Erd - und Tiefbauarbeiten
Elz , Freibadparkplatz
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Vorbemerkung / Vertragstext 1 Ausführungsort:          Freibadparkplatz der Gemeinde Elz, Sandweg Projektleitung:             Bauamt der Gemeinde Elz                                                                             Herr Dipl. Ing. Torsten Wahler Geplanter Start:          15. Dezember 2025 Geplantes Ende:         31. März 2026 Anlagen:                                          Bauantrag                                                                             Leistungsverzeichnis                                                                             Pläne Die Gemeinde Elz beabsichtigt einen Teil des Parkplatzes beim Elzer Freibad zu überdachen. Die Überdachung soll der Beschattung der Parkplätze dienen und so dem wilden Parken zwischen den Baumreihen entgegenwirken. Die Überdachung soll als verzinkte Stahlkonstruktion auf Einzelfundamenten erstellt werden. Die Dachfläche des Pultdaches erhält eine Eindeckung aus Trapez-Blechen, welche auf verzinkten Pfetten aufgelagert werden. Die Stützenabstände der einzelnen Stahlrahmen wurden so gewählt, dass die vorhandenen Alleebäume und deren Wurzelwerk möglichst nicht beschädigt werden. Um auch die Kronen der Bäume nicht zu beeinträchtigen, wird die Dacheindeckung auf der Nordseite entlang des Sandwegs zurückgenommen. Die Entwässerung erfolgt über eine vorgehängte Dachrinne und Fallrohre und wird in ein benachbartes Gehölz abgeleitet. Die gesamte Konstruktion wird dem vorhandenen natürlichen Geländeverlauf angepasst mit einem Quer- und Längsgefälle von jeweils etwa 2,5%. Talseitig werden Fertigteilwinkelelemente (Höhen bis 1,55 m) zur Böschungssicherung angeordnet. Die Tragwerksplanung ist inklusive aller erforderlichen Ausführungsplänen als Leistung mit angefragt. Der Auftragnehmer hat sich vor Ort von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu informieren, spätere Einwände werden nicht berücksichtigt. Bedenken gegen die geplante (ganz oder teilweise) Ausführung sind bei der Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen, ansonsten folgt automatisch die Anerkennung durch den Auftragnehmer; spätere Forderungen werden dann nicht mehr anerkannt. Die kompletten technischen Bearbeitungen für alle Gewerke, einschließlich prüffähiger Bewehrungs-, Konstruktions-, Ausführungs- und Detailpläne, sowie allen sonstigen erforderlichen Unterlagen sind einzukalkulieren. Dem LV ist bereits beigefügt: BauantragPlänesonstige Vertragsbestandteile Der Bauantrag gilt voll inhaltlich als Bestandteil des LV und des abzuschließenden Bauvertrages und ist entsprechend mit allen Bedingungen und Auflagen umzusetzen. Die Gewährleistung für alle Gewerke beträgt 4 Jahre gemäß VOB Teil B Die Bauleistungen können nicht bis ins letzte Detail beschrieben bzw. in den Planunterlagen eingetragen werden, jedoch ist die Ausführung nach den neuesten technischen Bestimmungen, Hersteller- sowie aller sonstigen landesspezifischen Vorschriften, bzw. nach den anerkannten Regeln der Technik vorzunehmen. Die Gesamtmaßnahme ist für den geplanten Verwendungszweck gebrauchsfertig unter Beachtung aller Auflagen, Vorschriften, Bestimmungen etc. fachgerecht herzustellen. Die gesamten Bauleistungen sind gemäß den einschlägigen Richtlinien, DIN und sonstigen Vorschriften, behördlichen Auflagen, Landesbauordnung, Arbeitsstättenverordnungen usw. auszuführen. Etwaige, zusätzliche und nicht durch das Leistungsverzeichnis abgedeckte Lieferungen und Leistungen sind sofort nach bekannt werden durch den