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19 INNENTÜREN
19
INNENTÜREN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TISCHLER TISCHLERARBEITEN
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 16830-2 Fensterprofile aus hochschlagzähem Polyvinylchlorid (PVC-HI), weiß; Anforderungen
DIN 16830-3 Fensterprofile aus hochschlagzähem Polyvinylchlorid
(PVC-HI) - Teil 3: Profile mit beschichteten, farbigen
Oberflächen; Anforderungen
DIN 18055 Fenster; Fugendurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und mechanische Beanspruchung; Anforderungen und Prüfung
DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen
DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
DIN 18542 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und Prüfung
DIN 18545-1 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen;
Anforderungen an Glasfalze
DIN 52270 Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen - Begriffe, Lieferformen, Lieferarten
DIN EN 300 Platten aus langen, schlanken ausgerichteten Spänen (OSB)
DIN EN 385 Keilzinkenverbindungen im Bauholz - Leistungs- und Mindestanforderung an die Herstellung
DIN EN 438-1 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe)
- Teil 1: Einleitung und allgemeine Informationen
DIN EN 438-2 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe)
- Teil 2: Bestimmung der Eigenschaften
DIN EN 438-3 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe)
- Teil 3: Klassifizierung und Spezifikationen für
Schichtpressstoffe mit einer Dicke kleiner als 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial
DIN EN 438-4 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe)
- Teil 4: Klassifizierung und Spezifikationen für
Kompakt-Schichtpressstoffe mit einer Dicke von 2 mm und größer
DIN EN 438-5 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe)
- Teil 5: Klassifizierung und Spezifikationen für
Schichtpressstoffe für Fußböden mit einer Dicke kleiner
2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial
DIN EN 438-6 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe)
- Teil 6: Klassifizierung und Spezifikationen für
Kompakt-Schichtpressstoffe für die Anwendung im Freien mit einer Dicke von 2 mm und größer
DIN EN 438-7 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe)
- Teil 7: Kompaktplatten und
HPL-Mehrschicht-Verbundplatten für Wand- und Deckenbekleidungen für Innen- und Außenanwendung
DIN EN 622-5
Faserplatten - Anforderungen - Teil 5: Anforderungen an
Platten nach dem Trockenverfahren (MDF)
DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1192 Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen
DIN EN 1522 Fenster, Türen, Abschlüsse; Durchschusshemmung
DIN EN 12207 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung
DIN EN 12208 Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung
DIN EN 12210 Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast - Klassifizierung
DIN EN 14220 Holz und Holzwerkstoffe in Außenfenstern, Außentüren und Außentürzargen - Anforderungen und Spezifikationen
DIN EN 14749 Wohn- und Küchenmöbel - Schränke, Regale und Arbeitsplatten - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN ISO 1163-1 Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid
(PVC-U)-Formmassen - Teil 1: Bezeichnungssystem und
Basis für Spezifikationen
VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
ift FE-05/2 Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren
Herausgeber: ift Rosenheim e.V.
ift FE-06/1 Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenstern
Herausgeber: ift Rosenheim e.V.
ift FE-07/1 Hochwasserbeständige Fenster und Türen - Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung
Herausgeber: ift Rosenheim e.V.
ift HO-10/1 Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster. Anforderung und Prüfung
Herausgeber: ift Rosenheim e.V.
ift MO-01/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim e.V.
ift-Richtlinie
Verklebungen an Holzfenstern - Teil 1: Lamellierte und
in der Länge durch Keilzinkenverbindungen verbundene Profile
Herausgeber: ift Rosenheim e.V.
ift-Richtlinie
Verklebungen an Holzfenstern - Teil 2: Verklebung von
Rahmenverbindungen
Herausgeber: ift Rosenheim e.V.
