Rohbau
Douglasienweg
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ZTV Rohbau ZTV Rohbau 1. Allgemeines Der AN stellt alle für seine Arbeiten notwendigen Gerüste. Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich, kostenlos und ohne Aufforderung täglichvorzunehmen. Dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen. Der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip. Freitags ist die Baustelle grundgereinigt zu verlassen. Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Falls vorhanden, ist der Bauzaun durch den AN täglich zu verschließen und instand zu halten. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18330 und 18331 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18331 genannten Leistungen gelten als Nebenleistung: - Einlegen von Dreikantleisten in die Schalung zur Kantenausbildung von Stützen, Unter- bzw. Überzügen bei Sichtbetonbauweise - Schutz des Betons gegen zu schnelles Austrocknen - Ausschalen, auch wenn im Leistungsverzeichnis nicht gesondert erwähnt - Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen nach dem Ausschalen incl. dem Reinigen der Schienen - Herstellen von Fugen, die sich aus dem Arbeitsablauf ergeben Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften / UVV) nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z. B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10.Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Ratschläge des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlußrechnung verrechnet. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen. Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern. Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein. Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist. Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor. Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung. Alle in der Leistungsbeschreibung angegeben Qualitätsmerkmale und technische Angaben sind vor Ausführungsbeginn mit der Ausführungsplanung zu vergleichen. Bei Abweichungen ist der AG zu informieren. 4. Angaben zur Ausführung 4.1. Allgemeines Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. In einzelnen Positionen genannte Profile, Winkel, Kleinteile etc. sind zu liefern und die Kosten in die jeweilige Position einzurechnen. Alle für die Herstellung erforderlichen Befestigungsmittel sind zu liefern und die Kosten in die jeweilige Position einzurechnen. Der Bieter wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen. Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen. Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten. Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten, spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten. Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden. 4.2. Schalung Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt. Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig. Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen. 4.3. Sichtbeton Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen. Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt. 4.4. Bewehrung Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen. Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen. Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach DIN 1045 gefordert sein. Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist. Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren. Eine Ausfertigung der Abnahmeprotokolle der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben. 4.5. Gründungen Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien. Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen. 4.6. Fugen Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Das Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen ist zu beachten. Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen. Alle Arbeitsfugen sind mindestens "rau" auszuführen- 4.7. Transportbeton Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen. 4.8. Maurerarbeiten Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch Verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig. Sofern die Hersteller für das zu verwendende großformatige Steinmaterial Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu verwenden. Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industrie für das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegel, zulässig. Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleibt die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer überlassen. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen. Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass es zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen kommt, und ein der noch zu erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile entsprechender gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird. Brüstungsmauerwerk ist immer gemeinsam mit dem Wandmauerwerk aufzumauern. Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breiterer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt insbesondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen als schwerwiegender Mangel. Die freien Enden von Drahtankern bei zweischaligem Mauerwerk sind bis zum Anbringen der Wärmedämmung und dem Aufmauern der Verblendung an der Außenseite der tragenden Schale um 90 Grad abzubiegen, damit diese keine Verletzungsgefahr darstellen können. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu schließen. Mörteltaschen an Ecken, Abschlüssen, Wandenden sind zu verschließen. Lagerfugen an Laibungen sind bis Außenkante Wand voll geschlossen auszuführen. Mauersteinversetzungsgeräte ("Deckenkräne") dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung eingesetzt werden, es sei denn, die Decken haben ihre projektierte Tragfähigkeit erreicht und die zulässigen Einzellasten werden durch das Gerät nicht überschritten. Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausführung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch Anschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Ausführung die Bauleitung zu verständigen. Abtreppungen in horizontalen Mauerwerksdichtungen - auch im Bereich zweischaliger Wände - sind nur über ausgerundete Mörtelkehlen und -kanten zu führen. Zweischalige Haustrennwände müssen zur Vermeidung von Körperschallübertragung an jeder Stelle - auch im Bereich der Deckenauflager und der Brandwände über der Dachhaut - schalltechnisch entkoppelt sein. Um das Eindringen von Deckenbeton in die Hohlräume zu verhindern, sind die Fugen mit Folie abzudecken, falls eine Abmauerung nicht ausreichend ist. Die Folie ist nach Erhärten des Betons zu entfernen. Dämmungen sind beim Aufmauern fortlaufend einzubauen. Beim Abstreichen des Mörtels darf dieser nicht in den Zwischenraum fallen; nach Möglichkeit sind Dünnbettfugen auszubilden. Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu beseitigen. Vor dem Einmauern von Badewannen und Duschwannen ist das Vorhandensein des Potentialausgleichs bzw. der Erdung zu überprüfen. Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden. Bei Frost, auch unter Beachtung von Abschnitt 9.4 DIN 1053-1, darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers gemauert werden. 4.9. Verkehrssicherung Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Abschluss der eigenen Arbeiten. 5. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Nebenleistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind. Die Ausführungsunterlagen werden duch den AG ausschließlich über eine Planserver zur Verfügung gestellet. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt. Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellet. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt. Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anfordeungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anfordeungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. 7. Lage- und Ortsangaben Lage-, Orts- und Materialangaben in den Positionen sind ohne Gewähr und nicht vollständig. Sie dienen lediglich der Orientierung. Die genaue Lage und Fabrikate der einzelnen Positionen sind der Werkplanung zu entnehmen.
