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01. Baubeschreibung
Allgemein
Das Gesamt-Bauvorhaben beinhaltet die Erweiterung und
Sanierung (mit Abbruch) des jetzigen
"Schulzentrums am Heimgarten" im Reesenbüttler Redder
4-10 in Ahrensburg.
Die Gemeinschaftsschule am Heimgarten und das
Eric-Kandel-Gymnasium sind als Schulkomplex für zwei
weiterführende 4-zügige Schulen zu klein. Die
Liegenschaft erfährt im Rahmen des geltenden
Bebauungsplanes eine Neuordnung mit Neubauten auf dem
Sportplatz und der Schaffung eines neues
Außengeländes.
WICHTIG! DER SCHULBETRIEB IM BESTANDSGEBÄUDE
BLEIBT
ÜBER DIE GESAMTE BAUPHASE
BESTEHEN! ES IST IMMER MIT DER ANWESENHEIT VON
PERSONEN IM UNMITTELBAREN
BAUSTELLENUMFELD ZU RECHNEN! BAUZÄUNE, TORE UND
DGL.
SIND DAHER IMMER
GESCHLOSSEN ZU HALTEN! DER SCHUTZ UND DIE
GEFAHRENABWEHR HAT HÖCHSTE
PRIORITÄT! Der Reesenbüttler Redder ist mit 30km/h
ausgeschildert - Diese Höchstgeschwindigkeit
ist zwingend zu beachten!
Folgende Bestandteile sind im Zuge der
Gesamtbaumaßnahme vorgesehen:
Es werden vier Neubaukörper (A, B, C und D) errichtet,
die alle in einem baulichen Zusammenhang
stehen (konstruktiv über Betonbauteile als
Wegeverbindung miteinander verbunden -> Laubengänge /
auch "Regale" genannt)
Es sollen in einem späteren Schritt die Bereiche der
Bestandssporthallen (S2) und der 700er-Trakt (Haus
E) saniert werden (Nicht Teil dieser
Leistungsbeschreibung).
Der Bestandsschulbaukörper wird zurückgebaut (Nicht
Teil dieser Leistungsbeschreibung).
Des Weiteren ist später eine Erweiterung als Anbau an
die Bestandssporthallen vorgesehen, die als
Mensa und Einfeldhalle dienen. (Nicht Teil dieser
Leistungsbeschreibung)
Alle Außenanlagen werden komplett neu gestaltet (Nicht
Teil dieser Leistungsbeschreibung).
In einem 1. Bauabschnitt werden zunächst nur die vier
Neubauten behandelt. Dieser betrifft die Neubauten
A D und den anschließenden Teilrückbau des jetzigen
Schulzentrums, sowie die dazugehörigen
Außenanlagen. Das Gesamte LV bezieht sich
ausschließlich auf den ersten Bauabschnitt.
In einem 2. Bauabschnitt werden dann die Sanierungen
und Erweiterung fortgeführt
Es werden die Gebäudeteile E, M, S1 und S2 behandelt.
M und S1 bilden dann die Mensa und eine
Einfeldsporthalle als NEUBAU-Anbau ab (zusammen neu als
dann F bezeichnet)
S2 (neu G) wird in Teilbereichen saniert.
Haus E wird vollständig saniert.
Der Baukörper K ist nur nachrichtlich in der Anlage
zur Ausschreibung mit dargestellt. Hier befindet sich
die
Kindertagesstätte, deren Schutz von großer Bedeutung
ist. Auch diese bleibt über den gesamten Zeitraum
der Baumaßnahme voll in Betrieb. Dieser Gebäudeteil
verbleibt unberührt.
Haus A --> Verwaltung und Veranstaltungsgebäude
Abmessungen (ca. Angaben):
Länge des Kerngebäudes: 49,55m
Länge (einschl. Laubengang) 56,50m
Breite des Kerngebäudes: 49,55m
Breite (einschl. Laubengang): 56,50m
Höhe umlaufender Laubengang: 10,60m
Höhe Kerngebäude: 12,90m
Achsraster über alle: 3,75m
Geschossigkeit: II / III (Einheitliche Höhe, jedoch
zweigeschossige Räume)
Teilunterkellert. Außenwände des Kellers und
Bodenplatte in WU-Konstruktion.
Besonderheiten:
Das Gebäude A bildet das Zentrum des neuen
Campusgeländes. Es beinhaltet die Verwaltungen der
Schulen (Lehrerzimmer, Sekretariat, Konferenzräume,
Bücherausgabe, ...) , sowie die Pausenhalle.
Als Unterrichtsräume sind in den Gebäudeecken die
Musikunterrichtsräume und Räume für das Darstellende
Spiel vorgesehen.
Das Erdgeschoss ist mit 3,96m brutto-Geschosshöhe
durchgängig eingeschossig.
Im Bereich des 1.OG und 2.OG sind die Eckräume und die
Pausenhalle zweigeschossig. Teilbereiche der
Technikräume und kleinere Nebenflächen sind in den
Geschossen 1.OG und 2.OG horizontal durch
Deckenscheiben getrennt.
Bauarten:
Keller:
Teilunterkellert, mit WU-Sohle und WU-Pumpensumpf.
Kellerwände sind schwarz abgedichtet. Ortbeton,
Teilfertigteile in Stahlbeton und Fertigteile. Decken
in Ortbeton und Teilfertigteilen.
Die Gründung des EG ist als Flachgründung mit Einzel
und Streifenfundamenten vorgesehen.
EG bis 2.OG
Stahlbetonwandscheiben in Ortbeton als Außenwände.
Stürze, Unterzüge der AW in Ortbeton. Nahezu alle
AW-Öffnungen für Fenster und Türen haben die gleichen
Öffnungsweiten.
Innenwände als Teilfertigteile und Ortbeton. EIne
Übersicht der Bauarten der Wandscheiben ist dem
Leistungsverzeichnis als Anlage Beigefügt. Decken in
Ortbeton. In Teilflächen als Teilfertigteile möglich.
Dachkonstruktion zu ca. 70% aus BSH-Balken mit Höhen
bis 1,6m. Über den BSH-Balken Trapezblech. In
den Eckbereichen des Gebäudes Ortbeton-Dachdecken. Die
Eckräume des 1.OG (Musik / Darstellendes
Spiel...) sind zweigeschossig! Die Ortbeton-Dachdecken
sind mit entsprechenden Traggerüsten zu erstellen.