IVD-Merkblatt Nr. 4:
Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 9:
Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 10:
Glasabdichtung am Holzfenster mit Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 12:
Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 13:
Glasabdichtung am Holz-Alu-Fenster mit Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
RAL-GZ 716/1 Kunststoff-Fenster - Gütesicherung Abschnitte 1 bis 3
Technische Richtlinie Nr. 20 Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren mit Anwendungsbeispielen
Herausgeber: Institut des Glaserhandwerks für
Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar
VdS 2021 Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VFF HM.01 Richtlinie für Holz-Metall-Fenster-Konstruktionen
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HM.02 Richtlinie für Holz-Metall-Fassadenkonstruktionen
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V.
(VFF)
VFF HO.01/A1 Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster und
-Haustüren
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.02 Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und -Haustüren
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.03 Anforderungen an Beschichtungssysteme von Holzfenstern und Haustüren
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.04 Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Beschichtungssystemen
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.05 Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und
-fenstertüren
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.06-1 Holzarten für den Fensterbau - Eigenschaften, Holzartentabelle
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.06-2 Holzarten zur Verwendung in geschützten Holzkonstruktionen
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.06-3 Holzarten für den Innenausbau als dekorative Sichtflächen für lamellierte Fensterkanteln
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.06-4
Holzarten für den Fensterbau - Teil 4: Modifizierte
Hölzer
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.08 Maßnahmen zum Schutz von Fenstern und Außentüren während der Bauphase
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.09 Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.10 Wetterschutzschienen an Holzfenstern
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF KB.01 Kraftbetätigte Fenster
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF KB.02 Anschluss elektrischer Bauteile im Fenster- und Fassadenbau
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF KU.01 Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster- und Türelementen
Herausgeber: Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF)
Angaben zur Baustelle
1. Gerüste
Im Leistungsverzeichnis wird ein Fassadengerüst als Absturzsicherung separat aufgeführt. Alle anderen Gerüste, auch die für Arbeitshöhen über 2 m, sind Leistung des Bieters und entsprechend einzukalkulieren.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen 76 haben.
Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen.
Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein.
Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein.
Angaben zur Ausführung
1. Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Bieter mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Bieter steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Projektsteuerung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Bieter überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
2. Türen
Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Projektsteuerung endgültig festzulegen.
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen.
Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Bieter zwischenzulagern.
Die Endmontage erfolgt nach Abschluss anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Projektsteuerung.
Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt auf der Baustelle in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Raum zwischenzulagern. Der Bieter hat diesen Raum verschließbar zu machen. Die Endmontage erfolgt nach Abschluss anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Projektsteuerung.
Sonstige Angaben
Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Polier oder Vorarbeiter als Ansprechpartner des Bauherrn.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Bieter verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Bieter entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TISCHLER
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN STAHLTÜREN STAHLTÜREN UND -TORE
Ausführungsgrundlage und Geltungsbereich Es gelten die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des Bieters geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik sowie die für die Leistung des Bieter zutreffenden DIN- EN und VDI- Normen und technische Vorschriften neuester Fassung
insbesondere:
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie Einsparung in Gebäuden
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18082 Feuerschutzabschlüsse
DIN 18093 Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton; Ankerlagen, Ankerformen, Einbau
DIN 18095 Türen - Rauchschutztüren
DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen
DIN 18111 Stahlzargen
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfungen
DIN 18202 und 203 Toleranzen im Hochbau
DIN 18232 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
DIN 18250 Schlösser; Einsteckschlösser für Feuerschutzabschlüsse
DIN 18251 und 252 Schlösser / Schließzylinder für Türen
DIN 18255 Baubeschläge; Türdrücker, Türschilder und Türrosetten
DIN 18257 Baubeschläge; Schutzbeschläge
DIN 18263 Türschließer mit hydraulischer Dämpfung
DIN 18268 Baubeschläge; Türbänder, Bandbezugslinie
DIN 18273 Baubeschläge; Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18358 Rollladenarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18363 Maler- und Lackiererarbeiten
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl und Aluminium
DIN 50902 Schichten für den Korrosionsschutz von Metallen;
Begriffe, Verfahren und Oberflächenvorbereitung
DIN 55945 Fachausdrücke und Definitionen für Beschichtungsstoffe (im Zweifel gilt DIN EN 971-1)
DIN EN 179 Schlösser und Baubeschläge; Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte
DIN EN 971-1 Fachausdrücke und Definitionen für Beschichtungsstoffe
DIN EN 1125 Schlösser und Baubeschläge; Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange
DIN EN 1154 Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf
DIN EN 1158 Schließfolgeregler
DIN EN 13241
Tore Produktnorm Teil 1: Produkte ohne Feuer- und
Rauchschutzeigenschaften
ZH 1/265 Merkblatt für Verschlüsse für Türen von Notausgängen (zu beziehen bei der gewerblichen Berufsgenossenschaft)
- EnEV Energieeinsparverordnung
Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein.
