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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Ausschreibungstexte für Onlinekatalog 2025
Vorbemerkung
01 Ausschreibung Elektrotechnik
01
Ausschreibung Elektrotechnik
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Der geplante Neubau für den offenen Ganztag wird in Holzmodulbauweise errichtet. Das
Schulgebäude wird zwei oberirdische Geschoss aufweisen. Ein unterirdisches Geschoss wird
nicht vorgesehen.
Das Erdgeschoss wird u.a. über zwei Multifunktionsräume verfügen, die über eine mobile
Trennwand abgetrennt sind. Zudem wird das Erdgeschoss über eine Aufwärmküche,
Differenzierungsraum und einem Technikraum verfügen. In dem Technikraum werden u.a. die
Unterverteilung vorgesehen.
Das Obergeschoss wird über zwei Multifunktionsräume (baulich abgetrennt) und einem
Differenzierungsraum verfügen.
Das Obergeschoss kann zum einen über den notw. Treppenraum, sowie über die geplante
Halle erreicht werden.
Das Schulgebäude wird als klassischer „Klassenraum-Flur-Bereich“ geplant.
Das Dach wird als Flachdach mit harter Bedachung nach DIN 4102-7 gemäß 8 32 Abs.1 BauO
NRW 2018 ausgeführt.
Die nachfolgende tabellarische Aufstellung präzisiert die Bauausführung:
Außenwände Holzbauweise
Tragende Konstruktion Holztafelbauweise/ Stahlbeton
Decken Holzbau
Dachausbildung Flachdach / Stahlbetonkonstruktion (harte
Bedachung nach DIN 4102-7 und 8 32 Abs1.
BauO NRW 2018)
Treppen Nichtbrennbar oder feuerhemmend
Nichttragende Wände Trockenbau/ Holbauweise
Die maximalen Abmessungen des Betrachtungsbereiches betragen:
Breite ca. 26,94 m
Tiefe ca. 14,44 m
Höhe (OK Attika) ca. 7,34 m
Die vorhandenen Schulgebäude sollen durch den Erweiterungsneubau ergänzt werden. Der
geplante Erweiterungsbau wird freistehend errichtet. Der Abstand zu den Bestandgebäude
wird mehr als 5 m aufweisen. Das Gebäude wird zukünftig als offene Ganztagsschule genutzt.
Jedes Geschoss wird eine Nutzungseinheit darstellen. Das Erdgeschoss wird geprägt durch
die Multifunktionsräume und den Differenzierungsraum. Um eine höhere Flexibilität für die
Schüler und Schülerinnen zu schaffen, werden die Multifunktionsräume eine mobile
Trennwand abgetrennt. Im Obergeschoss werden ebenfalls zwei Multifunktionsräume sowie
ein Differenzierungsraum geplant.
Besonderheiten hinsichtlich der aktuell häufig in Schule vorgesehenen Inklusionen sind in
diesem Objekt zu berücksichtigen. In Teilen handelt es sich um Schüler-/Schülerinnen mit
körperlichen und/oder motorischen Einschränkungen die einen Unterstützungsbedarf
erfordern.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Elektro Technische Vorbemerkungen Elektro
Technische Vorbemerkungen Elektro
Allgemeine Hinweise
Dieser allgemeine Teil der technischen Beschreibung enthält Hinweise
und Forderungen zum Leistungsumfang der vom AN zu erbringen ist.
Folgende Punkte sind vom Auftragnehmer zu beachten:
Alle Geräte und Anlagenteile sind mit dem zum einwandfreien
Dauerbetrieb notwendigen Zubehör auszurüsten.
Alle Anlagenteile erhalten für den jeweiligen Aufstellungsort
einwandfreien Korrosionsschutz.
Die gefragten Angaben zur Qualitätsbeschreibung sind einzutragen.
Fehlen Angaben, so kann der Bieter vom Ausschreibungsverfahren
ausgeschlossen werden.
Grundlagen der Beschreibung:
Sollte im Text der Leistungspositionen aus Gründen der
Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie Liefern, Verlegen,
Herstellen, Montieren einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste,
Geräte, Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen usw. verzichtet worden
sein, sind diese Punkte bei der Kalkulation grundsätzlich zu
berücksichtigen.
Sollten nur Einzelleistungen, wie z. B. nur Lieferung oder nur Montage
verlangt werden, so ist dieses besonders vermerkt.