ZTV Rohbau
01 Erdarbeiten
01
Erdarbeiten
01.__.01 Oberboden entfernen Oberboden des Homogenbereiches O1 einschließlich Vegetationsdecke und  Kleinbewuchs abtragen, Abtragsfläche waagerecht, Aushub von der Baustelle entfernen, einschließlich Entsorgungsgebühren. Abtragsdicke 25 - 30 cm
01.__.01
Oberboden entfernen
135.00
01.__.02 Aushub Baugrube Böschung, Boden laden Bodenaushub für Baugrube nach Abtrag des Oberbodens. Aushub seitlich lagern oder auf LKW des AN laden. Ausführung mit geböschten Wänden. Sicherung der Baugrube gemäß DIN 4124. Boden aus Homogenbereich 2 (ehemals Bodenklasse 3 bis 5) Aushubtiefe bis 3,00 m
01.__.02
Aushub Baugrube Böschung, Boden laden
298.94
01.__.03 Bodenaushub Gründungspolster Bodenplatte Bodenaushub für Gründungspolster unterhalb der Bodenplatte. Herzustellen ab der Baugruben- bzw. Gründungssohle, ausgeführt im Zuge der Aushubarbeiten. Aushub von der Baustelle entfernen und einer geregelten Entsorgung, bzw. Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Ausführung mit geböschten Wänden. Ein Entsorgungs-/ Verwertungsnachweis ist zu erbringen. Entsorgungsgebühren sind enthalten. Boden aus Homogenbereich 2 (ehemals Bodenklasse 3 bis 5) Aushubtiefe 0,50 m, in Verbindung mit der Position "Baugrube Böschung" ergibt sich eine gesamte Baugrubentiefe von ca. 3,50 m Die Aushubsohle ist vom Bodengutachter abnehmen zu lassen. Gemeinsame Ortstermine und Termine für die Abnahmen sind durch den AN zu organisieren. Das erforderliche Nachverdichten der Sohle ist bereits in der Hauptposition Baugrube enthalten. siehe Bodengutachten Seite 23
01.__.03
Bodenaushub Gründungspolster Bodenplatte
37.00
01.__.04 Geotextil Geotextil Robustheitsklasse GRK3 liefern und unter den Bodenaustausch bzw. Gründungspolster verlegen.
01.__.04
Geotextil
73.81
01.__.05 Gründungspolster Bodenplatte Gut tragfähiges und verdichtbares, grobkörniges mineralisches Material liefern und lagenweise einbauen und verdichten. Vorschlag Bodengutachten: 30 cm Schottertragschicht 0/45 oder 0/56 und 20 cm kapillarbrechende Filterschicht Grobplanum der Oberfläche herstellen. Proktordichte 100 % Dicke: 30+20 cm
01.__.05
Gründungspolster Bodenplatte
37.00
01.__.06 Böschungssicherung Böschungssicherung durch dichte Abdeckung mit einer Folie, einschließlich Sicherung der Folie gegen Windsog. Regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls Nachbesserungsarbeiten sind in diese Position einzurechnen. Vorhaltung der Sicherung ca. 2 Monate.
01.__.06
Böschungssicherung
192.71
01.__.07 Feinplanum, nachverdichten Baugrubensohle Feinplanum unter Bodenplatte ± 1 cm für der Verlegen von Dämmung herstellen, nachverdichten der Baugrubensohle bzw. Flächen unter Bodenplatten. Feinkörniges Material zum Erreichen der Ebenheit ist, soweit erforderlich, zu liefern und einzubauen. Bei der Verlegung der Dämmung restliche Hohlstellen mit Sand verfüllen.
01.__.07
Feinplanum, nachverdichten Baugrubensohle
73.81
01.__.08 Boden BM0/BM0* entsorgen - ca. 1,8 t/m³ Auf Fahrzeug des AN lagerndes, nicht gefährliches  Aushubmaterial zur Entsorgungsanlage nach Wahl des AN transportieren und entsorgen. Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich und dem AG zu übergeben. Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. Zuordnungsklasse gemäß EBV: BM-F0* AVV: 170107 Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
01.__.08
Boden BM0/BM0* entsorgen - ca. 1,8 t/m³
251.99
t
01.__.09 Hinterfüllung KG, Boden liefern Hinterfüllen von Bauwerken mit vorhandener geschützter Abdichtung, profilgerecht, verdichten, lagenweise, mit vom AN zu liefernden Boden. Abrechnung nach verdichteter Masse. Auffüllhöhe: bis 3,00 m EV2-Wert oberste Lage: 60 MN/m² EV2/EV1 <: 2,3 Proctordichte: 100 %
01.__.09
Hinterfüllung KG, Boden liefern
B
158.95
01.__.10 Boden verbessern, einbauen Auf der Baustelle gelagerter Aushubboden mit ca. 70-80 kg/m³ Bindemittel vermischen. Verbesserter Boden in Baugruben von Bauwerken mit vorhandener geschützter Abdichtung, profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten. Abrechnung nach verdichteter Masse. Auffüllhöhe: bis 3,00 m EV2-Wert oberste Lage: 60 MN/m² EV2/EV1 <: 2,3 Proctordichte: 100 % siehe Bodengutachten Seite 26 und 23
01.__.10
Boden verbessern, einbauen
A
158.95
1 Rohrleitungsgräben + Schächte, lagern/laden
[1]
Rohrleitungsgräben + Schächte, lagern/laden
E
01.__.11 Rohrgraben B/T 0,60/0,80 Rohrgraben wie beschrieben, für Rohrleitungen bis DN 150 Breite: 0,60 m Tiefe: bis 0,80 m
01.__.11
Rohrgraben B/T 0,60/0,80
R
57.38
m
01.__.12 Gräben verfüllen, Boden vorhanden Rohrleitungsgräben und Schachtgruben mit seitlich gelagertem Material verfüllen und verdichten. In  dieser Position ist das ziehen eines eventuell vorhandenen Verbaus enthalten. Abrechnung nach verdichteter Masse. Einbauhöhe: bis 0,80 m EV2-Wert oberste Lage: 40 MN/m² EV2/EV1: 2,3 Proctordichte: 100 %
01.__.12
Gräben verfüllen, Boden vorhanden
20.66
02 Grundleitungen
02
Grundleitungen
2 KG 2000 Beschreibung
[2]
KG 2000 Beschreibung
E
02.__.01 KG 2000 DN 100 Abwasserkanal/-leitung KG 2000 (PP) wie beschrieben Nennweite: DN 100 Verlegung bis ca. 1,00 m außerhalb des Gebäudes
02.__.01
KG 2000 DN 100
