Estrich
Erfurt, Zum Güterbahnhof 18, DB, GU-Ausbau
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03 Estrich
03
Estrich
Vorbemerkungen Estricharbeiten Vorbemerkungen Estricharbeiten Alle Estricharbeiten sind gemäß DIN 18353 sowie den anerkannten Regeln der Technik und den jeweiligen Herstellervorschriften auszuführen. Es sind ausschließlich systemgeprüfte und aufeinander abgestimmte Materialien eines Herstellers oder gleichwertig zu verwenden. Allgemeine Anforderungen: - Alle Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich auf Eignung zu prüfen. - Die Untergründe müssen tragfähig, sauber und für die Aufnahme der Estrichkonstruktion geeignet sein. - Unebenheiten, Verunreinigungen und lose Bestandteile sind vor Ausführung zu beseitigen, soweit im üblichen Umfang der Leistung enthalten. - Der Auftragnehmer hat Bedenken hinsichtlich der Ausführbarkeit, insbesondere bei ungeeigneten oder mangelhaften Untergründen, unverzüglich schriftlich gemäß VOB/B anzuzeigen. - Die Ausführung hat unter Einhaltung der zulässigen Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202 zu erfolgen. Untergründe / Vorleistungen: - Untergrund- und Vorleistungsmängel, die über das übliche Maß hinausgehen (z. B. erhebliche Abweichungen von DIN 18202, mangelnde Tragfähigkeit, Risse oder unzureichende Vorleistungen), sind nicht Bestandteil der Leistung. - In solchen Fällen ist vor Ausführung eine Klärung mit der Bauleitung herbeizuführen. Konstruktion und Aufbau: - Estriche sind entsprechend den vorgesehenen Aufbauhöhen, Nutzungsklassen und technischen Anforderungen herzustellen. - Schichtdicken sind gemäß den technischen Regelwerken sowie Herstellervorgaben einzuhalten. - Die Konstruktion ist unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen fachgerecht auszuführen. Trennung und Entkopplung: - Randdämmstreifen sind umlaufend an allen aufgehenden Bauteilen fachgerecht anzuordnen. - Schall- und wärmetechnische Anforderungen sind zu berücksichtigen. - Schallschutz-Trennfugen, Bewegungsfugen, Scheinfugen und Feldbegrenzungen sind entsprechend den technischen Erfordernissen und den Vorgaben der Ausführungsplanung herzustellen. Schallschutz: - Der gesamte Bodenaufbau ist so auszuführen, dass die Anforderungen des Schallschutznachweises eingehalten werden. - Die erforderliche flächenbezogene Masse ist durch geeignete Materialwahl sicherzustellen. - Schallschutztechnisch relevante Anschlüsse sind entsprechend den Vorgaben auszuführen. Fugen: - Fugen sind entsprechend den zu erwartenden Bewegungen, Bauteilgeometrien und Raumgrößen anzuordnen. - Bewegungs- und Bauteilfugen sind in alle relevanten Schichten zu übernehmen. - Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind fachgerecht auszubilden. - Randdämmstreifen in Treppenhäusern sind nicht-brennbar auszuführen. Oberfläche und Ebenheit: - Die Estrichflächen sind eben, rissfrei und tragfähig herzustellen. - Die Ebenheit ist entsprechend den Anforderungen der nachfolgenden Beläge gemäß DIN 18202 auszuführen. - Oberflächen müssen frei von haftungsmindernden Bestandteilen sein. - Kleinere Schleif- und Nacharbeiten im üblichen, gewerketypischen Umfang sind Bestandteil der Leistung. - Der Estrich ist so herzustellen, dass er ohne zusätzliche Spachtel- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Aufnahme der vorgesehenen Bodenbeläge geeignet ist, sofern in den Ausschreibungsunterlagen nichts anderes vorgesehen ist. Abgrenzung Bodenbelagsarbeiten: - Spachtel- und Ausgleichsschichten, die über den üblichen Umfang hinausgehen, sind nicht Bestandteil der Estrichleistung, sofern diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben sind. Trocknung und Belegreife: - Die erforderliche Austrocknungszeit ist zu berücksichtigen. - Die Belegreife ist vor Ausführung nachfolgender Arbeiten sicherzustellen. - Die Restfeuchte ist unter Berücksichtigung der Anforderungen der nachfolgenden Beläge zu begrenzen. - Nachweise zur Belegreife (z. B. CM-Messung) sind auf Verlangen vorzulegen. Bauzustand / Ausführungsbedingungen: - Die Ausführung darf nur auf geeigneten, ausreichend trockenen Untergründen erfolgen. - Witterungs- und bauablaufbedingte Einflüsse sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Schutzmaßnahmen: - Estrichflächen sind bis zur vollständigen Erhärtung vor Beschädigungen zu schützen. - Erforderliche Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung. Durchdringungen: - Aussparungen und Durchdringungen für