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01 Schüttgüter / Entsorgung
01
Schüttgüter / Entsorgung
Vorbemerkung / Vertragstext 1.
B A U B E S C H R E I B U N G
Dresdner Schloss - Großer Schlosshof
Mit den Zerstörungen aus dem Jahr 1945 wurde das Dresdner Residenzschloss und damit auch der Große Schlosshof fast vollständig vernichtet. Die Ruine wurde in den Nachkriegsjahren beräumt und gesichert. In den 80er Jahren des 20. Jhds. hat man dann schrittweise mit dem Wiederaufbau begonnen, der sich noch bis heute fortsetzt. Im Rahmen dieses Wiederaufbaus soll auch der Große Schlosshof im Sinne seiner ursprünglichen Entstehungszeit baulich wiederhergestellt werden. Dies betrifft sowohl die Fassaden als auch die Hoffläche. Durch die umfassende Rekonstruktion der Sandsteinarchitekturen an den Fassaden, Treppentürmen und der 4-geschossigen offenen Loggia (Altan) und die Wiederherstellung der Sgraffito- und Frescodekorationen soll die Gestaltungwirkung des 16. Jhd. wiedererlebbar werden.
Bei der nachfolgend beschriebenen Leistung handelt es sich um Tiefbau- und Erschließungsarbeiten mit Entwässerung
2.
A N G A B E N
Z U R
B A U S T E L L E
2.0
ABKÜRZUNGEN
AN = Auftragnehmer
AG = Auftraggeber
SIGEKO = Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
BE = Baustelleneinrichtung
GH = Großer Schlosshof
TTSW = Treppenturm Südwest
TTNW = Treppenturm Nordwest
TTNO = Treppenturm Nordost
TTSO = Treppenturm Südost
WF = Westflügel
NF = Nordflügel
OF = Ostflügel
ZN = Zwischenflügel Nord
AL = Altan (Loggia)
HT = Hausmannsturm
2.1
LAGE DER BAUSTELLE,
UMGEBUNGSBEDINGUNGEN,
ZUFAHRTSMÖGLICHKEITEN
Adresse der Baustelle:
Residenzschloss Dresden
Großer Schlosshof
Taschenberg 2
01067 Dresden
Das Grundstück befindet sich im Zentrum von Dresden. Es wird begrenzt:
im Norden - Theater- und Schloßplatz mit der katholischen Hofkirche, Chiaverigasse
im Süden - Taschenberg
im Westen - Sophienstraße
im Osten - Schloßstraße
Der gesamte Schloßkomplex steht unter Denkmalschutz.
Der Nordflügel des Schlosses incl. Hausmannsturm liegt an der Chiaverigasse, welche Sophienstraße und Schloßplatz verbindet. Die Anfahrt zur Baustelle ist nur über die Sophienstraße möglich. Die Zufahrt auf den Großen Schlosshof erfolgt nur über die Durchfahrt durch den Hausmannsturm ("Grünes Tor"). Diese Zufahrt wird eingeschränkt durch:
- Durchfahrtsbreite: max. 2,4 m
- Durchfahrtshöhe: max. 3,0 m
- zulässiges Gesamtgewicht: 7,5 t
Die Zufahrt ist durch einen Bauzaun mit Tor gesichert. Fahrzeuge sind bei der Bauleitung anzumelden. Im Bereich der Durchfahrt zum Großen Schlosshof herrscht reger Fußgängerverkehr und Sichtbehinderung, so dass nur Schritt fahren gestattet ist und in beiden Richtungen Einweisungspflicht besteht. Der Besucherverkehr in der Chiaverigasse vor dem Hausmannsturm darf dabei nicht behindert oder eingeschränkt werden.
Der Bereich, in dem die hier beschriebenen Bauarbeiten stattfinden, ist der Große Schlosshof, welcher ebenerdig zu erreichen ist.
2.2
ART UND LAGE
DER BAULICHEN ANLAGEN
Die angrenzenden Gebäude bzw. Gebäudeteile sind bereits fertiggestellt und befinden sich in Benutzung als Ausstellungs-, Depot- und Büroräume. Alle Gebäudeteile dürfen durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt werden. Weiterhin ist die benachbarte Kathedrale ebenso in öffentlicher Nutzung.
Der Große Schlosshof ist vollständig umschlossen. Die Trauf- und Firsthöhen der hofseitigen Fassaden variieren:
Firsthöhe: ca. 30 m
Traufhöhen: ca. 23 m
2.3
VERKEHRSVERHÄLTNISSE
AUF DER BAUSTELLE
Das Be- und Entladen der Baufahrzeuge hat innerhalb der Baustelleneinrichtung auf der Chiaverigasse (BE-Chiaverigasse) oder auf dem Großen Schlosshof zu erfolgen. Das Parken auf der BE-Chiaverigasse ist grundsätzlich untersagt. Das Parken von Baufahrzeugen auf dem Großen Schlosshof ist mit dem AG abzustimmen und in Abhängigkeit von der jeweiligen Platzsituation möglich. Es kann maximal 1 Baustellenfahrzeug pro Firma auf dem Großen Schlosshof abgestellt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Auf der BE-Chiaverigasse und dem Großen Schlosshof dürfen keine privaten Fahrzeuge abgestellt werden. Darüber hinaus ist Parken auf den öffentlichen Flächen kostenpflichtig möglich.
Der Personenzugang zur Baustelle erfolgt ausschließlich über die vorbeschriebene Zufahrt Großer Schlosshof („Grünes Tor“).