R
57.38
m
02.__.02 Bogen KG 2000 DN100 Bogen wie beschriebene KG 2000, in unterschiedlichen Winkeln bis DN 100
02.__.02
Bogen KG 2000 DN100
20.00
St
02.__.03 Abzweig KG 2000 DN100 Abzweig wie beschriebene KG 2000 bis DN 100
02.__.03
Abzweig KG 2000 DN100
17.00
St
02.__.04 senkrechter Abschluss DN100 Senkrechte Hochführung der Grundleitung DN 100 bis über OK Bodenplatte oder OK Gelände, Anschluss an die Abflussleitung mit 2 Bögen, Oberseite Verschluss mit Deckel. Enthalten ist das punktgenaue Einmessen des Anschlusses und das Einfädeln durch die Bewehrung. Höhe i.M. 1,00 m
02.__.04
senkrechter Abschluss DN100
24.00
St
03 Betonarbeiten
03
Betonarbeiten
03.__.01 Sauberkeitsschicht Bodenplatte C 12/15 Sauberkeitsschicht aus Beton C 12/15 einschließlich erforderlicher Schalung liefern und unter Bodenplatten herstellen. Stärke: ca. 5 cm
03.__.01
Sauberkeitsschicht Bodenplatte C 12/15
376.83
03.__.02 Schalung Bodenplatte 0,40 Schalung für Bodenplatte, auf Erdreich, Schotter oder Fundament, Seitenflächen senkrecht. Höhe bis 0,40 m
03.__.02
Schalung Bodenplatte 0,40
109.03
m
03.__.03 Ortbeton Bodenplatte 35cm C25/30 Ortbeton für Bodenplatte, Unterseite waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, aus bewehrtem Beton, als Normalbeton ohne besondere Eigenschaften, liefern, einbauen und verdichten. Oberfläche glatt abgezogen. Bewehrung und Schalung werden nach gesonderter Position abgerechnet. Expositionsklasse: XC2, XF1 Druckfestigkeitsklasse: C 25/30 Ebenheit DIN 18202: Tabelle 3, Zeile 2 Dicke: bis 35 cm Die endgültig auszuführenden Expositionsklassen sind der Statik zu entnehmen. Lage: EG
03.__.03
Ortbeton Bodenplatte 35cm C25/30
324.85
03.__.04 Ortbeton Bodenplatte 25cm C25/30 WU Ortbeton für Bodenplatte, Unterseite waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, aus bewehrtem Beton, als Normalbeton, liefern, einbauen und verdichten. Oberfläche glatt abgezogen. Bewehrung und Schalung werden nach gesonderter Position abgerechnet. Überwachungsklasse 2 Expositionsklasse: XC3, XF2, XD1 Druckfestigkeitsklasse: C 25/30 WU Ebenheit DIN 18202: Tabelle 3, Zeile 2 Dicke: bis 25 cm Die endgültig auszuführenden Expositionsklassen sind der Statik zu entnehmen. Lage: UG
03.__.04
Ortbeton Bodenplatte 25cm C25/30 WU
46.17
03.__.05 Zulage flügelglätten Oberfläche Zulage für flügelglätten der Oberfläche einer Bodenplatte mit Erreichen einer Ebenheit DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 3. Ausführung auf waagerechten Flächen, Flächen mit leichtem Gefälle und Rampenflächen. Lage: UG
03.__.05
Zulage flügelglätten Oberfläche
46.17
03.__.06 Zulage Ebenheit Zeile3 - Module Zulage für das Herstellen der Oberfläche der Bodenplatte mit Ebenheit DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 3. Ausführung auf waagerechten Flächen im Bereich der Module
03.__.06
Zulage Ebenheit Zeile3 - Module
324.85
03.__.07 Schalung Wand SB2 zweiseitig Zweiseitige Schalung für gerade Wand, Seitenflächen senkrecht, als glatte Schalung aus Schalungsplatten gleicher Größe mit geordneten Stößen, Betonfläche sichtbar bleibend, absatzfrei. Kanten sind mit Dreikantleisten zu versehen. Sichtschalung gemäß DBV- Merkblatt Sichtbeton SB2 (1 m² Mengenangabe = 2 m² Schalung) Wandhöhe: bis 5,50 m Wanddicke: bis 25 cm
03.__.07
Schalung Wand SB2 zweiseitig
73.65
03.__.08 Öffnungen eckig 1,00m² Herstellen von eckigen Öffnungen / Durchbrüchen  in der Wand mit 3 oder 4-seitiger Schalung. Größe: > 0,5 bis ≤ 1,00 m²
03.__.08
Öffnungen eckig 1,00m²
1.00
St
03.__.09 Hohlwand 18cm, C25/30 Hohlwandelemente für Innen- und Außenwand, obere Betonfläche waagerecht, als Normalbeton ohne besondere Eigenschaften nach DIN EN 206-1, aus bewehrtem Beton liefern, montieren und ausbetonieren. Einschließlich aller erforderlichen Montagehilfen. Fugen an der Innenkante der Phasen als sichtbar bleibende Fuge glätten. Sichtbar bleibende Gewindeöffnungen oder Bohrlöcher für die Abstützung schließen und in Oberflächenqualität der Wand verschleifen. Ausführung der Stöße mit Phasen. Bewehrung und Gitterträger für Fertigteil sowie auf der Baustelle einzubauende Zulagebewehrung wird nach gesonderten Positionen abgerechnet. Druckfestigkeitsklasse: C 25/30 Gesamtdicke: 18 cm
03.__.09
Hohlwand 18cm, C25/30
197.61
03.__.10 Hohlwand 25cm, C25/30 Hohlwandelemente für Innen- und Außenwand, obere Betonfläche waagerecht, als Normalbeton ohne besondere Eigenschaften nach DIN EN 206-1, aus bewehrtem Beton liefern, montieren und ausbetonieren. Einschließlich aller erforderlichen Montagehilfen. Fugen an der Innenkante der Phasen als sichtbar bleibende Fuge glätten. Sichtbar bleibende Gewindeöffnungen oder Bohrlöcher für die Abstützung schließen und in Oberflächenqualität der Wand verschleifen. Ausführung der Stöße mit Phasen. Bewehrung und Gitterträger für Fertigteil sowie auf der Baustelle einzubauende Zulagebewehrung wird nach gesonderten Positionen abgerechnet. Druckfestigkeitsklasse: C 25/30 Gesamtdicke: 25 cm
03.__.10
Hohlwand 25cm, C25/30
46.08
03.__.11 Zulage Hohlwand Öffnung+Schalung 2,5m² Zulage für das Herstellen von Öffnungen bis 2.5 m² in der Hohlwand, einschließlich Schalung der freien Wandenden.
