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Allgemeine Angaben Die B&O Bau Baden-Württemberg GmbH als Generalunternehmen für die Gebäudesanierung plant die Erneuerung der bestehenden Aufzugsanlagen im Wohngebäude Güglinger Straße 10, 74080 Heilbronn.
Die bestehende Aufzugsanlage entspricht nicht mehr vollständig den aktuellen sicherheitstechnischen und normativen Anforderungen EN 81-20/50 und weist Einschränkungen in der Verfügbarkeit sowie in der Ersatzteilversorgung auf. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung eines technisch einwandfreien Zustands durch Ersatz der Aufzugsanlagen, um Betriebssicherheit, Verfügbarkeit und normgerechte Funktion dauerhaft sicherzustellen.
Technische Bestandsdaten der Aufzugsanlage
Aufzug links Aufzug rechts
Aufzugsart: Personenaufzug Personenaufzug
Antriebsart: Seilaufzug Seilaufzug
Hersteller: R. Stahl R. Stahl
Fabriknummer: 211306079 211306080
Baujahr: 1970 1971
Tragkraft: 450 kg (Trenntür) 450
Nenngeschwindigkeit: 1,25 m/s 1,25 m/s
Haltestellen: 17 17
Zugänge: 17 17
Durchladung: nicht vorhanden nicht vorhanden
Förderhöhe: ca. 42,41 Meter ca. 42,41 Meter
Aufhängung: 1:1 1:1
Triebwerksraum: oben oben
Die elektromechanische Ausstattung ist vollständig gemäß den Anforderungen der DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 auszuführen. Der Leistungsumfang umfasst alle zur Herstellung einer betriebsbereiten, funktionsfähigen und normgerechten Aufzugsanlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen, einschließlich aller Bedienelemente, Steuerungen und Sicherheitseinrichtungen.
Die Angebotspreise sind frei Baustelle anzugeben und umfassen alle zur vollständigen und funktionsfähigen Herstellung der Aufzugsanlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich einzeln aufgeführt sind.
Projektansprechpartner
Als Ansprechpartner zur Besichtigung der Aufzugsanlage steht Ihnen der Projektverantwortliche Herr Kohlmeier zur Verfügung.
Peter Kohlmaier, Mobil: 0160 / 99761392
E-Mail: p.kohlmaier@bo-bau.de
Als Ansprechpartner bei Rückfragen technischer Art steht Ihnen als Fachplaner Herr Görlich zur Verfügung.
Christian Görlich, Mobil: 0151 / 70 600 97 4
E-Mail: fachplanung@dieaufzugsplaner.de
Allgemeine Angaben
Besondere Vertragsbedingungen Allgemeine Hinweise
Der Leistungsumfang wird nachfolgend im Leistungsverzeichnis abgefragt.
Hinweise zur Angebotserstellung
Der Auftragnehmer bestätigt durch die Abgabe seines Angebotes, dass dieser die bestehenden Aufzugsanlagen im Vorfeld besichtigt hat. Der Auftragnehmer bestätigt somit ausdrücklich, dass ihm das Bauvolumen und die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle bekannt sind. Weiter, dass er sich über Lage, Zustand und über die sonstigen Gegebenheiten der Liegenschaft (Zufahrt, Boden- und Grundwasserbesonderheiten) informiert hat.
Falls sich aus den vorliegenden Leistungsverzeichnis oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebots Fragen ergeben sollten, sind diese unverzüglich an die ausschreibende Stelle bzw. Fachplaner zu richten.
Ggf. erforderliche Genehmigungen für Straßenabsperrungen sind vom Auftragnehmer bei der Stadt einzuholen.
Die Arbeiten sind i. d. R. von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Die finalen Montagezeiten werden nach Absprache im Vergabeprotokoll vereinbart.
Die einzubringenden Bauteile sind vollumfänglich nach der neuen EN 81-20, EN 81-50 und EN 81-70 auszuführen. Die Aufzugsanlage ist gereinigt und mängelfrei zu übergeben.
Die Aufzugsanlage soll nach der durchgeführten Modernisierungsmaßnahme voraussichtlich dem Auftragnehmer zur Wartung überlassen werden. Die Wartung soll nach DIN EN 13015 durchgeführt werden.
Die Auslegung der Aufzugskomponenten ist durch den Auftragnehmer vorzunehmen und so anzubieten, dass ausschließlich frei am Markt erhältliche und für alle Wartungsunternehmen uneingeschränkt zugängliche Komponenten verwendet werden.
Sämtliche Technik, Geräte, Hebezeuge, Hilfsmittel, die für den Auftrag notwendig sind, werden vom Auftragnehmer gestellt.
Vertragsbestandteile
Im Auftragsfall werden Vertragsbestandteil, soweit nicht im Vertrag anders geregelt:
Der Werkvertrag Das Vergabeprotokoll Das Nachtragsangebot Das vom Auftragnehmer ausgefüllte Leistungsverzeichnis Die VOB/B einschließlich VOB/C Die Besonderen Vertragsbedingungen Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der zur Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung
Vom Auftragnehmer übersandte Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn der Auftraggeber solchen Bedingungen nicht widersprochen hat.
Alle Preisangaben dieser Leistungsbeschreibung enthalten das vollständig Material und den Lohnanteil bis zur funktionsfähigen Inbetriebnahme. Der Auftragnehmer hat alle sonstigen preisbeeinflussende Umstände geprüft und ggf. einkalkuliert.
Der Auftragnehmer hat geprüft, ob die Planung zur Verwirklichung des geschuldeten Leistungserfolges geeignet ist. Der Auftragnehmer versichert, dass keine Seiten des Leistungsverzeichnisses fehlen und er dieses lückenlos gelesen und der Text nicht unverständlich und/oder nicht mehrdeutig ist, so dass Nachträge aus diesem Grunde ausgeschlossen sind.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen ausgeschriebene Leistungen, hat er diese schriftlich mitzuteilen und wenn möglich einen Verbesserungsvorschlag anzubieten.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die durch die seine Tätigkeiten entstehen. Weiterhin ist der Auftragnehmer durch diesen Hinweis informiert, dass den Auftraggeber keine Verkehrssicherungspflicht für die Leistung des Auftragnehmers betrifft.
Vergütung
Die Schlusszahlung wird unter dem Vorbehalt späterer Rückforderungen geleistet. Soweit der Auftragnehmer Leistungen durch Subunternehmer erbringen lässt, ist die Fälligkeit seines Anspruches auf Auszahlung einer Abschlagszahlung davon abhängig, dass der Auftraggeber Eigentümer der eingebauten Gegenstände geworden ist und keinem Eigentumsvorbehalte bestehen.
Preisbindung
Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für alle Lieferungen, Abnahmen und Leistungen bis zum Ende der Bauzeit.
Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist gemäß §13 Abs. 4 VOB/B verlängert sich bei Abschluss eines Wartungsvertrages auf 5 Jahre plus 1 Monat. Die Verjährungsfrist ohne Wartungsvertrag beträgt 24 Monate.
Bauseitige Leistungen
Benötigt der Auftragnehmer weitere bauseitige Leistungen (auch Anschluss Potentialausgleich) durch den Auftraggeber ist er aufgefordert diese bei der Angebotsabgabe mitzuteilen und ausreichend zu beschreiben.
Hilfsmittel und Prüfung der Aufzugsanlage
Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Abwicklung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen vor Inbetriebnahme (PVI) bzw. Prüfungen nach Änderung, sofern diese erforderlich sind. Ebenso sind die Organisation und Durchführung der Prüfungen mit einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), die Bereitstellung der Prüfgewichte sowie die Übernahme sämtlicher Abnahmegebühren Bestandteil des Auftrags. Das erforderliche Montagepersonal ist durch den Auftragnehmer zu stellen.
Der Auftragnehmer hat alle für Funktionsprüfungen und Abnahmen notwendigen Hilfsmittel und Leistungen bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere auch die erforderlichen Prüfgewichte.
Die Einweisung der Beauftragten Person gemäß TRBS 3121 (ehem. Aufzugswärter) ist im Zuge der ZÜS-Prüfung durchzuführen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat alle für die Funktionsprüfung und Abnahmen die jeweils erforderlichen Hilfsmittel und Leistungen zu erbringen oder bereitzustellen. Dazu zählen auch die Prüfgewichte. Die Einweisung der "Beauftragten Person" gem. TRBS 3121 (ehem. Aufzugswärter) soll mit der ZÜS Prüfung durchzuführen. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.
Die Modernisierungsmaßnahme bzw. die Inverkehrbringung der Ersatzanlage ist durch den Auftragnehmer bei der zuständigen zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) anzuzeigen. Sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen.
Alle erforderlichen Aufmaße sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer durchzuführen. Zur Verfügung gestellte Bestandspläne dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich. Ein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit besteht nicht.
Abwicklung
Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass während der Demontage und Montage möglichst wenig Störungen/Behinderungen/Lärmbelästigungen für die Nutzer des Objektes entstehen.
Der Auftragnehmer ist für die auf der Baustelle nach aktueller Unfallverhütungsvorschrift (UVV) verantwortlich. Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen. Dies gilt insbesondere beim Austausch von Schachttüren (DIN 4420).
Sämtliche Verkehrswege wie Treppenhaus, Flure etc. müssen vom Auftragnehmer eigenverantwortlich, während den Ausführung der Arbeiten vor Beschädigungen geschützt werden und nach der Maßnahme ggf. gereinigt werden.
Der Auftraggeber stellt einen Bauleiter. Dieser ist weisungsbefugt und gilt als Ansprechpartner für den Auftragnehmer.
Es stehen nur begrenzte Lagerflächen zur Verfügung. Über die Lage und Beschaffenheit der Lagerflächen hat sich der Auftragnehmer vorab zu informieren. Das Zwischenlagern von Werkzeug, Material etc. in den Treppenhäusern und auf Fluren ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Bauzeiten und Montage
Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung in Abstimmung mit der Bauleitung bzw. Projektleitung einen detaillierten Montageablaufplan aufzustellen und dem Auftraggeber sowie der Projektleitung einzureichen.
Zeichnungen, Abmaße, Bemusterung
Die Anlagenzeichnung, Bemusterung etc. sind innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung zu liefern. Sämtliche bauseitig zu erbringenden Leistungen müssen dort verzeichnet sein.
Sollte der Auftraggeber eine Bemusterung der sichtbaren Materialien (Kabinenauskleidung, Kabinentürmaterial, Taster, Details etc.) wünschen, ist diese vom Auftragnehmer zu stellen.
Tableaus, Standanzeigen und die Kabine werden vom Auftraggeber in Bezug auf Bestückung Design und Ausführung geprüft. Die finale Verantwortung für Maße obliegt dem Auftragnehmer.
Anlieferung zu den Räumlichkeiten und Befestigungen
Der Auftragnehmer hat im Vorfeld eigenverantwortlich zu prüfen ob die Gegebenheiten vor Ort einer Anlieferung von bspw. Motor, Antrieb, Schienen etc. baulich bedingt standhalten. Träger oder Lastanker dürfen nur nach Absprache gesetzt werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. Ggf. hat der Auftragnehmer dies auch statisch zu prüfen. Veränderungen an der Bausubstanz (bspw. durch Dübel), sind erst zugelassen, wenn der Auftraggeber diesem zugestimmt hat.
Der Auftragnehmer ist für die Bereitstellung von mobilen Toiletten selbst verantwortlich.
Montagepersonal
Der Auftragnehmer hat vor Beginn den verantwortlichen Fachbauleiter zu benennen. Dieser wird auch gegenüber der Bauaufsichtsbehörde als verantwortlicher Fachbauleiter benannt. Das durch den Auftragnehmer beauftragte Montagepersonal hat eigenverantwortlich die einschlägige UVV-Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer ist für deren Einhaltung verantwortlich und hat diese ggf. durchzusetzen. Es muss mindestens eine Person vor Ort anwesend sein, die der deutschen Sprache mächtig ist.