Wurde kein besonderer Hinweis gemacht, so versteht sich die Ausführung
je beschriebener Position demnach als die entsprechende,
gebrauchsfertige und termingerechte Erbringung der gesamten Leistung.
Alternativen:
Sind in den Leistungspositionen Fabrikate und Typen ohne den Hinweis
"oder gleichwertig" vorgegeben, so sind diese in jedem Fall anzubieten.
Alternativen sind in einem Nebenangebot zu unterbreiten. Über die
Wertung der Alternativen entscheidet grundsätzlich der Auftrageber.
Angebotserstellung:
Grundlage für die Kalkulation bzw. Preisfindung ist das vorliegende
Leistungsverzeichnis. Pläne und Berechnungsunterlagen können ggf. nach
vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden. Werden während der
Ausführung Massenänderungen über 10% hinaus erforderlich, führt dies
nicht zu einer Änderung der Einheitspreise.
Nachtragsangebote:
Während der Ausführung der Arbeiten anfallende in der Anlagen- und
Leistungsbeschreibung nicht vorgesehene Arbeiten, dürfen erst nach
vorherigem schriftlichen Nachtragsangebot im Rahmen von Mehr- und
Minderkosten und anschließender Auftragserteilung durch den Bauherrn
ausgeführt werden.
Rechnung und Aufmaß:
Aufmaße müssen detailliert und nachvollziehbar nach Leistungspositionen
und Raumzuordnung durchgeführt werden. Aufmaße sind im Zuge des
Baufortschritts so frühzeitig zu erstellen, dass alle Anlageteile
sichtbar und zugänglich sind. Zu allen Aufmaßen ist die Bauleitung frühzeitig
schriftlich einzuladen Über eine Teilnahme entscheidet ausschließlich
die Bauleitung. Aufmasse die ohne vorherige Absprache mit der
Bauleitung in deren Abwesenheit durchgeführt werden, werden nicht anerkannt.
Sämtliche Teilrechnungen sind als aufbauende Rechnungen, (d.h. in allen
Teilrechnungen ist der gesamt bisher erbrachte Leistungsumfang
aufgeführt. Bereits geleistete Zahlungen werden am Schluss der Rechnung
in Abzug gebracht) gegliedert nach den Ordnungszahlen des
Leistungsverzeichnisses mit den dazugehörigen Aufmassen 2-fach bei der
Bauleitung zur Prüfung einzureichen. Liegt keine
Vertragserfüllungsbürgschaft vor, werden 10% der
Forderungen als Sicherheit bis zur Fertigstellung aller Leistungen vom
Auftraggeber zurückbehalten.
Die Schlussrechnung ist max. 14 Tage nach Fertigstellung und Abnahme
einschließlich aller vom Auftragnehmer zu erbringenden Unterlagen,
Nachweisen und Revisionsunterlagen (sep. beschrieben)bei der Bauleitung
zur Prüfung einzureichen.
Abnahme der betriebstechnischen Anlagen:
Die Abnahme der Anlagen erfolgt gemeinsam mit dem Auftragnehmer durch
den Bauherrn und den beratenden Ingenieur. Die Abnahme ist vom
Auftragnehmer rechtzeitig schriftlich zu beantragen (§12 VOB / Teil B)
Dem Auftragnehmer wird Gelegenheit gegeben, die Anlagen provisorisch in
Betrieb zu nehmen und einzustellen. Strom-, Wärme- und Wasserverbrauch
gehen dabei zu Lasten des Auftraggebers. Sollten hierbei Schäden
entstehen, trägt der Verursacher die volle Verantwortung, ebenfalls für
Folgeschäden an anderen Gewerken.
Über alle erzielten Messergebnisse ist ein Protokoll in 3- facher
Ausfertigung abzufassen, dass von den an den Messungen beteiligten
Personen durch Unterschrift anzuerkennen ist und der Niederschrift über
die Abnahmeverhandlungen als Anlage beizufügen ist. Im Einvernehmen mit
dem Berater können die Abgleichs- Messergebnisse als Protokollergänzung
anerkannt werden, wobei die Haftung für die Richtigkeit ausschließlich
beim Auftragnehmer bleibt.
