Fliesenarbeiten
Ergänzungsbebauung dm-Drogeriemarkt in Völklingen-Geislautern
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Allg.Anmerkungen - Kalkulationsgrundlagen - Baubeschreibung - Techn. Vertragsbedingungen Tiefbau - Besondere Hinweise - Ausführungszeiten - Projektbeteiligte Neubau Drogeriemarkt: Neubau eines dm- Drogerie- Marktes in 66333 Völklingen- Geislautern, Am Hammergraben 5 Der Auftragnehmer hat seinem Angebot die diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Unterlagen bei der Preisfindung zugrunde zu legen. Diese sind im Folgenden nochmals aufgeführt: 01 Muster VOB- Bauvertrag: - 01 - VOB-Bauvertrag. docx - 02 - VOB-Bauvertrag - Anlage 4_Muster Vertragserfüllungsbürgschaft.docx - 03 - VOB-Bauvertrag - Anlage 5_Muster Mängelhaftungsbürgschaft.docx 02 Planunterlagen AB Kühn: - 110_20260218_dm_16_Lageplan_M500.pdf - 113_20260217_dm_16_Ansichten_M100_Index_G.pdf - 114_20260217_dm_16_Schnitte_M100_Index_G.pdf - 116_20260217_dm_16_Erdgeschoss_M100_Index_L.pdf Baubeschreibung: Die ALDI SÜD Immobiilienverwaltungs- GmbH & Co. oHG in Kirchheim a. d. Weinstraße plant den Neubau eines dm- Drogeriemarktes in 66333 Völklingen- Geislautern, Am Hammergraben 5. Der Drogeriemarkt soll neben eine bestehende ALDI-Filiale auf dem daneben gelegenen Grundstück errichtet werden. Die bestehende Außenanlage bleibt größtenteils bestehen bzw. wird im Bereich des neuen Drogeriemarktes ergänzt. Der neue Drogeriemarkt besteht aus Stahlbetonkonstruktion mit kontinuierlich in die Bodenplatte eingespannten Stahlbetonfertigteilen in Sandwichbauweise. Stahlbetonfertigteile bestehend aus Tragschale, Kerndämmung und Sichtbetonvorsatzschale mit glatter Oberfläche. Die Tragschale bleibt auf der Innenseite unverputzt und wird nur noch durch den Maler gestrichen. Aufputzinstallationen werden nicht vorgenommen, nachträgliche Schlitzarbeiten sind nicht vorgesehen und stellen u. U. ein statisches Problem dar. Alle erforderlichen Schlitze und Leerrohre werden daher in den Fertigteilen vorgesehen. Die Dachkonstruktion über dem Verkaufsraum und dem angegliederten Lager mit Nebenräumen wird als Satteldachkonstruktion mit einer Tragkonstruktion aus Nagel- plattenbindern und einer Dachneigung mit ca. 18 ° erstellt. Traufhöhe ca. 4,00 m und Firsthöhe ca. 7,53 m. Die tragende Binderkonstruktion des Marktdaches in Abständen von ca. 1,25 m nach nach statischer Dimensionierung kann Deckenlasten nicht bzw. nur in geringem Maße aufnehmen. Die Lastabtragung insbesondere von der abgehängten Decken und haustechnischen Installationen kann aber darüber erfolgen. Art und Lage der Befestigung ist mit dem Hersteller der Nagelplattenholzbinder bzw. mit dem Aufsteller der statischen Berechnung des Dachtragwerkes abzustimmen und hat nach dessen Vorgabe zu erfolgen. Der Dachaufbau erfolgt von innen nach außen wie folgt: Nagelplattenbinder mit Lattung, Dampfsperre und Mineralwolledämmung im Untergurt, Dachbinder gem. statischer Bemessung Unterspannbahn auf Obergurt der Binder, Lattung und Konterlattung, Betondachsteine, Neigung 18°, Photovoltaikanlage auf Teilen des Daches. In kompletten Markt wird eine Abhangdecke mit einer Zwischenebene für Installationen eingebaut. Als Bodenbelag werden teils keramische Fliesen und teils PVC- Bodenbelag gem. Mieterbaubeschreibung eingebaut. Alle Wände, welche nicht als Fertigteile ausgeführt werden, werden im Trockenbau errichtet. Verputzarbeiten sind nicht vorgesehen, der Anstrich erfolgt direkt auf den Wandflächen. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Fliesenarbeiten und Abdichtungsarbeiten : Folgende Arbeiten sind grundsätzlich in den EP der Positionen miteinzukalkulieren: Der Bieter hat bei Durchführung seiner Arbeiten in Abstimmung mit der objektüberwachenden und weiteren Gewerken einen reibungsloser Ablauf zu gewährleisten Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen, die sich mit der Ausführung ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind, soweit es sich nicht um Nebenleistungen nach VOB handelt. Sämtliche Materialien müssen miteinander unbedenklich verarbeitbar und verträglich sein (elektrolytische Spannungsreihe, Bitumenkorrosion usw.). Sämtliches Zubehör muss vom selben Hersteller verwendet werden, um Funktion, Passform und Farbe zu garantieren. Die Anschlussfugen sind mit Styroporfüllung und dauerel. Fugen herzustellen, sofern die Gegenstände nicht mit einem Gummidichtungsprofil bereits versehen sind. Verzinkte Rohre dürfen nicht mit Zementmörtel in Berührung kommen. Bei Beanstandungen der Vorleistungen wie Bodenplatte, Wandflächen usw. ist die Bauleitung vor Baubeginn zu verständigen. Die Beläge (Fliesen incl. Mörtelbett) sind an aufgehenden Wänden durch das Einlegen von Styropordämmstreifen d = 8 - 10 mm zu trennen. Die Trennfuge ist offen zu halten u. nach Vorgabe der objektüberwachenden Person dauerhaft zu schließen. Bodeneinläufe sind im Anschlussbereich mit einem leichten Gefälle zum Ablauf auszuführen. Grundlagen der Ausführung Dem Leistungsverzeichnis liegen die VOB/B in der gültigen Fassung sowie die Verarbeitungsrichtlinien des Arbeitskreises Qualitätssicherung Rüttelbeläge (AKQR) "Herstellung keramischer Bodenbeläge im Rüttelverfahren" in der aktuell gültigen Fassung zugrunde. Die relevanten Gesetze und Verordnungen. Die anerkannten Regeln der Technik. Der Ausschreibungstext nebst Vorbemerkungen. Die VOB in der aktuellsten Fassung. Die gültigen DIN / EN-Normen in der aktuellsten Fassung. Die für die Ausführung der Verlegearbeiten erforderlichen Materialien haben nachfolgend genannten Normen zu entsprechen: ATV DIN 18299 Allgemeine Regeln für Bauarbeiten ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 488 Betonstahl DIN 1164 Zement mit besonderen Eigenschaften DIN 18158 Bodenklinkerplatten DIN 18164 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen DIN 18165 Faserdämmstoffe für das Bauwesen DIN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN EN 196 Prüfverfahren für Zement DIN EN 12004 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten Definitionen und Spezifikationen DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton DIN EN 13139 Gesteinskörnungen für Mörtel DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten Begriffe, Klassifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung Merkblatt "Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten" Ausgabe September 1995. Fachverband Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). BGR 181 Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr. Aktualisierte Fassung (GUV-R 181) - Ausgabe Oktober 2003. ASR A1.5/1,2 Techn. Regeln für Arbeitsstätten - Fußböden; Ausgabe Februar 2013. Merkblatt "Hochbelastete Beläge" Ausgabe Oktober 2005. Fachverband Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes(ZDB). Technische Spezifikationen: Soweit die Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen (verbindliche Leistungs- Funktions- Qualitätsanforderungen) von nationalen, europäischen, internationalen Normen Bezug nimmt, sind auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige "Technische Spezifikationen" anzubieten und auszuführen. Gleichwertiges System anbieten: Dem Bieter wird freigestellt ein gleichwertiges System anzubieten. Dabei ist die Gleichwertigkeit des angebotenen, mit der vorgegebenen Konstruktion, durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Neben den vorgenannten Unterlagen ist ein weiteres Kriterium für die Gleichwertigkeit des angebotenen Systems, das sämtliche Komponenten direkt vom Systemgeber stammen. Die angeführten Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen. Die Leistungsbeschreibung, sowie u.a. Ausführungspläne sind auf Vollständigkeit und Eignung für die zur Ausführung kommenden Leistung zu prüfen. Rückfragen / Bedenken sind mit dem Architekten und der objektüberwachenden Person zu klären. Vor Beginn der Fliesenarbeiten ist die bauseitige Estrichoberfläche mit dem Nivelliergerät zu überprüfen, um Abweichungen von festgelegten Höhen festzustellen. Abweichungen für Mehr-, bzw. Minderhöhen sind der objektüberwachenden  Person vorab, rechtzeitig mitzuteilen. Nur dann erfolgt die Beauftragung und Vergütung von Mehrhöhe. Fugen jeglicher Art sind zu beachten, Abstände / Randabstände sind eigenverantwortlich einzuhalten. Überstand Randdämmstreifen entfernen (inkl. Restmaterial-Entsorg.) soll bei Estrich mit Fliesenbelag oder anderen Bodenbelägen durch das Gewerk Estrich erfolgen. Ggf. erfolgt hier nach Angabe die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt durch die nachfolgenden Gewerke. Bodenabläufe werden einschl. der Aufsatzstücke grundsätzlich vom Sanitärgewerk eingebaut, die genaue Einbaulage ist vom AN Estricharbeiten mit dem Sanitärgewerk zu koordinieren. Das Anarbeiten an den Bodenablauf gehört zur Leistung des AN Estricharbeiten. Einarbeiten der Abdichtungs- manschette und Anarbeiten der Fliesen an den Rahmen der Abdeckung gehört zur Leistung des AN Fliesenarbeiten. Besondere Hinweise : Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzügl. zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten. Ebenso sind die statischen Ausführungs-pläne, Verlegepläne, Ausführungsdetails in die Leistung mit einzukalkulieren. Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutz-zulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unter-nehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen. Ausführungszeiten: Bei Angaben von Fristen nach Werktagen behält sich der Auftraggeber die datumsmäßige Festlegung im Auftragsschreiben vor. Ausführungszeitraum/ -dauer:                                                                                                             - Arbeitsbeginn Fliesenarbeiten ab 03.08.2026,                                                                                                             - nach Bauzeitenplan und Vorgabe des Architekten/ der Bauleitung                                                                                                             - Fertigstellung Fliesenarbeiten: 12.08.2026 Diese Ausführungszeiten werden als Vertragsfristen vereinbart. Sonstige Einzelfristen, sowie der endgültige Ausführungsbeginn werden bei Auftragsvergabe geregelt. Der Bauzeitenplan wird im Zuge der Auftragsvergabe ausgetauscht. Projektbeteiligte: Nachfolgende Projektbeteiligte können bei