Haus B und D --> Allgemeine Unterrichtsräume (AUR)
Abmessungen (ca. Angaben):
Länge des Kerngebäudes: 52,00m
Länge (einschl. Laubengang) 60,85m
Breite des Kerngebäudes: 29,75m
Breite (einschl. Brücke) : 37,8m
Höhe umlaufender Laubengang: 10,60m
Höhe Kerngebäude: 12,45m
Höhe OK Staffelgeschoss: 16,10m
Geschossigkeit: III / + Staffelgeschoss / Kein Keller
Besonderheiten:
Die beiden Gebäudeteile B und D sind nahezu identisch.
Sie sind zueinander 180° gedreht. Nur minimale
bauliche Einbauten unterscheiden die Gebäude. Sie sind
als eigenständige Gebäudeteile zu verstehen, die
frei gegründet sind. Die Verbindung zu Haus A besteht
jeweils nur durch eine Brücke, die keine
Gründungsverbindung zwischen den Gebäuden bildet!
In den Gebäudeteilen B und D sind die Grundrisse in
den Geschossen EG, 1.OG und 2.OG nahezu
identisch. Die Raumabfolge ist in X- und Y-Richtung
nahezu spiegelsymetrisch. Es ist von einer hohen
Gleichförmigkeit auszugehen.
Das Staffelgeschoss dient der Erschließung des Daches
mittels Aufzugs, sowie der Unterbringung
technischer Anlagen und einem Lager.
Alle Rohbauelemente der Gebäude B und D sind in ihren
Abmessungen gleich.
Bauarten:
Keller: Kein Keller - Nur eine Unterfahrt für den
Aufzug.
Die Gründung des EG ist als Flachgründung mit
Streifenfundamenten vorgesehen. Die Gründung ist eine
Ortbetongründung.
EG bis 2.OG
Stahlbetonwandscheiben in Teilfertigteil-Bauweise als
Außenwände der Längsseiten. Die Querseiten sind als
Ortbeton zu errichten, um die Einbauteile und die
Laubenganganbindungen realisieren zu können.
Nahezu alle AW-Öffnungen für Fenster und Türen haben
die gleichen Öffnungsweiten.
Innenwände in Längsrichtung als Teilfertigteile. Die
Errichtung der Wände in Querausrichtung ist dem Bieter
weitestgehend freigestellt. Die Unterzüge in den
Klassenräumen sind als Fertigteile mit
Regeldurchbrüchen
vorgesehen.
Eine Übersicht der Bauarten der Wandscheiben ist dem
Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügt. Decken
und Dachkonstruktion in Teilfertigteilbauweise.
Haus C --> Fachklassentrakt
(ca. Angaben)
Länge des Kerngebäudes: 53,35m
Länge (einschl. Laubengang) 63,35m
Breite des Kerngebäudes: 43,00m
Breite (einschl. Laubengang) 56,50m
Höhe umlaufender Laubengang: 7,80m
Höhe Kerngebäude 8,80m
Höhe OK Staffelgeschoss: 12,25m
Geschossigkeit: II / + Staffelgeschoss / Kein Keller
Besonderheiten:
Gebäude C ist der Fachklassentrakt beider Schulen. Es
beinhaltet Technik-, Biologie-, Physik-, Chemie- und
Informatikräume. Die Dimensionen des Rohbaus in den
Räumen sind nahezu identisch.
Im Erdgeschoss ist eine Zwischennutzung geplant. Hier
wird in Teilbereichen eine Schulspeisung (Mensa)
vorgesehen, die später (nach der Errichtung des 2.
Bauabschnittes) zurückgebaut und zu Unterrichtsräumen
umgearbeitet wird.
Die Raumabfolge ist in X- und Y-Richtung nahezu
spiegelsymetrisch.
Das Staffelgeschoss dient der Erschließung des Daches
mittels Aufzugs, sowie der Unterbringung
technischer Anlagen und einem Lager. Das Dach ist als
intensiv begrüntes Dach als Schulgarten genutzt.
Der Dachaufbau bekommt eine starke Substratschicht und
eine Bepflanzung.
Höhe über NN ist 44,50m = EG-Fertigfußboden in allen
Gebäudeteilen!
Bauarten:
Wie Haus B und D.
Erreichbarkeit der Baustelle:
Die Baustelle wird ausschließlich über die Zufahrt
über den Reesenbüttler Redder erschlossen.
Die Baustraße zum Baufeld ist nur einspurig. Die
Zufahrt wird über eine Lichtzeichenanlage geregelt.
Es ist im Bereich der Zufahrt zur Baustraße eine
Haltebucht eingerichtet, die für EIN Fahrzeug zum
warten
an der Lichtzeichenanlage zur Verfügung steht. Die
Haltebucht ist unmittelbar neben der (durch einen
geschlossenen Bauzaun abgegrenzten) Kita (K).
Die Zufahrtsbreite ist für übliche Sattelschlepper
ausgelegt.
Alle Fahrten zum Grundstück sind ausschließlich von
Osten aus zu führen! Der Reesenbüttler Redder
darf von der Baustellenzufahrt westlich nicht mit
schweren Fahrzeugen (>10t) befahren werden. Daher ist
davon auszugehen, dass die Fahrten über:
(von Süden aus) Stormanstraße --> Rosenweg -->
Reesenbüttler Redder disponiert werden müssen, wenn
diese schwerer 10t (tatsächliches Gesamtgewicht des
Fahrzeugs) sind.
Der Buchenweg ist vollständig von Baustellenverkehren
freizuhalten!
BE-Flächen
Die Grenzen des Baufeldes sind im
Baustelleneinrichtungsplan ersichtlich.
Die südlichen Flächen unterhalb Bauteil A und östlich
Bauteil D sollen als BE-Flächen genutzt werden.
Lagerflächen werden in diesem Bereich mit der
Objektüberwachung abgestimmt. Ein freies Lagern ohne
Abstimmung ist nicht zulässig. Unberechtigte
Lagerungen sind zu Lasten des Verursachers
zurückzubauen.
Auf der Baustelle ist eine Höchstgeschwindigkeit von
10km/h zulässig.
Die Baustelle darf nur von 7:00Uhr bis 20:00Uhr
betrieben werden!
Auf der Baustelle sind keine UNTERKÜNFTE zur
Übernachtung zugelassen.