03.__.11
Zulage Hohlwand Öffnung+Schalung 2,5m²
8.00
St
03.__.12 Zulage Hohlwand Öffnung+Schalung 5m² Zulage für das Herstellen von Öffnungen bis 5 m² in der Hohlwand, einschließlich Schalung der freien Wandenden.
03.__.12
Zulage Hohlwand Öffnung+Schalung 5m²
4.00
St
03.__.13 Hohlwand Schalung freie Wandenden Abschalen von horizontalen und vertikalen freien Wandenden an der Hohlwand. Nach dem Betonieren wieder ausschalen.
03.__.13
Hohlwand Schalung freie Wandenden
5.60
m
03.__.14 Schalung Stütze eckig SB2 Schalung für Stütze, mit rechteckigem Querschnitt, Seitenflächen senkrecht, als glatte Schalung aus Schalungsplatten gleicher Größe mit geordneten Stößen, Betonfläche sichtbar bleibend, absatzfrei. Kanten sind mit Dreikantleisten zu versehen. Sichtschalung gemäß DBV- Merkblatt Sichtbeton SB2 Höhe: bis 2,80 m Querschnitt: bis 0,24/0,35 m
03.__.14
Schalung Stütze eckig SB2
16.16
03.__.15 Ortbeton Stütze C25/30 Ortbeton für Stütze, als Normalbeton ohne besondere Eigenschaften, aus Stahlbeton liefern, einbauen und verdichten. Bewehrung und Schalung werden nach gesonderter Position abgerechnet. Expositionsklasse: XC3 Druckfestigkeitsklasse: C25/30 Querschnitt: siehe Position Schalung Stütze Die endgültig auszuführenden Expositionsklassen sind der Statik zu entnehmen.
03.__.15
Ortbeton Stütze C25/30
1.15
03.__.16 Treppenlauf b=1,20, 16 Steigungen liefern, montieren Treppenlauf als Betonfertigteil liefern und montieren, einschließlich Lieferung und EinbauTrennlage zur Schallentkopplung oder Tronsole Typ B und F, im EG/UG zusätzlich Typ D. Bewehrungsstahl nach gesonderter Position abgerechnet. Die Stufen erhalten einen bauseitigen Belag. Grunddicke: ca. 20 cm Laufbreite: bis 1,30 m Steigung bis 16 x 18/27 cm Betongüte: bis C30/37 XC1 In dieser Position enthalten: Die Fuge zu angrenzenden Wänden ist vollflächig (ca. 2 cm) mit Mineralwolle auszustopfen. Die Fuge ist während der Baumaßnahme unverrückbar abzudecken, so dass keine Steine, Mörtelreste, Dreck etc. in die Fuge gelangen können. Alternativ kann auch die Tronsole Typ L eingebaut werden.
03.__.16
Treppenlauf b=1,20, 16 Steigungen liefern, montieren
3.00
St
03.__.17 BFT Deckenplatten montieren (Lechner Module) Deckenplatten als Betonfertigteile in unterschiedlichen Abmessungen und Dicken abladen, eventuell zwischenlagern, und montieren, einschließlich aller Hilfskonstruktionen, Fugenverguss und Anschlüsse. Folgende Leistungen sind zur Vorbereitung enthalten: - Einmessen und mehrlagiges Verlegen von bauseits gelieferten Phonestrip - Wolf Bavaria bei den Flurplatten - Einmessen und mehrlagiges Verlegen von bauseits gelieferten Trulec Ausgleichsplättchen im Mörtelbett (Lieferung Mörtel durch AN) bei den Deckenplatten auf dem Dach - Der Aufwand für Koordinierung und Abruf der Lieferungen.
03.__.17
BFT Deckenplatten montieren (Lechner Module)
72.45
03.__.18 Filigrandecke + Aufbeton 16 cm C25/30 liefern, einbauen Stahlbetondecke als Filigranelementdecke einschließlich ausreichend dimensioniertem Traggerüst liefern und dicht gestoßen, ohne Absätze und Versprünge verlegen. Aufbeton liefern, einbauen und glatt abziehen. Unterseite schalungsglatter Sichtbeton nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3. Oberfläche nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 2. Fugen tief verschlossen. Umrechnen / Umplanen der Bewehrungsangaben, Anfertigen der Verlege- und Bewehrungspläne nach vorhandener Statik ist in diese Position einzurechnen. Bewehrungsstahl für Fertigteile und Aufbeton wird nach gesonderter Position abgerechnet. Stärke incl. Aufbeton: 16 cm Betongüte: bis C25/30 XC1 Spannweite: bis 6,00 m Geschosshöhe: bis 2,80 m Die endgültig auszuführenden Expositionsklassen sind der Statik zu entnehmen.
03.__.18
Filigrandecke + Aufbeton 16 cm C25/30 liefern, einbauen
55.82
03.__.19 Filigrandecke + Aufbeton 25 cm C25/30 liefern, einbauen Stahlbetondecke als Filigranelementdecke einschließlich ausreichend dimensioniertem Traggerüst liefern und dicht gestoßen, ohne Absätze und Versprünge verlegen. Aufbeton liefern, einbauen und glatt abziehen. Unterseite schalungsglatter Sichtbeton nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3. Oberfläche nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 2. Fugen tief verschlossen. Umrechnen / Umplanen der Bewehrungsangaben, Anfertigen der Verlege- und Bewehrungspläne nach vorhandener Statik ist in diese Position einzurechnen. Bewehrungsstahl für Fertigteile und Aufbeton wird nach gesonderter Position abgerechnet. Stärke inkl. Aufbeton: 22 cm Betongüte: bis C25/30 XC1 Spannweite: bis 6,00 m Geschosshöhe: bis 2,70 m Die endgültig auszuführenden Expositionsklassen sind der Statik zu entnehmen.