Verbot der illegalen Beschäftigung
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für das Bauvorhaben das Verbot zur illegalen Beschäftigung beachtet wird. Ein dadurch entstehender Schaden geht zu Lasten des Auftragnehmers. In jedem Fall kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag entziehen, die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Die gesetzlichen Vorgaben für Mindestlohn und das Abführen der Sozialabgaben sind vom Auftragnehmer einzuhalten.
Baudokumentation bei gestörtem Bauablauf
Der Auftragnehmer hat im Falle von Komplikationen, Leistungsstörungen oder Verzögerungen im Bauablauf den Nachweis zu erbringen, wie die Arbeiten ordnungsgemäß und zielgerichtet fortgeführt werden, um eine termingerechte Fertigstellung sicherzustellen. Der Nachweis ist auf Verlangen der Bauleitung bzw. Projektleitung jederzeit vorzulegen.
Die Dokumentation muss mindestens folgende Angaben beinhalten:
Umfang der ausgeführten Arbeiten Namentliche Nennung der Mitarbeiter Arbeitszeit der Mitarbeiter
Abnahme
Nach Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung wird diese bei einer gemeinsamen Begehung abgenommen. Es findet stets eine förmliche Abnahme statt. Dieselbe erfolgt nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige des Auftragnehmers an den Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach § 12 VOB/B.
Falls bei der Abnahmeprüfung durch den Auftraggebern oder dessen Beauftragten wesentliche Mängel festgestellt werden, wird die Abnahmeprüfung wenn möglich innerhalb von 2 Wochen wiederholt. Bei Feststellung sonstiger (nicht wesentlicher) Mängel wird die Leistung abgenommen. Es erfolgen dann Mängelnachprüfungen in Abständen von ca. 4 Wochen, bis alle Restmängel beseitigt sind. Erst dann werden die Anlagen als mängelfrei bezeichnet.
Sollten verschuldet durch den Auftragnehmer, mehr als eine Nachabnahme (nach erfolgter förmlichen Abnahme) erforderlich sein, behält sich der Auftraggeber vor daraus enstehende Kosten zum Beispiel des Fachplaners, von der Schlussrechnung abzuziehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei Abnahmen festgestellten Mängel unverzüglich zu beseitigen.
Der Auftragnehmer hat, soweit erforderlich, eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unter Berücksichtigung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere TRBS 3121 und TRBS 1115-1, zu erstellen.
Erforderliche Risikoanalysen sowie ein Notfallplan für den Betrieb der Aufzugsanlage sind ebenfalls durch den Auftragnehmer zu erarbeiten und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Koordination Fremdgewerke und Kommunikation
Der Auftragnehmer hat sämtliche Fremdgewerke (z.B. bauseitiger Elektriker) die zu seiner Leistungserfüllung benötigt werden, zu koordinieren.
Bei auftretenden Verzögerungen, Terminverschiebungen etc. hat der Auftragnehmer die aktive Kommunikation zum Fachplaner bzw. Auftraggeber zu führen.
Endreinigung
Die Aufzugsanlage ist zur Übergabe an den Auftraggeber vollständig von jeglichem Schmutz zu reinigen. Angebrachte Beschriftungen, Schutzfolien sowie vorhandene Altaufkleber der vorherigen Wartungsfirma sind vollständig zu entfernen. Schacht, Treppenhaus, Lagerräume und Maschinenraum sind besenrein zu übergeben. Wird diese Endreinigung von einem Unterlieferanten ausgeführt, muss für die Dauer der Reinigung ein Aufzugsmonteur beigestellt werden.
Die Flurbereiche der Gebäude sind gegen Staubeintrag mit den erforderlichen Maßnahmen zu schützen. Alternativ ist vom Auftragnehmer eine Endreinigung der Flurbereiche in einem für den Wohnbereich üblichen Umfang einzukalkulieren.
Hinweise zu den Ausschreibungsunterlagen
Das vorliegende Leistungsverzeichnis ist verbindlich und in seiner Struktur, Gliederung und Textfassung vollständig zu übernehmen. Änderungen, Streichungen, Ergänzungen oder eigene Textfassungen sind unzulässig. Angebote, die vom vorgegebenen Leistungsverzeichnis abweichen, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Erstellung des Angebots bestimmt. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen Zustimmung der "Die Aufzugsplaner GmbH".
Rechtsstellung des Fachplaners
Die Auftraggeberschaft wird durch ein Planungsbüro in diesem Projekt unterstützt. Das Planungsbüro betreut weiterführend die Bauphase fachlich und nimmt die Leistungen des Auftragnehmer ab.
Der Fachplaner ist teilweise mit der Überwachung, der Ausführung des Bauvorhanens betraut, über seine Rechte nach HOAI hinaus ist er ermächtigt:
bei vorliegen von Mängeln, Rügen auszusprechen sowie Fristen und Nachfristen zur Mängelbeseitigung zu setzen den Auftragnehmer gemäß § 5 Abs. 2 VOB/B zum Arbeitsbeginn aufzufordern bei Nichteinhaltung der Ausführungsfristen zu mahnen und Nachfristen zu setzen
Der Fachplaner ist jedoch nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen der Auftraggeberschaft abzugeben oder anzunehmen.
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Vorbemerkung
Es ist entsprechend nachfolgender Spezifikation in diesem Leistungsverzeichnis anzubieten. Änderungen und nicht vorgesehene Eintragungen im Leistungsverzeichnis haben keine Gültigkeit.
Bei der Abgabe des Leistungsverzeichnis sind grundsätzlich frei auf dem Markt erhältliche Komponenten zugrunde zu legen und in die Fabrikatsliste einzutragen.
Leistungsumfang
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind mit Ausnahme der bauseitigen Leistungen. Hierin inbegriffen sind auch eventuell erforderliche Gefahren- oder Risikoanalysen, falls Abweichungen von den Vorschriften notwendig werden. Die Komponenten bzw. Aufzugsanlage ist frei Baustelle einschließlich Verpackung, allen Materialien entsprechend den Bauzeichnungen und Beschreibungen, Aufstellung und Inbetriebsetzung durch Fachmonteure anzubieten. Kosten für Unterkunft, Auslösung sowie Wege- und Fahrgelder sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Leistungsabgrenzung
Im Leistungsumfang des Auftragnehmer enthalten sind:
Lieferung von erforderlichen Befestigungsmittel, wie Dübel, Lastösen, Halfenschienen und sonstige notwendige Komponenten. Lieferung, Montage, Inbetriebnahme der Aufzugsanlage mit allen hierfür benötigten Teilen nach der Normenreihe EN 81. Absicherung der Schachtzugänge nach Montagebeginn und während der Montage. Gebührenübernahme für sämtliche ZÜS Prüfungen. Ggf. zusätzliche anfallende Kosten für einen Fachplaner (ab der Zweitabnahme). Entsorgung von Verpackungsmaterialien. Eine vollständige Endreinigung der Aufzugsanlage und des Aufzugschachts. Sämtliche Stahlteile, mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen, sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind auszubessern. Alle drehenden Teile erhalten einen Sicherheitsanstrich. Alle nicht gesondert beschriebenen Leistungen sind in Standardausführung des Auftragnehmers auszuführen. Einweisung der "Beauftragten Person" gem. BetrSichV (ehem. Aufzugswärter) Brandabschottungen an allen Kabeldurchführungen von und zum Schacht, soweit erforderlich.
Durch den Auftraggeber auszuführen ist:
Der Kraft- und Lichtstromanschluss. Beleuchtung aller Zugänge zum Schacht- und Maschinenraum. Lieferung und Einbau eines Potentialausgleichs (z.B. Banderder) an welchen alle elektrisch leitenden Bauteile- und Gruppen der Aufzugsanlage angeschlossen werden können. Benennung mind. einer "Beauftragten Person" gemäß BetrSichV (ehemals Aufzugswärter)
Benötigt der Auftragnehmer weitere bauseitige Leistungen durch den Auftraggeber ist er aufgefordert diese bei der Angebotsabgabe mitzuteilen und ausreichend zu beschreiben.
Einbau und Lieferung der Hauptkomponenten
Die vom Auftragnehmer angebotenen und beauftragten Hauptkomponenten sind im Einbau verbindlich.
Sind keine technischen Forderungen im Leistungsverzeichnis angegeben, ist dem Auftragnehmer die konstruktive Ausbildung freigestellt. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich darauf zu achten, dass diese Bauteile/Gruppen etc. mit den Hauptkomponenten ohne Probleme zusammen montiert und in Betrieb genommen werden können.
Zusätzliche Bemerkungen zu den abgefragten Positionen haben in einem separaten Anschreiben zu erfolgen und dürfen nicht in das Leistungsverzeichnis eingetragen werden.
Für die verbauten Komponenten muss eine Ersatzteilebevorratung von ≥ 10 Jahren garantiert werden.
Vorschriften, Bestimmungen, Richtlinien
Für die Planung und Ausführung von Aufzugsanlagen, einschließlich Neubau, Änderung und Modernisierung, sind die nachfolgenden Vorschriften und Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) inkl. zugehöriger Verordnungen Gebäudeenergiegesetz (GEG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 12. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (12. ProdSV – Aufzugsverordnung) Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Auflagen der zuständigen Behörden Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie) Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere: TRBS 1201 (Prüfungen v. Arbeitsmitteln & überwachungsbedürftigen Anlagen) TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) TRBS 1115-1 (Cybersicherheit für MSR-Einrichtungen) DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) Relevante VDE-Bestimmungen und VDI-Richtlinien DIN 18385 (VOB/C – Aufzugsanlagen) Normenreihe DIN EN 81, insbesondere: DIN EN 81-20 (Personen- und Lastenaufzüge) DIN EN 81-50 (Berechnungen und Prüfungen) DIN EN 81-21 (Bestandsgebäude), sofern zutreffend DIN EN 81-28 (Fernnotruf) DIN EN 81-58 (Feuerwiderstand von Fahrschachttüren) DIN EN 81-70 (Barrierefreiheit) DIN EN 81-71 (Vandalismusschutz), sofern erforderlich DIN EN 81-72 (Feuerwehraufzüge), sofern erforderlich DIN EN 81-73 (Brandfallverhalten) DIN EN 12015 (Störaussendung) DIN EN 12016 (Störfestigkeit) DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) DIN 8989 (Schallschutz für Aufzugsanlagen), sofern erhöhte Schallschutzanforderungen bestehen DIN EN 13501-1 (Brandklassifizierung) DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen), ergänzend Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) bzw. landesspezifische Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) Technische Beschreibung dieses Leistungsverzeichnisses Weitere projektspezifische Anforderungen und behördliche Auflagen
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob zur vollständigen Leistungserbringung weitere Vorschriften und Regelwerke anzuwenden sind. Dies ist in die Kalkulation einzubeziehen.
Maßvorgaben
Die Abmessungen für Schacht, Aufzugsgrube, Schachtkopf und Schachttürbreite ergeben sich aus dem bestehenden Schacht und sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln.
Die Öffnungen für die Schachttüren ergeben sich aus dem bestehenden Schacht und sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln. Die Anbindung der neuen Schachttüren an das bestehende Mauerwerk soll mittels Mauerumfassungszargen erfolgen. Die Anschlüsse der Türschwellen soll mittels Antrittsblechen erfolgen. Bauseits erfolgen keine Zuarbeiten.
Betriebstemperatur
Der Betrieb der Aufzugsanlage muss bei Temperaturen im Aufzugschacht und Maschinenraum von +5° C bis + 40° C gewährleistet werden. Der Fahrkomfort darf während des kompletten Temperaturspektrums nicht eingeschränkt sein.
Fahrkomfort und Akustik
Der Fahrkomfort (Rucken, Kabinenbeschleunigung, Kabinenschwingungen, Schall in der Kabine) muss für den Nutzer möglichst hoch sein. Die ISO 18738, ISO 2631-1 und ISO 8041 finden bei Streitigkeiten Anwendung.