01. Baubeschreibung
02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV]
2.1 Allgemein
2.1.1 Ausschreibungsunterlagen
Der Bieter ist verpflichtet, die
Ausschreibungsunterlagen, Texte und ggf. Zeichnungen
lt. Inhaltsverzeichnis
auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Konstruktionsmerkmale und Beschreibungen, die auf
bestimmte Hersteller / Anbieter schließen lassen, auch
wenn diese nicht benannt werden, dienen lediglich der
Erläuterung des geforderten Konstruktionsprinzips
und sind grundsätzlich unter dem Vorbehalt " oder
gleichwertiger Art " zu betrachten. Die
Gleichwertigkeit ist
durch Nachweise und/oder Muster auf Verlangen des
Auftraggebers zu belegen.
2.1.2 Angebotsinhalt
Das Angebot umfasst grundsätzlich die Lieferung,
Lagerung, Beförderung zur Einbaustelle, Herstellen der
beschriebenen Leistung einschl. Arbeitsvorbereitung
und aller erforderlichen Neben- und Nacharbeiten.
Für die Ausführung und für die Herstellung der
ausgeschriebenen Leistung sind die Pläne des
Architekten,
sowie der beteiligten Fachplaner zugrunde zu legen.
Darüber hinaus sind alle unmittelbar mit dem LV und
den sonstigen Ausschreibungsunterlagen in Verbindung
stehenden Vorschriften, wie z.B. die für die Gewerke
maßgeblichen DIN-/ EN-Normen, die CE-Kennzeichnung,
der Stand der Technik, Bestimmungen der
Bauaufsicht, UVVs o.ä., in der jeweils neuesten
Fassung zugrunde zu legen und alle damit verbundenen
Kosten in die entsprechenden Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Normen stellen Mindestanforderungen dar, die in
keinem Falle unterschritten werden dürfen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Von Seiten des Auftraggebers wird eine zentrale
Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Diese
umfasst
im Kern nachfolgende Bestandteile:
WC- und Sanitärcontainer
Besprechungsräume für die Baubesprechungen
Stellflächen für Materialcontainer
Bauzaun um die gesamte Baustelle einschließlich 2 Toren
Bauwasser
Baustrom
die verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser werden
entsprechend der Vertragsbedingungen in
Umlage gebracht (Siehe "Besondere Vertragsbedingungen).
Durch den AG werden zudem bereitgestellt:
Stromversorgung in den Geschossen (Baustromverteiler
je Geschoss und Haus 1x)
Rettungswegebeleuchtung
Baufeldsicherung durch Zaun und Überwachung
Baustellenavisierungssystem
Stromversorgung der Kräne entsprechend dem
Baustelleneinrichtungsplan werden vorgehalten. Andere
Punkte sind eigenständig zu leisten und in der
Position der Baustelleneinrichtung mit zu erfassen Die
Verteilung von den Stomverteilern obliegt dem AN.
Bauwasseranschlüsse auf dem Baufeld (nicht in den
Häusern!)
Genauere Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügten
Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Der Bauherr stellt keine Aufenthalts- und Lagerräume
zur Verfügung. Aufgrund der terminlichen
Abhängigkeiten können ebenfalls Räume des Bauwerks
weder als Unterkunft- noch als Lagerräume genutzt
werden. Sollte der AN solche Räume zur Erbringung
seiner Leistungen benötigen, so hat er dieses bei der
Kalkulation seiner Baustelleneinrichtung zu
berücksichtigen.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer
ausdrücklichen Zustimmung der Objektüberwachung.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und
Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind diese
unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen.
Alle Baustellentransporte zum Einbauort, in die drei
Obergeschosse (EG, 1.OG, 2. OG + Staffelgeschoss),
sowie den Keller, auch vertikal, sind bei Erfordernis
mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls
vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mitbenutzt
werden sollen.
Eine sachkundige Bedienung aller Geräte muss jederzeit
durch geschultes Personal gewährleistet werden.
Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die
bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit
erforderlich
- besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine
Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden.
Der AN hat nach Beräumung die
Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den
vorgefundenen Zustand zu
versetzen, insbesondere sind Leitungen und Fundamente
des AN wieder zu entfernen.
2.3 Ausführung
2.3.1 Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer erhält nach Auftragserteilung die
baufreien Ausführungspläne ausschließlich digital über
einen Zugang auf die digitale Projektplattform
"Poolar-Server" (www.poolarserver.com). Die Pläne sind
durch
den AN zu vervielfältigen und zu plotten, es werden
keine Papierpläne übergeben. Einzukalkulieren in das
Angebot sind eigene Kopierkosten auch für Index -
Pläne. Es werden Emailbenachrichtigungen über
relevante Pläne an den AN über die Plattform zur
Notifikation versendet.
Nachunternehmer des ANs erhalten die Plandateien durch
den AN.
Die Genehmigungsplanung, Schal- und Bewehrungspläne,
Statikpläne, statische Berechnungen u.Ä. werden
nur über die Projektplattform "Poolarserver" zum
Zwecke der Ausführung der vertraglich vereinbarten
Leistungen an den AN übergeben. Dies betrifft auch die
Planindizes. Die Ausfertigungen als Plots oder
Papierpausen sind durch den AN direkt bei einem
Kopierservice zu beauftragen oder eigenständig zu
erstellen.
Werkplanungen, statische Berechnungen und die
Dokumentationen sind in digitaler Form als PDF-Datei
zur
Verfügung zu stellen.
Der AG stellt eine kostenfreie digitale
Projektplattform "Poolarserver" als Austauschplattform
zur Verfügung.
2.3.2 Baustellenbesetzung / Teilnahme an Baubesprechung
Die Baustellensprache ist deutsch. Der AN hat auf der
Baustelle mindestens einen deutsch sprechenden und
weisungsbefugten Mitarbeiter dauerhaft zu beschäftigen.
Die Teilnahme an der wöchentlichen Bauberatung durch
einen entscheidungsbefugten und
deutschsprechenden Vertreter des AN während der
gesamten Vertragserfüllungszeit ist vertragliche
Grundleistung und dementsprechend einzukalkulieren.
Ca. 4 Wochen vor Aufnahme der Arbeiten ist ein
Vorbegehungstermin einzuplanen, um die Vorleistungen zu
sichten und eventuelle Mängel anzuzeigen. Der AN hat
die Vorunternehmerleistung ggf. gemeinsam mit der
Objektüberwachung des AGs zu prüfen und die Leistung
des Vorunternehmers als direkte Vorleistung für
seine Arbeiten ggf. mit abzunehmen. Der AN wird ggf.
auch Teilbereiche der Vorleistung zum Baustart
übernehmen.