Werden in der Ausschreibung genannte Werte z. B. Nennleistungen,
Wirkungsgrade, Beleuchtungsstärken usw. offenbar nicht erreicht, so hat
der Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser Werte notwendigen
Maßnahmen kostenlos durchzuführen und den Nachweis darüber mit geeichten
Messgeräten nach Beseitigung der Mängel einem Vertreter des
Auftraggebers ohne besondere Vergütung auf Wunsch zu erbringen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle festgestellten Mängel
innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu seinen Lasten bzw. zu Lasten
seiner Subunternehmer zu beheben. Ist der AN nach Ablauf de Frist
seiner Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel nicht oder nur teilweise
nachgekommen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Summe an der
Forderung des Auftragnehmers einzubehalten, welche der Höhe nach der
Durchführung dieser Arbeiten durch einen dritten Unternehmer ausreicht.
Dabei spielt es keine Rolle, welchen Preis der Auftragnehmer
ursprünglich seiner Kalkulation nach für diese Leistungen berücksichtigt
hat.
Änderungen bzw. Bauschäden, die durch nachträgliche Maßnahmen notwendig
werden bzw. entstehen, muss der AN kostenlos durchführen, bzw. beheben
lassen.
Muss die Anlagenabnahme wegen offensichtlicher Mängel wiederholt werden,
so wird der Auftragnehmer mit den dadurch entstehenden Mehrkosten (u.a.
der Vergütung des Beraters nach der "Leistungs- und Honorarordnung
der Ingenieure" für diese Teilleistungen) belastet und dieser Betrag vom
Schlussrechnungsbetrag in Abzug gebracht.
Gelingt dem Auftragnehmer der Nachweis der geforderten Werte nicht, so
kann der Auftraggeber den kostenlosen Ausbau der Anlagen verlangen. Der
Auftragnehmer hat dann die für den Einbau der Technischen Anlagen
entstandenen Baukosten zurückzuerstatten. Es steht dem Auftraggeber
frei, anstelle des Ausbaues der Technischen Anlagen eine entsprechende
Minderung der vereinbarten Lieferungs- und Einbaukosten und eine
etwaige Rückerstattung des überzahlten Betrages zu fordern.
Für die Abnahmen von sicherheitstechnischen Einrichtungen durch einen
Sachverständigen ist vom Auftragnehmer Personal beizustellen. Die
Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die bei der Abnahme durch den Fachberater im Protokoll festgehaltenen
Mängel, können nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Kosten für die Abnahme sind durch den Auftragnehmer zu tragen.
Baustelleneinrichtung:
Für die Baustelleneinrichtung und den Betrieb gelten alle einschlägigen
DIN-Normen, Güte-, Maß- und Prüfbestimmungen, Technische Vorschriften
und Richtlinien. Es wird auf die einschlägigen DIN-Normen der einzelnen
Gewerke hingwiesen, sowie auf die
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgeräte, Leitergerüste
DIN 4421 Tragegerüste
DIN 4422 Fahrbare Arbeitsbühnen
DIN 18451 Gerüstarbeiten
Vorschriften der Berufsgenossenschaft
Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung
Bestimmung der Bauaufsicht
Verkehrsordnung des Bauherrn auf dem Gelände
Regelungen des StVO auf dem Baustellengelände
Baustellenordnung des Bauherrn hingewiesen.
VOB Teil C Neueste Fassung
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen mit allen
darin aufgeführten Normen und Richtlinien, dabei insbesondere die
Abschnitte
DIN - Normen
VDE - gesamte Vorschriften und Richtlinien
VDEW - Richtlinien
MLAR - Muster - Leitungsanlagen - Richtlinie
Richtlinien und Auflagen der zuständigen Brandschutzbehörde
Forderung gem. Brandschutzgutachten
ELT - Bau - Verordnung
Landesbauordnung
Auflagen des TÜV und des Gewerbeaufsichtsamtes
Sonstige Auflagen aus der Baugenehmigung (Bauschein)
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau VDS CEA 4001, 2000 - 1
DIN 19226 Regelungstechnik
Schutzpotentialausgleich:'
Der Schutzpotentialausgleich für sämtliche Gewerke ist vom
Auftragnehmer nach DIN / VDE und TAB des
E- Versorgungsunternehmens auszuführen.
Kabel und Leitungsanlagen:
Es dürfen grundsätzlich nur Materialien verwendet werden, die den VDE-
Vorschriften und den einschlägigen Normen entsprechen.