Die Aufzugsanlage ist so auszuführen, dass Fahr- und Türgeräusche sowie Antriebsgeräusche keine Störungen in angrenzenden, schutzbedürftigen Räumen verursachen. Der Schallschutz ist gemäß DIN 8989 „Schallschutz in Gebäuden – Aufzüge“ einzuhalten. Dabei dürfen die in der DIN 8989 vorgegebenen Grenzwerte für Körperschall (Kapitel 8.5.3.2) und Luftschall (Kapitel 8.5.3.3) nicht überschritten werden; die entsprechenden Kennwerte sind in Tabelle 3 der DIN 8989 festgelegt.
Ferner sind die ISO 2631-1 und die ISO 8041 zu beachten. Der Nachweis über die Einhaltung der Normen ist durch den Auftragnehmer zu erbringen.
Elektrotechnische Anforderungen und Elektroarbeiten
Mögliche Störaussendungen der Aufzugsanlage müssen in Anlehnung nach der EN 12015 bzw. die DIN EN 12016 (Elektromagnetische Verträglichkeit) minimiert werden. Ein von den Behörden angeforderter Messtechnischer Nachweis an der Anlage wird vom Auftragnehmer getragen.
Die Schachtinstallation für Taster, Anzeigen, Sicherheitskreise etc. und sämtliche im Schacht benötigten Elemente sind in Kabelkanälen zu verlegen.
Elektrische Leitungen sind in getrennten Gruppen zu verlegen. Zwischen den einzelnen Gruppen ist eine ausreichende räumliche Trennung sicherzustellen.
GRUPPE A: Motorkabel sowie Leitungen für Bremswiderstände
(Leitungen mit hohem Störpotenzial)
GRUPPE B: Sicherheitskreisleitungen, Schachtbeleuchtung, Grubensteuerstelle sowie Bremsansteuerung (Leitungen mit geringem Störpotenzial und hoher Störunempfindlichkeit)
GRUPPE C: Geberleitungen sowie Schachtbusleitungen für Außendrücker (störungsempfindliche Leitungen mit niedrigen Signalspannungen)
Zwischen den Leitungen der Gruppe A und Gruppe C ist ein größtmöglicher Abstand einzuhalten, mindestens jedoch 12 cm. Eine gemeinsame Verlegung, z.B. durch Zusammenbinden mit Kabelbindern, ist unzulässig.
Die Installation ab der Unterverteilung im Maschinenraum ist Bestandteil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Sofern eine neue Unterverteilung und/oder eine neue Zuleitung zur Unterverteilung erforderlich ist, erfolgt deren Bereitstellung bauseits. Der Auftragnehmer hat den entsprechenden Bedarf unverzüglich dem Bauleiter bzw. Projektleiter anzuzeigen.
Der Anschluss der Aufzugstechnik an den bauseitig bereitgestellten Potentialausgleich ist durch den Auftragnehmer auszuführen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Firmenangaben Sitz der nächsten Niederlassung
Standort: '....................................................................'
Anzahl des gesamten Servicepersonals / Niederlassung
Servicetechniker: '.......................................................'
Stundenlohnarbeiten
Für ggf. anfallende Stundenlohnarbeiten ist ein Stundensatz Mittellohn anzugeben. In diesem Stundensatz sind sämtliche Zuschläge und Nebenkosten vollständig einzukalkulieren, einschließlich, aber nicht abschließend, Auslösung, Verpflegungsmehraufwand, Fahrkosten sowie sonstige lohngebundene Zuschläge.
Die Vergütung von Stundenlohnarbeiten erfolgt ausschließlich innerhalb der regulären Arbeitszeit, Montag bis Freitag, 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, gesetzliche Feiertage ausgenommen. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten werden nur vergütet, sofern sie vorab durch den Auftraggeber schriftlich angeordnet wurden.
Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers auszuführen und werden nur gegen Vorlage prüffähiger, vom Auftraggeber gegengezeichneter Stundenlohnnachweise anerkannt.
Stundensatz Mittellohn: '.......................................................'
Unterlagen des Bieters
Der Bieter hat auf Wunsch des Auftraggeber folgende Unterlagen einzureichen bzw. im Auftragsfall nachzureichen:
Auskunft aus dem Gewerberegister (Standort und Mitarbeiteranzahl) Kopie zur Betriebshaftpflichtversicherung Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug - kann nachgereicht werden Eintragung im Handelsregister, wenn vorhanden Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes Zertifizierung nach DIN EN 13015, soweit vorhanden Präqualifikation, soweit vorhanden Musterwartungsvertrag Musterwartungskarte Drei dem Leistungsumfang entsprechende Vergleichsprojekte (Referenz)
Firmenangaben
10 Ersatzanlage
10
Ersatzanlage
Technische Daten - Aufzug links Erneuerte Aufzugsanlage
Aufzugsart: Personenaufzug
Errichtungsvorschrift: EN 81-20/50 und EN 81-70
Antriebsart: Treibscheibenantrieb, gearless
Tragkraft: 900 kg *
Geschwindigkeit: 1,60 m/s *
Fahrtenzahl: 200 F/d
Förderhöhe: ca. 42,410 m
Anzahl Halt: 17
Anzahl Türen: 17
Fahrkorbzugänge: 1
Fahrkorb: Breite: 1125 mm *
Tiefe: 2000 mm *
Höhe: 2150 mm *
Türausführung: Schiebetür, 2-blättrig einseitig teleskopierend
Breite: 850 mm *
Höhe: 2000 mm *
Schachtausführung: Beton
keine betretbaren Räume unter dem Aufzugsschacht
Schacht: Tiefe: ca. 2340 mm
Breite: ca. 1625 mm
Schachtkopf: ca. 3650 mm
Schachtgrube: ca. 1300 mm
Triebwerksraum: oben über dem Aufzugsschacht
Schaltschrank: im Triebwerksraum
Antrieb: im Schachtkopf
Steuerung: Einknopf-Sammelsteuerung
in moderner Mikroprozessortechnik
* Diese Angaben dienen den Bieter als Orientierung bzw. Referenz für die geplante Ersatzanlage. Die vom Bieter tatsächlich möglichen Dimensionen und Maße der Ersatzanlage sind an Hand der Bestandszeichnung auf der Seite der Preisabfrage einzutragen.
Technische Daten - Aufzug links
Technische Daten- Aufzug rechts Erneuerte Aufzugsanlage
Aufzugsart: Personenaufzug
Errichtungsvorschrift: EN 81-20/50 und EN 81-70
Antriebsart: Treibscheibenantrieb, gearless
Tragkraft: 525 kg *
Geschwindigkeit: 1,60 m/s *
Fahrtenzahl: 200 F/d
Förderhöhe: ca. 42,410 m
Anzahl Halt: 17
Anzahl Türen: 17
Fahrkorbzugänge: 1
Fahrkorb: Breite: 1125 mm *
Tiefe: 1225 mm *
Höhe: 2150 mm *
Türausführung: Schiebetür, 2-blättrig einseitig teleskopierend
Breite: 850 mm *
Höhe: 2000 mm *
Schachtausführung: Beton
keine betretbaren Räume unter dem Aufzugsschacht
Schacht: Tiefe: ca. 1620 mm
Breite: ca. 1625 mm
Schachtkopf: ca. 3650 mm
Schachtgrube: ca. 1300 mm
Triebwerksraum: oben über dem Aufzugsschacht
Schaltschrank: im Triebwerksraum
Antrieb: im Schachtkopf
Steuerung: Einknopf-Sammelsteuerung
in moderner Mikroprozessortechnik
* Diese Angaben dienen den Bieter als Orientierung bzw. Referenz für die geplante Ersatzanlage. Die vom Bieter tatsächlich möglichen Dimensionen und Maße der Ersatzanlage sind an Hand der Bestandszeichnung auf der Seite der Preisabfrage einzutragen.
Technische Daten- Aufzug rechts
Leistungsbeschreibung Ersatzanlage Demontage & Entsorgung der bestehenden Aufzugsanlage
Die vorhandene Aufzugsanlage ist vollständig und fachgerecht zu demontieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist für die Baustellenabsicherung, insbesondere für die Sicherung der Schachtzugänge, eigenverantwortlich zuständig.
Der im Maschinenraum vorhandene Betonsockel ist, soweit erforderlich, zu entfernen und die Fläche anschließend verkehrssicher (z.B. durch Glattstrich oder gleichwertige Maßnahme) wiederherzustellen.
Sämtliche hierfür anfallenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Montage
Der AN stellt rechtzeitig und ohne gesonderte Vergütung alle erforderlichen Befestigungsmittel, wie Dübel, Lastösen und sonstige notwendige Komponenten, zur fachgerechten Befestigung der Schachteinbauten an den Gebäudewänden und der Gebäudedecke bereit.
Schachtausrüstung
Für den Fahrkorb und das Gegengewicht sind T-Profil- Führungsschienen mit glatt gehobelten Laufflächen, Nut- und Federverbindungen nach DIN 15311 vorzusehen einschließlich sämtlicher Laschen, Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben und Sicherungsscheiben.
Auslegung der Führungs- und Gegengewichtsschienen nach den geltenden Vorschriften in Bezug auf Festigkeit und Knickung.
Die Stöße der Führungsschienen sind durch Nut- und Feder zu arretieren und mittels Stoßlaschen zu verbinden.
Die Schienenstöße sind so zu bearbeiten, dass die Stöße beim Überfahren die Fahreigenschaften nicht beeinflussen.
Maschinen- und Montageträger, Seilaufhängungen
Zur Vermeidung von Körperschallübertragungen müssen Isolierelemente mit doppelelastischer Lagerung in der erforderlichen Anzahl eingesetzt werden.
Alle metallischen Komponenten sind mit einem 2-fachen Rostschutzanstrich versehen.
Antrieb
Die Auslegung des Antriebs muss den Anforderungen der Anlage entsprechen. Der Motor ist mit Kaltleitern zur Temperaturüberwachung auszurüsten. Die Bremse ist als baumustergeprüfte Zweikreis-Bremse auszuführen, wobei beide Bremsen einzeln austauschbar sein müssen.
Die Überwachung der Bremskreise erfolgt durch berührungslose Initiatoren. Für die Prüfung durch die ZÜS ist vorzusehen, dass jeder einzelne Bremskreis über entsprechende Schaltelelemente im Schaltschrank oder über die Steuerung gezielt elektrisch offengehalten werden kann.
Die Treibscheibe ist gehärtet, fliegend gelagert und austauschbar auszuführen; ihr Abziehen muss ohne spezielle Hilfsmittel möglich sein. Der Impulsgeber ist als digitaler Absolutwertgeber auszulegen. Bei der Befestigung des Antriebs sind geeignete Dämpfungselemente vorzusehen.
Da sich der Antrieb im Schachtkopf befindet, ist sicherzustellen, dass die Bremse in allen Betriebsarten, sowohl im Normalbetrieb als auch im Notbetrieb, elektrisch geöffnet werden kann. Der Zugang zum Antrieb im Schachtkopf muss sicher und normgerecht 42gemäß EN 81-20 ausgeführt werden.
Der mitzuliefernde Maschinenrahmen ist statisch so auszulegen, dass die auftretenden Kräfte ordnungsgemäß in die Schacht- bzw. Triebwerksraumwände eingeleitet werden. Dies ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Dem Aufzugsantrieb ist eine Berechnung nach EN 81-20 beizulegen. Zusätzlich zu den nach EN 81-20 geforderten Daten sind folgende Werte anzugeben:
zulässige Achslast des Aufzugsantriebs tatsächlich auftretende Achslast maximales Drehmoment des Aufzugsantriebs in Nm tatsächlich benötigtes Drehmoment in Nm zulässige Flächenpressung tatsächlich auftretende Flächenpressung
Die tatsächliche Achslast muss mindestens 10% unter der maximal zulässigen Achslast des Aufzugsantriebs liegen. Das tatsächliche Drehmoment muss mindestens 10% unter dem maximal zulässigen Drehmoment des Aufzugsantriebs liegen. Die tatsächliche Flächenpressung muss mindestens 15 % unter der zulässigen Flächenpressung gemäß Technischen Regeln für Aufzüge liegen.
