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01 Blitzschutzarbeiten
01
Blitzschutzarbeiten
01.__.0010 KGR 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlage Das Gebäude ist mit einer Blitzschutz- und Erdungsanlage nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305) auszustatten. Für das Gebäude gilt nach EN 62305 die Blitzschutzklasse III. Die Erdungsanlage wird entsprechend ausgeführt. Die spätere Einbindung einer PV-Anlage ist ggf. vorzusehen.
Äußerer Blitzschutz:
Die Ausführung der Erdungsanlage erhält einen Fundamenterder bei den Raummodulen im Erdgeschoss mit einer maximalen Maschenweite nach DIN. Im Fundament der Raummodule im EG ist der Fundamenterder aus Bandstahl verzinkt bei Ausführungen in Edelstahl zu errichten. Die Bewehrungen/Stahlträger sind etwa alle 2 m mit den Fundamenterder fest zu verbinden. Weiterhin ist durch die Ausführung zusätzlich ein Erder aus Edelstahl V4A unterhalb der Sauberkeitsschicht/ Betonsplitt mit einer maximalen Maschenweite nach DIN zu errichten. Beide Erdungssysteme werden miteinander verbunden. Zum Anschluss der Potentialausgleichschienen sind entsprechende Erdungsfestpunkte,
welche mit der Erdungsanlage verbunden sind, an den Standorten der Haupt- und Unterverteiler innerhalb des Gebäudes, sowie der Hausanschluss- und Technikräume im EG vorzusehen. Die Ableiter der Gebäude-Blitzschutzanlage werden als isolierter Rundleiter unter Berücksichtigung der
durch die Blitzschutzklasse vorgegebenen Abstände nach DIN über die Fassadenkonstruktion bis zu der Dachaußenkante geführt, wo diese dann an das Maschennetz innerhalb der Dachfläche angeschlossen werden. Die Blitzschutzanlage des Gebäudes ist mit zus. Fangstangen und –spitzen im Dachflächenbereich auszustatten. Der erforderliche Trennungsabstand der Blitzschutzanlage zu TGA-Anlagenteilen auf dem Dach ist einzuhalten. Bei den Ableitern sind Trenner mit Trennschild vorzusehen. Für verdeckte Installationen insbesondere der Erdungsanlage ist eine Fotodokumentation mit den herzustellenden festen leitfähigen Verbindungen zu erstellen.
Innerer Blitzschutz
zum Schutz der Leitungsnetze wird ein Grobschutz (Typ 1) in der Niederspannungshauptverteilung (HAHV) zu errichten. In den Etagenverteilungen/Stockwerks-/Bereichsverteilungen ist jeweils ein Mittelschutz (Kombi-Ableiter Typ 1+2) vorzusehen. Die Ausführung der Steckdosenstromkreise mit Feinschutzeinsetzen (Typ 3) ist nicht vorgesehen (mit Ausnahme der Steckdosenleisten in den Serverschränken). Leitungen, die
aus dem Dach herausgeführt werden, sind vor den Gebäudeaustritt in den Überspannungsschutz einzubeziehen (Kombi-Ableiter Typ 1+2).
01.__.0010
KGR 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlage
1.00
psch