Schnelllauftore
Erweiterung KG Herten
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01 - Situation und Bauvorhaben Situation und Bauvorhaben 1. Lage des Grundstücks ALDI GmbH & Co. KG Herten, Hohewardstraße 345-349, 45699 Herten Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über ausgebaute Straßen. 2. Das Bauvorhaben Die Firma ALDI GmbH & Co. KG betreibt in Herten ein Logistikzentrum zum Umschlag von Waren. Für die Erhöhung der Anzahl an Frischeprodukten ist beabsichtigt die vorhandenen Lagerhallen umzubauen. Im 2.Teilabschnitt der Baumaßnahme wird der bisher als Trockenlager genutzte 6.Bauabschnitt zu einem Kühllager beziehungsweise Tiefkühllager (Einbau von Wänden und Decken aus ISO-Paneelen) umgebaut. Daneben sollen im 5.Bauabschnitt Demontage- und Abbrucharbeiten in kleinerem Umfang ausgeführt und ein neuer Waschplatz erstellt werden. 3. Baubeschreibung Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst die Lieferung und Montage von ISO-Schnelllautoren und Schnelllauf-Rolltore (Folientore). 4. Allgemein Dem Bieter wird zwingend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über Lage und Beschaffenheit der Baustelle, deren Zugangsmöglichkeit, alle sein Gewerk betreffenden Randbedingungen zu informieren. Kenntnisse des Bieters über alle vorgenannten Rahmenbedingungen werden vom Bauherrn und vom Architekten bei sämtlichen Verhandlungen sowie bei der Ausführung vorausgesetzt. Nachforderungen, Terminaufschübe usw. aus Unkenntnis werden nicht anerkannt.
01 - Situation und Bauvorhaben
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Vor Ausführung seiner Leistungen sind vom Auftragnehmer nach Lage und Ausmaß die benötigten Flächen für Baustelleneinrichtungen und Lagerung mit der Bauleitung und dem Betrieb abzustimmen und nach deren Weisung zu belegen. Innerhalb der benannten Flächen sowie innerhalb seiner Arbeitsbereiche obliegt dem AN die Verkehrssicherungspflicht, notwendige Verkehrsflächen sind freizuhalten. Material kann nur ungesichert an angegebener Stelle zwischengelagert werden. 2. Bodenverhältnisse Nicht relevant. 3. Entsorgung Darf nur stattfinden: Schutt und Müll mittels Container Abwasser über das Schmutzwassersystem Sondermüll entsprechend den behördlichen Vorschriften 4. Technische Regelwerke Es gelten die Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen, die zusätzlichen Vertragsbedingungen zum VOB-Vertrag, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die Technischen Lieferbedingungen, alle einschlägigen DIN-Vorschriften, bauaufsichtsamtliche Bestimmungen, Technischen Prüfvorschriften, Merkblätter, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Montage-, Verarbeitungs- und Werksvorschriften der Materialhersteller, alles in den neuesten Fassungen. 5. Montagebedingungen Soweit Berührungspunkte mit Gewerken anderer Auftragnehmer bestehen, hat der AN seine Ausführung mit diesen Auftragnehmern zu koordinieren. Zur Leistung gehören: die Lieferung frei Baustelle einschl. Abladen der Transport zur Verwendungsstelle das evtl. erforderliche Zwischenlagern nach Angabe der Bauleitung die komplette Montage unter Beachtung der Montage-, Verarbeitungs- und Werksvorschriften der Materialhersteller einschl.  erforderlicher Stemm-, Bohr-, Schweiß und sonstiger, zum Einbau notwendiger Arbeiten
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben 1. Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet Tagesberichte zu erstellen und diese der Objektüberwachung spätestens am Anfang der Folgewoche elektronisch zu übermitteln oder in Papierform mit folgendem Inhalt zu übergeben: täglicher Arbeitsbeginn und -ende Anzahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte und eingesetzten Großgeräte Angaben zu den Witterungsverhältnissen und den Temperaturen (min/max) Beginn, Zwischenstand und Fertigstellung von einzelnen Bauarbeiten und Bauabschnitten Behinderung, Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und ihre Ursachen Verkehrsfreigaben, Bauübergaben, Abnahmen, Materiallieferungen und Aushubabtransporte außergewöhnliche Ereignisse (z. B. Arbeitsunfälle, Schadensfälle, Unterweisungen) 2. Abrechnung Rechnungen sind kumulierend aufzustellen. Die Vergütung von Abschlagszahlungen bedeutet keine Anerkennung der Richtigkeit und Mängelfreiheit der von ihr erfassten Leistungen, Massen oder Preise. Die Aufmaße sind in folgender prüfbarer Form vorzulegen: Aufmaßblätter sind mit folgendem Aufbau einzureichen und fortlaufend zu nummerieren: Kopfzeile mit Projekt, Titel, LV-Positionsnummer und Kurztext der Leistungsposition Rechenvorgänge sind systematisch und nachvollziehbar aufzubauen In den Aufmaßblättern benannte Abrechnungspläne sind beizulegen; jedes abgerechnete Maß muss im Abrechnungsplan aufgeführt sein. Unterschiedliche Positionen sind ggfs. farbig anzulegen und Einzelflächen unter Umständen gesondert zu kennzeichnen Nachträge sind fortlaufend zu nummerieren Aufmaße und Rechnungen, welche die vorgenannten