Auffüllung, Planum
Eisfeld Neubau ALDI
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01 Titel 1. Baustelleneinrichtung
01
Titel 1. Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelleneinrichtung, - vorhaltung und -räumung Baustelle einrichten für alle Leistungen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und betriebsfertig aufstellen einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten und Nebenleistungen. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Beleuchteten und beheizten Bürocontainer für Nutzung durch AG und AN mit mindestens 8 Sitzplätzen (sofern nicht gesondert ausgeschrieben), Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Waschmöglichkeiten, Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen, einrichten und, falls nötig, umsetzen. Strom-, Wasser-, Fernsprechanschlüsse sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Zufahrtswege zur Baustelle / zum Baubereich sowie Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen beschaffen, vom AG können keine Flächen zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Position sind alle gemäß Erfordernis des AN durchzuführenden Maßnahmen zur Erschließung und Befahrbarmachung der Baustelle und des unmittelbaren Baubereiches abgegolten, sofern im LV nicht gesondert angegeben. Im Preis enthalten sind außerdem das Versichern der von der Bauleitung übergebenen Geländepunkte und Achsen sowie alle Wegegelder und Auslösungen. Das rechtzeitige Beantragen und Einholen der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und darüber hinaus der erforderlichen Schachtgenehmigungen und Schachtscheine durch den AN erfolgt ohne gesonderte Vergütung. Baustelle vorhalten für alle Leistungen Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen etc. der Position "Baustelle einrichten" einschl. Mieten, Pacht, Gebühren (auch für die Inanspruchnahme fremder Flächen) und allen Nebenkosten über die gesamte Bauzeit. Baustelleneinrichtung in das jeweilige Baufeld der Jahresscheibe umsetzen sowie erforderlichenfalls umsetzen, auch mehrfach, innerhalb der Jahresscheiben über die gesamte Bauzeit. Baustelle räumenfür alle Leistungen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte/beeinträchtigte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herrichten. Verunreinigungen beseitigen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung, - vorhaltung und -räumung
1.00
Psch
02 Titel 2. Technische Bearbeitung, Dokumentation
02
Titel 2. Technische Bearbeitung, Dokumentation
02.__.0010 Absteckung / Bauvermessung Absteckung und Bauvermessung. Für alle Leistungen Abstecken aller für die Bauausführung notwendigen Punkte nach Lage und Höhe. Das besorgen der notwendigen Koordinatenfestpunkte ist Sachse des AN und ist über diese Position vergütet.
02.__.0010
Absteckung / Bauvermessung
1.00
Psch
02.__.0020 Abschlussdokumentation Abschlussdokumentation für sämtliche Leistungen mit allen Nachweisen, Lieferscheinen, Zertifikaten, Protokollen u.a., einschließlich Dokumentationsunterlage, Bauleitererklärung. Übergabe vor Abnahme und Schlussrechung an den AG als Mappe mit Kennzeichnung des Inhaltes. Erstellung der Abnahmedokumentation für Zwischenübernahmen bzw. -abnahmen nach VOB/B § 4, Nr. 10 und für Gesamtabnahme. Für alle Leistungen des Leistungsverzeichnisses. VOB/B § 12 erfordert alle baurelevanten Dokumente, insbesondere: - Protokolle der Druckprüfungen (sofern Qualitätsprüfung durch den AN) - Lagepläne, Längsschnitte und Querschnitte - Abnahmeprotokolle über die Rückgabe zeitweilig genutzter Flächen mit den Flurstückseigentümern bzw. berechtigten Nutzern oder Rechtsträgern (z.B. Privat/Bauamt/Landwirtschaft/LASuV/Kommunen) - Freistellungsbescheinigungen - Abnahmeprotokolle - Liefernachweise - Materialnachweise - Baugrundabnahmen - Bautagebuch - Verdichtungsnachweise - Abnahme Baugrund Übergabe der Dokumentation in 2-facher Ausfertigung
02.__.0020
Abschlussdokumentation
1.00
Psch
03 Titel 3. Kontrollprüfungen
03
Titel 3. Kontrollprüfungen
03.__.0020 Prüfplan Kontrollprüfungen aufstellen Erstellung des Prüfplanes für sämtliche nachfolgend aufgeführten Kontrollprüfungen für sämtliche Leistungsbereiche unter Berücksichtigung des vorgesehenen Bauablaufes und der Eigenüberwachungsprüfungen, laufende Fortschreibung entsprechend Baufortschritt, Aufstellung und Definition von projektbezogenen Qualitätsstandards / Einbaukriterien in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Baustoffe.
03.__.0020
Prüfplan Kontrollprüfungen aufstellen
1.00
Psch
03.__.0030 Plattendruckvers. f. Kontrollprüfg. durchf. Plattendruckversuch nach DIN 18 134 fuer Kontrollpruefung nach Angabe des AG durchfuehren einschliesslich Bereitstellung saemtlicher Geraete, einschl. Auswertung und Darstellung der Messergebnisse.
