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Bill of Quantities
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16 BODENBELAGSARBEITEN - PARKETT
16
BODENBELAGSARBEITEN - PARKETT
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ǀ PARKETTARBEITEN
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 52270 Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen - Begriffe, Lieferformen, Lieferarten
DIN 68125-1 Fußleisten aus europäischen (außer nordischen) Hölzern
DIN 68125-2 Fußleisten aus nordischem Nadelholz
DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 13226 Holzfußböden - Massivholz-Parkettstäbe mit Nut und/oder Feder
DIN EN 13227 Holzfußböden - Massivholz-Lamparkettprodukte
DIN EN 13228 Holzfußböden - Massiv-Overlay-Parkettstäbe einschließlich Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem
DIN EN 13442 Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz
- Bestimmung der chemischen Widerstandsfähigkeit
DIN EN 13488 Holzfußböden - Mosaikparkettelemente
DIN EN 13489 Holzfußböden - Mehrschichtparkettelemente
DIN EN 13629 Holzfußböden - Massive Laubholzdielen
DIN EN 13647 Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz
- Bestimmung geometrischer Eigenschaften
DIN EN 13696 Holzfußböden - Prüfverfahren zur Bestimmung der Elastizität und der Beständigkeit gegen Verschleiß und der Beständigkeit gegen Stoßbeanspruchung
DIN EN 13990 Holzfußböden - Massive Nadelholz-Fußbodendielen
DIN EN 14293 Klebstoffe - Klebstoffe für das Kleben von Parkett auf einen Untergrund - Prüfverfahren und Mindestanforderungen
DIN EN 14342 Parkett und Holzfußböden - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
DIN EN 14761 Holzfußböden - Massivholzparkett - Hochkantlamelle, Breitlamelle und Modulklotz
DIN EN 14762 Holzfußböden - Probenahme und Bewertung der Konformität
DIN 18356 Parkett und Holzpflasterarbeiten
DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten
Merkblatt Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen Bundesverband Flächenheizungen e.V.
in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
BVF Fachinformation Flächenheizung Sammlung der BVF-Richtlinien, Herausgeber Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
Holzbau-Handbuch Reihe 6 Teil 4 Folge 2 Parkett - Planungsgrundlagen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Holz e.V.
IVD-Merkblatt Nr. 8:
Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im Holzfußbodenbereich
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVK TKB-1 Kleben von Parkett
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-6 Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
Merkblatt Nr. 2 Trocknung von Calciumsulfat-Fließestrichen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und
andere
Merkblatt Nr. 4 Beurteilung und Behandlung der Oberflächen von Calciumsulfat-Fließestrichen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und
andere
VdS 2021 Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
Angaben zur Baustelle
1. Lage und Transportwege
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über öffentliche Verkehrswege.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: gemäß BE-Plan
Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen
folgende Transportmittel zur Verfügung: keine.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen;
eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Die Wahl des Klebers bleibt dem Bieter überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten.
Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 610 zählen.
Es dürfen nur Oberflächenbehandlungsmittel verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 617 zählen, sofern keine Ersatzverfahren im Leistungstext vorgegeben werden.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Bieter mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Projektsteuerung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Der Bieter ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegereife festzustellen.
Bei Zementheizestrich darf ein Feuchtigkeitsgehalt von 1,8 Gew.-%, bei Calciumsulfatestrich von 0,3 Gew.-% nicht überschritten werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Bieter überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Werkseitig versiegeltes Parkett ist mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel. Eine Nachversiegelung auf der Baustelle wird nicht anerkannt.
Wenn im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen.
Angaben zur Abrechnung
Nachträglich eingearbeitete Teile im Sinne von Abschnitt 5.1.4 DIN 18356 sind nur solche Teile, die nicht im Zuge der Holzfußbodenverlegung sofort mit eingearbeitet werden können, sondern erst nach der Verlegung der Fläche, z.B. durch Ausschneiden der erforderlichen Aussparungen, eingearbeitet werden können.
Sonstige Angaben
Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Bieter verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Bieter entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
16.01 PARKETTARBEITEN
16.01
PARKETTARBEITEN