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01. Baubeschreibung Das Kreishaus in Ratzeburg soll am Standort in der Barlachstraße in Ratzeburg in den nächsten Jahren erweitert und als moderne Verwaltung umgebaut werden. Das Bestandsgebbäude wurde Ende der 1970er Jahre errichtet und 1980 eröffnet. Es steht seit 2016 mit samt den Außenanlagen unter Denkmalschuz.
01.1 Städtebauliche Einbindung des Neubaus
Leitidee ist es, einen kompakten Solitär hangseitig vor das südliche Hufeisen des Kreishauses zu stellen, der sich baukörperlich stark am Bestand orientiert. Dies gilt sowohl für die Bezugnahme auf die differenzierte Geschossigkeit und Traufhöhe der zwei- und dreigeschossigen Riegel des Bestandes wie auch die Abmessungen des südlichen Hofes. Dessen Innenkanten werden übernommen, um gemeinsam mit dem Neubau einen neuen vergrößerten Hofraum entstehen zu lassen. Mit der konsequenten Anbindung an die Höhen des Bestandes und unter Ausnutzung der talseitigen natürlich belichteten Nutzflächen von 1. und 2. Untergeschoss, kann die gewünschte Programmfläche abgebildet werden. Als große Qualität wird die Möglichkeit der fußläufigen Nord-Südquerung der parkartigen Liegenschaft gesehen. Durch das Zurückschieben des Baus von der Schulstraße bleiben Treppenaufgang, Solitärbäume und der Hang in ihrer Wirkung erhalten. Aufgrund der Positionierung des Haupteingangs des Neubaus im neuen vergrößerten Südhof wird auf eine Belebung des attraktiven Außenraums gesetzt. Durch die Orientierung des neuen Kreistagssaals nach Südwesten zur Schulstraße, der wichtigen innerörtlichen Umgehung, setzt der Neubau ein deutliches Zeichen und repräsentiert so die politische Funktion des Hauses mit Kreistagssaal und Fraktionsräumen. Die Zuwegung in den Neubau kann über den bestehenden Haupteingang und den daran anschließenden großen zentralen Hof oder über das grüne Band der bestehenden Nord-Süd Verbindung direkt in den Neubau erfolgen.
01.2 Gestaltung
Der Neubau bezieht sich in seiner äußeren Erscheinung auf den denkmalgeschützten Altbau, interpretiert die jeweiligen Gestaltungsthemen zeitgemäß neu. Vorgeschlagen wird ein kompakter geziegelter Baukörper mit einem Wechsel von Band- und Lochfassade und flachem Gründach. So entsteht aus Alt- und Neubau ein architektonisches Gesamtensemble. Der Neubau reagiert auf den Bestand durch Gliederung der Baumasse mittels Zurückschneidens einzelner Geschosse. Im Inneren entwickeln sich völlig neue räumliche Qualitäten. Ein Atrium mit Glasdach reicht über die drei oberen Geschosse und belichtet und belüftet auf natürlichem Weg die Flur- und Kommunikationsflächen. Es entsteht ein vom Bestand abweichendes, modernes lichtdurchflutetes innenräumliches Konzept, das auch als Foyer für den Kreistagssaal und die multifunktional nutzbare Ebene der Säle und Konferenzräume dient. Die plastische Durcharbeitung der Bandfassade, eines der gestalterischen Hauptthemen des Denkmals, sind baugeschichtlich klar erkennbar und sollen nach unserem Verständnis nicht imitiert, sondern in zeitgemäßer Weise weiterentwickelt werden. Ein neues Zeichen setzt die zweigeschossige Fassade des Kreistagssaals mit ihren Sonnen- und Blendschutz Elementen, die einen großzügigen Blick auf den Küchensee ermöglichen.
Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude bleibt in seiner äußeren Gestaltung unverändert. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wird die Ziegelfassade nach außen nicht verändert. Erneuerung und Sanierung der Fenster, Fassaden und Dachflächen erfolgen gem. den bestehenden gestalterischen Ausführungen.
01.3 Grundstück und Zufahrt
Das Grundstück liegt auf der Altstadt Insel der Stadt Ratzeburg zwischen den Straßen Barlachstraße im Osten, der Schulstraße im Süden und der Wasserstraße im Westen.
