Elektrotechnik
Erweiterung KGS Engelsholt
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Ausschreibungstexte für Onlinekatalog 2025
Vorbemerkung
01 Ausschreibung Elektrotechnik
01
Ausschreibung Elektrotechnik
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Der geplante Neubau für den offenen Ganztag wird in Holzmodulbauweise errichtet. Das Schulgebäude wird zwei oberirdische Geschoss aufweisen. Ein unterirdisches Geschoss wird nicht vorgesehen. Das Erdgeschoss wird u.a. über zwei Multifunktionsräume verfügen, die über eine mobile Trennwand abgetrennt sind. Zudem wird das Erdgeschoss über eine Aufwärmküche, Differenzierungsraum und einem Technikraum verfügen. In dem Technikraum werden u.a. die Unterverteilung vorgesehen. Das Obergeschoss wird über zwei Multifunktionsräume (baulich abgetrennt) und einem Differenzierungsraum verfügen. Das Obergeschoss kann zum einen über den notw. Treppenraum, sowie über die geplante Halle erreicht werden. Das Schulgebäude wird als klassischer „Klassenraum-Flur-Bereich“ geplant. Das Dach wird als Flachdach mit harter Bedachung nach DIN 4102-7 gemäß 8 32 Abs.1 BauO NRW 2018 ausgeführt. Die nachfolgende tabellarische Aufstellung präzisiert die Bauausführung: Außenwände Holzbauweise Tragende Konstruktion Holztafelbauweise/ Stahlbeton Decken Holzbau Dachausbildung Flachdach / Stahlbetonkonstruktion (harte Bedachung nach DIN 4102-7 und 8 32 Abs1. BauO NRW 2018) Treppen Nichtbrennbar oder feuerhemmend Nichttragende Wände Trockenbau/ Holbauweise Die maximalen Abmessungen des Betrachtungsbereiches betragen: Breite ca. 26,94 m Tiefe ca. 14,44 m Höhe (OK Attika) ca. 7,34 m Die vorhandenen Schulgebäude sollen durch den Erweiterungsneubau ergänzt werden. Der geplante Erweiterungsbau wird freistehend errichtet. Der Abstand zu den Bestandgebäude wird mehr als 5 m aufweisen. Das Gebäude wird zukünftig als offene Ganztagsschule genutzt. Jedes Geschoss wird eine Nutzungseinheit darstellen. Das Erdgeschoss wird geprägt durch die Multifunktionsräume und den Differenzierungsraum. Um eine höhere Flexibilität für die Schüler und Schülerinnen zu schaffen, werden die Multifunktionsräume eine mobile Trennwand abgetrennt. Im Obergeschoss werden ebenfalls zwei Multifunktionsräume sowie ein Differenzierungsraum geplant. Besonderheiten hinsichtlich der aktuell häufig in Schule vorgesehenen Inklusionen sind in diesem Objekt zu berücksichtigen. In Teilen handelt es sich um Schüler-/Schülerinnen mit körperlichen und/oder motorischen Einschränkungen die einen Unterstützungsbedarf erfordern.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Elektro Technische Vorbemerkungen Elektro Technische Vorbemerkungen Elektro Allgemeine Hinweise Dieser allgemeine Teil der technischen Beschreibung enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang der vom AN zu erbringen ist. Folgende Punkte sind vom Auftragnehmer zu beachten: Alle Geräte und Anlagenteile sind mit dem zum einwandfreien Dauerbetrieb notwendigen Zubehör auszurüsten. Alle Anlagenteile erhalten für den jeweiligen Aufstellungsort einwandfreien Korrosionsschutz. Die gefragten Angaben zur Qualitätsbeschreibung sind einzutragen. Fehlen Angaben, so kann der Bieter vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden. Grundlagen der Beschreibung: Sollte im Text der Leistungspositionen aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie Liefern, Verlegen, Herstellen, Montieren einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte, Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen usw. verzichtet worden sein, sind diese Punkte bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z. B. nur Lieferung oder nur Montage verlangt