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34 Maler- und Lackierarbeiten
34
Maler- und Lackierarbeiten
ZTV MALER-/LACKIERARBEITEN ZTV TAPEZIERARBEITEN ZTV MALER-/LACKIERARBEITEN / ZTV TAPEZIERARBEITEN 1. Allgemeines / Geltungsbereich Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET Das Leistungsverzeichnis umfasst im Wesentlichen (jeweils inkl. Untergrundvorbereitung): Wand- und Deckenbeschichtungen Beschichtung Blechverkleidung Brüstungen 2. Stoffe, Bauteile Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere: ATV DIN 18363: Maler-/Lackiererarbeiten, ATV DIN 18366: Tapezierarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, DIN: Deutsches Institut für Normung e.V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e.V. RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Die zu den nachfolgend und in den Positionen beschriebenen Erzeugnissen und Materialien zugehörigen Herstellervorschriften sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Durch die Verwendung der Materialien dürfen keine physikalischen, chemischen oder mikro- biologischen Luft- und/oder Materialoberflächenzustände auftreten, die gesundheitsschädlich sind. Als schädlich gelten auch Einwirkungen, die Belästigungen hervorrufen und somit das Wohlbefinden beeinträchtigen. Die gesundheitliche Beurteilung erfolgt auf Grund des Erkenntnisstandes zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Von den verwendeten Materialien dürfen weder von ihrer Grundsubstanz, noch von irgendwelchen Beimengungen, Emissionen ausgehen, die nach Abschluss der Arbeiten zu unzulässigen Konzentrationen in den Innenräumen führen. Sämtliche Stoffe müssen geruchsarm, lösemittel- und weichmacherfrei sein, wenn nicht anders in den Leistungspositionen angegeben. Sämtliche Stoffe dürfen keine fogging-aktiven Substanzen enthalten. Optimale Verbrauchsmengen sind durch Probeauftrag am Bauteil zu ermitteln. Bauteile aus Metall sind nur in korrosionsgeschützter Ausführung zulässig. Alle Leistungsmerkmale der verwendeten System sind durch eine qualifizierte Technische Dokumentation nachzuweisen. Eine Bestätigung einer notifizierten Zertifizierungsstelle über die laufende Überwachung der Produktion der einzelnen Produkte ist vorzulegen. 3. Ausführung Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten: Maler- / Lackierarbeiten: Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Materialwechsel innerhalb der Fläche müssen übernommen werden. Sie sind mit Abschlussprofilen in der Oberfläche auszubilden und dauerelastisch, überstreichbar zu versiegeln (Fugenbreite ca. 10 mm) bzw. mit geeigneten Materialien (z.B. Gewebe/Streckmetall) rissüberbrückend zu überspannen. Sämtliche Anschlussfugen zwischen Wand-Wand / Wand-Decke / Wand-Einbauten sind mit Acryl-Versiegelungen vor dem ersten Anstrich in ausreichender Dicke so zu verschließen, dass später keine H-Fugen entstehen. Acryl-Versiegelungen sind so frühzeitig aufzubringen, dass sie austrocknen können. 4. Nebenleistungen Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich zu den in Ziffer 3 beschrieben Vorgaben zur Ausführung sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen: Eventuell verbliebene Befestigungsmittel (z.B. Befestigungsheftklammern, Nägel u.ä.) sind im Rahmen der Untergrundvorbereitung zu beseitigen. Nicht entfernbare Befestigungsmittel (Nägel, Schrauben) sind mit Rostschutzfarbe zu schützen. Kleinere Ausbrüche sind zu schließen. Reinigen des Untergrundes (geringer Verschmutzungsgrad), einschl. der Schuttentsorgung. Beseitigen von Fehlstellen und Schließen von kleineren Ausbrüchen. Ummanteln von Rohrleitungen und dergleichen mit Mineralfaserstreifen. Anarbeiten an Einbauteile wie Kanäle, Rohrleitungen, Lüftungsgitter, etc. 5. ABRECHNUNG Sofern im Zuge der Vergabe nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung nach Architektenplänen. Erforderliche Ergänzungen für die Abrechnung hat der Auftragnehmer vorzunehmen und als solche zu kennzeichnen.