2.4
TRANSPORTEINRICHTUNGEN,
HEBEZEUGE,
BAUFAHRZEUGE
Der AG stellt keine Transporteinrichtungen und keine Hebezeuge zur Verfügung. Grundsätzlich dürfen nur Baufahrzeuge und Baumaschinen verwendet werden, die Gummireifen oder Gummiketten haben.
2.5
BAUSTROM,
BAUWASSER,
BAUBELEUCHTUNG
Die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Baustrom als 220 V, 16 A und 32 A sowie Drehstrom (gesamt 160 A).
Bauwasseranschluss bis 3/4 Zoll.
Durch den AG werden nur Bauzäune zur Abgrenzung der BE-Chiaverigasse zum öffentlichen Bereich und innerhalb des Großen Schlosshofs zur Abgrenzung zum Besucherbereichs gestellt. Eine allgemeine Beleuchtung der Verkehrswege ist vorhanden. Notwendige weitere Baubeleuchtungen werden bauseits nicht zur Verfügung gestellt.
Im Gebäude dürfen sich aufgrund der Gefahr durch undichte Leitungen weder Einrichtungen für Wasser noch für Abwasser befinden, da sich in den Geschossen darunter und darüber hochwertig ausgestattete Museumsräume befinden!
2.6
ALLGEMEINE
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Eine Baustelleneinrichtung befindet sich außerhalb des Großen Schlosshofs auf der Chiaverigasse (BE-Chiaverigasse) und dient der gemeinsamen Benutzung aller Gewerke, die am und im Schloss tätig sind. Der Umfang der Nutzung erfolgt leistungsentsprechend variabel in Abstimmung mit dem AG und wird in einem Baustelleneinrichtungsplan festgelegt. Auf der BE-Chiaverigasse sind das Lagern von Baumaterialien und das Aufstellen von Bauschuttcontainern nach vorheriger Absprache mit dem AG möglich. Im Großen Schlosshof bestehen nur eingeschränkte Lagermöglichkeiten für Material. Andere Flächen stehen nicht zur Verfügung und dürfen nicht genutzt werden. Materiallagerungen einschl. Zwischenlagerungen innerhalb der Schlossräume sind nicht zulässig, insbesondere in Fluren und in Räumen, die an die Leistungsbereiche angrenzen.
WC-Container - für Damen und Herren getrennt - stehen in der BE-Chiaverigasse zur Verfügung. Die Toiletten des Schlosses dürfen nicht benutzt werden. Mannschafts-Container, Pausen-Container oder eigene Tagesunterkünfte dürfen nur nach Abstimmung und Genehmigung durch den AG auf der BE-Fläche Chiaverigasse errichtet werden; hierauf besteht jedoch seitens des AN kein Anspruch, da die BE-Fläche in Ihrer Größe begrenzt ist. Nachtunterkünfte dürfen nicht errichtet werden.
Beim Be- und Entladen der Fahrzeuge sind Staub- und Lärmbelästigungen zu vermeiden. Sollten sich
Belästigungen des Besucherverkehrs nicht vermeiden lassen, sind diese vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen. Fahrzeuge dürfen die BE nur Befahren, wenn dies der Baubetrieb erfordert.
2.7
ART UND UMFANG DES SCHUTZES
VON VERKEHRSFLÄCHEN,
BAUTEILEN,
BAUWERKEN U. DGL.
Da der gesamte Schlosskomplex unter Denkmalschutz steht und die Bauteile inner- und außerhalb des Gebäudes weitestgehend bereits wiederhergestellt sind, ist vom AN sicherzustellen, dass alle vorhandenen Fassaden, Mauern, Treppen und sonstigen Oberflächen während der Arbeiten des AN nicht beschädigt werden.
2.8
BRANDSCHUTZ
Leicht entflammbare Materialien dürfen in und am Gebäude nur für den täglichen Arbeitsbedarf im Bereich der Arbeitsstätte gelagert werden. Sie müssen durch den AN ständig beaufsichtigt werden. Vor Beginn von Schweiß- und Metalltrennschnittarbeiten o.ä. sind entsprechende Erlaubnisscheine vom AG ausstellen zu lassen. Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den vorgenannten Arbeiten sind rechtzeitig durch den AN zu veranlassen und vollumfänglich vom AN auszuführen. Hierzu gehören u.a. die Brandwache, das Vorhandensein von in Art und Anzahl ausreichenden Feuerlöschern etc..
Da sich das Schloss größtenteils bereits in Benutzung befindet, sind alle Zufahrten, Zugänge, Angriffs- und Rettungswege der Feuerwehr zu den einzelnen Gebäudeteilen des Schlosses und den Schlosshöfen stets frei zu halten und dürfen nicht verbaut bzw. verstellt werden.
Im gesamten Baustellenbereich besteht Rauchverbot.
2.9
SCHUTTBESEITIGUNG,
ENTSORGUNG VON VERPACKUNGEN UND MÜLL
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttbehältern des AN zu sammeln.
Die Schuttbeseitigung kann lediglich über Container mit geringem Fassungsvolumen erfolgen. Hier sind die Einschränkungen der Durchfahrt Hausmannsturm und der BE-Chiaverigasse zu beachten. Die Schuttbeseitigung einschl. Beseitigung von Baumüll u. Verunreinigungen, die durch den AN verursacht werden, sind laufend, spätestens jedoch am letzten Werktag der Woche auszuführen. Verpackungen sind täglich zu beseitigen. Verunreinigungen die der AN außerhalb seines Leistungsbereichs verursacht hat sind von Ihm sofort zu beseitigen. Verunreinigungen durch den AN im öffentlichen Bereich sind vom AN sofort zu entfernen.