03.__.19
Filigrandecke + Aufbeton 25 cm C25/30 liefern, einbauen
156.09
03.__.20 Durchbruch eckig Filigrandecke+Aufbeton 0,5m² Anlegen und Herstellen von eckigen Deckendurchbrüchen in Filigrandecke und Aufbeton, einschließlich seitlicher Schalung und sämtlicher für diese Leistung erforderlichen Hilfsmittel. In diese Position einzurechnen ist das rutschsichere und trittfeste Abdecken nach dem Betonieren. Lage und Ausführung gemäß Schalplänen. Größe: ≤ 0,5 m²
03.__.20
Durchbruch eckig Filigrandecke+Aufbeton 0,5m²
9.00
St
03.__.21 Randschalung Filigrandecke Randschalung der Filigrandecke, Seitenflächen senkrecht, gerade. Deckenhöhe bis 0,30 m
03.__.21
Randschalung Filigrandecke
171.61
m
03.__.22 Schalung deckengleicher Sturz, Zulage Zulage zur Filigrandecke für das Schalen von deckengleichen Stürzen und Unterzügen über Öffnungen in Innen- oder Außenwänden. Wanddicke: bis 30 cm
03.__.22
Schalung deckengleicher Sturz, Zulage
2.36
m
03.__.23 Konsolen Treppenauflager Konsolen für Treppenauflager am Deckenabschluss Filigran- oder Ortbetondecke schalen.
03.__.23
Konsolen Treppenauflager
5.46
m
03.__.24 Betonstabstahl Betonstabstahl, Betonstahlsorte IV S, BSt 500 S, alle Durchmesser, alle Längen, liefern, schneiden, biegen und verlegen.
03.__.24
Betonstabstahl
21,800.00
kg
03.__.25 Betonstahlmatten Beton als Lagermatten, Abstandshalter, Gitterträger u.ä., Betonstahlsorte IV M, alle Größen und Durchmesser liefern, schneiden, biegen und verlegen.
03.__.25
Betonstahlmatten
15,000.00
kg
03.__.26 Betonstahl BFT Betonstahl, Gitterträger, Abstandshalter, Betonstahlsorte IV S, BSt 500, alle Durchmesser, in Vollbeton- oder Halbfertigteilen. Auf der Baustelle einzubauende Zulagebewehrung wird gesondert abgerechnet.
03.__.26
Betonstahl BFT
9,091.00
kg
03.__.27 Leerrohr Fertigteile Leerrohr DN 32 mit Zugdraht werksseitig in die Wand- und Deckenelemente einbauen.
03.__.27
Leerrohr Fertigteile
30.00
m
03.__.28 Leerdose Fertigteile Elektro-Leerdose werksseitig in die Wand- und Deckenelemente einbauen.
03.__.28
Leerdose Fertigteile
5.00
St
03.__.29 Futterrohr Faserzement DN 200 Futterrohr  aus Spezialfaserzement, als Aussparung für Durchdringungen, zur Aufnahme von Dichtungseinsätzen, spezielle Rillung der äußeren Oberfläche für eine homogene Verbindung zum Beton, dicht gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser, gasdicht gegen Bodengase, einschließlich Schalungshilfen und Verschlussstopfen liefern und einbauen. Innendurchmesser DN 200 Fabrikat: Doyma Curaflex® 3000 o.glw. Lage: UG
03.__.29
Futterrohr Faserzement DN 200
2.00
St
03.__.30 Sollrisselement OBS Ortbetonsollbruchelement für die planmäßige Erzeugung und gleichzeitige Abdichtung von vertikalen Sollrissfugen in Ortbetonwänden gegen drückendes und nicht drückendes Wasser, sowie gegen Bodenfeuchte einschließlich aller Befestigungsmittel liefern und unter Beachtung der Herstellerangaben einbauen. Wanddicke: 30 cm Länge bis 3,42 m Fabrikat: Pentaflex OBS o.glw. Lage: Außenwände UG Menge angenommen, da noch keine Planung vorlag
03.__.30
Sollrisselement OBS
8.96
m
03.__.31 Fugenblech KB 167 Beschichtetes Fugenblech zur Abdichtung von horizontalen und vertikalen Arbeitsfugen gegen drückendes und nicht drückendes Wasser, sowie gegen Bodenfeuchte einschließlich Formteile und Befestigungsmittel liefern und unter Beachtung der Herstellerangaben einbauen. Blechbreite: 167 mm Fabrikat: Pentaflex KB 167 o.glw Lage: Übergang Außenwand / Bodenplatte
03.__.31
Fugenblech KB 167
32.88
m
03.__.32 Kellerfenster Kunststoff DKF 2-fach-Glas 1,20/1,00m Kellerfenster aus Mehrkammer Kunststoffprofilen mit Dreh-Kipp-Flügel, 2-fach-Verglasung liefern und Öffnung ohne Anschlag mit RAL-Anschluss einbauen. Anschlussfugen innen und außen mit Leisten abdecken. Ug = 1,1 W/m²K SSK2 Farbe innen und außen weiß. Rohbauöffnung 1,20/1,00m Fabrikat: MEALON Komfort o.glw
03.__.32
Kellerfenster Kunststoff DKF 2-fach-Glas 1,20/1,00m
1.00
St
03.__.33 Lichtschacht Kunststoff,auf Dämmung, begehbar 1500/600/2000 Lichtschacht mit Aufsatzelementen aus Kunststoff, begehbar, Montage auf Dämmung, Abdeckung verzinktes Gitterrost, Maschenweite 30/10 mm, mit allen Befestigungsmittel liefern und montieren. Dämmungsdicke: 120 mm Lichtschacht: Breite: 1500 mm Tiefe: 600 mm Höhe: 2000 mm Fabrikat: MEAMULTINORM o.glw
03.__.33
Lichtschacht Kunststoff,auf Dämmung, begehbar 1500/600/2000
1.00
St
