Erdarbeiten
Nettetal-Breyell - Neubau PENNY
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Angefragt werden die Erdarbeiten und Schaffung eines Planums auf dem Grundst ü ck Biether Strasse 38  in 41334  Nettetal-Breyell, um im weiteren Verlauf darauf einen neuen Penny-Markt mit Stellplatzanlage zu errichten. Der AN hat sich vor Baubeginn ü ber das Vorhandensein und die genaue Lage von Steuer-, Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren. F ü r jede Art von Besch ä digungen haftet er allein. Vor Baubeginn ist ein Fl ä chennivellement mit der Bauleitung zwecks Aufnahme der Gel ä ndeh ö he vorzunehmen und dient als Abrechnungsgrundlage. Bei umfangreicheren Erd- und Gel ä ndearbeiten ist ein qualifiziertes Vermessungsb ü ro vom AN zu beauftragen. Der AN haftet f ü r die Standsicherheit der B ö schungen und f ü r Nacharbeiten, die sich aus Ungenauigkeiten bei der Ausf ü hrung ergeben. Nachrutschende Bodenmassen sind ohne Kosten f ü r den AG zu beseitigen. Die B ö schungen sind gegen Ausflie ß en durch besondere bauliche Ma ß nahmen (siehe Baugrunduntersuchung) zu sch ü tzen! Die geforderte Belastbarkeit auf dem Erdplanum von mind E V2 = 45 MN/m ² ist mittels Lastplattendruckversuche 1Stk je 500 m ² jedoch mindestens 3 St ü ck der Bauleitung fr ü hzeitig nachzuweisen. Leistungsziel: Die zu bearbeitenden Gel ä ndefl ä chen sind f ü r die sp ä tere Bebauung mit einem Fachmarktzentrum und einer Parkplatzanlage vorzubereiten. Hierzu sollen nach Absprache mit einem Bodengutachter, der die Bauma ß nahme auch w ä hrend der Bauausf ü hrung begleiten wird, vorhandene Auff ü llungen ausgekoffert, abgeschoben, seitlich gelagert, eingebaut und abfahren werden, sowie nachverdichtet  und falls notwendig planierte Fl ä chen mittels Einfr ä sen von Durosol (Kalk-Zementgemisch) verfestigt werden.
Angefragt werden die Erdarbeiten und Schaffung eines Planums auf dem Grundst ü ck Biether Strasse 38  in 41334  Nettetal-Breyell, um im weiteren Verlauf darauf einen neuen Penny-Markt mit Stellplatzanlage zu errichten.
01 Bauvorbereitende Maßnahmen / Baustelleneinrichtung
01
Bauvorbereitende Maßnahmen / Baustelleneinrichtung
A L L G E M E I N E   V O R B E M E R K U N G E N   Z U R B A U S T E L L E N E I N R I C H T U N G ========================================================== Die Baustelleneinrichtung, insbesondere das Aufstellen der Personal- und Materialcontainer hat nach R ü cksprache mit der Bauleitung des AG zu erfolgen. Freifl ä chen d ü rfen erst nach R ü cksprache mit der Bauleitung des AG zur Lagerung von Material genutzt werden. Die Baustelleneinrichtung ist unmittelbar nach Fertigstellung der Hauptarbeiten zu entfernen, sofern diese nicht von Nachfolgeunternehmern weiter benutzt wird. S ä mtliche Arbeiten sind mit mobilen Kr ä nen bzw. Hebeeinrichtungen auszuf ü hren. Die Baustelle ist mit einem verantwortlichen Ansprechpartner (Polier) ü ber die gesamte eigene Bauzeit zu besetzen. Dieser hat f ü r den AG t ä glich telefonisch (Mobil oder Festnetzanschluss) erreichbar zu sein. Schutz der Geh ö lze w ä hrend der Bauma ß nahme: Gem äß § 14 Abs.4 BauO NW m ü ssen zu erhaltende B ä ume, Str ä ucher und sonstige Bepflanzungen vor und w ä hrend der bauarbeiten durch geeignete Vorkehrungen i.V.m.der DIN 18920 vorsorglich und nachhaltig gesch ü tzt werden. Dieses ist durch den AN sicherzustellen. Gesch ü tzte B ä ume d ü rfen Bauarbeiten oder Baustellenverkehr im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich nicht besch ä digt werden. Ablagerungen von Baumaterialien, Aufsch ü ttugnen und Abgrabungen d ü rfen in diesen Bereichen grunds ä tzlich nicht stattfinden. Es ist jeweeils mindestens 1,50 m Abstand von der Kronentraufe einzuhalten. Dies gilt ebenfalls f ü r den Schwenkbereich von Kr ä nen und Baggern. Es sind vor Beginn der Arbeiten geeignete Schutzma ß nahmen nach DIN 18920 und den Richtlinien f ü r die Anlage von Strasse vorzunehmen, Abschnitt 4 - RAS-LP-4.