Einbauteile und Installationen sind fachgerecht herzustellen, sofern sie aus den Planunterlagen ersichtlich sind. - Anschlüsse sind dicht und funktionsgerecht auszuführen. Koordination: - Die eigenverantwortliche Koordination mit allen angrenzenden Gewerken ist Bestandteil der Leistung. - Dies betrifft insbesondere Schnittstellen zu Rohbau, Trockenbau, Heizungsinstallation sowie Bodenbelagsarbeiten. - Höhenlagen, Anschlussdetails und Ausführungsabfolge sind eigenständig abzustimmen. Systemverantwortung: - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Estrichkonstruktion für die vorgesehene Nutzung und die nachfolgenden Beläge geeignet ist. - Die Verträglichkeit der eingesetzten Materialien im System ist sicherzustellen. Nachweise: - Technische Datenblätter, Systemnachweise und Prüfzeugnisse der eingesetzten Materialien sind auf Verlangen vorzulegen. - Bei geforderten bauphysikalischen Eigenschaften (z. B. Schall-, Wärme- oder Brandschutz) sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Vergütung und Leistungsumfang: Die in diesen Vorbemerkungen beschriebenen Leistungen, Anforderungen und Nebenleistungen sind Bestandteil der jeweiligen Positionen und gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes angegeben ist. Dies umfasst insbesondere auch alle zur vollständigen, funktionsgerechten und fachgerechten Ausführung erforderlichen Nebenarbeiten, Hilfsleistungen sowie Materialien, auch wenn diese im Einzelnen nicht gesondert beschrieben sind. Hierzu zählen insbesondere Untergrundprüfungen, übliche Untergrundvorbereitungen, Randdämmstreifen, Fugenherstellung, Schleif- und Nacharbeiten im üblichen Umfang, Schutzmaßnahmen sowie sonstige systembedingte Zusatzleistungen. Ebenfalls eingeschlossen sind alle erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, Hebezeuge sowie sonstige Hilfsmittel. Ein gesonderter Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht. Geltung: Diese Vorbemerkungen gelten für alle nachfolgenden Positionen der Estricharbeiten, auch wenn dies in den Einzelpositionen nicht gesondert aufgeführt ist. Siehe: Anlage A.15.01_500 Bodenspiegel; Anlage A.03_1000_Details - Aufbauten
Vorbemerkungen Estricharbeiten
Vorbemerkungen Estricharbeiten Vorbemerkungen Estricharbeiten Alle Estricharbeiten sind gemäß DIN 18353 sowie den anerkannten Regeln der Technik und den jeweiligen Herstellervorschriften auszuführen. Es sind ausschließlich systemgeprüfte und aufeinander abgestimmte Materialien eines Herstellers oder gleichwertig zu verwenden. Allgemeine Anforderungen: - Alle Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich auf Eignung zu prüfen. - Die Untergründe müssen tragfähig, sauber und für die Aufnahme der Estrichkonstruktion geeignet sein. - Unebenheiten, Verunreinigungen und lose Bestandteile sind vor Ausführung zu beseitigen, soweit im üblichen Umfang der Leistung enthalten. - Der Auftragnehmer hat Bedenken hinsichtlich der Ausführbarkeit, insbesondere bei ungeeigneten oder mangelhaften Untergründen, unverzüglich schriftlich gemäß VOB/B anzuzeigen. - Die Ausführung hat unter Einhaltung der zulässigen Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202 zu erfolgen. Untergründe / Vorleistungen: - Untergrund- und Vorleistungsmängel, die über das übliche Maß hinausgehen (z. B. erhebliche Abweichungen von DIN 18202, mangelnde Tragfähigkeit, Risse oder unzureichende Vorleistungen), sind nicht Bestandteil der Leistung. - In solchen Fällen ist vor Ausführung eine Klärung mit der Bauleitung herbeizuführen. Konstruktion und Aufbau: - Estriche sind entsprechend den vorgesehenen Aufbauhöhen, Nutzungsklassen und technischen Anforderungen herzustellen. - Schichtdicken sind gemäß den technischen Regelwerken sowie Herstellervorgaben einzuhalten. - Die Konstruktion ist unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen fachgerecht auszuführen. Trennung und Entkopplung: - Randdämmstreifen sind umlaufend an allen aufgehenden Bauteilen fachgerecht anzuordnen. - Schall- und wärmetechnische Anforderungen sind zu berücksichtigen. - Schallschutz-Trennfugen, Bewegungsfugen, Scheinfugen und Feldbegrenzungen sind entsprechend den technischen Erfordernissen und den Vorgaben der Ausführungsplanung herzustellen. Schallschutz: - Der gesamte Bodenaufbau ist so auszuführen, dass die Anforderungen des Schallschutznachweises eingehalten werden. - Die erforderliche flächenbezogene Masse ist durch geeignete Materialwahl sicherzustellen. - Schallschutztechnisch