Lohnleistung Rohbau
Ddorf - Schule Bernburger Str
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BAUSTELLENEINRICHTUNG BAUSTELLENEINRICHTUNG
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Koordinationszuschlag auf Nachunternehme Aufschlagwert NU-LeistungenFür alle Bauleistungen von Nachunternehmerleistungen beträgt der Zuschlag für· Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen · allgemeine Geschäftskosten (AGK) · Wagnis und Gewinnauf die NU-Angebote von Hundert
Koordinationszuschlag auf Nachunternehme
SCHUTZMASSNAHMEN SCHUTZMASSNAHMEN
SCHUTZMASSNAHMEN
Hinweis Die nachfolgend beschriebenen Leistungen gelten für alle Bauteile und Leistungsbereiche des LVs.
Hinweis
ERDARBEITEN/UNTERBAU ERDARBEITEN/UNTERBAU
ERDARBEITEN/UNTERBAU
ABDICHTUNG ABDICHTUNG
ABDICHTUNG
AUSSPARUNGEN AUSSPARUNGEN
AUSSPARUNGEN
KERNBOHRUNGEN Hinweis Kernbohrungen:In alle Leistungspositionen sind folgende besondere Leistungen anteilsmäßig mit einzukalkulieren:· An- und Abfahrt · Einrichten und Räumen der Arbeitsstelle · Umsetzen der Geräte von Stockwerk zu Stockwerk · Umsetzen der Geräte von Gebäude zu Gebäude · Absaugen des oberflächigen Spülwassers · Vorgenanntes Absaugen gilt auch für Wasserkreislauf · Absaugen und filtern von Stäuben · Sicherungsmaßnahmen zum Schutz anderer Bauteile · Abstützarbeiten · Durchtrennen von Bewehrungsstahl bis 30mm · Stellen von Leitern/Arbeitsgerüsten bis 3,5m Arbeitshöhe · Brechen und Ausbauen von Bohrkernen · Ausstemmen von Bohrkernen · Bündigschnitte auch über 30cm · Nachstemmen · Eckschnitte · Pilotbohrungen und Einmessen · Überkopfbohrungen · Verschließen von Bohrlöchern zur Fixierung der Bohrgeräte
KERNBOHRUNGEN
FRISCHBETONVERBUNDABDICHTUNG BT_A Lieferung und Verlegung eines Frischbetonverbundsystems
FRISCHBETONVERBUNDABDICHTUNG BT_A
VORBEREITENDE ARBEITEN VORBEREITENDE ARBEITEN
VORBEREITENDE ARBEITEN
PUTZ PUTZ
PUTZ
PROFILE, SONSTIGES PROFILE, SONSTIGES
PROFILE, SONSTIGES
- ROLLGERÜST - - ROLLGERÜST -
- ROLLGERÜST -
HINWEIS ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN Zuarbeit TGA-Fachplanung zu Grundleitungen unter dem Gebäude einschl. Gebäudeeinführungen
HINWEIS ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN
ROHRGRABENAUSHUB ROHRGRABENAUSHUB
ROHRGRABENAUSHUB
GRUNDLEITUNGEN UNTER ERWEITERUNGSNEUBAU Zuarbeit TGA-Fachplanung zu Grundleitungen unter dem Gebäude liegt noch nicht vor
GRUNDLEITUNGEN UNTER ERWEITERUNGSNEUBAU
HINWEIS ELEKTROEINLEGEARBEITEN Zuarbeit TGA-Fachplanung zu Einlegearbeiten Elektro im Rohbau liegt noch nicht vorAlle angegebenen Massen (Längen, Anzahl etc.)  sind Gesamt-Werte; die Installationen sind abschnittsweise / in Teilmengen zu erbringen. Dieses ist ebenso mit einzukalkulieren.
HINWEIS ELEKTROEINLEGEARBEITEN
VORARBEITEN VORARBEITEN
VORARBEITEN
DACHAUFBAU DACHAUFBAU
DACHAUFBAU
DACHRAND DACHRAND
DACHRAND
ANSCHLÜSSE ANSCHLÜSSE
ANSCHLÜSSE
DACHFENSTER DACHFENSTER
DACHFENSTER
ABSTURZSICHERUNG ABSTURZSICHERUNG
ABSTURZSICHERUNG
SONSTIGES SONSTIGES
SONSTIGES
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN DACHBEGRÜNUNG Der Gründachaufbau erfolgt nach Vorgaben der FLL-Richtlinien Dachbegrünungsrichtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, Ausgabe 2008 (inkl. Fertigstellungspflege). Bei der Planung und Ausführung sind alle zusätzlich erforderlichen Maßnahmen auch anderer Leistungsbereiche zu berücksichtigen. In diesem Zuge ist ebenso die zukünftige Wartung und Instandhaltung zu berücksichtigen. Aufbau bestehend aus Schutz-, Drän-, Filter- und Wasserspeicherschicht und Vegetationsschicht.Für die gesamte Dachfläche der 3-Fach Turnhalle und des Neubaus ist eine extensive Dachbegrünung für bauseitige Photovoltaikanlage vorzusehen. Die Dachfläche des Neubaus soll zusätzlich als Biodiversitätsdach hergestellt werden. Der Einbau der Photovoltaikanlage ist eng mit der Herstellung des hier beschriebenen Dachaufbaus verknüpft und abzustimmen.Der Zustand der Dachfläche ist vor Ausführung der Dachbegrünungsarbeiten zu prüfen. Fassade und Attika sind durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Alle Materialtransporte sind mit den zeitgleich ausgeführten Arbeiten anderer Gewerke zu koordinieren. Die bauseitigen Entwässerungseinrichtungen sowie Fassaden, Oberlichter und technische Einbauten (Be- und Entlüftung) sind bei sämtlichen Arbeiten vor Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen. Materialien müssen von der örtlichen Bauleitung vor dem Einbau freigegeben werden. Über die Gleichwertigkeit der bei der Bemusterung vorgelegten Materialien befindet der AG. Es sind nur Materialien eines Systemherstellers zu verwenden.Für alle verwendeten Materialien für die Dachbegrünung ist vor dem Einbau die Eignung bzw. Gleichwertigkeit nach FLL Richtlinie nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für den Nachweis der Herkunft und der Schadstofffreiheit der verwendeten Dachsubstrate sowie die Herkunft und Zusammensetzung von Saatgut- und Pflanzenmaterial mittels Lieferscheinen und Rückstellproben vor Einbau. Gegenstand dieses Titels sind die Neuherstellung der Dachflächen über der Dachabdichtung/Schutzlage. Die Beschickung erfolgt mittels Silo-LKW über das Dach.Gesamtfläche: ca. 3.000 m² (Neubau + Sporthalle) LASTANNAHMENDie zulässigen Lasten unterscheiden sich je nach Ausbauart der unterbauten Flächen (begehbarer Plattenbelag, Kiesflächen, Extensivbegrünung, Biodiversitätsdach).Für die Bautätigkeiten kann die jeweils vorgesehene Nutzlast berücksichtigt werden.Die zulässige Nutzlast und die zulässige Verkehrslast  ist den Planunterlagen der Statik zu entnehmen.Die vorgesehene Art der Ausführung der Arbeiten ist im Vorfeld statisch zu überprüfen.Die zur Verwendung vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte sind vor Ausführungsbeginn mit der Statikabzustimmen. SCHUTZMAßNAHMENAlle Dachflächen sind als Umkehrdächer mit Gefälleausbildung geplant. Eine Ausnahme hiervon bildet die kleinere Dachfläche im 1.OG. Diese ist als Warmdach mit einer Gefälledämmung und oberseitiger Dachabdichtung geplant.Der Schutz der Dämmung bzw. der Dachabdichtung während der Bautätigkeiten durch geeignete Vorkehrungen ist Sache des AN.Die Dämmung ist nicht befahrbar. Zum Schutz der Dämmung sind die Flächendrainelemente auszulegen. Anschließend erfolgt das Einbringen der Substrate und der Tragschichten im Vor-Kopf-Einbau bis zurerforderlichen Dicke.Für die Bautätigkeiten sind alle zu bearbeitenden Dachflächen entweder mit den endgültigen Absturzsicherungen oder mit provisorischen Absturzsichertungen versehen. ZUGÄNGLICHKEITDie Dachflächen sind über das aussenliegende Gerüst (bauseits gestellt) zu erreichen. Das Substrat muss per Silowagen auf das Dach geblasen werden. BAUSTOFFESchüttstoffe für Drän, Trag- und Ausgleichsschichten und Fugenfüllungen dürfen kein Kalkhydrat freisetzen. Die Verwendung von Kalksteinschotter ist somit ausgeschlossen.Zur Vermeidung von Versinterungen ist für Fundamente und Rückenstützen mindestens Beton der Festigkeitsklasse C 20/25 zu verwenden. WICHTIGER HINWEISZur Sicherstellung einer optimal aufeinander abgestimmten Funktionsweise der Dachbegrünung sind sämtliche Bestandteile des Dachbegrünungssystems (inkl. Schutzlage, Dränage, Filtervlies, Vegetationstragschicht, Vegetationseinheit sowie ggf. Randeinfassungen und Zubehör) als komplettes System eines einzigen Systemherstellers zu liefern und zu verbauen. Der Bieter wird ausdrücklich gebeten, bei der Angebotserstellung ein durchgängiges Systemprodukt eines anerkannten Herstellers für extensive Dachbegrünung anzubieten. Einzelkomponenten unterschiedlicher Hersteller sind nicht zulässig, es sei denn, sie sind nachweislich systemkompatibel und vom jeweiligen Systemhersteller freigegeben. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: · Systembeschreibung mit Aufbauplan · Herstellerangaben und Produktdatenblätter zu allen Komponenten · Verlege- und Pflegehinweise des Systemherstellers · Nachweis der Übereinstimmung mit den FLL-Dachbegrünungsrichtlinien · · Der ausführende Unternehmer trägt die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung und das Zusammenspiel der Systemkomponenten entsprechend den Vorgaben des Herstellers.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN DACHBEGRÜNUNG
PFLEGEARBEITEN DACHBEGRÜNUNG - ARBEITSSI PFLEGEARBEITEN DACHBEGRÜNUNG - ARBEITSSICHERHEIT Hinweis zur Ausführung der Pflegearbeiten - Arbeitssicherheit Die Dachfläche ist ausschließlich mit Klappgeländer (PSAgA - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) ausgestattet.Daher dürfen sämtliche Arbeiten auf der Dachfläche - insbesondere die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Dachbegrünung - ausschließlich von fachlich qualifizierten und nachweislich unterwiesenen Dachdeckerbetrieben oder gleichwertig befähigten Fachfirmen mit entsprechender Sicherungskompetenz ausgeführt werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass: seine Mitarbeiter im Umgang mit PSAgA geschult und zertifiziert sind (DGUV Regel 112-198/199), die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen vorhanden und geprüft sind, die Arbeiten unter Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften erfolgen. Ein Nachweis der Qualifikation (z. B. Schulungszertifikate, Unterweisungen, Dachdeckermeisterbetrieb) vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Die Verantwortung für die sichere Durchführung der Arbeiten liegt beim Auftragnehmer. Bei Verstoß gegen diese Vorgabe erfolgt keine Freigabe der Leistungsausführung.
PFLEGEARBEITEN DACHBEGRÜNUNG - ARBEITSSI
HINWEIS Die nachfolgenden Positionen beschreiben die extensive Dachbegrünung als Biodiversitätsdach über dem NeubauGesamtfläche: ca. 1.415 m² inkl. KiesrandstreifenAttikahöhe über EG: ca. 16 m
HINWEIS
FERTIGSTELLUNGSPFLEGE Die Ausführung der Pflegearbeiten für Dachbegrünungen erfolgt nach den "Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen" der FLL, als Fertigstellungspflege, die Leistungen beginnen nach der Einsaat und enden zum Zeitpunkt der Abnahme, vereinbarte Teilleistungen ohne besondere Anordnung rechtzeitig ausführen Ausführung jeder Teilleistung dem AG vor Beginn anzeigen, die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen, der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge Mehr- bzw. Minderleistungen werden zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet oder in Abzug gebracht. Dauer der Fertigstellungspflege Die Fertigstellungspflege endet nach Abnahme im abnahmefähigen Zustand gem. FLL-Richtlinie, nicht jedoch vor Ende der Vegetationsperiode des darauffolgenden Jahres Daran schließen sich 2-jährige Instandhaltungsleistungen zur Entwicklung von Vegetation (Entwicklungspflege) an (siehe Folgetitel).
FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
ENTWICKLUNGSPFLEGE Die Ausführung der Pflegearbeiten für Dachbegrünungen erfolgt nach den "Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen" der FLL als Instandhaltungsleistungen zur Entwicklung von Vegetation (Entwicklungspflege), die Leistungen beginnen nach der Abnahme und enden mit dem Abschluss von zwei Vegetationsperioden, vereinbarte Teilleistungen ohne besondere Anordnung rechtzeitig ausführen, Ausführung jeder Teilleistung dem AG vor Beginn anzeigen, die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen, der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge, Mehr- bzw. Minderleistungen werden zusätzlich zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet oder in Abzug gebracht.Dauer der EntwicklungspflegeDauer der Instandhaltungsleistung zur Entwicklung der Vegetation (Entwicklungspflege)Die Instandhaltungsleistung zur Entwicklung der Vegetation (Entwicklungspflege) schließt an die Fertigstellungspflege an und hat als Pflegeziel einen projektierten Deckungsgrad von 90 %. Sie dauert vier Vegetationsperioden nach Abnahme der Fertigstellungspflege
ENTWICKLUNGSPFLEGE
Hinweis für alle Bauabschnitte VORBEMERKUNG ZU STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des AG durchgeführt werden. Das gilt nicht im Havariefall. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Ein Anspruch auf die im Leistungsverzeichnis unverbindlich aufgeführte Anzahl von Stundenlohnarbeiten besteht nicht. Par.2 Nr. 3 VOB/B gilt für angehängte Stundenlohnarbeiten nicht. Die Stundenzettel müssen arbeitstäglich der Bauleitung zur Prüfung und Erwirkung der Unterschrift vorgelegt werden.Später eingehende Nachweise werden nicht mehr gegengezeichnet. Hier erfolgt die Prüfung der Gründe und der Höhe nach. Stundenlohnnachweise müssen folgende Informationen enthalten:· die Firmenbezeichnung, den Namen, sowie den Wohnsitz · das Datum, der Name (in Druckschrift) und die Unterschrift des ausführenden Mitarbeiters · das Datum, der Name und die Unterschrift des Abnehmenden · die Bezeichnung der Baustelle · die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle · die Art der Leistung · die Namen der Arbeitskräfte, deren Berufsbezeichnung ( Facharbeiter, Helfer) etc.) Lohn- oder Gehaltsgruppe · die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggfs. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungsstz nicht enthaltenden Erschwernissen · die Arbeitsunterbrechungen, Beginn und Ende der Arbeitszeit · den Materialaufwand Sind die Informationen nicht vollständig enthalten, können die Stundennachweise als nicht prüfbar abgelehnt werden. Die Bescheinigung per Unterschrift der Bauleitung bezieht sich auf den Umfang der ausgeführten Leistung und gilt nicht als Rechnungsanerkenntnis. Die Freigabe zur Abrechnung erfolgt durch Unterschrift des AG`s. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Hinweis für alle Bauabschnitte
ERDARBEITEN/UNTERBAU ERDARBEITEN/UNTERBAU
ERDARBEITEN/UNTERBAU
TGA-ZUARBEIT TGA-ZUARBEIT
TGA-ZUARBEIT
FERTIGTEILE FERTIGTEILE
FERTIGTEILE
AUSSPARUNGEN AUSSPARUNGEN
AUSSPARUNGEN
KERNBOHRUNGEN Hinweis Kernbohrungen:In alle Leistungspositionen sind folgende besondere Leistungen anteilsmäßig mit einzukalkulieren:· An- und Abfahrt · Einrichten und Räumen der Arbeitsstelle · Umsetzen der Geräte von Stockwerk zu Stockwerk · Umsetzen der Geräte von Gebäude zu Gebäude · Absaugen des oberflächigen Spülwassers · Vorgenanntes Absaugen gilt auch für Wasserkreislauf · Absaugen und filtern von Stäuben · Sicherungsmaßnahmen zum Schutz anderer Bauteile · Abstützarbeiten · Durchtrennen von Bewehrungsstahl bis 30mm · Stellen von Leitern/Arbeitsgerüsten bis 3,5m Arbeitshöhe · Brechen und Ausbauen von Bohrkernen · Ausstemmen von Bohrkernen · Bündigschnitte auch über 30cm · Nachstemmen · Eckschnitte · Pilotbohrungen und Einmessen · Überkopfbohrungen
KERNBOHRUNGEN
FRISCHBETONVERBUNDABDICHTUNG BT_B Lieferung und Verlegung eines Frischbetonverbundsystems
FRISCHBETONVERBUNDABDICHTUNG BT_B
VORBEREITENDE ARBEITEN VORBEREITENDE ARBEITEN
VORBEREITENDE ARBEITEN
PUTZ PUTZ
PUTZ
PROFILE, SONSTIGES PROFILE, SONSTIGES
PROFILE, SONSTIGES
- ROLLGERÜST - - ROLLGERÜST -
- ROLLGERÜST -
HINWEIS ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN Zuarbeit TGA-Fachplanung zu Grundleitungen unter dem Gebäude einschl. Gebäudeeinführungen
HINWEIS ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN
ROHRGRABENAUSHUB ROHRGRABENAUSHUB
ROHRGRABENAUSHUB
GRUNDLEITUNGEN UNTER SPORTHALLE GRUNDLEITUNGEN UNTER SPORTHALLE
GRUNDLEITUNGEN UNTER SPORTHALLE
HINWEIS ELEKTROEINLEGEARBEITEN Zuarbeit TGA-Fachplanung zu Einlegearbeiten Elektro im Rohbau liegt noch nicht vorAlle angegebenen Massen (Längen, Anzahl etc.)  sind Gesamt-Werte; die Installationen sind abschnittsweise / in Teilmengen zu erbringen. Dieses ist ebenso mit einzukalkulieren.
HINWEIS ELEKTROEINLEGEARBEITEN
Technische Vorbemerkungen Die anzubietenden Leistungen umfassen die Herstellung, Lieferung und Montage der Tragkonstruktionen aus Profilstahl Es wird auf folgende Normen und Richtlinien hingewiesen:DIN 18335 StahlbauarbeitenDIN 18364 StahltragwerkeWerkplanungDer AN erhält System- und Konstruktionszeichnungen sowie eine geprüfte statische Berechnung in einfacher Ausfertigung als Grundlage für seine Werkplanung. Die Werkplanung enthält alle erforderl. Werkstattzeichnungen sowie Entwurf, Berechnung und prüffähige Vorlage aller produktionstypischer und firmenspezifischer Stöße, Anschlüße und Verbindungen.Sämtliche Werkstattzeichnungen sind rechtzeitig vorFertigungsbeginn in jeweils 2-facher Ausfertigung  demTragwerksplaner, dem Prüfingenieur und dem Architektenvorzulegen. Der AN erklärt sich bereit, seine Zeichnungen nach Korrektur durch die Planer umgehend und ohne besondere Vergütung zu berichtigen und gegebenenfalls zu ändern.- Für die Bearbeitung der Werkstattpläne des Stahlbaues sind Details mit den fertigungstechnischen Knotenanschlüssen, sowie dessen Statische Nachweise im Zuge der Werkstattplanung in die Einheitspreise und im Terminplan einzukalkulieren.- Bei Trapezblecharbeiten sind Werkstattpläne, bzw. Verlegepläne einschließlich der Detailierung von Anschlüssen und Verankerungen mit dessen Nachweise in prüffähiger Form vom AN zu liefern.Sämtliche Stahlteile sind, feuerverzinkt,  und mit einem  R30 Brandschutz 3-Schichtaufbau Epoxidharz zu liefern und einzubauen. Dieser ist auch Korrosionsschutz.Für die Ausführung der Stahlbauarbeiten hat der AN den großen Schweißnachweis nach DIN 18 800 beizubringen. Ein entsprechendes Zeugnis ist vom Bieter dem Angebot beizufügen.Das Auf- und Abbauen sowie das Vorhalten der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, Fangnetze, Arbeitsbühnen über 2,00m Höhe und sonstige Absturzsicherung, sind in die Einheitspreise der entspechenden Positionen einzurechnen. Die Bestimmungen der örtlichen Baubehörde sowie Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften und die Anweisungen des SiGeKo sind einzuhaltenBei einigen Stahlbauteilen ist eine Vorablieferung von Einbau-, Anschluß- und Ankerteilen zum bauseitigen Einbau in die Rohbaukonstruktion erforderlich (siehe gesonderte Positionen).Material:Stahl: S235 JRStahlsorte gemäß  DIN EN 10025-2, Werkstoff-Nr 1.0038Korrosivitätskategorie C1 nach DIN EN ISO 12944-2 und DIN EN ISO 14713-1, Tabelle 1Vorbereitungsgrad Sa 2 1/2 nach DIN EN ISO 12944-4, Anhang ABeschichtung: feuerverzinkt und 3-Schicht System R30 BrandschutzSchweisseignung / Ausführungsklasse nach DIN EN ISO 1090-2, Anhang AAusführungsklasse  EXC3 , Schadenfolgeklasse CC2 Beanspruchungskategorie SC2 , Herstellungskategorie PC2
Technische Vorbemerkungen
Technische Bearbeitung Für die technische Bearbeitung des Projektes (Erstellung der Werkstattzeichnungen, Ankerpläne etc.)Die Pläne sind dem Architekten 1 Woche vor Ausführungsbeginn vorzulegen.Diese Leistung ist in Pos. 01.02.0010 mit einzukalkulieren
Technische Bearbeitung
VORARBEITEN VORARBEITEN
VORARBEITEN
DACHAUFBAU DACHAUFBAU
DACHAUFBAU
ÜBERDECKTE DACHFLÄCHE ÜBERDECKTE DACHFLÄCHE
ÜBERDECKTE DACHFLÄCHE
DACHRAND DACHRAND
DACHRAND
ANSCHLÜSSE ANSCHLÜSSE
ANSCHLÜSSE
DACHFENSTER DACHFENSTER
DACHFENSTER
ABSTURZSICHERUNG ABSTURZSICHERUNG
ABSTURZSICHERUNG
Der Gründachaufbau erfolgt nach Vorgaben Der Gründachaufbau erfolgt nach Vorgaben der FLL-Richtlinien Dachbegrünungsrichtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, Ausgabe 2008 (inkl. Fertigstellungspflege). Bei der Planung und Ausführung sind alle zusätzlich erforderlichen Maßnahmen auch anderer Leistungsbereiche zu berücksichtigen. In diesem Zuge ist ebenso die zukünftige Wartung und Instandhaltung zu berücksichtigen. Aufbau bestehend aus Schutz-, Drän-, Filter- und Wasserspeicherschicht und Vegetationsschicht.Für die gesamte Dachfläche der 3-Fach Turnhalle und des Neubaus ist eine extensive Dachbegrünung inklusive Photovoltaikanlage vorzusehen. Die Dachfläche des Neubaus soll zusätzlich als Biodiversitätsdach hergestellt werden. Das Ständerwerk für die Photovoltaikanlage ist Bestandteil dieser Ausschreibung, jedoch liegt die Planung bei TEN - Ingenieure. Die Photovoltaikmodule sind Bestandteil der erweiterten Rohbauausschreibung und ist in den Plänen nur als nachrichtliche Darstellung zu betrachten. Der Einbau der Photovoltaikanlage ist eng mit der Herstellung des hier beschriebenen Dachaufbaus verknüpft und abzustimmen.Der Zustand der Dachfläche ist vor Ausführung der Dachbegrünungsarbeiten zu prüfen. Fassade und Attika sind durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Alle Materialtransporte sind mit den zeitgleich ausgeführten Arbeiten anderer Gewerke zu koordinieren. Die bauseitigen Entwässerungseinrichtungen sowie Fassaden, Oberlichter und technische Einbauten (Be- und Entlüftung) sind bei sämtlichen Arbeiten vor Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen. Materialien müssen von der örtlichen Bauleitung vor dem Einbau freigegeben werden. Über die Gleichwertigkeit der bei der Bemusterung vorgelegten Materialien befindet der AG. Es sind nur Materialien eines Systemherstellers zu verwenden.Für alle verwendeten Materialien für die Dachbegrünung ist vor dem Einbau die Eignung bzw. Gleichwertigkeit nach FLL Richtlinie nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für den Nachweis der Herkunft und der Schadstofffreiheit der verwendeten Dachsubstrate sowie die Herkunft und Zusammensetzung von Saatgut- und Pflanzenmaterial mittels Lieferscheinen und Rückstellproben vor Einbau. Gegenstand dieses Titels sind die Neuherstellung der Dachflächen über der Dachabdichtung/Schutzlage. Die Beschickung erfolgt mittels Silo-LKW über das Dach.Gesamtfläche: ca. 3.000 m² (Neubau + Sporthalle) LASTANNAHMENDie zulässigen Lasten unterscheiden sich je nach Ausbauart der unterbauten Flächen (begehbarer Plattenbelag, Kiesflächen, Extensivbegrünung, Biodiversitätsdach).Für die Bautätigkeiten kann die jeweils vorgesehene Nutzlast berücksichtigt werden.Die zulässige Nutzlast und die zulässige Verkehrslast  ist den Planunterlagen der Statik zu entnehmen.Die vorgesehene Art der Ausführung der Arbeiten ist im Vorfeld statisch zu überprüfen.Die zur Verwendung vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte sind vor Ausführungsbeginn mit der Statikabzustimmen. SCHUTZMAßNAHMENAlle Dachflächen sind als Umkehrdächer mit Gefälleausbildung geplant. Eine Ausnahme hiervon bildet die kleinere Dachfläche im 1.OG. Diese ist als Warmdach mit einer Gefälledämmung und oberseitiger Dachabdichtung geplant.Der Schutz der Dämmung bzw. der Dachabdichtung während der Bautätigkeiten durch geeignete Vorkehrungen ist Sache des AN.Die Dämmung ist nicht befahrbar. Zum Schutz der Dämmung sind die Flächendrainelemente auszulegen. Anschließend erfolgt das Einbringen der Substrate und der Tragschichten im Vor-Kopf-Einbau bis zurerforderlichen Dicke.Für die Bautätigkeiten sind alle zu bearbeitenden Dachflächen entweder mit den endgültigen Absturzsicherungen oder mit provisorischen Absturzsichertungen versehen. ZUGÄNGLICHKEITDie Dachflächen sind über das aussenliegende Gerüst zu erreichen. Das Substrat muss per Silowagen auf das Dach geblasen werden. BAUSTOFFESchüttstoffe für Drän, Trag- und Ausgleichsschichten und Fugenfüllungen dürfen kein Kalkhydrat freisetzen. Die Verwendung von Kalksteinschotter ist somit ausgeschlossen.Zur Vermeidung von Versinterungen ist für Fundamente und Rückenstützen mindestens Beton der Festigkeitsklasse C 20/25 zu verwenden. WICHTIGER HINWEISZur Sicherstellung einer optimal aufeinander abgestimmten Funktionsweise der Dachbegrünung sind sämtliche Bestandteile des Dachbegrünungssystems (inkl. Schutzlage, Dränage, Filtervlies, Vegetationstragschicht, Vegetationseinheit sowie ggf. Randeinfassungen und Zubehör) als komplettes System eines einzigen Systemherstellers zu liefern und zu verbauen. Der Bieter wird ausdrücklich gebeten, bei der Angebotserstellung ein durchgängiges Systemprodukt eines anerkannten Herstellers für extensive Dachbegrünung anzubieten. Einzelkomponenten unterschiedlicher Hersteller sind nicht zulässig, es sei denn, sie sind nachweislich systemkompatibel und vom jeweiligen Systemhersteller freigegeben. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: · Systembeschreibung mit Aufbauplan · Herstellerangaben und Produktdatenblätter zu allen Komponenten · Verlege- und Pflegehinweise des Systemherstellers · Nachweis der Übereinstimmung mit den FLL-Dachbegrünungsrichtlinien · · Der ausführende Unternehmer trägt die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung und das Zusammenspiel der Systemkomponenten entsprechend den Vorgaben des Herstellers.
