Entsorgung
ELPRO SP Siegen Weidenau Tiefbauarbeiten
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31 Bauvorbereitung
31
Bauvorbereitung
31.01 Baugelände frei machen
31.01
Baugelände frei machen
33 Erdarbeiten, Geländeregulierung
33
Erdarbeiten, Geländeregulierung
Arbeiten von Hand: Arbeiten von Hand: Im Baubereich liegen Betriebsanlagen und Anlagen der Ver- und Entsorgung. Im Bereich der Annäherung an diese Anlagen sind die Erdarbeiten von Hand auszuführen. In die Aushubpositionen sind bis ca. 10 % Handarbeit einzurechnen. Prüfung Verdichtung: Der AN hat die geforderte Verdichtung für das Planum der Verkehrsflächen und Baugruben nachzuweisen. Als Nachweis sind die Ergebnisse der Eigenüberwachung dem AG zu übergeben. Diese Eigenüberwachungsprüfungen werden nicht separat vergütet. Die im Abschnitt 33 enthaltenen Verdichtungsnachweise (dynam. und stat. Plattendruckversuche) sind im Sinne von Kontrollprüfungen des AG zu interpretieren und sind nur als zusätzliche Prüfungen auf Veranlassung des AG auszuführen. Die Prüfungen der Eigenüberwachung des AN sind gem. ZTV E-StB mindestens in folgendem Umfang auszuführen: -Verkehrsflächen/Zufahrten    1 Prüfung alle 200 m² -Schaltanlagengebäude          2 x in jeder Baugrube Bei Bodenaustausch, Bodenauftrag/Dammherstellung und dergleichen ist in gleichem Prüfumfang wie vor je Schüttlage/Schichtdicke von max. 30 cm die Verdichtung nachzuweisen. Analyse von Bodenproben/Haufwerke: Das Aushubmaterial ist vor der Verwertung durch den AN zu analysieren. Die Ergebnisse sind die Grundlage für die Verwertung. Aus den Aushubbereichen ist Material auf einer Haufwerksfläche des AN zwischenzulagern, Proben zu nehmen und durch ein akkreditiertes Institut analysieren zu lassen. Nach Vorliegen der Ergebnisse ist das Aushubmaterial entsprechend zu verwerten. Recycling-Material: Bei der Verwendung von Recyclingmaterial sind die Bau- Stoffe nach RAL 501/1 Recycling- Baustoffe zu zertifizieren. Darüber hinaus gehende Landesrichtlinien sind ortsabhängig zu beachten. In Abhängigkeit von den landesrechtlichen Regelungen ist für den Einsatz von Recyclingbaustoffen eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Prüfzeugnisse/Gütenachweise des Recyclingmaterials sind 2 Monate vor der Verwendung des Materials vorzulegen. Nichtmineralische Fremdbestandteile sind in jedem Falle nicht zulässig.
Arbeiten von Hand:
Das Freihalten der Baugruben von Oberflächenwasser und Das Freihalten der Baugruben von Oberflächenwasser und Schichtenwasser oberhalb des geschlossenen Grundwasserhorizontes sind als Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hilfskonstruktionen zum vorübergehenden Absenken von Grundwasser als offene oder geschlossene Wasserhaltung und die zugehörigen Planungen werden über gesonderte Positionen im Abschnitt 32 vergütet.
Das Freihalten der Baugruben von Oberflächenwasser und
33.01 Suchschachtung
33.01
Suchschachtung
33.02 Erdarbeiten
33.02
Erdarbeiten
35 Befestigte und unbefestigte Flächen in Schaltanlagen
35
Befestigte und unbefestigte Flächen in Schaltanlagen
Die unbefestigten Flächen im Bereich der Die unbefestigten Flächen im Bereich der Freiflächen um den Schaltposten werden mit einer stabilisierenden Tragschicht aus Schottertragschicht 0/45 hergestellt. Die ungebundenen Frostschutz- und Tragschichten sind gemäß. ZTV SoB-StB 20 herzustellen. Prüfung Verdichtung: Der AN hat die geforderte Verdichtung der Schichten nachzuweisen. Als Nachweis sind die Ergebnisse der Eigenüberwachung dem AG zu übergeben. Die Eigen- überwachungsprüfungen werden nicht separat vergütet. Die im Abschnitt 35 enthaltenen Verdichtungsnachweise sind im Sinne von Kontrollprüfungen des AG zu interpretieren und sind nur als zusätzliche Prüfungen auf Veranlassung des AG auszuführen. Die Prüfungen der Eigenüberwachung des AN sind gem. ZTV SoB-StB jedoch mindestens in folgendem Umfang auszuführen: Verdichtungsgrad/Verformungsmodul: 1 Prüfung je 250m² Recycling-Material: Bei der Verwendung von Recyclingmaterial sind die Bau- Stoffe nach RAL 501/1 Recycling- Baustoffe zu zertifizieren und Güteklassen zuzuordnen. RC-Baustoffe sind unter Beachtung der Ersatzbaustoffverordnung (Einbauweisen der Anlage 2, Tabellen 1 und 2) verwendbar. Darüber hinaus gehende Landesrichtlinien sind ortsabhängig zu beachten Die Prüfzeugnisse/Gütenachweise des Recyclingmaterials sind 2 Monate vor der Verwendung des Materials vorzulegen. Nichtmineralische Fremdbestandteile sind in jedem Falle nicht zulässig.