Kriterien in wesentlichen Punkten nicht erfüllen, können vom AG als unprüfbar an den Auftragnehmer zurückgeschickt werden 3. Zur Leistung bzw. zur abgegoltenen Nebenleistung gehören: Die Kontrolle der örtlichen Gegebenheiten Das Sauberhalten öffentlicher Zufahrtsstraßen zum Grundstück, deren Randbereiche und die zu befahrenden Flächen auf dem Betriebsgelände, sind bei Verschmutzung durch Transportfahrzeuge umgehend mit Kehrmaschinen zu säubern. Kostenlose Beseitigung durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen Gesetzliche vorgeschriebene Unfallsicherungsmaßnahmen sind so anzubringen, dass nachfolgende Arbeiten, auch anderer Auftragnehmer, nicht behindert werden. Es wird besonders auf die BGV C 22 hingewiesen Auf Verlangen von Behörden oder Bauleitung hat der AN für die zur Verwendung kommenden Stoffe und Bauteile die entsprechenden Gütenachweise, Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide, für den AG kostenfrei, beizubringen Alle nach DIN vorgeschriebenen Eignungs- und Güteprüfungen sind während der Bauausführung oder nach Fertigstellung der Leistung durchzuführen. Müssen vorhandene Schutzeinrichtungen für die Ausführung entfernt werden, so ist die Entfernung und die Wiederherstellung dieser Schutzeinrichtungen unmittelbar vor und nach den Arbeiten Sache des Auftragnehmers und ist auf den jeweiligen Arbeitsbereich zu beschränken. Werden Ungenauigkeiten an der Leistung des AN über die zulässigen Toleranzen hinaus festgestellt, so sind sie ohne Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers sofort zu beseitigen, ohne das Gefüge der Konstruktion und den Arbeitsablauf zu stören. Der AN verpflichtet sich bereits eingebaute Teile und den Hallenboden vor Beschädigung, ausreichend zu schützen.
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen Sicherheitsrelevante Bedingungen 1. Arbeiten bei laufendem Betrieb Das Logistikzentrum ALDI GmbH & Co. KG Herten dient als Umschlaglager für Waren des täglichen Bedarfs. Darüber hinaus werden Frischwaren in einem Kühllager bis zur Auslieferung in die Filialen zwischengelagert. Für die angefragten Leistungen wird der Betrieb nicht unterbrochen. Lagerflächen, Arbeitszeiten und Transportwege werden durch den Betrieb vorgegeben. Für alle innerhalb der Betriebsgebäude auszuführenden Arbeiten gelten die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften der Firma ALDI. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Arbeitssicherheit sowie zum Schutz vor Verschmutzung sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden, wenn nicht in einer Leistungsposition abgefragt, nicht gesondert vergütet. 2. Sicherheit- und Gesundheitsschutz Es wird ausschließlich für die durchzuführenden Arbeiten geeignetes Personal eingesetzt. Bei groben Sicherheitsverstößen (z. B. Arbeiten unter Gefährdung für sich und andere) kann die betroffene Person von der Baustelle zeitweise aber auch dauerhaft verwiesen werden. Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5, 6 ArbSchG ist für die geplanten Tätigkeiten auf der Baustelle zu erstellen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen. Die vor Ort Beschäftigten sind gemäß BGV A 1 über die Gefahren am Arbeitsplatz und auf der Baustelle, einschließlich Maßnahmen zu deren Abwendung zu unterweisen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen. Werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anlage 2 der BaustellV durchgeführt, so sind diese der Bauleitung und dem Koordinator mitzuteilen. Bei Verwendung von Gefahrstoffen müssen vor Baubeginn die Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorgelegt werden. Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen anderer Gewerke durch die eingesetzten Gefahrstoffe werden mit diesen unmittelbar angesprochen. Die eingesetzten Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet sein und gemäß BetrSichV geprüft sein. Die eingesetzten elektrischen Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet und gemäß BGV A 3 geprüft sein. Die erforderliche Anzahl von Ersthelfern sowie Verbandskästen gemäß BGV A 1 sind vor Ort zu halten. Auf Anforderung ist dieses dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator nachzuweisen. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen und sind von den Beschäftigten zu tragen. Zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Unternehmen und Selbstständiger an einem Arbeitsplatz wird eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt, mit entsprechender Weisungsbefugnis ausgestattet. Schweiß- und Heißarbeiten sind vor Beginn bei ALDI anzuzeigen. Die erforderlichen Maßnahmen sind nach Schweißerlaubnisschein (Grundlage: § 30 BGV D1) zu treffen. Bei Gerüsten ist eine Freigabebescheinigung zu erstellen, Fahrgerüste sind nach der Aufbauanleitung aufzubauen, die Aufbauanleitung ist bereit zu halten. In der geschlossenen Halle sind entweder elektrische oder gasbetriebene Hubsteiger mit weißer Bereifung einzusetzen.