03.__.34 Bodenplatte XPS 035 (500kPa) PB dh 160mm + Folie Lastabtragende Wärmedämmschicht unterhalb der Bodenplatte aus Polystyrol-Extruderschaum (XPS) nach DIN EN 13164, Anwendungstyp PB nach DIN 4108-10, ds sehr hohe Druckbelastbarkeit DIN 4108-10 (Druckfestigkeit 500 kPa), normal entflammbar, Euroklasse E nach DIN 1350, liefern, dicht gestoßen verlegen und mit einer PE-Folie abdecken, einschließlich dem Herstellen aller erforderlichen Schnitte in An- und Abschlussbereichen und Anarbeiten an alle Durchdringungen. Hohlstellen unterhalb der Dämmung mit Sand o.ä. verfüllen. Bemessungswert: ca. 0,035 W/mK Dicke: 160 mm
03.__.34
Bodenplatte XPS 035 (500kPa) PB dh 160mm + Folie
371.02
03.__.35 Wand / Fundament XPS 035 (300kPa) PW dh 160mm Wärmedämmschicht vor erdberührten, senkrechten Gebäudeaußenflächen - Wände, Fundamente, seitlich an Bodenplatten und auf der Oberseite von Bodenplatten- und Fundamentüberständen, aus Polystyrol-Extruderschaum (XPS) nach DIN EN 13164, Anwendungstyp PW nach DIN 4108-10 dh hohe Druckbelastbarkeit DIN 4108-10 (Druckfestigkeit 300 kPa), normal entflammbar, Euroklasse E nach DIN 1350, vollflächig verkleben. Bei keiner weiterführenden Wanddämmung Oberseite abschrägen. Bemessungswert Wärmeleitfähigkeit: ca. 0,035 W/mK Dicke: 160 mm
03.__.35
Wand / Fundament XPS 035 (300kPa) PW dh 160mm
118.34
03.__.36 Träger HEM 300 Grundierten Stahlträger HEM 300 S235 liefern und als Sturz oder Unterzug auf vorbereitete Auflagerflächen verlegen. Länge bis 5,38 m
03.__.36
Träger HEM 300
1.00
St
04 Fundamenterder
04
Fundamenterder
Hinweis Fundamenterder In Fundamente und Bodenplatten werden bauseitig Fundamenterder eingebaut. Für eine rechtzeitige terminliche Abstimmung mit der vom AG benannten Firma ist ausschließlich der AN verantwortlich.
Hinweis Fundamenterder
04.__.01 Fundamenterder verzinkt Fundamenterder, Flachstahl oder Rundstahl 10 mm, verzinkt, liefern innerhalb der Streifenfundamente oder der Bodenplatte nach DIN VDE 0185 von einer Blitzschutzfachkraft einbauen lassen einschl. der Klemm- bzw. Befestigungsmittel.
04.__.01
Fundamenterder verzinkt
178.23
m
04.__.02 Anschlussfahnen verzinkt EG Anschlussfahnen aus Rundstahl mit PVC-Ummantelung liefern und einbauen, einschl. der Klemm- bzw. Befestigungsmittel sowie Länge Anschlussfahnen ab OK Fundament: 1,20 m
04.__.02
Anschlussfahnen verzinkt EG
4.00
St
04.__.03 Fundamenterder Edelstahl Ringerder 10 mm V4A liefern und nach DIN VDE 0185 von einer Blitzschutzfachkraft einbauen lassen einschl. der Klemm- bzw. Befestigungsmittel.
04.__.03
Fundamenterder Edelstahl
32.88
m
04.__.04 Anschlussfahnen Edelstahl Keller Anschlussfahnen aus Rundstahl Niro 8 mm V4 A liefern und einbauen, einschl. der Klemm- bzw. Befestigungsmittel sowie Länge Anschlussfahnen ab OK Fundament: 4,00 m
04.__.04
Anschlussfahnen Edelstahl Keller
4.00
St
04.__.05 Erdungsfestpunkt Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A) M10/M12 als korrosionsfreien Anschluss  z.B. an die Bewehrung oder die Erdungsanlage für den Schutzpotentialausgleich und/oder den Funktionspotentialausgleich liefern und montieren. Typ M mit Anschlussachse (l = 180 mm, Ø10 mm)
04.__.05
Erdungsfestpunkt
2.00
St
04.__.06 druckwasserdichte Wanddurchführung Druckwasserdichte Wanddurchführung NIRO (V4A) liefern und einbauen.
04.__.06
druckwasserdichte Wanddurchführung
2.00
St
04.__.07 Funktionsmessung Messung des Widerstandes der Gesamtanlage und der einzelnen Erdungen, Mit Auflistung der gemessenen Widerstandswerte und Ausarbeitung eines Prüfprotokolls.
04.__.07
Funktionsmessung
L
1.00
psch
05 Mauerwerk
05
Mauerwerk
05.__.01 Mauerwerk 11,5cm KS-R 12/1,4 Mauerwerk der nichttragenden Innenwand, für nachfolgenden Putzauftrag, lot- und fluchtgerecht in allen Geschossen ausgeführt, aus Kalksandstein mit Dünnbettmörtel, Wandanschlüsse in Stumpfstoßtechnik mit Flachanker aus nichtrostendem Stahl. Steintyp: KS-R Rohdichte: 1,4 kg/m³ Festigkeitsklasse: 12 Mauerwerksdicke: 11,5 cm
05.__.01
Mauerwerk 11,5cm KS-R 12/1,4
53.54
05.__.02 Öffnungen 1,26/2,26 MW 11,5cm Öffnungen mit geraden Laibungen im Mauerwerk 11,5 cm als Zulage anlegen und überdecken mit tragendem KS-Sturz nach Flachsturzrichtlinie. Glattstrich der Mörteltaschen und Löcher für den Anschluss von Fenstern. lichte Breite: bis 1,26 m lichte Höhe: bis 2,26 m
05.__.02
Öffnungen 1,26/2,26 MW 11,5cm
5.00
St
05.__.03 Trennlage Horizontale Querschnittsabdichtung an allen Innen- und Außenwänden aus zulässigen Bitumen- oder Kunststoffbahnen auf der Bodenplatte, einschließlich Mörtelbett. An Kelleraußenwänden sind keine Bitumenschweißbahnen zulässig.