Der Gründachaufbau erfolgt nach Vorgaben
Hinweis zur Ausführung der Pflegearbeite Hinweis zur Ausführung der Pflegearbeiten Hinweis zur Ausführung der Pflegearbeiten - Arbeitssicherheit Die Dachfläche ist ausschließlich mit einem Seilsicherungssystem (PSAgA - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) ausgestattet. Es sind keine kollektiven Absturzsicherungen (z. B. Geländer) vorhanden. Daher dürfen sämtliche Arbeiten auf der Dachfläche - insbesondere die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Dachbegrünung - ausschließlich von fachlich qualifizierten und nachweislich unterwiesenen Dachdeckerbetrieben oder gleichwertig befähigten Fachfirmen mit entsprechender Sicherungskompetenz ausgeführt werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass: seine Mitarbeiter im Umgang mit PSAgA geschult und zertifiziert sind (DGUV Regel 112-198/199), die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen vorhanden und geprüft sind, die Arbeiten unter Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften erfolgen. Ein Nachweis der Qualifikation (z. B. Schulungszertifikate, Unterweisungen, Dachdeckermeisterbetrieb) ist dem Angebot beizulegen bzw. vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Die Verantwortung für die sichere Durchführung der Arbeiten liegt beim Auftragnehmer. Bei Verstoß gegen diese Vorgabe erfolgt keine Freigabe der Leistungsausführung.
Hinweis zur Ausführung der Pflegearbeite
Hinweistext Die nachfolgenden Positionen beschreiben die extensive Dachbegrünung der SporthalleGesamtfläche: ca. 1.800 m² inkl. KiesrandstreifenAttikahöhe über EG: ca. 16 m
Hinweistext
Fertigstellungspflege Die Ausführung der Pflegearbeiten für Dachbegrünungen erfolgt nach den "Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen" der FLL, als Fertigstellungspflege, die Leistungen beginnen nach der Einsaat und enden zum Zeitpunkt der Abnahme, vereinbarte Teilleistungen ohne besondere Anordnung rechtzeitig ausführen Ausführung jeder Teilleistung dem AG vor Beginn anzeigen, die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen, der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge Mehr- bzw. Minderleistungen werden zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet oder in Abzug gebracht. Dauer der Fertigstellungspflege Die Fertigstellungspflege endet nach Abnahme im abnahmefähigen Zustand gem. FLL-Richtlinie, nicht jedoch vor Ende der Vegetationsperiode des darauffolgenden Jahres Daran schließen sich 2-jährige Instandhaltungsleistungen zur Entwicklung von Vegetation (Entwicklungspflege) an (siehe Folgetitel).
Fertigstellungspflege
Entwicklungspflege Die Ausführung der Pflegearbeiten für Dachbegrünungen erfolgt nach den "Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen" der FLL als Instandhaltungsleistungen zur Entwicklung von Vegetation (Entwicklungspflege), die Leistungen beginnen nach der Abnahme und enden mit dem Abschluss von zwei Vegetationsperioden, vereinbarte Teilleistungen ohne besondere Anordnung rechtzeitig ausführen, Ausführung jeder Teilleistung dem AG vor Beginn anzeigen, die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen, der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge, Mehr- bzw. Minderleistungen werden zusätzlich zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet oder in Abzug gebracht.Dauer der EntwicklungspflegeDauer der Instandhaltungsleistung zur Entwicklung der Vegetation (Entwicklungspflege)Die Instandhaltungsleistung zur Entwicklung der Vegetation (Entwicklungspflege) schließt an die Fertigstellungspflege an und hat als Pflegeziel einen projektierten Deckungsgrad von 90 %. Sie dauert vier Vegetationsperioden nach Abnahme der Fertigstellungspflege
Entwicklungspflege
Hinweis für alle Bauabschnitte VORBEMERKUNG ZU STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des AG durchgeführt werden. Das gilt nicht im Havariefall. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Ein Anspruch auf die im Leistungsverzeichnis unverbindlich aufgeführte Anzahl von Stundenlohnarbeiten besteht nicht. Par.2 Nr. 3 VOB/B gilt für angehängte Stundenlohnarbeiten nicht. Die Stundenzettel müssen arbeitstäglich der Bauleitung zur Prüfung und Erwirkung der Unterschrift vorgelegt werden.Später eingehende Nachweise werden nicht mehr gegengezeichnet. Hier erfolgt die Prüfung der Gründe und der Höhe nach. Stundenlohnnachweise müssen folgende Informationen enthalten:· die Firmenbezeichnung, den Namen, sowie den Wohnsitz · das Datum, der Name (in Druckschrift) und die Unterschrift des ausführenden Mitarbeiters · das Datum, der Name und die Unterschrift des Abnehmenden · die Bezeichnung der Baustelle · die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle · die Art der Leistung · die Namen der Arbeitskräfte, deren Berufsbezeichnung ( Facharbeiter, Helfer) etc.) Lohn- oder Gehaltsgruppe · die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggfs. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungsstz nicht enthaltenden Erschwernissen · die Arbeitsunterbrechungen, Beginn und Ende der Arbeitszeit · den Materialaufwand Sind die Informationen nicht vollständig enthalten, können die Stundennachweise als nicht prüfbar abgelehnt werden. Die Bescheinigung per Unterschrift der Bauleitung bezieht sich auf den Umfang der ausgeführten Leistung und gilt nicht als Rechnungsanerkenntnis. Die Freigabe zur Abrechnung erfolgt durch Unterschrift des AG`s. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Hinweis für alle Bauabschnitte
Allgemeine Vormerkungen Das Herstellen von Tür-und Fensteröffnungen ist mit dem Einheitspreis für das Herstellen des Mauerwerks abgegoltenBesonders zu beachten sind:VOB/C ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen fürBauarbeiten jeder Art",VOB/C ATV DIN 18330 "Mauerarbeiten",DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke",Normenreihe DIN 1053 "Berechnung und Ausführung"Normenreihe DIN EN 1996 "Bemessung und Konstruktion vonMauerwerksbauten"DIN 1055 "Einwirkung auf Tragwerke"Normenreihe DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen undBauteilen",Normenreihe DIN 4108 "Wärmeschutz undEnergie-Einsparung in Gebäuden",Normenreihe DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau",DIN EN 771-3 "Festlegungen für Mauersteine, Teil 3:Mauersteine aus Beton" (DIN V 106)DIN 18550 "Putz"DIN 18195 "Bauwrerksabdichtungen"DIN 4095 "Baugrunddränung zum Schutz baulicher Anlagen"Richtlinie für die Planung und Ausfürung vonAbdichtungen erdberührender Bauteile mit flexiblenDichtungsschlämmen.Richtlinie für die Planung und Ausfürung vonAbdichtungen erdberührender Bauteile mitkunststoffmodifizierten Bitumendichbeschichtungen.Allgemeine bauaufsichtliche ZulassungenDie Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Allgemeine Vormerkungen
Ausführungsbeschreibung Öffnungen in Bes Ausführungsbeschreibung Öffnungen in Bestandswänden Ausführungsbeschreibung Öffnungen in BestandswändenDie folgenden Positionen beinhalten die Ausführung vonneuen oder geänderten Fenster- oder Türöffnungen inBestandsinnen- oder -außenwänden.Das Begradigen der neu entstehenden Leibungen ist indie Leistung für die Durchbruchsherstellungeinzukalkulieren.Für die Sturzüberdeckung der neuen Öffnungen gibt es im Leistungsverzeichnis gesonderte Positionen.Beim Herstellen der Öffnungen ist in der jeweiligen Pos einzukalkulieren das anfallende Abbruchmaterial, zum LKW/Container zu transportieren (Quertransport). Die Entsorgung erfolgt gesondert und wird im Titel „?Abfallentsorgung“? vergütet.
Ausführungsbeschreibung Öffnungen in Bes
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Mauerwerk aus BetonsteinenKimmschichten/Höhenausgleichsschichten:Das Aufmauern der Wände beginnt in der Regel mit einerAusgleichsschicht aus Normalmörtel der Mörtelgruppe NMIII (M10 oder T III nach DIN EN 998-2), Dicke d = 1 bis3 cm, oder mit Ausgleichssteinen die in Normalmörtel der Mörtelgruppe III versetztwerden. Die Ausgleichsschicht dient dem Höhenausgleichder Wand, zur Herstellung eines planebenen Niveaus inLängs- und Querrichtung und dem Ausgleich vonUnebenheiten in der Betondecke. In den folgendenSchichten ist der Normalmörtel für die Lagerfugenvollflächig mit dem Mörtelschlitten oder einergeeigneten Kelle aufzutragen. Die Lagerfugendicke imfertigen Mauerwerk soll 12 mm betragen. Die Verwendungvon Keilen zum Ausrichten der Steine ist nichtzulässig. Der ausquellende Normalmörtel ist nach demAnsteifen mit dem Spachtel, einem Schwammbrett odereiner Kelle glatt zu streichen.Wandanschlüsse in Stumpfstoßtechnik:Sofern in den Ausführungsplänen oder den statischenBerechnungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind,gelten folgende Vorgaben zur Stumpfstoßtechnik:Wandanschlüsse sind in der bewährten Stumpfstoßtechnikauszuführen. Dabei sind im Höhenabstand von ca. 50 cm,bzw. in den Drittelspunkten der Wand, in denMörtelfugen Edelstahl-Flachstahlanker einzulegen. DieAnschlussfugen sind gem. der statischen Berechnung undschalltechnischen Prognose auszuführen, in der Regel zuvermörteln. Bei einschaligen Wänden mitSchallschutzanforderungen, empfiehlt es sich, dieTrennwand (z.B. Wohnungstrennwand) durchstoßen zulassen und die flankierenden Wände (z.B. Tragschalenbei funktionsgetrennten Außenwänden) stumpfanzuschließen. Kelleraußenecken werden im Verbandgemauert.
Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Vormerkungen zur Abbrucharbei 1. Verpackungsabfall, überschüssiges Baumaterial,BaustellenabfälleAnfallendes Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des ANund ist, soweit möglich, dem Dualen System zuzuführenoder auf andere Art ordnungsgemäß zu entsorgen.Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) undBaustellenabfälle aus dem Bereich des AN entsorgtdieser in eigener Zuständigkeit.Verpackungsmaterial, überschüssiges Baumaterial undBaustellenabfälle des AN sind auf der Baustelle inden vom AN bereitzustellenden Containern zu sammeln.Gefüllte Container sind ohne Aufforderung undunverzüglich abzufahren.Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nachGenehmigung durch die Bauleitung erfolgen.Die anfallenden Kosten für das Aufstellen, Vorhaltenund Beseitigen der Container sind in die Einheitspreiseder entsprechenden Positionen einzurechnen.2.  Alle AbfallartenEs ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der jeweils gültigen Fassung, mit allen Rechtsgrundlagen ur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anzuwenden.Grundsätzlich ist verwertbarer Abfall nicht zubeseitigen, sondern der Verwertung zuzuführen.Grundsätzlich ist in die Entsorgungspositioneneinzukalkulieren:· Aufschütten der Hauffwerke · Transport der Abfälle zum Container bzw. zur Hauffwerksfläche · das Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container · Transport zur Annahmestelle · das Sortieren des Abfalls · Kosten für das jeweilige Nachweisverfahren · Kosten für KontrollanalysenDie Entsorgungsgebühren werden bei einemEinzelentsorgungsnachweis fürgefährlichen Abfall zur Beseitigung bzw. zur Verwertungunmittelbar vom AG an den Deponiebetreiber bzw. an dieVerwertungsanlage gezahlt.Bei allen weiteren Entsorgungs- bzw.Verwertungsverfahren sind die Deponie- bzw.Annahmegebühren in die Entsorgungspositioneneinzukalkulieren.Der Nachweis über die erfolgte Verwertung / Beseitigungist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und dem Auftraggeber mit den Dokumentationsunterlagen vor Schlussrechnungslegung zu übergeben.
Allgemeine Vormerkungen zur Abbrucharbei
Ausführungsbeschreibung Abbrucharbeiten Ausführungsbeschreibung AbbrucharbeitenAbbruch- und Rückbauarbeiten:Bei den im Leistungsverzeichnis beschriebenenAbbruch- und Rückbauarbeiten handelt es sich überwiegend um kleinteilige Leistungen z. B. imZusammenhang mit der Herstellung neuer Deckendurchbrüche technische Einbauten und Installationen, der Änderung und Erneuerung von Fenster- und Türöffnungen.Transporte und Entsorgung:Transporte innerhalb und außerhalb der Baustelle sindgenerell als Nebenleistung in die Abbrucharbeiteneinzukalkulieren. Dazu zählen auch Transportwege überdie gemäß DIN 18 459 Ziffer 3.4.1 hinausgehendenEntfernungen. Die Entfernungen und Transportweglängeninnerhalb des Baustellenbereiches können denbeiliegenden Plänen entnommen werden.Rückbau von Stürzen:Rückzubauende Mauerwerksflachstürze sind über diePositionen bzgl. Rückbau Mauerwerk abzurechnen, dahierfür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind.Rückzubauende Stahlstürze werden separat gemäß derdafür vorgesehenen Position abgerechnet.
Ausführungsbeschreibung Abbrucharbeiten
UG UG
UG
EG Küche/Mensa EG Küche/Mensa
EG Küche/Mensa
EG Schultrakt EG Schultrakt
EG Schultrakt
1.OG Schultrakt 1.OG Schultrakt
1.OG Schultrakt
2.OG Schultrakt 2.OG Schultrakt
2.OG Schultrakt
OFFNUNGEN HERSTELLEN IN BESTANDSWÄNDE OFFNUNGEN HERSTELLEN IN BESTANDSWÄNDE
OFFNUNGEN HERSTELLEN IN BESTANDSWÄNDE
AUßENWÄNDE Abdichtungsarbeit AUßENWÄNDE Abdichtungsarbeit
AUßENWÄNDE Abdichtungsarbeit
AUßENWÄNDE Instandsetzen Klinker AUßENWÄNDE Instandsetzen Klinker
AUßENWÄNDE Instandsetzen Klinker
OFFNUNGEN HERSTELLEN IN BESTANDSWÄNDE OFFNUNGEN HERSTELLEN IN BESTANDSWÄNDE
OFFNUNGEN HERSTELLEN IN BESTANDSWÄNDE
AUßENWÄNDE AUßENWÄNDE
AUßENWÄNDE
AUßENWÄNDE Instandsetzen AUßENWÄNDE Instandsetzen
AUßENWÄNDE Instandsetzen
ÖFFNUNGEN HERSTELLEN/SCHLIEßEN ÖFFNUNGEN HERSTELLEN/SCHLIEßEN
ÖFFNUNGEN HERSTELLEN/SCHLIEßEN
DURCHGANG D3 Bogengang Nord DURCHGANG D3 Bogengang Nord
DURCHGANG D3 Bogengang Nord
AUßENWÄNDE SCHULTRAKT AUßENWÄNDE SCHULTRAKT
AUßENWÄNDE SCHULTRAKT
ÖFFNUNGEN HERSTELLEN ÖFFNUNGEN HERSTELLEN
ÖFFNUNGEN HERSTELLEN
ÖFFNUNGEN HERSTELLEN ÖFFNUNGEN HERSTELLEN
ÖFFNUNGEN HERSTELLEN
FLUR ÖFFNUNGEN FLUR ÖFFNUNGEN
FLUR ÖFFNUNGEN
Teilansicht und Schemeschnitt Teilansicht und Schemaschnitt Hinweis: Lüftungsgitter wird Bauseits geliefert und installiert
Teilansicht und Schemeschnitt
Schneidearbeiten Rohbau KernbohrungKernbohrungen in Wänden bzw. Decken ausZiegel-Mauerwerk bzw. Stahlbeton herstellen, Dicke derWand oder Decke von 11,5 bis 36,0 cm,Nachzerkleinerung der entfernten Bauteile zu Transport-und Verkehrslasten nach Wahl des AN, Abrechnung infester Masse, Ausführung der Arbeiten in Höhen bis 3 m,Gerüste sind in die Einheitspreise einzurechnen.fachgerecht herstellen
Schneidearbeiten Rohbau
Fräs- und Bohrarbeiten Fräs- und BohrarbeitenFräs- und BohrarbeitenSchlitz- und Fräsarbeiten, StemmarbeitenVor Erstellung von größeren Wand- oder Deckenschlitzen,sowie Durchbrüchen oder Kernbohrung sind diese mit derBauleitung und Statik abzustimmen und dieDurchführbarkeit zu klären.Schlitze dürfen nur mit dafür geeigneten Fräsen mitAbsaugvorrichtung erstellt werden.
Fräs- und Bohrarbeiten
Offnungen herstellen in Bestandswände Offnungen herstellen in Bestandswände
Offnungen herstellen in Bestandswände
Putzarbeiten im Bestand Putzarbeiten im Bestand
Putzarbeiten im Bestand
Abfallentsorgung Abfallentsorgung
Abfallentsorgung
Hinweis für alle Bauabschnitte VORBEMERKUNG ZU STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des AG durchgeführt werden. Das gilt nicht im Havariefall. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Ein Anspruch auf die im Leistungsverzeichnis unverbindlich aufgeführte Anzahl von Stundenlohnarbeiten besteht nicht. Par.2 Nr. 3 VOB/B gilt für angehängte Stundenlohnarbeiten nicht. Die Stundenzettel müssen arbeitstäglich der Bauleitung zur Prüfung und Erwirkung der Unterschrift vorgelegt werden.Später eingehende Nachweise werden nicht mehr gegengezeichnet. Hier erfolgt die Prüfung der Gründe und der Höhe nach. Stundenlohnnachweise müssen folgende Informationen enthalten:· die Firmenbezeichnung, den Namen, sowie den Wohnsitz · das Datum, der Name (in Druckschrift) und die Unterschrift des ausführenden Mitarbeiters · das Datum, der Name und die Unterschrift des Abnehmenden · die Bezeichnung der Baustelle · die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle · die Art der Leistung · die Namen der Arbeitskräfte, deren Berufsbezeichnung ( Facharbeiter, Helfer) etc.) Lohn- oder Gehaltsgruppe · die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggfs. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungsstz nicht enthaltenden Erschwernissen · die Arbeitsunterbrechungen, Beginn und Ende der Arbeitszeit · den Materialaufwand Sind die Informationen nicht vollständig enthalten, können die Stundennachweise als nicht prüfbar abgelehnt werden. Die Bescheinigung per Unterschrift der Bauleitung bezieht sich auf den Umfang der ausgeführten Leistung und gilt nicht als Rechnungsanerkenntnis. Die Freigabe zur Abrechnung erfolgt durch Unterschrift des AG`s. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Hinweis für alle Bauabschnitte
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen A. BVB - Besondere Vertragsbedingungen B. ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen C. Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung D. Weitere Anlagen zum LV E. ATV -  Allgemeine technische Vertragsbedingungen - VOB Teil C F. ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen G. BTV - Besondere Technische Vertragsbedingungen H. Sonstiges
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen
A. BVB Besondere Vertragsbedingungenwird durch Bauvertrag geregelt
A. BVB
B. ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungenwird durch Bauvertrag geregelt
B. ZVB
C. Allgemeine Projekt- und Baubeschreibu C. Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung Um die Düsseldorfer Schulen zukunftsfähig zu machen, hat die Stadt Düsseldorf ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches den Neubau, die Erweiterung und die Sanierung verschiedener Schulstandorte umfasst. Hiermit wird auf einen bestehenden Sanierungsstau aus der Vergangenheit und auf veränderte Anforderungen wie Inklusion, Digitalisierung und Ganztagsunterricht sowie neue Lernkonzepte und steigende Schülerzahlen reagiert. Teil dieser Schulbauoffensive ist der Schulstandort an der Bernburger Straße in Eller. Die hier bisher ansässige Gemeinschaftshauptschule wurde mit der Alfred-Herrhausen-Schule zusammengelegt und an einen anderen Standort verlegt. Gleichzeitig besteht u.a. durch die Umstellung von G8 auf G9 zusätzlicher Raumbedarf bei den Städtischen Gymnasien, sodass gemäß dem politischen Willen der Stadt Düsseldorf im frei werdenden Schulgebäude an der Bernburger Straße ein 4-zügiges Gymnasium entstehen soll.Im Schuljahr 2024/25 wurde im Bestandsgebäude mit dem Aufbau des Gymnasiums begonnen. Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Schulgebäude aus dem Jahr 1915, welches im Zeitraum 2004  2009 umfangreich saniert und brandschutztechnisch ertüchtigt wurde. Für die geplante Nutzung der Schule als 4-zügiges Gymnasium mit ca. 1009 Schülern ist das bestehende Gebäude zu klein. Zudem bietet es nicht alle Räumlichkeiten, um ein zeitgemäßes pädagogisches Konzept (z.B. Clusterschule) umsetzen zu können. Die Realisierung des Raumprogramms soll daher durch die Errichtung eines Erweiterungsneubaus, den Neubau einer Dreifach-Sporthalle, sowie die Errichtung von PKW- und Fahrradstellplätzen erfolgen.Es wird während des Ausbaus des neuen Gymnasiums mit jährlich wachsender Schülerzahl eine unterbrechungsfreie Schulnutzung des Bestandsgebäudes in Teilbereichen angestrebtDas Grundstück befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Eller westlich des Stadtteilzentrums Eller Mitte.. Das Grundstück erstreckt sich im Südwesten bis zu einer stark befahrenen Bahntrasse, die eine hohe Lärmbelastung für das Gelände mit sich bringt. Östlich folgen dagegen geschlossene Blockstrukturen mit Wohnnutzungen. Im Norden schließen sich an der Bernburger Straße bis zur Unterführung das Jugendheim Eller und ein kleines Kirchengebäude der Apostolischen Gemeinschaft an. Das dreieckige Restareal zwischen den beiden Gleiskörpern wird durch die Kleingartenkolonie Bernburger Straße genutzt. Der Standort ist somit städtebaulich in sehr unterschiedlich geprägte Kontexte eingebunden und stellt sich als Übergangsbereich vom geschlossenen, innerstädtischen Stadtgefüge zu den Sondernutzungen entlang der lärmbelasteten Verkehrsachsen dar.Das Bestandsgebäude gliedert sich in ein U-förmiges Schulgebäude, welches in der Mitte einen 3-seitig umschlossenen Schulhof ausbildet. An den Südwestflügel des Gebäudes schließen sich 2 Bogengänge an, welche zu der bisherigen Mensa führen. Mit dem Mensabau und den Bogengängen wird ein weiterer, allseitig umschlossener Innenhof ausgebildet, der als 2. Schulhof genutzt wird.Nordwestlich des Mensagebäudes schließt eine weitere Schulhoffläche an. Hier befindet sich zurzeit etwas tiefer gelegen, eine Sportfläche und die Einfachsporthalle.Der Bestandsbau ist, insbesondere zum Innenhof und Sportfeld hin, stark symmetrisch gegliedert und stuft sich in der Höhenentwicklung zum Sportfeld hin ab.Durch die hellen Putzfassaden zum 1. Schulhof und die roten Klinkerfassaden zum Innenhof- und Sportfeld, entstehen 2 atmosphärisch unterschiedliche Bereiche.Alle Schulhofbereiche werden durch bogenförmige Durchgänge und Bogengänge miteinander verbunden.Erweiterungsneubau Schule BT_ADer Erweiterungsneubau ergänzt die Schule um die für die Nutzung fehlenden Flächen. Er gliedert sich als Riegel im Nordwesten an den Bogengang des Innenhofes 2 an, sodass der vordere 1. Schulhof in seiner Ausbildung als 3-seitig geschlossener Hof erhalten bleibt und der Neubau durch seine Lage im hinteren Teil des Grundstückes keine direkte Auswirkung auf die Straßenflucht an der Bernburger Straße hat. Er orientiert sich Richtung Kleingärten und bildet nach Nordwesten einen Abschluss der höheren Riegelbebauungen der Umgebung, ohne Teil der Blockrandbebauung zu werden. Der Zugang der Schulgebäude erfolgt weiterhin über den Schulhof und der Erweiterungsneubau wird als Fortführung des Bestandsgebäudes angegliedert. Der 4-seitig umschlossene Innenhof bleibt 4-seitig geschlossen, es entsteht an dem nordwestlichen Bogengang das höhere Gebäude, sodass die Geschlossenheit des Hofes weitergeführt wird. Oberhalb des Bogengangs entsteht eine Verbindung des Innenhofes mit dem Neubau. Bestandsgebäude und Erweiterungsneubau werden durch ein Treppenhaus funktional miteinander verbunden. Gestalterisch wird das Treppenhaus als Fuge ausgebildet, sodass eine optische Trennung von Bestand und Neubau sichtbar wird. Dies erfolgt zum einen durch die Materialität der Fassaden, aber auch durch das Auskragen der Obergeschosse über das EG des Erweiterungsneubaus und das Bestandgebäude hinaus. Gleichzeitig entsteht hierdurch eine überdachte Eingangssituation. Das Gebäude wird mit einem Flachdach geplant, erhält aber an der Eingangsseite eine schräge Attika, welche zwischen Neubau und Bestand vermittelt. Im Bereich des hinteren Schulhofes ragt der Erweiterungsneubau über den Bestandsbau hinaus in einen dort neu entstehenden Schulhof mit Sportfeld hinein.Dieser Schulhof wird auf die Höhe der vorderen Schulhöfe angehoben, sodass der Erweiterungsneubau eine umlaufend einheitliche Geländehöhe bekommt. Sporthalle BT_BDas bisherige Sportfeld entfällt, da an dieser Stelle die neue Dreifachsporthalle gebaut wird.Der rechteckige Bau erstreckt sich entlang der Bahntrasse mit dem größtmöglichen Abstand zum Bestandsgebäude. Zwischen Mensa und Sporthalle entsteht dadurch eine weitere Aufenthaltsfläche für die Schüler. Die Sporthalle wird mit der Sohle bis knapp unterhalb des Grundwasserspiegels teilweise unterirdisch errichtet, um die Höhen des Mensagebäudes aufzunehmen und eine möglichst geringe oberirdische Baumasse zu erstellen. Somit befindet sich das Ergeschoss- / Eingangsniveau etwas höher als das Geländeniveau der umliegenden Schulhöfe und wird über eine große Freitreppenanlage im Bereich zwischen Mensa und Sporthalle erschlossen.Im Bereich der Tribüne bildet das Gebäude eine Nische aus, sodass hier eine Aufweitung in den Freianlagen entsteht. Das Dach erhält eine leichte Satteldachausbildung, welche durch eine gerade verlaufende Attika von außen nicht sichtbar ist.Im Süden der Sporthalle befindet sich ein Parkplatz für Lehrer und Anwohner. Zertifizierung/ KfW-Förderung:Das Gebäude soll DGNB-Gold zertifiziert werden, sowie den Standard des QNG-Plus Siegels erfüllen. Es wurde ein Antrag zur KfW-Förderung gestellt.
