Heizungstechnik
Erweiterung KGS Engelsholt
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Ausschreibungstexte für Onlinekatalog 2025
Vorbemerkung
01 KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
01
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
Technische Vorbemerkungen Gewerk Heizung Technische Vorbemerkungen Gewerk Heizung Technische Vorbemerkungen Heizung 1. Wesentliche Anlagenbeschreibung Die Baumaßnahme beinhaltet einen zweigeschossigen Erweiterungsneubau mit Klassentrakt und Küchenbereich auf dem Gelände der KGS Engelsholt, Engelsholt 56, in 41069 Mönchengladbach Der jährliche Primärenergie- und der Heizwärmebedarf orientiert sich mindestens am geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) Hauptenergieträger für die Gebäudebeheizung ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (WP) mit geringer Geräuschemission. Der Standort des Außenteils der WP liegt östlich der Nordostecke des Neubaus an der östlichen Grenze zum Nachbargrundstück (siehe Freianlagenplan). 2. Regelwerke Neben den einschlägigen DIN-Normen, den VDI-Richtlinien und den anerkannten Regeln der Technik gelten folgende Regelwerke in ihrer jeweils zu Vertragsschluss aktuellsten Fassung als verbindlich: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Technischen Anschlussbedingungnen der örtlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen Allgemeine Vorbemerkungen des Auftraggebers 3. Alternativpositionen im Leistungsverzeichnis Falls andere Fabrikate als die im LV beschriebenen angeboten werden, ist die technische Gleichwertigkeit zu belegen. 4. Nachtragspositionen Bei Stellung von Nachträgen sind die Kalkulations- nachweise dem Nachtrag zwingend beizufügen. 5. Ausführungsunterlagen / Koordination Die für die Ausführung relevanten Unterlagen wie Grundrisszeichnungen, Schemata, Technische Berechnungen etc. werden dem Auftragnehmer in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Für die Koordination mit Fremdgewerken ist der Auftragnehmer nach Erhalt der Ausführungs- unterlagen eigenverantwortlich. 6. Werk- und Montageplanung Vor Ausführungsbeginn ist eine Werk- und Montage- planung gemäß der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen zu erstellen und zur Prüfung und Freigabe einzureichen. 7. Fachbauleiter / Baustellenordnung Für die Baustelle ist ein geeigneter Fachbauleiter bei Vertragsabschluss zu benennen. Die Baustellenordnung ist einzuhalten. 8. Bautagebuch Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Bautagebuch gemäß folgendem Muster zu führen: a) Anzahl des jeweils am Tag eingesetzten Personals     einschließlich Zeiterfassung b) Durchgeführte Arbeiten einschließlich des Ortes     wie Bauteil, Geschoss, Raum c) Besondere Vorkommnisse wie Verletzungen, Diebstähle,     Behinderungen durch Fremdgewerke Das Bautagebuch ist in möglichst kurzen Intervallen, jedoch spätestens alle 14 Tage der örtlichen Bauleitung zwecks Gegenzeichnung vorzulegen. 9. Aufmaße / Abrechnungen Sofern der Auftrag nicht zum Pauschalfestpreis vergeben wird, sind geeignete Aufmaßzettel bzw. Abrechnungszeichnungen nach Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen. 10. Tagelohnarbeiten Tagelohnarbeiten sind vor Ausführung von der örtlichen Bauleitung zu genehmigen, andernfalls werden die Tagelohnzettel nicht anerkannt. 11. Baubesprechungen Der Auftragnehmer hat an regelmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen. Ein Ansprechpartner in deutscher Sprache ist vorzuhalten. 12. Inbetriebnahmen Die Richtlinien des VDI sind einzuhalten. Inbetriebnahmen sind rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Protokolle zu Inbetriebnahmen sind den Revisionsunterlagen beizufügen. 13. Abnahmen / Dokumentation Für die Lieferungen und Leistungen wird eine förmliche Abnahme vereinbart. Eine fiktive oder stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen. Der Abnahmetermin ist mit allen Beteiligten rechtzeitig abzustimmen. Die Revisionsunterlagen zu den erbrachten Leistungen sind gemäß eingebautem Zustand zu erstellen und zum Abnahmetermin in entsprechender Anzahl vorzulegen.
Technische Vorbemerkungen Gewerk Heizung
Erklärung Fabriktasneutralität Erklärung Fabriktasneutralität Erklärung Fabriktasneutralität Alle Maßangaben-,  Kennwerte und Gewichtsangaben in dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis sind circa Angaben. Eine maximale Abweichung von +/- 5% bei gleichwertigen Produkten ist zu berücksichtigen und wird toleriert. Die Produktangaben in dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis verstehen sich als Planungsfabrikate. Andere Hersteller bzw. Produkte dürfen ebenfalls verwendet und angeboten werden. Die Gleichwertigkeit ist durch Unterlagen etc. zu bestätigen. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch den Bauherrn bzw. dessen beauftragtes Unternehmen.
Erklärung Fabriktasneutralität
Insgemeinkosten Insgemeinkosten Insgemeinkosten für Fracht, An- und Abfuhr von Material, Werkzeug und Personal frei Baustelle. Beaufsichtigung der Arbeiten, Abnahme und Probebetrieb sowie Einweisung des Bedienungspersonals durch geeignete Kräfte einschl. Reisekosten, durchführen der Druckproben und Teildruckproben je nach Baufortschritt, Reinspülen der Bestands- HZG Netze (Konvektoren u. DSP) Schutz der eingebauten Aggregate bis zur Abnahme. Anfertigen von Montageplänen und notwendigen Detailzeichnungen, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Insgemeinkosten
01.01 Wärmeerzeuger und Zubehör
01.01
Wärmeerzeuger und Zubehör
01.02 Füllwasseraufbereitung u. Entgasung Heiz
01.02
Füllwasseraufbereitung u. Entgasung Heiz
01.03 Rohrleitung und Zubehör
01.03
Rohrleitung und Zubehör
01.04 Armaturen und Zubehör
01.04
Armaturen und Zubehör
01.05 Fußbodenheizung und Zubehör
01.05
Fußbodenheizung und Zubehör
01.06 Technische Wärmedämmung
01.06
Technische Wärmedämmung
01.07 Besondere Leistungen
01.07
Besondere Leistungen
01.08 Wartung
01.08
Wartung