05.__.03
Trennlage
3.12
m
05.__.04 Anschluss MW/Beton, gedübelt Starrer Anschluss von tragenden und nichttragenden Mauerwerkswänden an Stahlbetonwände oder Stützen mit verzinkten gedübelten Anschlussblechen o.ä.
05.__.04
Anschluss MW/Beton, gedübelt
28.30
m
05.__.05 Anschluss Betondecke Anschluss des Mauerwerks bis 24 cm an Betondecke mit Mineralwollstreifen herstellen, einschließlich dem Schneiden von Passsteinen.
05.__.05
Anschluss Betondecke
20.67
m
05.__.06 Zulage schräger Abschluss Zulage für einen schrägen oberen Anschluss des Mauerwerks  an einen Treppenlauf
05.__.06
Zulage schräger Abschluss
5.00
m
05.__.07 Durchbruch Mauerwerk 30/30 Durchbrüche bis 30/30 cm in Mauerwerkswänden unterschiedlicher Dicken im Zuge der Mauerarbeiten herstellen.
05.__.07
Durchbruch Mauerwerk 30/30
2.00
St
06 Abdichtung
06
Abdichtung
06.__.01 Kehle Wandaufsatzbereich / Fundamentüberstand reinigen. Kehle mit ca. 5 cm Schenkellänge mit einem mineralischen, wasserdichten Mörtel herstellen, einschließlich Grundierung. Fabrikat: Remmers WP DS Level o.glw. angebotenes Fabrikat: (Bieterangabe)
06.__.01
Kehle
7.06
m
06.__.02 Kanten brechen Kanten und Außenecken mit geeignetem Gerät ca.10 mm breit anfasen / brechen, Grate entfernen.
06.__.02
Kanten brechen
7.06
m
06.__.03 Fehlstellen schließen Fehlstellen oder Ausbrüche bis 0,1 m² und 5 mm Tiefe grundieren und mit einem mineralischen, wasserdichten Mörtel verschließen und egalisieren. Fabrikat: Remmers WP DS Level o.glw. angebotenes Fabrikat: (Bieterangabe)
06.__.03
Fehlstellen schließen
O
1.00
St
06.__.04 Kratzspachtelung Lunker, Poren, Putzrillen mittels einer Kratzspachtelung aus einer zweikomponentigen, polymermodifizierten Bitumendickbeschichtung (PMBC) verschließen und egalisieren. Fabrikat: Remmers BIT K2 o.glw.
06.__.04
Kratzspachtelung
4.236
06.__.05 Abdichtung + Grundierung W1-E Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser nach DIN 18533, Wassereinwirkungsklasse W1-E, an erdberührten Beton- oder Mauerwerkswänden. Das herzustellende Abdichtungssystem ist durchgängig mit den von einem Hersteller vorgesehenen Systemkomponenten auszuführen. Unbehandelte Betonwände im erdberührten Bereich bis ca. 30 cm über OK fertige Außenanlagen mechanisch reinigen, grundieren und eine hochflexible, dehnfähige und rissüberbrückende zweikomponentige, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung aufbringen. Fabrikat: Remmers Kisol MB, Remmers BIT K2 o.glw. angebotenes Fabrikat: (Bieterangabe) Lage: Anschluss UG an Hohlwände EG Achse A und D/4-5
06.__.05
Abdichtung + Grundierung W1-E
4.236
07 Gerüst
07
Gerüst
Gerüst Das Gerüst ist ausschließlich für die vorab ausgeführten Rohbauarbeiten des Treppenhauses bis ins 2.OG und des Gemeinschaftsraumes im EG notwendig. Das Gerüst für die Modulmontage wird gesondert ausgeführt.
Gerüst
07.__.01 Fassadengerüst LK3 W06 - Maße eintragen Arbeits- und Schutzgerüst als längenorientiertes Standgerüst ohne Bekleidung, vertikaler Zugang mit einer Leiter, inkl. äußerer und seitlicher Absturzsicherungen, auf waagerechter Standfläche auf- und abbauen. (Vorhaltung gemäß gesonderter Position.)Die Verankerung erfolgt nach Wahl des AN entsprechend der angegebenen Fassadenflächen. Die Gerüstfelder können je nach Gebäudestruktur und Öffnungsanordnung unterschiedliche Längen haben. Das Arbeitsgerüst wird so hoch aufgebaut, dass damit gleichzeitig der Dachrand des Flachdaches abgesichert und ein Zugang zum Dach gewährleistet ist. Auf- und Abbau erfolgt zwingend nach der neuesten Fassung der TRBS 2121-1 (02/2019). Bei Zuwiderhandlung haftet ausschließlich der AN. Lastklasse 3, Verkehrslast 2 kN/m² Breitenklasse W06 Höhenklasse H2 Fassade: Mauerwerk mit WDVS Gebäudeabmessungen: Länge: ca. 55 m Breite: ca. 15 m Höhe: ca. 16 m Abstand Gerüststütze zur rohen Massivwand ca. 50 - 60 cm Der genaue Abstand zur Fassade ist durch den AN vor dem Aufbau mit der Bauleitung abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass später zu montierende Fallrohre zwischen fertigem Wandaufbau und Gerüst hindurchgeführt werden können. An den Stellen der Fallrohre sollte möglichst keine Gerüststütze stehen.
07.__.01
Fassadengerüst LK3 W06 - Maße eintragen
618.00
07.__.02 Standzeit Gerüst LK3 W06
07.__.02
Standzeit Gerüst LK3 W06
4,946.00
m²Wo
07.__.03 Weitspannträger LK3 bis 5m Gitterträger zur Überbrückung bis 5,00 in vorbeschriebenem Gerüst LK3, über Eingängen, Durchfahrten o.ä., einschließlich Gerüstlage in Überbrückungshöhe. Abrechnung als Einzelträger.