2.3.3 Gerüste
Bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung ist
davon auszugehen, dass folgende Gerüsttypen seitens des
Gewerks Gerüstbauarbeiten bauseitig gestellt werden:
Fassadengerüste:
Die Fassadengerüste werden in Standard 2 m-Lagen
erstellt. Konsolen zum Gebäude werden mit 30 cm
Breite für den Rohbau AN DEN LÄNGSSEITEN DER HÄUSER B,
C, D von Beginn an montiert. An den
Laubengangseiten der Gebäude werden KEINE Konsolen
vorgesehen. Ebenso werden die Wandscheiben
im Bereich der Laubengänge NICHT eingerüstet. Es wird
davon ausgegangen, dass die Laubengänge im
Zusammenhang mit den Geschossen errichtet werden und
die Einrüstung außerhalb der Laubengänge
erfolgt.
Es wird einmalig die Konsole unter Rücksprache mit der
Objektüberwachung für die Fassadenerrichtung
zurückgebaut. Ein Umsetzen der Höhenlagen der
Konsolausleger ist nicht vorgesehen. Die
Fassadengerüste
stehen mit ca. 45 cm vor der AK-Betonwandscheibe
(Abstand von Auslegerkonsole zu Beton-AK 15 cm). Es
werden keine Schalungsgerüste auf den Innenwandseiten
für die Bewehrungsarbeiten u. dgl. gestellt. Es
werden keine Innengeländer gestellt.
Dachfanggerüste:
Es wird jeweils in Deckenstirnebene eine
Absturzsicherung vorgesehen. Es wird eine
Gerüstüberhöhung
gestellt - Dachfanggerüste in Form von Netzen werden
bauseitig nicht vorgehalten.
Raumgerüste:
Für die Rohbauarbeiten werden keine Raumgerüste
vorgehalten. Diese sind bei Bedarf eigenständig zu
errichten.
Dachfangnetze / Absturzsicherungen:
In den Hallenbereichen (BSH-Dachdecke) und in den
Bereichen der großformatigen Oberlichter werden
Netze gespannt, die der Absturzsicherung dienen.
Die Treppenräume werden für die Rohbauarbeiten
bauseitig nicht eingerüstet.
Die Aufzugsschächte werden bauseitig nicht
eingerüstet. Für die Putzarbeiten und Nachbehandlungen
der
Ortbetonwandscheiben werden bauseitig keine Gerüste
gestellt.
Eventuell notwendige Traggerüste sind in den
jeweiligen Positionen der Deckenschalungen zu
kalkulieren.
Leistungspositionen dafür sind entsprechend enthalten.
Alle anderen für die eigenen Arbeiten notwendigen
Gerüste sind unter Beachtung der VOB/C im Rahmen der
Hauptposition der Baustelleneinrichtung bzw. in den
entsprechenden Positionen zu kalkulieren.
Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist
der jeweilige Nutzer verantwortlich.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub,
Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei sind
die
Fassaden, und alle Sichtbetonbauteile der eigenen
Leistung vor Verschmutzungen zu schützen.
Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur
an den dafür vorgesehenen Punkten und nach
Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der
Bauleitung erfolgen.
Bauseitig stehen keine Materialaufzüge zur Verfügung.
2.3.4 Anpassung der Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des
Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen
Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen
der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des
Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre
Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht
eingeschränkt.
2.3.5 Vorgesehene Arbeitsabschnitte (ca. - Es gelten
die besonderen Vertragsbedingungendes VHB 214 des
Angebotes!):
Planerisch ist der Bauablauf wie folgt vorgesehen:
UG Bauteil A und Gründung Bauteil C
Decke über UG Bauteil A und Gründung Bauteil B
EG Bauteil C
Decke Bauteil C, Erdgeschoss Bauteil B
Gründung Haus D.
Fortlaufend durch die Geschosse.
Fertigstellung Rohbau zur Weiterführung durch
Dachdecker und Fassadenbau in der Reihenfolge: C, B,
A, D.
Die Leistungen sind gemäß Bauzeitenplan auszuführen.
Als Zwischentermine gelten die Terminsetzungen
des VHB 214 des Angebotes.
2.3.6 Zulässige Toleranzen
Allgemein zulässige Toleranzen entsprechend DIN 18
202. Es gelten IMMER die erhöhten Anforderungen
aus der 18202!
Insbesondere wird auf die hohen gestalterischen
Anforderungen des Sichtbetons hingewiesen! Nahezu alle
Wandscheiben haben min. einseitig eine
SB3-Anforderung! Abweichungen von der
Sichtbetonqualität
werden als wesentlicher Mangel gewertet.
2.3.7 Maße
Maßkontrollen sind, soweit es der Baufortschritt
zulässt, so frühzeitig zu nehmen, dass evtl.
erforderliche
Korrekturen der Vorleistung durchgeführt werden
können, ohne dass die Termine des Auftragnehmers davon
betroffen werden. Dieses ist eigenverantwortlich zu
organisieren. Alle Maße, die für die Herstellung,
Ausführung und Abrechnung notwendig sind, hat der AN
eigenverantwortlich am Bau zu nehmen bzw. vor
Ausführung zu prüfen. Vor Beginn der Arbeiten sind die
tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das
gesamte Ausbausystem mit der Objektüberwachung
abzustimmen, insbesondere wenn unzulässige
Toleranzen oder Änderungen des geplanten
Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Der AG wird parallel stichprobenhaft die Maßhaltigkeit
über ein Vermessungsbüro kontrollieren lassen. Diese
Kontrolle entbindet den AN nicht von seinen
Qualitätssicherungspflichten.
2.3.8 Zustandsfeststellung bzw. Bewehrungsabnahmen (§
4 Abs. 10 VOB/B)
Im Zuge der Ausführung der Arbeiten ist der
Objektüberwachung durch den Auftragnehmer das
Schließen
von Bauteilen und Konstruktionen bzw. vor Abbau von
Gerüsten rechtzeitig, jedoch mind. 48 Stunden vorher
in Textform anzuzeigen.
Bauteile, die nach der Errichtung nicht mehr
einzusehen sind (konstruktive Bewehrungen, Einbauten,
Abdichtungen hinter Verfüllungen u. dgl.), sind vor
dem Verdecken, Verfüllen oder weiterem Verbau durch
die Bauüberwachung einer Zustandsfeststellung gemäß §
4 Abs. 10 VOB/B zu unterziehen.
Das Ergebnis ist gemeinsam schriftlich und in
Fotodokumentation niederzulegen.
Werden Elemente ohne vorherige Anzeige überbaut, so
behält sich der AG den Rückbau zur Feststellung zu
Lasten des AN vor.
