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04 KG-434 - Kälteanlagen
04
KG-434 - Kälteanlagen
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Das Bauvorhaben ICE City Erfurt Haus 1 für DB Campus ist Bestandteil der Quartiersentwicklung ICE-City Erfurt und wird auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs östlich des Erfurter Hauptbahnhofs realisiert. Das Baugrundstück umfasst eine Fläche von ca. 3.900?m² und liegt in zentraler, infrastrukturell erschlossener Lage.
Gegenstand des Projektes ist die Planung und Errichtung eines mehrgeschossigen Bürogebäudes mit zugehörigen Außenanlagen. Das Gebäude wird als flexibel nutzbarer Arbeitsstandort konzipiert und zunächst teilweise temporär genutzt. Langfristig erfolgt die Nutzung als moderner Bürostandort im Kontext des Quartiers "Neues Arbeiten Erfurt".
Die Bauausführung erfolgt in Holz-Hybrid-Bauweise unter Berücksichtigung der Anforderungen an Tragwerk, Bauphysik, Brandschutz sowie Dauerhaftigkeit. Ziel ist eine ressourcenschonende, nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise. Ergänzend sind Maßnahmen zur Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit vorgesehen, insbesondere Photovoltaikanlagen, Dachbegrünungen sowie Einrichtungen zum Regenwassermanagement.
Für das Gebäude wird eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in der Qualitätsstufe Gold angestrebt. Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an Planung, Ausführung, Materialwahl, Dokumentation sowie an den späteren Betrieb.
Vertragsgrundlagen
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Dies umfasst insbesondere:
" die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
" die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C),
" sowie die einschlägigen ATV der DIN18299 ff.
Ergänzend gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften, Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung.
Baustellenbedingungen
Die Baustelle befindet sich in einem innerstädtischen Umfeld mit angrenzender Bebauung sowie teilweise laufendem Betrieb. Die Zufahrt zur Baustelle ist grundsätzlich möglich, jedoch aufgrund eingeschränkter Radien und beengter Verhältnisse erschwert. Wendemöglichkeiten für LKW sind vorhanden.
Im Einflussbereich der Baustelle befinden sich Gleisanlagen und Oberleitungen sowie sicherheitsrelevante Bereiche in der Umgebung. Hieraus können zusätzliche Anforderungen an die Baustellenorganisation entstehen, die vom Auftragnehmer eigenständig zu berücksichtigen sind.
Auf dem Baufeld stehen grundsätzlich Lagerflächen zur Verfügung, deren Nutzung und Zuweisung mit der Bauleitung abzustimmen ist. Einschränkungen aus Platzverhältnissen, Logistik und Bauablauf sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Baustelleneinrichtung und Versorgung
Seitens des Auftraggebers werden Baustrom, Bauwasser, Sanitärcontainer sowie Abfallcontainer in angemessenem Umfang bereitgestellt.
Weitere Einrichtungen wie Lager-, Büro- oder Sozialcontainer sind, sofern erforderlich, durch den Auftragnehmer bereitzustellen und vor Aufstellung mit der Bauleitung abzustimmen.
Alle für die Ausführung notwendigen Transport-, Lager- und Logistikleistungen sind Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben sind.
Baustellenlogistik, Hebezeuge und Sicherheitsanforderungen
Der Auftragnehmer hat die baustelleninterne Logistik einschließlich Transport, Zwischenlagerung, Materialdisposition sowie die Einbringung der für seine Leistungen erforderlichen Baustoffe, Bauteile und Geräte eigenverantwortlich zu organisieren und mit der Bauleitung abzustimmen.
Soweit für die Ausführung seiner Leistungen erforderlich, hat der Auftragnehmer die notwendige Hebe-, Transport- und Fördertechnik eigenverantwortlich vorzusehen und mit der Bauleitung abzustimmen, sofern diese nicht ausdrücklich bauseits zur Verfügung gestellt wird.
Aufgrund der Lage des Bauvorhabens im Umfeld von Bahnanlagen und Betriebsflächen der Deutschen Bahn AG sind die jeweils gültigen Sicherheits-, Zugangs- und Verhaltensvorschriften zu beachten.
Soweit Arbeiten im Einflussbereich von Gleisanlagen, Oberleitungen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder sonstigen Bahnbetriebsflächen durchgeführt werden, hat der Auftragnehmer die daraus resultierenden Einschränkungen und Anforderungen bei seiner Arbeitsvorbereitung, Terminplanung und Kalkulation zu berücksichtigen.
