To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
31 Bauvorbereitung
31
Bauvorbereitung
31.01 Baugelände frei machen
31.01
Baugelände frei machen
33 Erdarbeiten, Geländeregulierung
33
Erdarbeiten, Geländeregulierung
Arbeiten von Hand: Arbeiten von Hand:
Im Baubereich liegen Betriebsanlagen und Anlagen der
Ver- und Entsorgung. Im Bereich der Annäherung an diese
Anlagen sind die Erdarbeiten von Hand auszuführen.
In die Aushubpositionen sind bis ca. 10 % Handarbeit
einzurechnen.
Prüfung Verdichtung:
Der AN hat die geforderte Verdichtung für das Planum
der Verkehrsflächen und Baugruben nachzuweisen.
Als Nachweis sind die Ergebnisse der Eigenüberwachung
dem AG zu übergeben. Diese Eigenüberwachungsprüfungen
werden nicht separat vergütet.
Die im Abschnitt 33 enthaltenen Verdichtungsnachweise
(dynam. und stat. Plattendruckversuche) sind im Sinne
von Kontrollprüfungen des AG zu interpretieren und sind
nur als zusätzliche Prüfungen auf Veranlassung des AG
auszuführen.
Die Prüfungen der Eigenüberwachung des AN sind gem.
ZTV E-StB mindestens in folgendem Umfang auszuführen:
-Verkehrsflächen/Zufahrten 1 Prüfung alle 200 m²
-Schaltanlagengebäude 2 x in jeder Baugrube
Bei Bodenaustausch, Bodenauftrag/Dammherstellung
und dergleichen ist in gleichem Prüfumfang wie vor je
Schüttlage/Schichtdicke von max. 30 cm die
Verdichtung nachzuweisen.
Analyse von Bodenproben/Haufwerke:
Das Aushubmaterial ist vor der Verwertung durch den
AN zu analysieren. Die Ergebnisse sind die Grundlage
für die Verwertung. Aus den Aushubbereichen ist
Material auf einer Haufwerksfläche des AN
zwischenzulagern, Proben zu nehmen und durch
ein akkreditiertes Institut analysieren zu lassen.
Nach Vorliegen der Ergebnisse ist das Aushubmaterial
entsprechend zu verwerten.
Recycling-Material:
Bei der Verwendung von Recyclingmaterial sind die Bau-
Stoffe nach RAL 501/1 Recycling- Baustoffe zu
zertifizieren. Darüber hinaus gehende
Landesrichtlinien sind ortsabhängig zu beachten.
In Abhängigkeit von den landesrechtlichen Regelungen
ist für den Einsatz von Recyclingbaustoffen eine
wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Die Prüfzeugnisse/Gütenachweise des Recyclingmaterials
sind 2 Monate vor der Verwendung des Materials
vorzulegen.
Nichtmineralische Fremdbestandteile sind in jedem Falle
nicht zulässig.
Arbeiten von Hand:
Das Freihalten der Baugruben von Oberflächenwasser und Das Freihalten der Baugruben von Oberflächenwasser und
Schichtenwasser oberhalb des geschlossenen
Grundwasserhorizontes sind als Nebenleistungen in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Hilfskonstruktionen zum vorübergehenden Absenken von
Grundwasser als offene oder geschlossene Wasserhaltung
und die zugehörigen Planungen werden über gesonderte
Positionen im Abschnitt 32 vergütet.
Das Freihalten der Baugruben von Oberflächenwasser und
33.01 Suchschachtung
33.01
Suchschachtung
33.02 Erdarbeiten
33.02
Erdarbeiten
35 Befestigte und unbefestigte Flächen in
Schaltanlagen
35
Befestigte und unbefestigte Flächen in
Schaltanlagen
Die unbefestigten Flächen im Bereich der Die unbefestigten Flächen im Bereich der
Freiflächen um den Schaltposten werden mit einer
stabilisierenden Tragschicht aus
Schottertragschicht 0/45 hergestellt.
Die ungebundenen Frostschutz- und Tragschichten
sind gemäß. ZTV SoB-StB 20 herzustellen.
Prüfung Verdichtung:
Der AN hat die geforderte Verdichtung der Schichten
nachzuweisen. Als Nachweis sind die Ergebnisse der
Eigenüberwachung dem AG zu übergeben. Die Eigen-
überwachungsprüfungen werden nicht separat vergütet.
Die im Abschnitt 35 enthaltenen Verdichtungsnachweise
sind im Sinne von Kontrollprüfungen des AG zu
interpretieren und sind nur als zusätzliche Prüfungen
auf Veranlassung des AG auszuführen.
Die Prüfungen der Eigenüberwachung des AN sind gem.
ZTV SoB-StB jedoch mindestens in folgendem Umfang
auszuführen:
Verdichtungsgrad/Verformungsmodul: 1 Prüfung je 250m²
Recycling-Material:
Bei der Verwendung von Recyclingmaterial sind die Bau-
Stoffe nach RAL 501/1 Recycling- Baustoffe zu
zertifizieren und Güteklassen zuzuordnen.