Die Anschrift der Baumaßnahme lautet:
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Die Zufahrt zur Neubaubaustelle erfolgt über die Wasserstraße.
Zufahrt zum Bestand erfolgt sowohl über die Wasserstraße als auch über die Barlachstraße.
01.4 Bauabschnitte
Die Maßnahme teilt sich in die Abschnitte Neubau [N] und Haupthaus [H] wobei mit dem Neubau als Erweiterungsbau begonnen wird. Das Haupthaus befindet sich beim Beginn der Arbeiten für den Neubau noch für ca. 6 Monate im Betrieb. Nach den Rohbauarbeiten für den Neubau beginnen dann auch die Arbeiten für die Sanierung des Haupthauses.
Bei Vergabeeinheiten in denen Leistungen für Neubau und Bestand enthalten sind ist davon auszugehen, dass diese beiden Bauabschnitte zeitlich unabhängig voneinander ausgefüht werden. Es ist damit zu rechnen, dass eine zeitliche Unterbrechung der Leistungen auf der Baustelle zwischen Neubau und Haupthaus liegen wird.
01. Baubeschreibung
02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV] 02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV]
02.1 Allgemein
02.1.1 Ausschreibungsunterlagen
Der Bieter ist verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen, Texte und ggf. Zeichnungen lt. Inhaltsverzeichnis auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Konstruktionsmerkmale und Beschreibungen, die auf bestimmte Hersteller / Anbieter schließen lassen, auch wenn diese nicht benannt werden, dienen lediglich der Erläuterung des geforderten Konstruktionsprinzips und sind grundsätzlich unter dem Vorbehalt " oder gleichwertiger Art " zu betrachten. Die Gleichwertigkeit ist durch Nachweise und/oder Muster auf Verlangen des Auftraggebers zu belegen. (Sonstiges siehe Besondere Vertragsbedingungen)
02.1.2 Angebotsinhalt
Das Angebot umfasst grundsätzlich die Lieferung, Lagerung, Beförderung zur Einbaustelle, Herstellen der beschriebenen Leistung einschl. Arbeitsvorbereitung und aller erforderlichen Neben- und Nacharbeiten.
Für die Ausführung und für die Herstellung der ausgeschriebenen Leistung sind die Pläne des Architekten sowie der beteiligten Fachplaner zugrunde zu legen. Darüber hinaus sind alle unmittelbar mit dem LV und den sonstigen Ausschreibungsunterlagen in Verbindung stehenden Vorschriften, wie z.B. die für die Gewerke maßgeblichen DIN-/ EN-Normen, die CE-Kennzeichnung, der Stand der Technik, Bestimmungen der Bauaufsicht, UVVs o.ä., in der jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen und alle damit verbundenen Kosten in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Normen stellen Mindestanforderungen dar, die in keinem Falle unterschritten werden dürfen.
02.2 Baustelleneinrichtung
Von Seiten des Auftraggebers wird eine zentrale Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Diese umfasst im Kern nachfolgende Bestandteile:
WC- und SanitärcontainerBesprechungsräume für die BaubesprechungenStellflächen für Materialcontainer (jedoch in eingeschränktem/beengtem Maß)Bauzaun um die gesamte Baustelle einschließlich 2 TorenBauwasserBaustromGenauere Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügten Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Der Bauherr stellt keine Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung. Aufgrund der terminlichen Abhängigkeiten können ebenfalls Räume des Bauwerks weder als Unterkunft- noch als Lagerräume genutzt werden. Sollte der AN solche Räume zur Erbringung seiner Leistungen benötigen, so hat er dieses bei der Kalkulation seiner Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Objektüberwachung.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind diese unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen.
Alle Baustellentransporte zum Einbauort, in die 5 Geschosse des Neubaus bzw. 7 Geschosse des Haupthauses (2.UG, 1.UG, EG, 1.OG, 2.OG, 3.OG, 4.OG ), auch vertikal, sind bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mitbenutzt werden sollen.
Eine sachkundige Bedienung aller Geräte muss jederzeit durch geschultes Personal gewährleistet werden.
Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden.
Der AN hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen, Leitungen und Fundamente des AN sind zu entfernen.
02.3 Ausführung
02.3.1 Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer erhält nach Auftragserteilung die baufreien Ausführungspläne ausschließlich digital über einen Zugang auf die digitale Projektplattform. Die Pläne sind durch den AN zu vervielfältigen und zu plotten, es werden keine Papierpläne übergeben. Einzukalkulieren in das Angebot sind eigene Kopierkosten auch für Index - Pläne. Subunternehmer des ANs erhalten die Plandateien oder Papierpläne durch den AN.
Die Genehmigungsplanung, Schal- und Bewehrungspläne, Statikpläne, statische Berechnungen u.ä. werden nur über die Projektplattform zum Zwecke der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen an den AN übergeben. Dies betrifft auch die Planindizes. Die Ausfertigungen als Plots oder Papierpausen sind durch den AN direkt bei einem Kopierservice zu beauftragen oder eigenständig zu erstellen.
Werkplanungen, statische Berechnungen und die Dokumentationen sind in digitaler Form als PDF-Datei über den Projektserver zur Verfügung zu stellen. Der AG stellt eine kostenfreie digitale Projektplattform als Austauschplattform (Poolarserver) zur Verfügung. Für den Plan und Dokumentenaustaus ist die vorgegebene Plan- und Dokumentencodierung zu verwenden.
02.3.2 Baustellenbesetzung/Teilnahme an Baubesprechung
Die Baustellensprache ist deutsch. Der AN hat auf der Baustelle mindestens einen deutsch sprechenden Mitarbeiter vorzuhalten. Die Teilnahme an der wöchentlichen Bauberatung durch einen entscheidungsbefugten und deutschsprechenden Vertreter des AN vor und während der eigenen Tätigkeiten ist vertragliche Grundleistung und dementsprechend einzukalkulieren.
Ca. 4 Wochen vor Aufnahme der Arbeiten ist ein Vorbegehungstermin einzuplanen, um die Vorleistungen zu sichten und eventuelle Mängel anzuzeigen. Der AN hat die Vorunternehmerleistung ggf. gemeinsam mit der Objektüberwachung des AGs zu prüfen und die Leistung des Vorunternehmers als direkte Vorleistung für seine Arbeiten ggf. mit abzunehmen. Der AN wird ggf. auch Teilbereiche der Vorleistung zum Baustart übernehmen.
02.3.3 Gerüste
Bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung ist davon auszugehen, dass folgende Gerüsttypen seitens des Gewerks Gerüstbauarbeiten bauseitig gestellt werden:
Fassadengerüste:
Die Fassadengerüste werden in Standard 2 m-Lagen erstellt. Konsolen zum Neubau werden mit 30 cm Breite für den Rohbau von Beginn an montiert. Es wird einmalig die Konsole unter Rücksprache mit der Bauüberwachung zurückgebaut. Ein Umsetzen der Höhenlagen der Konsolausleger ist nicht vorgesehen. Die Fassadengerüste stehen mit ca. 45 cm vor der AK-Betonwandscheibe (Abstand von Auslegerkonsole zu Beton-AK 15 cm). Es werden keine Schalungsgerüste auf den Innenwandseiten für die Bewehrungsarbeiten u. dgl. gestellt.
Dachfanggerüste:
Es wird jeweils in Deckenstirnebene eine Absturzsicherung vorgesehen. Es wird eine Gerüstüberhöhung gestellt - Dachfanggerüste in Form von Netzen werden bauseitig nur für das Haupthaus vorgehalten.
Raumgerüste:
Für folgende Räume/ Gebäudeteile werden Raumgerüste gestellt:
Neubau FoyerHaupthaus FoyerDie Treppenräume werden bauseitig nicht eingerüstet. Der Aufzugsschacht wird bauseitig nicht eingerüstet. Für die Putzarbeiten und Nachbehandlungen der Ortbetonwandscheiben werden bauseitig keine Gerüste gestellt.
Eventuell notwendige Traggerüste sind in den jeweiligen Positionen der Deckenschalungen zu kalkulieren.