2.10
SCHUTZ GEGEN
BAULÄRM, STAUB, VIBRATIONEN UND
SCHWINGUNGSÜBERTRAGUNG
Immissionschutzwert von 7:00 bis 20:00 Uhr 55 dB (A)
Immissionschutzwert von 20:00 bis 7:00 Uhr 35 dB (A)
Staubemissionen infolge der Arbeiten des AN sind durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Hierzu sind vom AN Staubwände, Staubschutzeinhausungen, Abplanungen und Absaugungen incl. Filterung vom AN bereitzustellen und während der Ausführungszeit vorzuhalten. Nur außerhalb des Gebäudes ist nach Abstimmung mit dem AG Befeuchtung zulässig.
Es ist der Einsatz von schallgedämpften Geräten vorgeschrieben. Der maximale Geräte-Schalleistungspegel beträgt 80 dB/1pW. Der maximale Imissionsrichtwert der Baustelle beträgt 50 dB.
Besonders lärmintensive Tätigkeiten sind mind. 1 Woche vorher beim AG anzumelden. Lärmintensive Arbeiten sind vorzugsweise dienstags auszuführen (Schließtag Schloss). Die Einhaltung des vorgeschriebenen Imissionswertes ist neben der Gerätewahl durch geeignete Maßnahmen vom AN zu gewährleisten.
Schwingungsübertragungen auf die angrenzenden Gebäudeteile sind auf vmax = 1,2 mm/s zu reduzieren. Um Einwirkungen infolge von Schwingungen auf die historische Bausubstanz auszuschließen, sind Verdichtungsarbeiten generell mit statischer Technik auszuführen.
Der AN ist für die eingesetzten Geräteparameter nachweispflichtig.
Darüber hinaus sind die öffentlichen Vorschriften zum Schutz vor Baulärm und Luftverunreinigung einzuhalten.
2.11
ARBEITSZEITFESTLEGUNG
Die Arbeiten sind von Montag bis Freitag von 06.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen. In Ausnahmefällen kann diese Arbeitszeit aus wichtigem Grunde montags bis freitags bis auf 22.00 Uhr verlängert werden. Des Weiteren sind Arbeiten am Samstag von 6.00 bis 14.00 Uhr möglich, die in Ausnahmefällen bis auf 18.00 Uhr verlängert werden kann. Alle Ausnahmefälle sind dem AG mindestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen und von diesem bestätigen zu lassen.
2.12
SICHERUNG DES
BAUSTELLENBEREICHS
Die Baustelle des Dresdner Schlosses wird während der Arbeitszeit durch einen Wachdienst gesichert. Den Anweisungen des Wachdienstpersonals ist Folge zu leisten.
2.13
ARBEITSSCHUTZ
Vom AG ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt. Dessen Anweisungen ist Folge zu leisten.
2.14
WERBUNG
Auf und an der Baustelle / Bauzaun / Gerüst ist keinerlei Werbung durch Firmenschilder zugelassen (werbefreie Baustelle)! Ausnahme: Bezeichnung der Container / Tagesunterkünfte zur Orientierung.
2.15
ANGABEN ZU STOFFEN UND BAUTEILEN
Zu allen Materialien, Baustoffen, Bauelementen etc., die der AN beabsichtigt einzubauen, sind die Produktdatenblätter und Zulassungsbescheinigungen jeweils mit Bezug auf die LV-Position vom AN zusammenzustellen und spätestens 2 Wochen nach Beauftragung dem AG zur Freigabe zu übergeben.
2.16
BESONDERE BAUSTELLENBEDINGUNGEN
- beengte Baustellenverhältnisse
- erschwerte Zufahrt und erschwerte Transportmöglichkeiten
- eingeschränkte Lagermöglichkeiten
2.17
MATERIALANLIEFERUNG
Die Anlieferung von Material hat frachtfrei bis zur Verwendungsstelle zu erfolgen. Mit "frachtfrei" ist gemeint, dass in den Einzelpreisen alle Transportkosten bis zur Verwendungsstelle enthalten sind. Hilfskräfte zum Entladen des Materials werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Alle Lieferungen, auch kleinsten Umfangs, sind vom AN auf der Baustelle in Empfang zu nehmen; an den AG gesandte Lieferungen werden auf Kosten des AN an den Absender zurückgeschickt.
2.18
VORHANDENER LEITUNGSBESTAND
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen u. dgl. beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und Entsorgung zuständigen Trägern zu unterrichten.
2.19
DEM AUFTRAGNEHMER WIRD
UNENTGELTLICH ZUR MITBENUTZUNG FOLGENDES
ÜBERLASSEN:
- Lager und Arbeitsplätze auf der Baustelle
- Vorhandene Zufahrtswege zur Baustelle
- Wasseranschlüsse (zu den Verbrauchskosten Siehe Vertragsbedingungen)
- Elektroanschlüsse (zu den Verbrauchskosten Siehe Vertragsbedingungen)
2.20
AUSGEFÜHRTE VORARBEITEN
In mehreren Teilen des Großen Schloßhofes wurden bereits Erschließungsarbeiten durchgeführt.
Der 1. Bauabschnitt ist komplett fertiggestellt.
Die Trassen des 2. Bauabschnittes schließen dort an, siehe dazu beiliegenden Lageplan.
Im 2. Bauabschnitt wurde bereits
ein Entrauchungsbauwerk errichtet, welches
in Betrieb ist.
Dafür sind Schutzmaßnahmen vorgesehen.