werden, so ist dieses besonders vermerkt. Wurde kein besonderer Hinweis gemacht, so versteht sich die Ausführung je beschriebener Position demnach als die entsprechende, gebrauchsfertige und termingerechte Erbringung der gesamten Leistung. Alternativen: Sind in den Leistungspositionen Fabrikate und Typen ohne den Hinweis "oder gleichwertig" vorgegeben, so sind diese in jedem Fall anzubieten. Alternativen sind in einem Nebenangebot zu unterbreiten. Über die Wertung der Alternativen entscheidet grundsätzlich der Auftrageber. Angebotserstellung: Grundlage für die Kalkulation bzw. Preisfindung ist das vorliegende Leistungsverzeichnis. Pläne und Berechnungsunterlagen können ggf. nach vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden. Werden während der Ausführung Massenänderungen über 10% hinaus erforderlich, führt dies nicht zu einer Änderung der Einheitspreise. Nachtragsangebote: Während der Ausführung der Arbeiten anfallende in der Anlagen- und Leistungsbeschreibung nicht vorgesehene Arbeiten, dürfen erst nach vorherigem schriftlichen Nachtragsangebot im Rahmen von Mehr- und Minderkosten und anschließender Auftragserteilung durch den Bauherrn ausgeführt werden. Rechnung und Aufmaß: Aufmaße müssen detailliert und nachvollziehbar nach Leistungspositionen und Raumzuordnung durchgeführt werden. Aufmaße sind im Zuge des Baufortschritts so frühzeitig zu erstellen, dass alle Anlageteile sichtbar und zugänglich sind. Zu allen Aufmaßen ist die Bauleitung frühzeitig schriftlich einzuladen Über eine Teilnahme entscheidet ausschließlich die Bauleitung. Aufmasse die ohne vorherige Absprache mit der Bauleitung in deren Abwesenheit durchgeführt werden, werden nicht anerkannt. Sämtliche Teilrechnungen sind als aufbauende Rechnungen, (d.h. in allen Teilrechnungen ist der gesamt bisher erbrachte Leistungsumfang aufgeführt. Bereits geleistete Zahlungen werden am Schluss der Rechnung in Abzug gebracht) gegliedert nach den Ordnungszahlen des Leistungsverzeichnisses mit den dazugehörigen Aufmassen 2-fach bei der Bauleitung zur Prüfung einzureichen. Liegt keine Vertragserfüllungsbürgschaft vor, werden 10% der Forderungen als Sicherheit bis zur Fertigstellung aller Leistungen vom Auftraggeber zurückbehalten. Die Schlussrechnung ist max. 14 Tage nach Fertigstellung und Abnahme einschließlich aller vom Auftragnehmer zu erbringenden Unterlagen, Nachweisen und Revisionsunterlagen (sep. beschrieben)bei der Bauleitung zur Prüfung einzureichen. Abnahme der betriebstechnischen Anlagen: Die Abnahme der Anlagen erfolgt gemeinsam mit dem Auftragnehmer durch den Bauherrn und den beratenden Ingenieur. Die Abnahme ist vom Auftragnehmer rechtzeitig schriftlich zu beantragen (§12 VOB / Teil B) Dem Auftragnehmer wird Gelegenheit gegeben, die Anlagen provisorisch in Betrieb zu nehmen und einzustellen. Strom-, Wärme- und Wasserverbrauch gehen dabei zu Lasten des Auftraggebers. Sollten hierbei Schäden entstehen, trägt der Verursacher die volle Verantwortung, ebenfalls für Folgeschäden an anderen Gewerken. Über alle erzielten Messergebnisse ist ein Protokoll in 3- facher Ausfertigung abzufassen, dass von den an den Messungen beteiligten Personen durch Unterschrift anzuerkennen ist und der Niederschrift über die Abnahmeverhandlungen als Anlage beizufügen ist. Im Einvernehmen mit dem Berater können die Abgleichs- Messergebnisse als Protokollergänzung anerkannt werden, wobei die Haftung für die Richtigkeit ausschließlich beim Auftragnehmer bleibt. Werden in der Ausschreibung genannte Werte z. B. Nennleistungen, Wirkungsgrade, Beleuchtungsstärken usw. offenbar nicht erreicht, so hat der Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser Werte notwendigen