Erforderliche Sicherheitsunterweisungen, Zugangsvoraussetzungen sowie organisatorische Abstimmungen mit den zuständigen Stellen sind rechtzeitig durch den Auftragnehmer zu veranlassen, soweit diese seine Leistungen betreffen.
Leistungsumfang / Nebenleistungen
Nebenleistungen gemäß VOB/C (insbesondere DIN18299) sind Bestandteil der Leistung, auch wenn sie in den Ausschreibungsunterlagen nicht gesondert beschrieben sind, soweit sie zur vollständigen, funktionsgerechten und mängelfreien Herstellung erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere:
" Transport und innerbetriebliche Logistik
" Einrichten, Vorhalten und Räumen der Arbeitsbereiche
" Schutzmaßnahmen angrenzender Bauteile
" Abstimmung mit anderen Gewerken
Besondere Leistungen sind gesondert zu beschreiben und zu vergüten.
Mitwirkungspflichten / Prüfpflichten
Der Auftragnehmer hat die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Pläne, Leistungsverzeichnisse und Mengenangaben, eigenverantwortlich zu prüfen.
Erkennbare Unstimmigkeiten, fehlende Angaben oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind unverzüglich unter Berücksichtigung der Regelungen der VOB/B dem Auftraggeber anzuzeigen.
Die angegebenen Mengen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Einheitspreisen.
Für einzelne Leistungen kann eine pauschale Vergütung vereinbart werden, sofern dies in den entsprechenden Positionen oder Vorbemerkungen geregelt ist.
Die Abrechnung erfolgt gemäß den Regelungen der VOB/C sowie den in den Positionen festgelegten Einheiten. Maßgeblich ist das tatsächlich ausgeführte und aufmaßfähige Leistungsvolumen.
Koordination und Ausführung
Die Leistungen sind unter Berücksichtigung aller erforderlichen Abstimmungen mit anderen Gewerken sowie mit parallel laufenden Teilprojekten auszuführen. Schnittstellen sind eigenverantwortlich zu koordinieren.
Einschränkungen aus Bauablauf, Baustellenlogistik und Nutzung angrenzender Bereiche sind zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie unter Berücksichtigung der Baustellenverordnung auszuführen.
Projektziel
Ziel des Projektes ist die termingerechte, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Herstellung eines nachhaltigen Bürogebäudes unter Einhaltung der definierten Projektziele hinsichtlich Kosten, Termine, Qualität und Nachhaltigkeit.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ANLAGENBESCHREIBUNG Kälteanlagen (KG434)
Für die Räume, welche als dauerhafter Arbeitsplatz oder Aufenthaltsraum ausgewiesen sind, wurde mit einer Kühllastberechnung gem. VDI 2078 geprüft, ob die nach ASR A3.5 vorgeschrie-benen maximalen Raumtemperaturen eingehalten werden. Als maximal möglich Raumtemperatur wurden 26°C angesetzt.
In der Berechnung wurde die Lage des Gebäudes und die entsprechenden inneren Lasten be-rücksichtigt. Im Ergebnis wurde eine Kühllast von ca. 240 kW ermittelt.
In der Kühllastberechnung wird zugrunde gelegt, dass für das Gebäude ein außenliegender Son-nenschutz inkl. Sonnenschutzsteuerung vorgesehen wird. Die maximal angesetzte Außentempe-ratur tritt im Juli auf und beträgt 32,5°C.
In der Kühllastberechnung sind lediglich Räume eingeflossen, welche eine Anforderung an die Kühlung besitzen. Dies sind zumeist Räume, in denen ein dauerhafter Aufenthalt von Personen vorgesehen ist. Weiterhin wurden Kühlanforderungen für EDV-Räume, für die Eventfläche und den Küchenbereich formuliert. In der Kühllast wurden innere Lasten wie Bürotechnik, Personen, Medienausstattung und Beleuchtung berücksichtigt. Folgende Sollwerte für die Auslegung der Kühlung wurden in der Planung berücksichtigt:
Raum Temperatur
Büro 24°C
Eventfäche 24°C
EDV 25°C
Zusätzlich ist Kühlleistung im Bereich der Küche, für die Getränkekühlzelle, erforderlich. Die Küh-lung für die Getränkekühlzelle wird separat durch den AN für die Küchenplanung erarbeitet. Die Leitungen werden von WPW in die Schachtplanung integriert.
