Abdichtung
Erweiterung Feuerwehr Warringholz
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Gemeinde Warringholz Gemeinde Warringholz über Amt Schenefeld Holstenstraße 42-48 25560 Schenefeld Neubau/Umbau Multifunktionshaus Warringholz - Rohbauarbeiten Los 1 - Aufgestellt: März  2026
Gemeinde Warringholz
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG Allgemeines Für die Gemeinde Warringholz soll ein neues Multifunktionshaus erstellt werden. Das Bestandsgebäude wird z.T als Umkleide intregiert und z.T. für andere gemeindliche Zwecke umgebaut, die Fahrzeughalle wird Umkleide und der Sozialbereich für den Bauhof weiter genutzt bzw. auch den örtlichen Vereinen zu Verfügung gestellt. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme Der Neubau umfasst eine Fahrzeughalle mit 2 Stellplätzen und einen Sozialtrakt mit Umkleiden, Sanitärbereichen, Lager, Werkstatt, Schulungsraum, Küche und einem Büro. Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Flachgründung, Stb.- Sohle und Mauerwerkswänden errichtet. Die Außenwände sind zweischalig mit Dämmebene und Verblendmauerwerk geplant. Die Fahrzeughalle erhält ein Holzrahmenbau gedämmt mit Sandwichplatten, so wie ein einhüftiges Satteldach aus Holznagelbindern, der Sozialbereich erhält eine sichtbare Balkenlage. Die Dacheindeckung erfolgt mit Zementfaserplatten. Die Außentüren werden mit Niedrigbeschlag (Rollstuhl gerecht) und so wie die Fenster aus Kunststoff ausgeführt. Die Halle wird mit zwei Sektionaltoren ausgestattet mit Ampelanlage und Berücksichtigung der nahen Straßenlage vor den Toren. Der Innenausbau ist mit schwimmendem Zementestrich als Heizestrich, geputzten Wänden und abgehängten GK-Decken bzw. Akustik-Rasterdecken geplant, für die Sanitärbereiche sind Fliesenbeläge vorgesehen Format 60 x 60. Alle Bodenbeläge werden mit großformatigen Fliesen belegt 90 x 90. Die Innentüren bestehen aus Stahlzargen und HPL-beschichteten Türblättern. Das Gebäude wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Es ist eine Druckluftanlage und eine Abgasabsaugeinrichtung vorgesehen für beide Stellplätze. Die Umkleide und Sanitärräume erhalten eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Neben der allgemeinen Elektroausstattung erhält das Gebäude eine Notstromeinspeisung und eine Netzwerkverkabelung. Auf dem Dach ist eine PV-Anlage geplant. Baustellenbetrieb/ Baustelleneinrichtung Die Baustellenzufahrt erfolgt über den Seefelder Weg. Da das Bauvorhaben direkt an der Straße liegt, können Anlieferungen direkt per Kran abgeladen werden. Eine Wendemöglichkeit auf dem Kleingelände ist nicht vorhanden, und eine Umfahrung des Gesamtgebäudes ist nicht möglich. Die jetzige Fahrzeughalle der Feuerwehr befindet sich auf dem Grundstück und darf nicht beschädigt werden. Während der Umbaumaßnahme muss die Feuerwehr stets betriebsbereit bleiben, dies ist beim Bauablauf mit vorzusehen. Das Baugrundstück wird durch einen Bauzaun von den angrenzenden Flächen und Grundstücken abgegrenzt. Während der Rohbauphasen wird durch den AN (Auftragnehmer) ein Baukran aufgestellt, der nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde (AG) gegen Kostenübernahme für den Bediener genutzt werden kann. Es wird beabsichtigt evtl. Eigenleistungen zu übernehmen, wie Sandauffüllung nach dem Abtragen und der Entsorgung, Dacheindeckung und die Fußbodenheizung mit der Dämmlage. Diese Leistungen sind vom AN einzeln auszuweisen. Im Zuge der Baustelleneinrichtung werden Baustrom- und Bauwasseranschlüsse errichtet und ein Baustellen-WC aufgestellt die Kosten sind vom AN einzurechnen. Der Neubau wird mit Fassadengerüsten eingerüstet. Weitergehende Schutzmaßnahmen (z.B. im Innenbereich) sind Sache des Auftragnehmers und in die Einheitspreise der entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren. Eventuell erforderliche Unterkünfte, Materialcontainer, Silos usw. für die eigene Leistung sind auf eigene Kosten selbst aufzustellen und vorzuhalten. Die Aufstellung (Anzahl und Lage) ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung zulässig. Das Verschließen einzelner Räume oder Bereiche mit Bautüren für Aufenthaltszwecke der Mitarbeiter oder zur Lagerung von Materialien ist nicht zulässig. Lagerung von Materialien ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen und nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Die Baustelle ist ständig sauber und aufgeräumt zu halten. Nichteinhaltung führt für den Verursacher nach einer vorherigen Ankündigung binnen einer Frist von einem Tag zur kostenpflichtigen Durchführung der erforderlichen Maßnahmen durch dritte. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Besondere Normen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien Für das Bauvorhaben sind zusätzlich folgenden Normen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien zutreffend und zu berücksichtigen: ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) · Unfallverhütungsvorschriften der GUV · DIN 13049 Rettungswachen Rahmenbedingungen Windlastzone 4, Profil Norddeutsche Tiefebene, Gebäudehöhe ca. 7,00 m üOKT, Schneelastzone 2, Schneesackbildung ist zu berücksichtigen Luftdichtheit Die Luftdichtheit der Gebäudehülle soll mit einem Luftdichtheits-Test (Blowerdoor-Test) geprüft werden das Ergebniss legt der AN dem AG vor. Die wärmeübertragenden Umfassungsflächen, insbesondere Bauteilanschlüsse und Durchdringungen, sind so luftdicht herzustellen, dass bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa eine maximale Luftwechselrate von 1,5/h (Gebäude mit raumlufttechnischer Anlage) gewährleistet ist. Besondere Vorgaben Für gleiche und ähnliche Anwendungsbereiche sind zwingend gleiche Fabrikate und Materialtypen, also durchgängige Produktreihen anzubieten und zu verwenden. Werden in den ZTV oder der LV-Position ausnahmsweise einzelne Produkte ausdrücklich mit exakten Fabrikat- und / oder Typbezeichnungen / Bestellnummern angegeben bzw. gefordert, oder ist die Beschreibung mit "zwingend anzubietendes Fabrikat / Typ ..." gekennzeichnet, sind diese Produkte aus gestalterischen Gründen, wegen der Fortführung bereits verwendeter Bauteile und / oder wegen der wirtschaftlicheren Unterhaltung und Wartung unbedingt zu kalkulieren und einzubauen. Werkplanung Auf Grundlage der Planung und / oder der statischen Berechnungen sind umgehend nach Auftragserteilung im Rahmen der jeweiligen Nebenleistungen die nach Abstimmung mit der Bauleitung erforderlichen Werkstattzeichnungen, Montagepläne und Fenster- und Türzeichnungen der Gewerke Metallbau, Fensterbau und Tischler, Zimmererarbeiten alle ggf. unter Zulieferung zusätzlicher statischer Bemessungen, zu fertigen und zur Prüfung und Bestätigung / Freigabe zu übergeben. Die Unterlagen sind so frühzeitig zu übergeben, dass eine mehrfache Korrektur / ein mehrfacher Austausch mit Prüfung nicht zu Verzögerungen der Bestellung / Fertigung führt. Vorlage allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen / Prüfzeugnisse Für ungeregelte Bauprodukte / Bauelemente mit Anforderungen an Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz oder Einbruchschutz sind die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) oder Prüfzeugnisse (AbP) vor Baubeginn der Bauleitung vorzulegen, insbesondere wenn für den ordnungsgemäßen Einbau der Elemente Anforderungen an die Bauteile anderer Gewerke gestellt werden (z.B. Anschluss Brandschutzelemente an andere Bauteile). Baustellenbetrieb und Bauablauf Der Unternehmer hat während der Bauzeit einen geeigneten Fachbauleiter zu stellen, der ständig auf der Baustelle zu sein hat und per Telefon erreichbar ist. Aus Gründen des zügigen Gesamtbauablaufes kann es erforderlich werden, einzelne Leistungen vorab zu erstellen oder in Teilabschnitten zu erbringen , d. h. es kann keine durchgängige Leistungserbringung garantiert / gefordert werden. Übergabe von Planungen an Auftragnehmer Von der Bauleitung werden ihnen (nicht eventuellen Subunternehmern) nach Auftragsvergabe Planungsunterlagen per Mail im PDF-Format zur Verfügung gestellt (Bauntragsunterlagen, Pläne 1:100). Auf Wunsch können die Pläne auch in 1-facher Ausfertigung in Papierform bereitgestellt werden. Zusätzliche Plansätze können bei Erstattung der Kosten bestellt werden. Grobabsteckung der Baugrube und Höhenfestlegung Das Grobabstecken der Baugrube (alle Eckpunkte der Baugrube markiert mit farbigen Pflöcken) und der dazugehörige Höhenbezugspunkt (markiert an einem Pflock direkt neben der Baugrube) wird über einen Vermesser vom AN hergestellt. Der Höhenbezugspunkt (Höhenfestpunkt) neben der Baugrube und 2 Gebäude-Hauptachsen auf den durch den AN erstellten Schnurböcken werden ebenfalls durch den Vermesser vom AN gestellt. Dauerhafte Höhenmarken Nach der  Rohbauerstellung sind in Absprache mit der Bauleitung dauerhafte Höhenmarken (gedübelte oder geklebte Überputzmarken) zu setzen. Die Höhenmarken werden als Zulage nicht vergütet. Einbauverbot für verlorene Schalung Der Einsatz von verlorener Schalung, wie z.B. Pecafil Universal-Schalungsmaterial für Fundamente oder eingeschüttete Schalungselemente für Betonbalken, Ringanker, Stürze o. ä. ist nicht zulässig, wenn dieses nicht ausdrücklich in den jeweiligen Positionen beschrieben / gefordert ist. Stahlrahmenschalung ist erforderlich.
BAUBESCHREIBUNG
Für die Ausführung gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB-B) und die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen - ATV - (VOB-C) in der jeweils gültigen Fassung. Für die Ausführung gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB-B) und die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen - ATV - (VOB-C) in der jeweils gültigen Fassung.
Für die Ausführung gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB-B) und die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen - ATV - (VOB-C) in der jeweils gültigen Fassung.
1 Kapitel 01 LOS I Rohbauarbeiten
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Kapitel 01 LOS I Rohbauarbeiten
1.6 Titel 06 Maurerarbeiten nach DIN 18330
1.6
Titel 06 Maurerarbeiten nach DIN 18330