Erdarbeiten
Erweiterung SZA Campus Ahrensburg
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01. Baubeschreibung Allgemein Das Gesamt-Bauvorhaben beinhaltet die Erweiterung und Sanierung (mit Abbruch) des jetzigen "Schulzentrums am Heimgarten" im Reesenbüttler Redder 4-10 in Ahrensburg. Die Gemeinschaftsschule am Heimgarten und das Eric-Kandel-Gymnasium sind als Schulkomplex für zwei weiterführende 4-zügige Schulen zu klein. Die Liegenschaft erfährt im Rahmen des geltenden Bebauungsplanes eine Neuordnung mit Neubauten auf dem Sportplatz und der Schaffung eines neues Außengeländes. WICHTIG! DER SCHULBETRIEB IM BESTANDSGEBÄUDE BLEIBT ÜBER DIE GESAMTE BAUPHASE BESTEHEN! ES IST IMMER MIT DER ANWESENHEIT VON PERSONEN IM UNMITTELBAREN BAUSTELLENUMFELD ZU RECHNEN! BAUZÄUNE, TORE UND DGL. SIND DAHER IMMER GESCHLOSSEN ZU HALTEN! DER SCHUTZ UND DIE GEFAHRENABWEHR HAT HÖCHSTE PRIORITÄT! Der Reesenbüttler Redder ist mit 30km/h ausgeschildert - Diese Höchstgeschwindigkeit ist zwingend zu beachten! Folgende Bestandteile sind im Zuge der Gesamtbaumaßnahme vorgesehen: Es werden vier Neubaukörper (A, B, C und D) errichtet, die alle in einem baulichen Zusammenhang stehen (konstruktiv über Betonbauteile als Wegeverbindung miteinander verbunden -> Laubengänge / auch "Regale" genannt) Es sollen in einem späteren Schritt die Bereiche der Bestandssporthallen (S2) und der 700er-Trakt (Haus E) saniert werden (Nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung). Der Bestandsschulbaukörper wird zurückgebaut (Nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung). Des Weiteren ist später eine Erweiterung als Anbau an die Bestandssporthallen vorgesehen, die als Mensa und Einfeldhalle dienen. (Nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung) Alle Außenanlagen werden komplett neu gestaltet (Nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung). In einem 1. Bauabschnitt werden zunächst nur die vier Neubauten behandelt. Dieser betrifft die Neubauten A  D und den anschließenden Teilrückbau des jetzigen Schulzentrums, sowie die dazugehörigen Außenanlagen. Das Gesamte LV bezieht sich ausschließlich auf den ersten Bauabschnitt. In einem 2. Bauabschnitt werden dann die Sanierungen und Erweiterung fortgeführt Es werden die Gebäudeteile E, M, S1 und S2 behandelt. M und S1 bilden dann die Mensa und eine Einfeldsporthalle als NEUBAU-Anbau ab (zusammen neu als dann F bezeichnet) S2 (neu G) wird in Teilbereichen saniert. Haus E wird vollständig saniert. Der Baukörper K ist nur nachrichtlich in der Anlage zur Ausschreibung mit dargestellt. Hier befindet sich die Kindertagesstätte, deren Schutz von großer Bedeutung ist. Auch diese bleibt über den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme voll in Betrieb. Dieser Gebäudeteil verbleibt unberührt. Haus A --> Verwaltung und Veranstaltungsgebäude Abmessungen (ca. Angaben): Länge des Kerngebäudes: 49,55m Länge (einschl. Laubengang) 56,50m Breite des Kerngebäudes: 49,55m Breite (einschl. Laubengang): 56,50m Höhe umlaufender Laubengang: 10,60m Höhe Kerngebäude:   12,90m Achsraster über alle:    3,75m Geschossigkeit: II / III (Einheitliche Höhe, jedoch zweigeschossige Räume) Teilunterkellert. Außenwände des Kellers und Bodenplatte in WU-Konstruktion. Besonderheiten: Das Gebäude A bildet das Zentrum des neuen Campusgeländes. Es beinhaltet die Verwaltungen der Schulen (Lehrerzimmer, Sekretariat, Konferenzräume, Bücherausgabe, ...) , sowie die Pausenhalle. Als Unterrichtsräume sind in den Gebäudeecken die Musikunterrichtsräume und Räume für das Darstellende Spiel vorgesehen. Das Erdgeschoss ist mit 3,96m brutto-Geschosshöhe durchgängig eingeschossig. Im Bereich des 1.OG und 2.OG sind die Eckräume und die Pausenhalle zweigeschossig. Teilbereiche der Technikräume und kleinere Nebenflächen sind in den Geschossen 1.OG und 2.OG horizontal durch Deckenscheiben getrennt. Bauarten: Keller: Teilunterkellert, mit WU-Sohle und WU-Pumpensumpf. Kellerwände sind schwarz abgedichtet. Ortbeton, Teilfertigteile in Stahlbeton und Fertigteile. Decken in Ortbeton und Teilfertigteilen. Die Gründung des EG ist als Flachgründung mit Einzel und Streifenfundamenten vorgesehen. EG bis 2.OG Stahlbetonwandscheiben in Ortbeton als Außenwände. Stürze, Unterzüge der AW in Ortbeton. Nahezu alle AW-Öffnungen für Fenster und Türen haben die gleichen Öffnungsweiten. Innenwände als Teilfertigteile und Ortbeton. EIne Übersicht der Bauarten der Wandscheiben ist dem Leistungsverzeichnis als Anlage Beigefügt. Decken in Ortbeton. In Teilflächen als Teilfertigteile möglich. Dachkonstruktion zu ca. 70% aus BSH-Balken mit Höhen bis 1,6m. Über den BSH-Balken Trapezblech. In den Eckbereichen des Gebäudes Ortbeton-Dachdecken. Die Eckräume des 1.OG (Musik / Darstellendes Spiel...) sind zweigeschossig! Die Ortbeton-Dachdecken sind mit entsprechenden Traggerüsten zu