Maßnahmen kostenlos durchzuführen und den Nachweis darüber mit geeichten Messgeräten nach Beseitigung der Mängel einem Vertreter des Auftraggebers ohne besondere Vergütung auf Wunsch zu erbringen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu seinen Lasten bzw. zu Lasten seiner Subunternehmer zu beheben. Ist der AN nach Ablauf de Frist seiner Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel nicht oder nur teilweise nachgekommen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Summe an der Forderung des Auftragnehmers einzubehalten, welche der Höhe nach der Durchführung dieser Arbeiten durch einen dritten Unternehmer ausreicht. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Preis der Auftragnehmer ursprünglich seiner Kalkulation nach für diese Leistungen berücksichtigt hat. Änderungen bzw. Bauschäden, die durch nachträgliche Maßnahmen notwendig werden bzw. entstehen, muss der AN kostenlos durchführen, bzw. beheben lassen. Muss die Anlagenabnahme wegen offensichtlicher Mängel wiederholt werden, so wird der Auftragnehmer mit den dadurch entstehenden Mehrkosten (u.a. der Vergütung des Beraters nach der "Leistungs- und Honorarordnung der Ingenieure" für diese Teilleistungen) belastet und dieser Betrag vom Schlussrechnungsbetrag in Abzug gebracht. Gelingt dem Auftragnehmer der Nachweis der geforderten Werte nicht, so kann der Auftraggeber den kostenlosen Ausbau der Anlagen verlangen. Der Auftragnehmer hat dann die für den Einbau der Technischen Anlagen entstandenen Baukosten zurückzuerstatten. Es steht dem Auftraggeber frei, anstelle des Ausbaues der Technischen Anlagen eine entsprechende Minderung der vereinbarten Lieferungs- und Einbaukosten und eine etwaige Rückerstattung des überzahlten Betrages zu fordern. Für die Abnahmen von sicherheitstechnischen Einrichtungen durch einen Sachverständigen ist vom Auftragnehmer Personal beizustellen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die bei der Abnahme durch den Fachberater im Protokoll festgehaltenen Mängel, können nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Kosten für die Abnahme sind durch den Auftragnehmer zu tragen. Baustelleneinrichtung: Für die Baustelleneinrichtung und den Betrieb gelten alle einschlägigen DIN-Normen, Güte-, Maß- und Prüfbestimmungen, Technische Vorschriften und Richtlinien. Es wird auf die einschlägigen DIN-Normen der einzelnen Gewerke hingwiesen, sowie auf die    DIN    4420 Arbeits- und Schutzgeräte, Leitergerüste    DIN    4421 Tragegerüste    DIN    4422 Fahrbare Arbeitsbühnen    DIN  18451 Gerüstarbeiten    Vorschriften der Berufsgenossenschaft    Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung    Bestimmung der Bauaufsicht    Verkehrsordnung des Bauherrn auf dem Gelände    Regelungen des StVO auf dem Baustellengelände    Baustellenordnung des Bauherrn hingewiesen.    VOB Teil C Neueste Fassung    Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen mit allen    darin aufgeführten Normen und Richtlinien, dabei insbesondere die    Abschnitte    DIN - Normen    VDE - gesamte Vorschriften und Richtlinien    VDEW - Richtlinien    MLAR - Muster - Leitungsanlagen - Richtlinie    Richtlinien und Auflagen der zuständigen Brandschutzbehörde    Forderung gem. Brandschutzgutachten    ELT - Bau - Verordnung    Landesbauordnung    Auflagen des TÜV und des Gewerbeaufsichtsamtes    Sonstige Auflagen aus der Baugenehmigung (Bauschein)    DIN   4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen    DIN   4109 Schallschutz im Hochbau VDS CEA 4001, 2000 - 1    DIN  19226 Regelungstechnik Schutzpotentialausgleich:' Der Schutzpotentialausgleich für sämtliche Gewerke ist vom Auftragnehmer nach DIN / VDE