Die Abnahmen statisch erforderlicher Bewehrungen
werden durch den Prüfingenieur durchgeführt. Es
handelt sich lediglich um technische Abnahmen seitens
des Prüfingenieurs, welche ohne Auswirkungen auf
die von dem AG zu erklärende rechtsgeschäftliche
Gesamtabnahme sind. Termine hierfür sind vom AN
eigenverantwortlich mit entsprechendem Vorlauf
abzustimmen.
2.4 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG
auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte
Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei
Vergütungsanspruch des AN.
2.5 Baustellendokumentation
2.5.1 Dokumentation der verbauten Materialien
Eine Dokumentation der verwendeten Bauprodukte und
eingesetzten Verfahren ist im Rahmen der
Leistungen des Auftragnehmers als Nebenleistung zu
erbringen und dem AG zu übergeben.
Die Baustelle wird DGNB-Zertifiziert! Alle Baustoffe
sind VOR der ersten Verwendung als Produktdatenblatt
zur Freigabe min. zwei Wochen vorher einzureichen! Es
erfolgt ine Freigabe durch den DGNB-Auditor. Ohne
Freigabe ist die Verwendung nicht möglich. Dieser
Prüflauf ist in der AN-Logistik eigenständig zu
berücksichtigen.
2.5.2 DGNB ' QNG Zertifizierung
Die Gebäude B ' D werden durch die KfW gefördert und
müssen den Anforderungen des Qualitätssiegels
Nachhaltiges Gebäude (QNG) PLUS und der
Nachhaltigkeitszertifizierung nach der DGNB (Deutsche
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) entsprechen.
In den Häusern B ' D dürfen nur emissionsarme
Baustoffe gem. Anlage ENV1.2 eingesetzt werden.
Materialien müssen mittels materialökologischer
Prüfung durch die DGNB Auditorin freigegeben werden.
Alle
Baustoffe gem. Anlage ENV 1.2 sind VOR der ersten
Verwendung zur Freigabe min. zwei Wochen vorher bei
der DGNB Auditorin einzureichen! Zur Prüfung sind
technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter,
Umweltproduktdeklarationen (EPD) und
Herstellererklärungen der Materialien einzureichen.
Dieser Prüflauf
ist in der AN-Logistik eigenständig zu berücksichtigen.
Bauwerksdokumentation:
Grundsätzlich sind die Dokumentationsunterlagen (alle
Bauprodukte und Baustoffe, aller Bestandteile aller
Leistungen, sowie Hilfsstoffe (z.B. Folien,
Abdichtungen, Profile, Klebebänder, Versiegelungen
etc.) alle
Datenblätter, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen,
Übereinstimmungserklärungen) auf Verlangen des AG,
vor der ersten Verwendung auf der Baustelle, jedoch
spätestens zum Zeitpunkt der VOB-Abnahme
vorzulegen. Ein Nichtvorliegen der kompletten
Unterlagen wird als wesentlicher Mangel gewertet.
Sofern es
sich um Nachweise handeln, die eine Schutzqualität
(Brandschutz, Schallschutz, Absturzsicherung etc.)
bescheinigen und bei der Abnahme fehlen, wird die
Abnahme verweigert.
Sollten die eingebauten Produkte nachzuweisende
Schutzeigenschaften haben, sind die entsprechenden
Prüfberichte und Nachweise im Rahmen der Werkplanung
(und somit unbedingt vor der ersten Verwendung
auf der Baustelle) vorzulegen.
Sollte der Auftragnehmer die Dokumentationsunterlagen
nicht im vertraglichen Umfang vorlegen, wird die
Dokumentation auf Kosten des Auftragnehmers durch den
Auftraggeber erstellt. Bis zur Feststellung der
tatsächlich entstandenen Kosten wird gem. §641 (2) BGB
die doppelte Höhe der geschätzten Kosten für die
Erstellung der Dokumentation von den Forderungen des
Auftragnehmers in Abzug gebracht.
Die Dokumentation ist als PDF-Dokument digital über
den Projektserver zu übergeben. Alle Datenblätter und
Nachweise müssen eindeutige Bezeichnungen enthalten
sowie einen konkreten Positionsverweis auf die in
der Ausschreibung verwendeten Positionsbezeichnungen.
Weiterhin übergibt der AN dem AG unaufgefordert vor
Abnahme entsprechende Pflege- und
Reinigungsanweisungen. Die Übergabe der Anweisungen
lässt sich der AN vom AG quittieren.
2.5.3. Bautagesberichte
Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem
AG wöchentlich zum Freitag in digitaler Form als
PDF zu übergeben. Sie müssen alle Angaben nach VHB 411
(Vergabehandbuch BUND, aktuelle Fassung)
enthalten und sind entsprechend den Richtlinien des
VHB 411 zu füllen. Diese ist als Anlage 08 beigefügt.
Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich
arbeitstäglich zu informieren.
Eintragungen im Bautagebuch erfolgen ausschließlich zu
Dokumentationszwecken und ersetzen nicht die
formgerechte Anzeige oder Erklärung gegenüber dem AG.
2.6 Wartungsverträge
keine im Gewerk Rohbau
2.7 Baustellenavisierungssystem
Durch den Auftraggeber wird eine Software zur
Baustellenlogistik eingesetzt. Diese soll den zu- und
abfließenden Verkehr von und zu der Baustelle regeln.
Dies ist erforderlich, da es die einzige Zufahrtsstraße
nur begrenzte Kapazitäten erlaubt. Staus und sich
begegnende LKW müssen zwingend vermieden werden.
Daher wird ein Online-Avisierungssystem eingesetzt, in
dem jedes Fahrzeug für jede Zufahrt durch den
Auftragnehmer angemeldet werden muss! Es werden für
die Fahrzeuge Zeitfenster zur Verfügung stehen, in
denen die Fahrzeuge auf die Baustelle gelassen werden.
Nicht angemeldete Fahrzeuge werden nicht auf die
Baustelle gelassen und an der Schranke durch den
Pförtner abgewiesen!
2.8. Akkreditierung der Arbeitnehmer
Es werden nur akkreditierte Personen auf die Baustelle
gelassen! Die Akkreditierung findet im Vorfeld über
den Baustellenlogistikdienstleister statt. Jeder
Zutritt auf das Baugelände wird durch eine
Zugangskontrolle
am Pförtner überprüft.
Es werden die Firmenzugehöriigkeit und die
Sozialversicherung in dem Akkreditierungssystem
hinterlegt.
Nicht angemeldete Personen werden nicht auf die
Baustelle gelassen und abgewiesen.