die einschlägigen Grund- und Fachregeln des Schlosser- und Metallbauhandwerks Einbau- und Montagevorschriften der Hersteller Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten, Grundsätze der Prävention sowie die Merkblätter der Berufsgenossenschaft die vorliegenden Plangrundlagen der Architekten, Statiker und Sonderfachleute die Angaben der Projektsteuerung
Stoffe, Bauteile Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür besonders geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine verzinkungsgerechte Konstruktion anzubieten.
Geschweißte Bauteile aus Edelstahl müssen frei sein von Oxid- und Zunderbelag.
Anlauffarbeiten dürfen nicht sichtbar sein.
Der Bieter ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vor Ausführung vorzulegen.
Allgemeines Nach Auftragserteilung und vor Bestellung der Türen und Tore ist bezüglich der Öffnungsgrößen und der jeweiligen Einbausituation ein Abstimmungsgespräch mit der Projektsteuerung zu führen.
Die Türmaße hat sich der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Größen sind Rohbaurichtmaße, jedoch auf OKFFB bezogen.
Der Bieter hat sofern erforderlich die Werkstattzeichnungen und Montageplanung auf Grundlage der Werkplanung selbst vorzunehmen und dem Auftraggeber vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
Bei Verbindung der Leistung mit Verglasungsarbeiten sind die Hinweise und Forderungen des Gewerkes Verglasungsarbeiten wie die DIN 18361 gleichrangig zu beachten.
Der Bieter hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Bieter rechtzeitig vom Auftraggeber zu fordern.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen.
Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren.
Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. Der zulässige Anteil der Nachbesserung richtet sich nach DIN 50976.
Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vorher zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden. Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist zulässig und ggf. notwendig.
Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindungen ist dem Bieter freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt.
An Metallbauteilen, die als Raumabschluss dienen, sind in den Fugen zwischen Bauwerk und Metallbauteilen Dichtstoffe anzubringen. Größere Hohlräume bei Wandanschlüssen oder in Konstruktionsstößen müssen mit wasserabweisenden Pressbändern ausgefüllt werden. Die Dicke der Pressbänder sollte vor dem Einbau der doppelten Fugenbreite entsprechen (DIN 18 361, DIN 18
540 E). Dichtstoffe müssen in ihrer Eigenschaft dem
Verwendungszweck entsprechen und je nach Beanspruchung elastisch sein. Sie dürfen nach DIN 52 460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten. Weiter müssen die Dichtstoffe alterungsbeständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein.
Der Farbton RAL aller sichtbaren Teile ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Für den Transport des Materials zum Einbauort hat der Bieter selbst zu sorgen, die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Für die Materiallagerung während der Bauzeit übernimmt der Auftraggeber keine Haftung.
Festgestellte Mängel sind ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben.
Schlosserarbeiten Alle Teile sind vor dem Einbau ausreichend gegen Korrosion zu schützen. In Feuchträumen sind nur nichtrostende Teile zu verwenden.
Bei Schweißarbeiten in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Bieter zu treffen. Das gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen.