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen
05 - Planunterlagen Planunterlagen Zur Kalkulation liegen dem Leistungsverzeichnis nachfolgende Unterlagen als pdf-Dateien bei: Plan -Nr. Index Planbezeichnung Maßstab Planunterlagen Architekturbüro Stülp 361-5-01    J Lageplan 1 : 500 361-5-02    N Grundriss 5., 6. und 7.Bauabschnitt 1 : 250
05 - Planunterlagen
06 - Terminplan Terminplan      Lieferung und Montage der Iso-Schnelllauftore und Folientore voraussichtlich ab der 35.KW 2026      innerhalb von 10 Arbeitstagen ..........................                                ................................................................................... (Ort und Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel)
06 - Terminplan
07 - Kalkulationshinweise Das Kühllager unterteilt sich in drei Kühlzonen und einen Tiefkühlbereich. Die Schnelllauftore zum Tiefkühlbereich werden vom Gewerk Kühllager geliefert, montiert und angeschlossen. Die Abschlüsse bzw. Trennungen der Kühlbereiche untereinander und zur Lagerhalle sind Gegenstand der Auschreibung. Temperaturbereiche: Lagerhalle: mind. + 16 Grad Obst- und Gemüselager : + 12 bis + 14 Grad Kühllagerbereich: + 4 bis + 6 Grad Frischfleischbereich: +/- 0 bis + 2 Grad Tiefkühllager: - 24 Grad Die zu liefernden Iso-Schnellauftore werden zwischen der Lagerhalle und dem Obst- und Gemüselager (2 Stück), der Lagerhalle und dem Kühllagerbereich (1 Stück) sowie dem Obst- und Gemüselager und dem Kühllager (1 Stück) eingebaut. Die zu liefernden Folienschnelllauftore werden zwischen dem Kühllager- und Frischfleischbereich (2 Stück) eingebaut.
07 - Kalkulationshinweise
01 Schnelllauftore
01
Schnelllauftore
HINWEIS In die Angebotspreise sind einzukalkulieren: Staplergestellung abladen (über Überladebrücke) Transport zur Einbaustelle Montage der Toranlagen elektrische Anschlüsse/Verkabelungen Einstellung der Anlagen, Inbetriebnahme, Einweisung      und Übergabe an die Haustechnik Es sind nur elektrisch betriebene Transport- und Montagegeräte mit weißer Bereifung zugelassen. (Der Bauherr stellt keine Transportmittel oder Arbeitskräfte bespielsweise zum Abladen zur Verfügung).