2.21
GLEICHZEITIG LAUFENDE ARBEITEN
Aufgrund des engen Zusammenwirkens unterschiedlichster Gewerke ist bei der Ausführung mit Unterbrechungen zu rechnen.
Im Schloß sind noch verschiedene Hochbau- und Ausbaugewerke tätig.
Die Arbeiten im 2. Bauabschnitt des Innenhofes sind in Bezug auch auf die Benutzung der Zugängigkeiten darauf einzustellen und mit den Beteiligten abzustimmen.
2.22
ARCHÄOLOGISCHE FUNDE
Bodenfunde (Sachen, Sachgesamtheiten oder Spuren von Sachen), von denen anzunehmen ist, dass es sich um Kulturdenkmale handelt, sind unverzüglich dem AG anzuzeigen.
3.
A N G A B E N
Z U R
A U S F Ü H R U N G
3.1 Bauablauf
Die Arbeiten sind vom Auftragnehmer
zusammenhängend mit technologisch
bedingten kurzzeitigen Unterbrechungen
auszuführen.
Die Ausführungszeit ist parallel mit
den stattfindenden Hochbaugewerken
abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat über die gesamte Bauzeit
Bautagesberichte zu führen.
Vom Auftraggeber werden zu festgesetzten Terminen
Baubesprechungen einberufen. Der Auftragnehmer oder
sein Vertreter sind zur Teilnahme an
diesen Besprechungen verpflichtet.
Mit Baubeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
einen detaillierten auf die vorgegebene Bauzeit
abgestimmten Bauablaufplan vorzulegen.
4.
Z U S Ä T Z L I C H E R
L E I S T U N G S I N H A L T
Die im Folgenden genannten Leistungen sind, auch wenn Sie in den Einzelpositionen nicht genannt sind, Bestandteil der auszuführenden Leistung und werden nicht gesondert vergütet:
- alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der unter Pkt. 2.10 der Vorbemerkungen „Schutz gegen Baulärm, Staub, Vibrationen und Schwingungsübertragung“ beschriebenen Forderungen
Bei Verschmutzungen der Geh- und Fahrbahnbereiche im Umfeld der Baustelle durch Baustellenverkehr sind diese Bereich vom
Auftragnehmer täglich zu säubern.
Diese Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
5.
A N L A G E N
Z U M
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Die im Folgenden genannten und in der Anlage enthaltenden Unterlagen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses:
siehe beiliegende Planliste
Vorbemerkung / Vertragstext
01.__.0010 Bit.aufbrech.aufn, D 10-12 cm Bituminöse Befestigung,
aufbrechen und aufnehmen,
in Hofflächen.
Dicke der bituminösen Befestigung über 10-12 cm.
Anfallende Stoffe sind von der Baustelle zu
entfernen und genehmigt zu entsorgen.
Die Entsorgungsbelege sind dem Auftraggeber zu
übergeben.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
01.__.0010
Bit.aufbrech.aufn, D 10-12 cm
890.00
m2
01.__.0020 Aufnahme von unbefestigten Flächen, bunter Kies 16/32, Rundkorn,
entsorgen Aufnahme von unbefestigten Kiesschichten
in Randbereichen zum Gebäude,
bunter Kies 16/32 Rundkorn,
bzw. wie vorgefunden.
D i.M. 10 cm.
Anfallende Stoffe sind von der Baustelle zu
entfernen und genehmigt zu entsorgen.
Die Entsorgungsbelege sind dem Auftraggeber zu
übergeben.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
01.__.0020
Aufnahme von unbefestigten Flächen, bunter Kies 16/32, Rundkorn,
entsorgen
17.00
m3
01.__.0030 Aufnahme von befestigten Flächen, Ortbeton, entsorgen Aufnahme von befestigten Flächen,
Ortbeton,
unbewehrt,
Dicke bis 15 cm bzw. wie vorgefunden.
Abbrechen erschütterungsarm.
Die Technologie ist darauf einzustellen.
Ausführung in Teilflächen.
Stoffe sind von der Baustelle zu
entfernen und genehmigt zu entsorgen.
Die Entsorgungsbelege sind dem Auftraggeber zu
übergeben.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
01.__.0030
Aufnahme von befestigten Flächen, Ortbeton, entsorgen
5.00
m2
01.__.0040 Mauerw. und Beton, Stahlbeton im Boden, abbrechen, entsorgen Hindernis aus Mauerwerk und Beton, Stahlbeton
im Boden abbrechen,
das Abbruchmaterial ist von der Baustelle zu
entfernen und genehmigt zu entsorgen.
Abbrechen erschütterungsarm.
Die Technologie ist darauf einzustellen.
Die Entsorgungsbelege sind dem Auftraggeber
zu übergeben.
Aufmaß mit Bilddokumentation zur Übergabe
an den Auftraggeber.
01.__.0040
Mauerw. und Beton, Stahlbeton im Boden, abbrechen, entsorgen
5.00
m3
01.__.0050 Boden ELT-Kabel, -Schutzrohrtrassen ausheben, maschinell, m. Kleinger., Z1, Entsorgung Bodenaushub der Gräben für
ELT/Datenkabel und Schutzrohrtrassen bis DN 160
profilgerecht ausheben,
nach Abtrag der Oberflächenbefestigung,
mit geböschten Wänden,
Böschungswinkel 60°,
Aushubtiefe bis 1,20 m,
Sohlenbreite der Gräben nach DIN 4124 EN 1610,
Grabenbreite (Sohle):
Breite 0,80 m
einschließlich Aushub Kopflöcher.