Der Nachweis der Schweißerprüfung für die entsprechenden Arbeiten kann vom Auftraggeber personenbezogen verlangt werden.
Ebenso kann der Nachweis über ausgebildete Schweißaufsichtspersonen gemäß DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung, gefordert werden.
Türen und Zargen Die vom Bieter zur Ausführung vorgesehenen Türen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Der Bieter hat hierzu sämtliche Prüfzeugnisse und Produktunterlagen zu übergeben.
Die Festlegung der Aufschlagrichtung bei Türen DIN rechts / DIN links ist den genehmigten Ausführungszeichnungen zu entnehmen bzw. erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder der Projektsteuerung.
Die Zargen sind aus 1,5 mm bzw. 2,0 mm starkem Stahlblech, verzinkt und grundiert, zu fertigen. Die Ecken sind an den Gehrungen durchzuschweißen. Die Sichtflächen sind vollkommen eben zu verschließen.
Zargen sind mit Wechselbandtaschen für zwei- bzw. dreiteilige Bänder, die in der Tiefe verstellbar sind, auszurüsten. Die Schließlöcher für Fallen und Riegel sind auszufräsen und mit einem hintergeschweißten Mörtelschutzkasten zu versehen.
Die Zargen sind mit einer Nut zur Aufnahme einer Dichtungsschnur zu versehen. Das Dichtungsprofil (Hohlkammerprofil) muss aus alterungsbeständigem Material wie APTK bestehen. Muster der Dichtgummis sind vorzulegen und die Dichtungsart abzustimmen.
Beim Einbau der Stahlzargen in Sichtmauerwerk bzw. Sichtbetonflächen, muss die Befestigung verdeckt erfolgen. Die Hohlräume sind auszumörteln bzw. zu vergießen. Fugen zwischen Zargen und Sichtflächen sind mit einem Zementmörtel zu verfugen und glatt zu verstreichen.
Die Sichtseiten sind erforderlichenfalls beizuspachteln bzw. beizuputzen. Distanzstücke sind so zu setzen, das nach dem Verguss der Zarge keine vorspringenden Teile herausschauen
Das Versetzen der Zargen ist mit Montagelehren genau lotrecht, winklig und verzugsfrei durchzuführen.
Es können unterschiedliche Zargen zur Ausführung (Umfassungs-, Eck-, Gegen- oder Blockzargen) kommen.
Die Ermittlung der jeweiligen Maulweiten obliegt dem Bieter.
Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen.
Vom Bieter ist bei selbstschließenden Türen die fabrikatstypische Feststellung bzw. Betätigung anzugeben, wenn in den Ausschreibungsunterlagen dazu keine Forderungen bestehen.
Brandschutztüren müssen sich auch im verschlossenen Zustand in Richtung des Fluchtweges öffnen lassen.
Die Installationsvorkehrungen und Elektroanschlüsse für Türelementfunktionen wie Türöffner, Brand- und Rauchmelder, Obentürschließer etc. sind vorzusehen.
Das Entfernen der Zargendistanzhalter darf erst nach dem Erhärten des Vergussmörtels erfolgen.
Fußbodenanschlagschienen, Rohrprofile und Baudehnungsprofile aus verzinktem Stahl, Messing und Edelstahl, einschließlich Befestigungsanker, sind auf OK Fertigfußboden unter allen Ausgangstüren, Toren und bei Belagswechsel einzubauen und mit Zementmörtel satt zu unterstopfen.
Feuerschutzabschlüsse Brandschutztechnische Anforderungen können aus den Planunterlagen entnommen werden. Sie sind vom Bieter jedoch eigenverantwortlich zu prüfen. Sollten in der Werkplanung nicht alle Türen entsprechend der jeweiligen Anforderung richtig ausgewiesen sein, so kann der Bieter hieraus keine Mehrkosten geltend machen.