erstellen. Haus B und D --> Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) Abmessungen (ca. Angaben): Länge des Kerngebäudes: 52,00m Länge (einschl. Laubengang) 60,85m Breite des Kerngebäudes: 29,75m Breite (einschl. Brücke) :  37,8m Höhe umlaufender Laubengang: 10,60m Höhe Kerngebäude:   12,45m Höhe OK Staffelgeschoss: 16,10m Geschossigkeit: III / + Staffelgeschoss / Kein Keller Besonderheiten: Die beiden Gebäudeteile B und D sind nahezu identisch. Sie sind zueinander 180° gedreht. Nur minimale bauliche Einbauten unterscheiden die Gebäude. Sie sind als eigenständige Gebäudeteile zu verstehen, die frei gegründet sind. Die Verbindung zu Haus A besteht jeweils nur durch eine Brücke, die keine Gründungsverbindung zwischen den Gebäuden bildet! In den Gebäudeteilen B und D sind die Grundrisse in den Geschossen EG, 1.OG und 2.OG nahezu identisch. Die Raumabfolge ist in X- und Y-Richtung nahezu spiegelsymetrisch. Es ist von einer hohen Gleichförmigkeit auszugehen. Das Staffelgeschoss dient der Erschließung des Daches mittels Aufzugs, sowie der Unterbringung technischer Anlagen und einem Lager. Alle Rohbauelemente der Gebäude B und D sind in ihren Abmessungen gleich. Bauarten: Keller: Kein Keller - Nur eine Unterfahrt für den Aufzug. Die Gründung des EG ist als Flachgründung mit Streifenfundamenten vorgesehen. Die Gründung ist eine Ortbetongründung. EG bis 2.OG Stahlbetonwandscheiben in Teilfertigteil-Bauweise als Außenwände der Längsseiten. Die Querseiten sind als Ortbeton zu errichten, um die Einbauteile und die Laubenganganbindungen realisieren zu können. Nahezu alle AW-Öffnungen für Fenster und Türen haben die gleichen Öffnungsweiten. Innenwände in Längsrichtung als Teilfertigteile. Die Errichtung der Wände in Querausrichtung ist dem Bieter weitestgehend freigestellt. Die Unterzüge in den Klassenräumen sind als Fertigteile mit Regeldurchbrüchen vorgesehen. Eine Übersicht der Bauarten der Wandscheiben ist dem Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügt. Decken und Dachkonstruktion in Teilfertigteilbauweise. Haus C --> Fachklassentrakt (ca. Angaben) Länge des Kerngebäudes: 53,35m Länge (einschl. Laubengang) 63,35m Breite des Kerngebäudes: 43,00m Breite (einschl. Laubengang) 56,50m Höhe umlaufender Laubengang: 7,80m Höhe Kerngebäude   8,80m Höhe OK Staffelgeschoss: 12,25m Geschossigkeit: II / + Staffelgeschoss / Kein Keller Besonderheiten: Gebäude C ist der Fachklassentrakt beider Schulen. Es beinhaltet Technik-, Biologie-, Physik-, Chemie- und Informatikräume. Die Dimensionen des Rohbaus in den Räumen sind nahezu identisch. Im Erdgeschoss ist eine Zwischennutzung geplant. Hier wird in Teilbereichen eine Schulspeisung (Mensa) vorgesehen, die später (nach der Errichtung des 2. Bauabschnittes) zurückgebaut und zu Unterrichtsräumen umgearbeitet wird. Die Raumabfolge ist in X- und Y-Richtung nahezu spiegelsymetrisch. Das Staffelgeschoss dient der Erschließung des Daches mittels Aufzugs, sowie der Unterbringung technischer Anlagen und einem Lager. Das Dach ist als intensiv begrüntes Dach als Schulgarten genutzt. Der Dachaufbau bekommt eine starke Substratschicht und eine Bepflanzung. Höhe über NN ist 44,50m = EG-Fertigfußboden in allen Gebäudeteilen! Bauarten: Wie Haus B und D. Erreichbarkeit der Baustelle: Die Baustelle wird ausschließlich über die Zufahrt über den Reesenbüttler Redder erschlossen. Die Baustraße zum Baufeld ist nur einspurig. Die Zufahrt wird über eine Lichtzeichenanlage geregelt. Es ist im Bereich der Zufahrt zur Baustraße eine Haltebucht eingerichtet, die für EIN Fahrzeug zum warten an der Lichtzeichenanlage zur Verfügung steht. Die Haltebucht ist unmittelbar neben der (durch einen geschlossenen Bauzaun abgegrenzten) Kita (K). Die Zufahrtsbreite ist für übliche Sattelschlepper ausgelegt. Alle Fahrten zum Grundstück sind ausschließlich von Osten aus zu führen! Der Reesenbüttler Redder darf von der Baustellenzufahrt westlich nicht mit schweren Fahrzeugen (>10t) befahren werden. Daher ist davon auszugehen, dass die Fahrten über: (von Süden aus) Stormanstraße --> Rosenweg --> Reesenbüttler Redder disponiert werden müssen, wenn diese schwerer 10t (tatsächliches Gesamtgewicht des Fahrzeugs) sind. Der Buchenweg ist vollständig von Baustellenverkehren freizuhalten! BE-Flächen Die Grenzen des Baufeldes sind im Baustelleneinrichtungsplan ersichtlich. Die südlichen Flächen unterhalb Bauteil A und östlich Bauteil D sollen als BE-Flächen genutzt werden. Lagerflächen werden in diesem Bereich mit der Objektüberwachung abgestimmt. Ein freies Lagern ohne Abstimmung ist nicht zulässig. Unberechtigte Lagerungen sind zu Lasten des Verursachers zurückzubauen. Auf der Baustelle ist eine Höchstgeschwindigkeit von 10km/h zulässig. Die Baustelle darf nur von 7:00Uhr bis 20:00Uhr betrieben werden! Auf der Baustelle sind keine UNTERKÜNFTE zur Übernachtung zugelassen.