A L L G E M E I N E   V O R B E M E R K U N G E N   Z U R
01. 010 Stahlplatten für Baustellenzufahrt Stahlplatten im Bereich der Baustellenzufahrt zur Sicherung vorhandener Kabeltrassen liefern, verlegen, vorhalten und nach Abschluss der Bauma ß nahme abtransportieren. Die Stahlplatten m ü ssen f ü r einen schweren Baustellenverkehr geeignet sein. Vorhaltezeit ca. 4 Wochen Abgerechnet wird nach m ² abgedeckter Fl ä che.
01. 010
Stahlplatten für Baustellenzufahrt
O
10.00
01. 020 Bauzaun lief.,aufst.,vorh.u. abb. Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlf ü llst ä ben, St ü tzenf üß e aus Beton einschl. s ä mtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. aufstellen, ü ber die gesamte Bauzeit vorhalten und nach Abschlu ß der Bauarbeiten wieder demontieren. Zaunh ö he: 2,00 m. Es sind mind. 3 Schilder mit folgendem Text am Bauzaun gut sichtbar anzubringen: "Unbefugten ist das Betreten der Baustelle verboten"
01. 020
Bauzaun lief.,aufst.,vorh.u. abb.
O
100.00
ldfm
01. 030 Reinigung von Zufahrtswegen Baustraßen und Bereitstellungsflächen Reinigung von Zufahrts-, Baustra ß en und Bereitstellungsfl ä chen regelm äß ige Reinigung von Zufahrtsstra ß en ( ö ffentlicher Verkehrsweg Biehter Stra ß e, mindestens je 200 m links und rechts der Einfahrt, alle benutzten Stra ß en im S ü dabschnitt des Sanierungsgrundst ü ckes, Baustra ß en und bei Bedarf Bereitstellungsfl ä chen. Die Reinigungsarbeiten sind nach Anweisung der ö rtlichen Bau ü berwachung regelm äß ig durchzuf ü hren, um einen geordneten Bauablauf zu gew ä hrleisten.
01. 030
Reinigung von Zufahrtswegen Baustraßen und Bereitstellungsflächen
O
5.00
Wo
01. 040 S/W-Anlage für Personal Einrichten Schwarz-Wei ß -Anlage f ü r Personal Liefern einer Containeranlage zur Schwarz-Wei ß -Einrichtung mit Sanit ä ranlage (Schwarz-Wei ß -Anlage) f ü r Personal und Ger ä t, mit Mindestausstattung  gem äß Bereichsbeschreibung zur Umsetzung s ä mtlicher Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeits-,Sicherheits- und Gesundheitsschutz; Die Schwarz-Wei ß -Anlage enth ä lt weiterhin: Stiefelwaschanlage Beh ä lter zum Sammeln und Transportieren gefahrstoffbelasteter Materialien (Ausr ü stungsbestandteile, Stoffe oder Fl ü ssigkeiten) Bereich zum Dekontaminieren der Pers ö nlichen Schutzausr ü stung (PSA) und Werkzeugen Einrichten, Vorhallten und nach Abschluss der Arbeiten im kontaminierten Bereich wieder zur ü ckbauen
01. 040
S/W-Anlage für Personal
O
1.00
St
01. 050 Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der S/W-Anlage für Personal Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Schwarz-Wei ß -Anlage f ü r Personal Vorhalten und Betreiben der Schwarz-Wei ß -Anlage (Vorposition). Im Einheitspreis sind s ä mtliche Verbrauchmaterialien, Personalkosten, Betriebsstoffe, Unterhaltsreinigungen, Abfallentsorgung und ggf. erforderlichen Leistungen einzukalkulieren.
