleneinrichtung sind enthalten alle erforderlichen: *  Baumaschinen, Geräte und Werkzeuge, *  sonstigen erforderlichen Rüstungen, Hebezeuge, *  alle erforderlichen Absperrungen, Beleuchtungseinrichtungen und Beschilderungen, *  alle sonstigen notwendigen Sicherungseinrichtungen, *  Container usw. sowie deren ordnungsgemäßer Auf- und Abbau, einschl. Unterhaltung und aller gegebenenfalls erforderlichen Betriebsmittel. Das Aufstellen von Wohnunterkünften auf dem Baugrundstück ist nicht erlaubt. Der Unternehmer hat ohne besondere Vergütung unaufgefordert und jeweils umgehend den Schmutz und Schutt zu beseitigen, der durch die von ihm geleisteten Arbeiten entstanden ist; insbesondere auf Straßen und Gehwegen. Die Baustelle und alle übrigen benutzten Flächen sind sauber zu halten, die Arbeitsbereiche sind nach Abschluss der Arbeiten bzw. nach Räumung der Baustelle erforderlichenfalls in den vorherigen Zustand zu versetzen. Alle evtl. erstellten Bauhilfsmaßnahmen für die Baustelleneinrichtung sind zu beseitigen. Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die EPs mit einzukalkulieren. 1.21 Schlechtwetter Eventuell auftretende wolkenbruchartige Regenfälle und ihre Folgen während der Bauzeit gelten als typische Gefahrenursachen im Bauwesen, die weder als höhere Gewalt, noch als unabwendbarer Umstand im Sinne der VOB/B, § 7, anzusehen sind. Alle Schäden, die durch Niederschlags- und Oberflächenwasser entstehen, sind vom AN ohne Vergütung unverzüglich zu beseitigen. Aus einer evtl. Verschlammung des Bodens kann der AN keine Mehrkosten herleiten. 1.22 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Bei einem Pflichtverstoß durch Abwesenheit des AN behält sich der Auftraggeber vor, psch. 100 € netto je Verstoß von den Rechnungen einzubehalten. Der Anwesenheitsnachweis wird durch die Anwesenheitsliste der Bauleitung geführt. Die Besprechungen finden aller Voraussicht nach jeweils wöchentlich statt. 1.23 Preisermittlung Bei sämtlichen Positionen in dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis ist das Liefern sowie die Montage sind inbegriffen, etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind. Grundsätzlich ist daher auch in dem Leistungsverzeichnis die  gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit auch die Lieferungen der Stoffe und alle Tätigkeiten wie Herstellen, Montieren, Anschließen, Stellung von Gerätschaften usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. 1.24 Umlagekosten Vom Rechnungsbetrag werden nachfolgend genannte Umlagekosten in Abzug gebracht (Angaben in Prozent des Netto- Rechnungsbetrages): Bauleistungsversicherung: 0,3 % Baustrom:             0,3 % Bauwasser:            0,2 % Baureinigung:       0,3 % 2.  Stoffe und Bauteile Materialprüfung sämtlicher für die Güte der Baustoffe und die Ausführung erforderlichen Nachweise, evtl. Probebelastungen, Prüfung von Stahl, Schweißnähten und d. gl. sind auf jeden Fall entsprechend den einschlägigen DIN-Normen oder zusätzlich auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde ohne besondere Entschädigung zu erbringen. Die Herstellung der Proben, Eignungsprüfungen, Güteprüfungen u. ä. darf nur nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauleitung ausgeführt werden. 2.1  Der Verwendung halbtrockenen Holzes ist Rechnung zu tragen. Alle Holzteile müssen ausreichend von Luft umspült werden können, Holzverbindungen müssen beim Schwinden des Holzes kraftschlüssig bleiben und Verbindungen, bei denen Bolzen zur Anwendung kommen, dürfen nicht verdeckt liegen, damit diese u. U. mehrfach nachgezogen werden können. 