01. Baubeschreibung
02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV] 2.1 Allgemein 2.1.1 Ausschreibungsunterlagen Der Bieter ist verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen, Texte und ggf. Zeichnungen lt. Inhaltsverzeichnis auf Vollständigkeit zu überprüfen. Konstruktionsmerkmale und Beschreibungen, die auf bestimmte Hersteller / Anbieter schließen lassen, auch wenn diese nicht benannt werden, dienen lediglich der Erläuterung des geforderten Konstruktionsprinzips und sind grundsätzlich unter dem Vorbehalt " oder gleichwertiger Art " zu betrachten. Die Gleichwertigkeit ist durch Nachweise und/oder Muster auf Verlangen des Auftraggebers zu belegen. 2.1.2 Angebotsinhalt Das Angebot umfasst grundsätzlich die Lieferung, Lagerung, Beförderung zur Einbaustelle, Herstellen der beschriebenen Leistung einschl. Arbeitsvorbereitung und aller erforderlichen Neben- und Nacharbeiten. Für die Ausführung und für die Herstellung der ausgeschriebenen Leistung sind die Pläne des Architekten, sowie der beteiligten Fachplaner zugrunde zu legen. Darüber hinaus sind alle unmittelbar mit dem LV und den sonstigen Ausschreibungsunterlagen in Verbindung stehenden Vorschriften, wie z.B. die für die Gewerke maßgeblichen DIN-/ EN-Normen, die CE-Kennzeichnung, der Stand der Technik, Bestimmungen der Bauaufsicht, UVVs o.ä., in der jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen und alle damit verbundenen Kosten in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Die Normen stellen Mindestanforderungen dar, die in keinem Falle unterschritten werden dürfen. 2.2 Baustelleneinrichtung Von Seiten des Auftraggebers wird eine zentrale Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Diese umfasst im Kern nachfolgende Bestandteile: WC- und Sanitärcontainer Besprechungsräume für die Baubesprechungen Stellflächen für Materialcontainer Bauzaun um die gesamte Baustelle einschließlich 2 Toren Bauwasser Baustrom die verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser werden entsprechend der Vertragsbedingungen in Umlage gebracht (Siehe "Besondere Vertragsbedingungen). Durch den AG werden zudem bereitgestellt: Stromversorgung in den Geschossen (Baustromverteiler je Geschoss und Haus 1x) Rettungswegebeleuchtung Baufeldsicherung durch Zaun und Überwachung Baustellenavisierungssystem Stromversorgung der Kräne entsprechend dem Baustelleneinrichtungsplan werden vorgehalten. Andere Punkte sind eigenständig zu leisten und in der Position der Baustelleneinrichtung mit zu erfassen Die Verteilung von den Stomverteilern obliegt dem AN. Bauwasseranschlüsse auf dem Baufeld (nicht in den Häusern!) Genauere Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügten Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Der Bauherr stellt keine Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung. Aufgrund der terminlichen Abhängigkeiten können ebenfalls Räume des Bauwerks weder als Unterkunft- noch als Lagerräume genutzt werden. Sollte der AN solche Räume zur Erbringung seiner Leistungen benötigen, so hat er dieses bei der Kalkulation seiner Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Objektüberwachung. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind diese unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen. Alle Baustellentransporte zum Einbauort, in die drei Obergeschosse (EG, 1.OG, 2. OG + Staffelgeschoss), sowie den Keller, auch vertikal, sind bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mitbenutzt werden sollen. Eine sachkundige Bedienung aller Geräte muss jederzeit durch geschultes Personal gewährleistet werden. Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Der AN hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen, insbesondere sind Leitungen und Fundamente des AN wieder zu entfernen. 2.3 Ausführung 2.3.1 Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer erhält nach Auftragserteilung die baufreien Ausführungspläne ausschließlich digital über einen Zugang auf die digitale Projektplattform "Poolar-Server" (www.poolarserver.com). Die Pläne sind durch den AN zu vervielfältigen und zu plotten, es werden keine Papierpläne übergeben. Einzukalkulieren in das Angebot sind eigene Kopierkosten auch für Index - Pläne. Es werden Emailbenachrichtigungen über relevante Pläne an den AN über die Plattform zur Notifikation versendet. Nachunternehmer des ANs erhalten die Plandateien durch den AN. Die Genehmigungsplanung, Schal- und Bewehrungspläne, Statikpläne, statische Berechnungen u.Ä. werden nur über die Projektplattform "Poolarserver" zum Zwecke der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen an den AN übergeben. Dies betrifft auch die Planindizes. Die Ausfertigungen als Plots oder Papierpausen sind durch den AN direkt bei einem Kopierservice zu beauftragen oder eigenständig zu erstellen. Werkplanungen, statische Berechnungen und die Dokumentationen sind in digitaler Form als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen. Der AG stellt eine kostenfreie digitale Projektplattform "Poolarserver" als Austauschplattform zur Verfügung. 2.3.2 Baustellenbesetzung / Teilnahme an Baubesprechung Die Baustellensprache ist deutsch. Der AN hat auf der Baustelle mindestens einen deutsch sprechenden und weisungsbefugten Mitarbeiter dauerhaft zu beschäftigen. Die Teilnahme an der wöchentlichen Bauberatung durch einen entscheidungsbefugten und deutschsprechenden Vertreter des AN während der gesamten Vertragserfüllungszeit ist vertragliche Grundleistung und dementsprechend einzukalkulieren. Ca. 4 Wochen vor Aufnahme der Arbeiten ist ein Vorbegehungstermin einzuplanen, um die Vorleistungen zu sichten und eventuelle Mängel anzuzeigen. Der AN hat die Vorunternehmerleistung ggf. gemeinsam mit der Objektüberwachung des AGs zu prüfen und die Leistung des Vorunternehmers als direkte Vorleistung für seine Arbeiten ggf. mit abzunehmen. Der AN wird ggf. auch Teilbereiche der Vorleistung zum Baustart übernehmen. 