01. 050
Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der S/W-Anlage für Personal
O
5.00
Wo
01. 060 Ausrüstung von Fahrerkabinen Ausr ü stung von Fahrerkabinen Alle Baumaschinen, die innerhalb des Schwarzbereiches arbeiten, sind mit technischer Arbeitsluftversorgung oder Filteranlagen auszur ü sten.Baumaschinen mit diesen besonderen Fahrerkabinen m ü ssen der DGUV I 201-004 entsprechen. Betriebsbereite Vorhaltung von Ü berdruckanlagen, Filteranlagen zur Atemluftversorgung und Klimaanlagen mit Umluftfilter der Klasse S inkl. Wartung und arbeitst ä glicher Reinigung der Fahrerkabinen.
01. 060
Ausrüstung von Fahrerkabinen
O
1.00
psch
01. 070 Kabinenfilter Liefern, Einsetzen und Entsorgen Kabinenfilter Liefern, Einsetzen und Entsorgen Kabinenfilter (Typ nach Gefahrstoffangabe: Benzol) f ü r den unterbrechungsfreien Baubetrieb f ü r alle mit Filteranlagen ausger ü steten Baumaschinen in gen ü gender Anzahl liefern und vorhalten, incl. F ü hren der Filterb ü cher Entsorgungskosten sind im Einheitspreis einzurechnen.
01. 070
Kabinenfilter Liefern, Einsetzen und Entsorgen
O
25.00
St
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Der AN hat sich vor Baubeginn ü ber das Vorhandensein und die genaue Lage von Steuer-, Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren. F ü r jede Art von Besch ä digungen haftet er allein. Vor Baubeginn ist ein Fl ä chennivellement mit der Bauleitung zwecks Aufnahme der Gel ä ndeh ö he vorzunehmen und dient als Abrechnungsgrundlage. Bei umfangreicheren Erd- und Gel ä ndearbeiten ist ein qualifiziertes Vermessungsb ü ro vom AN zu beauftragen. Der AN haftet f ü r die Standsicherheit der B ö schungen und f ü r Nacharbeiten, die sich aus Ungenauigkeiten bei der Ausf ü hrung ergeben. Nachrutschende Bodenmassen sind ohne Kosten f ü r den AG zu beseitigen. Die B ö schungen sind gegen Ausflie ß en durch besondere bauliche Ma ß nahmen (siehe Baugrunduntersuchung) zu sch ü tzen! Die geforderte Belastbarkeit auf dem Erdplanum von EV2 = 45 MN/m ² ist mittels Lastplattendruckversuche 1Stk je 500 m ² jedoch mindestens 3 St ü ck der Bauleitung fr ü hzeitig nachzuweisen.
Der AN hat sich vor Baubeginn ü ber das Vorhandensein und die genaue Lage von Steuer-, Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren. F ü r jede Art von Besch ä digungen haftet er allein.
02. 010 Vegetationsschicht abtragen abfahren Baufl ä che freilegen 5-10 cm Vegetationsschicht, Grasnarbe, Moos, Str ä ucher und Wurzelreste nach Abstimmung mit dem Auftraggeber freilegen und von Aufwuchs aller Art bis 10 cm Stammdurchmesser (1,30 m ü ber dem Erdreich gemessen) s ä ubern einschl. Rodung des Wurzelwerkes, Anfallendes Gestr ä uch, Wildwuchs, M ä hgut sowie sonstiges R ä umgut von der Baustelle entfernen und einer Wiederverwertung nach Wahl des AN zuf ü hren. Mengenermittlung nach Aufma ß an der  Entnahmestelle. H ö he Abtrag im Mittel 10 cm
02. 010
Vegetationsschicht abtragen abfahren
O
500.00
02. 020 Auffüllung auskoffern+lagern 01-rot vorhandenes verdichtungsf ä higes Material aus Auff ü llung fl ä chig auskoffern / abschieben und seitlich im Bereich der Bereitstellungsfl ä che mit Aufhaldung bis max. 5 m H ö he zum sp ä teren Einbau als Tragschicht lagern. vorhandener Auff ü llboden: Gesteinsansprache: Auf ü llungen und umgelagerte nat ü rliche B ö den                                                          Kies, sandig Kalkschotter mit Ziegel und Schlacke - Anteilen Bodengruppe DIN 18196 G, S -  SW, GW, SU, GU Lagerungsdichte/Konsistenz: steif bis weich Bodenklasse DIN 18.300 3-4 Aushubtiefe:                                       im Mittel ca. 0,40 m Das Anlegen und ggfs. befestigen einer ausreichend bemessenen Baugrubenzufahrt ist in den Einheitspreis mit einzurechnen.