Alle Kabel, Leitungen, Rohre u. Kanäle sind waagerecht, senkrecht und
rechtwinklig zu verlegen. Für die Installation ist folgendes zu
beachten:
Bei Einlegen oder Einziehen in Kabelrinnen, Kanälen oder Doppelböden sind
die Kabel und Leitungen parallel nebeneinander und in Lagen
übereinander zu verlegen und mittels Kunststoffbändern zu befestigen.
Bei der Belegung und Bündelung ist auf ausreichende Wärmeabführung zu
achten.
Erforderliche Bohrungen in Mauerwerk oder Beton, bis zu einem
Durchmesser von 50 mm, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
Installationen auf Mauerwerk, Beton, Stahlkonstruktionen u.ä., mittels
Abstandsschellen, Registerschienen, Bügelschellen und Caddyschellen.
Befestigungsabstand = 25-facher Leitungsdurchmesser
Innerhalb von Steigeschächten erfolgt Verlegung auf Registerschienen
oder gebündelt in Bügelschellen. Bei Bündelung ist der Reduktionsfaktor
zu beachten. Gleiches gilt für Zwischenräume und den Bereich
abgehängter Decken.
Ist es bautechnisch notwendig, dass Kabel und Rohre in Schalungen,
Betonwänden oder Betonfertigelementen verlegt werden, hat eine genaue
Abstimmung mit der Rohbaufirma zu erfolgen.
In Leerrohren ist grundsätzlich ein nichtrostender Zugdraht einzuziehen.
Bei der Verlegung von Kabeln mit Funktionserhalt E30 - E120 ist darauf
zu achten, dass die Verlegesysteme der vorgeschriebenen Dauer des
vorgeschriebenen Funktionserhaltes entsprechen.
Im Bereich der Außenanlagen sind die Kabel in Kabelgräben oder in
Leerrohren zu verlegen.
Errichten von Gräben in den verschiedenen Bodenklassen:
Der Aushub wird seitllich gelagert. Anschließend wird das Sandbett eingebracht
und das Trassenwarnband verlegt. Restverfüllung einschl. Verdichten
und wiederherstellen der Oberfläche.
Die Trassen, Muffen und ähnliches sowie Sohle sind in den Plänen exakt zu
vermaßen. Abstände zwischen Stark- u. Schwachstromkabel sind unbedingt
einzuhalten. Bei Verlegung von PE- oder PVC-Rohren ist die Grabensohle
so zu verdichten, dass ein Absenken der Rohre verhindert wird. Je nach
Bodenbeschaffenheit sind Streifenfundamente aus Magerbeton
herzustellen; auf Frostsicherheit ist zu achten.
Brandschottungen:
Der Bieter ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise für die von ihm
angebotenen Brandschutzmaßnahmen vorzulegen.
Amtliche Nachweise können sein: Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung. Nach der Montage sind alle Brandschottungen
mit einem Wandschild mit Angaben zum Hersteller, amtlicher Zulassung
des Schotts, Montagefirma und Montagedatum zu versehen.
Verlegesysteme:
Alle Verlegesysteme sind grundsätzlich in waagerechter oder senkrechter
Form zu verlegen. Es wird nur Installationsmaterial abgenommen, das den
gültigen DIN/VDE Vorschriften und dem neuesten Stand der Technik
entspricht.
Kunststoff- und Stahlpanzerrohre sind einschließlich aller Form-,
Verbindungs- und Befestigungsmaterialien zu liefern.
Bei Stahlpanzerrohren ist dafür Sorge zu tragen, dass diese entgratet
sind und einen Kantenschutz erhalten. Sie werden grundsätzlich mit
Doppellappschellen befestigt. Verlegte Leerrohre erhalten grundsätzlich
einen nichtrostenden Zugdraht. Kreuzungen von Rohren und Leitungen sind
zu vermeiden. Andernfalls sind die unteren Rohre und Leitungen
nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung einzustemmen.
Werden Rohre in die Sole eingelegt, ist darauf zu achten,
dass diese bei Verdichtungsarbeiten nicht beschädigt werden können.
Das gleiche gilt bei Unterflursystemen. Es ist darauf zu achten, dass
die Stoßstellen sauber verbunden werden damit kein Beton bzw. Estrich
in die Flursysteme gelangt und zum Verschluss der gleichen führt. Die
Montage hat so zu erfolgen, dass beim Einbringen von Beton und Estrich
die Flursysteme nicht beschädigt werden.