Die Berechnung der Antriebsauslegung ist rechtzeitig vor der Bestellung des Antriebs, in
digitaler Form den Fachplaner per E-Mail zur Abstimmung einzureichen.
Tragmittel / Aufhängung
Die Tragmittel sind als Drahtseile nach DIN 3061, DIN 3062 und DIN 3063 oder nach gleichwertigen einschlägigen Normen auszuführen, vorzugsweise als neunlitzige Spezialtreibscheibenseile. Die zulässige Abweichung vom Nenndurchmesser beträgt 0 bis +3 %. Es sind mindestens zwei Tragmittel vorzusehen. Die Auswahl und Auslegung der Tragmittel hat in Abstimmung mit der Treibscheibe zu erfolgen, insbesondere hinsichtlich Seildurchmesser, Rillenform und Rillenwerkstoff.
Die Seilenden sind mit Keilendklemmen oder Seilschlössern zu befestigen. Seilendbefestigungen mit Seilklemmen sind nicht zulässig. Nachspannbare Seilaufhängungen sind vorzusehen, sodass eine gleichmäßige Seilspannung jederzeit sichergestellt ist.
Vorzugsweise sind vorgelängte Tragseile zu verwenden. Eine gegebenenfalls erforderliche Kürzung der Tragmittel während der Gewährleistungszeit erfolgt für den Auftraggeber kostenneutral.
Zertifizierte ummantelte Tragseile sind ebenfalls zugelassen. Mit dem Angebot ist ein Nachweis bezüglich der Seillebensdauer (Herstellerangaben) mitzuliefern.
Schachtinstallation Die komplette Schachtinstallation für Rufgeräte, Sicherheitskreise und alle im Schacht benötigten Komponenten ist in Kabelkanälen zu verlegen. Vom Kabelbaum abgehende Leitungen zu Rufgeräten, Standanzeigen, Schaltern und ähnlichen Einrichtungen sind ebenfalls in Kabelkanälen zu führen. Sämtliche Leitungen zu den Bediengeräten (Ruftableaus) sind in steckbarer Ausführung herzustellen. Leitungen zu Vorendschaltern, Endschaltern, Spanngewichtsschaltern und vergleichbare Schaltelemente sind über verschraubbare Kabeleinführungen an den jeweiligen Schaltern einzuführen, wobei pro Kabeleinführung maximal eine Leitung zulässig ist.
In den Schachtgruben ist eine Grubensteuerstelle mit Not-Aus-Schalter, Notruftaster, Schachtbeleuchtungstaster sowie einer Schuko-Steckdose, abgesichert über einen RCD-Schutzschalter, zu installieren. Zusätzlich ist in der Schachtgrube ein Inspektionsfahrtgerät gemäß EN 81-20 vorzusehen.
Antriebsinstallation
Sämtliche Leitungen zur Antriebseinheit sind (soweit erforderlich) in Kabelkanälen (am Boden trittsicher auszuführen) zu verlegen. Die Installationen in denen hochfrequente Ströme fließen (z.B. vom Frequenzumrichter zum Antriebsmotor) müssen mit abgeschirmten Leitungen erfolgen und beidseitig vollflächig aufgelegt. Die Geberleitung ist separat zur Motorzuleitung (Mindestabstand 120 mm) zu verlegen.
Fahrkorbinstallationen
Die Installation auf dem Fahrkorb ist komplett in trittsicheren Kabelkanälen zu verlegen. Leitungen von und zum Fahrkorbklemmkasten müssen über zulässige Verschraubungen eingeführt werden. Auf dem Fahrkorbdach ist ein Inspektionsfahrtgerät und eine Notbeleuchtungseinheit entsprechend EN 81-20 nahe der Fahrkorbtüre zu installieren.
Schachtbeleuchtung
Einbau einer Schachtbeleuchtung als LED-Band in erforderlicher Leuchtstärke, Lichtfarbe neutralweiß (ca. 4000 K) bis kaltweiß (ca. 5000 K), schaltbar von der Schachtgrube, dem Maschinenraum und dem Fahrkorbdach aus, inklusive sämtlicher hierfür benötigten Befestigungen, Klemmen und Installationsmaterialien.
Schachtgrubenabstiegsleiter
An der untersten Haltestelle ist zum sicheren Abstieg in die Schachtgrube eine fest angebrachte oder kontaktgesicherte Schachtgrubenleiter nach EN 81-20/21/50 zu liefern und zu montieren.
Gegengewicht
Führungsrahmen aus Profilstahl mit Einlagegewichten aus Gusseisen oder Stahl mit schmierfreien Gleitführungen und vorschriftsmäßiger Verkleidung der Gegengewichtsbahn in der Schachtgrube.
Tragrahmen
Statisch nachweisbare Tragrahmenkonstruktion des Fahrkorb mit einer fest verbunden Fangvorrichtung nach EN 81-20/21/50 und Gleitführungen mit Schmierapparaten. Eine vibrations- und geräuscharme Fahrt der Aufzugbenutzer muss gewährleistet werden.
Geschwindigkeitsbegrenzer
Ein auf die Betriebsgeschwindigkeit der Aufzugsanlage abgestimmter, doppelt wirkender Geschwindigkeitsbegrenzer mit Baumusterprüfbescheinigung ist einschließlich Fernauslösung, Reglerseil in erforderlicher Länge, Seilabsprungschutz, Abdeckung des Geschwindigkeitsbegrenzers, Spannrolle sowie Spanngewicht betriebsfertig vorzusehen und zu montieren.
Die Spannrolle in der Schachtgrube ist mit einer geeigneten Abdeckung zum Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern auszuführen. Das Spanngewicht ist mittels Spanngewichtsschalter zu überwachen.
Es ist vorzugsweise ein vorgelängtes Reglerseil einzusetzen. Eine innerhalb der Gewährleistungszeit möglicherweise erforderlich werdende Nachkürzung des Reglerseils ist durch den AN kostenneutral für den AG auszuführen.
Aufsetzpuffer
Energieverzehrende Aufsetzpuffer unter dem Fahrkorb sowie dem Gegengewicht sind einschließlich erforderlicher Adapterplatten und Stahlpufferstützen in der Schachtgrube betriebsfertig vorzusehen und zu montieren.
Die Aufsetzpuffer müssen über eine gültige Baumusterprüfbescheinigung verfügen. Die Auslegung der Puffer hat gemäß EN 81-20/21/50 sowie entsprechend den technischen Anforderungen der Aufzugsanlage zu erfolgen.
Anstrich Schachtgrube
Die Schachtgrube ist mit einem neuen staubbindender Anstrich zu versehen. Eventuell notwendige Ausbesserungsarbeiten (z.B. Beschädigungen) sind vorher durchzuführen.
Schallschutz
Der Schallschutz ist gemäß der DIN 8989 "Schallschutz in Gebäuden - Aufzüge" einzuhalten. Der in Betrieb befindlichen Aufzugsanlage und ihrer Komponenten gemäß der in der DIN 8989, vorgebenden Messmethode für Körperschallmessung 8.5.3.2 und Luftschallmessung 8.5.3.3 nicht überschreiten. Die jeweiligen Kennwerte hierfür sind in der DIN 8989, Tabelle 3 festgehalten und sind einzuhalten.
Leistungsbeschreibung Ersatzanlage
Leistungsbeschreibung Steuerung Steuerung
Es ist eine nach EN 81-20, EN 81-21 und EN 81-50 konforme Aufzugsteuerung zu liefern und zu installieren, die frei am Markt erhältlich und für alle Wartungsunternehmen uneingeschränkt zugänglich ist. Die Steuerung muss so ausgeführt sein, dass Nachrüstungen, Anpassungen und Umprogrammierungen unabhängig vom ursprünglichen Errichter der Aufzugsanlage bzw. der Steuerung möglich sind.
Sollte zum Parametrieren und z.B. Auslesen des Fehlerspeichers ein zusätzliches Programmiergerät notwendig sein ist dieses mitzuliefern, mit der Fabriknummer zu kennzeichnen und im Schaltschrank zu hinterlegen. Das Abschalten der Anlage über den Hauptschalter darf nicht zum Löschen des Fehlerspeichers führen. Sollte die Steuerung und deren Untermenüs mit einer Code-Sperre versehen sein, sind die Zugangscodes auf Verlangen des Auftraggebers/Betreibers offen zu legen. Dies gilt auch für alle anderen Baugruppen der Aufzugsanlage.
Die Steuerung ist als Einknopf-Sammelsteuerung, sammelnd in der Haupthaltestelle, in Mikroprozessor-Technik auszuführen. Die Steuerung muss den aktuellen einschlägigen Normen und Richtlinien entsprechen.
Die Kommunikation der Steuerung - Schacht - Fahrkorb erfolgt über ein dezentrales Bussystem oder CANopen. Die Kommunikation zwischen Steuerung - Türantrieb / Frequenzumrichter / Schachtkopierung / Lastmesseinrichtung hat über CANopen zu erfolgen.
Die Schachtkopierung erfolgt über Absolutwertgeber mit Digitalisierung des Schachtes.
Folgende Steuerungsfunktionen müssen vorgesehen sein:
Innenvorzugsteuerung Einfahren mit geschlossenen/geöffneten Türen Überlasteinrichtung mit optischer und akustischer Anzeige im Fahrkorb Dynamische Brandfallsteuerung über alle Haltestellen muss möglich sein, jedoch nur Haupt- und eine Alternativhalltestelle als vorbereitete Anschlüssen ausgeführt sein
Parkhaltestelle frei programmierbar Abschalten von Steuerung und Licht Notstromgerät zur Ansteuerung der Hilfsbeleuchtung im Fahrkorb und auf dem Fahrkorbdach für mindestens eine Stunde. Das Notstromgerät muss die Kapazität des Akkus überwachen und eine schwache Akkukapazität anzeigen Funktion „Notruf-Missbrauch“ muss über das Menü aktiviert bzw. deaktiviert werden können
Potentialfreie Meldungen:
Sammelstörmeldung
Die Absicherung mittel Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter RCD aller zum Aufzug gehörigen Komponenten (wie u.a. Fahrkorb-, Schachtlicht, ggf. GSM-Modul etc.) des Aufzugs ist in der Steuerung vorzusehen. Bauseitig wird eine entsprechende 3-Phasige Zuleitung (L1-L3, N & PE) bereitgestellt.
Die Steuerung ist in einem pulverbeschichteten Schaltschrank in Industriequalität zu liefern. Auch alle zur Aufzugssteuerung dazugehörigen Komponenten sind im Schaltschrank zu installieren (außer ggf. Frequenzumrichter). An der Schaltschranktürinnenseite sind massive Plantaschen zur Aufbewahrung der Schaltpläne vorzusehen.
Zum Schutz der elektrischen Komponenten der Aufzugsanlage ist ein Überspannungsschutzgerät (ÜSS) gemäß DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 vorzusehen. Der Überspannungsschutz ist vor dem Hauptschalter in der Zuleitung zu installieren und muss den Schutzpegel nach Überspannungskategorie III erfüllen. Der Anschluss und die Installation sind entsprechend dem Datenblatt und den Herstellervorgaben fachgerecht auszuführen.
Folgende Elemente müssen, ohne diesen zu öffnen, am Schaltschrank vorhanden sein:
Hauptschalter nach Norm, auf der Frontseite Zonen/Bündigkeitsanzeige Fahrkorblicht Ein / Aus Schachtlichttaster Rückholsteuerung (auch Steuerbirne möglich)
Bestückung des Inspektionsfahrtgerätes:
Inspektionsschalter Ein / Aus Inspektionsfahrttaster Allgemein Inspektionsfahrttaster Ab Inspektionsfahrttaster Auf Taster für schnelle Inspektionsfahrt Nothaltschalter Schuko Steckdose 230V/AC, abgesichert über RCD 30mA Schachtlichtaster (optional am Fahrkorbverteiler) Notruftaster (optional am Fahrkorbverteiler oder Notrufgerät)
Es ist eine Bedienungsanleitung zum Resetten der Anlage nach besonderem Betriebszustand (z.B. Inspektionsfahrt in der Grube, Sicherheitseinrichtung kurzer Schachtkopf und kurze Grube) am Schaltschrank und soweit erforderlich in der Schachtgrube anzubringen.