Der Baubetrieb hat zum Nachweis
für die örtl. Bauleitung
die Standsicherheit
der Grabenwände eigenverantwortlich nachzuweisen.
Homogenbereiche gemäß Baugrundgutachten.
Ausführung:
- Aushub maschinell mit Kleingeräten, siehe Vorbemerkungen
siehe Hinweise Vorbemerkungen,
- Ausbau von Hand (siehe gesonderte Position).
- Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen
bis 10 %, Zuordnungsklasse Z1
Das Aushubmaterial ist von der Baustelle zu
entfernen und genehmigt zu entsorgen.
Die Entsorgungsbelege sind dem Auftraggeber zu
übergeben.
Aufmaß mit Bilddokumentation zur Übergabe
an den Auftraggeber.
01.__.0050
Boden ELT-Kabel, -Schutzrohrtrassen ausheben, maschinell, m. Kleinger., Z1, Entsorgung
160.00
m3
01.__.0060 Aushubmaterial Z1 der Gräben Kanäle, Schächte ausheben, mit Verbau, T
bis 4,50 m, Aushubmaterial genehmigt entsorgen Aushubmaterial Z1 der Gräben für
Entwässerungskanäle und -schächte
profilgerecht ausheben
einschl. Einsatz von Grabenverbaugeräten
nach DIN EN 13331-1.
Mit senkrechten Wänden,
verbaut,
Aushubtiefe bis 4,50 m,
Sohlenbreite der Gräben nach DIN EN 1610,
Rohrleitung bis DN 300, PP, Stz.
Grabenbreite einschl. Verbau B=1,30 m,
im Bereich Entwässerungsschächte
Außendurchm. + 50 cm
(umlaufender Arbeitsraum).
Homogenbereiche gemäß Baugrundgutachten.
Der Baubetrieb hat zum Nachweis
für die örtl. Bauleitung
die Standsicherheit
der Grabenwände eigenverantwortlich nachzuweisen.
Homogenbereiche gemäß Baugrundgutachten.
Das Aushubmaterial ist von der Baustelle zu
entfernen und genehmigt zu entsorgen.
Die Entsorgungsbelege sind dem Auftraggeber zu
übergeben.
Aufmaß mit Bilddokumentation zur Übergabe
an den Auftraggeber.
01.__.0060
Aushubmaterial Z1 der Gräben Kanäle, Schächte ausheben, mit Verbau, T
bis 4,50 m, Aushubmaterial genehmigt entsorgen
195.00
m3
01.__.0070 Aushubmaterial Z1 der Gräben Kanäle, Schächte ausheben, mit Verbau, T
bis 2,50 m, Aushubmaterial genehmigt entsorgen Aushubmaterial Z1 der Gräben für
Entwässerungskanäle und -schächte
profilgerecht ausheben
einschl. Einsatz von Grabenverbaugeräten
nach DIN EN 13331-1.
Mit senkrechten Wänden,
verbaut,
Aushubtiefe bis 2,50 m,
Sohlenbreite der Gräben nach DIN EN 1610,
Rohrleitung bis DN 250, PP,
Grabenbreite einschl. Verbau B=1,30 m,
im Bereich Entwässerungsschächte
Außendurchm. + 50 cm
(umlaufender Arbeitsraum).
Homogenbereiche gemäß Baugrundgutachten.
Der Baubetrieb hat zum Nachweis
für die örtl. Bauleitung
die Standsicherheit
der Grabenwände eigenverantwortlich nachzuweisen.
Homogenbereiche gemäß Baugrundgutachten.
Das Aushubmaterial ist von der Baustelle zu
entfernen und genehmigt zu entsorgen.
Die Entsorgungsbelege sind dem Auftraggeber zu
übergeben.
Aufmaß mit Bilddokumentation zur Übergabe
an den Auftraggeber.
01.__.0070
Aushubmaterial Z1 der Gräben Kanäle, Schächte ausheben, mit Verbau, T
bis 2,50 m, Aushubmaterial genehmigt entsorgen
115.00
m3
01.__.0080 Boden Z1 für Einbauten, Bodentanks, Sickerbox, lösen, beseitigen Aushub Z1 für Einbauten, Bodentanks
und Sickerbox
mit Arbeitsraum für Folgearbeiten,
profilgerecht ausheben nach Abtrag der
Oberflächenbefestigung,
im Baustellenbereich profilgerecht lösen,
von der Baustelle entfernen und genehmigt entsorgen.
Die Entsorgungsbelege sind dem AG zu übergeben
Aushub ab OK vorh. Gelände
nach Abtrag Oberflächenbefestigung,
Aushubtiefe bis Sohle Baugrubensohle
Versickerungsbox,
T =- 2,50 m,
mit geböschten Wänden,
Bö.winkel 60°.
Homogenbereiche gemäß Baugrundgutachten
Ausführung für Bodentanks mit Sickerboxen
als Einzelstandorte.
01.__.0080
Boden Z1 für Einbauten, Bodentanks, Sickerbox, lösen, beseitigen
255.00
m3
01.__.0090 Abtransport des Verdrängungsmaterials Verdrängungsmaterial aus Grabenaushub
und Baugrubenaushub,
im Baustellenbereich zwischengelagert,
aufnehmen, laden und nach Wahl
des AN transportieren und entsorgen;
Homogenbereiche gemäß Baugrundgutachten
Schadstoffklassifikation: Z1
einschließlich der Kosten für Transport sowie der anfallenden Gebühren für Entsorgung bzw. Verwertung.