03.__.0030
Plattendruckvers. f. Kontrollprüfg. durchf.
5.00
St
03.__.0040 Gegengewicht f. Kpruefg.bereitst. Plattendrversuch. Plattendruckgert. Belastungsfahrzeug als Gegengewicht (z.B. ausreichend beladener Lkw) bei Kontrollpruefungen bereitstellen fuer Plattendruckversuch nach DIN 18 134. Zusaetzlich Plattendruckgeraet betriebsbereit vorhalten. Je Plattendruckversuch wird 1 h vergütet.
03.__.0040
Gegengewicht f. Kpruefg.bereitst. Plattendrversuch. Plattendruckgert.
5.00
h
03.__.0050 Leichte Fallplatte Kontrollpruefung nach Angabe des AG durchfuehren einschliesslich Bereitstellung saemtlicher Geraete, einschl. Auswertung und Darstellung der Messergebnisse. Leichte Fallplatte.
03.__.0050
Leichte Fallplatte
15.00
St
03.__.0060 Prüfung Verdichtung Kontrollprüfung auf besondere Anordnung des AG für eingebaute Tragschicht ohne Bindemittel, Unterbau, Untergrund, etc. Prüfung für Verdichtungsgrad einschl. aller dafür erforderlichen Untersuchungen (Proctordichte, Wassergehalt, Korngrößenverteilung, Volumen) und kompletter Auswertung. Untersuchungsstelle nach Festlegung durch den AG und Prüfplan. Untersuchungsstelle Einmessen (Bezug GK). Durch den AN sind sämtliche für die Durchführung und Auswertung erforderlichen Geräte bereitzustellen, entnommene Proben sind ordnungsgemäß an ein autorisiertes Labor zu übersenden, erforderliche Laboruntersuchungen durchführen. Die Mess- und Untersuchungsergebnisse sind in entsprechender Form darzustellen und zu dokumentieren.
03.__.0060
Prüfung Verdichtung
4.00
Stck
04 Titel 4. Rodungs- und Gehölzschutzmaßnahmen
04
Titel 4. Rodungs- und Gehölzschutzmaßnahmen
Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen Rodung und Entfernung von vorhandenen Gehölzen, Sträuchern und Hecken auf dem Grundstück Coburger Straße 94 im Bereich der Erdarbeiten. Entfernte Gehölze fachgerecht aufnehmen, zerkleinern, verladen und zur Entsorgung verbringen. Gehölze und Bäume an den Grundstücksgrenzen, die erhalten bleiben, sind gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu schützen. Wurzelbereiche dürfen nicht überfahren oder belastet werden. Schutzmaßnahmen (z. B. Holzschutzzaun) sind vom Auftragnehmer herzustellen und vorzuhalten. Rodungsarbeiten dürfen nur außerhalb der Brut- und Setzzeit ausgeführt werden oder nach Freigabe der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hildburghausen.
Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen
04.__.0010 Hecken und Buschwerk roden Hecken und Buschwerk jeder Art mit Wurzelwerk roden. Abgerechnet wird die Fläche in 1 m Höhe über dem Erdboden, bei niedrigeren Hecken die größte Ausdehnung. Mittlere Höhe 'bis ca. 5,0 m'. Hecken und Buschwerk unmittelbar am Baufeldrand auf öffentlichem Grund bzw. in Privatgrundstücken roden im Zuge Baufeldfreimachung. Nur auf Anweisung der Bauleitung und des Anliegers. Wurzellöcher mit geeignetem Boden verfüllen. Boden liefern. Hecken, Buschwerk, Wurzelstöcke, Schlagabraum in Eigentum des AN übernehmen, von der Baustelle beseitigen und entsorgen. Kippgebühren einrechnen.
04.__.0010
Hecken und Buschwerk roden
1.00
psch
04.__.0020 Baumstuempfe roden, weiterverwenden, DU bis 0,80 - 1,00 m, Stuempfe Baumstuempfe mit Wurzeln roden und weiterver- wenden. Stuempfe und Wurzeln. DU an der Schnittstelle 0,80 - 1,000 m. Baumstümpfe Baustelle entfernen. Geeigneten Boden liefern und Wurzelloecher ver- fuellen. Verdichten.
04.__.0020
Baumstuempfe roden, weiterverwenden, DU bis 0,80 - 1,00 m, Stuempfe
1.00
psch
04.__.0030 Wurzelbehandlung, Durchmesser über 3 bis 25 cm Schutzmaßnahmen Wurzeln in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. des Fachbereichs Umwelt der Stadt Plauen per Hand freilegen, absägen, Wundrand nachschneiden und Schnittfläche mit dauerelastischem Wundverschlußmittel behandeln. Schnittgut wird Eigentum des Auftragnehmers und ist von der Baustelle zu entfernen einschl. aller Entsorgungskosten. Durchmesser > 3 bis 25 cm (gemessen an der Schnittstelle). Die Ausführung muss von einem zugelassenen Fachbetrieb erfolgen. Die Vergütung erfolgt nur nach Vorlage eines durch die Führungskraft der beauftragten Baumpflegefirma erstellten und bestätigten Protokolls. Die Beschriebene Leistung hat Gültigkeit für alle betroffenen Positionen des Bauloses (im wesentlichen Baugrubenaushub/ Bodenabtrag).