Antriebsregelung (Frequenzumrichter)
Bei dem zu liefernden Antriebssystem wird die Drehzahl des Motors (Fahrkurve) durch eine elektronische, lastunabhängige Drehzahlregelung mit Soll-/Istwertgeber im vier Quadranten Betrieb überwacht. Die Beschleunigungs- und Verzögerungsparameter sind vor Ort einstellbar. Die Taktfrequenz darf über den Motor nicht hörbar übertragen werden. Ein Fahrkurvengenerator im Frequenzumformer regelt die Beschleunigung so, dass beim Anfahren bis zur vollen Fahrt und beim Bremsen bis zum Stillstand kein spürbarer Ruck entsteht bei möglichst kurzen Anfahr- und Einfahrwegen. Die Einfahrt erfolgt mit maximal 20 mm Schleichweg - nach Möglichkeit Direkteinfahrt. Der Lüfter des Umrichters darf nur bei Bedarf einschalten (temperaturgeregelt). Die Kommunikation zur Steuerung hat über CANopen zu erfolgen.
Sollte zum Parametrieren und z.B. Auslesen des Fehlerspeichers ein zusätzliches Programmiergerät notwendig sein ist dieses mitzuliefern, mit der Fabriknummer zu kennzeichnen und im Schaltschrank zu hinterlegen.
Leistungsschütze, sofern erforderlich, sind geräuschgedämmt, schwingungsentkoppelt aufgehängt und mit einer Leistungsreserve von min. 20% zu dimensionieren.
Schützlose FU-Ausführungen sind zu bevorzugen. Der Umrichter ist bevorzugt als interne Baugruppe im Schaltschrank vorzusehen. Sollte dieses Bauart bedingt nicht möglich sein ist eine Ausführung als Wandmontage vorzusehen. Die Verbindungsleitungen vom Frequenzumrichter zum Antrieb müssen in Kabelkanälen (bei Bedarf trittsicher) verlegt werden. Auf die fachgerechte Abschirmung der Leitungen ist zu achten.
Akkugepufferte Notevakuierung
Die Aufzugsanlage ist mit einer akkugepufferten Notevakuierung auszustatten. Bei Netzausfall fährt die Anlage automatisch zur nächstgelegenen Haltestelle, öffnet die Fahrkorbtüren selbstständig und signalisiert den Notbetrieb optisch und akustisch. Die Energieversorgung erfolgt über wartungsfreie Akkus, die eine sichere Evakuierung auch bei längerer Netzunterbrechung gewährleisten.
Die Akkus müssen für den vorgesehenen Einsatz ausgelegt sein und dürfen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren keinen nennenswerten Leistungsverlust aufweisen. Ein Austausch oder eine Wartung darf erst nach Ablauf dieser Nutzungsdauer erforderlich werden.
Die Ausführung erfüllt die Anforderungen an die Evakuierung eingeschlossener Personen gemäß EN 81-20, Abschnitt 5.12.1.6, sowie die Betriebssicherheitsanforderungen nach BetrSichV und TRBS 3121.
Schachtkopierung
Die Schachtkopierungen sind in moderner digitaler Absolutwertgebertechnik auszuführen. Die Haltegenauigkeit dieser Wegkopierungen muss mindestens +/- 2 mm betragen. Nach Energieausfall muss das System ohne Justierfahrt betriebsbereit sein. Es sind Systeme ohne zusätzliche Magnetschalter einzusetzen. Die Kommunikation mit der Steuerung erfolgt über CANopen.
Lastmesseinrichtung
Es ist eine elektronische Lastmesseinrichtung gemäß EN 81-20/50 zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Die Einrichtung erfasst die Fahrkorblast kontinuierlich, erkennt Mindestlast, Volllast und Überlast und übermittelt die Werte über CANopen an die Aufzugssteuerung und den Frequenzumrichter. Auf Grundlage dieser Werte wird das Fahrverhalten des Aufzugs (Anfahren, Beschleunigen, Bremsen und Haltegenauigkeit) optimal geregelt. Zum Lieferumfang gehören die erforderlichen Seillastsensoren, eine Auswerteeinheit im Gehäuse sowie sämtliches Installations- und Befestigungsmaterial. Die Einrichtung ist vor Ort parametrierbar, wartungsfreundlich und bei Inbetriebnahme zu kalibrieren.
Leistungsbeschreibung Steuerung
Leistungsbeschreibung Tableaus Fahrkorbtableau
An der Fahrkorbseitenwand ist ein Tableau in geschlossenem Einbaukasten mit Edelstahldeckplatte (Korn 240) vorzusehen. Der Einbau hat möglichst flächenbündig mit den Fahrkorbpaneelen zu erfolgen.
Die Ausführung und Anordnung der Befehlsgeber richtet sich nach EN 81-70. Die Taster sind mit optischer, akustischer und taktiler Quittierung (Reliefschrift) auszuführen. Auf eine kontrastreiche Gestaltung ist zu achten. Die Montagehöhe des Tableaus hat gemäß EN 81-70 zu erfolgen. Verschraubungen, Verschlüsse und Entriegelungen sind unsichtbar anzuordnen.
Alle Taster sowie das TFT-Display sind gemäß EN 81-71, Kategorie 1 auszuführen.
Es sind quadratische oder runde Etagenruftaster sowie Tür-Auf- und Tür-Zu-Taster mit matter Tastplatte aus Edelstahl V2A vorzusehen. Die optische Quittierung erfolgt über eine umlaufende LED in roter, blauer oder weißer Farbe. Der Notruftaster ist zur Vermeidung unbeabsichtigter Betätigung mit einem umlaufenden, erhabenen Rand zu versehen. Zur Energieeinsparung müssen sämtliche Taster und Anzeigen über eine Standby-Funktion verfügen.
Folgende Bestückung ist zu liefern:
Etagentaster nach EN 81-70/71 mit Stockwerksbezeichnungen Kennzeichnung der Ausgangsebene durch umlaufende grüne Kunststoffrosette Tür-Auf Taster nach EN 81-70/71 Tür-Zu Taster nach EN 81-70/71 Notruftaster nach EN 81-70/71 mit umlaufender gelber LED und akustischer Quittierung Glockensymbol gelb ausgelegt auf der Tastplatte Ein TFT-Display, Bildschirmgröße mindestens 7 Zoll. Über das Display sind folgende Funktionen darzustellen:
Digitale Stand- und Fahrtrichtungsanzeige, Anzeigehöhe mind. 50 mm Außer Betrieb Anzeige in Klartextdarstellung inkl. Piktogramm Brandfallanzeige in Klartextdarstellung inkl. Piktogramm Überlastanzeige in Klartextdarstellung inkl. Piktogramm Typenschild gemäß EN 81-20 Beschriftungsfeld (ca. 100 x 100 mm) mit austauschbaren Einlagefilm Notlichtelement gemäß EN 81-20 Aufzugsnotrufangabe in gelber Schrift Im Notfall bitte den Alarmknopf mindestens 3 Sekunden gedrückt halten "Bitte bewahren Sie Ruhe"
Piktogramme "Notruf abgegeben" und "Notruf angenommen" nach EN 81-28 für das Fernnotrufsystem (alternativ als ein separates Element)
Summer Überlast Sprachansage mit frei zu programmierenden Ansagetexten für die jeweiligen Haltestellen sowie zusätzlichen Ansagetexten "Überlast bitte eine Person den Fahrkorb verlassen", "Brandfall bitte Ruhe bewahren", "Tür öffnet", "Tür schließt" Schlüsselschalter mit einer Abzugsstellung in 0 für den Innenvorzug. Gravur "Vorzug" oberhalb des Schlüsselschalters. Sprechstelle vorbereitet zur Aufnahme des Notrufsystems Sprechstelle vorbereitet Maschinenraum - Fahrkorbdach - Fahrkorb soweit erforderlich Piktogramm nach EN ISO 7010 "Aufzug im Brandfall nicht benutzen " gem. EN 81-73 vorzugsweise als Gravur (rot & schwarz ausgelegt)
Ruftableaus in den Haltestellen
Alle Rufgeräte sind gemäß EN 81-70 auszuführen. Bei der Auslegung ist davon auszugehen, dass das Gebäude der Kategorie 2 entspricht. Die Montagehöhe der Ruftableaus hat entsprechend EN 81-70 zu erfolgen.
Alle Taster, Anzeigen sowie das TFT-Display sind gemäß EN 81-71, Kategorie 1 auszuführen.
Die Rufgerätedeckplatten sind aus Edelstahl V2A mit geschliffener Oberfläche Korn 240, Blechstärke 2 mm, herzustellen. Sämtliche Ruftableaus sind über eine PE-Leitung zu erden. Die Befestigung der Ruftableaus erfolgt flächenbündig in der Mauerumfassungszarge mittels diebstahlsicherer M4-Torx-Edelstahlsenkkopfschrauben. Alternativ ist eine verdeckte Befestigung über rückseitige Schweißbolzen zulässig.
Es sind quadratische oder runde Ruftaster mit matter Tastplatte aus Edelstahl V2A vorzusehen. Die Taster sind mit optischer Quittierung in Form einer umlaufenden LED in roter, blauer oder weißer Farbe sowie mit akustischer und taktiler Quittierung (Relief- und Brailleschrift) auszuführen. Auf eine kontrastreiche Gestaltung ist zu achten.
Eine Weiterfahrtanzeige ist in allen Haltestellen vorzusehen. Im Haupthalt (EG) ist ein TFT-Display mit einer Mindestabmessung von 55 × 40 mm einzubauen. Im Störungsfall sowie beim Schalten auf Inspektion oder Rückholung ist der Anlagenzustand „Außer Betrieb“ optisch darzustellen. Die Anzeige von Brandfall und Sonderfahrt hat im TFT-Display in Klartextdarstellung mit ergänzendem Piktogramm zu erfolgen.
Piktogramm nach EN ISO 7010 "Aufzug im Brandfall nicht benutzen " gemäß EN 81-73 vorzugsweise als Gravur (rot/schwarz ausgelegt).
Piktogramm nach EN ISO 7010
Piktogramm nach EN ISO 7010 "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"
Bemusterung Ruftableau & Fahrkorbtableau
Eine Genehmigungszeichnung zur Freigabe der Bestückung der Ruftableau der Haltestellen und des Fahrkorbtableau ist dem Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Leistungsbeschreibung Tableaus
Leistungsbeschreibung Notufsystem Fernnotrufsystem gem. EN 81-28
Es ist ein am Markt frei erhältliches und für alle Wartungsunternehmen uneingeschränkt zugängliches Fernnotrufsystem mit den Kommunikationstechnologien 4G/VoLTE zu installieren. Das System muss unabhängig von der Aufzugstechnik ausgeführt und den Anforderungen der EN 81-28 entsprechen. Die Fernnotrufeinrichtung ist technisch von der Aufzugsteuerung zu trennen und so auszuführen, dass eine Aufschaltung auf eine unabhängige Leitzentrale möglich ist. Qualität und Lautstärke der Sprachverbindung sind flexibel an die jeweiligen Umgebungsbedingungen anpassbar.
Die Aufschaltung und Inbetriebnahme der Fernnotruftechnik gemäß EN 81-28 auf eine vom Auftraggeber benannte, ständig besetzte Leitstelle ist durch den Auftragnehmer vorzunehmen. Auf dem Fahrkorbdach und in der Schachtgrube sind jeweils Notruftaster sowie, soweit erforderlich, Sprechstellen (Mikrofone und Lautsprecher) zu installieren. Im Fahrkorbtableau ist eine Sprechstelle mit Mikrofon und Lautsprecher sowie die erforderlichen Piktogramme gemäß EN 81-28 vorzusehen. Der Auftragnehmer liefert und installiert beim Auftraggeber sämtliche für den Anschluss der Komponenten bestimmten und erforderlichen Endgeräte.