RC-Baustoffe sind unter Beachtung der
Ersatzbaustoffverordnung (Einbauweisen der Anlage 2,
Tabellen 1 und 2) verwendbar.
Darüber hinaus gehende Landesrichtlinien sind
ortsabhängig zu beachten
Die Prüfzeugnisse/Gütenachweise des Recyclingmaterials
sind 2 Monate vor der Verwendung des Materials
vorzulegen.
Nichtmineralische Fremdbestandteile sind in jedem Falle
nicht zulässig.
Die unbefestigten Flächen im Bereich der
35.01 ungebundene Schichten
35.01
ungebundene Schichten
40 Rückbau
40
Rückbau
Der Rückbau der Anlagenteile richtet sich nach dem Der Rückbau der Anlagenteile richtet sich nach dem
Bauablauf. Der Bauablauf ist bei der Angebotsabgabe zu
beachten.
Um die angefragten Leistungen anbieten zu können
besteht für den Bieter die Möglichkeit sich vor Ort
über die spezifischen Umstände und Gegebenheiten zu
informieren sowie den Leistungsumfang in Augenschein
nehmen. Ansprechpartner der DB Energie ist:
Herr David Kieserling
DB Energie GmbH I.ETP 13,
Schwarzer Weg 100
51149 Köln
Mobil. +49 1523 3335298
Der Rückbau erfolgt abschnittsweise.
Vor Beginn der Rückbauarbeiten ist mit dem AG
Rücksprache zu nehmen, ob und welche Anlagenteile von
ihm zur Wiederverwendung benötigt werden.
Ansprechpartner: Projektleiter
Alle anfallenden Stoffe die einer Verwertung zugeführt
werden können sind auf gesonderten Bereitstellungs-
flächen des AN zur Verwertung/Entsorgung bereitstellen,
oder Container zu separieren. Diese verwertbaren Stoffe
verbleiben im Eigentum der DB AG und werden durch die
DB AG verwertet. Die Leistungen des AN hinsichtlich
Schrott beschränken sich auf Ausbau/Gewinnung,
Transport zum Zwischenlager und Bereitstellung für die
Abholung/Übernahme durch DBAG.
Die Schrottverwertung erfolgt durch den AG über:
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH
Altfahrzeug- und Matrerial-Service/- Verwertung
Schillerstraße 30
30159 Hannover
Tel.: 0511/286-2789 abgewickelt.
Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind (AVV 170 409*), werden nicht von der
DB AG verwertet und sind über den AN zu entsorgen.
Die Behandlung/Entsorgung von belastetem Material oder
Sondermüll ist im Abschnitt 41 enthalten.
Gefährliche Abfälle sind unter Beachtung der besonderen
Anforderungen an den Arbeitsschutz entsprechend den
Regelwerken für Gefahrstoffe (z.B. asbest- und KMF-
haltige Baustoffe: TRGS519/TRGS521; PCB-haltige Farbe:
PCB- Richtlinie, TRGS 524) fachgerecht von
zugelassenen Fachfirmen abzubrechen und zu separieren.
Gefährlichen Materialien sind unter Einhaltung
arbeitsschutzfachlicher Belange emissionsarm
auszubauen, am Entstehungsort ordnungsgemäß (in
zugelassene dicht schließende Behältnisse wie z.B.
reißfeste PE-Säcke, Big-Bags, luftdichte Fässer)
zu verpacken und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Fachfirma muss mit den Arbeiten, den dabei
auftretenden Gefahren und den daraus resultierenden
erforderlichen Schutzmaßnahmen nach DGUV Regel
101- 004/TRGS 524 vertraut sein und über die
entsprechende Fachkunde, über die
erforderliche gerätetechnische Ausstattung sowie
qualifiziertes Fachpersonal verfügen.
Abbrucharbeiten müssen nach den "Technischen
Vorschriften für Abbrucharbeiten" des deutschen
Abbruchverbandes e.V. und unter Beachtung aller
relevanter Immissionsschutzmaßnahmen sowie der
Maßnahmen für Arbeits- und Gesundheitsschutz
durchgeführt werden. Im Hinblick auf die größtmögliche
Verwertung der anfallenden Abfallstoffe sind diese
möglichst sortenrein zu gewinnen und die
Rückbautechniken entsprechend zu wählen
Der Rückbau der Anlagenteile richtet sich nach dem
40.04 Rückbau Einfriedung und Treppen
40.04
Rückbau Einfriedung und Treppen
40.05 Rückbau befestigte Flächen
40.05
Rückbau befestigte Flächen
41 Verwertung und Entsorgung
41
Verwertung und Entsorgung
Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher
Abfälle hat über das Abfallnachweisverfahren (eANV)
zu erfolgen.