HINWEIS
01.__.0010 Iso-Schnelllauftor, 4.000 x 3.800 mm Schnelllauftor-Spiraltor, als wärmegedämmtes Kühllagerabschlusstor, im Bereich der Lagerhalle und des Kühllagers Tiefste Temperatur Kühllager: ca. +/- 0°C Tiefste Temparatur Trockenlager: ca. + 16°C lichte Breite der Öffnung: 4.000 mm lichte Höhe der Öffnung: 3.800 mm Torblattdicke: mind. 80 mm, ausgelegt für Kühllagertemperaturen bis ca. 0°C liefern, montieren und anschließen. (Die elektrische Zuleitung erfolgt bauseits nach Vorgabe des AN). Montage: außenseitig an Kühllagerwand, bestehend aus Sandwich-Elementen mit leicht gesickten Außen- und Innenschalen aus bandverzinktem Stahlblech, Blechdicke: 0,63 mm, und einem Kern aus Polyurethan (PUR) Hartschaum, Gesamtdicke: 100 mm Sonderbauteile zur Montage sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. In die Öffnung der Kühllagerwand wird bauseits eine Umfassungszarge aus 3 mm verzinktem U-Profil, Abmessung 50 / 100 / 100 mm, montiert. Farbton: nach Wahl des AG gemäß Farbkarte des Herstellers Ausstattung: - Oberfläche der Stahlteile sedzimir-verzinkt - Torblattführung Rundspirale - Lammelenart Iso-Alulamelle (geschäumt) - innen und außen RM Radarmelder (2 Stück) Strahlungsfeld einstellbar - kein Sichtfenster - potentialfreie Meldekontakte (2 Stück) auf/zu - manuelle Notöffnung bei Stromausfall Bei verschiedenen Tortypen mit unterschiedlichen Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit im Programm ist das Tor mit den schnellsten Öffnungs- und Schließgeschwindigkeiten anzubieten. max. Öffnungsgeschwindigkeit: max. Schließgeschwindigkeit: Höhe/Aufbau über OK Sturz: Datenblatt  und Systemskizze sind dem Angebot beizufügen. Einbauorte: Achse N1 / 21-22 Achse 13B / M1-N1 Achse 14 / N1-O1
01.__.0010
Iso-Schnelllauftor, 4.000 x 3.800 mm
3.00
St
01.__.0020 Iso-Schnelllauftor, 4.000 x 2.800 mm lichte Breite der Öffnung: 4.000 mm lichte Höhe der Öffnung:  2.800 mm Einbauort: Achse M1 / 21-22
01.__.0020
Iso-Schnelllauftor, 4.000 x 2.800 mm
H
1.00
St
01.__.0030 Schnelllauf Rolltor (Folientor), 4.000 x 3.800 mm Schnelllauftor-Rolltor, als Folientor zwischen zwei Kühllagerbereiche Tiefste Temperatur Kühllager (Frischfleisch): ca. +/- 0°C Tiefste Temparatur Kühllager (Kühlung): ca. + 4°C lichte Breite der Öffnung: 4.000 mm lichte Höhe der Öffnung: 3.800 mm Folienbehang, Gewebe aus PVC, ausgelegt für Kühllagertemperaturen bis ca. 0°C liefern, montieren und anschließen. (Die elektrische Zuleitung erfolgt bauseits nach Vorgabe des AN). Montage: außenseitig an Kühllagerwand, bestehend aus Sandwich-Elementen mit leicht gesickten Außen- und Innenschalen aus bandverzinktem Stahlblech, Blechdicke: 0,63 mm, und einem Kern aus Polyurethan (PUR) Hartschaum, Gesamtdicke: 100 mm Sonderbauteile zur Montage sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. In die Öffnung der Kühllagerwand wird bauseits eine Umfassungszarge aus 3 mm verzinktem U-Profil, Abmessung 50 / 100 / 100 mm, montiert. Farbton: nach Wahl des AG gemäß Farbkarte des Herstellers Ausstattung: - Oberfläche der Stahlteile sedzimir-verzinkt - innen und außen RM Radarmelder (2 Stück) Strahlungsfeld einstellbar - potentialfreie Meldekontakte (2 Stück) auf/zu - manuelle Notöffnung bei Stromausfall Bei verschiedenen Tortypen mit unterschiedlichen Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit im Programm ist das Tor mit den schnellsten Öffnungs- und Schließgeschwindigkeiten anzubieten. max. Öffnungsgeschwindigkeit: max. Schließgeschwindigkeit: Höhe/Aufbau über OK Sturz: Datenblatt  und Systemskizze sind dem Angebot beizufügen. Einbauort: Achse O1 / 21-22 Achse 20 / O1-P1
01.__.0030
Schnelllauf Rolltor (Folientor), 4.000 x 3.800 mm
2.00
St
02 Regiearbeiten
02
Regiearbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten, die evtl. anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und täglich zur Anerkennung vorzulegen. Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden. Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-/ Lieferpreisen vergütet! Die angefragten Stundenlöhne sind als Mischpreis aus verschiedenen Berufsgruppen anzugeben. Kosten für Führungs- und Aufsichtspersonal werden nicht gesondert vergütet, sondern sind anteilig zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für alle Lohnnebenkosten (Fahrgelder, Unterkunftsgelder etc.) oder evtl. anfallender Überstundenzuschläge.
Stundenlohnarbeiten
02.__.0010 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in für unvorhergesehene Arbeiten. Nur auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
02.__.0010
Facharbeiterstunden
O
1.00
h
02.__.0020 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in für unvorhergesehene Arbeiten. Nur auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
02.__.0020
Helferstunden
O
1.00
h