Ende der Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen
[ZTV]
02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV]
03. Mitgeltende Normen und Regeln
03.1. Allgemeine Hinweise
Dem Vertrag und dessen Abwicklung liegen die
Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (DIN 1961) gemäß VOB/B, die Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV), bestehend aus den Allgemeinen
Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV DIN
18299), sowie die gewerkespezifischen Bestimmungen
(ATV) gemäß VOB/C zugrunde.
Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen sind
darüber hinaus folgende Vorschriften zu beachten:
die Landesbauordnung
Gesetze und Verordnungen
die Unfallverhütungsvorschriften
die bau- und gewerbeamtlichen Vorschriften
Arbeitsstättenrichtlinien und die Bestimmungen des
zuständigen Überwachungsvereins e. V.
die Planungsunterlagen des Fachingenieurs und des
Architekten, die diesem Leistungsverzeichnis als
Anlage beigefügt sind
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
03.2.1 Erdarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Erdarbeiten
ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus
ATV / DIN 18 300.
03.2.2 Mauerarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Mauerarbeiten
ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus
ATV / DIN 18 330.
03.2.3 Betonarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Betonarbeiten
ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus
ATV / DIN 18 331.
03.2.4 Betonwerksteinarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die
Betonwerksteinarbeiten ergibt sich ebenso wie die
technische
Ausführung aus ATV / DIN 18 333.
03.2. Stahlbauarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Stahlbauarbeiten
ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung
aus ATV / DIN 18 335.
03.2.5 Abdichtungsarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die
Abdichtungsarbeiten ergibt sich ebenso wie die
technische Ausführung
aus ATV / DIN 18 336.
03.2.6 Betonerhaltungsarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die
Betonerhaltungsarbeiten ergibt sich ebenso wie die
technische
Ausführung aus ATV / DIN 18 349.
03.2.7 Putz- und Stuckarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Putz- und
Stuckarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische
Ausführung aus ATV / DIN 18 350.
03. Mitgeltende Normen und Regeln
04. Hinweise der Tragwerksplanung
04. Angaben Vorbemerkungen Rohbau-LV
Tragwerksplanung
Die statische Berechnung, sowie die Positionspläne
werden der Ausschreibung beigefügt.
Im Zuge der Ausführung werden die Schal- und
Bewehrungspläne übergeben.
Die Planungen sind entsprechend der Bauwerkserrichtung
und der Betontechnologie getrennt behandelt:
Ortbetonbereiche und Bereiche, die als "nach Wahl des
Bieters" benannt sind, werden als Statik und als
Schal- und Bewehrungsplanung einer Ortbetonstatik
übergeben.
Teilfertigteile und Fertigteilbauteile werden als
statische Berechnung und als geometrische Planung
übergeben. Eine Schalplanung für Teilfertigteile und
Fertigteile ist durch den AN zu erstellen. Ebenso ist
die Bewehrung entsprechend als Werkstattplanung
eigenständig zu erstellen.
Seitens des Auftraggebers werden Schalpläne gemäß DIN
1356-1 als Ausführungszeichnung für die Beton-
und Stahlbetonarbeiten der tragenden Bauteile zur
Verfügung gestellt. Die Umsetzung des Rohbaus im
Bereich nicht- und selbsttragender Bauteile bedarf der
Ergänzung durch die Werkpläne des Architekten. Dies
bedeutet, dass die Arbeitsvorbereitung und die
Ausführung des Rohbaus nicht allein mit den Schalplänen
erfolgen kann. Alle dargestellten Anschlussdetails des
Tragwerkes der Anlagen sind als Leitdetails zu
verstehen. Im Rahmen der Werk- und Montageplanung des
AN sind diese zu konkretisieren und in Analogie
auf die übrigen Anschlusssituationen sinngemäß zu
übertragen.
Zudem sind statische Nachweise, Werkplanung, Lieferung
und Montage durch den AN erforderlich (inkl.
Einreichen beim Prüfingenieur und Herbeiführen der
bautechnischen Freigabe) für:
Traggerüste nach DIN EN 12812, Klasse B soweit
folgende Grenzen überschritten sind:
die Querschnittsfläche der Deckenplatten 0,3 m² je
Meter Breite der Deckenplatte
die Querschnittsfläche der Träger 0,5 m²
die lichte Spannweite der Träger und Deckenplatten 6,0
m
die Höhe bis zur Unterseite des
Schalungsplanung / Rüststützen
04.01 Fugenausbildung in Stb.-Bauteilen
Grundsätzlich gelten Fugen als Schwachstellen im
Betonbau und sind deshalb auf ein Minimum zu
reduzieren. Betonierfugen sind gem. DIN EN 1992-1-1
und NA:2011-01, Abs.6.2.5 sowie DAfStb-Heft
525 nach Angabe der Tragwerksplanung auszuführen.
Weitere Betonierfugen sind mit der
Tragwerksplanung abzustimmen. Wichtig ist die
Beseitigung des Zementfilms an der Kontaktfläche,
sodass eine raue Fläche entsteht, die einen guten
Verbund entstehen lassen kann. Die Vorbereitung
beim Anbetonieren sieht eine ausreichende Vornässung
vor.
Arbeitsfugen:
Die Bewehrung im Bereich von Arbeitsfugen ist
durchzuführen und ggf. mit einer Schubknagge
herzustellen. Alle Betonierfugen (Arbeitsfugen) sind
z.B. mit Rippenstreckmetall rüttelsicher
abzustellen und sachgerecht nachzubehandeln. Wichtig
ist die Beseitigung des Zementfilms an der
Kontaktfläche. Er kann, z.B. mittels Pressluft oder
Hochdruckwasserstrahl, abgeblasen werden,
sodass eine raue Fläche entsteht, die einen guten
Verbund entstehen lassen kann. Die Vorbereitung
beim Anbetonieren sieht gemäß DIN 1045-3 (bzw. DIN EN
13670 mit DIN 1045-3(NA)) eine
ausreichende Vornässung vor. Alle auftretenden
Beanspruchungen sind in der Fuge aufzunehmen.
Weitere Hinweise sind den Leistungspositionen zu
entnehmen.
04.02 Einsatz von Betonfertigteilen / Halbfertigteilen
Die Verwendung von Teilfertigteildecken (z.B.:
Filigrandecken) ist in Teilbereichen vorgesehen.
Weitere Flächen sind unter Beachtung der Spannrichtung
der Decken ggfs. möglich. Sollte einen als
Ortbetondecke vorgesehene Deckenkonstruktion als
TFT-Decke errichtet werden, so sind alle
Nachweise zur Umbemessung dann durch den AN zu führen.