Zusätzlich zur Kühllastberechnung nach VDI 2078 wurde durch das Büro bauart eine thermische Simulation durchgeführt. In der therm. Simulation wurde davon ausgegangen, dass eine Raumtemperatur von 26°C nicht überschritten werden soll. Weiterhin wurde ange-nommen, dass eine Sonnentschutzautomatik installiert ist und eine Nachtkühlung betrieben wird. Hiernach wurde nachgewiesen, dass eine Kühlleistung von 203 kW ausreichend ist, um die Temperierung des Gebäudes sicherzustellen.
Die benötigte Kälteleistung wird durch Luft/Wasser-Kältemaschinen, welche auf dem Dach auf-gestellt sind, erzeugt. Die Anlagen werden modular errichtet, sodass insgesamt 3 Anlagen in Reihe geschaltet werden. Jedes Gerät besitzt dabei eine Kühlleistung von ca. 71,2 kW. Somit ergibt sich eine Gesamtkühlleistung von 213,6 kW bei Außentemperatur von 36°C. Weiterhin ist die räumliche Platzreserve für die Anbindung eines weiteren Moduls der Kältemaschinen vorge-sehen. Die Auslegungsdaten der Gewählten Anlage sind in der folgenden Tabelle zusammenge-fasst:
Auslegungsdaten Luft/Wasser Kältemaschine
Anzahl 3
Kühlleistung 71,2 kW
Leistungsaufnahme 24,4 kW
Auslegungstemp. 36°C
Rel. Außenluftfeuchtigkeit41 %
EER 2,66
Luftvolumenstrom 37.585 m³/h
Förderhöhe Pumpe 110,7 kPa
Die erzeugte Kaltwassermassenstrom wird über die Zentrale der Kälteerzeugung im Gebäude verteilt. Die Zentrale der Kälteversorgung befindet sich im 2.OG im Raum 02.18 "Technik". In der Technikzentrale befindet sich der Verteiler, der Primär/Sekundär Wärmetauscher, 2 Pufferspei-cher mit jeweils 1.500 l Nennvolumen, die pumpengesteuerte Druckhaltung und Membranaus-dehnungsgefäße. An den Verteilern werden die jeweiligen Regelgruppen und Energiezähler für den Kältekreis 2 & 3 angeordnet. Die Zählung der verbrauchten Energiemenge für die RLT-Geräte, erfolgt mittels eines Zähler direkt an RLT 1 und RLT 2.
Am Verteiler wird der Zulauf von der Luft-Wärmepumpenkaskade eingebunden. Der Zulauf wird mit einem Wärmetauscher und zwei Pufferspeichern, zu je 1.500 l, versehen. Der im Außenbe-reich verlaufende Teil der Leitungen wird mittels einer Wasser-Glykolmischung gefüllt, um ein Einfrieren bei Anlagenstillstand zu verhindern. Die Trennung zwischen Wasser-Glykolgemisch und Kaltwasser erfolgt am Wärmetauscher.
Vom Verteiler aus werden die 2 Kältekreise Kältekreis 2 und Kältekreis 3 versorgt. Die RLT Gerä-te (Kältekreis Nr.1) werden direkt innerhalb des Wasser-Glykol-Kreislaufs angebunden. Die Käl-tekreise sind in der folgenden Tabelle 10 aufgeführt:
Kältekreis VL/RL TemperaturLeistung
Nr. 1 RLT 10°C/16°C 166 kW
Nr. 2 E-Räume12°C/18°C 35 kW
Nr. 3 Kühlsegel17°C/20°C 158 kW
Der Kältekreis Nr.1 versorgt die Wärmetauscher der RLT-Geräte auf dem Dach des Gebäudes. Diese sind direkt mit den Kälteerzeugern verbunden. Auf der Seite mit außenluftberührten Bautei-len, wird eine Wasser-Glykolgemisch als Medium vorgesehen. Die Anbindung erfolgt innerhalb des 5.OG.
Kältekreis Nr.2 versorgt die Umluftkühlgeräte der Elektroräume. Die Steigleitung wird direkt in den Elektroräumen im Treppenhaus T1 realisiert.
An Kältekreis Nr. 3 sind die Kühldeckensysteme angeschlossen. Die Schnittstelle zur Planung von Fa. Erne sind als Absperrarmaturen innerhalb der Flurbereiche ausgebildet. Hier erfolgt die Übergabe an die Kühlflächensysteme. Die Kühlflächen, werden innerhalb des Ecoboost-Systems werksseitig hergestellt und angeliefert. Vor Ort werden diese lediglich an das Verteilsystem an-geschlossen.