Alle anderen für die eigenen Arbeiten notwendigen Gerüste sind unter Beachtung der VOB/C im Rahmen der Hauptposition der Baustelleneinrichtung bzw. in den entsprechenden Positionen zu kalkulieren.
Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei ist die Fassade vor Staub und Wasser zu schützen.
Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen.
Bauseitig stehen keine zusätzlichen Materialaufzüge zur Verfügung.
02.3.4 Anpassung der Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht eingeschränkt.
02.3.5 Vorgesehene Arbeitsabschnitte
Die Leistungen sind gemäß Bauzeitenplan auszuführen. Von einer durchgehenden Tätigkeit auf der Baustelle ist nicht auszugehen. Die Ausführung erfolgt in den Absschnitten Neubau und Haupthaus (Sanierung). Bei der Vergabe von Leistungen für den Neubau und das Haupthaus in einem Auftrag hat die Abrechnung des Titels Neubau und des Titels Haupthaus in getrennten Abschlags- und Schlussrechnungen zu erfolgen.
02.3.6 Zulässige Toleranzen
Allgemein zulässige Toleranzen entsprechend DIN 18 202. Erhöhte Anforderungen werden ggf. in einzelnen Positionen aufgeführt.
02.3.7 Maße
Maßkontrollen sind, soweit es der Baufortschritt zulässt, so frühzeitig zu nehmen, dass evtl. erforderliche Korrekturen der Vorleistung durchgeführt werden können, ohne dass die Termine des Auftragnehmers davon betroffen werden. Dieses ist eigenverantwortlich zu organisieren. Alle Maße, die für die Herstellung, Ausführung und Abrechnung notwendig sind, hat der AN eigenverantwortlich am Bau zu nehmen bzw. vor Ausführung zu prüfen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Objektüberwachung abzustimmen, insbesondere wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
02.3.8 Zustandsfeststellung bzw. Bewehrungsabnahmen (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Im Zuge der Ausführung der Arbeiten ist der Objektüberwachung durch den Auftragnehmer das Schließen von Bauteilen und Konstruktionen bzw. vor Abbau von Gerüsten rechtzeitig, jedoch mind. 24 Stunden vorher anzuzeigen.
Bauteile, die nach der Errichtung nicht mehr einzusehen sind (konstruktive Bewehrungen, Einbauten, Abdichtungen hinter Verfüllungen u. dgl.), sind vor dem Verdecken, Verfüllen oder weiterem Verbau durch die Objektüberwachung einer Zustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B zu unterziehen.
Das Ergebnis ist gemeinsam schriftlich niederzulegen.
Werden Elemente ohne vorherige Anzeige überbaut, so behält sich der AG den Rückbau zur Feststellung zu Lasten des AN vor.
Die Abnahme statisch erforderlicher Bewehrungen werden durch den Prüfingenieur durchgeführt. Termine hierfür sind eigenverantwortlich mit entsprechendem Vorlauf abzustimmen.
02.4 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN.
02.5 Baustellendokumentation
2.5.1 Dokumentation der verbauten Materialien
Eine Dokumentation der verwendeten Bauprodukte und eingesetzten Verfahren ist ergänzend zu Punkt 2.7 im Rahmen der Leistungen des Auftragnehmers als Nebenleistung zu erbringen.
Grundsätzlich sind die Dokumentationsunterlagen (Datenblätter, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen, etc.) auf Verlangen des AG, vor der ersten Verwendung auf der Baustelle, jedoch spätestens zum Zeitpunkt der VOB-Abnahme vorzulegen. Ein Nichtvorliegen der kompletten Unterlagen wird als wesentlicher Mangel gewertet. Sofern es sich um Nachweise handeln, die eine Schutzqualität (Brandschutz, Schallschutz, Absturzsicherung etc.) bescheinigen und bei der Abnahme fehlen, wird die Abnahme verweigert.
Sollten die eingebauten Produkte nachzuweisende Schutzeigenschaften haben, sind die entsprechenden Prüfberichte und Nachweise im Rahmen der Werkplanung vor Verwendung auf der Baustelle vorzulegen.