Bei Einsatz von Betonfertigteilen bzw.
Betonhalbfertigteilen werden vom Tragwerksplaner des
AGs die statischen Berechnungen und die
Bewehrungsangaben für Ortbeton dem AN übergeben.
Dieser hat die erforderlichen Element- und
Montagepläne einschließlich aller Befestigungen auf
der Grundlage der Schalpläne und der
Ausführungspläne des Architekten sowie der TGA-Planung
zu fertigen und zur bauaufsichtlichen
Prüfung vorzulegen.
Die Höhe der Gitterträger von Filigranplatten ist so
zu wählen, dass diese auch das zusätzliche
Anordnen von Abstandshaltern für die obere
Bewehrungslage auch für die evtl. vorhandene
mehrlagige Bewehrung - überflüssig macht.
04.03 Kernbohrungen, Wand- und Deckendurchbrüche,
Leerrohre
Es ist eine Installation mit Leerrohren und Leerdosen
zu bevorzugen.
In Stahlbetonwänden sind alle Leerdosen und Leerrohre
im Zuge der Schal- bzw. Bewehrungsarbeiten
einzubauen. Bei Einbau der Leerdosen bzw. Leerrohre
ist darauf zu achten, dass die Bewehrung gem.
Bewehrungsplan erhalten bleibt. Das Schneiden der
Bewehrungseisen ist nur in Abstimmung mit der
Tragwerksplanung zulässig! Bei Mehrfachdosen ggf.
entsprechende Anzahl mit Einzeldosen
ausführen!
Bei allen WAT, Stützen und Unterzügen sind Schlitze
und Aussparungen zu vermeiden! Wenn nicht
anders möglich, sind diese mit dem Tragwerksplaner
abzustimmen.
Jeder nachträglich hergestellte Durchbruch, Schlitz
bzw. Aussparung durch tragende Bauteile ist vor
der Herstellung mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Zur Koordinierung sind die Anfragen in Form
von Auszugskopien aus Schalplänen über den Architekten
beim Tragwerksplaner einzureichen. Die
Lage der gewünschten Kernbohrung ist im Planauszug
eindeutig auf Gebäudeachsen zu vermaßen.
04.04 Wandartige Träger (WAT)
Ausführung gem. DIN EN 1992, Beton-Kalender 2007 Abs.
XI, Seite 349 ff. und Heft 240 sind zu
beachten.
Die möglichen horizontalen Teilungen der Wände in
Betonierabschnitte erfolgt nach
Ausführungsplanung.
Die Tragfähigkeit der WAT ist erst nach Fertigstellung
der gesamten statisch erforderlichen Höhe
gegeben. Die verlängerten Ausschalfristen und die
Absteifungen sind zu beachten.
04.05 Korrosionsschutz
Sind Verankerungs- oder Verbindungselemente später
nicht mehr einsehbar und damit hinsichtlich
ihrer Standsicherheit nicht mehr nachprüfbar, sind
diese aus nichtrostendem Stahl auszuführen. NEU:
Stahlbauteile für den Innenbereich sind mit einer
Rostschutzschicht zu beschichten."Die vorherige
materialökologische Prüfung gem.2.5 "DGNB ' QNG
Zertifizierung" ist zwingend einzuhalten. Alle
Baustoffe gem. Anlage 6 "ENV 1.2" sind VOR der ersten
Verwendung zur Freigabe bei der DGNB
Auditorin einzureichen! Zur Prüfung sind technische
Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter,
Umweltproduktdeklarationen (EPD) und
Herstellererklärungen der Materialien einzureichen."
04.06 Toleranzen
Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Maßen sind im
Bauwesen unvermeidbar. Für die Begrenzung
dieser Abweichungen ist die DIN 18202 "Toleranzen im
Hochbau Bauwerke" in der aktuellen
Fassung zu beachten. Überschreitungen dieser
Grenzwerte sind mit dem Tragwerksplaner sowie dem
Architekten abzustimmen.
04.07 Ausschalfristen
Die Ausschalfristen nach DIN 1045-3 sind zwingend
einzuhalten. Es ist besonderes Augenmerk auf die
Sichtbetonqualitäten zu richten!
04.08 Einbauteile (siehe Positionspläne)
Einbauteile
Für Einbauteile sind zusätzlich die aktuellen
technischen Produktinformationen des Herstellers zu
beachten. Abweichungen sind mit dem Tragwerksplaner
und Produkthersteller im Vorwege
abzustimmen.
04.09 Sonstiges
Die Gerüste und Abstützungen sowie alle Traggerüste
müssen vom Unternehmer eigenverantwortlich
geplant und ausgelegt werden. Sollte der Unternehmer
Planungsleistungen für Traggerüste der
Bemessungsklasse B nach DIN EN 12812 für notwendig
erachten, so hat er diese Planungsleistung zu
erbringen und dem Prüfingenieur vorzulegen. Evtl.
anfallende Kosten für Planungsleistungen von
Schalungs- und Traggerüsten muss der Unternehmer in
die Einheitspreise der Schalungspositionen
einkalkulieren.
Der Unternehmer hat eigenverantwortlich auf das
Anlegen von Betoneinbringöffnungen und
Rüttelgassen zu achten.
Die technischen Unterlagen für die Hohlkammerwände
(Elementpläne, Verlegepläne, etc.) sowie für
die Fertigteiltreppenläufe sind vom AN auf Grundlage
der Schalpläne zu erstellen und zur Freigabe
dem Prüfingenieur vorzulegen.
Alle weiteren Informationen sind den statischen
Positionsplänen zu entnehmen.
Die Objektüberwachung des AG, der Prüfingenieur und
der Tragwerksplaner sind vor dem Betonieren
rechtzeitig zu informieren, so dass eine Abnahme der
Bewehrung stattfinden kann. Es ist ausreichend
Zeit einzukalkulieren, sodass Beanstandungen
rechtzeitig behoben werden können.
Grundsätzlich dürfen nur Baustoffe, Materialien,
Zusätze, usw. verwendet werden, die genormt sind
oder eine gültige allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung haben.
Die Stahlbauteile sind nach DIN EN 1090-1 in die
Ausführungsklasse EXC2 eingestuft.
04. Hinweise der Tragwerksplanung
08. Anlagen zur Ausschreibung
Die Zeichnungen sind Anlagen der Ausschreibung und
nicht zur Ausführung freigegeben.