Schlüsseldepot
Der Auftragnehmer liefert und montiert ein Schlüsselrohrdepot mit einem Innendurchmesser von mindestens 50 mm, umlaufender Putzblende sowie einem Profilhalbzylinder. Der genaue Einbauort wird bauseits festgelegt. Im Schlüsseldepot sind die Schlüssel für den Zugang zum Objekt und zum Maschinenraum zu hinterlegen. Diese dienen der Interventionskraft zur Durchführung einer notwendigen Personenbefreiung.
Aufschaltung des Notruf
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Notrufsystem auf eine eigenständige Notrufzentrale aufzuschalten und den hierfür erforderlichen Notrufvertrag unabhängig vom Auftragnehmer direkt abzuschließen. Der Auftragnehmer hat sämtliche technischen Voraussetzungen zu schaffen und die Parametrierung so vorzunehmen, dass eine Aufschaltung auf eine vom Auftraggeber bestimmte Notrufzentrale jederzeit möglich ist.
Leistungsbeschreibung Notufsystem
Leistungsbeschreibung Fahrkorbeinsatz Lieferung und Einbau einer Einsatzkabine in Paneelbauweise. Paneele sind mit Antidröhnmaterial zu beklebt. Das Fahrkorbdach muss so ausgeführt werden, dass es 2 Personen mit je 100 kg auf einer Fläche von je 0,20 m x 0,20 m aufnehmen kann. Auf dem Fahrkorbdach ist ein Fahrkorbdachgeländer mit Hinweisschildern, welche auf die Gefahr des Hinauslehnens hinweist entsprechend EN 81-20/21/50 anzubringen. Die Einsatzkabine mit eigenständigem Boden ist schwingungsisoliert im Tragrahmen einzubauen.
Fahrkorbwände
Ausführung aus Edelstahlblech V2A, Oberfläche im Design Leinen. Auf der Rückseite sind die Fahrkorbwände mit Antidröhnmaterial zu versehen.
Fahrkorbdecke & Fahrkorbbeleuchtung
Aus Stahlblech lackiert/pulverbeschichtet in RAL 9010 oder 9016 nach Wahl des AG Fahrkorbbeleuchtungsdecke flächenbündiger Einbau von 2 Stück LED-Einbauleuchten (300mm x 300mm) warmweiß. Die Beleuchtungseinheiten müssen Diebstahl- und Vandalismussicher eingebaut werden.
Die Beleuchtung schaltet sich automatisch bei einem Stillstand des Fahrkorbes nach einer frei einstellbaren (30 Minuten voreingestellt) Zeit ab.
Kristallspiegel
Ein Spiegel aus Verbundsicherheitsglas (VSG) ist an der Fahrkorbrückwand beginnend ab Oberkante Handlauf über die gesamte Fahrkorbbreite anzubringen. Die Spiegelkanten sind geschliffen auszuführen.
Handlauf
Ein einteiliger runder Handlauf aus Edelstahlrohr Ø 30-40mm, Oberfläche geschliffen ist an den Wänden gemäß DIN EN 81-70 in der Höhe 900mm zu montieren. Der Handlauf ist an einer Seitenwand und der Rückwand diebstahlsicher zu montieren.
Sockelleisten
Eine 3-seitig umlaufende Sockelleiste aus Edelstahl, Oberfläche Korn 240 geschliffen ist vorzusehen. Die Sockelleisten soll eine Höhe von 80mm und in der Tiefe der Fahrkorbwand überstehen.
Fahrkorbeingang
Die Fahrkorbeinzüge und das Kämpferblech sind in Abkantbauweise aus Edelstahlblech V2A, Oberfläche im Design Leinen herzustellen.
Fahrkorbbodenbelag
Der Fahrkorbbodenbelag ist in rutschhemmender Ausführung mit einer Rutschfestigkeit von mindestens R9 nach DIN 51130 auszuführen. Der Belag ist fachgerecht, nach herstellerangaben und fugenlos einzubringen.
Die Auswahl des Bodenbelags erfolgt nach Musterkatalog von Auftragnehmer und Bemusterung durch den Auftraggeber. Umlaufend ist eine dauerelastische Versiegelung des Bodenbelags zu den Fahrkorbwänden herzustellen.
Fahrkorbbelüftung
Die Zwangsbelüftung des Fahrkorbs ist durch geeignete Belüftungsöffnungen im Sockel- und Deckenbereich sicherzustellen.
Fahrkorbdachgeländer
Geländer mit Handlauf, Zwischenstab und Fußleiste, unter Einhaltung der Sicherheitsabstände gemäß EN 81-20/21/50 im Schachtkopf und Schacht. Anbringen von Gefahrenhinweisschildern.
Genehmigungszeichnung & Bemusterung Fahrkorbeinsatz
Liefern einer genehmigungsfähigen Zeichnung im Maßstab 1:25, vor Fertigung des Fahrkorbeinsatz hat eine Bemusterung beim AG zu erfolgen.
Leistungsbeschreibung Fahrkorbeinsatz
Leistungsbeschreibung Fahrkorb- & Schachttüren Schachttüren
Lieferung und Einbau gemäß EN 81-20/50 von, soweit möglich, 2-blättrigen einseitig teleskopierende Fahrschachttüren in erforderlicher Menge. An der untersten Schachttüre muss eine Notentriegelungseinrichtung nach Norm vorhanden sein, die es im Schacht eingeschlossenen Personen ermöglicht sich selbst zu befreien.
Ausführung der Schachtabschlusstüren nach EN 81-58 E90. Türblätter und Türrahmen gefertigt (belegt oder aus Vollmaterial) aus Edelstahlblech V2A Oberfläche im Design Leinen. Schachttürkämpfer als geschlossene und verwindungssteife Konstruktion aus feuerverzinktem Blech mit Kämpferblechabdeckung. Automatische Zuzieheinrichtungen mittels im Schachttürrahmen geführten Gewichten oder Zuziehfedern im Kämpfer.
Schachttürverriegelungen über Hakenriegelverschlüsse.
Die Türkontakte sind (soweit erforderlich) kontaktüberwacht auszuführen.
Aluminium Profil Schwelle mit max. 7 mm breiten Nuten, um ein Eindringen von Split, Kiesel oder anderem zu vermeiden, was zu Türstörungen führen könnte.
Schürze 300 mm lang, hergestellt aus verzinktem Stahlblech.
Die Türblattgehänge Verbindung muss in der Höhe und Tiefe verstellbar sein. Laufrollen (oben) aus hochwertigem Kunststoff mit gekapseltem Kugellager. Gegenrollen mit gekapseltem Kugellager und Exzenter.
Mauerumfassungszargen
Die Schachttüren sind vom AN mittels Mauerumfassungszargen aus Edelstahlblech V2A, Oberfläche im Design Leinen an die vorhandenen Maueröffnungen und den vorhanden Putz bzw. Wandbelag anzupassen.
Der Bodenanschluss ist mittels Antrittsblechen herzustellen. Die Türzargen sind gegen das vorhandene Mauerwerk bzw. Putz / Wandbelag zu versiegeln. Fugen sind generell zu versiegeln.
Fahrkorbtüre
Nach EN 81-20 Lieferung und Einbau von, soweit möglich, 2-blättrigen einseitig teleskopierenden Fahrkorbabschlusstüren in erforderlicher Menge.
Türblätter und Türrahmen gefertigt (belegt oder aus Vollmaterial) aus Edelstahlblech V2A Oberfläche im Design Leinen.
Das Spreizschwert als Türmitnehmer passend zu den Schachttüren. Die Türblattgehänge Verbindung muss in der Höhe und Tiefe verstellbar sein. Laufrollen aus verschleiß- und geräuscharmem Polyamid mit gekapseltem Kugellager. Stufenlose Einstellung der Gegenrollen. Die unteren Türführungen müssen stufenlos einstellbar und ohne Demontage der Türblätter auswechselbar sein. Mechanische Fahrkorbtürverriegelung nach EN 81-20/21/50. Fahrkorbtürschürze über die gesamte Türbreite aus verzinktem Stahlblech entsprechend EN 81-20/21/50.
Aluminium Profil Schwelle mit max. 7 mm breiten Nuten, um ein Eindringen von Split, Kiesel oder anderem zu vermeiden, was zu Türstörungen führen könnte.
Bemusterung Fahrkorb- & Schachttüren
Vor Bestellung der Fahrkorb- und Schachttüren sowie der Zargen hat eine Bemusterung beim AG zu erfolgen.
Fahrkorbtürantrieb
Der Türantrieb ist als gleichstromgeregelter Zahnriemenantrieb ausgeführt. Der Öffnungs- und Schließvorgang erfolgt linear, Beschleunigung und Verzögerung müssen unabhängig voneinander über das Türsteuergerät einstellbar sein. Die Schließkraft der Türe darf maximal 150 N betragen und muss elektronisch überwacht werden. Zur Energieeinsparung muss der Türantrieb in der Lage sein in den Standby-Modus zu gehen. Die Kommunikation zur Steuerung ist mittels CANopen zu realisieren.
Ist zur Parametrierung und Bedienung (z.B. auslesen des Fehlerspeichers) ein separates Programmiergerät notwendig, ist dieses mitzuliefern, mit der Anlagennummer zu beschriften und dauerhaft zu hinterlegen.
Türdurchgangssicherung
Die Türdurchgangssicherung (Lichtgitter) ist gemäß EN 81-20/50 auszuführen. Je Zugang ist ein Infrarot-Lichtvorhang über die gesamte Türhöhe einzubauen. Das Lichtgitter muss mind. 154 Strahlen sowie eine einstellbare Überwachungshöhe aufweisen. Die Befestigung hat statisch zu erfolgen und darf nicht an den Türblättern vorgenommen werden.
Leistungsbeschreibung Fahrkorb- & Schachttüren
Leistungsbeschreibung Zubehör & Dokumentation Zubehör zur Aufzugsanlage
3 Notentriegelungsschlüssel 2 Schaltschrankschlüssel (falls Abweichend vom Notentriegelungsschlüssel)
3 Schlüssel je Schließzylinder Schaltpläne Kurzanleitung Steuerung Kurzanleitung Frequenzumrichter Betriebsanleitungen (u.a. Türsteuerung, Lastmessung, Notrufsystem etc.) Notbefreiungsanleitung allgemein, am Schaltschrank fest angebracht (auf Folie gedruckt oder laminiert)
Notbefreiungsanleitung anlagenspezifisch gem. TRBS 3121 (inkl. Fotos der realen Anlage oder gleichwertige Darstellungen)
Komplette Beschilderung gemäß Vorschrift
Der Schaltplan ist in den hierfür vorgesehenen Plantaschen innerhalb des Schaltschranks aufzubewahren. Sämtliche weiteren Anlagendokumente, die nicht im Schaltschrank untergebracht werden, sind geordnet in einem DIN A4 Ordner abzuheften und in einer entsprechend dimensionierten Kunststoffbox mit Klappdeckel, alternativ in einem wandmontierten Dokumentenhalter, unmittelbar an der Anlage zu deponieren.
Für 1 Stück Notentriegelungsschlüssel ist ein Ablagepunkt im Maschinenraum oder am Schaltschrank zu definieren und eindeutig zu kennzeichnen. Befindet sich der Schaltschrank in einem frei zugänglichen Raum (z.B. Treppenhaus), ist der Ablagepunkt innerhalb des Schaltschranks zu definieren und eindeutig zu kennzeichnen.
Hinweisschilder
Lieferung aller benötigten Hinweisschilder zur Erfüllung der EN 81-20/21/50.
An der Maschinenraumtür ist ein Hinweisschild "Aufzugs-Triebwerksraum", in schwarzer Schrift auf weißen Hintergrund und roten Rahmen anzubringen.
Abmeldung der demontierten Aufzugsanlage
Der AN hat im Zuge dieses Bauvorhaben die durch ihn demontierte Aufzugsanlage bei der zuvor zuständigen ZÜS Stelle abzumelden.