01.__.0090
Abtransport des Verdrängungsmaterials
210.00
m3
01.__.0100 Einbau Füllmat., Sand 0/2 mm steinfrei, Rundkorn, Bettung und Kabelzone, Material liefern Einbau von Füllmaterial
für Bettungsschicht und Kabelzone/
Abdeckung Kabel
nach den Richtlinien für Aufgrabungen
in Verkehrs- und Nebenflächen,
ZTVA-StB 12,
profilgerecht,
mit vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffen,
Material steinfreier Sand 0/2 mm, Rundkorn,
Kabelbettungssand,
verdichten,
einbauen in Kabelgräben bzw. Gräben
der Schutzrohrtrassen DN 160.
Einbauhöhe bis 10 cm über Rohrscheitel,
und 10 cm als Rohrbettung.
01.__.0100
Einbau Füllmat., Sand 0/2 mm steinfrei, Rundkorn, Bettung und Kabelzone, Material liefern
170.00
m3
01.__.0110 Einbau Füllmat., Kiessand 0/4 mm, RLZ KR, Material liefern Einbau von Füllmaterial
für Rohrleitungszone der Entwässerungsleitungen
(KR),
nach den Richtlinien
für Aufgrabungen in Verkehrsflächen,
ZTVA-StB 12,
profilgerecht,
mit vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffen,
Material Kiessand 0/4 mm,
verdichten,
einbauen in Rohrgräben der
Entwässerungsleitungen bis Rohr-DN 300,
Einbauhöhe bis 30 cm über Rohrscheitel.
Die Rohrbettung wird gesondert vergütet.
Ausführung PP- und Stz.-Rohre.
01.__.0110
Einbau Füllmat., Kiessand 0/4 mm, RLZ KR, Material liefern
125.00
m3
01.__.0120 Bodeneinbau, als Bodenaustausch, Material liefern Bodeneinbau, als Bodenaustausch,
profilgerecht,
mit vom AN zu liefernden Stoffen, Material
Frostschutzmaterial
Mineralgemisch 0/32 mm,
verdichten, Verdichtungsgrad DPr 97 %,
Verformungsmodul EV2 mind. 45 MPa,
einbauen in Leitungsgräben und Baugruben
unter Normalaushub bei
nicht erreichter Tragfähigkeit des Erdplanums
max. Einbauhöhe,
Schichtdicke 30 cm,
Mengenermittlung nach Auftragsprofilen.
01.__.0120
Bodeneinbau, als Bodenaustausch, Material liefern
50.00
m3
01.__.0130 Einbau Füllmat., Sauberkeitssch./Sohlunterlage, Splitt 2/5 mm, unter
Sickerbox, Material liefern Einbau von Füllmaterial
für Sauberkeitsschichten/Sohlunterlage,
profilgerecht,
mit vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffen,
Material Splitt 2/5 mm,
mit Zertifikatsvorlage,
leichte statische Verdichtung,
einbauen in Baugruben mit abgeböschten Wänden,
Einbauhöhe 4 cm.
Ausführung bis Unterkante Sickerbox
auf 16 cm Mineralgemisch (gesonderte Pos.).
01.__.0130
Einbau Füllmat., Sauberkeitssch./Sohlunterlage, Splitt 2/5 mm, unter
Sickerbox, Material liefern
3.00
m3
01.__.0140 Einbau Füllmat., Sauberkeitssch./Sohlunterl., Kies 0/32 mm, unter
Sickerbox, Material liefern Einbau von Füllmaterial unter Versickerungsanlage,
Sickerbox
für Sauberkeitsschichten/Sohlunterlage,
profilgerecht,
mit vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffen,
Material Kies 0/32
mit Feinkornanteil 0,063 mm < 2 %,
mit Zertifikatsvorlage,
bzw. Mineralgemisch 0/32 mm mit gleichen
Werten der Kornanteile zum Nachweis,
leichte statische Verdichtung,
einbauen in Baugruben mit abgeböschten Wänden,
Einbauhöhe 16 cm.
Ausführung unter Sickerbox.
01.__.0140
Einbau Füllmat., Sauberkeitssch./Sohlunterl., Kies 0/32 mm, unter
Sickerbox, Material liefern
12.00
m3
01.__.0150 Verfüll.Leitungsgräben, senkrechte Wände, verbaut, Ansch.Entwäss.
schächte, bis Planum VF bzw.bis OK vorh. Gel, Material liefern Verfüllen
von Leitungsgräben der
Regenwasserwasserleitungen,
Anschütten von Schachtbauwerken,
verbaut,
Tiefe bis 4,50 m
profilgerecht,
mit vom AN zu liefernden Stoffen,
Material nichtbindige
bis schwachbindige, grobkörnige und gemischtkörnige
einbaufähige Böden der Verdichtbarkeitsklasse V I,
Einbau oberhalb der RLZ bis Planum
der Verkehrsflächen bzw.
OK vorh. Gelände der jeweiligen
technologischen Ebene entsprechend Bauablauf,
Einbau lagenweise mit der angegebenen Schichtdicke
einschl. Anschütten von Schachtbauwerken
umlaufend 50 cm,
verdichten,
Verdichtungsgrad DPr >/= 100%,
lagenweise Schichtdicke max. bis 30 cm.
Während des Bodeneinbaus sind
die querenden Leitungen, neu gebaute
Anschlußleitungen
sorgfältig mit zu lieferndem Material
zu betten und zu umhüllen (siehe gesonderte Position).
Abdeck- und Markierungsmaterial ist
aufzubringen (siehe gesonderte Position).