Auftragnehmer mit den zuständigen Stellen der Gemeinde Elz bzw. der Bauleitung abzuklären. Sollten hierdurch Mehrkosten entstehen, so sind diese vom Auftragnehmer umgehend begründet und detailliert, nach Absprache, schriftlich in Form eines Nachtragsangebotes vorzulegen. Sie müssen durch den Auftraggeber ausdrücklich freigegeben werden. Spätere Forderungen werden nicht mehr anerkannt. Die gesamte Baumaßnahme ist entsprechend den beigefügten Planunterlagen, den Bauantragsunterlagen, dem Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen und Baubeschreibung auszuführen. Dem Angebot liegen die allgemeinen Vorschriften der Verdingungsverordnung für Bauleistungen (VOB) der neuesten Fassung zugrunde. (Es gilt die VOB, Teil B + C, neueste Fassung) Die Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen sind in vollem Umfang zu beachten. Die Arbeiten sind nach geltenden Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft auszuführen. Bau- und Fachbauleitung sind vom Generalunternehmer zu erbringen und einzukalkulieren. Alle erforderlichen Abnahmen sind vom Generalunternehmer rechtzeitig zu beantragen und einzuholen, einschließlich der Beseitigung von festgestellten Mängeln etc. Ein uneingeschränkter Betriebsablauf für die Dauer der Bauleistungen muss gewährleistet sein. Vor Abgabe des Angebotes hat der Unternehmer die Örtlichkeiten einzusehen und sich über Art, Umfang und Abwicklung der Maßnahme zu informieren. Schwierigkeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Bauleitung setzt ebenfalls voraus, dass sich der Auftragnehmer vor Abgabe seines Angebotes, sowie vor Festsetzung der Liefer- und Ausführungsfristen, über die Möglichkeiten der Arbeitsdurchführung, Zufahrten, Bau- und Lagerplätze, Kran-Aufstellflächen, allgemeine bautechnische Risiken, mit der Ausführung ebenfalls verbundenen außerordentlichen Erschwernisse, Baukonstruktionen usw. umfassend und detailliert orientiert hat und seine Angebotspreise, sowie die Liefer- und Ausführungsfristen dementsprechend festsetzt. Eventuelle Schwierigkeiten und erforderliche Schutzmaßnahmen z.B. an der bestehenden Baumallee, Außenflächen, etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Spätere Forderungen werden nicht mehr berücksichtigt. Der gesamte Bauablauf, die Baustelleneinrichtung, eventuell erforderliche Lager- und Kranaufstellflächen etc. sind mit der Bauleitung bzw. mit dem zuständigen Leiter im Bauamt Elz festzulegen. Vom Generalunternehmer beanspruchte Flächen/Bereiche sind nach Beendigung der Arbeiten in den Urzustand auf seine Kosten zurückzuversetzen. Vor Aufnahme der Arbeiten hat der Unternehmer bei den zuständigen Stellen Erkundigungen über den Verlauf von Versorgungsleitungen wie Gas, Abwasser, Strom, Telefon u.a. einzuholen, um Betriebsstörungen jeglicher Art zu vermeiden. Mehr- und Minderleistungen berechtigen nicht zu irgendwelchen Schadensersatzansprüchen. Tagelohnarbeiten werden nur dann anerkannt, wenn diese vorher von der Bauleitung genehmigt worden sind. In diesem Falle sind die Tagesberichte als PDF-Datei täglich zur Unterschrift bei der Bauleitung vorzulegen. Treten Änderungen auf oder müssen Arbeiten abweichend vom Vertrag ausgeführt werden, so sind unaufgefordert vor Aufnahme dieser Arbeiten entsprechende Zusatzangebote vorzulegen, damit die zusätzlichen Arbeiten in einem Nachtragsangebot festgelegt werden können. Durch die Angebotsabgabe entsteht kein Anspruch auf Übertragung der Arbeiten oder Gewährung einer Entschädigung. Der Bauherr behält sich das Recht vor, die Arbeiten nach eigenem und freiem Ermessen zu vergeben und