Der Ausschreibung liegen folgende Pläne als Anlage bei
und sind Bestandteil des Angebotes:
Allgemeine Anlagen:
(Nr: Inhalt)
01 Baustelleneinrichtungsplan
02 Übersichtsplan Anfahrtsituation
03 Lageplan
04 Materialqualitäten Übersicht Betone
05 Materialqualitäten Übersicht Herstellungsart
06 DGNB-Liste ENV 1.2
07 Verwertungskonzept Böden, gem. Hinweis 02.03
08 VHB 411 Richtlinie zum Bautagebuch
09 Schallschutz im Bereich der Baustelle
Grundrisse
10 UG Bauteil A
11 EG Bauteil A
12 1OG Bauteil A
13 2.OG Bauteil A
14 Dachaufsicht Bauteil A
15 UG / Gründung Bauteil B
16 EG Bauteil B
17 1OG Bauteil B
18 2.OG Bauteil B
19 Dachgeschoss Bauteil B
20 UG / Gründung Bauteil C
21 EG Bauteil C
22 1OG Bauteil C
23 Dachgeschoss Bauteil C
24 UG / Gründung Bauteil D
25 EG Bauteil D
26 1OG Bauteil D
27 2.OG Bauteil D
28 Dachgeschoss Bauteil D
Schnitte
29.1 Schnitt Bauteil A-AA
29.2 Schnitt Bauteil A-BB
30.1 Schnitt Bauteil B-AA
30.2 Schnitt Bauteil B-BB
31 Schnitt Bauteil C-AA
32 Schnitt Bauteil C-BB
Ansichten
33 Ansichten Teil 1 Bauteil A
34 Ansichten Teil 2 Bauteil A
35 Ansichten Teil 1 Bauteil B
36 Ansichten Teil 2 Bauteil B
37 Ansichten Teil 1 Bauteil C
38 Ansichten Teil 2 Bauteil C
39 Ansichten Teil 1 Bauteil D
40 Ansichten Teil 2 Bauteil D
Details
41 Schöck Isokorb Sonderbauteil 1249031
42 Detail 1001 - Tribünentreppe
43 Detail 1002 - Lernlandschaftstreppen
44 Detail 1003 - Nebentreppen EG
45 Detail 1004 - Dachausstiegtreppe
46 Detail 1005 - Kellertreppe
47 Detail 1006 - Außentreppen B und D
48 Detail 1007 - Außentreppen C
49 Detail 0101 - Detail Sockel[Jp1.1][Jp2.1]
50 Detail 0202 - Dach Bauteil B / D Attika
51 Schöck Sonderisokorb XT Q-WU-V6
52 Schnitt Brücke (Bauteil A/B)
53 Detail 205 - Dach Regaldach A / B / C / D
54 Detail 102 - Sockel, unterkellert
55 Detail 201 - Bauteil A Attika
56 Detail 203 - Bauteil C Attika
57 entfällt
58 entfällt
59 entfällt
Gewerkespezifische Anlagen
60 Statik - Heft 1 - Allgemeine Vorbemerkungen
61 Positionsplan - Haus A Gründung UG
62 Positionsplan - Haus A Decke über UG und Gründung
63 Positionsplan - Haus A Decke über EG
64 Positionsplan - Haus A Decke über 1OG
65 Positionsplan - Haus A Decke über 2OG
66 Positionsplan - Haus A Schnitte
67 Positionsplan - Haus B Gründung
68 Positionsplan - Haus B Decke über EG
69 Positionsplan - Haus B Decke über 1OG
70 Positionsplan - Haus B Decke über 2OG
71 Positionsplan - Haus B Decke über 3OG
72 Positionsplan - Haus B Schnitte
73 Positionsplan - Haus C Gründung UG
74 Positionsplan - Haus C Decke über EG
75 Positionsplan - Haus C Decke über 1OG
76 Positionsplan - Haus C Decke über 2OG
77 Positionsplan - Haus C Schnitte
78 Statik Heft 2 - Aussteifung - Haus A
79 Statik Heft 2- vorg. Lastermittlung
Aussteifungsberechnung, Haus C
80 Statik Heft 2- vorg. Lastermittlung
Aussteifungsberehnung, Haus BD
81 Statik Heft 5 - Gründung, Haus BD
82 Statik Heft 5 - Gründung, Haus C
83 entfällt
84 entfällt
85 Technische Anlagen in Außenanlagen
86 Geothermiebohrungen
87 Rigolenanlagen
Ende
08. Anlagen zur Ausschreibung
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Erdbauarbeiten
02
Erdbauarbeiten
02.01 Baustelleneinrichtung Erdbau
02.01
Baustelleneinrichtung Erdbau
02.02 Erdarbeiten Rohbaubereiche
02.02
Erdarbeiten Rohbaubereiche
02.03 Bodenverwertung
02.03
Bodenverwertung
0006 Hinweise zu Betonarbeiten
[0006]
Hinweise zu Betonarbeiten
E
Leerrohrinstallation:
Sämtliche Leerrohrinstallationen im Beton in Wänden und
Decken sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.
Leerrohrinstallation:
Die Schalung wird einseitig gerechnet, da zum Teil
unterschiedliche Betonqualitäten auf den sich
gegenüberliegenden Wandseiten gefordert werden (z.B.
Flur/Klassenraum).
Es sind die Sichtbetonklassen SB 1 bis SB 3 gemäß
DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen.
Daraus entsteht die Erfordernis, dass der AN
Systemschalung
als Rahmen- oder Trägerschalung verwenden muss. In
allen
Bereichen, in denen glatte SB 3- Schalung zur
Ausführung
kommt, muss Trägerschalung verwendet werden.
In Sichtbeton 3 werden ausgewählte Bauteile 1-oder 2
seitig
ausgeführt.
Leibungsschalungen sind mit einer Fase von 10 mm / 10
mm
auszuführen. Bei Einsatz von Umfassungszargen,
Ausführung
"scharfkantig mit Silikonnaht", sind diese Türen im
Ausführungsplan entsprechend gekennzeichnet.
Die genauen Anforderungen an die Beton- bzw.
Oberflächenqualitäten sind den "Hinweise zu
Betonarbeiten" zu
entnehmen.
Die Schalung wird einseitig gerechnet, da zum Teil
0023 Hinweis Zertifizierung - Schalarbeiten
[0023]
Hinweis Zertifizierung - Schalarbeiten
E
08 Technische Einbauten
08
Technische Einbauten
08.01 Hauseinführungen
08.01
Hauseinführungen