01.__.0150
Verfüll.Leitungsgräben, senkrechte Wände, verbaut, Ansch.Entwäss.
schächte, bis Planum VF bzw.bis OK vorh. Gel, Material liefern
140.00
m3
01.__.0160 Verfüll.Leitungsgräben, senkrechte Wände, verbaut, Ansch.Entwäss.
schächte, bis Planum VF bzw.bis OK vorh. Gel, Material Grabenmörtel GM1 liefern und einbauen Verfüllen
von Leitungsgräben der
Regenwasserwasserleitungen,
verbaut,
Tiefe bis 2,50 m
profilgerecht,
mit vom AN zu liefernden Stoffen,
Material:
Grabenmörtel GM1 liefern und einbauen,
fließfähiger Grabenmörtel für die Verfüllung in erschütterungsarmen Bereichen,
Material dauerhaft spatenlösbar.
Bezeichnung GM1
Druckfestigkeit < 0,80 -1,2 N/mm2
Tragfähigkeit EV2 nach 2 d >/= 45 MN/m2.
mit folgenden Eigenschaften:
- feinkörniges, homogenes Material mit einem Größtkorn von max. 2 mm
- sehr gute Fließfähigkeit bei gutem Zusammenhaltevermögen
- physikalische Verfestigung durch Entwässerung und
Absetzen in
stabiler Lagerung für Material
- physikalische Kennwerte des verfestigten Materials wie
mitteldicht gelagerter Sand
- Trockenrohdichte ca. 1,65 g/cm3
- Frostempfindlichkeitsklasse F1
- Wasserdurchlässigkeit 10*-8 bis 10* -6 m/s
- Wärmeleitfähigkeit ca. 1,4 W/m*K
- Gasdurchlässigkeit bei 20 mbar
- Umweltverträglichkeit durch Verwendung zugelassener
Baustoffe
und Einhaltung der LAGA Kriterien für Z0 im Feststoff und
im Eluat - mit Ausnahme von ph-Wert und Leitfähigkeit
- Mantelreibungsbeiwert KMR ca. 0,50
- Nachweis der dauerhaften Spatenlösbarkeit des Materials
für den Erdbau
- Während und für eine Zeitraum von 24 h nach der
Verfüllung sind die Gräben abzusperren und vor Betreten
zu sichern.
Einbau oberhalb der RLZ bis Planum
der Verkehrsflächen.
Einbau lagenweise mit vom Hersteller angegebenen Schichtdicke.
Während des Bodeneinbaus sind
die querenden Leitungen, neu gebaute
Anschlußleitungen
sorgfältig mit zu lieferndem Material
zu betten und zu umhüllen (siehe gesonderte Position).
Abdeck- und Markierungsmaterial ist
aufzubringen (siehe gesonderte Position).
01.__.0160
Verfüll.Leitungsgräben, senkrechte Wände, verbaut, Ansch.Entwäss.
schächte, bis Planum VF bzw.bis OK vorh. Gel, Material Grabenmörtel GM1 liefern und einbauen
120.00
m3
01.__.0170 Verfüll.Leitungsgräben, Schutzrohrstrecken, ELT-Kabel, Material liefern Verfüllen
von Gräben der ELT-Kabel und
Schutzrohrstrecken,
unverbaut,
profilgerecht,
geböschte Wände,
Tiefe bis 0,90 m,
mit vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffen
Material nichtbindige
bis schwachbindige, grobkörnige und gemischtkörnige
einbaufähige Böden der Verdichtbarkeitsklasse V I,
Einbau bis UK Planum Straßenoberbau
bzw. OK vorh. Gelände.
Einbau lagenweise,
mit der angegebenen Schichtdicke,
verdichten,
Verdichtungsgrad DPr = 97%,
lagenweise,
Schichtdicke max. bis 30 cm.
Behinderungen durch querende
Ver- und Entsorgungsleitungen
und Kabel
sind einzukalkulieren
einschließlich deren Sicherung.
Während des Bodeneinbaus sind
die querenden Leitungen, neu gebaute
Anschlußleitungen
sorgfältig mit zu lieferndem Material
zu betten und zu umhüllen (siehe gesonderte Position).
Abdeck- und Markierungsmaterial ist
aufzubringen (siehe gesonderte Position).
01.__.0170
Verfüll.Leitungsgräben, Schutzrohrstrecken, ELT-Kabel, Material liefern
50.00
m3
01.__.0180 Verfüll.Leitungsgräben, Schutzrohrstrecken, ELT-Kabel, Material Grabenmörtel GM1 liefern und einbauen Verfüllen
von Gräben der ELT-Kabel und
Schutzrohrstrecken,
unverbaut,
profilgerecht,
geböschte Wände,
Tiefe bis 0,90 m,
mit vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffen
Material:
Grabenmörtel GM1 liefern und einbauen,
fließfähiger Grabenmörtel für die Verfüllung in erschütterungsarmen Bereichen,
Material dauerhaft spatenlösbar.