02. 020
Auffüllung auskoffern+lagern 01-rot
570.00
m3
02. 030 Auffüllung auskoffern+lagern 02-ora vorhandenes verdichtungsf ä higes Material aus Auff ü llung fl ä chig auskoffern / abschieben und seitlich im Bereich der Bereitstellungsfl ä che mit Aufhaldung bis max. 5 m H ö he zum sp ä teren Einbau unterhalb -0,60 m lagern. vorhandener Auff ü llboden:  siehe beigef ü gtes Bodengutachten Gesteinsansprache: Auf ü llungen und umgelagerte nat ü rliche B ö den                                                          Feinsandig,  schluffig , humos ehemaliger Mutterboden Bodengruppe DIN 18196 fS, fg - mg, h , u` , u, Lagerungsdichte/Konsistenz: steif bis weich Bodenklasse DIN 18.300 3-4 Aushubtiefe:                                       im Mittel ca. 1,00 m Das Anlegen und ggfs. befestigen einer ausreichend bemessenen Baugrubenzufahrt ist in den Einheitspreis mit einzurechnen. Mengenermittlung nach Aufmass an der Entnahmestelle
02. 030
Auffüllung auskoffern+lagern 02-ora
1,585.00
m3
02. 040 Auffüllung auskoffern+lagern 03-grü vorhandenes verdichtungsf ä higes Material aus Auff ü llung fl ä chig auskoffern / abschieben und seitlich im Bereich der Bereitstellungsfl ä che mit Aufhaldung bis max. 5 m H ö he zur weiteren Analyse lagern. vorhandener Auff ü llboden:  siehe beigef ü gtes Bodengutachten Gesteinsansprache: Auf ü llungen und umgelagerte nat ü rliche B ö den                                                          Kies, sandig, feinsandig, schluffig, Kalkschotter mit Ziegel Bodengruppe DIN 18196 G, S -  fS, u`, ms-gs, fg-mg Lagerungsdichte/Konsistenz: steif bis weich Bodenklasse DIN 18.300 3-4 Aushubtiefe:                                       im Mittel ca.2,30 m Das Anlegen und ggfs. befestigen einer ausreichend bemessenen Baugrubenzufahrt ist in den Einheitspreis mit einzurechnen. Mengenermittlung nach Aufmass an der Entnahmestelle
02. 040
Auffüllung auskoffern+lagern 03-grü
1,230.00
m3
02. 050 Auffüllboden laden/abfahren seitlich gelagerten Boden / Auff ü llboden laden und abfahren einschl. evtl. anfallende Kippgeb ü hren. Gesteinsansprache: wie Vorpositionen Das Material wird Eigentum des AN. Mengenermittlung nach Aufmass an der Entnahmestelle DEPONIEKLASSE 0 Bodenmaterialklasse BM-F1
02. 050
Auffüllboden laden/abfahren
O
1,230.00
m3
02. 060 ZULAGE: Deponieklasse I ZULAGE: f ü r Bodenabfuhr gem äß Deponieklasse I Boden mit geringem Gel ä ndekontakt-/Gef ä hrdung: f ü r nicht gef ä hrliche Abf ä lle mit sehr geringem Risiko; prim ä r Bodenkontaminationen, die keine Wassergef ä hrdung darstellen
02. 060
ZULAGE: Deponieklasse I
O
570.00
m3
02. 070 ZULAGE: Deponieklasse II ZULAGE: f ü r Bodenabfuhr gem äß Deponieklasse II Boden mit unzersetzliche/ inert belastete Materialien, die kein trinkwasserrelevantes Risikopotenzial oder starke Ö kotoxizit ä t haben.
02. 070
ZULAGE: Deponieklasse II
O
570.00
m3
02. 080 ZULAGE: Bodenklasse BM-F2 ZULAGE: f ü r Bodenabfuhr der Bodenmaterialklasse 02 Boden mit mittlerer Belastung; Sedimente bzw. Bodenmaterial aus Bereichen mit m äß iger Kontamination.
02. 080
ZULAGE: Bodenklasse BM-F2
O
570.00
m3
02. 090 Material gelagert flächig einbauen seitl. gelagertes Material aus Aushub aufnehmen und lagenweise fl ä chig einbauen und kreuzweise verdichten (inkl. Planum schieben und Materialtransport auf dem ges. Grundst ü ck) Maximale Sch ü tth ö he bei Einbau 0,30 m. Die Verdichtung erfolgt durch ein mittelschweres Verdichtungsger ä t (Vibrationsplatte) in 3 - 4 Ü berg ä ngen je Sch ü ttlage. Eine Proktordichte von >100% ist mittels Lastplattendruckversuche (Ev2 > 45 MN/m2 und Ev2/Ev1 < 2,5  ) nachzuweisen. Einbauh ö he = ca. 0,30 -1,50 m Die entsprechenden Aufwendungen sind im Preis zu ber ü cksichtigen. Zul ä ssige Abweichungen in der H ö he +/- 2cm Mengenermittlung nach H ö hennivellement.
02. 090
Material gelagert flächig einbauen
2,155.00
m3
02. 100 RCl - liefern RCL-Material g ü te ü berwacht und frostsicher als Ausgleichsschicht zum H ö henausgleich bzw. Frostschutzschicht gem äß der TL SoB-StB 04 und gem äß ZTV SoB-StB 04 liefern und auf - 30 cm unter der geplanten Fertigh ö he h ö hengerecht lagenweise fl ä chig auf dem Gel ä nde mit einer St ä rke von mindestens h = 30 fachgerecht einbauen und lagenweise verdichten. Die Frostsicherheit und Eignung des Materials ist der Bauleitung auf Anforderung durch Untersuchungsergebnisse nachzuweisen. Mengenermittlung nach H ö hennivellement. Zul ä ssige Abweichungen in der H ö he: +/-2 cm. Material:                                                      g ü te ü berwachtes RCL-Material Korngr öß e:                                                  0 / 45 mm - Alternativ 0 / 56 mm G ü teklasse:                                                 RC I Der G ü tenachweis ist dem AG unaufgefordert zur Erlangung einer wasserrechtlichen Erlaubnis vorzulegen angebotenes Material: ___________________________________________________________ Eine Proktordichte von >100% ist mittels drei Lastplattendruckversuchen (Ev2 >120 MN/m2 und Ev2/Ev1<2) nachzuweisen. Anzahl der Verdichtungskontrollen: 1 Stck je 500 m ². Die entsprechenden Aufwendungen  sind im Preis zu ber ü cksichtigen. Abrechnung erfolgt nach m ³
02. 100
RCl - liefern
155.00
02. 110 Cut & Fill Cut &  Fill Herstellen des Gel ä ndeplanums mittels Abtrag (Cut) und Auftrag (Fill) von Bodenmassen gem äß den Vorgaben der Ausf ü hrungsplanung. Die Leistung umfasst: Abtrag von Boden im erforderlichen Umfang unter Ber ü cksichtigung der geplanten H ö henlagen, Transport, Einbau und Profilieren des anfallenden Bodens innerhalb des Baufeldes (Massenausgleich), Lagenweises Einbauen und Verdichten des Bodens nach DIN 18300, Herstellung der Planumsfl ä chen inkl. Toleranzen Massenermittlung und Abrechnung erfolgen nach Berechnung gem äß Ausf ü hrungsplanung.
02. 110
Cut & Fill
500.00
m3
02. 120 Boden verbessern 30 cm - flächig Bodenverbesserung des abgeschachteten und teilweise umgeschichteten sowie nachverdichteten Bodens und des Erdplanums mittels zweimaligem, kreuzweisen langsamen Einfr ä sen von 25 kg/m ² Durosol C 70, Einfr ä stiefe 30 cm inkl. Lieferung des Materials. S ä mtlichen Fl ä chen werden in 1 Lage mit 30 cm Einfr ä stiefe bearbeitet.
02. 120
Boden verbessern 30 cm - flächig
3,650.00
02. 130 Mehr- und Mindermenge Bindemittel Zulage Preis f ü r Mehrmenge Bindmittel falls mehr als 25kg/m 2 Bindemittel ben ö tigt werden. Abgerechnet je kg/m ²
02. 130
Mehr- und Mindermenge Bindemittel
O
3,650.00
02. 140 Planum OK Frässchicht Grobplanum OK Fr ä sschicht sofort nach dem Fr ä sen mit Quer- und L ä ngsneigung nach Vorgabe des AG herstellen und mit geeignetem Walzenzug verdichten, inkl. Nachbehandlung des Planums f ü r 3 Tage. Auf dem Planum ist ein Verformungsmodul Ev2 > 70 MN/m ² mittels Lastplattendruckversuche nachzuweisen. Je 500 m ² ist 1 Lastplattendruckversuch, jedoch mindestens 3 St ü ck durchzuf ü hren. Die Kosten hierf ü r, inkl. Personal und Gestellung des Gegengewichts sind im EP enthalten.
02. 140
Planum OK Frässchicht
3,650.00
02. 150 Statischer Lastplattendruckversuch Statische Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 zum Nachweis der vorgesehenen Standfestigkeit durchf ü hren, inkl. Stellung des Gegengewichtes und Ü bergabe eines Pr ü fsprotokolls. Nicht erfolgreich verlaufende Versuche werden nicht verg ü tet.
02. 150
Statischer Lastplattendruckversuch
O
1.00
Stck
02. 160 Dynamischer Lastplattendruckversuch Dynamischer Plattendruckversuch Dynamischer Plattendruckversuch [E vd ] gem. technischer Pr ü fvorschrift f ü r Boden und Fels im Stra ß enbau TP BF-StB, Teil B 8.3 durchf ü hren
02. 160
Dynamischer Lastplattendruckversuch
O
1.00
Stck
02. 170 Feinplanum erstellen Feinplanum erstellen vorhandenes Planum nachverdichten. Planierung der Fl ä che als planebene Fl ä che mit h ö chstens +/- 2 cm H ö hendifferenz auf eine L ä nge von 5,00 m sowie des Abr ü ttelns mit geeignetem Ger ä t. in fix und fertiger Arbeit
02. 170
Feinplanum erstellen
O
3,650.00
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind generell vorab anzuzeigen. Ohne eine schriftliche Freigabe durch den Bauleiter des AG erfolgt keine Verg ü tung.
Stundenlohnarbeiten sind generell vorab anzuzeigen. Ohne eine schriftliche Freigabe durch den Bauleiter des AG erfolgt keine Verg ü tung.
03. 010 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden f ü r unvorhergesehene Arbeiten einschl. aller Kosten und Zuschl ä ge auf Nachweis und nach Anordnung der Bauleitung. Leistungsstunden f ü r Betriebsinhaber, Bauleiter, Bauf ü hrer, Poliere etc. sind in die Kosten der Facharbeiterstunden einzurechnen.
03. 010
Facharbeiterstunden
O
1.00
h
03. 020 Bauhelferstunden Bauhelferstunden f ü r unvorhergesehene Arbeiten, ansonsten wie vor Position
03. 020
Bauhelferstunden
O
1.00
h
03. 030 Radladerstunde mit Bedienung Radladerstunden einschl. Bedienung f ü r unvorhergesehene Arbeiten auf Nachweis, sonst wie vor Position
03. 030
Radladerstunde mit Bedienung
O
1.00
h
03. 040 Baggerstunde mit Bedienung Baggerstunden einschl. Bedienung f ü r unvorhergesehene Arbeiten auf Nachweis, sonst wie vor Position
03. 040
Baggerstunde mit Bedienung
O
1.00
h
03. 050 LkW-Stunden (3-Achser) Lkw-Stunden (3-Achser) einschl. Bedienung f ü r unvorhergesehene Arbeiten auf Nachweis, sonst wie vor Position
03. 050
LkW-Stunden (3-Achser)
O
1.00
h
03. 060 Minibagger mit Bedienung Minibaggerstunden einschl. Bedienung f ü r unvorhergesehene Arbeiten auf Nachweis, sonst wie vor Position
03. 060
Minibagger mit Bedienung
O
1.00
h
03. 070 Walzenstunde mit Bedienung Walzen-Stunden einschl. Bedienung f ü r unvorhergesehene Arbeiten auf Nachweis, sonst wie vor Position
03. 070
Walzenstunde mit Bedienung
O
1.00
h
03. 080 Rüttelplatte mit Bedienung R ü ttelplatten-Stunden einschl. Bedienung f ü r unvorhergesehene Arbeiten auf Nachweis, sonst wie vor Position
03. 080
Rüttelplatte mit Bedienung
O
1.00
h
03. 090 Planierraupe Planierraupen-Stunden einschl. Bedienung f ü r unvorhergesehene Arbeiten auf Nachweis, sonst wie vor Position
03. 090
Planierraupe
O
1.00
h
03. 100 zusätzliche An- und Abfahrt Zus ä tzliche An- und Abfahrt f ü r unvorhergesehene Arbeiten einschl. aller Kosten und Zuschl ä ge auf Nachweis und nach Anordnung der Bauleitung. Fahrzeugkosten, Lohnkosten etc. sind in die Kosten der zus ä tzliche An- und Abfahrt einzurechnen.
03. 100
zusätzliche An- und Abfahrt
O
1.00
psch