eventuell einzelne Positionen/Titel des Angebotes zu streichen bzw. anderweitig zu vergeben. Die Baustelle ist jederzeit in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand zu halten und nach Fertigstellung „besenrein“ zu übergeben. Die Kosten für sämtliche Aufräum- und Reinigungsarbeiten trägt der Auftragnehmer. Bei Nichteinhaltung ist der Auftraggeber berechtigt, die von ihm veranlassten Reinigungskosten vom Rechnungsbetrag in Abzug zu bringen. Der Unternehmer hat auf seine Kosten die gesamte Überwachung der Arbeiten vorzunehmen, auch in Abstimmung mit anderen Unternehmern. Für alle Unfälle und Schäden, die auf Missachtung dieser Anweisung zurückzuführen sind, haftet der Unternehmer dem Auftraggeber und Dritten. Eine Ausfertigung aller Berechnungen und Zeichnungen auf Datenträgern sind der Gemeinde Elz zur Verfügung zu stellen. Generell sind die Nebenkosten für Pläne, Kopien, Lichtpausen, Datenträger usw. mit einzukalkulieren. Der Generalunternehmer hat das Objekt während der Bauzeit ausreichend zu versichern. Grundsätzlich ist für alle Gewerke die Ausführungs- und Detailplanung, Gestaltung, Profil- und Materialwahl etc. in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Sachbearbeiter im Bauamt der Gemeinde Elz vorzunehmen und muss durch diese ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. Die gesamten Baumaßnahmen sind schnellstmöglich unter Berücksichtigung der geringsten Belastungen (Staub, Lärm, etc.) durchzuführen. Der Bauantrag/Baugenehmigung wird Bestandteil des Bauvertrages und ist bei der Durchführung der Baumaßnahme mit allen Auflagen, Vorschriften usw. anzuwenden. Grundlage für die Angebotsabgabe sind die nachfolgenden Unterlagen: LeistungsverzeichnisBauzeichnungensonstige Vertragsbestandteile Alle vorgenannten Unterlagen müssen insgesamt inhaltlich übernommen und bei der Kalkulation komplett berücksichtigt werden. Gerichtsstand ist das jeweils zuständige Gericht am Standort des AG Weitere Ausführungsdetails: Der Baustelleneinrichtungsplatz wird mit dem Bauamt vor Ort abgestimmt und festgelegt WC-Nutzungen über Miettoiletten durch Auftragnehmer Baustromanschluss erfolgt durch Auftragnehmer Bauwasseranschluss erfolgt durch Auftragnehmer Baubeschreibung: Das Carport soll als verzinkte Stahlkonstruktion (Pultdach) in den nachfolgenden Abmessungen erstellt werden: Länge:        59,20 m Höhe First 4,61 m Höhe Traufe 3,50 m Durchfahrtshöhe mind. 2,80 m an der niedrigsten Stelle Fundamente aus Stahlbeton (Einzel- und Streifenfundamente) Für die Dacheindeckung sollen Trapezbleche zur Ausführung kommen. Die Dachentwässerung erfolgt über Dachrinnen und Fallrohre Hinweise: Vollständigkeit des Angebotes Das Leistungsverzeichnis ist vollständig anzubieten. Alle Positionen sind grundsätzlich zu bepreisen. Ansprechpartner Herr Dipl. Ing. Torsten Wahler, Bauamt Elz Von der Baubeschreibung und den Vorbemerkungen Kenntnis genommen und anerkannt: ......................................, den.................' .............................................................................' Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Vorbemerkung / Vertragstext 1