Bezeichnung GM1
Druckfestigkeit < 0,80 -1,2 N/mm2
Tragfähigkeit EV2 nach 2 d >/= 45 MN/m2.
mit folgenden Eigenschaften:
- feinkörniges, homogenes Material mit einem Größtkorn von max. 2 mm
- sehr gute Fließfähigkeit bei gutem Zusammenhaltevermögen
- physikalische Verfestigung durch Entwässerung und
Absetzen in
stabiler Lagerung für Material
- physikalische Kennwerte des verfestigten Materials wie
mitteldicht gelagerter Sand
- Trockenrohdichte ca. 1,65 g/cm3
- Frostempfindlichkeitsklasse F1
- Wasserdurchlässigkeit 10*-8 bis 10* -6 m/s
- Wärmeleitfähigkeit ca. 1,4 W/m*K
- Gasdurchlässigkeit bei 20 mbar
- Umweltverträglichkeit durch Verwendung zugelassener
Baustoffe
und Einhaltung der LAGA Kriterien für Z0 im Feststoff und
im Eluat - mit Ausnahme von ph-Wert und Leitfähigkeit
- Mantelreibungsbeiwert KMR ca. 0,50
- Nachweis der dauerhaften Spatenlösbarkeit des Materials
für den Erdbau
- Während und für eine Zeitraum von 24 h nach der
Verfüllung sind die Gräben abzusperren und vor Betreten
zu sichern.
Einbau lagenweise,
mit der vom Hersteller angegebenen Schichtdicke,
verdichten,
lagenweise.
Behinderungen durch querende
Ver- und Entsorgungsleitungen
und Kabel
sind einzukalkulieren
einschließlich deren Sicherung.
Während des Bodeneinbaus sind
die querenden Leitungen, neu gebaute
Anschlußleitungen
sorgfältig mit zu lieferndem Material
zu betten und zu umhüllen (siehe gesonderte Position).
Abdeck- und Markierungsmaterial ist
aufzubringen (siehe gesonderte Position).
01.__.0180
Verfüll.Leitungsgräben, Schutzrohrstrecken, ELT-Kabel, Material Grabenmörtel GM1 liefern und einbauen
40.00
m3
01.__.0190 Verfüll. Baugruben, Bodentanks+Sickerboxen, geböschte Wände, bis
Planum VF bzw. vorh. Gel., T bis 2,50 m, Material liefern Verfüllen
von Baugruben
der Bodentanks und Versickerungsboxen,
geböschte Wände bis 2,50 m Tiefe,
unverbaut,
profilgerecht,
mit vom AN zu liefernden Stoffen,
Material nichtbindige
bis schwachbindige, grobkörnige und gemischtkörnige
einbaufähige Böden der Verdichtbarkeitsklasse V I,
Einbau oberhalb der RLZ bis Planum
der Verkehrsflächen bzw.
OK vorh. Gelände der jeweiligen
technologischen Ebene entsprechend Bauablauf,
Einbau lagenweise mit der angegebenen Schichtdicke
einschl. Anschütten von Schachtbauwerken
umlaufend 50 cm,
verdichten,
Verdichtungsgrad DPr >/= 100%,
lagenweise Schichtdicke max. bis 30 cm.
Während des Bodeneinbaus sind
die querenden Leitungen, neu gebaute
Anschlußleitungen
sorgfältig mit zu lieferndem Material
zu betten und zu umhüllen (siehe gesonderte Position).
Abdeck- und Markierungsmaterial ist
aufzubringen (siehe gesonderte Position).
01.__.0190
Verfüll. Baugruben, Bodentanks+Sickerboxen, geböschte Wände, bis
Planum VF bzw. vorh. Gel., T bis 2,50 m, Material liefern
210.00
m3
01.__.0200 Frostschutzsch., 0/32, i.M. Dicke 20 cm, prov. Anrampung von
Fluchtwegen, leichte statische Verdichtung Frostschutzschicht als 1. Tragschicht
ZTV SoB StB 04/07,
TL SoB - StB 04/07,
in Verkehrs- und Verkehrsnebenflächen.
Verdichtungsgrad DPr mind. 100 %,
durch leichte statische Verdichtung,
aus Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch,
Körnung 0/32 mm (Mineralgemisch),
abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
Schichtdicke i.M. 20 cm.
Ausführung als
provisorische Anrampung von Fluchtwegen.
01.__.0200
Frostschutzsch., 0/32, i.M. Dicke 20 cm, prov. Anrampung von
Fluchtwegen, leichte statische Verdichtung
10.00
m3
01.__.0210 Frostschutzsch., 0/45, i.M. Dicke 30 cm, Frostschutzschicht unter
Bitumenschürze, leichte statische Verdichtung Frostschutzschicht als 1. Tragschicht
ZTV SoB StB 04/07,
TL SoB - StB 04/07,
in Verkehrs- und Verkehrsnebenflächen.
Verdichtungsgrad DPr mind. 100 %
durch leichte statische Verdichtung,
Verformungsmodul EV2 mind. 100 MPa,
aus Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch,
Körnung 0/45 mm (Mineralgemisch),
abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
Schichtdicke i.M. 30 cm.
Ausführung als
Frostschutzschicht unter Bitumenschürze.
01.__.0210
Frostschutzsch., 0/45, i.M. Dicke 30 cm, Frostschutzschicht unter
Bitumenschürze, leichte statische Verdichtung
95.00
m3
01.__.0220 Schottertragsch., 0/32 mm, i.M. D 15 cm, Verkehrs- und
Verkehrsnebenflächen, leichte statische Verdichtung Schottertragschicht
ZTVT-StB 95/02
und ZTV SoB-StB 2004/2007,
Verkehrs- und Verkehrsnebenflächen,
Verdichtungsgrad DPr mind. 100 %
durch leichte statische Verdichtung,
Verformungsmodul EV2 120 MPa,
aus Schotter-Splitt-Sand-Gemisch,
Körnung 0/32 mm (Mineralgemisch),
Schichtdicke i.M. 15 cm.
01.__.0220
Schottertragsch., 0/32 mm, i.M. D 15 cm, Verkehrs- und
Verkehrsnebenflächen, leichte statische Verdichtung
50.00
m3