C. Allgemeine Projekt- und Baubeschreibu
D. Weitere Anlagen zum LV Dem Leistungsverzeichnis werden nachfolgende Unterlagen zur Angebotserstellung beigelegt (Anlagen zum LV). 1. Objektplanung Ausführungsplanung gem. gewerkespezifischer Planliste:      - BE-Planung, Logistikkonzept      - Objektplanung gem. Planliste 2. Tragwerksplanung; Genehmigungsstatik      - Geprüfte Statik      - Schalplanung Vorabzug      - Stahlbaudetails 3. Brandschutzgutachten      - Stand Genehmigungsplanung 4. Bauphysikalische Nachweise Schall und Wärme      - Bauteilkatalog 5. weitere Gutachten      - Baugrundgutachten      - Baugrubenplanung - Schallemmisionsgutachten      - ./. - Schadstoffgutachten      - ./. 6. Planungsunterlagen technische Gebäudeausrüstung      - Grundleitungsplanung      - Blitzschutzplanung 7. Freianlagen      - ./. 8. weitere Planungsunterlagen      Vorbemerkungen DGNB und QNG (als Anlage)
D. Weitere Anlagen zum LV
E. ATV - VOB Teil C Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV - VOB/C und die weiteren in den Vergabeunterlagen genannten DIN-Normen gelten in der bei Abschluss des Vertrages geltenden Fassung.Soweit sich die DIN-Normen bis zur Auftragserteilung ändern, wird als Stichtag das Datum der Auftragserteilung festgesetzt. Alle bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich verankerten und lt. Normenausschuss festgelegten Bedingungen und Vorschriften werden automatisch Grundlage der Ausführung. Grundlage der Leistungen ist stets die diesbezüglich aktuelle DIN-Norm, für andere technische Regelwerke gilt entsprechendes.Für die rechtsgeschäftliche Abnahme ist die im Zeitpunkt der Abnahme gültige Fassung maßgeblich.
E. ATV - VOB Teil C
F. ZTV Zusätzliche technische Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung projektspezifischer Anforderungen1. Allgemeine Hinweise:Für nachfolgend beschriebene Leistungen gelten die Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der Hersteller für die eingesetzten Baustoffe, -elemente und -produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als vereinbart.Im Fall von Widersprüchen gilt die weiterreichende bzw. qualitativ höherwertige Anforderung als vereinbart.Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen Bestandteile sind aus dem System eines Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige Produktlinien anzubieten.Alle Bauteile ähnlicher Art und Lage müssen aufeinander abgestimmte Oberflächen, Farbtöne, Falzgeometrien, Kantenausbildungen, Beschläge etc. aufweisen, um eine gestalterische Durchgängigkeit zu gewährleisten.2 Baustelleneinrichtung2.1 Flächen der BaustelleneinrichtungAbweichend zu VOB/B § 4 Absatz 4 stellt der AG dem AN nur soweit ausdrücklich benannt und zugesagt Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Vorhandene und verbleibende Bauteile und Anlagen, wie etwa Nachbarbebauungen, sind betriebsfähig zu erhalten. Der AG behält sich vor, die Nutzungsgenehmigung für den AN für die zur Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellten Flächen zu widerrufen, wenn dies aus Gründen des Bauablaufs erforderlich wird.2.1.1Lager- und Arbeitsflächen, Aufenthaltscontainer In diesem konkretisierten Baustelleneinrichtungsplan sind die Stellflächen für die AN-seitig gestellten Container und sonstigen Baustelleneinrichtungsteile eingetragen. Das Anlegen oder der Rückbau weiterer im Zuge der Bauausführung für den AN notwendigen befestigten Flächen für Krane, Stellplätze und Anderes, sind nach Rücksprache mit der Bauüberwachung des AG auszuführen. Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Flächen im Urzustand wieder herzustellen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben, außer das LV sieht eine diesbezüglich beschriebene Bearbeitung der Flächen vor. Etwaige verbliebene Verunreinigungen werden unter den Voraussetzungen der VOB/B und des BGB gegen Inkostenstellung gegenüber dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber beseitigt.Die abschließende Zuweisung der Stellflächen erfolgt nach Anmeldung des Platzbedarfs durch die örtliche Bauleitung des AN in Abstimmung mit dem AG und der Bauüberwachung des AG. Dies gilt auch für die Nutzung von Lagerflächen. Der AG behält sich vor, diese Flächen auch durch andere Gewerke bis zur Erstellung der Außenanlagen zu nutzen.Die Baustelle darf nur für Waren-, Baustoff- und Bauteiltransporte mit Lieferfahrzeugen befahren werden. Das Befahren der Baustelle darf nur über die hierfür gekennzeichneten Zufahrten erfolgen, die anderen Straßen sind vom Baustellenverkehr weitestgehend freizuhalten. Das Ab-, Auf- und Umladen von Waren, Baustoffen und Bauteilen muss an den hierfür vorgesehenen Positionen auf der Baustelle erfolgen. Verkehrs- und Rettungswege auf der Baustelle sind freizuhalten. Die im Baustelleneinrichtungsplan als Feuerwehrzufahrten markierten Flächen zu den Bestandsgebäuden  müssen auch während der Bauphase freigehalten werden. Das unmittelbare Baufeld besitzt während der Bauphase keine Flächen für Stellplätze, LKW sind sofort zu entladen und zeitnah aus dem Baufeld abzufahren. 2.2 Zusätzlicher Flächenbedarf für die BaustelleneinrichtungNicht erforderlich.2.3 Wiederherstellung BaustelleneinrichtungsflächeDer AN hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen. Leitungen, Materialien, Transporthilfen, Abfall und Fundamente des AN sind zu entfernen.2.4 Anschlüsse für die BaustelleneinrichtungDer AG stellt dem AN bereits am Baugrundstück vorhandene Anschlüsse kostenfrei zur Verfügung. Sind keine Anschlüsse vorhanden oder reichen deren Kapazitäten für den Baustellenbetrieb des AN nicht aus, so versorgt sich der AN im Rahmen seiner Leistungen eigenständig mit allen erforderlichen Medien, Anschlüssen und Verteilungen.2.5 ErscheinungsbildDer AG legt großen Wert auf ein sauberes und geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle und der Baustelleneinrichtung. Alle großflächigen oder -formatigen Bestandteile der Baustelleneinrichtung des AN sind in sauberem, ordentlichem, neuwertigem Zustand an der Baustelle aufzubauen. Dies betrifft insbesondere Container, Gerüste und Bauzäune.Fahrzeuge des AN dürfen nur zu Anliefungszwecken kurzzeitig im Baufeld stehen. Das Parken im Baufeld oder dem Schulgelände ist ausdrücklich verboten.2.6 Feuerwehrzufahrten/FluchtwegeDie Feuerwehrzufahrts- und erforderlichenfallsUmfahrmöglichkeit ist vom AN über die gesamte Dauer der Bauzeit zu gewährleisten. Ebenfalls freizuhalten sind alle Flucht-/Rettungswege im und aus dem Bestandsgebäude gemäß dem Brandschutzkonzept während der Bauphase..2.7 Arbeitsgeräte und -gerüsteDie Wahl der zum Einsatz kommenden Geräte obliegt dem AN. Er hat sich jedoch an die geltenden Richtlinien und Bestimmungen zu halten. Hilfskonstruktionen und Abstützungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich ausgewiesen sind, in die EP einzukalkulieren.2.8 Sicherungs- und SchutzmaßnahmenDer AN schützt die übrigen Bauausführenden vor allen aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherungen, Abschrankungen, Markierungen etc. Die vom AN diesbezüglich auszuführenden Leistungen verstehen sich einschließlich Aufbau, Vorhaltung, Unterhalt, regelmäßiger Kontrolle und Instandsetzung sowie Rückbau nach Beseitigung der Gefahr bzw. nach Aufforderung durch den AG. Die Absturzsicherungen aus der Rohbauphase sind durch die Gewerke im Bauablauf nach montagebedingten Demontagen unverzüglich wieder herzustellen. 2.9 Bauzwischen- und MontagezuständeAlle für den AN zum Angebotsabgabezeitpunkt erkennbaren Leistungen für Provisorien, Bauzwischenzustände und Montagezustande, die er zur Erbringung seiner Leistungen benötigt, sind Bestandteil der Leistungen des AN. Hierzu zählen neben Hilfsmitteln und -gerüsten auch Verstärkungen und Dimensionierungen von Bauteilen für Belastungen während des Transports oder der Montage.2.10 Schutz von Bäumen / Verkehrsflächen, BauteilenBei sämtlichen Leistungen ist grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass alle an das Baugelände angrenzenden Flächen und Bauteile sowie alle anderweitig durch den Auftragnehmer direkt oder indirekt genutzten Flächen durch geeignete Maßnahmen dauerhaft geschützt und in sauberem Zustand gehalten werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die schützenswerten Bäume auf dem Baufeld durch Baumschutzmaßnahmen während der Arbeiten geschützt sind. Zum Baumschutz wird es vorab eine Unterweisung des ANs durch einen Baumschutzsachverständigen geben.Vor Durchführung der Arbeiten wird gemeinsam mit dem AG bzw. dessen Vertreter eine Beweissicherung durchgeführt und protokolliert. Auf Basis der Dokumentation sind sämtliche nach der Durchführung der Beweissicherung entstandenen Schäden am Gebäude, den Verkehrsflächen und der Vegetation vom AN zu beseitigen, sofern diese vom AN verschuldet wurden.3 Planung3.1 Vorleistungen des AGDer AN erhält zur Ausführung seiner Leistungen Pläne gem. Anlagenverzeichnis als Download im PDF-Format. Papierausgaben werden nicht zur Verfügung gestellt.Dem AN obliegt jegliche über die den Vergabeunterlagen beigefügten Planungen und Berechnungen hinausgehende Planungsleistung in nachfolgend beschriebenem Umfang.3.2 Werkplanung/Montageplanung; Ausführungsstatik (sofern für das Gewerk zutreffend)Der AN fertigt vor Ausführung seiner Arbeiten zunächst eine Planlieferliste und einen Planungsablaufplan und sodann mittels CAD eine prüfbare Werkstatt- und Montageplanung/ Zeichnungen an, die die zu erbringenden Leistungen insbesondere in Bezug auf folgende Inhalte umfänglich darstellen:- Lage im Objekt,- umgebende Bauteile gemäß Planung des AG (keine schematischen Darstellungen von Bauteilen anderer Gewerke)- alle relevanten Anschlüsse, Verbindungen, Halterungen, Befestigungen, Absteifungen, Verankerungen, Auflager,- Detailausbildungen,- Höhen bzw. Anschlusshöhen,- Fugenplan und -arten, Stöße, Teilungen, Verlegerichtungen,- Aufteilungen, Befestigungspunkte und -linien,- Querschnitte, Dimensionierungen, Bemaßungen,- erforderliche Revisionsöffnungen,- Dehnungs- und Montagestöße,- Montagelastfälle, Bau-, Transport- und Zwischenzustände,- Einbauabfolge,- Lasthaken und -Ösen/ Anhängelasten,- Fenster-/Tür- und