relevante Anschlüsse sind entsprechend den Vorgaben auszuführen. Fugen: - Fugen sind entsprechend den zu erwartenden Bewegungen, Bauteilgeometrien und Raumgrößen anzuordnen. - Bewegungs- und Bauteilfugen sind in alle relevanten Schichten zu übernehmen. - Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind fachgerecht auszubilden. - Randdämmstreifen in Treppenhäusern sind nicht-brennbar auszuführen. Oberfläche und Ebenheit: - Die Estrichflächen sind eben, rissfrei und tragfähig herzustellen. - Die Ebenheit ist entsprechend den Anforderungen der nachfolgenden Beläge gemäß DIN 18202 auszuführen. - Oberflächen müssen frei von haftungsmindernden Bestandteilen sein. - Kleinere Schleif- und Nacharbeiten im üblichen, gewerketypischen Umfang sind Bestandteil der Leistung. - Der Estrich ist so herzustellen, dass er ohne zusätzliche Spachtel- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Aufnahme der vorgesehenen Bodenbeläge geeignet ist, sofern in den Ausschreibungsunterlagen nichts anderes vorgesehen ist. Abgrenzung Bodenbelagsarbeiten: - Spachtel- und Ausgleichsschichten, die über den üblichen Umfang hinausgehen, sind nicht Bestandteil der Estrichleistung, sofern diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben sind. Trocknung und Belegreife: - Die erforderliche Austrocknungszeit ist zu berücksichtigen. - Die Belegreife ist vor Ausführung nachfolgender Arbeiten sicherzustellen. - Die Restfeuchte ist unter Berücksichtigung der Anforderungen der nachfolgenden Beläge zu begrenzen. - Nachweise zur Belegreife (z. B. CM-Messung) sind auf Verlangen vorzulegen. Bauzustand / Ausführungsbedingungen: - Die Ausführung darf nur auf geeigneten, ausreichend trockenen Untergründen erfolgen. - Witterungs- und bauablaufbedingte Einflüsse sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Schutzmaßnahmen: - Estrichflächen sind bis zur vollständigen Erhärtung vor Beschädigungen zu schützen. - Erforderliche Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung. Durchdringungen: - Aussparungen und Durchdringungen für Einbauteile und Installationen sind fachgerecht herzustellen, sofern sie aus den Planunterlagen ersichtlich sind. - Anschlüsse sind dicht und funktionsgerecht auszuführen. Koordination: - Die eigenverantwortliche Koordination mit allen angrenzenden Gewerken ist Bestandteil der Leistung. - Dies betrifft insbesondere Schnittstellen zu Rohbau, Trockenbau, Heizungsinstallation sowie Bodenbelagsarbeiten. - Höhenlagen, Anschlussdetails und Ausführungsabfolge sind eigenständig abzustimmen. Systemverantwortung: - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Estrichkonstruktion für die vorgesehene Nutzung und die nachfolgenden Beläge geeignet ist. - Die Verträglichkeit der eingesetzten Materialien im System ist sicherzustellen. Nachweise: - Technische Datenblätter, Systemnachweise und Prüfzeugnisse der eingesetzten Materialien sind auf Verlangen vorzulegen. - Bei geforderten bauphysikalischen Eigenschaften (z. B. Schall-, Wärme- oder Brandschutz) sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Vergütung und Leistungsumfang: Die in diesen Vorbemerkungen beschriebenen Leistungen, Anforderungen und Nebenleistungen sind Bestandteil der jeweiligen Positionen und gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes angegeben ist. Dies umfasst insbesondere auch alle zur vollständigen, funktionsgerechten und fachgerechten Ausführung erforderlichen Nebenarbeiten, Hilfsleistungen sowie Materialien, auch wenn diese im Einzelnen nicht gesondert beschrieben sind. Hierzu zählen insbesondere Untergrundprüfungen, übliche Untergrundvorbereitungen, Randdämmstreifen, Fugenherstellung, Schleif- und Nacharbeiten im üblichen Umfang, Schutzmaßnahmen sowie sonstige systembedingte Zusatzleistungen. Ebenfalls eingeschlossen sind alle erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, Hebezeuge sowie sonstige Hilfsmittel. Ein gesonderter Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht. Geltung: Diese Vorbemerkungen gelten für alle nachfolgenden Positionen der Estricharbeiten, auch wenn dies in den Einzelpositionen nicht gesondert aufgeführt ist. Siehe: Anlage A.15.01_500 Bodenspiegel; Anlage A.03_1000_Details - Aufbauten
Vorbemerkungen Estricharbeiten
03.01 Schüttung
03.01
Schüttung
03.02 Dämmung
03.02
Dämmung
03.03 Trennlage
03.03
Trennlage
03.04 Zementestrich
03.04
Zementestrich
03.05 Ausgleichsschichten
03.05
Ausgleichsschichten
03.06 Beschichtung
03.06
Beschichtung