Die Steigleitungen sind in den Schächten S1 und S2 angeordnet und erschließen die Ebenen EG - 5.OG. Die hydraulische Schaltung an Kältekreis Nr.3 ist als Beimischschaltung ausgeführt. Käl-tekreis Nr.1 und Nr.2 sind dagegen als Einspritzschaltungen vorgesehen.
Die Zählung der Kältemengen erfolgt am Verteiler. Jeder Kältekreis erhält dafür eine entspre-chende Armatur am Verteilerabgang.
Für das Rohrmaterial der Kälteverteilung sind beschichtete Stahlrohre (>DN50) oder Edelstahl-rohre (<DN50) vorgesehen. Diese werden in der Nennweite >DN50 durch Schweißverbindungen hergestellt. Die Nennweiten <DN50 werden durch Pressen verbunden.
Als Dämmmaterial wird Mineralwolle vorgesehen, welche mittels zusätzlicher Ummantelung diffu-sionsdicht gehalten wird (z.B.Rockwool Teclit). In Bereichen mit Sichtinstallation und in Technik-zentralen, wird eine zusätzliche Blechummantelung vorgesehen.
Für die Befestigung in den Flächen bzw. Etagen, werden Rohrschellen vorgesehen, welche mit-tels Direktabhänger oder Montageprofilen an der Decke befestigt werden. Innerhalb der Steig-schächte sind Halfenschienen in den Wänden bauseits vorgesehen. An diesen können die Rohr-leitungen direkt befestigt werden. Ebenfalls können hier Querverstrebungen errichtet werden, um zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten zu erhalten.
Da das Gebäude eine BNB Zertifizierung erhalten soll, wurden besondere Anforderungen an das verwendete Kältemittel gestellt. Es ist ausschließlich die Verwendung eines natürlichen Kältemit-tels erlaubt. Als Kältemittel ist Propan (R290) vorgesehen, da dieses ein natürliches Kältemittel ist.
Es wird eine Gebäudeautomatisierung errichtet. Die Anlagentechnik der Kälteversorgung wird an diese angebunden.
ANLAGENBESCHREIBUNG
VORBEMERKUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON BNB Allgemeine Vorbemerkungen
Das Projekt wird nach dem Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäu-de (BNB) bearbeitet. Es wird der Gold-Standard angestrebt.
Der AN verpflichtet sich zur Mitwirkung, um die umschriebenen Qualitätsanforderungen einzuhalten und die nötigen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung zu stellen.
Die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen ist verbindlich.
Auswahl von Bauprodukten
Um die Anforderungen an die Gesundheit und Umweltverträglichkeit der verwendeten Bauprodukte zu erfüllen dürfen keine Bauprodukte verwendet werden, die das Qualitätsniveau Qualitätsniveau 3 (QN3) der Anlage 1 BNB_BN2015_116_A1_2025 nicht einhalten. Die Erfüllung, bzw. Übererfüllung des QN3 gemäß BNB_BN2015_116_A1_2025 ist für alle relevanten Bauprodukte verpflichtend zu berücksichti-gen.
Besonderes Augenmerk liegt auf Bauprodukten mit Schadstoffen, die zu vermeiden sind, wie:
- Gefährlichen und besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
- Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
- Schwermetalle
- Flüchtige organische Verbindungen (VOC) inkl. Organische Lösemittel
- Halogenierte Kälte- und Treibmittel
- Halogenhaltige Kunststoffe (PVC)
- Biozide
Bevorzugt zu verwenden sind Materialien mit:
- Umweltzeichen wie "Blauer Engel" (DE-UZ), natureplus, eco-Institut oder anderen Produktkenn-zeichen wie z.B. GuT- Teppichsiegel
- GISCODEs- Kennzeichnung mit Produktinformationen für Bauproduktgruppen gemäß GISBAU
- EMICODE EC1 / EC1Plus für Verlegewerkstoffe, Oberflächenbeschichtung etc.
- freiwilliger Umweltproduktdeklaration (EPD), die Aussagen zu SVHC enthalten
Nachweis über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), die bestimmte gefährliche Stoffe ausschließt oder begrenzt
Dokumentation, Nachweis und Freigabe:
Der AN hat alle verwendeten Baustoffe und Produkte zu dokumentieren und speziell die Erfüllung der BNB-Produktanforderungen durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Zum Einsatz auf der Baustelle sind nur deklarierte und freigegebene Baustoffe zugelassen.