2.3.3 Gerüste Bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung ist davon auszugehen, dass folgende Gerüsttypen seitens des Gewerks Gerüstbauarbeiten bauseitig gestellt werden: Fassadengerüste: Die Fassadengerüste werden in Standard 2 m-Lagen erstellt. Konsolen zum Gebäude werden mit 30 cm Breite für den Rohbau AN DEN LÄNGSSEITEN DER HÄUSER B, C, D von Beginn an montiert. An den Laubengangseiten der Gebäude werden KEINE Konsolen vorgesehen. Ebenso werden die Wandscheiben im Bereich der Laubengänge NICHT eingerüstet. Es wird davon ausgegangen, dass die Laubengänge im Zusammenhang mit den Geschossen errichtet werden und die Einrüstung außerhalb der Laubengänge erfolgt. Es wird einmalig die Konsole unter Rücksprache mit der Objektüberwachung für die Fassadenerrichtung zurückgebaut. Ein Umsetzen der Höhenlagen der Konsolausleger ist nicht vorgesehen. Die Fassadengerüste stehen mit ca. 45 cm vor der AK-Betonwandscheibe (Abstand von Auslegerkonsole zu Beton-AK 15 cm). Es werden keine Schalungsgerüste auf den Innenwandseiten für die Bewehrungsarbeiten u. dgl. gestellt. Es werden keine Innengeländer gestellt. Dachfanggerüste: Es wird jeweils in Deckenstirnebene eine Absturzsicherung vorgesehen. Es wird eine Gerüstüberhöhung gestellt - Dachfanggerüste in Form von Netzen werden bauseitig nicht vorgehalten. Raumgerüste: Für die Rohbauarbeiten werden keine Raumgerüste vorgehalten. Diese sind bei Bedarf eigenständig zu errichten. Dachfangnetze / Absturzsicherungen: In den Hallenbereichen (BSH-Dachdecke) und in den Bereichen der großformatigen Oberlichter werden Netze gespannt, die der Absturzsicherung dienen. Die Treppenräume werden für die Rohbauarbeiten bauseitig nicht eingerüstet. Die Aufzugsschächte werden bauseitig nicht eingerüstet. Für die Putzarbeiten und Nachbehandlungen der Ortbetonwandscheiben werden bauseitig keine Gerüste gestellt. Eventuell notwendige Traggerüste sind in den jeweiligen Positionen der Deckenschalungen zu kalkulieren. Leistungspositionen dafür sind entsprechend enthalten. Alle anderen für die eigenen Arbeiten notwendigen Gerüste sind unter Beachtung der VOB/C im Rahmen der Hauptposition der Baustelleneinrichtung bzw. in den entsprechenden Positionen zu kalkulieren. Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei sind die Fassaden, und alle Sichtbetonbauteile der eigenen Leistung vor Verschmutzungen zu schützen. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen. Bauseitig stehen keine Materialaufzüge zur Verfügung. 2.3.4 Anpassung der Ausführung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht eingeschränkt. 2.3.5 Vorgesehene Arbeitsabschnitte (ca. - Es gelten die besonderen Vertragsbedingungendes VHB 214 des Angebotes!): Planerisch ist der Bauablauf wie folgt vorgesehen: UG Bauteil A und Gründung Bauteil C Decke über UG Bauteil A und Gründung Bauteil B EG Bauteil C Decke Bauteil C, Erdgeschoss Bauteil B Gründung Haus D. Fortlaufend durch die Geschosse. Fertigstellung Rohbau zur Weiterführung durch Dachdecker und Fassadenbau in der Reihenfolge: C, B, A, D. Die Leistungen sind gemäß Bauzeitenplan auszuführen. Als Zwischentermine gelten die Terminsetzungen des VHB 214 des Angebotes. 2.3.6 Zulässige Toleranzen Allgemein zulässige Toleranzen entsprechend DIN 18 202. Es gelten IMMER die erhöhten Anforderungen aus der 18202! Insbesondere wird auf die hohen gestalterischen Anforderungen des Sichtbetons hingewiesen! Nahezu alle Wandscheiben haben min. einseitig eine SB3-Anforderung! Abweichungen von der Sichtbetonqualität werden als wesentlicher Mangel gewertet. 2.3.7 Maße Maßkontrollen sind, soweit es der Baufortschritt zulässt, so frühzeitig zu nehmen, dass evtl. erforderliche Korrekturen der Vorleistung durchgeführt werden können, ohne dass die Termine des Auftragnehmers davon betroffen werden. Dieses ist eigenverantwortlich zu organisieren. Alle Maße, die für die Herstellung, Ausführung und Abrechnung notwendig sind, hat der AN eigenverantwortlich am Bau zu nehmen bzw. vor Ausführung zu prüfen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Objektüberwachung abzustimmen, insbesondere wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Der AG wird parallel stichprobenhaft die Maßhaltigkeit über ein Vermessungsbüro kontrollieren lassen. Diese Kontrolle entbindet den AN nicht von seinen Qualitätssicherungspflichten. 2.3.8 Zustandsfeststellung bzw. Bewehrungsabnahmen (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Im Zuge der Ausführung der Arbeiten ist der Objektüberwachung durch den Auftragnehmer das Schließen von Bauteilen und Konstruktionen bzw. vor Abbau von Gerüsten rechtzeitig, jedoch mind. 48 Stunden vorher in Textform anzuzeigen. Bauteile, die nach der Errichtung nicht mehr einzusehen sind (konstruktive Bewehrungen, Einbauten, Abdichtungen hinter Verfüllungen u. dgl.), sind vor dem Verdecken, Verfüllen oder weiterem Verbau durch die Bauüberwachung einer Zustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B zu unterziehen. Das Ergebnis ist gemeinsam schriftlich und in Fotodokumentation niederzulegen. Werden Elemente ohne vorherige Anzeige überbaut, so behält sich der AG den Rückbau zur Feststellung zu Lasten des AN vor. Die Abnahmen statisch erforderlicher Bewehrungen werden durch den Prüfingenieur durchgeführt. Es handelt sich lediglich um technische Abnahmen seitens des Prüfingenieurs, welche ohne Auswirkungen auf die von dem AG zu erklärende rechtsgeschäftliche Gesamtabnahme sind. Termine hierfür sind vom AN eigenverantwortlich mit entsprechendem Vorlauf abzustimmen. 2.4 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN. 2.5 Baustellendokumentation 2.5.1 Dokumentation der verbauten Materialien Eine Dokumentation der verwendeten Bauprodukte und eingesetzten Verfahren ist im Rahmen der Leistungen des Auftragnehmers als Nebenleistung zu erbringen und dem AG zu übergeben. Die Baustelle wird DGNB-Zertifiziert! Alle Baustoffe sind VOR der ersten Verwendung als Produktdatenblatt zur Freigabe min. zwei Wochen vorher einzureichen! Es erfolgt ine Freigabe durch den DGNB-Auditor. Ohne Freigabe ist die Verwendung nicht möglich. Dieser Prüflauf ist in der AN-Logistik eigenständig zu berücksichtigen. 2.5.2 DGNB ' QNG Zertifizierung Die Gebäude B ' D werden durch die KfW gefördert und müssen den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) PLUS und der Nachhaltigkeitszertifizierung nach der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) entsprechen. In den Häusern B ' D dürfen nur emissionsarme Baustoffe gem. Anlage ENV1.2 eingesetzt werden. Materialien müssen mittels materialökologischer Prüfung durch die DGNB Auditorin freigegeben werden. Alle Baustoffe gem. Anlage ENV 1.2 sind VOR der ersten Verwendung zur Freigabe min. zwei Wochen vorher bei der DGNB Auditorin einzureichen! Zur Prüfung sind technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen (EPD) und Herstellererklärungen der Materialien einzureichen. Dieser Prüflauf ist in der AN-Logistik eigenständig zu berücksichtigen. Bauwerksdokumentation: Grundsätzlich sind die Dokumentationsunterlagen (alle Bauprodukte und Baustoffe, aller Bestandteile aller Leistungen, sowie Hilfsstoffe (z.B. Folien, Abdichtungen, Profile, Klebebänder, Versiegelungen etc.) alle Datenblätter, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen, Übereinstimmungserklärungen) auf Verlangen des AG, vor der ersten Verwendung auf der Baustelle, jedoch spätestens zum Zeitpunkt der VOB-Abnahme vorzulegen. Ein Nichtvorliegen der kompletten Unterlagen wird als wesentlicher Mangel gewertet. Sofern es sich um Nachweise handeln, die eine Schutzqualität (Brandschutz, Schallschutz, Absturzsicherung etc.) bescheinigen und bei der Abnahme fehlen, wird die Abnahme verweigert. Sollten die eingebauten Produkte nachzuweisende Schutzeigenschaften haben, sind die entsprechenden Prüfberichte und Nachweise im Rahmen der Werkplanung (und somit unbedingt vor der ersten Verwendung auf der Baustelle) vorzulegen. Sollte der Auftragnehmer die Dokumentationsunterlagen nicht im vertraglichen Umfang vorlegen, wird die Dokumentation auf Kosten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erstellt. Bis zur Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten wird gem. §641 (2) BGB die doppelte Höhe der geschätzten Kosten für die Erstellung der Dokumentation von den Forderungen des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Die Dokumentation ist als PDF-Dokument digital über den Projektserver zu übergeben. Alle Datenblätter und Nachweise müssen eindeutige Bezeichnungen enthalten sowie einen konkreten Positionsverweis auf die in der Ausschreibung verwendeten Positionsbezeichnungen. Weiterhin übergibt der AN dem AG unaufgefordert vor Abnahme entsprechende Pflege- und Reinigungsanweisungen. Die Übergabe der Anweisungen lässt sich der AN vom AG quittieren. 2.5.3. Bautagesberichte Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich zum Freitag in digitaler Form als PDF zu übergeben. Sie müssen alle Angaben nach VHB 411 (Vergabehandbuch BUND, aktuelle Fassung) enthalten und sind entsprechend den Richtlinien des VHB 411 zu füllen. Diese ist als Anlage 08 beigefügt. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich arbeitstäglich zu informieren. Eintragungen im Bautagebuch erfolgen ausschließlich zu Dokumentationszwecken und ersetzen nicht die formgerechte Anzeige oder Erklärung gegenüber dem AG. 2.6 Wartungsverträge keine im Gewerk Rohbau 2.7 Baustellenavisierungssystem Durch den Auftraggeber wird eine Software zur Baustellenlogistik eingesetzt. Diese soll den zu- und abfließenden Verkehr von und zu der Baustelle regeln. Dies ist erforderlich, da es die einzige Zufahrtsstraße nur begrenzte Kapazitäten erlaubt. Staus und sich begegnende LKW müssen zwingend vermieden werden. Daher wird ein Online-Avisierungssystem eingesetzt, in dem jedes Fahrzeug für jede Zufahrt durch den Auftragnehmer angemeldet werden muss! Es werden für die Fahrzeuge Zeitfenster zur Verfügung stehen, in denen die Fahrzeuge auf die Baustelle gelassen werden. Nicht angemeldete Fahrzeuge werden nicht auf die Baustelle gelassen und an der Schranke durch den Pförtner abgewiesen! 2.8. Akkreditierung der Arbeitnehmer Es werden nur akkreditierte Personen auf die Baustelle gelassen! Die Akkreditierung findet im Vorfeld über den Baustellenlogistikdienstleister statt. Jeder Zutritt auf das Baugelände wird durch eine Zugangskontrolle am Pförtner überprüft. Es werden die Firmenzugehöriigkeit und die Sozialversicherung in dem Akkreditierungssystem hinterlegt. Nicht angemeldete Personen werden nicht auf die Baustelle gelassen und abgewiesen. Ende der Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen [ZTV]
02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV]
03. Mitgeltende Normen und Regeln 03.1. Allgemeine Hinweise Dem Vertrag und dessen Abwicklung liegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (DIN 1961) gemäß VOB/B, die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), bestehend aus den Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV DIN 18299), sowie die gewerkespezifischen Bestimmungen (ATV) gemäß VOB/C zugrunde. Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen sind darüber hinaus folgende Vorschriften zu beachten: die Landesbauordnung Gesetze und Verordnungen die Unfallverhütungsvorschriften die bau- und gewerbeamtlichen Vorschriften Arbeitsstättenrichtlinien und die Bestimmungen des zuständigen Überwachungsvereins e. V. die Planungsunterlagen des Fachingenieurs und des Architekten, die diesem Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügt sind Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 03.2.1 Erdarbeiten Der sachliche Geltungsbereich für die Erdarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 300. 03.2.2 Mauerarbeiten Der sachliche Geltungsbereich für die Mauerarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 330. 03.2.3 Betonarbeiten Der sachliche Geltungsbereich für die Betonarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 331. 03.2.4 Betonwerksteinarbeiten Der sachliche Geltungsbereich für die Betonwerksteinarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 333. 03.2. Stahlbauarbeiten Der sachliche Geltungsbereich für die Stahlbauarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 335. 03.2.5 Abdichtungsarbeiten Der sachliche Geltungsbereich für die Abdichtungsarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 336. 03.2.6 Betonerhaltungsarbeiten Der sachliche Geltungsbereich für die Betonerhaltungsarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 349. 03.2.7 Putz- und Stuckarbeiten Der sachliche Geltungsbereich für die Putz- und Stuckarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 350.
03. Mitgeltende Normen und Regeln
04. Hinweise der Tragwerksplanung 04. Angaben Vorbemerkungen Rohbau-LV Tragwerksplanung Die statische Berechnung, sowie die Positionspläne werden der Ausschreibung beigefügt. Im Zuge der Ausführung werden die Schal- und Bewehrungspläne übergeben. Die Planungen sind entsprechend der Bauwerkserrichtung und der Betontechnologie getrennt behandelt: Ortbetonbereiche und Bereiche, die als "nach Wahl des Bieters" benannt sind, werden als Statik und als Schal- und Bewehrungsplanung einer Ortbetonstatik übergeben. Teilfertigteile und Fertigteilbauteile werden als statische Berechnung und als geometrische Planung übergeben. Eine Schalplanung für Teilfertigteile und Fertigteile ist durch den AN zu erstellen. Ebenso ist die Bewehrung entsprechend als Werkstattplanung eigenständig zu erstellen. Seitens des Auftraggebers werden Schalpläne gemäß DIN 1356-1 als Ausführungszeichnung für die Beton- und Stahlbetonarbeiten der tragenden Bauteile zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung des Rohbaus im Bereich nicht- und selbsttragender Bauteile bedarf der Ergänzung durch die Werkpläne des Architekten. Dies bedeutet, dass die Arbeitsvorbereitung und die Ausführung des Rohbaus nicht allein mit den Schalplänen erfolgen kann. Alle dargestellten Anschlussdetails des Tragwerkes der Anlagen sind als Leitdetails zu verstehen. Im Rahmen der Werk- und Montageplanung des AN sind diese zu konkretisieren und in Analogie auf die übrigen Anschlusssituationen sinngemäß zu übertragen. Zudem sind statische Nachweise, Werkplanung, Lieferung und Montage durch den AN erforderlich (inkl. Einreichen beim Prüfingenieur und Herbeiführen der bautechnischen Freigabe) für: Traggerüste nach DIN EN 12812, Klasse B soweit folgende Grenzen überschritten sind: die Querschnittsfläche der Deckenplatten 0,3 m² je Meter Breite der Deckenplatte die Querschnittsfläche der Träger 0,5 m² die lichte Spannweite der Träger und Deckenplatten 6,0 m die Höhe bis zur Unterseite des Schalungsplanung / Rüststützen 04.01 Fugenausbildung in Stb.-Bauteilen Grundsätzlich gelten Fugen als Schwachstellen im Betonbau und sind deshalb auf ein Minimum zu reduzieren. Betonierfugen sind gem. DIN EN 1992-1-1 und NA:2011-01, Abs.6.2.5 sowie DAfStb-Heft 525 nach Angabe der Tragwerksplanung auszuführen. Weitere Betonierfugen sind mit der Tragwerksplanung abzustimmen. Wichtig ist die Beseitigung des Zementfilms an der Kontaktfläche, sodass eine raue Fläche entsteht, die einen guten Verbund entstehen lassen kann. Die Vorbereitung beim Anbetonieren sieht eine ausreichende Vornässung vor. Arbeitsfugen: Die Bewehrung im Bereich von Arbeitsfugen ist durchzuführen und ggf. mit einer Schubknagge herzustellen. Alle Betonierfugen (Arbeitsfugen) sind z.B. mit Rippenstreckmetall rüttelsicher abzustellen und sachgerecht nachzubehandeln. Wichtig ist die Beseitigung des Zementfilms an der Kontaktfläche. Er kann, z.B. mittels Pressluft oder Hochdruckwasserstrahl, abgeblasen werden, sodass eine raue Fläche entsteht, die einen guten Verbund entstehen lassen kann. Die Vorbereitung beim Anbetonieren sieht gemäß DIN 1045-3 (bzw. DIN EN 13670 mit DIN 1045-3(NA)) eine ausreichende Vornässung vor. Alle auftretenden Beanspruchungen sind in der Fuge aufzunehmen. Weitere Hinweise sind den Leistungspositionen zu entnehmen. 04.02 Einsatz von Betonfertigteilen / Halbfertigteilen Die Verwendung von Teilfertigteildecken (z.B.: Filigrandecken) ist in Teilbereichen vorgesehen. Weitere Flächen sind unter Beachtung der Spannrichtung der Decken ggfs. möglich. Sollte einen als Ortbetondecke vorgesehene Deckenkonstruktion als TFT-Decke errichtet werden, so sind alle Nachweise zur Umbemessung dann durch den AN zu führen. Bei Einsatz von Betonfertigteilen bzw. Betonhalbfertigteilen werden vom Tragwerksplaner des AGs die statischen Berechnungen und die Bewehrungsangaben für Ortbeton dem AN übergeben. Dieser hat die erforderlichen Element- und Montagepläne einschließlich aller Befestigungen auf der Grundlage der Schalpläne und der Ausführungspläne des Architekten sowie der TGA-Planung zu fertigen und zur bauaufsichtlichen Prüfung vorzulegen. Die Höhe der Gitterträger von Filigranplatten ist so zu wählen, dass diese auch das zusätzliche Anordnen von Abstandshaltern für die obere Bewehrungslage  auch für die evtl. vorhandene mehrlagige Bewehrung - überflüssig macht. 04.03 Kernbohrungen, Wand- und Deckendurchbrüche, Leerrohre Es ist eine Installation mit Leerrohren und Leerdosen zu bevorzugen. In Stahlbetonwänden sind alle Leerdosen und Leerrohre im Zuge der Schal- bzw. Bewehrungsarbeiten einzubauen. Bei Einbau der Leerdosen bzw. Leerrohre ist darauf zu achten, dass die Bewehrung gem. Bewehrungsplan erhalten bleibt. Das Schneiden der Bewehrungseisen ist nur in Abstimmung mit der Tragwerksplanung zulässig! Bei Mehrfachdosen ggf. entsprechende Anzahl mit Einzeldosen ausführen! Bei allen WAT, Stützen und Unterzügen sind Schlitze und Aussparungen zu vermeiden! Wenn nicht anders möglich, sind diese mit dem Tragwerksplaner abzustimmen. Jeder nachträglich hergestellte Durchbruch, Schlitz bzw. Aussparung durch tragende Bauteile ist vor der Herstellung mit dem Tragwerksplaner abzustimmen. Zur Koordinierung sind die Anfragen in Form von Auszugskopien aus Schalplänen über den Architekten beim Tragwerksplaner einzureichen. Die Lage der gewünschten Kernbohrung ist im Planauszug eindeutig auf Gebäudeachsen zu vermaßen. 04.04 Wandartige Träger (WAT) Ausführung gem. DIN EN 1992, Beton-Kalender 2007 Abs. XI, Seite 349 ff. und Heft 240 sind zu beachten. Die möglichen horizontalen Teilungen der Wände in Betonierabschnitte erfolgt nach Ausführungsplanung. Die Tragfähigkeit der WAT ist erst nach Fertigstellung der gesamten statisch erforderlichen Höhe gegeben. Die verlängerten Ausschalfristen und die Absteifungen sind zu beachten. 04.05 Korrosionsschutz Sind Verankerungs- oder Verbindungselemente später nicht mehr einsehbar und damit hinsichtlich ihrer Standsicherheit nicht mehr nachprüfbar, sind diese aus nichtrostendem Stahl auszuführen. NEU: Stahlbauteile für den Innenbereich sind mit einer Rostschutzschicht zu beschichten."Die vorherige materialökologische Prüfung gem.2.5 "DGNB ' QNG Zertifizierung" ist zwingend einzuhalten. Alle Baustoffe gem. Anlage 6 "ENV 1.2" sind VOR der ersten Verwendung zur Freigabe bei der DGNB Auditorin einzureichen! Zur Prüfung sind technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen (EPD) und Herstellererklärungen der Materialien einzureichen." 04.06 Toleranzen Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Maßen sind im Bauwesen unvermeidbar. Für die Begrenzung dieser Abweichungen ist die DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau  Bauwerke" in der aktuellen Fassung zu beachten. Überschreitungen dieser Grenzwerte sind mit dem Tragwerksplaner sowie dem Architekten abzustimmen. 04.07 Ausschalfristen Die Ausschalfristen nach DIN 1045-3 sind zwingend einzuhalten. Es ist besonderes Augenmerk auf die Sichtbetonqualitäten zu richten! 04.08 Einbauteile (siehe Positionspläne) Einbauteile Für Einbauteile sind zusätzlich die aktuellen technischen Produktinformationen des Herstellers zu beachten. Abweichungen sind mit dem Tragwerksplaner und Produkthersteller im Vorwege abzustimmen. 04.09 Sonstiges Die Gerüste und Abstützungen sowie alle Traggerüste müssen vom Unternehmer eigenverantwortlich geplant und ausgelegt werden. Sollte der Unternehmer Planungsleistungen für Traggerüste der Bemessungsklasse B nach DIN EN 12812 für notwendig erachten, so hat er diese Planungsleistung zu erbringen und dem Prüfingenieur vorzulegen. Evtl. anfallende Kosten für Planungsleistungen von Schalungs- und Traggerüsten muss der Unternehmer in die Einheitspreise der Schalungspositionen einkalkulieren. Der Unternehmer hat eigenverantwortlich auf das Anlegen von Betoneinbringöffnungen und Rüttelgassen zu achten. Die technischen Unterlagen für die Hohlkammerwände (Elementpläne, Verlegepläne, etc.) sowie für die Fertigteiltreppenläufe sind vom AN auf Grundlage der Schalpläne zu erstellen und zur Freigabe dem Prüfingenieur vorzulegen. Alle weiteren Informationen sind den statischen Positionsplänen zu entnehmen. Die Objektüberwachung des AG, der Prüfingenieur und der Tragwerksplaner sind vor dem Betonieren rechtzeitig zu informieren, so dass eine Abnahme der Bewehrung stattfinden kann. Es ist ausreichend Zeit einzukalkulieren, sodass Beanstandungen rechtzeitig behoben werden können. Grundsätzlich dürfen nur Baustoffe, Materialien, Zusätze, usw. verwendet werden, die genormt sind oder eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben. Die Stahlbauteile sind nach DIN EN 1090-1 in die Ausführungsklasse EXC2 eingestuft.
04. Hinweise der Tragwerksplanung
08. Anlagen zur Ausschreibung Die Zeichnungen sind Anlagen der Ausschreibung und nicht zur Ausführung freigegeben. Der Ausschreibung liegen folgende Pläne als Anlage bei und sind Bestandteil des Angebotes: Allgemeine Anlagen: (Nr:  Inhalt) 01 Baustelleneinrichtungsplan 02 Übersichtsplan Anfahrtsituation 03 Lageplan 04 Materialqualitäten Übersicht Betone 05 Materialqualitäten Übersicht Herstellungsart 06 DGNB-Liste ENV 1.2 07 Verwertungskonzept Böden, gem. Hinweis 02.03 08 VHB 411 Richtlinie zum Bautagebuch 09 Schallschutz im Bereich der Baustelle Grundrisse 10 UG Bauteil A 11 EG Bauteil A 12 1OG Bauteil A 13 2.OG Bauteil A 14 Dachaufsicht Bauteil A 15 UG / Gründung Bauteil B 16 EG Bauteil B 17 1OG Bauteil B 18 2.OG Bauteil B 19 Dachgeschoss Bauteil B 20 UG / Gründung Bauteil C 21 EG Bauteil C 22 1OG Bauteil C 23 Dachgeschoss Bauteil C 24 UG / Gründung Bauteil D 25 EG Bauteil D 26 1OG Bauteil D 27 2.OG Bauteil D 28 Dachgeschoss Bauteil D Schnitte 29.1 Schnitt Bauteil A-AA 29.2 Schnitt Bauteil A-BB 30.1 Schnitt Bauteil B-AA 30.2 Schnitt Bauteil B-BB 31 Schnitt Bauteil C-AA 32 Schnitt Bauteil C-BB Ansichten 33 Ansichten Teil 1 Bauteil A 34 Ansichten Teil 2 Bauteil A 35 Ansichten Teil 1 Bauteil B 36 Ansichten Teil 2 Bauteil B 37 Ansichten Teil 1 Bauteil C 38 Ansichten Teil 2 Bauteil C 39 Ansichten Teil 1 Bauteil D 40 Ansichten Teil 2 Bauteil D Details 41 Schöck Isokorb Sonderbauteil 1249031 42 Detail 1001 - Tribünentreppe 43 Detail 1002 -  Lernlandschaftstreppen 44 Detail 1003 - Nebentreppen EG 45 Detail 1004 - Dachausstiegtreppe 46 Detail 1005 - Kellertreppe 47 Detail 1006 - Außentreppen B und D 48 Detail 1007 - Außentreppen C 49 Detail 0101 - Detail Sockel[Jp1.1][Jp2.1] 50 Detail 0202 - Dach Bauteil B / D Attika 51 Schöck Sonderisokorb XT Q-WU-V6 52 Schnitt Brücke (Bauteil A/B) 53 Detail 205 - Dach Regaldach A / B / C / D 54 Detail 102 - Sockel, unterkellert 55 Detail 201 - Bauteil A Attika 56 Detail 203 - Bauteil C Attika 57 entfällt 58 entfällt 59 entfällt Gewerkespezifische Anlagen 60 Statik - Heft 1 - Allgemeine Vorbemerkungen 61 Positionsplan - Haus A Gründung UG 62 Positionsplan - Haus A Decke über UG und Gründung 63 Positionsplan - Haus A Decke über EG 64 Positionsplan - Haus A Decke über 1OG 65 Positionsplan - Haus A Decke über 2OG 66 Positionsplan - Haus A Schnitte 67 Positionsplan - Haus B Gründung 68 Positionsplan - Haus B Decke über EG 69 Positionsplan - Haus B Decke über 1OG 70 Positionsplan - Haus B Decke über 2OG 71 Positionsplan - Haus B Decke über 3OG 72 Positionsplan - Haus B Schnitte 73 Positionsplan - Haus C Gründung UG 74 Positionsplan - Haus C Decke über EG 75 Positionsplan - Haus C Decke über 1OG 76 Positionsplan - Haus C Decke über 2OG 77 Positionsplan - Haus C Schnitte 78 Statik Heft 2 - Aussteifung - Haus A 79 Statik Heft 2- vorg. Lastermittlung Aussteifungsberechnung, Haus C 80 Statik Heft 2- vorg. Lastermittlung Aussteifungsberehnung, Haus BD 81 Statik Heft 5 - Gründung, Haus BD 82 Statik Heft 5 - Gründung, Haus C 83 entfällt 84 entfällt 85 Technische Anlagen in Außenanlagen 86 Geothermiebohrungen 87 Rigolenanlagen Ende
08. Anlagen zur Ausschreibung
01 Vorbereitende Arbeiten
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Vorbereitende Arbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
02 Erdbauarbeiten
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Erdbauarbeiten
02.01 Baustelleneinrichtung Erdbau
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Baustelleneinrichtung Erdbau
02.02 Erdarbeiten Rohbaubereiche
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Erdarbeiten Rohbaubereiche
02.03 Bodenverwertung
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Bodenverwertung
0006 Hinweise zu Betonarbeiten
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Hinweise zu Betonarbeiten
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Leerrohrinstallation: Sämtliche Leerrohrinstallationen im Beton in Wänden und Decken sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.
Leerrohrinstallation:
Die Schalung wird einseitig gerechnet, da zum Teil unterschiedliche Betonqualitäten auf den sich gegenüberliegenden Wandseiten gefordert werden (z.B. Flur/Klassenraum). Es sind die Sichtbetonklassen SB 1 bis SB 3 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen. Daraus entsteht die Erfordernis, dass der AN Systemschalung als Rahmen- oder Trägerschalung verwenden muss. In allen Bereichen, in denen glatte SB 3- Schalung zur Ausführung kommt, muss Trägerschalung verwendet werden. In Sichtbeton 3 werden ausgewählte Bauteile 1-oder 2 seitig ausgeführt. Leibungsschalungen sind mit einer Fase von 10 mm / 10 mm auszuführen. Bei Einsatz von Umfassungszargen, Ausführung "scharfkantig mit Silikonnaht", sind diese Türen im Ausführungsplan entsprechend gekennzeichnet. Die genauen Anforderungen an die Beton- bzw. Oberflächenqualitäten sind den "Hinweise zu Betonarbeiten" zu entnehmen.
Die Schalung wird einseitig gerechnet, da zum Teil
0023 Hinweis Zertifizierung - Schalarbeiten
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Hinweis Zertifizierung - Schalarbeiten
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08 Technische Einbauten
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Technische Einbauten
08.01 Hauseinführungen
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Hauseinführungen