07.__.03
Weitspannträger LK3 bis 5m
2.00
St
07.__.04 Gebrauchsüberlassung Weitspannträger LK3 5m
07.__.04
Gebrauchsüberlassung Weitspannträger LK3 5m
16.00
StWo
07.__.05 innerer Seitenschutz Gerüst Inneren Seitenschutz im Zuge des Aufbaus am Gerüst montieren und abbauen.
07.__.05
innerer Seitenschutz Gerüst
30.00
m
07.__.06 Gebrauchsüberlassung innerer Seitenschutz
07.__.06
Gebrauchsüberlassung innerer Seitenschutz
240.00
mWo
08 BE, besondere Leistungen
08
BE, besondere Leistungen
08.__.01 statischer Lastplattendruckversuch Statischer Lastplattendruckversuch als Kontrollprüfung durchführen (zusätzlich zu denen im Rahmen der Eigenüberwachung des Auftragnehmers vorgeschriebenen Versuchen) einschließlich Bereitstellen sämtlicher Geräte und Personal mit Auswertung und Darstellung der Ergebnisse.
08.__.01
statischer Lastplattendruckversuch
O
1.00
St
08.__.02 dynamischer Lastplattendruckversuch (Fallplatte) Dynamischer Lastplattendruckversuch als Kontrollprüfung durchführen (zusätzlich zu denen im Rahmen der Eigenüberwachung des Auftragnehmers vorgeschriebenen Versuchen) einschließlich Bereitstellen sämtlicher Geräte und Personal mit Auswertung und Darstellung der Ergebnisse.
08.__.02
dynamischer Lastplattendruckversuch (Fallplatte)
O
1.00
St
08.__.03 Ausgleichsschicht Module, Streifen Ausgleichsschicht aus schwindarmem Mörtel, bis 3 cm dick, 15 cm breit und 1 m lang, mit erhöhter Maßgenauigkeit an der Oberfläche, ± 3mm für die Aufstellung der Module herstellen.
08.__.03
Ausgleichsschicht Module, Streifen
18.00
St
08.__.04 Schnurgerüst Schnurgerüst für die Absteckung der Bauwerksachsenliefern, in den anstehenden Baugrund standsicher einschlagen und montieren. Die Schnurböcke sind an allen Gebäudeecken sowie in den Außenachsen im Abstand von ca. 20 m einzubringen. (Vermessungsarbeiten bauseits)
08.__.04
Schnurgerüst
4.00
St
08.__.05 Baugeländer Baugeländer liefern, an Deckenabschlüssen, Treppen und Podesten befestigen und für ca.8 Monate vorhalten. Der Abbau erfolgt bauseits. Nach dem Abbau das Geländer abholen. Das Geländer der Absturzsicherung für Betonierabschnitte wird hierüber nicht abgerechnet. Dies ist in die BE einzukalkulieren.
08.__.05
Baugeländer
24.00
m
08.__.06 Baustelleneinrichtung, Kran Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen aufbauen, vorhalten und wieder abbauen. Kran und Kranführer für die Ausführungszeit der beschriebenen Leistungen sind in dieser Position enthalten. Sanitär- und WC-Einrichtungen brauchen nicht eingerechnet werden, diese werden durch den AG gestellt. Der Kran ist nur für die beschrieben Rohbauarbeiten vorgesehen. Ein Kran für die im Anschluss an die Rohbauarbeiten folgende Modulmontage wird bauseits gestellt.
08.__.06
Baustelleneinrichtung, Kran
L
1.00
psch
08.__.07 Dixi Dixi Toilette aufstellen, regelmäßig reinigen, bis 31.07.2025 vorhalten
08.__.07
Dixi
1.00
St
08.__.08 Verlängerung Dixi Vorhaltung der Dixi Toilette über die genannte Bauzeit hinaus
08.__.08
Verlängerung Dixi
O
1.00
Wo
08.__.09 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte Kfz - Mannschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Mittellohn zur gegenseitigen Verrechnung
08.__.09
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
O
1.00
h
09 Baustrom , Bauwasser
09
Baustrom , Bauwasser
Verbrauchskosten Beantragung und Übernahme der Verbrauchskosten durch den AG. Baustromanlage ist aufzubauen, für die gesamte Bauzeit vorzuhalten und wieder abzubauen. Regelmäßige Wartung und Kontrolle der kompletten Baustromanlage. Standzeit: bis ca. 31.07.2025
Verbrauchskosten
09.__.01 Hauptzuleitung Hauptzuleitung, aufgeständert mit Anschluss an Entnahmestelle. Querungen von Baustraßen Verlegung unterirdisch im Leerrohr. Anschlussstelle  Schillerst. Ecke Dorothea-Schlegel-Weg
09.__.01
Hauptzuleitung
30.00
m
09.__.02 Hauptverteiler Hauptverteiler mit Zähler
09.__.02
Hauptverteiler
1.00
St
09.__.03 Unterverteiler Unterverteiler mit verschieden Anschlussmöglichkeiten, einschließlich Verbindungskabel. Standorte: je Etage 1 Stück
09.__.03
Unterverteiler
3.00
St
09.__.04 Verlängerung Baustrom Vorhaltung der Baustromanlage über die genannte Bauzeit hinaus
09.__.04
Verlängerung Baustrom
O
1.00
Wo
09.__.05 Bauwasseranschluss Bauwasseranschluss mit ca. 20 m Zuleitung herstellen und ca. bis August 2026 vorhalten.
09.__.05
Bauwasseranschluss
1.00
St
10 Bauzaun
10
Bauzaun
Vorhaltung Der Bauzaun ist bis August 2026 vorzuhalten. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Vorhaltung
10.__.01 Bauzaun, verschraubt Bauzaun, auf befestigtem Untergrund, aufstellen, verschrauben und abbauen. Ausführung in Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, mit Standfüßen. Zaunoberkante über Boden 2,00 m. Abrechnung nach Zaunlänge
10.__.01
Bauzaun, verschraubt
120.00
m
10.__.02 Tor mit Drehgelenken Tor mit 2 Drehgelenken und 2 Torrollen zur Ausführungen von 2 Zaunfeldern als Tor, für nicht regelmäßigen Gebrauch Kette und Schloss zum verschließen
10.__.02
Tor mit Drehgelenken
1.00
St