Für Abweichungen von Produkten oder Produktänderungen ist ein Nachweis der Gleichwertigkeit und Erfüllung der BNB-Anforderungen erforderlich (Über die Gleichwertigkeit im Sinne der Anforde-rungen nach BNB entscheidet ausschließlich der BNB-Koordinator des AG).
Für alle relevanten Bauprodukte sind die Nachweise gemäß Anlage 1 BNB_BN2015_116_A1_2025 vor der Materialbestellung, und mindestens 15 Arbeitstage vor Beginn der Verarbeitung an den AG/BNB-Koordinator zu erbringen.
Die Bestellung und Verarbeitung des Produktes darf nur stattfinden, wenn die geforderte Dokumen-tation dem BNB-Koordinator vorliegt und das Produkt durch den BNB-Koordinator freigegeben wur-de.
Für den Nachweis der erfolgreichen Umsetzung ist die Durchführung einer verbindlichen Material- und Produktdeklaration erforderlich. Material- und Produktlisten sowie ein Prüfvermerk, in dem die Übereinstimmung der deklarierten und verwendeten Materialien und Produkte mit den Anforderun-gen bestätigt sind, dienen als Kontrolle.
Alle Bauprodukte sind ausschließlich über die Online-Plattform BIM.pi einzureichen. Der Zugang zu der Plattform zum Eintragen der Produkte wird durch die Bauleitung oder den BNB-Koordinator er-teilt. Die geforderten Nachweise im PDF-Format (Benennung nach Vorgabe BNB-Koordinator) in dem genannten Zeitraum beim vom AG beauftragten BNB-Koordinator einzureichen. Für jedes Produkt sind mindestens mit die folgenden Angaben zu machen: Produktname (laut Hersteller), Hersteller, Einsatzort, Menge und Einheit, Nachweisdokumente.
Bei Holzprodukten müssen Lieferscheine nach der Anlieferung eingereicht werden, und das CoC-Zertifikat bis zur Baustelle gültig sein.
Auslüften / Rauchverbot
Auslüftungszeit: Emissionen aus Baumaterialien sind während des Ausbaus auszulüften:
- Mindestens 3x täglich Stoßlüften
- keine Auskühlung durch Dauerlüften der Räume
- keine Kippfenster
Der AN wird gebeten, während der gesamten Ausführung jeweils 15 Minuten quer zu lüften, z.B.:
- 1. Vor Arbeitsbeginn, täglich
- 2. täglich nach der Mittagspause
- 3. Vor Arbeitsende, täglich
Kontrolle durch AN / Bauleitung, z.B. gesamter Ausbauzeitraum / Lüftungszeiten protokollieren
Im ganzen Haus wird nicht geraucht.
- Verbotsschilder für das Rauchen sind aufhängen.
- Ausführende sind auf die Konsequenzen eines Verstoßes zu informieren (Zigaretten enthalten Formaldehyd, nach Fertigstellung des Bauwerks wird auf TVOC und Formaldehyd gemessen)
- Kontrolle durch die Bauleitung
Umweltverträglichkeit der Baustelle
Um die Umweltverträglichkeit der Baustelle sicherzustellen sind die folgenden vier Anforderungen an die Baustelle gewerkübergreifend zu berücksichtigen:
1. Wertstoffoptimierte Baustelle
Die gesetzlichen Vorschriften sind zu erfüllen. Gemäß des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sollen Abfälle vermieden und erst in zweiter Linie verwertet werden.
Es muss der Trennung von Abfällen nachgekommen werden.
Die Baustoffe werden mindestens getrennt in:
- Mineralische Abfälle
- Wertstoffe
- Gemischte Baustellenstoffe
- Gefahrenstoffe
- bei Bestandsmaßnahmen: asbesthaltige Stoffe
Durch den AN wird die Einhaltung der Materialtrennung und die korrekte Nutzung von Sammelstel-len kontrolliert.
Die Umsetzung der beschriebenen Anforderung ist durch den AN zu dokumentieren und mit Fertig-stellung der Arbeiten zu bestätigen.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus Unterlagen, die die Kontrolle der entsprechenden Ab-fallentsorgung nachweisen wie z. B. Bautagebuch, Baufotos, Schriftverkehr Bauleitung/ausführendes Unternehmen
2. Lärmarme Baustelle
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz soll jede Baustelle so geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, welche die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche von Baustellen auf ein Mindestmaß reduzieren.