Des weiteren ist auf eine gleiche Montagehöhe bei den zu öffnenden
Baugruppen zu achten.
Alle Installationssysteme sind in halogenfreien Materialien auszuführen und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Kabeltrassen und Kabelbühnen werden ordentlich und mit allen für die
Montage benötigten Systemteilen geliefert. Diese beinhalten auch die
Lieferung und Montage aller benötigten Bögen, Reduzierverbinder, Eck-
und T-Stücke etc.
Die Befestigung hat nach der maximalen Tragfähigkeit des Herstellers
hin zu erfolgen. Die Halterungen und Befestigungen sind des Weiteren so
anzuordnen, dass ein späteres Einziehen von Leitungen mühelos erfolgen
kann.
Die Kabelpritschen und Kabelwannen sind in das Schutzleitersystem
einzubeziehen. Stoßstellen sind leitend miteinander zu verbinden.
Bearbeitete Kabelbühnen und Stahlrohre sind gegen Korrosion zu schützen.
Aus korrosions-technischen Gründen werden nur feuerverzinkte
Kabelbühnen nach DIN abgenommen.
Das Ankleben und die Verwendung von Schussapparaten ist grundsätzlich
nicht erlaubt. Für die Befestigung sind generell nur bauaufsichtlich
zugelassene Dübel zu verwenden.
Vor Montagebeginn hat eine Abstimmung mit den anderen am
Bauvorhaben beteiligten Firmen zu erfolgen bzgl. Schnittpunkten.
(z.B. die Gewerke Heizung - Lüftung - Sanitär)
Schalt- und Steckgeräte:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich nur Installationsmaterialien zu
verwenden, die den einschlägigen VDE-Bestimmungen und dem neuesten
Stand der Technik entsprechen.
Sollten keine genaueren Angaben bzgl. des Schalterprogrammes angegeben
worden sein, so gelten die Standardausführungen der Fabrikate Gira,
Berker, Jung, Merten oder Busch Jäger als anzubietende
Schalterprogramme.
Die Montagehöhen und Positionen der Schalter und Steckdosen entsprechen
- sofern keine weiteren Angaben gemacht werden - denen der DIN18015-3.
In den Türbereichen ist darauf zu achten, dass Schalter und
Putzsteckdose sich in einer Flucht befinden.
Bei der unter Putz Montage hat die Verdrahtung der einzelnen
Schaltungen in den Schalterabzweigdosen zu erfolgen.
Bei Hohlwandmontage sind die Hohlwanddosen grundsätzlich winddicht und
als flammenwidrig auszuführen.
Unterputzdosen schließen ebenbündig mit dem Putz ab.
Mehrfachsteckdosen und Schalter sind als Einzelgeräte auszuführen,
wobei die Abdeckungen mit Kombinationsrahmen und -abdeckungen zu
erfolgen hat.
Die Positionen von Schaltern und Steckdosen im Küchenbereich sowie von
Warmwasserbereitern für Über- oder Untertischmontage sind vor
Montagebeginn mit der Bauleitung abzustimmen.
Technische Vorbemerkungen Elektro
01.01 PV-Anlage
01.01
PV-Anlage
01.02 Verteilungen
01.02
Verteilungen
01.03 Erdungs- und Potentialausgleich
01.03
Erdungs- und Potentialausgleich
01.04 Kabel und Leitungen
01.04
Kabel und Leitungen
01.05 Installationssysteme
01.05
Installationssysteme
01.06 Schalter und Steckdosen
01.06
Schalter und Steckdosen
01.07 Steuerung Sonnenschutz
01.07
Steuerung Sonnenschutz
01.08 Beleuchtung
01.08
Beleuchtung
01.09 Sicherheitsbeleuchtung
01.09
Sicherheitsbeleuchtung
01.10 RWA-Anlage
01.10
RWA-Anlage
01.11 Lichtruf
01.11
Lichtruf
01.12 Hausalarm
01.12
Hausalarm
01.13 Datentechnik
01.13
Datentechnik
01.14 Brandschutz
01.14
Brandschutz
01.15 Baubeleuchtung und Verteiler
01.15
Baubeleuchtung und Verteiler
01.16 Anbindung Bestandsgebäude
01.16
Anbindung Bestandsgebäude
01.17 Sonstige Leistungen
01.17
Sonstige Leistungen