2.2  Für Schnittholz wird i. d. R. Nadelholz, Schnittklasse A, Güteklasse II gefordert, das Bauholz ist an den Baumkanten sorgfältig von Rinde und Bast zu befreien. 2.3  Brettschichthölzer dürfen nur von Betrieben mit entsprechender Zulassung zum Leimen bezogen werden. Es wird Nadelholz, Güteklasse II nach DIN 4074 für den Gesamtquerschnitt vorgeschrieben. Die in der Zugzone liegenden Teile müssen ebenfalls dieser Güteklasse entsprechen. Verleimung mit gefülltem Harnstoffharzleim und in Feuchträumen mit Resorcinharzleim. 2.4  Für Bauteile aus Stahl sind die Güteklassen S235 und bei Bedarf S355 nach DIN 17100 zu verwenden. Für die Durchbildung gilt DIN 1050 und für Schweißverbindungen nur von Schweißern, die den entsprechenden Schweißnachweis erbracht haben, hergestellt werden. 2.5  Für den Rostschutz gelten DIN 55 928 sowie die technischen Vorschriften für den Rostschutz von Stahlbauwerken (RoSt.). In der Regel werden grundierte Teile eingebaut. An nicht mehr zugänglichen Stellen in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit werden nichtrostende Stähle nach  DIN 17440 vorgeschrieben. 2.6  Alle Hölzer sind mit vorbeugendem chemischem Holzschutz nach DIN 68800, Teil 3 durch Tauchen zu versehen. Prüfprädikat P, Iv (gegen Pilze wirksam, Fäulnisschutz, gegen Insekten vorbeugend wirksam) 2.7  Die Mauerwerks- oder Stahlbetonauflager der Balken sind mit Unterlagen aus Bitumendachbahnen mit Rohfilzeinlage R 333 und DIN 51 128 zu schützen. 2.8 Stirnflächen des Brettschichtholzes sind mit dreimaligem, farblosem Kantenschutzanstrich gegen Feuchtigkeit zu schützen. 2.9 Schutz sichtbarer, gehobelter Flächen durch Abdecken mit Folie und Brettern im Bauzustand wird vorgeschrieben. 2.10 Für die Holz Güteklassen gelten die DIN 4074 und DIN 68 365, soweit im Angebot keine Angaben enthalten sind. 2.11 Für die Ausführung und Bemessung sind die DIN 1052 (Holzbauwerke ) und DIN 4070 (Querschnitte) zu beachten. 2.12 Die Angaben der statischen Berechnung sind verbindlich und müssen mit der Ausführung übereinstimmen. 2.13 Die Verankerung der Bauteile ist mit dem Bauunternehmer abzustimmen und muss der Statik entsprechen. Ankerlöcher und Vorkehrungen sind rechtzeitig anzugeben. 2.14 Die Holzschutzmittel müssen der DIN 68 800 entsprechen, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes vermerkt ist. Auf Umweltfreundlichkeit des Materials wird nochmals hingewiesen. 2.15 Für offenporige, farbige Lasuren sind die Werksvorschriften zu beachten und der Bauleitung Muster vorzulegen. 2.16 Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch für den Herstellungsvorgang und -Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. 2.17 Die Preise enthalten die Lieferung des erforderlichen Materials einschließlich Transport, Zwischenlagerung und Montage auf der Baustelle in fertiger Arbeit. 2.18 Ein Außengerüst ist bauseits vorhanden und darf kostenlos mitbenutzt werden. Weitere zur Leistungserbringung benötigte Gerüste müssen in die Einheitspreise einkalkuliert werden.
Vorbemerkung Zimmer- und Holzbauarbeiten
04 Dachabdichtung/Begrünung
04
Dachabdichtung/Begrünung
04.02 Begrünung in Kombination mit PV-Anlage
04.02
Begrünung in Kombination mit PV-Anlage
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.01 Stundenlohnarbeiten
06.01
Stundenlohnarbeiten