Die unbefestigten Flächen im Bereich der
35.01 ungebundene Schichten
35.01
ungebundene Schichten
40 Rückbau
40
Rückbau
Der Rückbau der Anlagenteile richtet sich nach dem Der Rückbau der Anlagenteile richtet sich nach dem Bauablauf. Der Bauablauf ist bei der Angebotsabgabe zu beachten. Um die angefragten Leistungen anbieten zu können besteht für den Bieter die Möglichkeit sich vor Ort über die spezifischen Umstände und Gegebenheiten zu informieren sowie den Leistungsumfang in Augenschein nehmen. Ansprechpartner der DB Energie ist: Herr David Kieserling DB Energie GmbH I.ETP 13, Schwarzer Weg 100 51149 Köln Mobil. +49 1523 3335298 Der Rückbau erfolgt abschnittsweise. Vor Beginn der Rückbauarbeiten ist mit dem AG Rücksprache zu nehmen, ob und welche Anlagenteile von ihm zur Wiederverwendung benötigt werden. Ansprechpartner: Projektleiter Alle anfallenden Stoffe die einer Verwertung zugeführt werden können sind auf gesonderten Bereitstellungs- flächen des AN zur Verwertung/Entsorgung bereitstellen, oder Container zu separieren. Diese verwertbaren Stoffe verbleiben im Eigentum der DB AG und werden durch die DB AG verwertet. Die Leistungen des AN hinsichtlich Schrott beschränken sich auf Ausbau/Gewinnung, Transport zum Zwischenlager und Bereitstellung für die Abholung/Übernahme durch DBAG. Die Schrottverwertung erfolgt durch den AG über: DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH Altfahrzeug- und Matrerial-Service/- Verwertung Schillerstraße 30 30159 Hannover Tel.: 0511/286-2789 abgewickelt. Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 170 409*), werden nicht von der DB AG verwertet und sind über den AN zu entsorgen. Die Behandlung/Entsorgung von belastetem Material oder Sondermüll ist im Abschnitt 41 enthalten. Gefährliche Abfälle sind unter Beachtung der besonderen Anforderungen an den Arbeitsschutz entsprechend den Regelwerken für Gefahrstoffe (z.B. asbest- und KMF- haltige Baustoffe: TRGS519/TRGS521; PCB-haltige Farbe: PCB- Richtlinie, TRGS 524) fachgerecht von zugelassenen Fachfirmen abzubrechen und zu separieren. Gefährlichen Materialien sind unter Einhaltung arbeitsschutzfachlicher Belange emissionsarm auszubauen, am Entstehungsort ordnungsgemäß (in zugelassene dicht schließende Behältnisse wie z.B. reißfeste PE-Säcke, Big-Bags, luftdichte Fässer) zu verpacken und entsprechend zu kennzeichnen. Die Fachfirma muss mit den Arbeiten, den dabei auftretenden Gefahren und den daraus resultierenden erforderlichen Schutzmaßnahmen nach DGUV Regel 101- 004/TRGS 524 vertraut sein und über die entsprechende Fachkunde, über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung sowie qualifiziertes Fachpersonal verfügen. Abbrucharbeiten müssen nach den "Technischen Vorschriften für Abbrucharbeiten" des deutschen Abbruchverbandes e.V. und unter Beachtung aller relevanter Immissionsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführt werden. Im Hinblick auf die größtmögliche Verwertung der anfallenden Abfallstoffe sind diese möglichst sortenrein zu gewinnen und die Rückbautechniken entsprechend zu wählen
Der Rückbau der Anlagenteile richtet sich nach dem
40.04 Rückbau Einfriedung und Treppen
40.04
Rückbau Einfriedung und Treppen
40.05 Rückbau befestigte Flächen
40.05
Rückbau befestigte Flächen
41 Verwertung und Entsorgung
41
Verwertung und Entsorgung
Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle hat über das Abfallnachweisverfahren (eANV) zu erfolgen. Innerhalb des DB Konzerns erfolgt das Prozesshandling der Entsorgung mineralischer Abfälle oder sonstiger gefährlicher Abfälle von Baustellen durch DB Services Resale / DB Fahrzeuginstandhaltung Hannover. Der AN hat die erforderlichen abfallrechtlichen Entsorgungs- nachweise mit DB Services Resale zu erstellen. Die beiliegenden Formulare "Meldeformular" und "Muster- Entsorgungskonzept" sind zu verwenden, um die anstehende Entsorgung bei DB Services Resale anzumelden. Die DB AG verwendet das System ZEDAL Der AN und die von ihm beauftragten Abfallbeförderer haben aktiv bei Vorbereitung und Erstellung der erforderlichen Nachweisunterlagen für die Vorab- und Verbleibskontrolle im e ANV mitzuwirken. Dazu sind folgende eANV-Zugänge und anwendungsbereite Geräteausstattungen für den Abfallbeauftragten / Bevollmächtigten des AN und die Beförderer auf der Baustelle zur Verfügung zu stellen. Die Ausstattung und die Zugänge sind im Entsorgungskonzept des AN zu dokumentieren. - Gebräuchliche Computerhardware inkl. DSL-Verbindung   (Internet) oder gleichwertig - Abfallerfassungssoftware inklusiven eigenständigen   Zugang als "Sonstiger Teilnehmer" oder   "Bevollmächtigter", kompatibel zur Zentralen   Koordinierungsstelle der Länder (ZKS),   Empfehlung: Anmeldung bei der ZEDAL-Provider-Lösung   (Kosten 250 Euro pro Jahr), einschl.   Signaturarbeitsplatz - Kartenlesegeräte incl. Treibersoftware mit Zulassung   der Bundesnetzagentur sowie eigene Signaturkarten zur   qualifizierten Signatur abfallrechter Dokumente durch   Bauüberwachung und Beförderer - Bereitstellung von mobilen Signatureinheiten Dokumente-Signatur: Die im Auftrag des AN tätigen Abfallbeförderer haben die Transportdokumente bei Abfallübernahme auf der Baustelle elektronisch zu signieren. Sofern die Beförderer erst vor der Abfallübergabe beim Entsorger signieren, haben Abfallerzeuger und Beförderer darüber nach 19(2) NachwV vor Beginn der Entsorgung eine entsprechende Vereinbarung über die verspätete Signatur abzuschließen. Der AN Bau hat  die von ihm beauftragten Beförderer zu veranlassen, die erforderlichen Transportdokumente als Papierausdruck zur Abfallübernahme mit auf die Baustelle zu bringen, darauf die Übernahme zu quittieren und den Ausdruck der Bauüberwachung zu übergeben. Der AG behält sich im Zusammenhang mit der verspäteten Signatur ausdrücklich die Bestätigung der vorgesehenen Abfallbeförderer vor. Mitwirkung bei der elektr. Verbleibskontrolle über nicht gefährliche Abfälle Sofern vom AN beauftragte Beförderer und/oder Entsorger nicht an der elektronischen Verbleibskontrolle (eANV) teilnehmen, hat der AN die entsorgten Abfallmengen auf der Grundlage vorliegener Lieferscheine/Wiegenoten im System elektronisch zu erfassen und die verwendeten Registrierbelege in der Rolle des Beförderers und/oder Entsorgersfür diese stellvertretend qualifiziert zu signieren.
Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher
Seit dem 01.08.2023 gilt die Verordnung über Seit dem 01.08.2023 gilt die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke - Ersatzbaustoffverordnung Auch nach Einführung der Ersatzbaustoffverordnung sind die Entsorger noch nicht alle nach EBV zertifiziert, bzw. gelten landesrechtliche Vorgaben, so dass eine Einstufung nach LAGA erforderlich wird. Für die Verwertung/Entsorgung sind die Angaben der Baugrundgutachten zu berücksichtigen. Die Untersuchungen für Schaltanlage Sp Siegen-Weidenau erfolgte noch nach LAGA. Dementsprechend ist der Boden nach LAGA > Z 2 einzustufen. Grundlage der Verwertung und Entsorgung für den Baustellenbetrieb sind jedoch immer die aktuellen Deklarationsanalysen des Materials vor Ort. Zur Kalkulation kann die folgende Tabelle zur annähernden Vergleichbarkeit herangezogen werden (Orientierung - keine rechtsverbindliche Grundlage). LAGA entspricht etwa EBV-Kategorie:   Z 0                           BM-0   Z 0*                          BM-0*   Z 1.1                        BM-F0   Z 1.2                        BM-F1   Z 2                           BM-F2/BM-F3
Seit dem 01.08.2023 gilt die Verordnung über
41.04 Entsorgung Asphalt und bituminöses Material
41.04
Entsorgung Asphalt und bituminöses Material
41.07 Entsorgung Bodenaushub EBV
41.07
Entsorgung Bodenaushub EBV