und TAB des E- Versorgungsunternehmens auszuführen. Kabel und Leitungsanlagen: Es dürfen grundsätzlich nur Materialien verwendet werden, die den VDE- Vorschriften und den einschlägigen Normen entsprechen. Alle Kabel, Leitungen, Rohre u. Kanäle sind waagerecht, senkrecht und rechtwinklig zu verlegen. Für die Installation ist folgendes zu beachten: Bei Einlegen oder Einziehen in Kabelrinnen, Kanälen oder Doppelböden sind die Kabel und Leitungen parallel nebeneinander und in Lagen übereinander zu verlegen und mittels Kunststoffbändern zu befestigen. Bei der Belegung und Bündelung ist auf ausreichende Wärmeabführung zu achten. Erforderliche Bohrungen in Mauerwerk oder Beton, bis zu einem Durchmesser von 50 mm, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Installationen auf Mauerwerk, Beton, Stahlkonstruktionen u.ä., mittels Abstandsschellen, Registerschienen, Bügelschellen und Caddyschellen. Befestigungsabstand = 25-facher Leitungsdurchmesser Innerhalb von Steigeschächten erfolgt Verlegung auf Registerschienen oder gebündelt in Bügelschellen. Bei Bündelung ist der Reduktionsfaktor zu beachten. Gleiches gilt für Zwischenräume und den Bereich abgehängter Decken. Ist es bautechnisch notwendig, dass Kabel und Rohre in Schalungen, Betonwänden oder Betonfertigelementen verlegt werden, hat eine genaue Abstimmung mit der Rohbaufirma zu erfolgen. In Leerrohren ist grundsätzlich ein nichtrostender Zugdraht einzuziehen. Bei der Verlegung von Kabeln mit Funktionserhalt E30 - E120 ist darauf zu achten, dass die Verlegesysteme der vorgeschriebenen Dauer des vorgeschriebenen Funktionserhaltes entsprechen. Im Bereich der Außenanlagen sind die Kabel in Kabelgräben oder in Leerrohren zu verlegen. Errichten von Gräben in den verschiedenen Bodenklassen: Der Aushub wird seitllich gelagert. Anschließend wird das Sandbett eingebracht und das Trassenwarnband verlegt. Restverfüllung einschl. Verdichten und wiederherstellen der Oberfläche. Die Trassen, Muffen und ähnliches sowie Sohle sind in den Plänen exakt zu vermaßen. Abstände zwischen Stark- u. Schwachstromkabel sind unbedingt einzuhalten. Bei Verlegung von PE- oder PVC-Rohren ist die Grabensohle so zu verdichten, dass ein Absenken der Rohre verhindert wird. Je nach Bodenbeschaffenheit sind Streifenfundamente aus Magerbeton herzustellen; auf Frostsicherheit ist zu achten. Brandschottungen: Der Bieter ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vorzulegen. Amtliche Nachweise können sein: Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Nach der Montage sind alle Brandschottungen mit einem Wandschild mit Angaben zum Hersteller, amtlicher Zulassung des Schotts, Montagefirma und Montagedatum zu versehen. Verlegesysteme: Alle Verlegesysteme sind grundsätzlich in waagerechter oder senkrechter Form zu verlegen. Es wird nur Installationsmaterial abgenommen, das den gültigen DIN/VDE Vorschriften und dem neuesten Stand der Technik entspricht. Kunststoff- und Stahlpanzerrohre sind einschließlich aller Form-, Verbindungs- und Befestigungsmaterialien zu liefern. Bei Stahlpanzerrohren ist dafür Sorge zu tragen, dass diese entgratet sind und einen Kantenschutz erhalten. Sie werden grundsätzlich mit Doppellappschellen befestigt. Verlegte Leerrohre erhalten grundsätzlich einen nichtrostenden Zugdraht. Kreuzungen von Rohren und Leitungen sind zu vermeiden. Andernfalls sind die unteren Rohre und Leitungen nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung einzustemmen. Werden Rohre in die Sole eingelegt, ist darauf zu achten, dass diese bei Verdichtungsarbeiten nicht beschädigt werden können. Das gleiche gilt bei Unterflursystemen. Es ist darauf zu achten, dass die Stoßstellen