Vorbemerkung / Vertragstext 2 Ergänzende zusätzliche Vertragsbedingungen 1. Nachtragsangebote Der Auftragnehmer hat auch im Angebot nicht vorgesehene Leistungen zu übernehmen, wenn dies für die Bauausführung zweckmäßig ist und ihre Trennung von den übrigen Leistungen nicht möglich ist. Werden Leistungen notwendig oder angeordnet, die nicht in dieser Form absehbar waren und im Angebot vorgesehen sind, so müssen deren Preise vor Beginn der Arbeiten vereinbart werden. Nachtragsangebote oder Preise für zusätzliche oder veränderte Leistungen sind auf der Grundlage der Preisermittlung für das Hauptangebot zu bilden (§ 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B). Als Preistyp wird ein Selbstkostenpreis nach 8, 13 VO PRNr. 1/72 vereinbart. Liegt der vereinbarte Preis darunter, berechtigt dies nicht zu einem höheren Preis. Soweit einzelne Leistungen des innerhalb jeweiligen Titels nicht ausgeschrieben sind, hat die Bauleitung das Recht, entsprechende Positionen anderer Titel heranzuziehen. Es gelten in jedem Falle die Vertragsgrundlagen des Hauptangebotes. Sollten die Ausschreibungsunterlagen bereits vor Angebotsabgabe fehlerhaft oder unvollständig sein, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. 2. Lohn- und Preisänderungen Die Angebotspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme. Materialpreiserhöhungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. 3. Lohnzuschläge Wenn auf Anordnung der örtlichen Bauleitung ausnahmsweise Arbeiten an Sonn- und Feiertagen oder zu Nachtzeiten ausgeführt werden müssen, so werden dem Unternehmer außer den vereinbarten Preisen, die den Arbeitern zustehen, tarifliche Sondervergütungen in ihrem wirklichem Anfall mit einem angemessenen Zuschlag für lohngebundene Kosten zusätzlich Umsatzsteuer vergütet. Ein Zuschlag für Gewinn oder das Vorhalten der Geräte kommt nicht in Frage, da dieser Zuschlag in den Einheitspreisen eingerechnet ist. Die zusätzliche, aus arbeitstechnischen Gründen erforderliche Baustellenbeleuchtung wird in solchen Fällen vergütet. 4. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung der Bauleitung durchgeführt werden. Die Anordnung und der Umfang der Arbeiten muss im Bautagebuch schriftlich festgehalten werden. Stundenlohnzettel sind spätestens an dem der Leistung folgenden Tag zur Anerkennung vorzulegen. Grundlage für die Preise von Stundenlohnarbeiten sind die im Leistungsverzeichnis eingesetzten Verrechnungssätze. Mit diesen Sätzen sind sämtliche Lohnnebenkosten und die in § 15 Ziff. 2 VOB/B genannten Aufwendungen abgegolten. Lohnzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten werden in ihrem wirklichen Anfall vergütet. 5. Einheitspreise im Leistungsverzeichnis In den Einheitspreisen ist die Lieferung sämtlicher Baustoffe, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, frei Verwendungsstelle inbegriffen. Der Unternehmer hat die eingebauten Materialien ohne besondere Aufforderung durch Wiegekarten und Wiegescheine nachzuweisen, sofern dies für die ordnungsgemäße Abrechnung erforderlich ist. Die eingebauten Schüttgüter sind durch ein Soll-Ist-Vergleich nachzuweisen. Alle Wegegelder, Auslösungen, Schmutz- und sonstige Zulagen sind mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten, ebenso sämtliche Nebenarbeiten, die zur sachgemäßen Durchführung der geforderten Leistungen notwendig sind. 6. Streitigkeiten (DIN 1961 §18) Vor Inanspruchnahme des Rechtsweges - sei es bei ordentlichem Gericht, sei es bei einem zu vereinbarenden Schiedsgericht - soll eine gütliche Regelung durch die Beteiligten unter Hinzuziehung der Fachbehörde herbeigeführt werden. Kann zwischen den Vertragspartnern auch dann keine Einigung erzielt werden, so ernennt jeder Vertragspartner einen Sachverständiger/Gutachter. Die beiden Sachverständiger/Gutachter habeneine Einigung zu suchen und einen entsprechenden gemeinsamen Einigungsvorschlag vorzulegen. Einigen sich auch diese nicht oder wird deren Vorschlag von einem Vertragspartner abgelehnt, so sind die ordentlichen Gerichte um Entscheid anzurufen. 