Prüfbuch und Dokumentation
Das Prüfbuch einer ZÜS ist vor Ort zu hinterlegen. Sollte eine Unterschrift des Betreibers erforderlich sein, ist diese vom Auftragnehmer einzuholen und das Prüfbuch anschließend an der Aufzugsanlage zu hinterlegen.
Der Notfallplan ist vom Auftragnehmer vor Ort in laminierter Ausführung auszuhängen bzw. bereitzustellen, sofern kein bauseitiger Schaukasten bzw. kein „schwarzes Brett“ zugänglich ist.
Es ist eine vollständige Kundendokumentation in in elektronischer Ausfertigung downloadbar per Cloud (z.B. OneDrive, Dropbox, Google Drive etc.) zu Verfügung zustellen, sollte dieses nicht möglich sein alternativ auf USB-Stick oder Flash-Speicher (z.B. SD-Karte) zu liefern. Eine Ausfertigung in einem DIN A4 Ordner ist auf Wunsch des Auftraggebers kostenneutral zu liefern.
Inhalt der Kundendokumentation:
Inhaltsangabe Beschreibung der Aufzugsanlage gem. EN 81-20/50 Mängelfreie ZÜS Prüfbericht: "Prüfung der technischer Unterlagen" "Prüfung vor Inbetriebnahme" (PVI) "Endabnahme" EG Konformitätserklärung DGUV V3 Messprotokoll Gefährdungsbeurteilung Bescheinigung zur Cybersicherheit gem. TRBS 1115-1 Elektrische Schaltpläne Baumusterprüfbescheinigungen der eingesetzten Sicherheitsbauteile Betriebsanleitung allgemein Betriebsanleitungen der Baugruppen Notbefreiungsanleitung allgemein Notbefreiungsanleitung anlagenspezifisch gem. TRBS 3121 Herstellerangaben für wiederkehrende Prüfungen Schmieranweisungen Instandhaltungsanweisung nach DIN EN 13015 Wartungs- und Bedienungsanleitungen Wartungsbücher (Betreiber und Wartungsfirma) Genehmigungszeichnungen (inkl. Anlagenzeichnung, Kabinenzeichnung & Tableauzeichnungen)
Bestätigung befähigte Person(en) (ehem. Aufzugswärter) Notfallplan
Leistungsbeschreibung Zubehör & Dokumentation
Leitfabrikate Die hier angegebenen Leitfabrikate sind nicht als Vorgabe zu verstehen. Diese dienen lediglich dazu den vom Bauherrn gewünschten Qualitätsstandard zu verdeutlichen. Es sind ausdrücklich frei am Markt erhältliche und für alle Wartungsunternehmen uneingeschränkt zugängliche Komponenten gefordert.
Steuerung:
NEW-Lift; Thor Engineering; Hydroware; Klinkhammer; Kollmorgen; KW Aufzugstechnik; Schneider LiSA; RST Elektronik
Bedientaster:
BS; DMG; Hunio; Kronenberg; KW Aufzugstechnik; NEW-Lift; Schaefer
TFT-Anzeigen:
BS; DMG; Hunio; KW Aufzugstechnik; NEW-Lift; Schaefer
Frequenzumrichter:
Brunner & Fecher; Danfoss; KW Aufzugstechnik; RST; Ziehl-Abegg
Antrieb:
LiftEquip; Montanari; Sassi; Wittur; Ziehl-Abegg
Tragseile:
Brugg; Gustav Wolf; Pfeiffer-Drako
Fangvorrichtung:
Cobianci; Dynatech; Schlosser; SLC; Wittur
Geschwindigkeitsbegrenzer:
Bode; Dynatech; Jungblut; LiftEquip; Wittur
Lastmesseinrichtung:
Henning; Miselect; Variotech; Vertima
Schachtkopierung:
Cedes; Elgo-Limax; Kübler; Variotech
Fahrkorbtürantrieb:
Fermator; Langer & Laumann; Siemens; Meiller; Wittur
Schachttüren:
Fermator; Meiller; Riedl; Wittur
Fahrkorbtüre(n):
Fermator; Meiller; Riedl; Wittur
Lichtgitter:
Cedes; Meiller; Memco; Strack
Notrufgerät inkl. IP-Gateway:
2N; Base; Behnke; SafeLine; Telegärtner
Leitfabrikate
Fabrikatsliste - Aufzug links Die vom Bieter (im Leistungsumfang des LV´s) geplanten und kalkulierten Fabrikate sind in die Fabrikatsliste einzutragen und werden im Auftragsfall verbindlich. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Es sind alle untenstehenden Angaben durch den Auftragnehmer mit Angebotsabgabe vollständig auszufüllen.
Für die verbauten Komponenten muss eine Ersatzteilebevorratung von ≥ 10 Jahren garantiert werden.
Steuerung:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Bedientaster:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
TFT-Anzeigen:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Frequenzumrichter:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Nennstrom: '..........' A / Maximalstrom: '.........' A
Antrieb:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Nennleistung: '..............................................' kW
Nennstrom: '..........' A / Maximalstrom: '.........' A
Tragseile:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Durchmesser: '............. mm' Anzahl: '................'
Fangvorrichtung:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Geschwindigkeitsbegrenzer:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Lastmesseinrichtung:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Schachtkopierung:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Schachttüren:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Fahrkorbtüre(n):
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Fahrkorbtürantrieb:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Lichtgitter:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Notrufwählgerät:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Notruf IP-Gateway:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Bausatz Aufzugsystem:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Fabrikatsliste - Aufzug links
Fabrikatsliste - Aufzug rechts Die vom Bieter (im Leistungsumfang des LV´s) geplanten und kalkulierten Fabrikate sind in die Fabrikatsliste einzutragen und werden im Auftragsfall verbindlich. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Es sind alle untenstehenden Angaben durch den Auftragnehmer mit Angebotsabgabe vollständig auszufüllen.
Für die verbauten Komponenten muss eine Ersatzteilebevorratung von ≥ 10 Jahren garantiert werden.
Steuerung:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Bedientaster:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
TFT-Anzeigen:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Frequenzumrichter:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Nennstrom: '..........' A / Maximalstrom: '.........' A
Antrieb:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Nennleistung: '..............................................' kW
Nennstrom: '..........' A / Maximalstrom: '.........' A
Tragseile:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Durchmesser: '............. mm' Anzahl: '................'
Fangvorrichtung:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Geschwindigkeitsbegrenzer:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Lastmesseinrichtung:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Schachtkopierung:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Schachttüren:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Fahrkorbtüre(n):
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Fahrkorbtürantrieb:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Lichtgitter:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Notrufwählgerät:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Notruf IP-Gateway:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Bausatz Aufzugsystem:
Fabrikat: '............................................................'
Typ: '...................................................................'
Fabrikatsliste - Aufzug rechts
10.10 Ersatzanlage - Aufzug links
10.10
Ersatzanlage - Aufzug links
10.20 Ersatzanlage - Aufzug rechts
10.20
Ersatzanlage - Aufzug rechts
20 Wartung & Notruf
20
Wartung & Notruf
Leistungsbeschreibung Wartungsvertrag Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt nach der ZÜS-Prüfung (PVI) und erfolgten Nutzungsübergang. Die Laufzeit wird auf 5 Jahre festgelegt und endet zum jeweiligen letzten Monatsende. Nach dieser Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag dann automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 90 Tage vor Vertragsablauf gekündigt wird.
Art der Wartung
Als Vorgabe gilt der Funktionswartungsvertrag / Standardwartungsvertrag nach DIN EN 13015. Die Wartung für die Aufzugsanlage ist von qualifiziertem, geschultem deutschsprachigem Personal durchzuführen.
Wartungsvertragsinhalte
Die Durchführung der Wartungsleistungen hat innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten des Auftragnehmers zu erfolgen. Der Beginn der Wartungsarbeiten ist, sofern vom Auftraggeber gewünscht, rechtzeitig, mindestens 2 Werktage vor Wartungsbeginn, beim Auftraggeber anzumelden. Das Ende der jeweiligen Wartung ist mittels digital übermitteltem Wartungsnachweis nachzuweisen, auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich mitzuteilen. Überprüfung der sicherheitsrelevanten mechanischen und elektrischen Bauteile, ausgenommen Fangprobe. Funktionsprüfung der Notrufeinrichtung. Visuelle Verschleißprüfung der Tragseile, des Reglerseils sowie der Hängekabel. Die zur fachgerechten Durchführung der Wartung erforderlichen Spezialwerkzeuge sowie notwendige Kleinteile, z.B. Putzhilfen, Reinigungsmittel, Besen oder vergleichbare Hilfsmittel, sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Regelmäßige Reinigungsarbeiten an den Anlagenteilen sowie im Maschinenraum, Rollenraum, auf der Fahrkorbdecke und in der Schachtgrube sind durchzuführen. Betriebsbedingte Verunreinigungen sind in besenreiner Qualität zu beseitigen. Kontrolle und Reinigung der Kontaktflächen an elektrischen Sicherheitskontakten und Schaltflächen. Prüfung der optischen und akustischen Anzeigeelemente im Maschinenraum, Rollenraum, den Beleuchtungseinrichtungen und an den Bedienelementen. Betriebsmäßiges Prüfen des Fahrverhaltens, der Haltegenauigkeit in den Stockwerken und das störungsfreie Öffnen und Schließen der Schacht- und Fahrkorbtüren. Einstellarbeiten bis zu 15 Minuten je Wartung sind Bestandteil der Wartungsleistung und im Festpreis enthalten. Der Austausch von Verschleiß- und Kleinteilen ist Bestandteil der Wartung. Hierzu zählen insbesondere Schmierstoffe, Sicherungen, Leuchtmittel, Dichtungen sowie vergleichbare Kleinteile. Die Kosten für einzelne Verschleiß- und Kleinteile sind bis zu einer Höhe von 50 € je Einzelteil im Wartungspreis enthalten. Übersteigen die Kosten eines Bauteils diese Grenze, ist vor Ausführung ein gesondertes Angebot vorzulegen und die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Handelt es sich bei der Aufzugsanlage um einen Gruppenaufzug, darf zu Wartungszwecken jeweils nur eine Aufzugsanlage außer Betrieb genommen werden. Sollten Arbeiten erforderlich sein, die eine gleichzeitige Außerbetriebnahme mehrerer Aufzugsanlagen erfordern, sind diese Arbeiten vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen und gegebenenfalls außerhalb der regulären Arbeitszeit kostenneutral durchzuführen. Die Wartungsleistungen sind ohne unnötige zeitliche Unterbrechungen zu erbringen. Sind Softwareaktualisierungen der Komponenten nötig, sind diese kostenneutral im Zuge der Wartung durchzuführen.
Begriffsdefinitionen
Inspektion ist das Feststellen des Ist-Zustandes durch Prüfungen und Messungen.
Wartung ist das Bewahren des Soll-Zustandes durch Pflege, Reinigen, Schmierung, Justierung, Nachstellen sowie den Austausch von Verschleißteilen.
Instandsetzung ist die Wiederherstellung des Soll-Zustandes durch Reparatur oder Austausch von Bauteilen und ist nicht Bestandteil der Standardwartung.
Dokumentation der Wartungsleistungen
Die Dokumentation sämtlicher Wartungs-, Störungs- und Reparaturleistungen ist vor Ort an der jeweiligen Aufzugsanlage in einer vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Arbeits-/Wartungskarte, einem Betriebsheft oder einem gleichwertigen Dokumentationsmedium zu führen.
Jede Tätigkeit an der Aufzugsanlage, insbesondere Wartungen, Funktionsprüfungen, Einstellarbeiten, Störungen, Personenbefreiungen sowie Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, ist unmittelbar vor Ort und handschriftlich vollständig und ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Die Dokumentation hat mindestens Angaben zu Datum, Art und Umfang der Tätigkeit, festgestellten Mängeln sowie Name oder Kennzeichen des ausführenden Monteurs zu enthalten und ist fortlaufend zu führen.
