Baugrund und Bodenuntersuchungen
ELPRO SP Siegen Weidenau Tiefbauarbeiten
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29 Planungsleistungen Tief- und Ingenieurbau
29
Planungsleistungen Tief- und Ingenieurbau
29.01 Ausführungsplanung Bauleistungen
29.01
Ausführungsplanung Bauleistungen
41 Verwertung und Entsorgung
41
Verwertung und Entsorgung
Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle hat über das Abfallnachweisverfahren (eANV) zu erfolgen. Innerhalb des DB Konzerns erfolgt das Prozesshandling der Entsorgung mineralischer Abfälle oder sonstiger gefährlicher Abfälle von Baustellen durch DB Services Resale / DB Fahrzeuginstandhaltung Hannover. Der AN hat die erforderlichen abfallrechtlichen Entsorgungs- nachweise mit DB Services Resale zu erstellen. Die beiliegenden Formulare "Meldeformular" und "Muster- Entsorgungskonzept" sind zu verwenden, um die anstehende Entsorgung bei DB Services Resale anzumelden. Die DB AG verwendet das System ZEDAL Der AN und die von ihm beauftragten Abfallbeförderer haben aktiv bei Vorbereitung und Erstellung der erforderlichen Nachweisunterlagen für die Vorab- und Verbleibskontrolle im e ANV mitzuwirken. Dazu sind folgende eANV-Zugänge und anwendungsbereite Geräteausstattungen für den Abfallbeauftragten / Bevollmächtigten des AN und die Beförderer auf der Baustelle zur Verfügung zu stellen. Die Ausstattung und die Zugänge sind im Entsorgungskonzept des AN zu dokumentieren. - Gebräuchliche Computerhardware inkl. DSL-Verbindung   (Internet) oder gleichwertig - Abfallerfassungssoftware inklusiven eigenständigen   Zugang als "Sonstiger Teilnehmer" oder   "Bevollmächtigter", kompatibel zur Zentralen   Koordinierungsstelle der Länder (ZKS),   Empfehlung: Anmeldung bei der ZEDAL-Provider-Lösung   (Kosten 250 Euro pro Jahr), einschl.   Signaturarbeitsplatz - Kartenlesegeräte incl. Treibersoftware mit Zulassung   der Bundesnetzagentur sowie eigene Signaturkarten zur   qualifizierten Signatur abfallrechter Dokumente durch   Bauüberwachung und Beförderer - Bereitstellung von mobilen Signatureinheiten Dokumente-Signatur: Die im Auftrag des AN tätigen Abfallbeförderer haben die Transportdokumente bei Abfallübernahme auf der Baustelle elektronisch zu signieren. Sofern die Beförderer erst vor der Abfallübergabe beim Entsorger signieren, haben Abfallerzeuger und Beförderer darüber nach 19(2) NachwV vor Beginn der Entsorgung eine entsprechende Vereinbarung über die verspätete Signatur abzuschließen. Der AN Bau hat  die von ihm beauftragten Beförderer zu veranlassen, die erforderlichen Transportdokumente als Papierausdruck zur Abfallübernahme mit auf die Baustelle zu bringen, darauf die Übernahme zu quittieren und den Ausdruck der Bauüberwachung zu übergeben. Der AG behält sich im Zusammenhang mit der verspäteten Signatur ausdrücklich die Bestätigung der vorgesehenen Abfallbeförderer vor. Mitwirkung bei der elektr. Verbleibskontrolle über nicht gefährliche Abfälle Sofern vom AN beauftragte Beförderer und/oder Entsorger nicht an der elektronischen Verbleibskontrolle (eANV) teilnehmen, hat der AN die entsorgten Abfallmengen auf der Grundlage vorliegener Lieferscheine/Wiegenoten im System elektronisch zu erfassen und die verwendeten Registrierbelege in der Rolle des Beförderers und/oder Entsorgersfür diese stellvertretend qualifiziert zu signieren.
Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher
Seit dem 01.08.2023 gilt die Verordnung über Seit dem 01.08.2023 gilt die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke - Ersatzbaustoffverordnung Auch nach Einführung der Ersatzbaustoffverordnung sind die Entsorger noch nicht alle nach EBV zertifiziert, bzw. gelten landesrechtliche Vorgaben, so dass eine Einstufung nach LAGA erforderlich wird. Für die Verwertung/Entsorgung sind die Angaben der Baugrundgutachten zu berücksichtigen. Die Untersuchungen für Schaltanlage Sp Siegen-Weidenau erfolgte noch nach LAGA. Dementsprechend ist der Boden nach LAGA > Z 2 einzustufen. Grundlage der Verwertung und Entsorgung für den Baustellenbetrieb sind jedoch immer die aktuellen Deklarationsanalysen des Materials vor Ort. Zur Kalkulation kann die folgende Tabelle zur annähernden Vergleichbarkeit herangezogen werden (Orientierung - keine rechtsverbindliche Grundlage). LAGA entspricht etwa EBV-Kategorie:   Z 0                           BM-0   Z 0*                          BM-0*   Z 1.1                        BM-F0   Z 1.2                        BM-F1   Z 2                           BM-F2/BM-F3
Seit dem 01.08.2023 gilt die Verordnung über
41.01 Allgemeines, Analyse
41.01
Allgemeines, Analyse
41.04 Entsorgung Asphalt und bituminöses Material
41.04
Entsorgung Asphalt und bituminöses Material
41.07 Entsorgung Bodenaushub EBV
41.07
Entsorgung Bodenaushub EBV