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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Es gilt die VOB in ihrer neuesten Fassung. Vorrangig vor ATV VOB gelten die allgemeinen, besonderen und technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses. Die Verständigung auf der Baustelle hat in Deutsch zu erfolgen, d. h. die Baustellensprache ist deutsch. Eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B Ziffer 4 wird vereinbart. Die Gewährleistungszeit (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) beträgt 66 Monate ab der Abnahme. Auf die Dauer der Gewährleistungszeit wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten, jedoch mindestens 500,00 EUR. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet den Einbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Die Gewährleistungszeit auf das verlegte Material des Foliendaches beträgt zehn Jahre. Von den Abschlags- bzw. der Schlussrechnung werden 0,5 % für die Bauwesenversicherung, 0,5 % für Baustrom, -wasser und Sanitär sowie 0,5 % für die Bauendreinigung in Abzug gebracht; ohne konkreten Nachweis. Die Leistungen sind inkl. aller Nebenarbeiten komplett und schlüsselfertig anzubieten. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen und besondere Leistungen berücksichtigt und einkalkuliert. Der Auftraggeber ist berechtigt von fälligen Rechnungen / Zahlungen 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 12 Bankarbeitstagen in Abzug zu bringen. Diese Regelung gilt auch für Nachträge, Einbehalte, Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Das Recht auf Skonto bleibt auch dann bestehen, wenn eine einzelne Rate nicht innerhalb der Skontofrist bezahlt wird. Entscheidend ist der Tag der Leistungshandlung (z. B. der Vornahme der Überweisung oder der Tag der Absendung eines Schecks). Das Skonto wird bezogen auf die Höhe der tatsächlich fälligen Zahlung. Eine vollständige Zahlung der jeweiligen Rechnung ist für den Skontoabzug nicht Voraussetzung. Auch setzt der Skontoabzug auf die Schlusszahlung nicht voraus, dass zuvor alle Abschlagszahlungen binnen der Skontofrist geleistet wurden. Für ein Baustellenschild wird anteilig ein Betrag von netto 150,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt bzw. von der Schlussrechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Eigene Bauschilder sind nicht zulässig. Bauschutt sowie alle vom Auftragnehmer herrührenden Abfälle sind mindestens einmal wöchentlich oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu sammeln und unverzüglich abzufahren. Beseitigung von kleineren Verschmutzungen anderer Gewerke an fertig gestellten Flächen sind in den Einheitspreisen enthalten. Unbestimmte Fristen gemäß VOB/B § 5 Als unverzügliche Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 3, wird 1 Werktag vereinbart. (- 1. Aufforderung/Kapazitätsverstärkung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden 5 Werktage vereinbart. (- 2. Aufforderung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden bei Vollendungsverzug 5 Werktage, abzüglich der bereits geleisteten Arbeitstage, vereinbart. Mängel vor der Abnahme und Mängel nach der Abnahme. Als angemessene Frist nach VOB/B § 4, Ziffer 7 sowie VOB/B § 13, Ziffer 5, Punkt 2, werden maximal 5 Werktage zugestanden. (Beseitigung, Auftragsentzug gemäß VOB/B § 8, Ziffer 3). Kosten, die dem Auftraggeber durch die Mängelbeseitigung und deren Überwachung entstehen, sind durch den jeweiligen Auftragnehmer zu tragen. Sollte der Auftragnehmer im Einzelfall eine längere Frist zu Punkt 11 und 12 benötigen, hat er innerhalb von 24 Stunden die Gründe darzulegen, sofern diese dem Auftraggeber nicht offenkundig sind. In diesem Fall hat er auch die zusätzlich benötigte Anzahl von Werktagen anzuzeigen. Baustoffe, Richtlinien, Einbauvorschriften Muster, Probestücke, Prüf- und Gütezeugnisse liefert der Bieter nach Aufforderung kostenlos. Behördliche, behördenähnliche, TÜV, berufsgenossenschaftliche Auflagen und Abnahmen hat der Bieter auf seine Kosten zu betreiben und zu erfüllen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet 14 Werktage vor Arbeitsbeginn die Herstellervorschriften für die bei Ihm zum Einsatz kommenden Materialien und Verfahren sowie die derzeit gültigen DIN-Vorschriften für sein Gewerk dem Auftraggeber einfach zur Verfügung zu stellen. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Es sind die derzeit gültigen DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik und die technischen Richtlinien der Hersteller einzuhalten. Der AN hat den Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von € 2.000.000,- für Personenschäden und € 1.000.000,- für sonstige Schäden vor Auftragserteilung zu erbringen. Der AN hat nachzuweisen, dass in seiner Haftpflichtversicherung kein Ausschluss für Bearbeitungsschäden enthalten ist. Liegt der Nachweis einer Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung vor, ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Mindestlohn Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn rechtzeitig und vollständig zu zahlen. Um dem Auftraggeber eine Kontrolle über seine gesetzlich entstehende Haftung zu geben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber ohne Aufforderung die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch Vorlage von monatlichen Zahlungsbelegen und Stundennachweisen zu belegen. Diese Nachweispflicht gilt für den Auftragnehmer auch für Zahlungen seiner Subunternehmer an deren Arbeitnehmer, sowie weiterer Sub-Subunternehmer an deren jeweilige Arbeitnehmer. Wird der Auftraggeber von Arbeitnehmern des Auftragnehmers oder Arbeitnehmern von Subunternehmern des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG als Bürge in Anspruch genommen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber von jeder Inanspruchnahme gleich ob berechtigt oder nicht durch Zahlung frei zu stellen. Leistet der Auftraggeber auf eine Inanspruchnahme durch einen Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder eines Subunternehmers des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG, so ist der Auftraggeber, unabhängig von der Berechtigung der Forderung und einem Verschulden, zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet. Wird der Auftraggeber aus einer vorbezeichneten Forderung gerichtlich in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer alle für den Rechtsstreit erforderlichen und sachdienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die für den Auftraggeber entstehenden Kosten des Rechtsstreits sowie jeden darüber hinaus gehenden Schaden verschuldensunabhängig zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, seinen Subunternehmern die gleichen Verpflichtungen, inklusive dieser Weitergabeverpflichtung an weitere Subunternehmer, aufzuerlegen. Revisionsunterlagen, Bestandspläne in digitaler Form (dwg / dxf-Datei), Dokumentation, etc. sind einfach spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen. Die fehlende Vorlage dieser Unterlagen berechtigt den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme. Als Kalkulationsgrundlage für den Auftragnehmer dient die Leistungsbeschreibung und die beiliegenden Planunterlagen. Leistungen, die nicht beschrieben oder dargestellt sind, welche aber zur Durchführung und Herstellung einer kompletten, fachgerechten, funktionsfähigen Leistung gehören, sind schriftlich im Angebot aufzuführen und mit in das Angebot einzukalkulieren. Die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b EStG ist spätestens mit der ersten Rechnung einzureichen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Abzug hierfür vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen gestellt werden, damit die Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Hier ist insbesondere auf den notwendigen Rechnungsinhalt zu achten: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Leistungsempfängers Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Rechnungsnummer Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistung Aufschlüsselung des Entgelts nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (wie z. B. Rabatt-, Nachlass-, Skontovereinbarung, etc.) Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung Bei Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen sind die Abschlagsrechnungen /-zahlungen zu vermerken Bezüglich eventueller Skonto- / Nachlassvereinbarung bitten wir Sie der Einfachheit halber diesen Satz auf allen Abschlags- und Schlussrechnung auszuweisen: „Bezüglich Nachlass sowie Skonto siehe Nachlass- bzw. Skontovereinbarung im Auftrag vom …………….. sowie Verhandlungsprotokoll vom …………..“ Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Absatz 4 UStG entsprechen, müssen wir zurückschicken.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU DACHABDICHTUNGS- und SPENGLERARBEITEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU DACHABDICHTUNGS- UND KLEMPNERARBEITEN
Für die Ausführung sind das Leistungsverzeichnis, die Ausführungs- und Detailpläne sowie die einschlägigen technischen Regelwerke zu beachten.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Planunterlagen und der tatsächlich ausgeführten Leistungen. In Zweifelsfällen bzw. bei Abweichungen von den Planunterlagen ist vor Ausführung ein gemeinsames örtliches Aufmaß mit der Bauleitung vorzunehmen.