bei Unklarheiten in ihrem Bereich und für Rückfragen kontaktiert werden: Architekt / Projektsteuerung u. Planung: Planungsgesellschaft mbH Kühn Architekten Am Kloster 2, 66571 Eppelborn Herr Joachim Hartkorn Tel.: 06881 / 88071  0 Fax: 06881 / 88071  20 E-Mail: j.hartkorn@architekt-kuehn.de Architekt / Ausschreibung u. Bauleitung: streuber. architektur- & sachverständigenbüro Schillerstraße 14, 66482 Zweibrücken Herr Karsten Baier Tel.: 06332 / 9979060 Fax: 06332 / 4784666 E-Mail: karsten.baier@streuberarchitektur.de
Allg.Anmerkungen - Kalkulationsgrundlagen - Baubeschreibung - Techn. Vertragsbedingungen Tiefbau - Besondere Hinweise - Ausführungszeiten - Projektbeteiligte
01 Fliesenarbeiten: Boden- u. Wandfliesen, Fliesenspiegel
01
Fliesenarbeiten: Boden- u. Wandfliesen, Fliesenspiegel
01.01 Bodenfliesen
01.01
Bodenfliesen
01.02 Wandfliesen
01.02
Wandfliesen
01.03 Fliesenspiegel bei Putzwaschbecken
01.03
Fliesenspiegel bei Putzwaschbecken
02 Sonstiges
02
Sonstiges
02.__.0010 Innenfensterbank Granit ca. 300 mm x 1,30 m, D = 20 mm, Aufenthaltsraum Innenfensterbank, Naturstein, 3-seitg abgerundete Kanten, Überstand vor Putz 2 cm, ohne Schwitzwasserrille, inkl. geeign. Mörtel zum Versetzen auf vorhandener Fensterbrüstung. inkl. Fuge zwischen Fensterrahmen u. Bank dauerelastisch abzuspritzen. Ausführung aller sichtbaren Flächen der Fensterbank, d.h. Oberfläche und 3 x Kanten, in fertiger  Oberflächenbehandlung poliert. Einbauort        : Aufenthaltsraum dm Am Objekt      : Aussenwand-STB-Brüstung. Material           : Naturstein, Serizzo Granit Kanten             : Bei je 1x Längsseite und 2 x Schmalseite                               jeweils oben und untenFase ca. 45 Grad abgeschrägt Oberfläche     :  Poliert wird / werden                                Oberseite, sowie Kanten und Fasen von                                jeweils  1x Längseite und 2 x Schmalseiten Plattenstärke:    20 mm Plattenlänge :    bis 1,30 m (ca. 1,26 m) Brüstungstiefe: bis 280 mm (inkl. Putz) Pl.-überstand  : 20 mm über Putz Plattenbreite  :  300 mm Fläche:                 ca. 0,40 m² Angebotenes Fabrikat ........................................................................................ (vom Bieter auszufüllen)
02.__.0010
Innenfensterbank Granit ca. 300 mm x 1,30 m, D = 20 mm, Aufenthaltsraum
1.00
St
02.__.0020 Wedi Bauplatte, min. 20 mm, als Unterbau Fensterbank, WEDI Bauplatte, min. 20 mm, als Unterbau Fensterbank, -  inkl. Verklebung, -  inkl. Verschnitt, -  inkl. Entsorgen von anfallendem Material, -  inkl. ggf. Deponiekosten.
02.__.0020
Wedi Bauplatte, min. 20 mm, als Unterbau Fensterbank,
0.50
m2
02.__.0030 Estrich schleifen, Abtrag bis 5,0 mm Estrich schleifen, Abtrag bis 5,0 mm - mit geeignetem Schleifen oder Fräsen nach Wahl AN - Absaugung mit Industriestaubsauger - inkl. Entsorgung - inkl. Anarbeiten an aufgehenden Bauteilen in Kleinflächen, z.B. in Eckbereichen, falls Estrich schüsselt Die Estrichhöhe ist vor Beginn der Boden-Fliesenarbeiten vom AN zu überprüfen. Ausführung und Vergütung erfolgt nur auf Anweisung der objektüberwachenden Person, sofern diese rechtzeitig informiert wurde und ein gemeinsames Aufmass / Überprüdung stattgefunden hat.
02.__.0030
Estrich schleifen, Abtrag bis 5,0 mm
O
17.00
m2
02.__.0040 Überstand Randdämmstreifen entfernen / abschneiden Überstand Randdämmstreifen PE entfernen/ zurückschneiden -  inkl. Entsorgen von anfallendem Material, -  inkl. ggf. Deponiekosten.