Innerhalb des DB Konzerns erfolgt das Prozesshandling
der Entsorgung mineralischer Abfälle oder sonstiger
gefährlicher Abfälle von Baustellen durch DB Services
Resale / DB Fahrzeuginstandhaltung Hannover. Der AN
hat die erforderlichen abfallrechtlichen Entsorgungs-
nachweise mit DB Services Resale zu erstellen.
Die beiliegenden Formulare "Meldeformular" und
"Muster- Entsorgungskonzept" sind zu verwenden, um die
anstehende Entsorgung bei DB Services Resale
anzumelden.
Die DB AG verwendet das System ZEDAL
Der AN und die von ihm beauftragten
Abfallbeförderer haben aktiv bei Vorbereitung und
Erstellung der erforderlichen Nachweisunterlagen für
die Vorab- und Verbleibskontrolle im e ANV mitzuwirken.
Dazu sind folgende eANV-Zugänge und anwendungsbereite
Geräteausstattungen für den Abfallbeauftragten /
Bevollmächtigten des AN und die Beförderer auf der
Baustelle zur Verfügung zu stellen. Die Ausstattung und
die Zugänge sind im Entsorgungskonzept des AN zu
dokumentieren.
- Gebräuchliche Computerhardware inkl. DSL-Verbindung
(Internet) oder gleichwertig
- Abfallerfassungssoftware inklusiven eigenständigen
Zugang als "Sonstiger Teilnehmer" oder
"Bevollmächtigter", kompatibel zur Zentralen
Koordinierungsstelle der Länder (ZKS),
Empfehlung: Anmeldung bei der ZEDAL-Provider-Lösung
(Kosten 250 Euro pro Jahr), einschl.
Signaturarbeitsplatz
- Kartenlesegeräte incl. Treibersoftware mit Zulassung
der Bundesnetzagentur sowie eigene Signaturkarten zur
qualifizierten Signatur abfallrechter Dokumente durch
Bauüberwachung und Beförderer
- Bereitstellung von mobilen Signatureinheiten
Dokumente-Signatur:
Die im Auftrag des AN tätigen Abfallbeförderer haben
die Transportdokumente bei Abfallübernahme auf der
Baustelle elektronisch zu signieren.
Sofern die Beförderer erst vor der Abfallübergabe beim
Entsorger signieren, haben Abfallerzeuger und
Beförderer darüber nach 19(2) NachwV vor Beginn der
Entsorgung eine entsprechende Vereinbarung über die
verspätete Signatur abzuschließen.
Der AN Bau hat die von ihm beauftragten Beförderer zu
veranlassen, die erforderlichen Transportdokumente als
Papierausdruck zur Abfallübernahme mit auf die
Baustelle zu bringen, darauf die Übernahme zu
quittieren und den Ausdruck der Bauüberwachung zu
übergeben. Der AG behält sich im Zusammenhang mit der
verspäteten Signatur ausdrücklich die Bestätigung der
vorgesehenen Abfallbeförderer vor.
Mitwirkung bei der elektr. Verbleibskontrolle über
nicht gefährliche Abfälle
Sofern vom AN beauftragte Beförderer und/oder
Entsorger nicht an der elektronischen
Verbleibskontrolle (eANV) teilnehmen, hat der AN die
entsorgten Abfallmengen auf der Grundlage vorliegener
Lieferscheine/Wiegenoten im System elektronisch zu
erfassen und die verwendeten Registrierbelege in der
Rolle des Beförderers und/oder Entsorgersfür diese
stellvertretend qualifiziert zu signieren.
Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher
Seit dem 01.08.2023 gilt die Verordnung über Seit dem 01.08.2023 gilt die Verordnung über
Anforderungen an den Einbau von mineralischen
Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke -
Ersatzbaustoffverordnung
Auch nach Einführung der Ersatzbaustoffverordnung sind
die Entsorger noch nicht alle nach EBV zertifiziert,
bzw. gelten landesrechtliche Vorgaben, so dass eine
Einstufung nach LAGA erforderlich wird.
Für die Verwertung/Entsorgung sind die Angaben der
Baugrundgutachten zu berücksichtigen.
Die Untersuchungen für Schaltanlage Sp Siegen-Weidenau
erfolgte noch nach LAGA. Dementsprechend ist der
Boden nach LAGA > Z 2 einzustufen.
Grundlage der Verwertung und Entsorgung für den
Baustellenbetrieb sind jedoch immer die aktuellen
Deklarationsanalysen des Materials vor Ort.
Zur Kalkulation kann die folgende Tabelle zur
annähernden Vergleichbarkeit herangezogen werden
(Orientierung - keine rechtsverbindliche Grundlage).
LAGA entspricht etwa EBV-Kategorie:
Z 0 BM-0
Z 0* BM-0*
Z 1.1 BM-F0
Z 1.2 BM-F1
Z 2 BM-F2/BM-F3
Seit dem 01.08.2023 gilt die Verordnung über
41.04 Entsorgung Asphalt und bituminöses
Material
41.04
Entsorgung Asphalt und bituminöses
Material
41.07 Entsorgung Bodenaushub EBV
41.07
Entsorgung Bodenaushub EBV