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Unit price EUR
Net total EUR
29 Planungsleistungen Tief- und
Ingenieurbau
29
Planungsleistungen Tief- und
Ingenieurbau
29.01 Ausführungsplanung Bauleistungen
29.01
Ausführungsplanung Bauleistungen
41 Verwertung und Entsorgung
41
Verwertung und Entsorgung
Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher
Abfälle hat über das Abfallnachweisverfahren (eANV)
zu erfolgen.
Innerhalb des DB Konzerns erfolgt das Prozesshandling
der Entsorgung mineralischer Abfälle oder sonstiger
gefährlicher Abfälle von Baustellen durch DB Services
Resale / DB Fahrzeuginstandhaltung Hannover. Der AN
hat die erforderlichen abfallrechtlichen Entsorgungs-
nachweise mit DB Services Resale zu erstellen.
Die beiliegenden Formulare "Meldeformular" und
"Muster- Entsorgungskonzept" sind zu verwenden, um die
anstehende Entsorgung bei DB Services Resale
anzumelden.
Die DB AG verwendet das System ZEDAL
Der AN und die von ihm beauftragten
Abfallbeförderer haben aktiv bei Vorbereitung und
Erstellung der erforderlichen Nachweisunterlagen für
die Vorab- und Verbleibskontrolle im e ANV mitzuwirken.
Dazu sind folgende eANV-Zugänge und anwendungsbereite
Geräteausstattungen für den Abfallbeauftragten /
Bevollmächtigten des AN und die Beförderer auf der
Baustelle zur Verfügung zu stellen. Die Ausstattung und
die Zugänge sind im Entsorgungskonzept des AN zu
dokumentieren.
- Gebräuchliche Computerhardware inkl. DSL-Verbindung
(Internet) oder gleichwertig
- Abfallerfassungssoftware inklusiven eigenständigen
Zugang als "Sonstiger Teilnehmer" oder
"Bevollmächtigter", kompatibel zur Zentralen
Koordinierungsstelle der Länder (ZKS),
Empfehlung: Anmeldung bei der ZEDAL-Provider-Lösung
(Kosten 250 Euro pro Jahr), einschl.
Signaturarbeitsplatz
- Kartenlesegeräte incl. Treibersoftware mit Zulassung
der Bundesnetzagentur sowie eigene Signaturkarten zur
qualifizierten Signatur abfallrechter Dokumente durch
Bauüberwachung und Beförderer
- Bereitstellung von mobilen Signatureinheiten
Dokumente-Signatur:
Die im Auftrag des AN tätigen Abfallbeförderer haben
die Transportdokumente bei Abfallübernahme auf der
Baustelle elektronisch zu signieren.
Sofern die Beförderer erst vor der Abfallübergabe beim
Entsorger signieren, haben Abfallerzeuger und
Beförderer darüber nach 19(2) NachwV vor Beginn der
Entsorgung eine entsprechende Vereinbarung über die
verspätete Signatur abzuschließen.
Der AN Bau hat die von ihm beauftragten Beförderer zu
veranlassen, die erforderlichen Transportdokumente als
Papierausdruck zur Abfallübernahme mit auf die
Baustelle zu bringen, darauf die Übernahme zu
quittieren und den Ausdruck der Bauüberwachung zu
übergeben. Der AG behält sich im Zusammenhang mit der
verspäteten Signatur ausdrücklich die Bestätigung der
vorgesehenen Abfallbeförderer vor.
Mitwirkung bei der elektr. Verbleibskontrolle über
nicht gefährliche Abfälle
Sofern vom AN beauftragte Beförderer und/oder
Entsorger nicht an der elektronischen
Verbleibskontrolle (eANV) teilnehmen, hat der AN die
entsorgten Abfallmengen auf der Grundlage vorliegener
Lieferscheine/Wiegenoten im System elektronisch zu
erfassen und die verwendeten Registrierbelege in der
Rolle des Beförderers und/oder Entsorgersfür diese
stellvertretend qualifiziert zu signieren.
Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher
Seit dem 01.08.2023 gilt die Verordnung über Seit dem 01.08.2023 gilt die Verordnung über
Anforderungen an den Einbau von mineralischen
Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke -
Ersatzbaustoffverordnung
Auch nach Einführung der Ersatzbaustoffverordnung sind
die Entsorger noch nicht alle nach EBV zertifiziert,
bzw. gelten landesrechtliche Vorgaben, so dass eine
Einstufung nach LAGA erforderlich wird.
Für die Verwertung/Entsorgung sind die Angaben der
Baugrundgutachten zu berücksichtigen.
Die Untersuchungen für Schaltanlage Sp Siegen-Weidenau
erfolgte noch nach LAGA. Dementsprechend ist der
Boden nach LAGA > Z 2 einzustufen.
Grundlage der Verwertung und Entsorgung für den
Baustellenbetrieb sind jedoch immer die aktuellen
Deklarationsanalysen des Materials vor Ort.
Zur Kalkulation kann die folgende Tabelle zur
annähernden Vergleichbarkeit herangezogen werden
(Orientierung - keine rechtsverbindliche Grundlage).
LAGA entspricht etwa EBV-Kategorie:
Z 0 BM-0
Z 0* BM-0*
Z 1.1 BM-F0
Z 1.2 BM-F1
Z 2 BM-F2/BM-F3
Seit dem 01.08.2023 gilt die Verordnung über
41.01 Allgemeines, Analyse
41.01
Allgemeines, Analyse
41.04 Entsorgung Asphalt und bituminöses
Material
41.04
Entsorgung Asphalt und bituminöses
Material
41.07 Entsorgung Bodenaushub EBV
41.07
Entsorgung Bodenaushub EBV