Stücklisten,- bauphysikalische Anforderungen und Berechnungen,- Brand- und schallschutztechnische Anforderungen.Zur Werkstatt- und Montageplanung gehört - soweit erforderlich - auch die Erstellung einer prüffähigen Ausführungsstatik mit allen erforderlichen statischen Nachweisen als Einzel- und Systemnachweise, die rechtzeitig zur Prüfung einzureichen sind.Der AN ist für die korrekte Dimensionierung der Bauteile allein verantwortlich. Eventuell vom AG in den Ausschreibungsunterlagen oder Plänen getätigte Bemessungen oder Querschnittsangaben verstehen sich nur als Kalkulationshilfe und sind vom AN alleinverantwortlich zu verifizieren.Die Anfertigung der Zeichnungen des AN erfolgt mittels CAD und wird im Format DWG und PDF an den AG durch Upload in den Internet-Projektraum zur Sichtung übergeben. Zusätzlich sind die Zeichnungen in 1-facher Papierausgabe gefaltet zu übergeben.Mit den Zeichnungen sind dem AG die bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse und -zulassungen aller Produkte, die solche Zulassungen benötigen, zu übergeben.Nach Abschluss der Arbeiten sind die Revisionsunterlagen, Revisionspläne bzw. -zeichnungen mittels CAD (in v. g. Formaten) und zusätzlich in 1-facher Papierausgabe gefaltet an den AG zu übergeben.Der AN erstellt örtliche Aufmaße als Grundlage seiner Planungen, Bestellungen, Fertigungen und Montagen.3.3 Sichtung der Planung des AN durch den AGDer AG behält sich vor, jegliche vom AN erstellte Planung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang zu sichten und Prüfanmerkungen in der Planung des AN zu tätigen.Der AN ist verpflichtet, die Prüfanmerkungen des AG innerhalb von 5 Werktagen in seine Planungen einzuarbeiten.Der AN erstellt seine Planungen daher so frühzeitig, dass er eventuelle Prüfanmerkungen des AG rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn noch in seine Planungen einarbeiten kann.Soweit der AN der Auffassung ist, dass die Umsetzung der Prüfanmerkungen des AG nicht seinem vertraglich geschuldeten Leistungssoll entspricht oder Bedenken gegen den Planungswillen des AG sprechen, zeigt der AN dem AG dies innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Prüfanmerkungen schriftlich an.Bis zur Freigabe sind die Pläne als Vorabzug zu kennzeichnen.Eine freigegebene Werkstatt- und Montageplanung entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht und von seiner Planungsverantwortung. Diese bleiben unberührt.4 Prüfungen, Abnahmen, Gebühren4.1 Prüfungen und AbnahmenDer AN veranlasst und koordiniert sämtliche noch nicht erfolgten bzw. noch ausstehenden behördlich oder öffentlich-rechtlich geforderten Nachweise, Prüfungen und Abnahmen für die von ihm erbrachten Bauleistungen. Alle hierbei entstehenden Aufwendungen für Prüfgebühren, Prüfkörper, Laborversuche etc. sind vom AN zu tragen. Der AN ist für die Rechtzeitigkeit der Veranlassung der Prüfungen verantwortlich.4.2 Zustimmungen im Einzelfall (ZiE)Der AN verwendet ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene (ABZ) oder bauaufsichtlich geprüfte (ABP) Baustoffe und -elemente oder solche mit CE-Konformitätserklärung des Herstellers. Sind solche Baustoffe oder -elemente in Ausnahmefällen nicht verfügbar, so ist der AN für den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ausführung verantwortlich. Soweit hierfür eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich ist, besorgt der AN diese. In diesem Fall ist es Sache des AN, die ZiE terminlich zu koordinieren und alle entstehenden Kosten und Gebühren für Versuche, Berechnungen, Gutachten, Prüfungen/Versuche und Genehmigungen zu tragen.5 DokumentationDer AN erstellt als Fortschreibung der Planung in Bezug auf alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen eine Dokumentation.Jede Erdabfuhr ist mit Entsorgungsnachweis zu dokumentieren und laufend dem AG binnen 5 Werktagen zur Kontrolle zu übergeben.Der AN übergibt unaufgefordert vor Montagebeginn Quellennachweise der eingebauten Produkte (Lieferscheine, Produktdatenblätter etc.) an den AG, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargennummer wegen eventueller Nachbestellungen.Die Herkunft (z. B. von Steinen, Ziegeln etc.) ist auf Verlangen nachzuweisen.Der AN übergibt dem AG unaufgefordert vor Inbetriebnahme seiner Werkleistung (z. B. Natursteinbelägen, Fliesen, Oberbodenbeläge, Metallprofile, Fassadenbekleidung, etc.) eine Reinigungsanweisung, aus der im Hinblick auf den Erhalt der z. B. Rutschhemmung zulässige Reinigungsarten und -mittel ersichtlich sind. Die Übergabe der Reinigungsanweisungen lässt sich der AN vom AG quittieren.Der AN übergibt dem AG im Rahmen der Dokumentation alle erforderlichen Übereinstimmungsnachweise für Bauprodukte und Bauarten.Die Dokumentation wird in Papierform und digital als upload im Projektraum ünergeben.6 Sauberhaltung, ReinigungDer AN hat für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle und im Gebäude zu sorgen und seine Arbeitskräfte in diesem Sinne besonders zu ermahnen.Er richtet seine Arbeiten so ein, dass keine Verschmutzung eintritt, die die im Rahmen der Leistungserbringung für gewöhnlich zu erwartende Verschmutzung übersteigt, und die Leistungen anderer nicht beschädigt oder zerstört werden.Er kalkuliert alle Aufwendungen in seine Preise ein, die für die regelmäßige und ausreichende Reinigung sowie fachgerechte Abfallbeseitigung (Entsorgung) aus seinen Leistungen, wie z. B. Beseitigung von Verpackungsgut, Sondermüll usw. entstehen.Der im gesamten Baustellenbereich vom AN verursachte Schutt und Abfall ist sortenrein zu sammeln und umgehend (arbeitstäglich) abzufahren. Der AN wird am Ende jedes Arbeitstages seinen Arbeitsbereich in besenreinen Zustand versetzen.Bau- und Hilfsmaterialien wie z.B. Schalung, Rohre und dergl. sind jederzeit in sauber gestapelten Gebinden auf der Baustelle zu lagern und unverzüglich nach Ende des Einsatzes wieder abzufahren. Das Baufeld ist jederzeit von ungenutzt herumliegenden Baumaterialien und Schmutz freizuhalten. Verschmutzungen auf Zufahrtstraßen und Wegen sind durch den AN unverzüglich, bei Schlämmen etc. mindestens werktäglich zu entfernen. Alle evtl. erstellten Bauhilfsmaßnahmen für die Baustelleneinrichtung müssen am Ende der Bauzeit, nach Rücksprache mit dem AG zu Beginn der Arbeiten an den Außenanlagen beseitigt werden. Materialabfälle, Schutt u. Ä. dürfen in keinem Fall in die Kanalisation gelangen oder im Erdreich verbleiben. Zur Einlagerung von Materialien, die noch zum Einbau vorgesehen sind, werden ggf. auch innerhalb der Gebäudefläche den Gewerken Flächen zugewiesen. 7 Bauausführung/Leistungsumfang7.1 SchnittstellenJegliche Bauleistungen, -stoffe und -elemente des AN, die als Vorleistung oder Einbausituation für Leistungen anderer (Nach-) Unternehmer dienen, sind rechtzeitig vor Ausführung in Bezug auf die Herstellung der zugelassenen Einbaubedingungen vom AN zu prüfen.Soweit der AN Leistungen erbringt, an die erkennbar Leistungen anderer (Nach-) Unternehmer angearbeitet werden sollen und die hierfür nicht geeignet sind, trägt der AN unter den Voraussetzungen der VOB/B und des BGB die Aufwendungen zur - auch nachträglichen - Herstellung der zulassungskonformen Einbaubedingungen.7.2 VorleistungenSoweit Vorleistungen zur beschriebenen Leistung angegeben sind, gelten diese als bauseitige Schnittstelle zur zu erbringenden Leistung des AN. 7.3 AnpassungenDer AN erbringt sämtliche Anpassungen für Schräganschnitte, schiefwinklige Ausführungen, nicht rechtwinklige Konstruktionen usw. als Bestandteil seiner Leistung, soweit diese aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind oder solche Leistungen in der Beschreibung erwähnt werden. Gleichfalls sind sämtliche Bestandskonstruktionen, auch solche mit unregelmäßigem Verlauf, anzuarbeiten.7.4 Aufmaß und MaßabweichungenGrundsatz der Aufmaßerstellung und der Aufmaßprüfung ist, dass die Aufmaße - auch von nicht mit dem Projekt befassten Dritten - einwandfrei nachvollzogen werden können. Auf den Aufmaßblättern ist jeweils das Gewerk,  die Beschreibung der Leistung (Kurztext), der Einbauort (Raum, Anlage, ggf. Betriebsmittelkennzeichnung oder AKZ-Nr.) und die dort eingebaute Stückzahl aufzuführen; spätestens mit Übergabe des Aufmaßes zur Rechnung ist die LV-/ bzw. Nachtragsposition aufzuführen. Bei Massenpositionen (z. B. kg, lfdm, m²) sind die Einzelbauteile / Einzelelemente / Einzelstrecken aufzuführen. Bei Luftkanälen sind die EDV-Oberflächenberechnungen auf Basis DIN 18 379 mit den Kanalpositionen und Aufmaß(Montage)-zeichnungen mit ebendiesen Kanalpositionen beizufügen; Kanaldämmungen sind den Kanalpositionen entsprechend zuzuordnen. Längen (z. B. Kabel, Rohre, Umfang-Brandschotts, Dämmungen) sind als Einzellänge ab/bis zur nächsten Richtungsänderung aufzulisten. Bei Aufmaß nach Gewicht (z. B. Schlitzschienensystem, Profilstahl) sind die Gewichtstabellen mitzuliefern. Alle Aufmaßblätter sind über die gesamte Ausführungsphase hinweg fortlaufend durchzunummerieren; keine doppelten Aufmaßblattnummern! Dem AG sind spätestens mit der jeweiligen Rechnung (auch für Teil-/Abschlagsrechnungen) alle zugehörigen Aufmaßunterlagen im Original zu übergeben. Allen Rechnungen müssen kumulierte Aufmaßzusammenstellungen mit Angabe von mindestens der Positionsnummer, dem Positionskurztext, der Einzel- und Gesamtmassen je Aufmaßblatt und der aufgemessenen Gesamtmasse beiliegen.Alle Aufmaßunterlagen (Listen, Berechnungen, Zusammenstellungen, Skizzen, Zeichnungen etc.) müssen einzeln vom Auftragnehmer mit Firmenstempel, Datum und Unterschrift versehen sein. Diese Unterlagen werden vom AG oder der Bauüberwachung des AG im Zuge der Rechnungsprüfung gegengezeichnet. Zusätzlich zur Unterschrift muss der Name des jeweils Unterschreibenden in Druckschrift ergänzt werden.7.5 Demontagen/ErneuerungSind Leistungen als Demontageleistung oder als Erneuerung bereits bestehender Bauteile oder -leistungen beschrieben, so ist der Aufwand für eine geordnete, weitestgehend zerstörungsfreie Demontage und Entsorgung Bestandteil der Leistungen des AN.8 BautagesberichtDer AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich abgestimmt zu übergeben (z. B. VHB Formblatt 411) .Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Über besondere Vorkommnisse z. B. Anlieferungen, Stundenlohnleistungen ist der AG zusätzlich täglich zu informieren.Die Berichte müssen vom AN mit Firmenstempel, Datum und Unterschrift versehen sein. Diese Unterlagen werden vom AG oder der Bauüberwachung des AG nach Kontrolle gegengezeichnet. Zusätzlich zur Unterschrift muss der Name des jeweils Unterschreibenden des AN in Druckschrift ergänzt werden.9 Stundenlohnarbeiten9.1 Abforderung von StundenlohnarbeitenStundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen.Sollten Stundenlohnarbeiten erforderlich sein, sind diese vom AN rechtzeitig vor Ausführung schriftlich durch Vorlage eines Stundenzettels mit Beschreibung der Maßnahmen und Schätzung des Umfangs dem AG zur Freigabe und Beauftragung durch den AG vorzulegen.Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und Materialaufstellung, der Bauleitung vorzulegen.Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten:1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn beschäftigten Personen, Aufstellung über die Verwendung der besonders zu vergütenden Materialien und Baustoffe, Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen.Die Stundenlohnleistungen sind im Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkennung der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt.Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.9.2 Später verdeckte oder untergegangene LeistungenWerden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera. 9.3 Vergütung von StundenlohnaufwendungenNicht vergütet werden- Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä.),- Überstundenzuschläge,- Anmarsch, Materialbesorgung,- Materialtransport, Gerätetransport (sofern Bestandteil der Hauptleistung),- sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten u. ä.Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels).Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich:- Lohn- und Gehaltskosten,- alle Sozialkosten,- Erschwernis- und sonstige Zuschläge,- Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.),- Wagnis und Gewinn.Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser Arbeiten.10. Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Baufristenplan als Balkenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den "Besonderen Vertragsbedingungen". Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 15 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 1-facher Papier-Ausfertigung, in .pdf-Datei und als offener Datensatz(als upload im Projektraum) zu übergeben.11. Lärm-und Staubschutz Es ist der Lärm-, Staub- und Vibrationseintrag zu begrenzen und hierzu mit dem AG rechtzeitig vorab abzustimmen. Die Ausführung ist erschütterungsarm gem. DIN 4150, lärmarm gem. Bundes- und Landes-Immissionsschutzgesetzen und AVV Baulärm und staubarm gem. TRGS 559 durchzuführen. Besonders Immissionsintensive Arbeiten sind dem AG mind. 3 Werktage vorab anzukündigen und schriftlich zu begründen. Hier gibt es zusätzlich noch Vorgaben von DGNB und QNG:(diese sind in der Anlage dazu beschrieben)12. Fachbauleiter Der Auftragnehmer (AN) hat spätestens 10 Kalendertage nach Auftragserteilung und vor Leistungsbeginn einen verantwortlichen Fachbauleiter unter Angabe seiner fachlichen Qualifikation zu benennen. Dieser muss während der gesamten Bauzeit erreichbar, auf Anforderung zur Verfügung des Auftraggebers bzw. der Bauüberwachung des AG stehen und deutschsprachig sein.13. Einweisung und Koordination Vor Beginn der Arbeiten vor Ort wird vom AG eine Unterweisung des verantwortlichen Personals des AN (Gewerk-Kick-Off) durchgeführt.  Der AN hat nach Unterweisung die Teilnahme schriftlich zubestätigen. Der AN ist verpflichtet das seinerseits für das Bauvorhaben vorgesehene Personal sowie eigene Nachunternehmer entsprechend einzuweisen. Weitere Koordinationsgespräche und Baubegehungen finden nach Erfordernis und auf Anordnung des AG statt.14. BaustellenbesprechungenRegelmäßige Besprechungen und Baustellenbegehungen finden jeweils 1x wöchentlich, in Abstimmung mit dem AG, ohne besondere Einladung statt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an diesen vom Auftraggeber festgesetzten Besprechungen durch einen geeigneten, deutschsprachigen bevollmächtigten Vertreter teilzunehmen, der zu rechtsverbindlichen Vereinbarungen bevollmächtigt ist.15. Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung Für die Baustelle gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung). Die Anweisungen des vom Auftraggeber beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sind zu befolgen und unverzüglich umzusetzen, der SiGePlan ist einzuhalten. Der Auftragnehmer hat dem SiGeKo vor Beginn seiner Leistungen eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Leistungsbereich vorzulegen. Der AN ist verpflichtet an einer Einweisung durch den SiGeKo teilzunehmen.15.1 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) Die für die Aufstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes nach der Baustellenverordnung (BaustellV) erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen (§ 6 des Arbeitsschutzgesetztes) und Ablaufpläne (ohne Anfangs- und Endtermin) für die Arbeiten aller beteiligten Unternehmen sind vor Beginn der jeweiligen Teilleistung dem Koordinator vorzulegen. Die Aufnahme von Arbeiten, die nicht in diesen Unterlagen erfasst sind, wird grundsätzlich nicht zugelassen. Verzögerungen, die sich aus nicht termingerechter Übergabe der Gefährdungsbeurteilungen und Ablaufplänen ergeben, können nicht geltend gemacht werden. Die Maßnahme unterliegt der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998, BGBl. I 1998, S. 1283. Der Auftraggeber bestellt für die Baustelle einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGe-Koordinator) im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) . Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem SiGe-Koordinator des AG. Werden vom SiGe-Koordinator darüber hinaus Unterlagen angefordert, sind diese zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet. 15.2 Bestandsaufnahme zum Bauvorhaben Die Bestandsdaten wurden vorab ermittelt und daraufhin die Planung abgestimmt. Die zu erbringenden notwendigen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Leistungen wurden vom SiGe-Koordinator analysiert und in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt. 15.3 Erfassen aller Tätigkeiten entsprechend dem Bauablauf Der SiGe-Koordinator stellt den SiGe-Plan auf und passt ihn bei erheblichen Änderungen an die Bauausführung an. Für die Anpassung des SiGe-Planes hat der AN dem AG zusammen mit dem Bauzeitenplan ggf. auch ein Baustelleneinrichtungsplan mit Erläuterungen des Bauablaufes zu übergeben. Der AG leitet die Unterlagen an den SiGe-Koordinator weiter. Die Vorankündigung wird an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt durch den vom AG beauftragten Koordinator fristgerecht versendet. Eine ggf. erforderliche Anpassung der Vorankündigung wird durch den Koordinator veranlasst. Nach Auftragsvergabe hat der AN unverzüglich den SiGe-Fragebogen auszufüllen, die Ersthelfer zu benennen, die Gefährdungsbeurteilung sowie eventuelle Demontage- und Montageanweisungen zu erstellen und an den SiGe-Koordinator zu übergeben. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet. Verzögerungen oder Forderungen anderer Art, die sich aus der Zusammenarbeit mit dem SiGe-Koordinator ergeben, können nicht geltend gemacht werden. Eine gesonderte Vergütung für die Zusammenarbeit des AN mit dem SiGe-Koordinator zur Umsetzung der Baustellenverordnung erfolgt nicht. 15.4 Maßnahmen für „?besonders gefährliche Arbeiten" Beim Umgang mit gefährlichen Substanzen sind die entsprechenden Betriebsanweisungen zu beachten. Der Umgang mit solchen Substanzen darf nur mit geschulten oder entsprechend eingewiesenem Personal durchgeführt werden. 15.5 Gegenseitige Gefährdungen Gegenseitige Gefährdungen können in allen gemeinsam genutzten Einrichtungen stattfinden. Insbesondere bei den Zuwegungen, Lagerflächen und Baustelleneinrichtungsflächen. Erhöhte Aufmerksamkeit ist besonders beim Maschinenan- und -abtransport sowie beim Einsatz von Baumaschinen geboten. Rückwärtsfahrten sind nur mit Einweiser erlaubt. Bei Tätigkeiten mit Emissionen sind entsprechende PSA anzulegen und ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten. 15.6 Festlegungen baustellenspezifischer Maßnahmen Der AN erhält vom SiGe-Koordinator die Baustellenverordnung mit Alarm- und Notrufplan sowie den SiGe-Plan. Jede Kolonne muss über eine Kopie des Alarm- und Notrufplans verfügen sowie über ein Funktelefon. Die Ersthelfer sind dem SiGe-Koordinator vor Baubeginn zu benennen. Wechsel der Ersthelfer sind rechtzeitig vom AG anzuzeigen. 15.7 Gemeinsam genutzte Einrichtungen Werden Einrichtungen gemeinsam genutzt wie z.B. Lagerflächen, Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen, Treppen, Stege, Gerüste, Sozialräume oder dgl., so sind diese entsprechend den gültigen Vorschriften herzustellen. Die regelmäßige Wartung und Unterhaltung obliegt dem AN oder einer vom AN bestellten 3. Person. Die Einrichtungen sind auf die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse entsprechend den zuständigen Bestimmungen und Verordnungen abzustimmen und auszulegen. 15.8 Anzuwendende Arbeitsschutzbestimmungen Es werden folgende Bestimmungen zugrunde gelegt: - 95 / 57 / EWG  Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen - Baustellenverordnung  BaustellV - Arbeitsstättenverordnung  ArbStättV - Gefahrstoffverordnung  GefstoffV - alle gültigen UVV´en, Technische Regeln und DIN-Normen Der SiGe-Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht für die Kontrolle und Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der sonstigen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsanweisungen verantwortlich. Die Einhaltung der Vorschriften unterliegt ausschließlich dem AN.16. OrtsbesichtigungEine Begehung vor Ort ist zu empfehlen.Bitte kontaktieren Sie die Vergabestelle, diese wird einen Begehungstermin organisieren.