ZTV MALER-/LACKIERARBEITEN ZTV TAPEZIERARBEITEN
ZTV BODENBESCHICHTUNGSARBEITEN ZTV BODENBESCHICHTUNGSARBEITEN 1. Allgemeines / Geltungsbereich Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET Das Leistungsverzeichnis umfasst im Wesentlichen Bodenbeschichtungsarbeiten in den TRH Bodenbeschichtungsarbeiten Fahrbahnmarkierungen TG 2. Stoffe, Bauteile Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend ersichtlich, hat der AN nach Auftragserteilung mit dem AG rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Bodenbeschichtungen werden nicht gesondert vergütet. Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt. Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. 3. Ausführung Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten: Untergrundvorbereitung Der Untergrund muss nach der Vorbereitung fest, trocken, feingriffig und tragfähig sein, frei von Zementsteinschichten, losen und mürben Teilen, trennend wirkenden Substanzen wie Öl, Fett, Gummiabrieb, Anstrichresten sowie frei von Rissen, Fehlstellen und größeren Unebenheiten sein. Lose, hohle, schadhafte Stellen sind aufzunehmen und anfallendes Material fachgerecht zu entsorgen. Fehlstellen wie Löcher und Kleinflächen sind ausbessern bzw. mit geeignetem Material ausfüllen einschließlich Haftgrund. Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeiten vom AN zu planen und ggf. Prüfungen durchzuführen für a) Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Beschichtungsarbeiten. Hierzu zählen die Messung der Restfeuchte, Dampfdruck, Haftzugfestigkeit, chemische Verträglichkeit, Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, ggf. erforderliches Gefälle, Mindesttemperatur von 5 °C, Eignung der vorgesehenen Baustoffe und vorhandene Toleranzen. Eine möglicherweise nicht gegebene Haftzugfestigkeit des Untergrunds ist als Grundlage eines Vergütungsanspruchs für Strahlen oder Verfestigen von Oberflächen nachzuweisen, b) Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem. Für die unterschiedlichen Bodenbeschichtungen sind die Untergründe je nach Erfordernis vorzubereiten. Notwendige Maßnahmen sind in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Vor Ausführung der Maßnahmen ist mit dem AG gemeinsam ein Aufmaß/eine Abrechnung (mit Darstellungen der Leistung) zu erstellen. Erst nach Bestätigung des Aufmaßes durch die Bauleitung können die Maßnahmen erfolgen. Nicht vor Ausführung aufgemessene Leistungen werden nicht vergütet. Der Untergrund ist, soweit nicht anders beschrieben, a) durch Kugelstrahlen bzw. Fräsen an horizontale und geneigte Flächen, b) durch Schleifen/Feststoffstrahlen bzw. Verfahren nach Erfordernis an vertikale Flächen bzw. aufgehende Bauteile, vorzubereiten. Fugen und Anschlüsse Sämtliche Bodenbeschichtungen erhalten an sämtlichen aufgehenden Bauteilen bzw. Wand- und Stützenkonstruktionen eine Sockelausbildung mit einer Höhe von mindestens 10 cm Höhe, in Parkgaragen von mindestens 30 cm Höhe. Farbe, Struktur und Oberfläche der Sockelausbildung erfolgen entsprechend der Bodenbeschichtung. Die Übergangsfugen zwischen Boden und Wand sind systemgerecht vorzubereiten und mit einer chemisch geeigneten dauerplastischen Versiegelung auszuführen, sodass Risse in diesem Bereich vermieden werden. Sonstige Anschlüsse an andere Bauteile (wie Türenzargen etc.) erfolgen mit einer dauerelastischen Versiegelung. 4. Nebenleistungen Zusätzlich zu den in Ziffer 3 beschrieben Vorgaben zur Ausführung sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen: Eventuelle verbliebene Befestigungsmittel (z.B. Befestigungsheftklammern, Nägel u.ä.) sind im Rahmen der Untergrundvorbereitung zu beseitigen. Nicht entfernbare Befestigungsmittel (Nägel, Schrauben) sind mit Rostschutzfarbe zu schützen. Kleinere Ausbrüche sind zu schließen. Reinigen des Untergrundes (geringer Verschmutzungsgrad), einschl. der Schuttentsorgung. Beseitigen von Fehlstellen und Schließen von kleineren Ausbrüchen. Ummanteln von Rohrleitungen und dergleichen mit Mineralfaserstreifen. Anarbeiten an Einbauteile wie Kanäle, Rohrleitungen, Lüftungsgitter, etc. Schichtdickenmessungen, Nachweis der Rauhtiefe sowie Haftzugmessungen einschließlich Dokumentation als Nachweis, (mind. pro 100m² eine Prüfung) 5. ABRECHNUNG Sofern im Zuge der Vergabe nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung nach Architektenplänen. Erforderliche Ergänzungen für die Abrechnung hat der Auftragnehmer vorzunehmen und als solche zu kennzeichnen.
ZTV BODENBESCHICHTUNGSARBEITEN
34.01 Innenwandbekleidung
34.01
Innenwandbekleidung
34.03 Metallbauteile - Lackierarbeiten
34.03
Metallbauteile - Lackierarbeiten