7. Erfüllungsort Erfüllungsort der Baumaßnahme ist Elz. 8. Ausführungsunterlagen Als Ausführungsunterlagen gelten die von der Bauleitung übergebenen Pläne, Leistungsverzeichnisse, sowie die Angaben der örtlichen Bauleitung und die maßgebenden Vorschriften und Bedingungen. Die Absteckungen der einzelnen Baumaßnahmen sind anhand der Absteckpläne von dem Auftragnehmer auszuführen und mit der Bauleitung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat alle hierzu erforderlichen Geräte, Instrumente, Werkzeuge, Materialien und Hilfskräfte kostenlos zur Verfügung zu stellen. 9. Ausführungsfristen Ergänzend zu den "Besonderen Vertragsbedingungen" Punkt 1 bis 4 gilt: Zu Beginn der Bauarbeiten ist der Bauleitung ein Bauzeitenplan vorzulegen. Die darin angegebenen Termine sind einzuhalten. Die einzelnen Bauabschnitte müssen auf dem Plan erkennbar sein. Die tatsächlichen Ausführungsfristen sind regelmäßig in dem Plan einzutragen. 10. Behinderung der Ausführung Die Baumaßnahmen sind nach Angabe der Bauleitung und koordiniert mit anderen Auftragnehmern, falls erforderlich auch abschnittsweise auszuführen. Eventuell notwendige Behinderungen oder Arbeitsunterbrechungen durch andere Auftragnehmer berechtigen nicht zu Mehrforderungen. 11. Baudurchführung Vor Beginn der Arbeiten hat der Unternehmer sich über die Lage vorhandener Versorgungsleitungen im Boden zu unterrichten und Pläne von den zuständigen Stellen anzufordern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitseinsatz durch eine ausreichende Anzahl von Bauarbeitern und den erforderlichen Maschinen und Geräten sicherzustellen. Eine Veränderung des Arbeitseinsatzes ist der örtlichen Bauleitung bekannt zugeben und zu begründen. Der Auftragnehmer hat einen qualifizierten Bauführer zu benennen, der mit den erforderlichen Vollmachten ausgestattet ist, überwiegend auf der Baustelle verbleibt und für die Führung der Baustelle geeignet ist. Eine Auswechslung bedarf der Zustimmung der Bauleitung. Bei Nichteignung des Bauführers oder mangelnder Zusammenarbeit zwischen Bauführer und Bauleitung muss der Bauführer auf Verlangen des Auftraggebers ausgewechselt werden. Der Auftragnehmer ist allein für die rechtzeitigen Materiallieferungen verantwortlich. Während der gesamten Bauzeit ist vom Bauführer ein Bautagebuch zuführen. Darin sind Angaben über die Art und Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte, Maschinen und Geräte, sowie über die geleisteten Bauarbeiten (Vergleich mit Bauzeitenplan) aufzuführen, außerdem sind die Baustellenbesuche durch die Bauleitung, den Auftraggeber, sowie alle Vorkommnisse, Vereinbarungen und Anordnungen festzuhalten. Das Bautagebuch ist von der Bauleitung gegenzuzeichnen. Die entsprechende Vorlage hat vom Auftragnehmer unaufgefordert bei jedem Baustellenbesuch der Bauleitung zu erfolgen. 12. Haftung und Garantie Amtliche Markierungssteine (Grenzsteine etc.) müssen vom Auftragnehmer, soweit nicht vermeidbar, für die Ausführung der Bauarbeiten, vor Beschädigung oder Verlust geschützt werden. Der Auftragnehmer ist hierfür voll verantwortlich und hat nach Beendigung der Baumaßnahme den Nachweis für die Unversehrtheit der Markierungssteine zu erbringen. Bei Verstoß wird die Wiederherstellung der Markierung auf Kosten des Auftragnehmers von amtlicher Seite durchgeführt. 13. Abrechnungen Einsprüche seitens des Auftragnehmers müssen durch ein neutrales Gutachten gestützt sein. Tagelohnarbeiten bedürfen einer vorherigen Genehmigung der Bauleitung. 14. Abnahmen Zwischenabnahmen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer bei der Bauleitung zu beantragen: 15. Fertigstellung der Leistung Die Fertigstellung der Leistung muss schriftlich beim AG angezeigt werden. Von der Baubeschreibung und den Vorbemerkungen Kenntnis genommen und anerkannt: Von der Baubeschreibung und den Vorbemerkungen Kenntnis genommen und anerkannt: ......................................, den.................' .............................................................................' Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Vorbemerkung / Vertragstext 2