sauber verbunden werden damit kein Beton bzw. Estrich in die Flursysteme gelangt und zum Verschluss der gleichen führt. Die Montage hat so zu erfolgen, dass beim Einbringen von Beton und Estrich die Flursysteme nicht beschädigt werden. Des weiteren ist auf eine gleiche Montagehöhe bei den zu öffnenden Baugruppen zu achten. Alle Installationssysteme sind in halogenfreien Materialien auszuführen und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Kabeltrassen und Kabelbühnen werden ordentlich und mit allen für die Montage benötigten Systemteilen geliefert. Diese beinhalten auch die Lieferung und Montage aller benötigten Bögen, Reduzierverbinder, Eck- und T-Stücke etc. Die Befestigung hat nach der maximalen Tragfähigkeit des Herstellers hin zu erfolgen. Die Halterungen und Befestigungen sind des Weiteren so anzuordnen, dass ein späteres Einziehen von Leitungen mühelos erfolgen kann. Die Kabelpritschen und Kabelwannen sind in das Schutzleitersystem einzubeziehen. Stoßstellen sind leitend miteinander zu verbinden. Bearbeitete Kabelbühnen und Stahlrohre sind gegen Korrosion zu schützen. Aus korrosions-technischen Gründen werden nur feuerverzinkte Kabelbühnen nach DIN abgenommen. Das Ankleben und die Verwendung von Schussapparaten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für die Befestigung sind generell nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zu verwenden. Vor Montagebeginn hat eine Abstimmung mit den anderen am Bauvorhaben beteiligten Firmen zu erfolgen bzgl. Schnittpunkten. (z.B. die Gewerke Heizung - Lüftung - Sanitär) Schalt- und Steckgeräte: Der Auftragnehmer verpflichtet sich nur Installationsmaterialien zu verwenden, die den einschlägigen VDE-Bestimmungen und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Sollten keine genaueren Angaben bzgl. des Schalterprogrammes angegeben worden sein, so gelten die Standardausführungen der Fabrikate Gira, Berker, Jung, Merten oder Busch Jäger als anzubietende Schalterprogramme. Die Montagehöhen und Positionen der Schalter und Steckdosen entsprechen - sofern keine weiteren Angaben gemacht werden - denen der DIN18015-3. In den Türbereichen ist darauf zu achten, dass Schalter und Putzsteckdose sich in einer Flucht befinden. Bei der unter Putz Montage hat die Verdrahtung der einzelnen Schaltungen in den Schalterabzweigdosen zu erfolgen. Bei Hohlwandmontage sind die Hohlwanddosen grundsätzlich winddicht und als flammenwidrig auszuführen. Unterputzdosen schließen ebenbündig mit dem Putz ab. Mehrfachsteckdosen und Schalter sind als Einzelgeräte auszuführen, wobei die Abdeckungen mit Kombinationsrahmen und -abdeckungen zu erfolgen hat. Die Positionen von Schaltern und Steckdosen im Küchenbereich sowie von Warmwasserbereitern für Über- oder Untertischmontage sind vor Montagebeginn mit der Bauleitung abzustimmen.
Technische Vorbemerkungen Elektro
01.01 PV-Anlage
01.01
PV-Anlage
01.02 Verteilungen
01.02
Verteilungen
01.03 Erdungs- und Potentialausgleich
01.03
Erdungs- und Potentialausgleich
01.04 Kabel und Leitungen
01.04
Kabel und Leitungen
01.05 Installationssysteme
01.05
Installationssysteme
01.06 Schalter und Steckdosen
01.06
Schalter und Steckdosen
01.07 Steuerung Sonnenschutz
01.07
Steuerung Sonnenschutz
01.08 Beleuchtung
01.08
Beleuchtung
01.09 Sicherheitsbeleuchtung
01.09
Sicherheitsbeleuchtung
01.10 RWA-Anlage
01.10
RWA-Anlage
01.11 Lichtruf
01.11
Lichtruf
01.12 Hausalarm
01.12
Hausalarm
01.13 Datentechnik
01.13
Datentechnik
01.14 Brandschutz
01.14
Brandschutz
01.15 Baubeleuchtung und Verteiler
01.15
Baubeleuchtung und Verteiler
01.16 Anbindung Bestandsgebäude
01.16
Anbindung Bestandsgebäude
01.17 Sonstige Leistungen
01.17
Sonstige Leistungen