Das Abladen sowie der Transport bauseits gelieferter Lichtkuppeln und RWA-Anlagen bis zum jeweiligen Einbauort ist mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Sämtliches im Zusammenhang mit den Arbeiten des Auftragnehmers anfallendes Verpackungs- und Restmaterial ist durch den Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen.
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Leistungen vor Ausführung auf technische Umsetzbarkeit und Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik zu prüfen. Erkennbare Unstimmigkeiten, Bedenken oder fehlende Angaben sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Dachabdichtungsarbeiten sind abschnittsweise so auszuführen und gegen Witterungseinflüsse zu sichern, dass während und nach Beendigung der täglichen Arbeiten kein Niederschlagswasser in den Dachaufbau bzw. unter die Wärmedämmung eindringen kann.
Anschlüsse an aufgehende Bauteile sowie Anschlüsse im Bereich von Bewegungsfugen sind so auszubilden, dass auftretende Bauteilbewegungen schadlos aufgenommen werden und keine nachteiligen Auswirkungen auf die Dachabdichtung entstehen.
Der ausgeführte Dachaufbau muss die bauordnungsrechtlich erforderliche Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme erfüllen. Die entsprechenden Verwendbarkeits-, Klassifizierungs- und/oder Prüfungsnachweise sind vor Ausführung vorzulegen. Maßgebend sind insbesondere DIN 4102-7 sowie DIN EN 13501-5, soweit für den jeweiligen Dachaufbau einschlägig.
Spätestens zwei Wochen vor Ausführungsbeginn sind der Bauleitung die erforderlichen technischen Nachweise, Systemaufbauten, Detailzeichnungen, Zulassungen sowie Produkt- und Sicherheitsdatenblätter zur Prüfung vorzulegen.
Für die Planung und Ausführung der Dachabdichtung sind insbesondere die DIN 18531:2025-08 sowie die Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie, Ausgabe Januar 2026, zu beachten. Die Arbeiten sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellervorgaben des verwendeten Abdichtungssystems auszuführen.
Die Dampfsperre bzw. Luftdichtheitsschicht ist an Attiken, Lichtkuppeln, RWA-Anlagen sowie an sämtlichen aufgehenden und durchdringenden Bauteilen fach- und systemgerecht anzuschließen. Sämtliche Anschlüsse sind dauerhaft luftdicht bzw. entsprechend ihrer bauphysikalischen Funktion auszuführen.
Die Befestigung von Profilen, Schienen, Winkeln, Anschlussblechen und sonstigen Bauteilen ist entsprechend den statischen Erfordernissen, den Windlasten, dem vorhandenen Untergrund sowie den System- und Herstellervorgaben auszuführen. Sämtliche im Außenbereich eingesetzten Befestigungsmittel müssen für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet und ausreichend korrosionsbeständig sein.
Die Befestigung der Regenwasserleitungen an Stahlstützen, Stahlträgern, Dachtrapezblechen sowie Kassetten- und Sandwichwänden ist entsprechend den statischen und konstruktiven Erfordernissen sowie den Herstellerangaben vorzunehmen.
Bei Regenrinnen an Trapezblecheindeckungen ist die Befestigung unter Berücksichtigung des jeweiligen Dachsystems und der statischen Erfordernisse fachgerecht herzustellen.
Die Anschlüsse an Grundleitungen, Dacheinläufe und sonstige Entwässerungseinrichtungen sind fach- und systemgerecht sowie dauerhaft dicht herzustellen.
Die genaue Lage sämtlicher Regenwasserleitungen und Dacheinläufe ist vor Ausführung mit der Bauleitung sowie gegebenenfalls den beteiligten Fachplanern abzustimmen.
Druckströmungsentwässerungen sind durch den Auftragnehmer hydraulisch zu bemessen und als vollständiges, aufeinander abgestimmtes System auszuführen. Die Bemessung hat nach DIN EN 12056-3 in Verbindung mit DIN 1986-100 zu erfolgen. Die hydraulische Berechnung einschließlich Leitungsdimensionierung, Dacheinläufen, Befestigungssystem und Systemplan ist der Bauleitung vor Ausführung vorzulegen.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU DACHABDICHTUNGS- und SPENGLERARBEITEN
DGNB VORBEMERKUNGEN Zertifizierung nach DGNB Für das Projekt Technisches Dienstleistungszentrum (GALL13) wird eine DGNB-Zertifizierung mit dem Nutzungsprofil Neubau Industrie (Logistik), Version 2018 (DGNB NLO18), in Gold (≥ 65% Zielerfüllung inkl. Erfüllung Nebenanforderungen in Hauptkriteriengruppen) angestrebt.
Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der
unter Abschnitt 4 genannten Anforderungen an zu verwendende/die verwendeten Baumaterialien und -produkte, unter Abschnitt 5 genannten Anforderungen auf Gebäudeebene, unter Abschnitt 6 genannten Anforderungen für den Außenraum unter Abschnitt 7 genannten Anforderungen an die Bauausführung und unter Abschnitt 8 genannten Anforderungen an Revisionsunterlagen
erforderlich.
Für das Projekt wurden und werden weiterhin projektbegleitende PreChecks zur Abschätzung und Weiterverfolgung der erwartbaren DGNB-Zertifizierungsbewertung erstellt. Zudem existiert eine Zielvereinbarung zur DGNB-Zertifizierung in Form eines DGNB-PflichtenheftsI.
Grds. haben ausführende Firmen, Hersteller und Lieferanten die Anforderungen bzw. vereinbarten DGNB-Qualitäten dieses Pflichtenhefts zu berücksichtigen und deren Erreichung in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten.
Den ausführenden Firmen sowie Herstellern und Lieferanten steht die Firma Life Cycle Engineering Experts GmbH (kurz: LCEE) für Fragen der Nachhaltigkeitszertifizierung zur Verfügung. Sie unterstützt die ausführenden Firmen sowie Hersteller und Lieferanten in den Bereichen der Nachhaltigkeitsberatung und Einreichung der Unterlagen für die DGNB-Nachhaltigkeitszertifizierung bei der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mbH (DGNB mbH). Die LCEE stellt die zentrale Koordinationsfunktion für die Durchführung des Zertifizierungsprozesses dar und ist Ansprechpartner für alle mit der Zertifizierung in Zusammenhang stehenden Fragen und Anforderungen.
Ansprechpartner bei der LCEE GmbH ist Herr Dr. Sebastian Pohl
LCEE GmbH, Dr. Sebastian Pohl
Birkenweg 24, 64295 Darmstadt
Tel: 06151-130986-10, Email: S.Pohl@LCEE.de
Prüfung der Angebote Es gelten insbesondere die Anforderungen aus Abschnitt 4 und Abschnitt 7 sowie ggf. die Anforderungen weiterer o.g. Abschnitte gemäß nachfolgender Darstellung.
Nachweispflicht Nachzuweisen ist die Einhaltung der Anforderungen der Abschnitte 4 bis 7 dieses Dokuments unter Beachtung der Abschnitte 8 und 9 zur Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude sowie zur Anpassung von Unterlagen und Nachweisdokumenten.
Speziell bzgl. der Anforderungen des Abschnitts 4 gilt das folgende: Für jedes verwendete Material ist seitens des Auftragnehmers sicherzustellen, dass es den in diesem Dokument aufgezeigten DGNB-Anforderungen entspricht. Ausnahmen werden nur im Einzelfall mit Genehmigung des Auftraggebers zugelassen.
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bzw. der Firma LCEE hierzu für jedes zum Ein-bau vorgesehene Produkt als Nachweis das Produkt- und Sicherheitsdatenblatt oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen des Herstellers unter Angabe der Einbaumenge und des Einbauortes digital zur Verfügung stellen. Hierbei ist die zertifizierungsrelevante Eigenschaft zu kennzeichnen.
Für Rückfragen zur Konformität von Produkten steht dem Auftragnehmer die Firma LCEE zur Verfügung. Dem Auftragnehmer wird zwingend empfohlen, Produkte vor dem Einbau durch die LCEE prüfen zu lassen. Hierbei sind die in Abschnitt 11 genannten Fristen zu berücksichtigen. Zwecks Freigabe sind die erforderlichen Nachweise fristgerecht an LCEE zu übermitteln. Bei Nicht-Konformität von Bauprodukten und -materialien ist von Seiten des Auftragnehmers ein alternatives Produkt vorzuschlagen.