Gesetzliche Vorschriften (siehe auch BNB_BN_v2015_5.2.1) sind einzuhalten.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus entsprechenden Textstellen der Ausschreibungsunterla-gen bzgl. Integration der Anforderungen an den Lärmschutz zur Einhaltung der gesetzlichen Vor-schriften in Nachunternehmerausschreibungsunterlagen und/oder der Baustellenordnung
3. Staubarme Baustelle
Staubentwicklung ist möglichst zu verhindern oder möglichst geringzuhalten.
Auf den Schutz von Beschäftigen, anderen beteiligten Personen und der Umwelt ist zu achten.
Gesetzliche Vorschriften (siehe auch BNB_BN_v2015_5.2.1) sind einzuhalten.
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entste-hungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen.
Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird, soweit technisch möglich, verhin-dert. Ablagerungen sind zu vermeiden.
Zur Beseitigung müssen Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt werden. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Der AN muss dafür sorgen, dass die Einrichtungen regelmäßig gewartet und geprüft werden und do-kumentiert dies.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus entsprechenden Textstellen der Ausschreibungsun-terlagen bzgl. Integration der Anforderungen zum Staubschutz in Nachunternehmerausschrei-bungsunterlagen und/oder der Baustellenordnung.
4. Umweltschutz auf der Baustelle (Bodenschutz)
Gesetzliche Vorschriften (siehe auch BNB_BN_v2015_5.2.1) sind einzuhalten.
Boden, Vegetation und Grundwasser müssen vor chemischen Verunreinigungen geschützt werden.
Es wird sichergestellt, dass keine Stoffe der unterhalt aufgeführten H-Sätze mit der Umwelt in Kon-takt kommen:
- H400 Sehr giftig für Wasserorganismen
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
- H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung
- H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren At-mosphäre
Es ist sicherzustellen, dass mit dem Gefahrensymbol Umweltgefährlich gekennzeichnete Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Die Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen bzgl. der Beauftragung von Nachunternehmern be-rücksichtigen den Bodenschutz ausdrücklich.
Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln, so dass anderer Boden durch diesen nicht che-misch verunreinigt wird. Die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten.
Durch eine Dokumentation der Bauleitung ist der Bodenschutz während der Bauphase zu bestätigen.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus entsprechenden Textstellen der Ausschreibungsun-terlagen bzgl. Integration der Anforderungen zum Bodenschutz in Nachunternehmerausschrei-bungsunterlagen und/oder der Baustellenordnung; Auszüge aus Unterlagen, die die Kontrolle des Umgangs mit dem Bodenschutz bezgl. chem. Verunreinigungen nachweisen, insbesondere durch Stoffe, die mit den benannten H-Sätze gekennzeichnet sind (z. B. Auszüge aus Bautage-buch, Baufotos).
Qualitätssicherung der Bauausführung
Aus Kriterium 5.2.2
Die verwendeten / eingebauten Materialien wurden umfassend dokumentiert.
Es liegen mind. für alle Materialien Sicherheitsdatenblätter und / oder alternative / zusätzliche Pro-duktbeschreibungen (z. B. Labormessergebnisse, Produktdeklarationen, Produktdatenblätter) vor.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus dem Gebäudehandbuch oder ähnlicher Objektdoku-mentation
Die Reinigungsfreundlichkeit & Instandhaltungsfreundlichkeit ist gegeben.
Generell zu beachtet für KG400 ist:
TGA ist so zu planen und umzusetzen, dass anfallende Arbeiten zur Bedienung und Instandhaltung unter guten Bedingungen mit geringem Aufwand und geringer Nutzerbeeinträchtigung durchgeführt werden können und die Einstellung und Überwachung der Anlagen leicht möglich ist.
Zuzüglich sind gemäß BNB_BN_v2015_4.1.6 spezifische Anforderungen für folgende Komponenten zu berücksichtigen:
- Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen (KG 410)
- Wärmeversorgungsanlagen (KG 420)
- Lufttechnische Anlagen (KG 430)
- Kälteversorgungsanlagen (KG 435)
- Starkstromanlagen (KG 440)
- Förderanlagen (KG 460)
- Gebäudeautomation (KG 480)
Schulung
Der AN (Vorarbeiter, Verantwortlicher) verpflichtet sich an digitalen oder Präsenz-Schulungen des AG zu o.g Themen vor Auftragsbeginn teilzunehmen und sein Baustellenpersonal entsprechend einzuwei-sen. Nach erfolgter Einweisung ist eine schriftliche Bestätigung obligatorisch.
VORBEMERKUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON BNB
04.3 Kälteverteilnetz
04.3
Kälteverteilnetz
04.4 Kälteanlagen, sonstiges
04.4
Kälteanlagen, sonstiges