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Bill of Quantities
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Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen HLS-Anlagen Allgemeine Vorbemerkungen HLS-Anlagen
Der Ausschreibung und Ausführung liegen zugrunde:
a) der Teil B, Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen VOB.
b) der Teil C, allgemeine Technische Vorschriften
für Bauleistungen der VOB
c) die Vorschriften, Regeln und Leitsätze des VDI/ DIN,
neueste Ausgabe.
d) beiliegende Leistungsbeschreibung.
- Unvollkommen abgegebene Leistungsverzeichnisse sind
ungültig.
Evtl. Abänderungen bzw. Bemerkungen sind in einem
getrennten Schreiben auszuführen. Im Leistungsver-
zeichnis selbst dürfen Zusätze bzw. Änderungen nicht
vorgenommen werden.
- In den Einheitspreisen sind enthalten:
a) Die tariflichen Entfernungszulagen, Fahrtkosten
sowie sonstige Unkosten.
b) Die dem Auftragsnehmer durch das Aufmaß und die Ab-
nahme durch den Bauherrn bzw. dessen bevollmächtigen
Vertreter entstehenden Kosten.
c) Reinigung der Baustelle soweit Verschmutzung durch
den Auftraggeber verursacht.
Der Auftrag:
- Im Zuschlagsfall erfolgt die Auftragserteilung
schriftlich.
Der Auftrag wird erst nach Eingang der
Auftragsbestätigung rechtswirksam.
Alle Änderungen sowie die einzelnen Festlegungen
werden zusammen mit dem Bauleiter getroffen.
Regiearbeiten, Mehrungen und Minderungen:
- Für Regiearbeiten ist die Genehmigung des Auf-
traggebers bzw. dessen Bevollmächtigten einzu-
holen. Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich.
Aufmaß - Abrechnung:
- Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß, unter Zugrunde-
legung der in diesem Leistungsverzeichnis festge-
legten Einheitspreis.
Die Festlegung des Aufmasses erfolgt zusammen
mit dem bevollmächtigten Vertreter des
Unternehmens.
Lt. VOB sind übersichtliche und prüfbare Aufmass-
blätter zu verwenden und der Schlussrechnung mit
einer übersichtlichen Aufmasszusammenstellung bei-
zulegen.
- Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer laufend- im Zuge
des Baufortschritts - prüffähig zu erstellen, so
dass bei Baustellenbesuchen eine Überprüfung möglich
ist.
Überzahlungen: Bei Rückforderung des Auftraggebers
aus Überzahlungen (812 ff. BGB) kann sich der
Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung
(818 Abs. 3 BGB) berufen.
Im Fall einer Überzahlung hat der Aufragnehmer
den zu erstattenden Betrag innerhalb von 5 Werk-
tagen dem Auftragsgeber zurückzuzahlen.
Terminplan:
- Maßgebend für die Durchführung des Bauvorhabens ist
der von der Bauführung aufgestellte Zeitenplan. Alle
vereinbarten und festgelegten Anfangs-, Zwischen- und
Endtermine sind mit ausreichenden Arbeitskräften
nach Anweisung der Bauleitung zügig durchzuführen.
Der Terminplan ist vor Auftragserteilung vom zu-
küftigen Auftragnehmer schriftlich anzuerkennen.
Die zur Durchführung von Überstunden an Feiertagen
und Sonntagen erforderlichen Genehmigungen der zu-
ständigen Behörden, sind jeweils vom Auftragnehmer
einzuholen.
Preise, Nebenleistungen
Mit den Preisen des Angebotes, soweit in der
Leistungsbeschreibung nicht separat aufgeführt, sind
auch die
nachfolgend aufgeführten Leistungen abgegolten.
- Nachprüfung aller vom Auftraggeber oder dessen
Beauftragten zur Verfügung gestellten Unterlagen,
- Anlieferung, Vorhaltung und Abtransport von Werk-
zeugen, Rüstwerkzeugen, Geräten, auch bei Demontage-
unterbrechungen, einschl. deren Wartung und In-
standhaltung,
- Errichtung, Unterhaltung, Umsetzen usw. der er-
forderlichen Baustelleneinrichtungen für den Aufent-
halt von Personal und Materiallagerungen auch
bei Unterbrechungen,
- Schutträumung sowie Beseitigung aller Verunreini-
gungen, Verpackungsreste,
Leitungsreste und dergl. einschl. deren
Abtransport.
Geschieht dies nicht, kann die Entfernung zu
Lasten des Auftragnehmers anderweitig geschehen,
- Erstellung, Unterhaltung und Demontage der Arbeits-
platzbeleuchtung einschl. An- und Abtransport,
- Führung des Bautageberichtes,
- etwaige Trennungsentschädigung, Auslösungs- und
Fahr- und Wegegelder,
- Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und
Feiertage, falls diese für die fristgerechte Ein-
haltung der Termine erforderlich sind, durch
Umstände die der Auftragnehmer zu vertreten hat.
Allgemeine Vorbemerkungen HLS-Anlagen
Hinweistext Elektroarbeiten Hinweistext Elektroarbeiten
Die Verlegung der Elektroleitungen ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Diese wird nach der Kabelliste des AN durch das Gewerk Elektro ausgeführt.
Die komplette Aktorik und Sensorik ist durch den AN elektr. anzuklemmen
einschl. der jeweiligen Endverlegung der bauseitig verlegten Leitungen.
Diese bestehend aus:
- Verlegung der Leitung der letzten zwei Meter
- incl. Leerrohr und Befestigungsmaterial,
- Leerrohrbögen zu den Bauteilen,
- saubere Kabelführung
- Abisolieren und Einführen und Anschließen der Leitung in den Bauteilen,
- Beschriften der Leitungen mit beschriftbaren Kabelbindern,
Dies ist in die Einheitspreise der jeweiligen Aktorik und Sensorik
einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.
Hinweistext Elektroarbeiten
01 KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
01
KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
01.01 KG 411 - Abwasseranlagen
01.01
KG 411 - Abwasseranlagen
01.02 KG 412 Wasseranlagen
01.02
KG 412 Wasseranlagen
01.03 KG 419 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, sonstiges
01.03
KG 419 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, sonstiges