02.__.0040
Überstand Randdämmstreifen entfernen / abschneiden
32.00
m
02.__.0050 Schließen von Rohrschlitz bis 10 cm Breite, Schließen von Rohrschlitz bis 10 cm Breite, mit WEDI Bauplatte gem. Erfordernis, min. 20 mm, -  inkl. Verklebung, -  inkl. Verschnitt, -  inkl. Entsorgen von anfallendem Material, -  inkl. ggf. Deponiekosten.
02.__.0050
Schließen von Rohrschlitz bis 10 cm Breite,
O
5.00
m
02.__.0060 Schutzmaßnahmen Bodenflächen mit Tetra- Pack Schutzmaßnahmen auf Bodenflächen durch Beläge aus z.B. Tetra- Pack, Aufbringen in Teilflächen und Abschnitten, inkl. Verlegen und Stöße verkleben, inkl. Rückbau / Aufnehmen nach Fertigstellung der Arbeiten, inkl. fachgerechter Entsorgen,
02.__.0060
Schutzmaßnahmen Bodenflächen mit Tetra- Pack
O
17.00
m2
03 Regiearbeiten
03
Regiearbeiten
Ergänzende Zusätzliche Vertragsbedingungen Stundenlohnarbeiten Ergänzende Zusätzliche Vertragsbedingungen REGIE-/STUNDENLOHN-ARBEITEN: Stundenlohnarbeiten werden gem. VOB/B §2 Abs. 10 und § 15 ausgeführt bzw. abgerechnet. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten werktäglich, jedoch spätestens bis 3 Werktage nach der erfolgten Leistung,  Stundenlohnzettel in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach VOB/B §15 Abs. 3 folgende Angaben enthalten:  - das Datum  /- die Bezeichnung der Baustelle /- Namen der Arbeitskräfte u. deren Berufs-, Lohn- od. Gehaltsgruppe - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle - die Art der Leistung / - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft - die Gerätekenngrößen -  Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohn- Arbeiten ist erst nach ausdrücklicher Anordnung des AG zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. -  Für vom AG angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten bezahlt. -  Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Auf- wendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Wegezeiten, Fahrtkosten, Kosten für Aufsicht (Leitungspersonal), -  Kosten für  Kleingeräteeinsatz sind ebenfalls in die Einheitspreise der nachfolgenden Stundenverrechnungssätze einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die angesetzten Lohnkosten sind auf Basis der Urkalkulation zu ermitteln. -  Wird während der Ausführungszeit erkannt, dass mehr Stundenlohn-Arbeiten erforderlich werden als beauftragt, werden diese nur vergütet, wenn vor Ausführung von weiteren Stundenlohnarbeiten eine entsprech. Auftragserweiterung durch den Auftraggeber erteilt wurde.
Ergänzende Zusätzliche Vertragsbedingungen Stundenlohnarbeiten
03.__.0010 Stundensatz Polier/ Vorarbeiter/ -in Polier/ Vorarbeiter/ -in, Stundenverrechnungssatz für von der objektüberwachenden Person gesondert angewiesene Arbeiten, gem. Beschreibung im Hinweistext.
03.__.0010
Stundensatz Polier/ Vorarbeiter/ -in
10.00
h
03.__.0020 Stundensatz Baufacharbeiter/ -in Baufacharbeiter/-in, Stundenverrechnungssatz für von der objektüberwachenden Person gesondert angewiesene Arbeiten, gem. Beschreibung im Hinweistext.
03.__.0020
Stundensatz Baufacharbeiter/ -in
10.00
h
03.__.0030 Stundensatz Helfer/ -in Helfer/-in, Stundenverrechnungssatz für von der objektüberwachenden Person gesondert angewiesene Arbeiten, gem. Beschreibung im Hinweistext.
03.__.0030
Stundensatz Helfer/ -in
10.00
h