Als Grundlage der Kalkulation von Brandschutztüren gilt die DIN 4102, Blatt 3 in Verbindung mit den jeweils gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. neuesten Bestimmungen.
Es dürfen nur solche Feuerschutztüren, -tore und
-klappen angeboten werden, die durch Vorlage von
Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde den Eignungsnachweis erbringen.
Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen.
Alle Feuerschutzabschlüsse müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben, oder den Prüfnachweis eines zugelassenen Prüfinstituts besitzen. Diese Nachweise können im Ausnahmefall durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ersetzt werden, wenn Bauteile brandschutztechnisch aufgerüstet werden. Der Sachverständige muss für dieses Spezialgebiet bestellt sein.
Vom Bieter ist bei selbstschließenden Türen die fabrikatstypische Feststellung bzw. Betätigung anzugeben, wenn in den Ausschreibungsunterlagen dazu keine Forderungen bestehen.
Feuerschutztüren müssen sich auch im verschlossenen Zustand in Richtung des Fluchtweges öffnen lassen.
Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Falls nicht anders ausgeschrieben oder aus den Ausführungsunterlagen erkennbar, gilt der Betriebszustand "ständig geschlossen"; es ist mindestens ein einstellbares nicht tragendes Federband vorzusehen, das im Zusammenhang mit der Tür geprüft ist.
Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen.
Alle Brandschutztüren werden funktionsfähig in Betrieb genommen und abgenommen übergeben.
Beschläge Eloxierte oder polierte Leichtmetall Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen.
Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Dem Bieter steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen.
Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung einzubauen. Spalt- und Kontaktkorrosion sind auszuschließen.
Für die Befestigung der Beschläge sind Schrauben aus Edelstahl zu verwenden.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und
- soweit zulässig - zu ölen.
Alle Beschläge und Beschlagteile sollen nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers eingebaut werden.
Magnetfeststellvorrichtungen für Türen sind so zu bemessen, dass sie auf Dauer die Kraft von Türschließern sowie die Federkraft straff eingestellter Pendeltür- oder Federbänder aufnehmen können.
Federmechanische Türschließer müssen arretierbar sein.
Ist für schwere Türen ein drittes Band vorgesehen, so ist es nicht mittig, sondern nach Möglichkeit im oberen Drittel einzubauen.
Bestehen vom Beschlaghersteller Beschränkungen in der Belastung oder sind zusätzliche Befestigungen der Zargen oder Blendrahmen erforderlich, so ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Werden für Schalldämmzwecke bzw. für den Rauchschutz Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind sie nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Lippendichtungen sollen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein.
Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Das Rohbau-Aufmass zur Anfertigung der Bieter-Konstruktionszeichnungen ist vom Bieter durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber nicht zu entfernen.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung.
Die elektrische Steuereinrichtung einschließlich der Kleinspannungsinstallation ist vom Bieter zu erbringen und einzukalkulieren.
Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung.
Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper ist in den Preis einzurechnen.
Eine jährliche Sicherheitsrevision und Wartung sämtlicher Brandschutztüren für den Gewährleitungszeitraum ist in die Preise einzurechnen.
Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des Bieters, Einzelzulassungen unter Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen und ihm mitgeteilten Auflagen, gegebenenfalls durch zusätzliche Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit sind in die Preise einzurechnen.
Die Wartung der elektrischen und mechanischen Teile für die Dauer der Gewährleistung ist mit einzurechnen.
Sind elektronische Bauteile mit zu liefern bzw. vorzurichten, so ist die gesamte interne Verkabelung mit einzurechnen. Eine Kabelpeitsche in einer Länge von min. 2m ist vorzuhalten.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN STAHLTÜREN
19.01 WOHNUNGSEINGANGTÜREN
19.01
WOHNUNGSEINGANGTÜREN
19.02 INNENTÜREN
19.02
INNENTÜREN
19.03 STAHLTÜREN UG + TRH
19.03
STAHLTÜREN UG + TRH