Vorbemerkung / Vertragstext 3 1.1 Baustellensicherung Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen erwachsenen unmittelbaren und mittelbaren Schäden und verpflichtet sich, dem Auftraggeber von allen, gegen diesen etwa erhobenen Ansprüchen, die auf ungenügender Sicherung der Baustelle beruhen, in vollem Umfang freizuhalten. Den Auftraggeber trifft im Verhältnis zu dem Auftragnehmer keinerlei eigene Sicherungspflicht 1.2 Verantwortung für die Abnahme und Lagerung Der Auftragnehmer übernimmt allein die Verantwortung für die sichere Lagerung seiner Baumaschinen und Geräte, Hilfs- und Betriebsstoffe, sowie aller zum Einbau bestimmten Stoffe/Materialien bis zur Abnahme. Arbeits- und Lagerplätze an der Baustelle werden insoweit unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn sie sich im Besitz des Auftraggebers befinden und von ihm nicht selbst gebraucht werden. Weitere Arbeits- und Lagerplätze, Anschlüsse usw. hat der Auftragnehmer auf seine Kosten zu beschaffen und die Genehmigung zur Benutzung und Überschreitung von Grundstücken vom Grundeigentümer selbst zu holen. Falls keine gegenteiligen Vereinbarungen getroffen werden, hat der Auftragnehmer an sämtlichen, nicht durch den Bau veränderten Grundstücksflächen den früheren Zustand wieder herzustellen. Falls der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen den Eigentümern beanspruchter Grundstücke gegenüber nicht nachkommt, kann der Auftraggeber nach erfolgloser Mahnung und Nachfristsetzung berechtigte Forderungen auf Kosten des Auftragnehmers unmittelbar befriedigen. 2.1 Überwachung und Ausführung Für die Überwachung und Ausführung des Bauvorhabens muss sachkundiges Personal eingesetzt werden. Die vom Bauherrn beauftragten Rohrleitungsbauunternehmen müssen die für die Bauausführung erforderliche Befähigung besitzen. Der Nachweis der Befähigung nach VOB/A § 8 gilt als erbracht, wenn das Rohrleitungsbauunternehmen eine DVGW-Bescheinigung gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301 in der entsprechenden Gruppe besitzt. 2.2 Materialentsorgung Material muss grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden. Sofern nichts anderes vereinbart, sind sämtliche Entsorgungsgebühren in die jeweiligen Positionen einzurechnen. 3 Anerkennung der Vorbemerkungen Der Auftragnehmer bekundet mit seiner Unterschrift, dass er sich über die Verhältnisse in der Örtlichkeit orientiert, sowie die Baupläne eingesehen hat. Wenn im Rechnungsjahr der Fertigstellung die Schlussrechnung nicht vorgelegt wird (VOB, Teil B, § 14 Abs. 3), muss der Auftragnehmer damit rechnen, dass die Anweisung des Rechnungsbetrages nicht innerhalb der Fristen der VOB (Teil B, § 16, Abs. 3) erfolgt. 4 Hausmüll und Abfallentsorgung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei Ihnen anfallenden Hausmüll- und Abfallmengen in eigener Verantwortung zu entsorgen, eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Von der Baubeschreibung und den Vorbemerkungen Kenntnis genommen und anerkannt: ......................................, den.................' .............................................................................' Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Vorbemerkung / Vertragstext 3