F. ZTV
G. BTV Besondere technische Vertragsbedingungen - Regelungen ergänzend zu ATV und ZTV nach den Erfordernissen des Einzelfalls und der Baustelle, des Grundstücks, der terminlichen Situation und der Wechselwirkung zu den anderen Gewerken Gewerk:Erweiterter Rohbau keine
G. BTV
H. QNG und DGNB Anforderungen Nachweise zu Schadstoff- und Materialanforderungen (DGNB / QNG)Vorlage einer prüfbaren Produktliste der zur Verwendung vorgesehenen Bauprodukte. Die Aufstellung erfolgt analog zur Leistungsverzeichnis-Nummerierung und enthält mindestens folgende Angaben:· LV-Position · Produktname und Hersteller · Nachweisunterlagen (z.B. Produktdatenblatt, Sicherheitsdatenblatt, EPD, Herstellererklärung, Prüfbericht)Die geprüfte und freigegebene Produktliste durch den DGNB Auditor gilt als Grundlage für die Produktwahl und Baustoffverwendung.Nicht freigegebene Produkte dürfen nicht zur Ausführung eingesetzt werden. Bei Verwendung nicht freigegebener Produkte erfolgt der Austausch auf Kosten des Auftragnehmers.Änderungen gegenüber der freigegebenen Produktliste sind vor Verwendung anzuzeigen und dürfen erst nach Freigabe durch den DGNB Auditor und die Objektüberwachung erfolgen.Für Holz und Holzwerkstoffe:Vorlage der Lieferscheine mit Angabe des Anteils an zertifiziertem Holz (PEFC / FSC) in Prozent der Gesamtmasse und gültige Angabe der CoC-Nummern.Beizufügen sind die zugehörigen gültigen Chain-of-Custody-(CoC)-Zertifikate der Lieferanten für PEFC- und/oder FSC-zertifiziertes Material.Für Beton:Vorlage der Lieferscheine über die gesamte gelieferte Betonmenge mit Angabe des Anteils an rezyklierter Gesteinskörnung (R-Beton) in Prozent der Gesamtmasse in kg oder t.Für neu eingebrachte Erdbaustoffe und Pflanzensubstrat:Vorlage der Lieferscheine mit Angabe der gelieferten Gesamtmasse und Nachweis eines erheblichen Recyclinganteils für mindestens 30% der Masse der neu eingebrachten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate.QNG und DGNB Anforderungen an PE-Folie: Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; MCPP-Verbindungen <= 1 mg/m² oder kein Einsatz von MCPP-Verbindungen, Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren; reproduktionstoxische Phthalat- Weichmacher = 0,10 %QNG und DGNB Anforderung an Klebe- und Dichtungsmasse auf Bitumenbasis:GISCODE BBP10, Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %QNG Anforderung an XPS Dämmung:HBCD = 0,10 %; Frei von halogenierten Treibmitteln; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %DGNB Anforderung an flammhemmende Kleber für Dämmstoffe:Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und SVHC  = 0,1 %DGNB Anforderungen an Trennvlies, falls biozid- oder flammhemmend:Borverbindungen = 0,1 %QNG und DGNB Anforderung an das Betontrennmittel:GISCODE BTM01, BTM05, BTM10 oder BTM15; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 % und inhärent biologisch abbaubar nach OECD 302 und VOC < 1% QNG und DGNB Anforderungen an PE-Schaum als Trittschalldämmelement: Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; Frei von halogenierten Treibmitteln; Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und EMICODE EC1PLUS oder VOC < 1 % und Einhaltung AgBB-SchemaQNG und DGNB Anforderungen an Grundierung:Anforderungen an Grundierung:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; Keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI- Verbindungen; VOC = 130,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur)QNG Anforderungen an Mineralwolle:Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; RAL-Gütezeichen „?Erzeugnisse aus Mineralwolle“?QNG und DGNB Anforderungen an Noppenbahn: Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; MCPP <= 1 mg/m² oder kein Einsatz von MCPP-Verbindungen, keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren, reproduktionstoxische Phthalat- Weichmacher = 0,10 %QNG und DGNB Anforderungen Fugenband, falls Kunstschaum-Dämmstoff inkludiert: Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC <0,1%; Kein Einsatz von halogenierten Treibmitteln, bei EPS/XPS: HBCD = 0,10 %, bei PUR/ PIR: TCEP = 0,10 %QNG Anforderungen an Kunstharzbeschichtung und Kunstharzinjektion von Rissen:Produktdokumentation und Deklaration enhaltenener SVHC > 0,10 %; GISCODE D1, RE05, RE10, RE20, RE30, RU0,5, RU1, PU 10, PU 20, PU40 (ALT), PU50 (ALT) oder RMA10; zusätzlich gilt bei Kunstharzbeschichtungen in Innenräumen: Einhaltung AgBB-SchemaQNG Anforderungen an Mörtel: Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; Zement-Verlegemörtel oder EMICODE EC1EMICODE EC1QNG und DGNB Anforderungen an Bitumendachbahn: GISCODE BBP10; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %QNG und DGNB Anforderungen an Bitumendickbeschichtung:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; GISCODE BBP 10DGNB Anforderungen an Aufbrennsperre:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; VOC < 10 g/l gem. VOC-Definition nach RL 2004/42/EGDGNB Anforderungen an Haftbrücke:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; VOC < 10 g/l gem. VOC-Definition nach RL 2004/42/EGAnforderungen an Wandputz:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; formaledhydfrei und lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ QNG Anforderungen an Leerrohre / Kabelkanäle aus Kunststoff für Installationen Elektro:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; Reproduktions- toxische Phthalat-Weichmacher = 0,10 %; PBB, PBDE, Blei und Cadmium = 0,10 %QNG und DGNB Anforderungen an Bitumen-Voranstrich: Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; GISCODE BBP 10 toxische Phthalat-Weichmacher = 0,10 %; PBB, PBDE, Blei und Cadmium = 0,10 %QNG und DGNB Anforderungen an Verbundfolie: Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; <= 1 mg/m² oder kein Einsatz von MCPP-Verbindungen; keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren; reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher = 0,10 %QNG und DGNB Anforderungen an EPS-Platten: Frei von halogenierten Treibmitteln; HBCD = 0,10 %; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %QNG und DGNB Anforderungen an Bitumenbahn: GISCODE BBP10; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %QNG und DGNB Anforderungen an Sperrholzplatte: Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; Einhaltung AgBB-Schema; Formaldehyd = 0,08 ppm (0,096 mg/m3) in Prüfkammer; Reproduktionstoxische Borverbindungen = 0,10 %Anforderungen an Holzprodukte:FSC- oder PEFC-zertifiziert; Nachweisführung durch CoC-Zertifikate und Lieferscheine zu erbringenQNG und DGNB Anforderungen an EPS-Platten:Frei von halogenierten Treibmitteln; HBCD = 0,10 %; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %Anforderungen an Grundierung:QNG und DGNB Anforderungen an Grundierung:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; VOC = 30,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur); Deklaration biozider Wirkstoffe, Blei-Verbindungen = 0,10 %; GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113Anforderungen an Kleber:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; GISCODE RU0,5 oder RU1 (lösemittelfrei); kein Einsatz von MontageschäumenAnforderungen an die Dampfbremsfolie:Antimontrioxid < 0,1 %QNG und DGNB Anforderungen an Bitumenbahn: GISCODE BBP10; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %QNG und DGNB Anforderung an Lichtkuppeln aus PVC: SVHC = 0,1 %; keine Zinn-, Cadmium- undBleistabilisatoren; reproduktionstoxische Phthalat- Weichmacher = 0,10 %DGNB Anforderungen an verzinkten Stahl bei wasserführenden oder regenwasserbenetzten Konstruktionen:Verwendung von bleifreiem verzinktem Stahl ALTERNATIV:Emissionsminderungsmaßnahmen (z.B. Versickerung über bewachsene Oberbodenzone, Mulde mit mind. 20 cm organischer Oberbodenschicht, Rigole mit organischer Technosphäre, bauartgeprüfter Metallfilter)DGNB Anforderungen an Trenn-, Schutz- und Speichervlies, falls biozid- oder flammhemmend: Borverbindungen = 0,1 %DGNB Anforderungen an Filtervlies, falls biozid- oder flammhemmend: Borverbindungen = 0,1 %QNG Anforderungen an Substrat:Mindestens 30 % der Masse des neu eingebauten Pflanzensubstrats weißt einen erheblichen Recyclinganteil auf.QNG Anforderung an XPS Dämmung:HBCD = 0,10 %; Frei von halogenierten Treibmitteln; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %DGNB Anforderungen anTrennvlies, falls biozid- oder flammhemmend:Borverbindungen = 0,1 %QNG und DGNB Anforderungen an PE-Schaum: Produktdokumentation und Deklaration enhaltenener SVHC > 0,10 %; Frei von halogenierten Treibmitteln; Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und EMICODE EC1PLUS oder VOC < 1 %QNG Anforderungen an Mörtel: Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; Zement-Verlegemörtel oder EMICODE EC1QNG Anforderungen an Mörtel:Produktdokumentation und Deklaration enhaltener SVHC > 0,10 %; Zement-Verlegemörtel oder EMICODE EC1Deklaration enhaltener SVHC > 0,10 %;Zement-Verlegemörtel oder EMICODE EC1QNG und DGNB Anforderungen an Bitumendachbahn: GISCODE BBP10; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %DGNB Anforderungen an Aufbrennsperre:VOC < 10 g/l gem. VOC-Definition nach RL 2004/42/EGDGNB Anforderungen an Haftbrücke:VOC < 10 g/l gem. VOC-Definition nach RL 2004/42/EGAnforderungen an Grundierung:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; VOC = 30,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur); Blei-Verbindungen = 0,10 %; Deklaration biozider Wirkstoffe; und lösemittelfrei und - weichmacher-frei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC)Anforderungen an Wandputz: Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; formaledhydfrei und lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102Anforderungen Anstrich bei Brandschutzbeschichtung:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; Emissionsbewertetes Bauprodukt nach den DIBt Grundsätzen für "Reaktive Brandschutzsysteme auf Stahlbauteilen" oder deutsche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und Halogenfreies Produkt und VOC < 25 g/lQNG Anforderungen an Leerrohre und Kabelkanäle der Elektroinstallation: Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; Reproduktions-toxische Phthalat-Weichmacher = 0,10 %; PBB, PBDE, Blei und Cadmium = 0,10 %QNG und DGNB Anforderungen an Korrosionsschutzbeschichtung:VOC < 140,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur) nach 2004/42/EG /DIN EN ISO 12944; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %QNG Anforderungen an Mineralwolle:Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; RAL-Gütezeichen „?Erzeugnisse aus Mineralwolle“?QNG und DGNB Anforderungen an Bitumen-Voranstrich: Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; GISCODE BBP 10DGNB Anforderungen an Dampfsperre:Antimontrioxid < 0,1 %DGNB Anforderungen an Dampfsperre:Antimontrioxid < 0,1 %QNG und DGNB Anforderungen an EPS-Platten: Frei von halogenierten Treibmitteln;HBCD = 0,10 %; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %QNG Anforderungen an Mineralwolle:Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; RAL-Gütezeichen „?Erzeugnisse aus Mineralwolle“?QNG und DGNB Anforderungen an EPS-Platten:Frei von halogenierten Treibmitteln; HBCD = 0,10 %; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %Anforderung an Polymerbitumenbahnen: Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; GISCODE BBP10; Keine CMR-Stoffe 1A/1B; Deklaration biozider Wirkstoffe; Eluat kumulierter Austrag: Mecoprop = 47,0 mg/m2QNG Anforderung an XPS Dämmung:HBCD = 0,10 %; Frei von halogenierten Treibmitteln; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %QNG und DGNB Anforderungen an Sperrholzplatte:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; Einhaltung AgBB-Schema; Formaldehyd = 0,08 ppm (0,096 mg/m3) in Prüfkammer; Reproduktionstoxische Borverbindungen = 0,10 %Anforderungen an Holzprodukte:FSC- oder PEFC-zertifiziert; Nachweisführung durch CoC-Zertifikate und Lieferscheine zu erbringenQNG und DGNB Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe:TCEP = 0,10 %; Frei von halogenierten Treibmitteln; Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %Anforderungen an die Dampfbremsfolie:Antimontrioxid < 0,1 %DGNB Anforderungen an verzinkten Stahl bei wasserführenden oder regenwasserbenetzten Konstruktionen:Verwendung von bleifreiem verzinktem Stahl ALTERNATIV:Emissionsminderungsmaßnahmen (z.B. Versickerung über bewachsene Oberbodenzone, Mulde mit mind. 20 cm organischer Oberbodenschicht, Rigole mit organischer Technosphäre, bauartgeprüfter Metallfilter)-, Schutz- und Speichervlies, falls biozid- oder flammhemmend: Borverbindungen = 0,1 %DGNB Anforderungen an Filtervlies, falls biozid- oder flammhemmend: Borverbindungen = 0,1 %QNG Anforderungen an Substrat:Mindestens 30 % der Masse des neu eingebauten Pflanzensubstrats weißt einen erheblichen Recyclinganteil auf.Anforderungen an Grundierung:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; VOC = 30,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur); Blei-Verbindungen = 0,10 %; Deklaration biozider Wirkstoffe; und lösemittelfrei und - weichmacher-frei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC)DGNB Anforderungen an Haftbrücke:VOC < 10 g/l gem. VOC-Definition nach RL 2004/42/EGDGNB Anforderungen an verzinkten Stahl:Verwendung von bleifreiem verzinktem Stahl ALTERNATIV:Emissionsminderungsmaßnahmen (z.B. Versickerung über bewachsene Oberbodenzone, Mulde mit mind. 20 cm organischer Oberbodenschicht, Rigole mit organischer Technosphäre, bauartgeprüfter Metallfilter)Anforderungen an Wandputz:Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10 %; formaledhydfrei und lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfreinach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
H. QNG und DGNB Anforderungen
01 Übergeordnet
01
Übergeordnet
01.01 Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherungspflicht
01.01
Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherungspflicht
02 BT_A Erweiterungsbau
02
BT_A Erweiterungsbau
02.01 für nachfolgende Leistungen gemäß Planzeichnung MS00150-RAG-OP-7012-Baugrube (Erweiterung)-LP5-
02.01
für nachfolgende Leistungen gemäß Planzeichnung MS00150-RAG-OP-7012-Baugrube (Erweiterung)-LP5-
02.02 Beton-und Stahlbetonarbeiten
02.02
Beton-und Stahlbetonarbeiten
02.03 Leistungen aus Fachplanung WU-Konstruktion
02.03
Leistungen aus Fachplanung WU-Konstruktion
02.04 Bewehrung, Kleineisenteile
02.04
Bewehrung, Kleineisenteile
02.05 Mauerwerkarbeiten
02.05
Mauerwerkarbeiten
02.12 Einbauteile Aufzugsschacht
02.12
Einbauteile Aufzugsschacht
03 BT_B Sporthalle
03
BT_B Sporthalle
03.01 für nachfolgende Leistungen gemäß Planzeichnung MS00150-RAG-OP-7012-Baugrube (Erweiterung)-LP5-
03.01
für nachfolgende Leistungen gemäß Planzeichnung MS00150-RAG-OP-7012-Baugrube (Erweiterung)-LP5-
03.02 Beton-und Stahlbetonarbeiten
03.02
Beton-und Stahlbetonarbeiten
03.04 Mauerwerkarbeiten
03.04
Mauerwerkarbeiten
03.06 Bewehrung, Kleineisenteile
03.06
Bewehrung, Kleineisenteile
03.14 Einbauteile Aufzugsschacht
03.14
Einbauteile Aufzugsschacht
04 BT_C Bestandsbau
04
BT_C Bestandsbau
04.02 UG
04.02
UG
04.03 EG Mensa
04.03
EG Mensa
04.05 EG SCHULTRAKT
04.05
EG SCHULTRAKT
04.06 1.OG SCHULTRAKT
04.06
1.OG SCHULTRAKT
04.07 2.OG SCHULTRAKT
04.07
2.OG SCHULTRAKT
04.09 In allen Bereichen
04.09
In allen Bereichen