Sollte der Auftragnehmer die Dokumentationsunterlagen nicht im vertraglichen Umfang vorlegen, wird die Dokumentation auf Kosten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erstellt. Bis zur Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten wird gem. §641 (2) BGB die doppelte Höhe der geschätzten Kosten für die Erstellung der Dokumentation von den Forderungen des Auftragnehmers in Abzug gebracht.
Hierbei werden mindestens Kosten in Höhe von 5.000,- € netto für die Erstellung einer Dokumentation kalkuliert.
Die Dokumentation ist als PDF-Dokument digital über den Projektserver zu übergeben. Alle Datenblätter und Nachweise müssen eindeutige Bezeichnungen enthalten sowie einen konkreten Positionsverweis auf die in der Ausschreibung verwendeten Positionsbezeichnungen.
Der Umfang erstreckt sich auf alle wesentlichen Bestandteile der Leistungen, alle Hilfsstoffe, die die Funktion der Gesamtkonstruktion sichern (z.B. Folien, Abdichtungen, Profile, Klebebänder, Versiegelungen etc.)
Weiterhin übergibt der AN dem AG unaufgefordert vor Inbetriebnahme entsprechende Pflege- und Reinigungsanweisungen. Die Übergabe der Anweisungen lässt sich der AN vom AG quittieren.
02.5.2. Bautagesberichte
Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich abgestimmt in digitaler Form als PDF zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Insbesondere sind die durch die Bauüberwachung veranlassten Stundenlohnarbeiten im jeweiligen Bautagesbericht anzugeben. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich arbeitstäglich zu informieren.
2.6 Wartungsverträge
Für alle sicherheitsrelevanten und technischen Anlagen werden im Leistungsverzeichnis die Wartungsarbeiten und/oder Prüfungen abgefragt. Die Wartungsangebote für alle vier Jahre werden in der Angebotsauswertung berücksichtigt. Die Beauftragung der wiederkehrenden Wartung erfolgt jedoch seperat.
Ende der Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen [ZTV]
02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV]
03. Mitgeltende Normen und Regeln 03. Mitgeltende Normen und Regeln
03.1. Allgemeine Hinweise
Dem Vertrag und dessen Abwicklung liegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (DIN 1961) gemäß VOB/B , die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), bestehend aus den Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV DIN 18299), sowie die gewerkespezifischen Bestimmungen (ATV) gemäß VOB/C zugrunde.
Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen sind darüber hinaus folgende Vorschriften zu beachten:
die LandesbauordnungGesetze und VerordnungenBestimmungen und Richtlinien überörtlicher und örtlicher Stellendie Unfallverhütungsvorschriftendie bau- und gewerbeamtlichen VorschriftenArbeitsstättenrichtlinien und die Bestimmungen des zuständigen Überwachungsvereins e. V.die Planungsunterlagen des Fachingenieurs und des Architekten, soweit sie für die auszuführenden Arbeiten zutreffenEs gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
03.2. Erdarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Erdarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 300.
03.3. Bohrarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Bohrarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 301.
03.4. Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen
Der sachliche Geltungsbereich für die Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 302.
03.5. Spritzbetonarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Spritzbetonarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 314.
03.6. Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen
Der sachliche Geltungsbereich für die Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 318.
03.7. Mauerarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Mauerarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 330.
03.8. Betonarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Betonarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 331.
03.9. Zimmer- und Holzbauarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Zimmer- und Holzbauarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 334.
03.10. Stahlbauarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Stahlbauarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 335.
03.11. Betonerhaltungsarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Betonerhaltungsarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 349.
03.12. Putz- und Stuckarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Putz- und Stuckarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 350.
03.13. Gerüstarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Gerüstarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 451.
03.14. Abbruch- und Rückbauarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Abbruch- und Rückbauarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 459.
03. Mitgeltende Normen und Regeln
04. Anlagen zur Ausschreibung Die Zeichnungen sind Anlagen der Ausschreibung und nicht zur Ausführung freigegeben.
Der Ausschreibung liegen folgende Pläne als Anlage bei und sind Bestandteil des Angebotes:
Allgemeine Anlagen:
Anlage 0001 Baustelleneinrichtungsplan
Grundrisse
Anlage 0022-2. Untergeschoss Achse 1 - 5
Anlage 0023-2. Untergeschoss Achse 5 - 9
Anlage 0024-2. Untergeschoss Achse 9 -12
Anlage 0025-2. Untergeschoss Achse 12 - 16
Anlage 0026-1. Untergeschoss Achse 1 - 5
Anlage 0027-1. Untergeschoss Achse 5 - 9
Anlage 0028-1. Untergeschoss Achse 9 -12
Anlage 0029-1. Untergeschoss Achse 12 - 16
Anlage 0030-Erdgeschoss Achse 1 - 5
Anlage 0031-Erdgeschoss Achse 5 - 9
Anlage 0032-Erdgeschoss Achse 9 -12
Anlage 0033-Erdgeschoss Achse 12 - 16
Anlage 0034-1. Obergeschoss Achse 1 - 5
Anlage 0035-1. Obergeschoss Achse 5 - 9
Anlage 0036-1. Obergeschoss Achse 9 -12
Anlage 0037-1. Obergeschoss Achse 12 - 16
Anlage 0038-2. Obergeschoss Achse 1 - 5
Anlage 0039-2. Obergeschoss Achse 5 - 9
Anlage 0040-2. Obergeschoss Achse 9 -12
Anlage 0041-2. Obergeschoss Achse 12 - 16
Anlage 0042-3. Obergeschoss Achse 1 - 5
Anlage 0043-3. Obergeschoss Achse 5 - 9
Anlage 0044-3. Obergeschoss Achse 9 -12
Anlage 0045-3. Obergeschoss Achse 12 - 16
Anlage 0046-4. Obergeschoss Achse 1 - 5
Anlage 0047-4. Obergeschoss Achse 5 - 9
Anlage 0048-4. Obergeschoss Achse 9 -12
Anlage 0049-4. Obergeschoss Achse 12 - 16
Anlage 3050-Übersicht blanko 2.UG Haupthaus
Anlage 3051-Übersicht blanko 1.UG Haupthaus
Anlage 3052-Übersicht blanko EG Haupthaus
Anlage 3053-Übersicht blanko 1.OG Haupthaus
Anlage 3054-Übersicht blanko 2.OG Haupthaus
Anlage 3055-Übersicht blanko 3.OG Haupthaus
Anlage 3056-Übersicht blanko 4.OG Haupthaus
Schnitte
Anlage 0054-Längsschnitt A-A
Anlage 0055-Längsschnitt B-B
Anlage 0056-Querschnitt C-C
Anlage 0057-Querschnitt D-D
Anlage 0058-Querschnitt E-E
Anlage 0059-Querschnitt F-F
Ansichten
Anlage 0064-Ansichten Nord
Anlage 0065-Ansichten Süd
Anlage 0066-Ansicht West
Anlage 0067-Ansicht Ost
Gewerkespezifische Anlagen
Gutachten Risse
Gutachten Risse - Anlagen
Gutachten Ziegelfassade
Positionsplan Abstützungskonzept P- 01_F
Prinzipskizze Sohlschlitze
Statik Stützensanierung
Statik Träger
Bauzeiten:
Ausführungsfristen
04. Anlagen zur Ausschreibung
11 Stundenlohnarbeiten + Sonstiges
11
Stundenlohnarbeiten + Sonstiges
11.__.__.__.00009 Innendämmung Calcium-Silikatplatten, 40 mm Aufbringen einer diffusionsoffen, allseitig vorgrundierten Klimaplatte aus Calciumsilikat, Befestigung der Klimaplatten auf der vorbereiteten haft- und tragfähigen Unterseite der Geschossdecke, vollflächig nach Herstellervorschrift (z.B. Kammbrettverfahren).
Plattendicken: 40mm
Anforderung: A1
Geschoss: 2.OG
Geschosshöhe: ca. 3,25 m
11.__.__.__.00009
Innendämmung Calcium-Silikatplatten, 40 mm
75.00
m²
11.__.__.__.00010 Zulage Innendämmung Calcium-Silikatplatten, 40 mm Im Bereich des Deckenversprunges.
11.__.__.__.00010
Zulage Innendämmung Calcium-Silikatplatten, 40 mm
H
5.50
m²