Vorbemerkung / Vertragstext 4 Ergänzende zusätzliche Vertragsbedingungen Sofern nicht anders beschrieben verstehen sich alle Positionen im nachfolgenden LV inkl. der Lieferung und Einbau bzw. betriebsfertiger Montage aller Materialien. Von der Baubeschreibung und den Vorbemerkungen Kenntnis genommen und anerkannt: ......................................, den.................' .............................................................................' Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Vorbemerkung / Vertragstext 4
Vorbemerkung / Vertragstext 5 Ergänzende zusätzliche Vertragsbedingungen Gemäß § 17 VOB/A kann die Ausschreibung aufgehoben werden, wenn kein wirtschaftliches Angebot vorliegt, oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Sollte die Ausschreibung aufgehoben werden, besteht kein Anrecht auf eine Aufwandsentschädigung für die Kalkulation. Von der Baubeschreibung und den Vorbemerkungen Kenntnis genommen und anerkannt: ......................................, den.................' .............................................................................' Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Vorbemerkung / Vertragstext 5
Vorbemerkung / Vertragstext 6 Baubeschreibung Die Gemeinde Elz beabsichtigt einen Teil des Parkplatzes beim Elzer Schwimmbad zu überdachen. Die Überdachung soll der Beschattung der Parkplätze dienen und so dem wilden Parken zwischen den Baumreihen entgegenwirken. Eine angedachte Pflasterung der Fläche wird die Staubbelastung verringern und den unkontrollierten Ablauf von Regenwasser in die tiefergelegene Wohnhaussiedlung aus diesem Bereich verhindern. Die Überdachung soll als verzinkte Stahlkonstruktion auf Einzelfundamenten erstellt werden. Die Dachfläche des Pultdaches erhält eine Eindeckung aus Trapez-Blechen, welche auf verzinkten Pfetten aufgelagert werden. Die Stützenabstände der einzelnen Stahlrahmen wurden so gewählt, dass die vorhandenen Alleebäume und deren Wurzelwerk möglichst nicht beschädigt werden. Um auch die Kronen der Bäume nicht zu beeinträchtigen, wird die Dacheindeckung auf der Nordseite entlang des Sandwegs zurückgenommen. Die Entwässerung erfolgt über eine vorgehängte Dachrinne und Fallrohre und wird an eine benachbarte Gehölz abgeleitet. Die gesamte Konstruktion wird dem vorhandenen natürlichen Geländeverlauf angepasst mit einem Quer- und Längsgefälle von jeweils etwa 2,5%. Talseitig werden Fertigteilwinkelelemente (Höhen bis 1,55 m) zur Böschungssicherung angeordnet. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 04.12.2025 um 14:00 im Rathaus der Gemeinde Elz, Rathausstraße 39, einzureichen. Die Submission findet am 04.12.2025 um 14:30 Uhr statt. Von der Baubeschreibung und den Vorbemerkungen Kenntnis genommen und anerkannt: ......................................, den.................' .............................................................................' Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Vorbemerkung / Vertragstext 6
01 Neubau Carport
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Neubau Carport
01.01 Vorbereitende Arbeiten
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Vorbereitende Arbeiten
01.02 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
01.03 Erd- und Tiefbauarbeiten
01.03
Erd- und Tiefbauarbeiten
01.04 Beton- und Stahlbau
01.04
Beton- und Stahlbau
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten