Elektroanlagen und -installationen
Ehlers Höfe
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Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber: Norddeutsche Wohnbau GmbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de Planung Hochbau: LRW Architekten und Stadtplaner Klopstockplatz 9 22765 Hamburg Tel.: 040 4135 886-0 E-Mail: bentherC1@lrw-architekten.de Tragwerksplanung: ahw Ingenieure GmbH Mönckebergstraße 19 20095 Hamburg Tel.: 040 2442498924 E-Mail: voelkert@ahw-ing.com Planung Haustechnik (HLSE): Heise und Baumgart Ramsenweg 2b 38700 Braunlage Tel.: 05520 999 29 -0 E-Mail: info@hb-ingenieure.de Bauphysik (Wärmeschutz, ENEV): ahw Ingenieure GmbH Gildenstraße 2H 48157 Münster Tel.: 0251 14134 -904 E-Mail: mschlueter@ahw-ing.com Planung Außenanlagen: Grünplan Landschaftsarchitekten BDLA Hornemannweg 7 30167 Hannover Tel.: 05117000303 E-Mail: info@gruen-plan.de Vermesser Hanack & Partner mbB Alsterkrugchaussee 378 22335 Hamburg Tel.: 040 5549160 E-Mail: mail@hanackundpartner.de Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung: Ingenieurebüro Schütte und Dr. Moll Sattlerstr. 42 30916 Isernhagen Tel.: 051368006-68 E-Mail: info@ism-ingenieure.de Brandschutz: Ingenieurbüro T. Wackermann GbR Große Bahnstraße 23 22525 Hamburg Tel.: 040 88141860 E-Mail: info@wackermann.com Schallschutz: ahw Ingenieure GmbH Gildenstraße 2H 48157 Münster Tel.: 0251 14134 -904 E-Mail: mschlueter@ahw-ing.com SiGeKo: S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 - 16 E-Mail: schweers@sp-planung.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein Das ca. 7.200 m² große Grundstück befindet sich an Hermann-Ehlers-Allee in Hannover Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein Quartier mit Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und Gewerbeeinheiten. Die Einheiten sind über eine gemeinsame Tiefgarage miteinander verbunden. Im gemeinsamen Keller des Gebäudes befinden sich neben den Kellerabteilen und den Hausan-schlussräumen auch PKW-Stellplätze. Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) nach Effizienzhaus 40 QNG. Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen. Gründung Die Fundamente sowie die Bodenplatte werden aus Stahlbeton gemäß Statik erstellt und mit einem Fundamenterder nach VDE-Vorschrift versehen, welche die Erdung des Gebäudes sowie der notwendigen Anlagen gewährleisten soll. Tiefgarage/ Kellergeschoss Die Tiefgarage wird betoniert und erhält die Zufahrt über die Erschließungsstraße. Die Außenwände im Untergeschoss werden aus WU-Stahlbeton (Stärke gemäß Statik), Nutzungsklasse A*, für (Wohnungs-) Kellerräume, Technikraum, Treppenhäuser Nutzungsklasse A** und Tiefgarage inkl. Rampe und Fahrradraum, Nutzungsklasse B, gemäß Ausführungskonzept nach DIN EN 1992 erstellt. Kellerinnenwände werden aus Kalksandsteinsichtmauerwerk/ Beton erstellt. Wände Wohngeschosse Das Außenmauerwerk der Wohngeschosse hat folgenden Aufbau: Blähton-Fertigteilwänden, Stärke gemäß statischer Berechnung-Wärmebedarfsberechnung und Schallschutzempfehlung. Die Trennwände zwischen den Wohnungen werden gemäß statischer Erfordernis aus Blähton-Fertigteilwänden mit einer Stärke von mind. 24 zzgl. Innenputz erstellt. Geschossdecken Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbeton erstellt. Dach Das Dach wird als Stahlbetondecke in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie mit Attika ausgeführt. Elektro Das Gebäude wird niederspannungsseitig an das Netz des Energieversorgers angeschlossen. Die Übergabe an das Gebäude erfolgt in der Niederspannungshauptverteilung, die im Untergeschoss untergebracht ist. In der ebenfalls im Technikraum befindlichen Zählerhauptverteilung werden die jeweiligen Verbrauchszahler installiert. Zudem erfolgen hier die Abgänge zu den Unterverteilern für die Wohnungen und die Allgemeinbereiche. Das Gebäude wird mit einem 400 V-Hausanschluss ausgestattet, der den aktuellen Planungsanforderungen entspricht. In Übereinstimmung mit DIN VDE 18015-1 ("Elektrische Anlagen in Wohngebäuden") betragt die erforderliche Anschlussleistung für das Gebäude 530 kVA, um eine zuverlässige Stromversorgung der verschiedenen Gebäudeteile zu gewährleisten. Die Ausführung aller elektrischen Anlagen erfolgt nach den zur Zeit der Ausführung gültigen VDE- und EVU-Vorschriften. Jede Wohnung erhält die erforderliche Unterverteilung (Medienunterverteilung mit Kunststofftüren). Die Räume werden mit Brennstellen, Schaltern und Schuko-Steckdosen, Fabrikat: Fa. Gira System 55 reinweiß, glänzend oder gleichwertig ausgestattet. Waschmaschine und Trockner erhalten jeweils eine Absicherung. Hinweis: Gemäß Nds.MBL Nr.3/2019 zu DIN 18040-2 werden die barrierefreien Zugänge (allgemeinen Bereiche/alle Wohnungen inkl. rollstuhlgerechten Wohnungen) nach §49 ABS 1 NBauO abweichend von Abschnitt 4.3.3.2 Tabelle 1 Zeilen 6-9 das Maß von Greif- und Bedienhöhen der Drücker, Griffe und Taster anstatt 85 cm höchstens 105 cm betragen. (Techn. Baubestimmungen zur NBauO, Ministerialblatt 47/2023 Seite 1060, Fassung November 2023) Um die TV-Versorgung gewährleisten zu können, wird jede Wohnung von einem zentralen Übergabepunkt (Keller) aus mit jeweils einer Leitung (rückkanalfähige Breitbandverkabelung) ausgestattet. Die Netzwerkverkabelung erfolgt mit Hilfe von einer Glasfaser-Leitung falls vorhanden (kein Glasfaseranschluss vorhanden, Stand: 22.10.2024). Es wird vom ÜP-Hausanschluss zum Medienschrank je Wohnung ein Leerrohr für die spätere Verkabelung mit Glasfaser verlegt). Jede Einheit erhält einen separaten Zähler. Für den Allgemeinstrom (Treppenhaus und Flure, allgemeine Außenbeleuchtung, Aufzug, etc.) und für die Heizung, PV-Anlage wird jeweils ein Stromzähler eingebaut. Die Verlegung der Leitungen erfolgt in den Wohnräumen unter Putz (in der Decke und den Wänden). Im Untergeschoss, in den Nebenräumen im EG, im den Kellerräumen, in der Tiefgarage und in den Technikräumen erfolgt die Installation als Aufputz-Montage. Teilweise können Leitungen im Untergeschoss durch und auf den Gitterkellerabtrennungen der Käufer verlaufen. Der Ausstattungsumfang bemisst sich – von der DIN 18015-2 quantitativ abweichend – wie folgt: Wohnungseingangstür. 1 Klingel Wippe mit Beschriftungsfeld Elektroinstallation Wohnzimmer: 2 Deckenbrennstellen 2 Doppelsteckdosen 1 Dreifachsteckdose 1 RJ 45 Doppeldose 1 Antennensteckdose Elektroinstallation Küche: 1 Deckenbrennstelle 2 Doppelsteckdosen 1 Steckdose für Kühlschrank 1 Steckdose für Geschirrspülmaschine Evtl 1 Anschluss Durchlauferhitzer 1 Steckdose über Herd 1 Herdanschluss Elektroinstallation Flur: 1 Deckenbrennstelle 1 Einfachsteckdose 1 Gegensprechanlage Elektroinstallation Schlafzimmer: 1 Deckenbrennstelle 2 Doppelsteckdosen 1 Einfachsteckdosen Elektroinstallation sonstige Zimmer (wenn vorhanden): 1 Deckenbrennstelle 2 Doppelsteckdosen 1 Einfachsteckdosen Elektroinstallation Bad: 1 Deckenbrennstelle 1 Wandbrennstelle über Waschbecken ohne Leuchte in einer UP-Leerdose mit Abdeckung (Höhe ca. 2,10 m, – Schaltung in unmittelbarer Nähe) 1 Stück Schuko-Steckdosen mit Klappdeckel Je 1 Waschmaschinen- und Trockneranschluss (soweit nicht im Abstellraum vorgesehen) Elektroinstallation WC: 1 Deckenbrennstelle 1 Stück Schuko-Steckdosen mit Klappdeckel Elektroinstallation Terrasse / Balkon /Loggia: 1 Stück Schuko-Steckdose mit Klappdeckel 1 Brennstelle für eine Außenleuchte innen schaltbar LED-Beleuchtung zu einem Stückpreis von je 70,00 € brutto enthalten Elektroinstallation Abstellraum: 1 Deckenbrennstelle 1 Lichtschalter mit Steckdose und gesonderte Steckdosen für Waschmaschine und Trockner auf 1,2 m Höhe (soweit nicht im Hauptbad vorgesehen) 1 Multimediadose 1 Einfachsteckdose 1 Steuereinheit für FLB Lunos e² 60 (Doppelschalter) Kellerersatzraum: 1 Brennstelle mit Iso-Ovalleuchte 1 Schalter mit Steckdosenkombination als Aufputz für Feuchtraum. Elektroinstallationen in den öffentlichen Bereichen: Es wird eine mit Dämmerungsschalter ausgestattete, beleuchtete Hausnummer an allen Hauseingängen installiert. Die Schaltung der Beleuchtung im Treppenhaus und in den Erschließungsfluren zu Wohnungen erfolgt über Präsenzmelder mit Lichtsensor. An folgenden Stellen werden Beleuchtungskörper mit Leuchtmittel (LED) gemäß Vorschlag Verkäuferin und Bemusterung zu einem Bruttomaterialwert von 100 € je Stück geliefert und montiert. Treppenhaus, Hauseingang 1-fach, Foyer. Fabrikat gemäß Bemusterung. Die Mindestbeleuchtungs- stärke von 100 lx sind vorgegeben. Es wird kein Lichtkonzept erstellt. In allen weiteren Gemeinschaftsräumen (auch im UG) erfolgt die Beleuchtung mit feuchtraumgeschützten (sofern erforderlich) Leuchtstofflampen und der erforderlichen Anzahl an Schaltern. Die Installationen erfolgen in der Regel auf Putz. Sicherheitsbeleuchtung Fluchtweg- und Hinweispiktogramme werden bedarfsgerecht in der minimal erforderlichen Größe angebracht, bei Bedarf als Einzelbatterieleuchten. In Lager- und Technikbereichen erfolgt die Ausführung entsprechend dem Brandschutzkonzept und den geltenden DIN-Vorschriften. In Fluren, Treppenhäusern sowie allgemein zuganglichen Bereichen der Untergeschosse werden Fluchtwegpiktogramme mit freistrahlenden Displayscheiben gemäß den Vorgaben installiert, um eine optimale Sichtbarkeit und Orientierung im Notfall sicherzustellen. Auf der Dachfläche der Hauptdächer wird eine PV-Anlage (ca.60kWp) installiert. Der erzeugte Strom wird für die Luft-Wasser-Wärmepumpe bzw. dem Allgemeinstrom verwendet. Der überschüssige Strom wird dann über einen separaten Zwei-Wege-Zähler in das Stromnetz eingespeist. Der Feuerwehrschalter für die Abschaltung der PV-Anlage wird im Untergeschoss gemäß Abstimmung mit der Feuerwehr Hannover installiert. Das Gebäude wird durch eine äußere Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse III gegen direkten Blitzeinschlag geschützt. Die Anlage wird unter Berücksichtigung der VDE 0185 und den Richtlinien der Blitzschutzbauer errichtet. Im Bereich der Zuwegungen, der Außenanlagen und der Stellplätz in den Außenanlagen werden Pollerleuchten nach Erfordernis eingebaut. Schaltung und Stärke der Beleuchtung wie folgt: Grundbeleuchtung in den Stellplätzen schaltbar über programmierbare Tageslichtsensoren. Vollbeleuchtung zuschaltbar durch Präsenzmelder. Die Versorgung für Elektro- und Plug-In Hybridfahrzeuge für alle Stellplätze wird durch die Verlegung von Leerrohren ohne Verkabelung vorgerüstet. Es sind 12 Stück Ladestationen mit Kunststoffgehäuse zur Ladung von Elektro- oder Plug-In-Hybridfahr- zeugen vorgesehen: Ladebetriebsart Mode 3 nach EN 61851. Direktanschluss für Ladekabel (Kabel nicht enthalten) – 3,5 KW bis max.11 KW Ladeleistung. Für das Objekt ist für die E-Mobilität eine Leistung von 100 kVA berücksichtigt. Die Spannungsversorgung der 12 Ladestationen erfolgt über einen separaten Stromkreis, der mittels einer Stromschiene zur Verfügung gestellt wird. Jede Ladestation ist mit einem separaten FI-Schutzschalter (RCD) und Leitungsschutzschalter (MCB) z.B. im Verteilerschrank verbaut. Im Bereich der Technikzentrale/Tiefgarage wird ein Doppel-Dynamischen-Lastenmanager vorgesehen. Dank des dynamischen Lastmanagements kann zusätzliche Leistung zur Elektromobilität zugeführt werden, wenn am Hausanschluss ein ausreichender Überschuss vorhanden ist.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert. Lage und Transportwege: Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Art / Lage der Lagerplätze: Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299: Das Einsammeln, Abfahren und die Entsorgung von Abfall, Müll, Verpackungen, Restmaterial u.ä., die aus den Leistungen des AN resultieren, hat nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Sollten nachvollziehbare Gründe vorliegen, die gegen diese Vorgabe sprechen, so sind diese mit der örtlichen Bauleitung zu kommunizieren. Der AG behält sich vor, dass wenn der AN seinen Pflichten der eigenen Abfallbeseitigung nach zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt, diese auf Kosten des AN an Dritte zu beauftragen. Vom AG werden keine Abfallcontainer gestellt. Es ist dem AN aber gestattet eigene oder gemietete Container zu nutzen. In diesem Fall ist der Bedarf bei der örtlichen Bauleitung des AG anzumelden und geeignete Stellflächen abzustimmen. Es obliegt dem Auftragnehmer dafür zu sorgen (z.B. abschließbare Klappen/ Deckel), dass Unbefugte keine Abfälle in die Behälter des AN füllen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden. Bauleitung des AG Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug. Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt. Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich. Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert. Bauaufsicht / Polier des AN Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden! Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist auf diese Maßnahme anzuwenden. Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich. Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen: Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG) Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN. Bauschild Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme. Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt. Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen. Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen vertraglich geregelt werden. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere Einigung erfolgt - umgelegt. Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B) Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten. Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR. Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden. Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt. Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen. Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro. Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG. Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen. Abnahme (§ 12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Revisionsunterlagen Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen, so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann. Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt. Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B) Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich zu regeln. Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat. Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden kann. Abrechnung (§ 14 VOB/B) Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen. Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende Gewerke überbaut wird. Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten. Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den Planserver des AG hochzuladen. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts. Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Änderung der Vertragsleistungen Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht. Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch den AG. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung: Gegenstand dieser Ausschreibung sind sämtliche Elektroinstallationsarbeiten inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel. Das Angebot umfasst alle erforderlichen Bearbeitungen sowie alle Lieferungen und Leistungen, die für die Erstellung der Gesamtleistung erforderlich sind. Auf vom Anbieter beabsichtigte Abweichungen von der geplanten Ausführung ist hinzuweisen. Abweichungen müssen bei Auftragsvergabe vereinbart werden oder bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Planers. Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird durch diese Leistungsbeschreibung bestimmt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit in Bezug auf alle Punkte der jeweils geforderten Werke wird vom AG keine Gewähr übernommen und muss vom Bieter eigenverantwortlich geprüft werden. Die Leistung ist erbracht, wenn die geforderten Funktionen und Qualitäten erfüllt sind. Der Bieter bestätigt durch Abgabe seines Angebots, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und den zu erbringenden Leistungen ausreichend Klarheit verschafft hat. Wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, dann sind sämtliche Teilleistungen komplett inkl. aller zur bestimmungsgemäßen Funktion erforderlichen Kleinteile zu liefern und einzubauen. Alle erforderlichen Bauteile, die zur vollen Funktionsfähigkeit der beschriebenen Anlagen, benötigt werden, auch wenn diese in den einzelnen Positionstexten nicht erwähnt werden, sind durch den AN kostenfrei zu liefern und betriebsbereit einzubauen. Der Bieter hat seine evtl. vorhandenen Bedenken oder Änderungsvorschläge, die er aus dem Leistungsverzeichnis ableitet, in einem Anschreiben mit Abgabe des Angebots dem AG mitzuteilen. Spätere Einwände entbinden den AN nicht von seiner Gewährleistungsverpflichtung und berechtigen ihn auch nicht zu Nachforderungen. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe, spätestens bei Auftragserteilung eine gültige Freistellungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamtes beizufügen. Der Bieter hat die Angebotssumme entsprechend den Ausschreibungsunterlagen aufzugliedern. Alle Preise sind als Nettopreise in Euro anzugeben, die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen, daneben ist die Bruttoendsumme zu nennen. Dem AG ist auf Verlangen Einblick in die Kalkulationsgrundlage für alle Leistungen zu gewähren. Nach Angebotsabgabe eintretende Lohn- und Materialpreissteigerungen, gleich aus welchem Grund, werden nicht zusätzlich vergütet. Der AN hat für die gesamte Bauzeit einen Fachbauleiter nach LBO zu stellen. Dieser hat die Pflicht, an den wöchentlich stattfindenden Regelbaubesprechungen mit dem AG und dessen Fachplaner teilzunehmen. Der AN hat sich über die Transport- und Einbringungsmöglichkeiten vor Ort zu informieren und die Montage- bzw. Aufstellungsorte für die im Lieferumfang enthaltenen Geräte und Anlagen unter Vorgabe aller technischen Vorschriften und Normen zu prüfen. Alle Geräte und Verteilungen sind so anzubieten, dass sie durch vorhandene Montageöffnungen bzw. Türen, ggf.  in Einzelteilen zerlegt, an den Aufstellungsort transportiert werden können. Der AN verpflichtet sich, seine Ausführungen den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen sind unverzüglich dem AG schriftlich mitzuteilen. Nachfolgende Leistungen sind durch den AN zu erbringen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet (Nebenleistungen): Anzeichnen und Einmessen von allen Verstragsleistungen sowie von Schlitzen und Durchbrüchen sowie Kernbohrungen, auch wenn diese von einem anderen Unternehmen ausgeführt werden Einmessarbeiten für die Vertragsleistung Einstellen, Justieren, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung der vom AN errichteten Anlagen bzw. Anlagenteile. Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen ohne besondere Anforderungen Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Arbeiten an Kabeltrassen, Kabelleitern, Sammelhaltern etc. durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln sowie falls nötig Abkleben von Fenster, Türen, Böden, Treppen, Hölzern, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und Anlagenteilen, Staubschutzwände, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien Liefern und Einbauen von besonderen Befestigungskonstruktionen in Trockenbauwänden etc., z.B Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte, Rohrlager mit Gleit- oder Rollenelementen, Tragschalen, Konsolen, Stützgerüste Sämtliche Stemm-, Bohr - und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und Halterungen sowie für die Leitungsverlegung. Lieferung und Einsetzen aller notwendigen Befestigungsmittel (Dübel, Schrauben ect.) zu den nachfolgend beschriebenen Leistungen. Der AN hat, bevor die fertige Anlage in Betrieb genommen wird, eine Prüfung nach den DIN-Normen durchzuführen. Die Aufzeichnungen der Prüfungsergebnisse und die Dokumentation sind vor der Abnahme dem AG auszuhändigen. Liefern von Vorgaben für Systeme zum Messen, Steuern, Regeln und Leiten für Anlagen und Anlagenteile Bemusterung von sämtlichen Schalter, Leuchten, Steckdosen, Anlagen und Anlagenteilen in Form von Produktmustern oder Datenblätter des Herstellers. Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals. Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung wenn diese durch den AN verursacht worden sind. Der AN trägt für die Erbringung seiner Leistungen die erforderlichen Vermessungsleistungen. Es werden bauseits ein Höhenpunkt und zwei Achsen übergeben sowie Merrisse in allen Etagen. Eine Fotodokumentation von allen Schächten, die verschlossen werden müssen. Diese Fotodokumentation ist auf dem Planserver des AG hochzuladen bevor die Schächte bauseits geschlossen werden und die örtliche Bauleitung des AG ist zu informieren. Die vom AN benötigte Baustellen-Einrichtung und -Auflösung ist in die Einheitspreise einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts vorgegeben ist. Aufenthalts- und Lagerräume hat der AN selbst zu stellen. Kosten hierfür sind durch die Einheitspreise abgegolten. Mannschafts- und Materialcontainer dürfen nur in Absprache mit der örtliche Bauleitung des AG aufgestellt werden. Baustellentoiletten werden bauseits zur Verfügung gestellt und sind sauberzuhalten. Verschmutzungen durch nachweislich groben Missbrauch werden auf Kosten des Verursachers durch eine Reinigungsfirma beseitigt. Alle Bohrungen zur allgemeinen Leitungsführung durch Decken und Wände bis zu einem Durchmesser von 25mm werden nicht gesondert vergütet und sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Alle Abnahmen sind mit den Versorger abzustimmen und durchzuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Darüber hinaus sind nachfolgende Leistungen im Rahmen der Projketabwicklung durch den AN zu erbringen und anteilig in die jeweilig betreffenden Positionen einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht: Netzanmeldung Abstimmung und Beantragung aller notwendigen Formalitäten in Abstimmung mit den zuständigen Netzbetreiber für die jeweils im Leistungsverzeichnis genannten Zählerverteilungen inkl. dem Erstellen der erforderlichen Antragsunterlagen (z.B. Formulare, Datenblätter technischen Einrichtungen, Übersichtsschaltpläne ect.). Insbesondere wird daraufhingewiesen, dass eine Kaskadenmessung (Power-To-Heat) anzumelden ist, sowie steuerbare Lasten (hier Wärmepumpe). Werk- & Montageplanung Zur Erbringung der Leistung ist die Ausführungsplanung in eine Werk- & Montageplanung zu überführen (z.B. Zähleranlage und Verteilerpläne). Bestandsunterlagen Erstellung der kompletten Bestandsunterlagen, 2-fach, für alle im Titel Elektroinstallation ausgeführten Teilanlagen. Nachfolgende Unterlagen (als Orientierung) sind, spätestens zur Abnahme dem AG zu übergeben: Deckblatt / Inhaltsverzeichnis / Registertrennblätter Anlagen- und Funktionsbeschreibung Bedienungsanleitungen Wartungs- und Pflegeanleitung Gerätestückliste Unterlagen Hersteller Protokolle Zeichnungsverzeichnis je Teilanlage Zeichnungen je Teilanlage BUS-System Revisionsunterlagen Sämtliche Revisionsunterlagen hat der AN unaufgefordert mind. 4 Wochen vor Abnahme auf dem Planserver des AG in digitaler Form (z.B. im pdf- oder dwg-Format) hochzuladen. Unter anderem sind nachfolgende Unterlagen mindestens beizubringen: Fortgeschriebene Ausführungsplanungen Werk- & Montageplanung Zeichnungsverzeichnis je Teilanlage Zeichnungen je Teilanlage Anschriften der beteilgten Partner und Hersteller Übersichtsplan der Kabelwege inkl. Stromkreisbezeichnung Netzwerk-Übersicht des gesamten Verkabelungssystems Gesamtverzeichnis aller Anschlußdosen im Netz Verzeichnis der Datenanschlußdosen pro Verteilergestell Bestückung der Verteilerschränke Rangierübersichten der Verteiler Stücklisten pro Verteiler Gesamtzubehörliste Adressübersichten Messprotokolle wie vor beschrieben Übergabeprotokoll Anforderung Dokumentation Netzwerktechnik: Anschriften der beteiligten Partner Übersichtsplan der Kabelwege Gebäudepläne, Seitenschnitt, Kabelwege vertikal Etagenpläne, Standorte, Kabelwege horizontal Netzwerk-Übersicht des gesamten Verkabelungssystems Gesamtverzeichnis aller Anschlußdosen in Netz Verzeichnis der Datenanschlußdosen pro Verteilergestell Bestückung der Verteilerschränke Rangierübersichten der Verteiler Stücklisten pro Verteiler Gesamtzubehörliste Adressübersichten Messprotokolle wie vor beschrieben Übergabeprotokoll Sachverständigenprüfung Abnahme der gesamten elektrotechnischen Anlage durch einen unabhängigen, öffentlich bestellten Sachverständigen. Dazu sind alle erforderlichen Anträge, Unterlagen, technische Dokumentation etc. dem Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Die Gebühren/Aufwendungen sind Umfang des Angebotes und werden durch den AN getragen. Der AN hat das entsprechende technische Personal zur Durchführung bereitzustellen. Mehrkosten aus mangelhaften Leistungen (Nachabnahme) trägt der AN. Zu prüfen ist die durch den AN errichtete ELT-Installation, sowie die Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Orts- & Anlagenkennzeichnung Kennzeichnung sämtlicher Verteiler und Anschlusspunkte mit dauerhafter unverlierbarer Beschriftung mit einheitlichem Kennzeichnungssystem, keine Dymobeschriftungen, Sicherheitsleuchten mit Resopalschildern, Kennzeichnung der Betriebsmittel in den Verteilungen, Nummerierung und Kennzeichen von Abgangsklemmen Anbringen von Warnzeichen an Verteilern und Betriebsräumen. Inbetriebnahmen Für sämtliche Anlagenteile mit Zentralen, Systemgeräten bzw. anderer elektronischer Bauelemente, die für den ordnungsgemäßen Beterieb benötigt werden ist eine Inbetriebnahme inkl. dokumentiertem Funktionstest durchzuführen. Jede Inbetriebnahme ist zu protokollieren und das Protokoll ist unaufgefordert der örtlichen Bauleitung des AG zu übergeben. Der Aufwand für die Inbetriebnahmen wird nicht gesondert vergütet und ist in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren. Inbetriebnahmen folgender Anlagenteile sind erforderlich: Türkommunikation Netzwerkverteilung RWA-Anlage Sicherheitsbeleuchtung Einweisung Einweisung inkl. Protokollierung der Einweisung (Übergabe des Protokolls an die örtliche Bauleitung des AG), des vom Bauherrn benannten Bedienpersonals wie Technische Mitarbeiter, Hausmeister in: Erläuterung Aufbau der Anlagen-Struktur Erläuterung Anzeigen/Signalisierungen Hinweise zur Störungsbeseitigung bei Havariefällen Einweisungen in die Anlagenteile wie Türkommunikation, Netzwerkverteilung, Schachtentrauchung, WC-Notruf, Energieverteilung, Ladeinfrastruktur, ect. Normen, Richtlinien, Merkblätter: Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen des AG gelten für die Ausführung von Bauleistungen die VOB/B sowie die VOB/C und alle gültigen Normen in den jeweils neusten Fassungen. Insbesondere gelten für die ausgeschriebenen Leistungen: DIN 4102 Brandverhalten von Brandstoffen DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109-1, 2018-01 Schallschutz im Hochbau DIN 18421 Wärmedämmung DIN 4065 Hinweisschilder DIN 18382 Elektrische Kabel- und Leitungsanlage in Gebäude DIN 15599-1 Wärmedämmstoffe DIN EN 12098 MSR Darüber hinaus gelten bzw. sind zu beachten: die zugehörige Landesbauordnung sowie damit verbundene Gesetzesverordnungen und sonstige das Vorhaben betreffende behördliche Auflagen und Bestimmungen der betreffenden Gemeinde alle erforderlichen Gewerke bezogenen DIN-Vorschriften und Regelwerke die jeweiligen produktrelevanten Herstellerrichtlinien, soweit diese den gesetzlichen Vorgaben und einer fachgerechten Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen ggf. systembedingte Werkpläne und Vorgaben. Es wird gefordert, dass eine voll funktionstüchtige Anlage gemäß dem heutigen Stand der Technik angeboten, geliefert, montiert und in Betrieb genommen wird. Des weiteren sind durch den AN und seine Mitarbeiter nachfolgende Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen zwingend einzuhalten: UVV - Unfallverhütungsvorschriften GUV - Vorschriften des Gemeinde Unfall Versicherungsverbands BaustellV - Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Arbeitsstättenrichtlinien AEB - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen Ausführung allgemein: Der AN ist dazu verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären. Der AN führt während seiner Bautätigkeit ein Bautagebuch. Dieses ist wöchentlich der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Nach Erfordernis und Ermessen der Objektüberwachung des AG sind zur Dokumentation der Baustelle Aufnahmen des Baustellenablaufs durch den AN anzufertigen und wöchentlich vorzulegen. Die Ausführungsfristen richten sich bei Beauftagung nach dem gesondert zu vereinbarten Terminplan. Gegenfalls im Vergabeprotokoll genannte Einzelfristen und -termine (s. g. Meilensteine) gelten als vereinbarte Vertragsfristen. Arbeitsablauf: Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Bei Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Bautagesberichte: Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem der Bauüberwachung wöchentlich zu übergeben. Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Datum eine fortlaufende Nummerierung Das Wetter Anzahl und Qualifikationen des eingesetzten Personals die eingesetzten Großgeräte die ausgeführten Arbeiten mit Angabe des Bauabschnitts besondere Vorkommnisse Werkstattbesuch und Kontrollen: Dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigen steht es frei, das Kunstruktionsbüro oder den Fertigungsbetrieb des Auftragnehmer aufzusuchen, um sich vom Arbeitsfortschritt und Fertigungsqualität zu überzeugen. Befestigung und Schallschutz: Die Verlegvorschriften und Einbaurichtlinien der Hersteller sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Es wird gefordert, dass eine voll funktionstüchtige Anlage gemäß dem heutigen Stand der Technik angeboten, geliefert und montiert wird. Brandschutz: Alle Durchführungen im Bereich von Brandabschnitten sind nach DIN zu verschließen. An allen Brandschottungen sind entsprechende Kennzeichnungen anzubringen. Die Kennzeichnungen werden nicht gesondert vergütet. Wichtige Hinweise: Der Netzanschuss ist nach den geltenden TAB auszuführen und mit den Stadtwerken / Versorgern zu koordinieren. Die benötigten Anträge sind rechtzeitig zu beantragen.  Die Leistungsgrenze endet 1 m vor dem Gebäude. Die Versorgung der Baustelle mit Baustrom erfolgt bauseits. Gips darf als Befestigungsmaterial nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des AG eingesetzt werden. Werden Nassbohrungen durch den AN durchgeführt, so ist das Kernbohrwasser aufzufangen und nach erfolgtem Durchtritt aufzunehmen um Gebäudeschäden zu verhindern. Eine Fläche von 1m² um den Durchbruch herum ist mit Folie abzudecken und nach der Bohrung zu entfernen. Die verschmutzten Flächen sind besenrein zu säubern. Gerüste: Die Fassaden des Gebäudes werden bauseits mit einem Arbeits- und Schutzgerüst eingerüstet.  Für die Ausführung der eigenen Leistungen hat der AN alle von ihm benötigten Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste, auch über eine Belagsfläche > 2 m, zu liefern, aufzustellen und nach Beendigung seiner Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für die Dauer der Nutzung ist der AN allein für die Verkehrs- und Unfallsicherheit seiner Gerüste verantwortlich. Die Nutzung der seitens des AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerke zu gestatten. Produkte und Gleichwertigkeit: Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Produkte sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Es sind in zusammenhängenden Bereichen nur systemkonforme, zugelassene und aus dem Produktportfolio eines Herstellers stammende Produkte zu verwenden. Wird in den Ausschreibungsunterlagen für Produkte ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" benannt, so wird damit die mindestens zu erreichende Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter freigestellt gleichwertige Produkte anzubieten, wenn im Rahmen der Angebotsprüfung dem AG oder dem Fachplaner Qualitätsnachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit vorgelegt werden können. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem AG bzw. dem von ihm beauftragten Fachplaner. Werden Bieterergänzungen seitens des Bieters nicht ausgefüllt, so gilt im Auftragsfall das ausgeschriebene Produkt als vertraglich vereinbart.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Nachhaltigkeitsanforderungen DGNB Silber 1.) Allgemeine Vorgaben und Hinweise Das Bauvorhaben wird im Sinne des DGNB als nachhaltiges Gebäude geplant und ausgeführt (Umweltverträglichkeit Bauprodukte, Qualität der Ausführung, Schadstoffverzicht u. Minimierung Umweltbelastungen durch Baustelle). Nach Fertigstellung soll das Gebäude die DGNB-Zertifizierungsstufe Silber sowie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) in der Stufe QNG-PLUS erreichen. Der AN verpflichtet sich, sämtliche Anforderungen des QNG-PLUS Siegels einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Bauprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft sowie der Schadstoffvermeidung. Alle bauausführenden Firmen müssen nach Abschluss ihrer Leistungen bestätigen, dass alle eingesetzten Materialien und Produkte den Anforderungen des QNG PLUS entsprechen. 2.) Deklaration & Freigabe Alle Produkte sind mindestens 21 Tage vor Bestellung o. zum Vergabegespräch durch den Unternehmer digital vorzulegen (Produkt-/Technische-/ Sicherheitsdatenblätter oder Herstellererklärungen). Nach Vorlage u. Prüfung anhand Datenblätter/ Umweltdeklarationen werden die Produkte auftraggeberseitig freigegeben. Es dürfen ausschließlich freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden. Sollten sich während der Bauausführung Produktänderungen ergeben, ist für das Alternativprodukt erneut unverzüglich die Freigabe durch den Auftraggeber einzuholen. Bei generellen Unklarheiten über den Einsatz eines Produktes ist unbedingt vor Einbau Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Sollte der Anbieter nicht freigegebene Produkte verwenden, besteht die Möglichkeit einer „Freimessung“. Da diese mit Arbeitsaufwand verbunden ist, werden die Kosten hierfür dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Können die Anforderungen durch die Freimessung nicht nachgewiesen werden, sind diese Produkte auf eigene Kosten vollständig zu entfernen u. auszutauschen. 3.) Umweltverträgliche Materialwahl und Schadstoffvermeidung Hier sind sowohl die Anforderungen der DGNB sowie die besonderen Anforderungen des QNG zu beachten. Alle Produkte mit Sicherheitsdatenblättern sind grundsätzlich im Vorfeld zu deklarieren (auch, wenn im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Anforderungen genannt sind). Folgende Mindestanfor-derungen gelten für die Materialauswahl im gesamten Projekt: Polyurethan-Produkte: PU-Systeme dürfen höchstens GISCODE PU10 oder RU1 entsprechen Epoxidharz-Produkte: RE-Systeme sind nur in den GISCODE-Klassen RE05 oder RE20 zulässig Lacke und Farben (nicht-mineralische Untergründe): Vor Ort eingesetzte Beschichtungen dürfen einen VOC-Gehalt < 10 % aufweisen Farben und Beschichtungen (mineralische Untergründe): Es sind nur Produkte mit ELF-Zertifikat zu verwenden Bitumenprodukte: Nur Verwendung von Bitumen mit GISCODE BBP10 Geschäumte Dämmstoffe: Keine Verwendung von (teil-)halogenierten Treibmitteln in Dämmstoffschäumen Kunststoffe: Keine Verwendung von Kunststoffen mit Stabilisatoren auf Basis von Blei-, Cad-mium- oder Zinnverbindungen Holzöle: Nur Verwendung von Ölprodukten mit GISCODE Ö10 PU-Montageschäume: Nur zulässig für Fugen in Wärmedämm-Verbundsystemen, sofern bauaufsichtlich zugelassen (abZ) Ausschluss von Halogenen Vermeidung von Baustoffen, die im Brandfall zu ätzenden oder zersetzenden Rauchgasen führen. Grundsätzlich gilt bei Schadstoffen: maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) nach CLP- / REACH-Verordnung mit sensibilisierenden, humantoxischen oder umweltgefähr-denden Eigenschaften oder besonders besorgniserregende Stoffe. In der Tabelle des QNG-Anhangdokumentes 313 sind die Grenzwerte der zu beachtenden Schad-stoffe für jede relevante Bauproduktgruppe detailliert aufgeführt (https://www.qng.info/qng/qng-anforderungen/qng-siegeldokumente/). Nach Fertigstellung wird als Voraussetzung für die angestrebte Zertifizierung der Einsatz unbedenklicher Baustoffe usw. darüber hinaus durch eine Schadstoffmessung Innenraum belegt. 4.) Nachhaltige Materialgewinnung Alle eingesetzten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe müssen ein FSC oder PEFC Zertifikat sowie das dazugehörige CoC Zertifikat haben. Es ist die Lieferkette (CoC) sicherzustellen und nach-zuweisen. Alle Verarbeiter von Holz- und Holzprodukten haben eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass Sie nur Produkte mit gültigem Zertifikat bestellt und verarbeitet haben. Dies erfolgt auf Firmenpapier mit Nennung der Baustelle, Auflistung der Lieferscheine (Lieferscheinnummer) und Bestätigung, dass nur zertifiziertes Holz eingesetzt wurde. Wird zertifiziertes Material auf den Platz oder ins Werk des Verarbeiters geliefert und dort abgelängt, zugeschnitten, gelagert oder verarbeitet (z.B. Vorfertigung), muss der Unternehmer/Firma nach PEFC zertifiziert sein, da hier sonst die FSC/PEFC konforme Lieferkette unterbrochen wird. Nach Möglichkeit sollte der Beton CSC (Concrete Sustainability Council) zertifiziert sein. 5.) Baustelle Anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren. Es wird eine lärmarme Baustelle angestrebt (soweit technisch möglich: lärmarme Baumaschinen/ Geräte; Schutzzeiten Wochentag 20:00 bis 6:00 Uhr/ Wochenende Baustellenlärm prinzipiell ausschließen). Stäube sind an der Entstehungs-stelle möglichst vollständig zu erfassen und zu entsorgen (Feucht-/o. Nassabsaugung). Staubausbreitung auf andere Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Der Boden auf und um die Baustelle ist soweit technisch möglich vor unnötigen Verdichtungen zu schützen. Der Boden darf nicht chemische verunreinigt/ kontaminiert werden. Keiner mit folgenden H-Sätzen und Gefahrensymbol gekennzeichneter Stoff darf in Kontakt mit der Umwelt kommen: H300, H310, H330 Akute Toxizität H340 Keimzell-Mutagenität Muta. 1A / 1B H341 Keimzell-Mutagenität Muta.2 H350 Karzinogenität Carc. 1A / 1B H351 Karzinogenität Carc. 2 H360 Reproduktionstoxizität Rep. 1A /1B H361 Reproduktionstoxizität Rep. 1A /1B H400 akut gewässergefährdend H400, H410, H411, H412, H413 chronisch gewässergefährdend H420 Ozonschicht schädigend H334 Sensibilisierung der Atemwege H317 Sensibilisierung der Haut PTB-Eigenschaft persistent, bioakkumulierend und toxisch vPvB-Eigenschaft sehr persistent und sehr bioakkumulierend Zur Sicherstellung der Nachweisführung gemäß DGNB werden folgende Konzepte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und sind verpflichtend einzuhalten: Abfallarme Baustelle Lärmarme Baustelle Staubarme Baustelle Boden- und Grundwasserschutz Alle vorgenannten Maßnahmen zur emissionsarmen Baustelle (Abfall, Lärm, Staub, Boden/Wasser) sind dem Baustellenpersonal bekannt zu machen. Relevante Gewerke sind vor Arbeitsbeginn über die Konzepte und einzuhaltenden Maßnahmen zu unterweisen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist regelmäßig vor Ort zu überprüfen. 6.) Abschluss Bauleistung Nach Abschluss der Bauleistung hat der Unternehmer die verbauten Produkte gesamtheitlich zu de-klarieren, also alle Produktdatenblätter etc. gesammelt einzureichen. Es ist ein Mengen- und Massennachweis zu führen (kann auf Grundlage der LV Mengen und Massen erfolgen, die um Mehr- oder Mindermengen ergänzt werden). Eine schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung ist außerdem erforderlich (s. o. Pkt. 1). Darüber hinaus sind ggf. Nutzungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen zu den verwendeten Bauprodukten vorzulegen. Diese können im Einzelfall alternativ durch abgeschlossene und dokumentierte Wartungsverträge ersetzt werden. a.) Allgemeines Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten unter Berücksichtigung der DGNB-Kriterien für nachhaltige Baustellen durchzuführen. Ziel ist die Erreichung der DGNB-Zertifizierungsstufe Silber im Bereich Ressourcenschutz, Umweltverträglichkeit, Emissionsreduktion, Qualitätssiche-rung sowie Gesundheit und Arbeitsschutz. b.) Anforderungen an Ressourcenschutz und Materialeffizienz Wiederverwendung von ausgehobenem Bodenmaterial, sofern technisch möglich und umweltverträglich Vermeidung von Materialverschwendung und Abfall, inklusive eines Nachweises über die fachgerechte Entsorgung und Verwertung von Abfällen Minimierung des Bodenverbrauchs durch gezielte Planung der Baugruben und Verkehrsflächen Im Sinne der Rückbaufähigkeit am potenziellen Lebensende eines Materials oder Produktes sollte auf den Einsatz von Kleber nach Möglichkeit verzichtet werden. c.) Umwelt- und Bodenschutz Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtung und Erosionsschäden während der Bauphase Keine Einbringung von Schadstoffen in Boden und Grundwasser Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung, z.B. durch Versickerungsmaßnahmen und Schutz von Grundwasserflächen d.) Emissionen und Energieeffizienz Einsatz emissionsarmer Maschinen und Geräte, die den aktuellen Emissionsstandards entsprechen (z.B. EU-Stufe V oder besser) Optimierung der Baustellenlogistik, um Transportwege kurz zu halten und Emissionen zu reduzieren Zur Vermeidung von Umweltwirkungen aus Transporten sollen bevorzugt regionale Produkte und Materialien genutzt werden. Dokumentation des Energieverbrauchs und der Emissionen im Rahmen der Bauausführung und Bereitstellung dieser Daten für das Nachhaltigkeitsmanagement e.) Qualitätssicherung und Bauausführung Einhaltung der technischen Ausführungsstandards und nachhaltigen Bauverfahren Durchführung regelmäßiger Qualitätskontrollen während der Bauarbeiten Nachweis der Einhaltung der DGNB-Anforderungen durch Baustellenberichte, Fotodokumentation und ggf. externe Audits Für Beschichtungen (Farben, Grundierungen, dekorative Spachtel und Q-Spachtel, Tiefengrund, Bodenbeschichtungen ohne spezielle Beständigkeitsanforderrungen sowie Betonlasuren) auf überwiegend mineralischen Untergründen im Innenraum gilt: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder RAL-UZ 102 (SVOC) Für beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe wie Spanplatten, Tischlerplatten, Furnierplatten, Faserplatten gilt: RAL UZ 76 oder Formaldehyd ≤ 0,05 ppm (≤ 0,062 mg/m³) in Prüfkammer oder unbeschichtete Platte ≤ 3,0 mg HCHO/100g Für alle Hölzer und Holzprodukte gilt: FSC- oder PEFC-Zertifikat und Handelszertifikat (CoC) notwendig f.) Gesundheit, Arbeitsschutz und Soziales Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutzvorschriften Maßnahmen zur Minimierung von Lärm, Staub und sonstigen Beeinträchtigungen für Anwohner und Beschäftigte Schulung des Baustellenpersonals zu Nachhaltigkeits- und Sicherheitsaspekten g.) Nachweisführung Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Maßnahmen und Anforderungen dokumentiert werden. Die Dokumentation umfasst: Baustellenberichte mit Angaben zu Ressourceneinsatz, Abfallmanagement, Energieverbrauch und Emissionen Nachweise über Schulungen und Arbeitsschutzmaßnahmen Berichte zu Audits oder Kontrollen im Rahmen der DGNB-Zertifizierung h.) Zusammenarbeit Eine enge Abstimmung mit dem Nachhaltigkeitskoordinator der Bauherrschaft ist sicherzustellen, um die Erreichung der DGNB-Silber-Zertifizierung zu gewährleisten. 7.) Schlusserklärung Der Bieter erklärt mit Vertragsunterzeichnung, dass ihm bewusst ist, dass das Gebäude die DGNB-Zertifizierungsstufe Silber sowie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) in der Stufe QNG-PLUS erreichen soll und er sich mit den zuvor genannten Zertifizierungsanforderungen befasst hat, diese verstanden hat und in seiner Angebotskalkulation berücksichtigt hat. Der Bieter ist sich zudem bewusst, dass Abweichungen von den zuvor benannten Anforderungen dazu führen können, dass die Bewilligung von Fördermitteln gefährdet wird und im schlimmsten Fall nicht geltend gemacht werden können.
Nachhaltigkeitsanforderungen DGNB Silber
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann: Ausführungsplanung Architekt seitens LRW Architekten und Stadtplaner für Hochbau mbB: Lageplan: BBH_AUS_2_XX_LP_00_0051_A_VOR_Lageplan Baustraße mit Endausbauhöhen Grundrisse Untergeschoss: BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0001_H_FRG_Grundriss UG Übersichtplan BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0013_H_FRG_Grundriss UG (Reihenhäuser) BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0012_I_FRG_Grundriss UG (Haus C) BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0011_H_FRG_Grundriss UG (Haus B+C) BBH_AC2_5_XX_GR_U1_0010_H_FRG_Grundriss UG (Haus A+B) Grundrisse Haus A: BBH_AC2_5_A1_GR_DA_0025_D_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus A BBH_AC2_5_A1_GR_04_0024_D_GPR_Grundriss 4.OG Haus A BBH_AC2_5_A1_GR_03_0023_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus A BBH_AC2_5_A1_GR_02_0022_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus A BBH_AC2_5_A1_GR_01_0021_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus A BBH_AC2_5_A1_GR_00_0020_D_GPR_Grundriss EG Haus A Grundrisse Haus B1: BBH_AC2_5_B1_GR_DA_0035_D_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus B1 BBH_AC2_5_B1_GR_04_0034_D_GPR_Grundriss 4.OG Haus B1 BBH_AC2_5_B1_GR_03_0033_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus B1 BBH_AC2_5_B1_GR_02_0032_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus B1 BBH_AC2_5_B1_GR_01_0031_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus B1 BBH_AC2_5_B1_GR_00_0030_D_GPR_Grundriss EG Haus B1 Grundrisse Haus B2: BBH_AC2_5_B2_GR_DA_0044_D_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus B2 BBH_AC2_5_B2_GR_03_0043_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus B2 BBH_AC2_5_B2_GR_02_0042_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus B2 BBH_AC2_5_B2_GR_01_0041_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus B2 BBH_AC2_5_B2_GR_00_0040_D_GPR_Grundriss EG Haus B2 Grundrisse Haus C1: BBH_AC2_5_C1_GR_DA_0054_E_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus C1 BBH_AC2_5_C1_GR_03_0053_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus C1 BBH_AC2_5_C1_GR_02_0052_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus C1 BBH_AC2_5_C1_GR_01_0051_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus C1 BBH_AC2_5_C1_GR_00_0050_D_GPR_Grundriss EG Haus C1 Grundrisse Haus C2: BBH_AC2_5_C2_GR_DA_0068_D_VOR_Grundriss Dachaufsicht Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_06_0067_D_VOR_Grundriss 6.OG Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_05_0065_D_GPR_Grundriss 5.OG Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_04_0064_D_GPR_Grundriss 4.OG Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_03_0063_D_GPR_Grundriss 3.OG Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_02_0062_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_01_0061_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus C2 BBH_AC2_5_C2_GR_00_0060_D_GPR_Grundriss EG Haus C2 Grundrisse Haus D: BBH_AC2_5_RH_GR_DA_0073_C_GPR_Grundriss Dachaufsicht Haus D BBH_AC2_5_RH_GR_02_0072_D_GPR_Grundriss 2.OG Haus D BBH_AC2_5_RH_GR_01_0071_D_GPR_Grundriss 1.OG Haus D BBH_AC2_5_RH_GR_00_0070_D_GPR_Grundriss EG Haus D Übersichtspläne: BBH_AC2_5_XX_GR_DA_0009_D_GPR_Grundriss Dachaufsicht Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_06_0008_D_GPR_Grundriss 6.OG Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_05_0007_D_GPR_Grundriss 5.OG Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_04_0006_D_GPR_Grundriss 4.OG Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_03_0005_D_GPR_Grundriss 3.OG Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_02_0004_D_GPR_Grundriss 2.OG Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_01_0003_D_GPR_Grundriss 1.OG Übersichtsplan BBH_AC2_5_XX_GR_00_0002_D_GPR_Grundriss EG Übersichtsplan Schnitte: BBH_AC2_5_RH_AS_EE_0087_-_VOR_Schnitt EE - Haus D BBH_AC2_5_RH_AS_DD_0086_-_VOR_Schnitt DD - Haus D BBH_AC2_5_C1_AS_BB_0083_-_VOR_Schnitt BB - Haus C2 BBH_AC2_5_C1_AS_AA_0081_A_GPR_Schnitt AA - Haus C1 und C2 BBH_AC2_5_B2_AS_CC_0085_A_GPR_Schnitt CC - Haus B2 BBH_AC2_5_B2_AS_BB_0080_B_GPR_Schnitt AA - Haus B2 BBH_AC2_5_B1_AS_CC_0084_A_GPR_Schnitt CC - Haus B1 BBH_AC2_5_A1_AS_BB_0082_A_GPR_Schnitt BB - Haus A TGA-Planung seitens Heise + Baumgart: Haus A: BBH_ELT_5_A1_DS_XX_5001_B_FRG_Unterverteilung Haus A-Allgemein BBH_ELT_5_A1_DS_XX_5002_A_FRG_Unterverteilung Haus A-Klingelanlage20250911 BBH_ELT_5_A1_DS_XX_5003_A_FRG_Unterverteilung Haus A-Typ A 120250911 BBH_ELT_5_A1_DS_XX_5004_A_FRG_Unterverteilung Haus A-Typ A2_20250911 BBH_ELT_5_A1_DS_XX_5005_A_FRG_Unterverteilung Haus A-Typ A3_20250911 BBH_ELT_5_A1_DS_XX_5006_A_GPR_Unterverteilung Haus A-Typ A5 BBH_ELT_5_A1_GR_00_4011_C_GPR BBH_ELT_5_A1_GR_01_4021_E_GPR BBH_ELT_5_A1_GR_02_4031_E_GPR BBH_ELT_5_A1_GR_03_4041_E_GPR BBH_ELT_5_A1_GR_04_4051_D_GPR BBH_ELT_5_A1_GR_U1_4001_C_GPR BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5043_A_GPR_ZHV Haus A1 Haus B1: BBH_ELT_5_B1_DS_XX_5007_B_GPR_Unterverteilung Haus B-Allgemein BBH_ELT_5_B1_DS_XX_5008_B_GPR_Unterverteilung Haus B-Klingelanlage BBH_ELT_5_B1_DS_XX_5009_A_GPR_Unterverteilung Haus B-Typ B1 BBH_ELT_5_B1_DS_XX_5010_A_GPR_Unterverteilung Haus B-Typ B2 BBH_ELT_5_B1_DS_XX_5011_A_GPR_Unterverteilung Haus B-Typ B3 BBH_ELT_5_B1_DS_XX_5012_A_GPR_Unterverteilung Haus B-Typ B4 BBH_ELT_5_B1_GR_00_4012_C_GPR BBH_ELT_5_B1_GR_01_4022_D_GPR BBH_ELT_5_B1_GR_02_4032_D_GPR BBH_ELT_5_B1_GR_03_4042_D_GPR BBH_ELT_5_B1_GR_04_4052_D_GPR BBH_ELT_5_B1_GR_DA_4082_A_GPR BBH_ELT_5_B1_GR_U1_4002_C_GPR BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5044_B_GPR_ZHV Haus B Teil 1 BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5049_A_GPR_Aufteilschrank Haus B Haus B2: BBH_ELT_5_B2_DS_XX_5013_A_GPR_Unterverteilung Haus B-Typ B6 BBH_ELT_5_B2_DS_XX_5014_A_GPR_Unterverteilung Haus B-Typ B7 BBH_ELT_5_B2_DS_XX_5015_A_GPR_Unterverteilung Haus B-Typ B8 BBH_ELT_5_B2_DS_XX_5016_A_GPR_Unterverteilung Haus B-Typ B9 BBH_ELT_5_B2_GR_00_4013_C_GPR BBH_ELT_5_B2_GR_01_4023_D_GPR BBH_ELT_5_B2_GR_02_4033_D_GPR BBH_ELT_5_B2_GR_03_4043_D_GPR BBH_ELT_5_B2_GR_04_4053_D_GPR BBH_ELT_5_B2_GR_DA_4083_A_GPR BBH_ELT_5_B2_GR_U1_4003_C_GPR BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5045_B_GPR_ZHV Haus B Teil 2 Haus C1: BBH_ELT_5_C1_DS_XX_5017_B_GPR_Unterverteilung Haus C-Allgemein BBH_ELT_5_C1_DS_XX_5018_B_GPR_Unterverteilung Haus C-Klingelanlage BBH_ELT_5_C1_DS_XX_5019_A_GPR_Unterverteilung Haus C-Typ C1 BBH_ELT_5_C1_DS_XX_5020_A_GPR_Unterverteilung Haus C-Typ C2 BBH_ELT_5_C1_DS_XX_5021_A_GPR_Unterverteilung Haus C-Typ C3 BBH_ELT_5_C1_DS_XX_5022_A_GPR_Unterverteilung Haus C-Typ C4 BBH_ELT_5_C1_GR_00_4014_C_GPR BBH_ELT_5_C1_GR_02_4034_D_GPR BBH_ELT_5_C1_GR_03_4044_D_GPR BBH_ELT_5_C1_GR_04_4054_D_GPR BBH_ELT_5_C1_GR_U1_4004_C_GPR BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5046_A_GPR_ZHV Haus C Teil 1 BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5050_A_GPR_Aufteilschrank Haus C Haus C2: BBH_ELT_5_C2_DS_XX_5023_A_GPR_Unterverteilung Haus C-Typ C5 BBH_ELT_5_C2_DS_XX_5024_A_GPR_Unterverteilung Haus C-Typ C6 BBH_ELT_5_C2_DS_XX_5025_A_GPR_Unterverteilung Haus C-Typ C7 BBH_ELT_5_C2_DS_XX_5026_A_GPR_Unterverteilung Haus C-Typ C8 BBH_ELT_5_C2_DS_XX_5027_A_GPR_Unterverteilung Haus C-Typ C9 BBH_ELT_5_C2_DS_XX_5028_A_GPR_Unterverteilung Haus C-Typ C10 BBH_ELT_5_C2_DS_XX_5029_A_GPR_Unterverteilung Haus C-Typ C11 BBH_ELT_5_C2_DS_XX_5030_A_GPR_Unterverteilung Haus C-Typ C12 BBH_ELT_5_C2_GR_00_4015_C_GPR BBH_ELT_5_C2_GR_01_4025_D_GPR BBH_ELT_5_C2_GR_02_4035_D_FRG BBH_ELT_5_C2_GR_03_4045_D_GPR BBH_ELT_5_C2_GR_04_4055_D_GPR BBH_ELT_5_C2_GR_05_4065_D_GPR BBH_ELT_5_C2_GR_06_4075_D_GPR BBH_ELT_5_C2_GR_U1_4005_C_GPR BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5047_A_GPR_ZHV Haus C Teil 2 Reihenhäuser: BBH_ELT_5_RH_DS_XX_5031_A_GPR_Unterverteilung Reihenhaus-Klingelanlage BBH_ELT_5_RH_DS_XX_5032_A_GPR_Unterverteilung Reihenhaus-Typ RH1 BBH_ELT_5_RH_DS_XX_5033_A_GPR_Unterverteilung Reihenhaus-Typ RH2 BBH_ELT_5_RH_GR_00_4016_C_GPR BBH_ELT_5_RH_GR_01_4026_D_GPR BBH_ELT_5_RH_GR_02_4036_D_GPR BBH_ELT_5_RH_GR_U1_4006_C_GPR BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5048_A_GPR_ZHV Haus D Sonstiges: BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5040_A_GPR_Lastfluss BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5051_B_GPR_Hausanschlusskasten Hochbau BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5052_A_GPR_Unterverteilung E-Mob. BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5053_A_GPR_Unterverteilung Heizstäbe BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5054_A_GPR_Unterverteilung Wärmepumpen BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5056_B_GPR_Unterverteilung Photovoltaik BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5057_A_GPR_NA-Schutz BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5058_A_GPR_Beleuchtung TG BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5059_A_GPR_Schaltplan Photovoltaik BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5060_A_GPR_Strangschema RWA BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5061_A_GPR_Strangschema Klingelanlage BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5062_A_GPR_Strangschema Verteilung Übersichtspläne: BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5041_B_GPR_Übersichtsschaltplan-Messkonzept BBH_ELT_5_XX_DS_XX_5042_B_GPR_Übersichtsschaltplan-kompakt BBH_ELT_5_XX_GR_00_4010_C_GPR BBH_ELT_5_XX_GR_01_4020_E_GPR BBH_ELT_5_XX_GR_02_4030_E_GPR BBH_ELT_5_XX_GR_03_4040_E_GPR BBH_ELT_5_XX_GR_04_4050_D_GPR BBH_ELT_5_XX_GR_05_4060_D_GPR BBH_ELT_5_XX_GR_06_4070_D_GPR BBH_ELT_5_XX_GR_DA_4080_A_GPR BBH_ELT_5_XX_GR_U1_4000_C_FRG_20250911 Nach Auftragserteilung durch den AG erhält der AN Zugriff auf den Planungsserver des AG und verpflichtet sich vor Ausführung seiner Leistung sich zu vergewissern, dass die Planungsunterlagen nach denen er ausführt, dem aktuellsten Planungsstand entsprechen!
Planungsunterlagen
01 Niederspannungsschaltanlagen (KG 443)
01
Niederspannungsschaltanlagen (KG 443)
Vorbemerkungen Die Kosten für die anteilige Verdrahtung und die Verdrahtungskanäle bis zur Klemmenleiste in Installationskleinverteilern, Zählerplätzen, Installationsverteilern, Schaltanlagen und Rangierverteilern sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Herstellung und betriebsfertiger Einbau der nachstehend beschriebenen Sicherungs-Schaltgeräte und Verteilungskombinationen grundsätzlich gemäß DIN 43880, 43870/1, 43668, 43660, 43656, 43659, 41488/2, 40050/8, VDE0100/T729,0103, 0110, 0160, 0603, 0606, 0612, 0659, 0660/T500, den TAB des EVU sowie den besonderen Forderungen des Auftraggebers. Komplette Lieferung der werkstattseitig betriebsfertig hergestellten Verteilungen mit allem zum vorschriftsmäßigen Betrieb erforderlichen Zubehör und Montagematerial sowie den Einführungen und Anschlüssen aller zu- und abgehenden Kabel und Leitungen unter besonderer Berücksichtigung folgender Forderungen: Ausführung nur auf der Basis vom AN ohne besondere Vergütung erstellter Montagepläne. Abschnittsweiser Aufbau mit betriebsmäßig zu öffnenden Einzelabdeckungen, speziell über verdeckten Betriebsmitteln usw.  sowie aller erforderlichen Schottungen. Dauerhafte umfassende Beschriftungen aller Geräte und Abschnitte sowie Schaltpläne und Stromkreislisten in stabilen, dauerhaft befestigten Taschen und zusätzlichem revidiertem Installationsplan für den Bereich der Verteilung. Die Verteilungen sind grundsätzlich mit bauartspezifischen Stromschienensystemen auszustatten. Verdrahtungen sind grundsätzlich mit flexiblem Leitungsmaterial in großzügig bemessenen Kammkanälen (zwischen bzw. hinter den Gerätetragschienen) auszuführen. Belastungsmäßige Abstände der Sicherungsorgane, Belüftungseinrichtungen sowie die Einhaltung der vorschriftsmäßigen Abstände betriebsmäßig unter Spannung stehender Teile sind besonders zu berücksichtigen. Sämtliche Verteilungseinführungen sind bauartgemäß mittels Membrandichtungen bzw. Verschraubungen einzeln abgedichtet herzustellen. Bei Bedarf sind Kabelstutzen zu berücksichtigen. Zugentlastungen sind vorzusehen. Sämtliche Bauteile sind grundsätzlich von in der Region gängigen Herstellern zu verwenden. Die Verwendung gleicher Bauteile verschiedener Hersteller ist nicht zulässig. Nachstehend beschriebene Verteilungssysteme sind zur Kalkukation bzw. Ausführung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Einheiten zugrunde zu legen: Betriebsmittel/Einbaugeräte Betriebsmittel bzw. (Reihen-)Einbaugeräte für vorgeschriebene und vergleichbare bauseits vorhandene Verteilungs- und Steuerungsanlagen sind einschließlich allen erforderlichen Kleinmaterials und Nebenleistungen wie Sicherungszubehör, Geräteträgern, Ausschnitten, Abdeckungen, Seitenwänden, Zu- und Abgangsverdrahtung, dazu erforderlichen Anschluß- und Abgangsreihenklemmen (Phasen-, N-Trenn- und PE-Klemmen), kompletten Kabel-/Leitungs-Einzeleinführungen entsprechender Schutzart in die Gehäuse sowie sämtlichen Anschlüssen aller Zu- und Abgangsleitungen zu kalkulieren bzw. auszuführen. Verteilungen sind prinzipiell mit allpoligen Hauptschaltern in den Einspeisungen, Vorsicherungen und Schutzschalteinrichtungen soweit gefordert vor den einzelnen Verbrauchergruppen, LS-Schaltern mit Schalt-, Steuer- und Kontrolleinrichtungen für diverse Anlagen- und Geräte(Kraft-) Stromkreise vorzusehen. Überstromschutzorgane mit verlustarmen Schmelzeinsätzen sind bis 63A mit dem NEOZED-System (Gewinde E14 bzw. E18) und ab 80A mit dem NH-System auszuführen. Sämtliche Einbaugeräte sind in den Einbaugehäusen gruppenweise nach der Art anzuschließenden Verbraucher zusammengefaßt unter Berücksichtigung etwa 30%iger Platzreserven anzuordnen und normgerecht zu bezeichnen. Überstromschutzorgane sind gleichlautend mit den Stromkreisen jeweils in der Reihenfolge der Außenleiter einzeln durchzunumerieren. Verteilungen und elektrotechnische Betriebsräume sind mit entsprechenden Schildern zu kennzeichnen. Für die gesamte Baumaßnahme ist die Netzform TT-Netz anschlußmäßig zu berücksichtigen.
Vorbemerkungen
01.01 Tiefgarage
01.01
Tiefgarage
01.02 Haus A
01.02
Haus A
01.03 Haus B
01.03
Haus B
01.04 Haus C
01.04
Haus C
01.05 Haus D
01.05
Haus D
02 Installationsgeräte (KG 444)
02
Installationsgeräte (KG 444)
Vorbemerkungen Gerätedosen in den Wohnungen werden beim Erstellen der Fertigteilwände bereits eingelassen! Gerätedosen sind nur in folgenden Bereichen zu setzen: Gewerbeeinheiten EG Alle Abdeckrahmen sind mit Beschriftungsfeld zu liefern. Schalterprogramm Als Schalterprogramm ist ein einheitliches UP-System eines Herstellers durchgängig einzusetzen. Das Schalterprogramm muss mittels Bemusterung vom Bauherren freigegeben werden. Schalterprogramm der Planung: GIRA, System 55, reinweiß, glänzend o. glw. Angebotenes Schalterprogramm: (vom Bieter einzutragen!) Die Montagehöhe für Schalter, Steckdosen, Leuchtenauslässe und sonstige Festanschlüsse betragen, wenn nicht beispielsweise durch Möblierungspläne anderslautend vereinbart, bezogen auf OK-Fertigfußboden und Mittelachse Einbaudose: a) Steckdosen: 0,3 m, 1,1 m über Arbeitsplätzen, 1,5 m neben Waschplätzen (bei Kombinationen unter Schaltern) b) Schalter: 1,1 m, 1,5 m neben Waschplätzen c) Festanschluß: 0,3 m bzw. entsprechend Gerätebauart d) Wand-Leuchtenauslaß: 1,9 m Bei Senkrecht-Kombinationen beziehen sich die Maße jeweils auf die oberste Einbaudose/Gerät. Steckdosen sind grundsätzlich mit waagerecht nebeneinander liegenden Buchsen zu montieren. Die Abdeckrahmen der Schalter/Schalterkombinationen sind anteilig pro beschriebener Geräteeinheit im Preis zu berücksichtigen. Für Stark- und Schwachstrom (Telefon-, Antennen-, EDV-, Sprech- anlagendosen) Kombinationen sind grundsätzlich getrennte, d.h. jeweils separat abschraubbare Abdeckungen zu verwenden. Dies ist bereits beim Setzen der Einbaudosen zu berücksichtigen. Sämtliche Einbaugeräte sind grundsätzlich mit Schraubbefestigung zu installieren. Für die diversen Geräteeinbaudosen für Wand-, Hohlwand-, Kanaleinbau usw. ist einschließlich der Aussparungen ein Mischpreis gefordert.
Vorbemerkungen
02.01 Haus A
02.01
Haus A
02.02 Haus B
02.02
Haus B
02.03 Haus C
02.03
Haus C
02.04 Haus D
02.04
Haus D
03 Kabel und Leitungen (KG 444)
03
Kabel und Leitungen (KG 444)
Vorbemerkungen Kabel und Leitungen Kabel in den Wohnungen werden beim Fertigen der Wandelemente mit eingelegt. Konventionell zu verkabeln sind folgende Bereiche: Treppenhäuser (Unterputz) Flure (Unterputz) Gewerbeeinheiten (Unterputz) Kellerräume (Aufputz) Garage (Aufputz)
Vorbemerkungen Kabel und Leitungen
Vorbemerkungen Installationskabel Als Kabel-/Leitungsmaterial ist prinzipiell NYCWY, NYY (Steige- und Erdkabel) und NYM (allg.  Verteilungsleitungen) zu verwenden. Stegleitung darf nur in abgestimmten Ausnahmefällen gelegt werden. Die Kabel- und Leitungslegung erfolgt in Installationswänden, auf Kabelleitern, In Installationsrohren und unter Putz. Kabel und Leitungen sind in den Decken sowie bei Legung in Erde im Kabelgraben mechanisch geschützt in Schutzrohren zu legen. Auf die Verwendung von passenden Schutzeinrichtungen (Rohre, Schläuche usw.) zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen der Kabel/ Leitungen bei Wand und Deckendurchführungen, Geräteanschlüssen usw. wird besonders hingewiesen. Bei Verwendung von Leitungskanälen sind die Belegungen vorschriftsmäßig zu begrenzen. Die Trassen müssen in jedem Fall mit Kabelhalteklammern versehen sein. Es werden grundsätzlich nur systemgerecht ausgeführte Kanal- und Trassenabzweige, -übergänge und sonstige Verbindungen akzeptiert. Auf die Berücksichtigung von Zugentlastungen bei Übergängen auf bewegliche Einrichtungen sowie bei Deckenauslässen usw. in Hohl- oder Massivdecken wird besonders hingewiesen. Brand und sonstige Trennwanddurchführungen sind bauseits mit anforderungsgerechten Durchführungen abzudichten bzw. zu verschließen. Sämtliche Elektroanschlüsse bzw. fest angeschlossene Verbraucher sowie Schalteinrichtungen (z.B. bei Inst. Schaltern in den Gerätedosen) und Abzweigdosen (außen Gehäuseunterteil, innen bei Einbaudosen) sind deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen. Bei Vorhandensein verschiedener Netzarten gleicher Spannung sind die Kennzeichnungen in den betreffenden Verteilungsbereichen grundsätzlich von außen sichtbar anzubringen. Kabel- und Leitungsverzweigungen sind über Einzelabzweigkästen entsprechender Schutzart mit fest eingebauten Reihen-Steck-Klemmen vorgesehen. In den Einheitspreisen der Abzweigkästen/Verteiler sind grundsätzlich sämtliches Befestigungs-, typengerechtes Dichtungs-, Klemmen- und Leitungsführungsmaterial einschließlich Einführung, Anschluss und Rangierung sämtlicher Leiter zu berücksichtigen. Die Befestigung der Kabel in der abgehängten Decke ist in jedem Fall so zu erstellen, dass die Kabel nicht auf den Deckenplatten, Deckenpanelen oder der Gipskartondecke aufliegen. Kabelreserven sind nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers anzulegen. Die Kabelreserve ist, wenn gefordert, direkt am Anschluss oder bei AP-Installation direkt ober- oder unterhalb des Anschlusses anzulegen. Fernmelde- und Schwachstromeinrichtungen Für sämtliche nachfolgend aufgeführten Fernmelde- und sonstigen Schwachstromeinrichtungen sind entsprechend der Erfordernisse der einzelnen Anlagen Kabel-/Leitungsnetze vorzusehen, wobei auf die vorschriftsmäßigen Kennzeichnungen, Abstände zu Fremdanlagen und Schottungen besonders hingewiesen wird. Antennenleitungsnetze sind grundsätzlich in vorschriftsmäßig dimensionierten Zugrohren zu legen. Wandernde Weichmacher Der Auftragnehmer muß ausschließen, dass von Kabeln und Leitungen spätere Verfärbungen durch wandernde Weichmacher aus den Umhüllungen auf den Gips- bzw. Kalk-Zement-Putz übergehen. Funktionserhalt Kabel und Leitungen, für welche Funktionserhalt erforderlich ist, sind mit den entsprechenden Befestigungsmitteln zu befestigen. Die Befestigungsmittel sind entsprechend den jeweiligen Ausschreibungstexten in die Kabelpreise einzukalkulieren.
Vorbemerkungen Installationskabel
03.01 Tiefgarage
03.01
Tiefgarage
03.02 Haus A
03.02
Haus A
03.03 Haus B
03.03
Haus B
03.04 Haus C
03.04
Haus C
03.05 Haus D
03.05
Haus D
04 Leitungsführungsmaterial (KG 444)
04
Leitungsführungsmaterial (KG 444)
Vorbemerkungen Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für die Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: Nachfolgende Verlegesysteme sind sowohl für die Verlegung der in diesem LV ausgeschriebenen Kabel und Leitungen vorgesehen, als auch für Kabel und Leitungen von Fremdgewerken, sofern diese keine eigenen Leitungswege verwenden. Längenmäßig ausgeschriebene Verlegesysteme werden in Teillängen montiert. Notwendige Längenanpassungen und sonstige Schnitte sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Entgraten von Schnittkanten und das Aufbringen eines wirksamen Korrosionsschutzes (z.B. Kaltverzinkung) an Schnittkanten von Verlegesystemen aus Stahl sind in die Einheitspreise einzu- kalkulieren. Endstücke, Wandanschlüsse sowie die Herstellung von Ausschnitten und Bohrungen für Kabeleinführungen in Tragsystemen (z.B. in Kabelrinnen und Kabelkanälen) sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Verlegezubehör, Verschnitt, einfaches Montage- und Befestigungsmaterial (z.B. Schrauben, Dübel, usw.), sowie das Entsorgen der Baurestmassen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für die Befestigung von Kabeln und Leitungen auf Steigeleitern oder Ankerschienen sind generell Bügel- schellen mit Gegenwannen zu verwenden. Die Befestigung mittels Kabelbindern ist nicht zulässig! Metallische Verlegesysteme sind in den Potenzialausgleich heinzubeziehen. Unterbrochene Verlegesysteme sind leitfähig miteinander zu verbinden. Elektroinstallationsrohre müssen den Normen der DIN EN 61386(VDE 0605) hinsichtlich Klassifizierung, Kennzeichnung und VDE-Prüfung entsprechen. Auswahl und Einsatz der Elektroinstallationsrohre erfolgen unter Berücksichtigung der Anforderungen der VDE 0100 Teil 520. Aufputz zu verlegende, starre Elektroinstallationsrohre sind auf Einzelschellen an Decken und Wänden in offenem System zuinstallieren. Notwendiges Zubehör (z.B. Schellen, Kunststoff-Endtüllen für den Kantenschutz bei Stangen- und Metallrohren) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Unterputz zu verlegende, biegsame Elektroinstallationsrohre sind einschließlich Herstellung des Wandschlitzes in Mauerwerk aus Kalksandstein, einschließlich geeigneter Befestigung im Wandschlitz sowie einschließlich Entsorgung des abgebrochenen Materials zu kalkulieren. Steigeleitern sind in verzinkter Ausführung, in der angegebenen Breite (B), direkt an Wänden zu verlegen. Notwendiges Zubehör (z.B. Verbindungs-, Gelenk- und Endstücke sowie Wandbefestigungen) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei der angegebenen Gesamtsprossenlast pro Laufmeter Steigtrasse sind die nach Belastungsdiagramm des Herstellers zulässigen Befestigungsabstände einzuhalten. Tragprofile (z.B. Ankerschienen und Hängestiele) sind in verzinkterAusführung, zur Aufnahme von Bügelschellen oder Konsolen für Kabelrinnen oder Gitter-Kabelrinnen, an Wänden oder Decken zumontieren. Notwendiges Zubehör (z.B. Elemente für den Kantenschutz) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Kabelrinnen und Gitter-Kabelrinnen sind in verzinkter Ausführung, in den angegebenen Richtmaßen für Höhe (H) und Breite (B) mittels Konsolen/Auslegern, entweder direkt oder an Tragprofilen (in eigenen Positionen) wie Hängestielen oder Ankerschienen zu verlegen. Bei der angegebenen Streckenlast sind die nach Belastungsdiagramm des Herstellers zulässigen Stützabstände einzuhalten. Notwendiges Zubehör (z.B. Formstücke, Konsolen/Ausleger,Verbindungsmaterial sowie Elemente für den Kantenschutz) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ausleger und Hängestiele sind auf die mögliche Maximalbelastung einer Rinne bei einem Regelstütz- abstand von 1,5 m zudimensionieren. Konsolen/Ausleger für Wandmontage sind generell 10 cm breiter als die zu montierende Rinne zu wählen, so dass die Montage der Rinne jeweils mit einem Abstand von 10 cm zur Wand erfolgt. Überstehende Konstruktionsteile (Konsolen, Stiele) sind stets durch PVC-Kappen zu sichern. Kabel- und Brüstungskanäle sind aus den angegebenen Materialien für Leitungsführung (LFK, BRK) und Geräteeinbau (BRK), in den angegebenen Richtmaßen für Höhe (H) und Breite(B) an Wänden, Decken oder an Tragsystemen zu verlegen. Brüstungskanäle verfügen über Befestigungsprofil für Gerätedosen- und Trennwandmontage. Kanäle aus Metall verfügen über eine Schutzleiteranschlussvorrichtung. Brüstungskanäle sind mit allen erforderlichen und vom Hersteller angebotenen Formteilen (Eckstücken, T-Stücken, und Endstücken) zu installieren. Für Innen- und Außenecken sind flexible Eckstücke einzusetzen, welche einen Winkel größer oder kleiner 90° für ein Delta von +5° kompensieren. Notwendiges Zubehör (z.B. Klammern, Verbindungsmaterial) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Kunststoffkanäle sind in der Ausführung halogenfrei, im Brandfall raucharm zu liefern. Kanäle sind in Standardfarben des gewählten Herstellers zuliefern. LF-Kanäle ab der Größe 40x60mm sind mit Formteilen (Innen-/Außeneck, Flachwinkel und T-Stücke zu installieren. LF-Kanäle kleiner 40x60mm sind bei Winkel- und Eckinstallationen mit Gehrungsschnitt auszuführen. Im jeweiligen Leistungstext sind Bauhöhe (H) und Breite (B) als Außenabmessung angegeben. Diese Richtwerte können für die Außenabmessungen um bis zu 5 mm über- oder unterschrittenwerden. Der Querschnitt wird dann um höchstens 10% unterschritten. Die Montage der nachfolgend ausgeschriebenen Verlegesysteme für die Aufputzmontage erfolgt an Decken oder Wänden aus Stahlbeton oder an Wänden aus Mauerwerk. Für die Montage der Verlegesysteme sind unter Berücksichtigung der geforderten Haltewerte die dafür geeigneten Befestigungen auszuwählen. Der Wandabschluss front- und oberseitig ist bei unebenen Wänden oder Decken mit überstreichbarer Acrylfugenmasse herzustellen. Die Farbe ist mit dem Bauherrn abzustimmen. Für die Verlegesysteme mit Funktionserhalt gilt wie folgt: Eine geprüfte Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt nach DIN 4102 Teil 12 besteht aus einem hierfür geprüften Verlegesystem sowie den darauf geführten Kabeln/Leitungen mit integriertem Funktionserhalt. Die Verlegesysteme sind entsprechend den Festlegungen des jeweiligen Prüfzertifikates an Decken oder Wänden aus Stahlbeton oder an Mauerwerkswänden aus Voll- oder Lochstein zu montieren. Für die Montage sind ausschließlich bauaufsichtlich geprüfte Befestigungselemente mit einer Zulassung des Deutschen Institutsfür Bautechnik (abZ) oder mit einer europäischen technischen Zulassung (ETA) zu verwenden. Für diese Befestigungen sind die entsprechenden Anwendungsbedingungen, wie z.B. zulässige Last, minimale Achs- und Randabstände der Dübel, sowie erforderliche Bauteildicken gemäß bauaufsichtlicher Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall,unbedingt einzuhalten. Notwendiges Zubehör (z.B. Formstücke, Konsolen/Ausleger,Verbindungs- und Befestigungsmaterial, WUM, Elemente für den Kantenschutz sowie Kennzeichnungsschilder) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es dürfen maximal 3 Kabel/Leitungen bis zu einem Einzeldurchmesser von 25mm unter einer Bügelschelle im Steigetrassenbereich befestigt werden. Zulässige Befestigungsysteme sind z.B. Injektions-Verbundanker, bauaufsichtlich zugelassene nicht brennbare Dübel, Einschlag- bzw. Einschraubanker. Kabeltrassen für den Funktionserhalt sind mit entsprechenden Schildern zu kennzeichnen
Vorbemerkungen
04.01 Tiefgarage
04.01
Tiefgarage
04.02 Haus A
04.02
Haus A
04.03 Haus B
04.03
Haus B
04.04 Haus C
04.04
Haus C
04.05 Haus D
04.05
Haus D
05 Potentialausgleich (KG 444)
05
Potentialausgleich (KG 444)
Vorbemerkungen Der Potentialausgleich ist entsprechend den Forderungen der DIN VDE 0100 T. 410 und 540 sowie DIN VDE 0190 auszuführen. Es sind alle entsprechend den Vorschriften und einschlägigen Richtlinien geforderten Erdungs- und Potentialausgleichverbindungen herzustellen. Folgende leitfähige Teile und Systeme sind im Sinne des Potentialausgleiches miteienander zu verbinden: Hauptschutzleiter Haupterdungsleiter Blitzschutzerder (wenn vorhanden) Hauptwasserleitung Hauptgasrohr (wenn vorhanden) metallische Rohrsysteme, wie z.B. Steigeleitungen zentraler Heizungs-  und Klimaanlagen Metallteile der Gebäudekonstruktion, wie z.B. Stahlskelette,  Stahlträger, Metallfassaden Aufzugs und Führungsschienen Das Potentialausgleichsnetzwerk muss der neuen Norm DIN EN 50174-2 (2018-10) über die Installation von Kommunikationsverkabelung entsprechen. Für den Nachweis des Potenzialausgleichs sind nach der Errichtung und dem Anschluss der Verteilerschränke Nieder-Ohm-Messungen durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei dürfen 2 Ohm nicht überschritten werden.
Vorbemerkungen
05.01 Haus A
05.01
Haus A
05.02 Haus B
05.02
Haus B
05.03 Haus C
05.03
Haus C
05.04 Haus D
05.04
Haus D
06 Elektromobilität (KG 444)
06
Elektromobilität (KG 444)
06.__.0010 Ladepunkt Zaptec Pro Leistung: 22kW integrierter Miniatur Leitunggsschutzschalter 40A 3P integrierter RCD Typ B Sensor mit Sicherheitsrelais integrierter Erdschlussschutz integrierter Überspannungsschutz integrierter MID-Zähler IP54 Kommunikation über WiFi Kommunikation über PLC Kommunikation über LTE OCPP Kimmunikationsprotokoll einbindbar in zentrales Management dynamisches Lastmanagement mittels Anbindung an Energymeter dynamischer Phasen- & Lastausgleich ISO 15118 Plug & Charge ready integriertes RFID/NFC-Lesegerät Aufbau auf Rückplatte Temperaturbereich: -30°C bis40°C 5 Jahre Garantie Hersteller: Zaptec Fabrikat : Pro
06.__.0010
Ladepunkt Zaptec Pro
12.00
St
06.__.0020 Flachleitung LSHF 5G16 Flachleitung PODIS CON LSHF 5G16 0,6/1kV BPVO Klasse B2ca-s1a-d1-a1 Strombelastbarkeit bis zu 63 A halogenfrei flammwidrig für feste Installation Farbeschwarz B x H 48 x 11,5 mm Anforderungen an Schadstoffe: Maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) nach CLP- / REACH-Verordnung Für Installationen Elektro, Datenverarbeitung und MSR-Technik gilt: Reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher = 0,10 % und PBB, PBDE, Blei und Cadmium = 0,10 %.
06.__.0020
Flachleitung LSHF 5G16
108.00
m
06.__.0030 Leitungsendstück 5G16 Leitungsendstück für podis Flachleitung 5G16 und 5G25; Schutzart IP65 schwarz/transparent Anforderungen an Schadstoffe: Maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) nach CLP- / REACH-Verordnung Für Installationen Elektro, Datenverarbeitung und MSR-Technik gilt: Reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher = 0,10 % und PBB, PBDE, Blei und Cadmium = 0,10 %.
06.__.0030
Leitungsendstück 5G16
5.00
St
06.__.0040 Befestigungsschelle Befestigungsbügel für Flachleitungen podis 5G6, 5G16 und 5G25 für Wand- und Deckenmontage
06.__.0040
Befestigungsschelle
250.00
St
06.__.0050 Anschlussmodul feste Verdrahtung 5G16 Anschlussmodul PODIS CON 5G16 für feste Verdrahtung zur Einspeisung oder als Energieabgriff inkl M32-Kabelverschraubung 5-polig Leistungsangaben nach VDE: 63 A 690 V 6kV/3; Leistungsangaben nach UL: 32 A 600 V Schutzart IP65 Durchdringungskontaktierung Torx 15 Schraubklemmen max. 16 mm²ein-/feindrähtig max. Leitungsdurchmesser 25 mm Gehäuse schwarz Außenmaße L x B x H 250 x 84 x 74 mm
06.__.0050
Anschlussmodul feste Verdrahtung 5G16
5.00
St
06.__.0060 Anschlussmodul steckbar 5G16 Anschlussmodul PODIS CON 5G16 für steckbare Verbindung RST25i5 5-polig Leistungsangaben nach VDE: 63 A 690 V 6kV/3; Leistungsangaben nach UL: 32 A 600 V Schutzart IP65 Durchdringungskontaktierung Torx 15 Schraubklemmen max. 16 mm²ein-/feindrähtig max. Leitungsdurchmesser 25 mm Gehäuse schwarz Außenmaße L x B x H 250 x 84 x 74 mm
06.__.0060
Anschlussmodul steckbar 5G16
12.00
St
06.__.0070 Steckbare Anschlussleitung 5G6 1m RST25i5 Anschlussleitung freies Leitungsende Stecker: - Polzahl 5 - Bemessungsspannung 250V / 400V - Bemessungsstrom 32A - Leitungstyp H05VV-F - Brandklasse: Eca - Gesamtlänge 1 m Leiter-Nennquerschnitt: 6mm² Codierfarbe /Kontakteinsatz schwarz Anforderungen an Schadstoffe: Maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) nach CLP- / REACH-Verordnung Für Installationen Elektro, Datenverarbeitung und MSR-Technik gilt: Reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher = 0,10 % und PBB, PBDE, Blei und Cadmium = 0,10 %.
06.__.0070
Steckbare Anschlussleitung 5G6 1m
12.00
St
06.__.0080 Gitterrinne 55x100x3000 Für Verlegung Flachbandleitung entlang Zaun Schwere Gitterrinne in U-Form aus punktgeschweißten Stahldrähten, zur horizontalen Verlegung von hohen Kabellasten. Gemäß DIN EN 61537. Einsetzbar im Innen- und Außenbereich. Schraubverbindung. Geeignet für Wand- und Deckenmontage auf Tragsystem. Stützabstände bis 3 m möglich. Werkstoff: Stahl, St Oberfläche: tauchfeuerverzinkt, DIN EN ISO 1461, FT Profilform: U-Form Mengeneinheit: Meter Länge: 3000 mm Breite: 100 mm Höhe: 55 mm Drahtstärke: 6 mm
06.__.0080
Gitterrinne 55x100x3000
108.00
m
06.__.0090 Deckel für Gitterrinne 55x100 Ungelochter Deckel für Kabelrinnen und -leitern im Innen- und Außenbereich, zum Schutz der Kabel vor Beschädigungen, Witterungseinflüssen und Schmutz. Befestigung mit Deckelklammer. Bei Einsatz des Deckels unter Wind-, Sog- oder Druckeinwirkungen müssen zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung getroffen werden. Werkstoff: Stahl, St Oberfläche: bandverzinkt, Zink/Aluminium, Double Dip, DD Mengeneinheit: Meter Länge: 3000 mm Breite: 100 mm Höhe: 13 mm Blechstärke: 1 mm Befestigungsart: Deckelklammer
06.__.0090
Deckel für Gitterrinne 55x100
108.00
m
06.__.0100 Inbetriebnahme Einrichtung Zaptec Portal Einspielen der aktuellen Firmwarestände Einbinden der Ladepunkte in das IT-Netzwerk (Kommunikation via WiFi) Anlegen der Installation im Portal Dynamisches Lastmanagement parmetrieren (Zaptec APM) Anlegen von Nutzern Anbindung an Zahlungsdienstleister/Back-Endbetreiber auf Wunsch AG in Zusammenarbeit mit Netzbetreiber Anbindung der Fernwirktechnik zur Leistungsregelung Netzseitig
06.__.0100
Inbetriebnahme
1.00
St
07 Allgemeinbeleuchtung (KG 445)
07
Allgemeinbeleuchtung (KG 445)
Vorbemerkungen Alle Leuchten müssen VDE geprüft sein und das Prüfzeichen tragen. Dem VDE-Zeichen gleichwertig, auf den Leuchten angebrachte Prüfzeichen der EG - Mitgliedsstaaten werden ebenfalls anerkannt. Leuchten in Sonderausführung müssen VDE 0710 entsprechen. Alle Leuchten müssen mind. eine mittlere Bemessungslebensdauer von L80(tq 25 °C) = 35.000 h / mittlere Bemessungslebensdauer von L70(tq 25 °C) = 50.000 h besitzen und mid. 30.000 Schaltzyklen aushalten. Alle Leuchten sind rechtzeitig vor Bestellung durch den AN zur Bemusterung vorzulegen. Alle Leuchten verstehen sich einschließlich: sämtlicher Kosten für die mechanische Befestigungen sämtlicher Kosten für die Inbetriebnahme Montage sowie des elektrischen Anschlusses Lieferung und Montage von Klein-, Befestigungs- und Isoliermaterial Verdrahtung auf Klemmsteinen verantwortliche Lagerung der Beleuchtungskörper und Leuchtmittel Stellung von Leitern und Gerüsten, Montagehöhen bis 12 m Auspacken der Beleuchtungskörper und Abtransport der Verpackungsmaterialien Reinigung aller Beleuchtungskörper
Vorbemerkungen
07.01 Tiefgarage
07.01
Tiefgarage
07.02 Haus A
07.02
Haus A
07.03 Haus B
07.03
Haus B
07.04 Haus C
07.04
Haus C
07.05 Haus D
07.05
Haus D
08 Sicherheitsbeleuchtung (KG 445)
08
Sicherheitsbeleuchtung (KG 445)
08.01 Tiefgarage
08.01
Tiefgarage
08.02 Haus A
08.02
Haus A
08.03 Haus B
08.03
Haus B
08.04 Haus C
08.04
Haus C
09 Gebäudeeinführungen (KG 449)
09
Gebäudeeinführungen (KG 449)
09.01 Haus A
09.01
Haus A
09.02 Haus B
09.02
Haus B
09.03 Haus C
09.03
Haus C
09.04 Haus D
09.04
Haus D
10 Brandschutz (KG 449)
10
Brandschutz (KG 449)
Vorbemerkungen Brandschutzmaßnahmen Alle brandschutztechnischen Maßnahmen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der elektrotechnischen Anlage stehen, liegen ebenfalls im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Zur Gewährleistung des Brandschutzes sind alle Durchbrüche durch Brandabschnittswände/ decken mit zugelassenen Brandschottungen (Feuerwiderstandsdauer 90 min) nach DIN 4102 zu verschließen und zu kennzeichnen. Durchbrüche durch Wände mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 30 Minuten (z. B. Ständer- trennwände zu Fluren etc.) sind nach Kabelverlegung mit entsprechenden Brandschottungen E30 zu versehen. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Brandschutzanforderungen an Leitungen und Leitungstrassen in Rettungswegen, sowie der Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (aktuelle Fassung) werden in Rettungswegen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Aus diesem Grund sind die Kabeltrassen, die den Rettungsweg kreuzen bzw. im Rettungsweg verlaufen, mit einer Verkleidung mit 30 min Feuerwiderstand zu versehen. Durchführungen durch Wände zwischen Brandbekämpfungsabschnitten sind mit entsprechenden Brandschotten feuerhemmend und rauchdicht nach DIN 4102 zu verschließen. Durchbrüche von den einzelnen Räumen zu den Rauchabschnitten und zwischen den Rauchabschnitten der Rettungswege müssen rauchdicht verschlossen werden. Es sind nur Komplettsysteme zulässig. Von allen zur Ausführung kommenden Materialien sind die Zulassungsbescheide des Institutes für Bautechnik Berlin oder einer europäischen Prüfstelle vorzulegen. Brandschottungen sind generell so auszuführen, daß ein Nachinstallieren möglich ist. Der Anbieter ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vorzulegen. Z.B.: Prüfzeugnis Prüfbescheid Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Übereinstimmungserklärung Die maximale Kabelbelegung eines Schottes beträgt 60%. Jede Kabelabschottung ist mit einem vollständig ausgefüllten Wandschild zu kennzeichnen. Durchbrüche Grundsätzlich sind alle Wand- und Deckendurchbrüche, welche für den Kabeleinzug erstellt werden müssen, nach Beendigung der Arbeiten wieder zu verschließen. In den Bürobereichen und allgemeinen Flurbereichen ist neben dem bündigen Beiputzen die Wand/Decke entsprechend den bauseitigen Gegebenheiten durch Farbanstrich in den Originalzustand zu versetzen. Gleiches gilt für die Installation von Verlegesystemen in Sichtbereichen, wenn Sichtbereiche durch die Installation in Mitleidenschaft gezogen wurden. Wand- und Deckendurchbrüche sind in der Form zu erstellen, dass die Bohrung vom Verlegesystem vollständig abgedeckt wird. Soll zum Beispiel eine Kernbohrung als Deckendurchbruch mit dem Verlegesystem LF-Kanal 100x60 mm hergestellt werden, so sind hierfür zwei überlappende Bohrungen zu je 50 mm herzustellen. Durchbrüche bis 30mm Durchmesser sind mit den Einheitspreisen der Kabel und Leitungen abgegolten.
Vorbemerkungen Brandschutzmaßnahmen
10.01 Haus A
10.01
Haus A
10.02 Haus B
10.02
Haus B
10.03 Haus C
10.03
Haus C
10.04 Haus D
10.04
Haus D
11 Telekommunikationsanlagen (KG 451)
11
Telekommunikationsanlagen (KG 451)
11.01 Haus A
11.01
Haus A
11.02 Haus B
11.02
Haus B
11.03 Haus C
11.03
Haus C
11.04 Haus D
11.04
Haus D
12 Türkommunikation (KG 452)
12
Türkommunikation (KG 452)
12.01 Haus A
12.01
Haus A
12.02 Haus B
12.02
Haus B
12.03 Haus C
12.03
Haus C
12.04 Haus D
12.04
Haus D
13 RWA (KG 456)
13
RWA (KG 456)
13.01 Tiefgarage
13.01
Tiefgarage
13.02 Haus A
13.02
Haus A
13.03 Haus B
13.03
Haus B
13.04 Haus C
13.04
Haus C
14 Übertragungsnetze (KG 457)
14
Übertragungsnetze (KG 457)
Vorbemerkung Übertragungsnetze Es werden dienstneutrale Leitungsnetze der Linkgüte Klasse 6A bis 500 MHz als geschlossenes Herstellersystem errichtet, wobei die Netze alle notwendigen 19"-Schränke und -Verteiler, Patchfelder, Datenkabel und Anschlussdosen einschließlich der Linkmessung und Dokumentation umfassen. Bei der Errichtung der strukturierten Verkabelung sind daher die folgenden technischen Normen in der jeweils aktuellen Form zu beachten und einzuhalten: ISO/IEC 11801Ed.3: 2017 - weltweite Norm für strukturierte Gebäudeverkabelungen DIN EN 50 173 - Euronorm für strukturierte Gebäudeverkabelungen im Detail: ⌡ DIN EN 50173-1:2018-10 ⌡ DIN EN 50173-2:2018-10 ⌡ DIN-EN 50173-3:2018-10 ⌡ DIN-EN 50173-4:2018-10 ⌡ DIN-EN 50173-5:2018-10 ⌡ DIN-EN 50173-6:2018-10 DIN EN 50 174  1 bis 2 (2018-10) und DIN EN 50 174 3 (2013 + A1:2017)  Euronorm für die Installation von Kommunikationsverkabelung IEC 61753:2018-10  Internationale Norm für anwendungsorientierte Güteklassen (Grades) für Verbindungselemente in Glasfasernetzen, insbesondere ⌡ - IEC 61753-3-1 für Dämpfung von Steckverbindern ⌡ - IEC 61753-3-2 für Geometrie von Steckverbindern IEC 61755-3-1:2006 für Toleranz von PC-Steckverbindern IEC 61755-3-2:2006 für Toleranz von APC-Steckverbindern IEEE 802.3at (2009)  Internationale Norm für PoE Plus (PoEP) IEEE 802.3bt (2018)  Internationale Norm für PoE++ (4PPoE) DIN EN 55 022 (2008) - Euronorm für EMV (Störaussendung) DIN EN 55 024 (2011-09) - Euronorm für EMV (Störfestigkeit) DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310:2017-02) Potenzialausgleich und Erdung in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik - DIN EN 62305 / VDE 0185-305:2006, Teile 1 bis 4 - Blitzschutznormen Die Einhaltung aller weiteren gültigen und hier nicht ausdrücklich aufgeführter gesetzlicher Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften sowie die Berücksichtigung aktueller technischer Standards, sofern nicht explizit genannt, werden vorausgesetzt. Es strukturierte Leitungsnetze der Übertragungsklasse EA bis 500 MHz gemäß ISO/ IEC 11801 Ed.3:2017 zu errichten. Die Linkmessung erfolgt dabei nach der Norm für Link Class EA bis 500 MHz gemäß EN 50173 -1: 2018-10. Der Nachweis der Linkgüte muss auf allen vier Paaren erfolgen. Das Datennetz ist so auszulegen, dass neben den bekannten Anwendungen Fast Ethernet, analoge und digitale Telefonie auch Ethernet-Anwendungen wie 1000BaseT, 1000BaseTX, 1000BaseTX2 und 10GBase-T sowie ATM LAN 1200 Mbit/s sicher betrieben werden können. Um Zukunftssicherheit hinsichtlich möglicher Acht-Draht-Dienste (Gigabit-Ethernet, 10 Gigabit-Ethernet, Video-Anwendungen, etc.) zu gewährleisten, sind ausschließlich Standardsysteme aufzubauen. Das heißt, alle Verbindungen zu den Anschlusspunkten werden achtdrahtig verlegt und vollständig auf Patchfeldern und Dosen aufgelegt. Die Verwendung eines modularen Systems mit Cable-Sharing wie z.B. von AMP wird ausdrücklich nicht gewünscht und ist auch nicht zulässig. Das Datenkabel muss für die Übertragung von Signalen bis zu 1500 MHz ausgelegt sein. Nachfolgend genannte Parameter bzw. Eigenschaften sind für dieses Produktsystem zwingend einzuhalten: Für das Kupfer-Twisted-Pair-Verkabelungssystem: NEXT-Reserve: mindestens 4 dB (Herstellerbestätigung), typische Werte 8 bis 10 dB) Garantierte Performance auch bei Short-Links bis 2 m (Herstellerbestätigung) Variable Beschaltungsmöglich von AWG 24 bis 22 Durchmesser des Kupferkabels nicht mehr als 8,5 mm Mehrfachbeschaltung, auch bei Wechsel auf kleineren Durchmesser Nachweis der EMV-Konformität nach EU-Direktive 2014/30/EU Möglichkeit zur örtlichen Erdung, d.h. Erdkontaktierung am RJ45-Modul Codierung, d.h. das System muss farbmarkierbar sein und für sicherheitsrelevante Applikationen Verriegelungen/Verschließungen zulassen Für das LWL-Verkabelungssystem: Bei Multimode Mode: Qualität gemäß OM4 mit Grade C/1 Im Bereich der senkrechten Leitungsführung sind die LWL-Kabel gemäß DIN 298 zur Zugentlastung abzufangen. Die Kabel sind im senkrechten Bereich mit Bügelschellen, Abstand nicht größer als 1 m, zu führen. Durch Messungen ist nach der Installation und nach jeder Verlegung jede LWL-Kabelstrecke auf ihre volle Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Kabel sind nach den seit dem 1. Juli 2017 geltenden Euro-Brandschutzklassen zu kennzeichnen. Es sind nur Kabel einzusetzen, die mindestens den Anforderungen Cca, s1, d2, a1 gemäß DIN EN 50575:2017-02 entsprechen. Die zum Einsatz kommenden LWL-Kabel sind in jedem Fall Gradientenfasern mit einem Fasermaß von 50/125 µm und haben in ihrem Aufbau mindestens folgende Elemente bzw. Eigenschaften zu erfüllen: Nichtmetallenes Stützelement und nichtmetallischer Nagetierschutz Flammwidrigkeit nach IEC 60 332-3 und nicht korrosiv nach IEC 60 754-2 (FRNC) Betriebstemperatur zwischen -20 und +70 Grad Celsius Die einzelnen Glasfaserstrecken (Patch-Panel bis Patch-Panel) dürfen einen maximalen Dämpfungswert von 2,55 dB (gemäß EN 50173-1:2018-10 für 10 GbE) aufweisen. Um die geforderte Güte einzuhalten, ist als Verbindungstechnologie das thermische Spleißen zwingend vorgeschrieben. Der Einsatz von Klebetechnik oder anderen Alternativen ist nicht gestattet. Prinzipiell sind ausschließlich Singlemode-Verkabelungen mit Stecker und Pigtails des Typs LCDUPLEX. Geradeschliff, Grade C/1, einzusetzen. Die LWL-Fasern der Bündelader-Kabel werden durch Spleißungen mit Pigtails versehen. Der Übergang von Pigtail auf Trunkkabel geschieht in Verteilereinrichtungen (Spleißboxen). Als Übergangspunkt zwischen Pigtails und LWL-Patchkabeln dient ein Patch-Panel, welches die Spleißbox enthält und mit LC-Duplex-LWL-Kupplungen (mit Geradsdchlliff, Farbe Grün) bestückt ist. LC-Kupplungen sind nur mit integriertem Laserschutz zugelassen (Klappe). Nicht benutzte Anschlussmöglichkeiten sind zwingend mit transparenten Staubschutz-Kappen zu versehen, die das Durchleuchten mit einer Rotlichtquelle ermöglichen, ohne die Staubschutzkappe entfernen zu müssen. Sämtliche LWL-Patchkabel, Stecker und Kupplungen sowie Pigtails sind ebenso vom selben Hersteller bzw. Herstellerprogramm zu liefern. Bei der Aufführung der Lichtwellenleiterkabel auf ein Rangierfeld (Patch-Panel) ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Bewegungs- und Montagereserve des Kabels von mindestens 5 Metern verbleibt, um den betreffenden Schrank im Bedarfsfall im geringen Umfang verrücken zu können. Es ist eine dauerhafte Bezeichnung von TRANSMIT mittels eines roten Punktes vorzunehmen. RECEIVE bleibt ungekennzeichnet. Die maximale Steckerübergangsdämpfung darf, gemessen bei 1310 nm, 0,3 dB nicht überschreiten. Die optischen Daten der Faser müssen dem der LWL-Kabel entsprechen. Als Pigtails werden einseitig vorkonfektionierte LWL-Pigtail-Kabel als Faserpigtail und LCStecker verwendet. Die Faser hat mit Primär-Coating ausgestattet zu sein. Der Stecker muss mit Knickschutztülle montiert sein; Länge 2000 mm. Die Eigenschaften des Kabels müssen dem Typ der LWL-Verzweigungseinrichtung, dem Patch-Panel und dem LWL-Kabel angepasst sein. Die Kabel sind einseitig mit LC-Keramiksteckern zum Anschluss an die Patch--Panel zu konfektionieren. Das andere Faserende ist für thermisches Spleißen vorzubereiten. Die Pigtails sind -in Abschlusseinheiten- im DIN-Farb-Code auszuführen (12 Farben) um die Zuordnung der Ports bzw. eine mögliche Fehlersuche zu erleichtern. Durch das thermische Spleißen ist eine unlösbare Verbindung zwischen einer Faser des Trunkkabels und dem angesetzten Pigtail-Ende herzustellen. Die Qualität der Spleißung ist nach abgeschlossener Tätigkeit durch Protokollausdruck nachzuweisen (siehe 2.5.2). Die maximale Spleißdämpfung, gemessen bei 1310 nm, darf maximal 0,05 dB betragen. Die Spleiße sind in geeigneten Schutzvorrichtungen, die Dampfdiffusion ausschließen und mechanischen Schutz gewährleisten, in dafür vorgesehenen Haltevorrichtungen der Spleißbox zu lagern. Dabei muss durch geeignete Kennzeichnung eine eindeutige Zuordnung von Trunkkabel-Faser und Pigtail möglich sein. Die Tertiärverkabelung, die sternförmig die Endgeräte mit den Verteilern in den Technikräumen verbindet, wird nur als Kupferverkabelung ausgeführt und muss mindestens den Anforderungen nach DIN EN 50 173-1:2018-10, Kategorie 6A, erweiterte Link Class EA bis 500 MHz entsprechen. Das zu verwendende Kat. 6A-Modul, muss in Dose und Rangierfeld folgende Eigenschaften erfüllen: Möglichkeit, an Installationskabeln die Bandbreite von AWG 24 bis AWG 22 (0,5 mm bis 0,65 mm) und bei Litzenleiterkabel die Bandbreite von AWG 26/7  WG 22/ aufnehmen zu können. Unverlierbare Beschaltungsklappen, die Farbcodierung nach EIA/TIA 568 A und B ermöglichen Einen planparallelen Anschluss ohne Auskreuzen der Paare inklusive 90°-Abgriff ohne Knicken des Kabels ermöglichen. Die Schirmkontaktierung mit Schirmlanze am unverdrillten Geflechtschirm gewährleisten. Tauglich für den Einsatz von PoE, PoE+ und PoE++ zur Stromversorgung der Endgeräte sind. Die Werte der Link Class EA-Spezifikation sind auf allen Adernpaaren im so genannten Permanent Link nach dem Drei-Connector-Modell gemäß ISO/IEC 11801 Ed.3:2017 zu erfüllen. Alle eingesetzten Komponenten müssen eine gemeinsame Link-Spezifikation vom Hersteller besitzen, die durch ein unabhängiges Prüfinstitut bestätigt wurde. Datendosen und Patchfelder müssen von demselben Hersteller stammen. Das für die Kupferverkabelung verwendete Kabel muss achtdrahtig sein und die Anforderungen der Kategorie 7A der ISO/IEC 11 801 Ed.3:2017 erfüllen. Das Kabel muss einen Gesamtschirm besitzen, der aus Folien- und Geflechtschirm bestehen muss. Der Kopplungswiderstand des Kabels muss zur Einhaltung der EMV-Vorschriften (Klasse B gemäß EN 55022) kleiner als 10 mOhm/m bei 10 MHz sein. Der Wellenwiderstand des Kabels muss 100 Ohm +/- 15 % im Bereich von 1 bis 1500 MHz betragen. Es ist flammwidriges (nach IEC 6032-1), raucharmes (nach IEC 61034) und halogenfreies Kabel einzusetzen. Der Aderndurchmesser ist mit AWG 23 (0,64 mm) zwingend vorgegeben, um auch künftigen Anforderungen von PoE+ nach IEEE 802.3at und PoE++ nach IEEE 802.3 bt zu genügen. Dabei darf der Außendurchmesser von 8,5 mm nicht überschritten werden. Die Kabel sind unter Einhaltung der Senkrechten und der Waagerechten auf kürzestem Weg vom Verteiler zu den Anschlusspunkten zu führen. Dabei darf der Abstand zwischen Patchfeld und Datendose nirgendwo mehr als 90 m betragen. Die Verkabelung muss vollständig aus neuen und ungebrauchten, vorher nicht verlegten Kabelstücken bestehen. Die verwendeten Kabel sind vor der Installation auf Transportschäden zu untersuchen und gegebenenfalls durch zu messen. Es ist sicher zu stellen, dass der Anschluss aller ITK-Geräte an die jeweiligen Datendosen auf kürzestem Weg und ohne Querung von Verkehrswege- und Benutzerflächen (nach DIN 4543), Durchgängen oder Türen erfolgen kann. Die Angaben des Herstellers sind unbedingt einzuhalten. Das Knicken der Kabel ist ebenso wie das Quetschen unbedingt zu vermeiden. Kabelbinder bzw. Kabelschellen dürfen keinen zu hohen Druck auf das Kabel ausüben. Bei der Verwendung von Schellen sind Gegenwannen zu benutzen. An Steigetrassen darf das Datenkabel nicht zusammen mit anderen Stromversorgungskabeln in einer Schelle fixiert werden. Die Mindestabstände gemäß DIN VDE 0100 sind unbedingt einzuhalten. In Brüstungskanälen sind Trennstege zu verwenden, wenn die Führung von Datenkabel und Stromkabel gemeinsam erfolgt. In Unterflurkanälen ist die gemeinsame Führung von Daten- und Stromkabeln in einem Zug nicht zulässig. Die Bündelung der Kabel ist bei allen Trassierungsarten so zu wählen, dass keine unzulässige Erwärmung durch den Einsatz von PoE, PoE+ und PoE ++ auftreten kann. Bei der Verwendung von Fußbodentanks in den Räumen ist beim Einbau darauf zu achten, dass alle notwendigen Anschlusskabel eingebracht und der Tankdeckel ordentlich verschlossen werden kann. In den Datenschränken sind die Kabel geordnet und ohne Kreuzungen bundweise zu führen und mit Schellen oder Kabelbindern zu befestigen. Jedes Patchfeld hat seinen eigenen Kabelbund. Auf eine gute Ansicht im Schrank wird großer Wert gelegt. Die Kabelenden müssen in den Verteilern auf Patchfeldern mit abgeschirmten RJ45-Buchsen aufgelegt werden. Ebenso muss an den Arbeitsplätzen auf geschirmten RJ45-Buchsen der Datendosen aufgelegt werden. Das Auflegen hat jeweils achtdrahtig nach dem Auflegeschema gemäß EIA/TIA 568 A zu erfolgen, sofern keine andere Beschaltung vorgegeben wird. Der Kabelschirm muss zur Gewährleistung einer durchgehenden Abschirmung an beiden Kabelenden vollkontaktiert mit dem Steckergehäuse verbunden werden (örtliche Erdung). Beim Auflegen der Kabel müssen die Adern automatisch durch das RJ45-System geschnitten werden, um den Überstand nachhaltig und für die Kompensation berechenbar zu gestalten. Ein Schirmkreuz in Verbindung mit der äußeren Schirmhaube hat die vollständige Paar-Entkoppelung im Anlegebereich zu gewährleisten. Im Sinne der Ausfallsicherheit sind nur IDC-Kontaktierungen (Insulation Displacement Connector), sowohl beim Modul als auch beim Stecker (Rangierkabel), zugelassen. Sogenannte Piercing-Kontakte werden ausgeschlossen. Der Verbindungs- und Trennbereich von RJ45-Stecker/Modul muss durch eine Schleifzone vom Endkontaktpunkt getrennt sein, um dadurch immer eine zuverlässige Kontaktierung zu gewährleisten. Sämtliche Kabel müssen an den Endpunkten (LAN-Schrank und Anschlussdose) vor nachträglichen Zugbelastungen geschützt und geeignet abgefangen werden. Dies gilt auch für kritische Punkte der Trassierung wie zum Beispiel die Schrankeinführung von Trassen aus. Die Datensteckdose muss die Normen EN 60603-7-51, 60512-27-100 und der Anforderung aus ISO/IEC 11801 Ed.3:2017 entsprechen, sowie interoperabel und rückwärtskompatibel zu Kategorie 5 und 6 sein. Der Einbau in Standardgerätedosen (55 mm) muss gewährleistet sein. Das Schalterabdeckprogramm ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Jede geschirmte Datensteckdose ist mit vorwiegend zwei Anschlüssen (geschirmten RJ45-Buchsen) zu versehen. Die Datensteckdose muss über Schrägauslässe und ein Beschriftungsfeld verfügen und markierbar bzw. codierbar sein. Bei der Beschaltung der Datensteckdosen und der Patchfelder darf die Verseilung der Adernpaare nur maximal 13 mm aufgehoben werden. Der Folienschirm der Adernschirmung ist weitestgehend mitzuführen unter Beachtung der herstellerspezifischen Montagevorschriften. Die Beschriftung der Datensteckdosen und Patchfelder ist - sofern im Leistungsverzeichnis nichts Anderes gefordert wird - mit weißem Beschriftungsband (9 mm) und schwarzer Schrift (maschinegeschrieben) vorzunehmen. Handbeschriftungen sind nicht erlaubt. Bei der Beschriftung muss UV-Beständigkeit und Wischfestigkeit gewährleistet sein. Es sind selbstklebende und alterungsbeständige Beschriftungsbänder zu verwenden. Alle Anschlussports sind im Raum im Uhrzeigersinn fortlaufend und im LAN-Schrank eindeutig und dauerhaft wie eben beschrieben zu beschriften. Dabei ist ein eindeutiges Schema wie in den Planungsunterlagen dargestellt, anzuwenden. Dokumentation der Installation Zum Abschluß der Netzwerkinstallation ist eine Dokumentation der gesamten installierten Infrastruktur in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Nutzer zu erstellen. Diese Dokumentation muß folgendes enthalten: Anschriften der beteiligten Partner Übersichtsplan der Kabelwege Gebäudepläne, Seitenschnitt, Kabelwege vertikal Etagenpläne, Standorte, Kabelwege horizontal Netzwerk-Übersicht des gesamten Verkabelungssystems Gesamtverzeichnis aller Anschlußdosen in Netz Verzeichnis der Datenanschlußdosen pro Verteilergestell Bestückung der Verteilerschränke Rangierübersichten der Verteiler Stücklisten pro Verteiler Gesamtzubehörliste Adressübersichten Messprotokolle wie vor beschrieben Übergabeprotokoll Vorbem. Inst.geräte / Dose / Rahmen Sämtliche Installationsgeräte sind mit der zugehörigen Dose zu kalkulieren und anzubieten. Die Installationsgeräte sind einschließlich Rahmen anzubieten, es sind Mehrfachanordnungen bis 4-fach im Angebotspreis zu berücksichtigen. Hohlwanddosen sind generell in winddichter Ausführung einzusetzen! In Flurbereichen, in denen die Trockenbauwände brandschutztechnische Aufgaben erfüllen, sind Hohlwanddosen mit Funktionserhalt F30 einzusetzen. Verlegung der Datenkabel Die nachfolgend beschriebenen Datenkabel sind einschließlich sämtlicher Aufwendungen zur Legung und Befestigung (insbesondere in den Zwischendecken nach MLAR) zu kalkulieren.
Vorbemerkung Übertragungsnetze
14.01 Tiefgarage
14.01
Tiefgarage
14.02 Haus A
14.02
Haus A
14.03 Haus B
14.03
Haus B
14.04 Haus C
14.04
Haus C
14.05 Haus D
14.05
Haus D
15 Sonstiges
15
Sonstiges
15.01 Baustromversorgung für Ausbaugewerke
15.01
Baustromversorgung für Ausbaugewerke
15.02 Baubeleuchtung
15.02
Baubeleuchtung
15.03 Fremdhandwerkliche Arbeiten
15.03
Fremdhandwerkliche Arbeiten
15.04 Stundenlohnarbeiten
15.04
Stundenlohnarbeiten