Ausführung
Die Wartungsleistung ist während der betriebsüblichen Arbeitszeiten des AN auszuführen. Der Wartungsbeginn/Ende sowohl auch die Unterbrechung der Arbeiten sind wie im Absatz 3 (Wartungsvertragsinhalte) beschrieben vom AN einzuhalten. Die veranschlagten Wartungsintervalle sind mit einer max. Abweichung von +/- 2 Wochen einzuhalten.
Leistungsgrenzen und Vergütung
Zuschläge für Sonn- und Feiertage, Überstunden, Personalnebenkosten sowie Anrechnung von Erschwernis-, und Schmutzzulagen können dem AG nicht in Rechnung gestellt werden.
Sollen Arbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des AG erfolgen so können dem AG vom AN Zuschläge für Sonn- Feiertag und Überzeitzuschläge separat in Rechnung gestellt werden.
Zusätzliche Aufwendungen für die An-/Abreisekosten gegebenenfalls auch die Übernachtungskosten sind dem AG nicht anrechenbar und sind vom AN zu tragen. Sollte die beauftragte Wartungsleistung durch Auftragnehmer verschulden nicht vollständig bis Jahresende ausgeführt sein, so wird eine Leistungsminderung in Form eines anteilmäßigen Pauschalbetrages einbehalten.
Pflichten des Auftragnehmers
Aufzugskomponenten, die in Verbindung dieses Vertrages getauscht werden, entsorgt der AN kostenlos. Der AN verpflichtet sich sämtliche Öl-, Schmier-, und Gleitstoffe ordnungsgemäß an der Aufzugsanlage aufzubewahren. Regelmäßige Entleerung der Ölauffangbehälter in der Schachtgrube mit fachgerechter Entsorgung des Altmaterials.
Bei Auftreten von Verschleißerscheinungen oder bei Erkennbarkeit von Reparaturen an der Aufzugsanlage, ist dem AG ein zeitnahes Angebot zu erstellen. Die Wirtschaftlichkeit steht bei jedem Angebot im Vordergrund.
Eingesetztes Personal des AN muss deutschsprachig, qualifiziert und regelmäßig geschult werden. Außerdem ist es Voraussetzung, dass jeder Servicemonteur eine persönliche Schutzausrüstung bei sich trägt und fachgerecht anwendet. Die Unfallverhütungsvorschriften müssen beachtet werden.
Die Vertragsleistung wird zwischen dem AG und dem AN geschlossen. Eine Vergabe der Leistungen an einen Nachunternehmer ist nur mit Einwilligung der AG möglich.
Die verwendeten Ersatzteile und Aufzugskomponenten entsprechen dem Stand der Technik und besitzen eine gültige Zulassung und Baumusterprüfbescheinigung.
Bei Änderung der Vorschriften zur Wartung von Aufzugsanlagen, verpflichtet sich der AN die Neuerungen der Vorschriften dem AG zeitnah mittzuteilen.
Sollte durch Nutzungsänderung der Aufzugsanlage, wie z. B. Erhöhung der Fahrtenzahl, eine Veränderung der Wartungsintervalle zur Vorsorge der Anlagenbereitschaft ratsam sein, so ist dies dem AG schriftlich vorzulegen. Verfügt die vorhandene Steuerung über einen Fahrtenzahler dient dieser als Vorlage zur Erkennbarkeit der Änderung.
Pflichten des Auftraggebers
Der AG stellt keine Arbeitskräfte zur Verfügung. Die Pflichten des Auftragsnehmers, bleiben hiervon unberührt.
Zur Durchführung der Vertragsleistungen stellt der AG kostenlos die vorhandenen Einrichtungen, die Versorgungsanschlüsse und die benötigten Betriebsstoffe, Strom, Wasser, und deren Zugang zur Verfügung.
Vom AG freizuhalten sind die Zugänge in den Maschinenraum und allen Stockwerkshaltestellen. Außerdem dürfen vom AG keine betriebsfremden Gegenstände im Maschinenraum gelagert oder deponiert werden.
Für eine ausreichende Beleuchtung am Zugang, vor dem Maschinenraum und im Maschinenraum hat der AG Sorge zu tragen. Außerdem stellt der AG einen sicheren und
unfallfreien Zugang zu allen Anlageorten.
Änderungen und Ergänzungen
Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Wird der Vertrag in seiner ursprünglichen Form abgeändert, so behält der unveränderte Teil weiterhin seine Gültigkeit.
Ergeben sich an einer Aufzugsanlage wesentliche Änderungen, beispielsweise durch Änderung der Nutzung oder der technischen Ausstattung, kann von Auftragnehmer oder Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des Vertrages verlangt werden.
Unstimmigkeiten
Sollte es bei den Vertragspartnern zu Streitigkeiten kommen gilt hierzu deutsches Recht (BGB). Im Streitfall ist der AN nicht berechtigt seine Leistungen aus dem bestehenden Vertrag zu vernachlässigen. Bei Zahlungsverzug des AG ist der AN berechtigt die Leistungen einzuschränken bzw. auszusetzen.
Gewährleistung
Für Gewährleistungsansprüche gilt die Verjährungsfrist, die sich nach den Leistungsmerkmalen aus dem bestehenden Wartungsvertrag richtet. Hier gilt das BGB § 634a beginnend mit der jeweiligen Leistung.
Haftbarkeit
Tritt durch ein Eigenverschulden des AN der Aufzugsanlage bei Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Personenbefreiungen oder Störungsbeseitigungen ein Schaden auf, so verpflichtet sich der AN alle betreffenden Kosten zur Behebung seines verursachten Schadens selbstständig zu tragen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche leistet der AN nur, wenn Ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Die zu ersetzenden Komponenten müssen mindestens gleichwertig oder besser als die beschädigte Aufzugskomponente sein. Dies kann gegebenenfalls durch einen freien Sachverständigen geprüft werden. Die Kosten sind von AN zutragen.
Die Kosten sind beim nachweislichen Verschulden von der entsprechenden Vertragspartei zu tragen.
Der AN verpflichtet sich, auf Verlangen des AG, eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR je Schadenfall nachzuweisen.
Außerordentliche Kündigung des Vertrages
Die fristlose Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn: Die Aufzugsanlage im Zuge einer Modernisierung durch einen Dritten umgebaut wird.
Die Aufzugsanlage stillgelegt oder ausgebaut wird. Wenn der AN seine Vertragspflichten vernachlässigt oder gar mehrmals nicht einhält.
Aufgrund steigender Ausfallzeiten der Aufzugsanlage die zurückzuführen sind auf mangelnde Wartungsleistungen oder unqualifiziertes Fachpersonal.
Diebstahl oder Bruch des Vertrauensverhältnisses
Bei Insolvenz oder Änderung der Rechtsverhältnisse des Unternehmens.
Rechnungsstellung
Im Vertragspreis sind alle Kosten für Löhne und Gehälter einschließlich aller dazugehörenden Nebenkosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beinhaltet.
Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus für den vertraglich vereinbarten Wartungszeitraum. Im ersten Vertragsjahr erfolgt die Abrechnung anteilig. Das Zahlungsziel beträgt 30 Kalendertage nach Zugang einer prüfbaren Rechnung.
Leistungsbeschreibung Wartungsvertrag
Leistungsbeschreibung Notrufvertrag Vertragsart
Notruf und Bereitschaft gemäß EN 81-28 und TRBS 3121.
Der Vertrag sieht vor den Aufzug auf eine 24 Stunden besetzte Bereitschaftsstelle des AN aufzuschalten. In der Pauschale müssen sämtliche Kosten, alle anfallenden Nebenkosten (inkl. Telefon- und aller Anschlussgebühren für GSM) berücksichtigt werden.
Die Kosten für die Befreiung von eingeschlossenen Personen werden gesondert vergütet.
Sollte ein Personeneinschluss vorliegen, ist zu gewährleisten, dass der Hilfeleistende innerhalb von 60 Minuten (unter normalen Witterungs- und Verkehrsverhältnissen) nach Eingang der Störmeldung an der Anlage eintrifft, um die Personenbefreiung einzuleiten.
Der AG ist in Kenntnis zu setzen über den Eingang, die Ursache, die Behebung, mit oder ohne Personeneinschluss einer Störungsmeldung.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der ZÜS-Prüfung (PVI). Die Laufzeit wird auf 5 Jahre festgelegt und endet zum jeweiligen Monatsende. Nach dieser Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag dann automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 90 Tage vor Vertragsablauf gekündigt wird.
Änderungen und Ergänzungen
Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Wird der Vertrag in seiner ursprünglichen Form abgeändert, so behält der unveränderte Teil weiterhin seine Gültigkeit.
Ergeben sich an einer Aufzugsanlage wesentliche Änderungen, beispielsweise durch Änderung der Nutzung oder der technischen Ausstattung, kann von Auftragnehmer oder Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des Vertrages verlangt werden.
Unstimmigkeiten
Sollte es zwischen den Vertragspartnern zu Streitigkeiten kommen, gilt deutsches Recht nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Im Streitfall ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, seine Leistungen aus dem bestehenden Vertrag zu vernachlässigen oder einzustellen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung einzuschränken oder auszusetzen.
Außerordentliche Kündigung des Vertrages
Die fristlose Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn: Die Aufzugsanlage im Zuge einer Modernisierung durch einen Dritten umgebaut wird.
Die Aufzugsanlage stillgelegt oder ausgebaut wird. Wenn der AN seine Vertragspflichten vernachlässigt oder gar mehrmals nicht einhält.
Aufgrund steigender Ausfallzeiten der Aufzugsanlage die zurückzuführen sind auf mangelnde Wartungsleistungen oder unqualifiziertes Fachpersonal.
Diebstahl oder Bruch des Vertrauensverhältnisses
Bei Insolvenz oder Änderung der Rechtsverhältnisse des Unternehmens.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsbeginn anteilig für das laufende Kalenderjahr. In den Folgejahren erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zu Jahresbeginn im Voraus für das jeweilige Kalenderjahr. Das Zahlungsziel sind 30 Kalendertage nach Zugang einer prüfbaren Rechnung.
Leistungsbeschreibung Notrufvertrag
Stundenverrechnungssätze nach der Bauphase Sämtliche Nebenkosten (z.B. Auslösung, Verpflegungsmehraufwand oder vergleichbare Zusatzaufwendungen) sind in den angebotenen Stundenverrechnungssätze einzukalkulieren.
Alle vorgesehenen Stundenverrechnungssätze sind vollständig auszufüllen. Sofern ein Bieter keine Helfer beschäftigt, sind an deren Stelle die Verrechnungssätze für Facharbeiter einzutragen.
Bietet ein Bieter keine gesonderte Anfahrtpauschale an, ist ein durchschnittlicher Betrag für Fahrkosten als Anfahrkosten auszuweisen.
Stundenverrechnungssatz Helfer '.........................................' / je Stunde
Stundenverrechnungssatz Facharbeiter '.........................................' / je Stunde
Stundenverrechnungssatz Meister '.........................................' / je Stunde
Anfahrtspauschale '.........................................' / je Einsatz
Notdienstpauschale '.........................................' / je Einsatz
Die aktuellen Stundenverrechnungssätze des Auftragnehmers sind dem Leistungsverzeichnis beizulegen.
Störungsbeseitigung im laufenden Betrieb
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Eingang einer Störungsmeldung während der regulären Arbeitszeit innerhalb von 6 Stunden mit der Störungsbehebung an der Aufzugsanlage zu beginnen. Sofern ein unmittelbarer Beginn der Arbeiten nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, hat frühzeitig eine Abstimmung mit dem Auftraggeber über das weitere Vorgehen zu erfolgen.
Außerhalb der regulären Arbeitszeit hat der Auftragnehmer unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen.
Die Leistungen sind kostenpflichtig, sofern die Ursache der Störung nicht im Rahmen der Gewährleistung oder eines vereinbarten Leistungsumfangs kostenfrei zu beheben ist.
Stundenverrechnungssätze nach der Bauphase
20.10 Güglinger Str. 10 - Aufzug links
20.10
Güglinger Str. 10 - Aufzug links
20.20 Güglinger Str. 10 - Aufzug rechts
20.20
Güglinger Str. 10 - Aufzug rechts