04.__.0030
Wurzelbehandlung, Durchmesser über 3 bis 25 cm
1.00
psch
05 Titel 5. Oberboden, Begrünung
05
Titel 5. Oberboden, Begrünung
05.__.0010 Oberboden abtragen, seitlich lagern (d<=30cm) Oberboden ggf. einschließlich Vegetationsdecke abtragen und seitlich lagern auf Lager des AN. Oberboden in vorhandener Dicke, Dicke des Abtrages über 20 bis 30 cm. Oberboden laden, innerhalb der Baustelle transportieren und fachgerecht (Ausbildung von Mieten) seitlich lagern. Der Oberbodenabtrag erfolgt ausschließlich in den Bereichen des Grundstücks, in denen nach Abbruch noch Oberboden bzw. organische Schichten vorhanden sind. Die angegebene Fläche ist als Orientierungsfläche zur Erstellung der Angebote zu verstehen. Abrechnung nach tatsächlich abgetragenen Flächen (m²) in vorhandener Mächtigkeit (i. d. R. 20–30 cm). Die endgültigen Mengen sind vom AN vor Ausführung aufzunehmen und mit der Bauleitung abzustimmen.“
05.__.0010
Oberboden abtragen, seitlich lagern (d<=30cm)
1,500.00
06 Titel 6. Erdbau/Geländeregulierung
06
Titel 6. Erdbau/Geländeregulierung
Bodenklassen nach DIN 18 300 - Aug. 2015 Die Einstufung der zu lösenden Bodenarten erfolgt in Homogenbereichen gem. DIN 18 300, Ausgabe Aug. 2015. --> Weitere Angaben: siehe Baugrundgutachten. Zum Vergleich werden die Boden- und Felsklassen nach DIN 18 300, Ausgabe Sept. 2012 bzw. ZTVE-StB 09 angegeben. Bei fehlender Angabe werden zur genauen Defintion der Lösbarkeit Boden- und Felsklassen nach DIN 18 300, Ausgabe Sept. 2012 bzw. ZTVE-StB 09 angegeben.
Bodenklassen nach DIN 18 300 - Aug. 2015
06.__.0010 Boden lösen, Boden aus Abtragsbereichen Aushub nicht tragfähiger, weicher bis steifer Boden der Homogenber. I.A und I.B (ehem. Bodenkl. 1 - 4 nach DIN18 300, Ausgabe Sept. 2002) sowie Abfuhr des verdrängten Bodens und Aufschütten auf Haufwerk auf Grundstück des AG. Boden nach LAGA bis Z1.2. Abtragstiefe bis 1,50 m. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
06.__.0010
Boden lösen, Boden aus Abtragsbereichen
1.00
psch
06.__.0020 Profilierungs-/Dammbaumaterial liefern, einb. Natürliches Bodenmaterial oder geprüftes, gütegesichertes und zertifiziertes RC-Material. Materialanforderungen Bodenmaterial: - Bodenchemie unbelastet, Einhaltung der Grenzwerte der LAGA TR Boden Z 1.1 im Feststoff und Eluat - Bei RC-Baustoffen; RCL 1, RW 1 - Einbau verdichtungsfähiges Material - Körnungslinie 0/56, gut abgestuft und verdichtbar -> Die Einhaltung aller Parameter ist vor Lieferung durch den AN nachzuweisen. Eventuelle Abweichungen sind zu begründen, die Eignung des Materials ist von der Baugrundbegleitung zu begründen und nachzuweisen. Einbau- und verdichtungsfähiges Material entspr. der geplanten Konturierung der Geländeprofilierung einbauen, gleichmäßig und hohlraumarm verdichten. Boden lagenweise in Lagen <= 0,20 m bis 0,30 m Dicke einbauen und verdichten. D(Pr)=98 % bzw. 100% nach ZTVE-StB (aktuell gültige Fassung) gewährleisten. Abrechnung nach Auftragsprofilen im eingebauten Zustand.
06.__.0020
Profilierungs-/Dammbaumaterial liefern, einb.
3,200.00
m3
06.__.0030 Planum herstellen, 45 MN/m2 Das Planum ist auf die definierte Planumshöhe OK 444,00 m herzustellen. Planum profilieren, einbauen und herstellen. Max. Abweichung von der Sollhöhe ± 2 cm. Planum nachverdichten auf den erforderlichen Verformungsmodul Ev₂ = 45 MN/m². Vergütet wird lediglich das einmalige Herstellen des Planums; erneute Herstellung infolge von Witterung, Überfahren oder Beschädigung ist nicht gesondert vergütungspflichtig.
06.__.0030
Planum herstellen, 45 MN/m2
8,658.00
m2