Anforderungen an Bauprodukte und -materialien Zulässig sind ausschließlich Bauprodukte und -materialien, die die Qualitätsstufe 4 des DGNB-Kriteriums ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt erfüllen. Eine entsprechende Anforderungsmatrix ( Anlage ENV1.2_0 ; Anforderungen der entsprechenden Qualitätsstufe 4 sind dort farbig hervorgehoben) liegt vor und kann zur Verfügung gestellt werden.
Ergänzend gelten die Vorgaben des DGNB-Kriteriums ENV1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung.
Folgende Mindeststandards sind von Herstellern und Lieferanten nachzuweisen:
Keine Kinder-/Zwangsarbeit entlang der gesamten Supply Chain und kein illegaler Rohstoffabbau entlang der gesamten Supply Chain. Nachweis erfolgt über entsprechende Herstellererklärung. Für EU-Produkte wird dies automatisch erfüllt.
Verankerung folgender Aspekte im Unternehmensleitbild/in Compliance Richtlinien (Nachweis erfolgt über entsprechende Auszüge des Unternehmensleitbilds/der Compliance Richtlinien):
Keine Korruption/Bestechung Verhinderung/Reduzierung von negativen ökologischen/sozialen Auswirkungen im Umgang mit Ressourcen Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen
Dokumentation Rohstoffherkunft und Benennung von Verarbeitungsschritten, d.h. Rohstoffliste mit Herkunftsnachweis als Herstellererklärung.
Bezüglich Hölzer/Holzwerkstoffen und Natursteinen sind folgende Anforderungen einzuhalten:
Alle im Gebäude verwendeten Holz- und Holzwerkstoffprodukte müssen nach dem FSC- oder PEFC-Standard zertifiziert sein. Der Lieferant muss das Herkunftsland und die Holzart deklarieren. Für diesen Zweck ist das FSC- oder PEFC-Zertifikat nur in Verbindung mit dem zugehörigen CoC-Handelszertifikat „Chain of Custody“ als Nachweis gültig. Für alle im Gebäude eingebauten Hölzer und Holzwerkstoffe sind die FSC- bzw. PEFC-Zertifikate mit zugehörigem COC-Nachweis zu übermitteln. Die Lieferscheine der Hölzer sind mit der darin vermerkten COC-Nummer dem Auftraggeber zu übergeben.
Für Natursteine aus Nicht-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 (keine Kinder- und Zwangsarbeit) erfüllt sind (Natursteinprodukte mit dem Xertifix- oder Fair Stone-Siegel erfüllen diese Anforderungen. Die Verwendung von Natursteinen aus EU-Staaten unterliegt keinen Beschränkungen; es muss aber die CE-Kennzeichnung der Natursteinprodukte aus EU-Staaten nachgewiesen werden.
Anforderungen auf Gebäudeebene Die Baudurchführung und etwaige Werkplanungsleistungen des Auftragnehmers haben so zu erfolgen, dass die im Folgenden dargestellten, für die Zertifizierung bereits in der bisherigen Planung berücksichtigten Gebäudemerkmale nicht gefährdet werden:
Reduktion Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen durch Vorgaben zu Durchflussklassen und Spülvolumina Sanitärinstallationen ( gem. DGNB-Pflichtenheft ) Sicherung Innenraumluftqualität: Schadstofffreiheit (siehe Abschnitt 4 bzw. ENV1.2) Sonnen-/Blendschutz erfüllt mind. Blendschutzklasse 2 nach DIN 14057 Künstliche Beleuchtung: Erfüllung normativen Anforderungen/ numerische Kriterien an das Kunstlicht nach DIN 12464-1 Farbwiedergabeindex R a ≥ 80 Sicherheitsaspekte Normkonforme (DIN EN 12464-2) Ausleuchtung Hauptwege, Wege zu Parkplätzen, Fahrradstellplätze Anpassungsfähigkeit der technischen Systeme: Gute Zugänglichkeit der Anlagentechnik (Transport und Austausch von Komponenten sind ohne bauliche Maßnahmen möglich) Zugänglichkeit Schächte und Trassen für spätere Nachrüstungen. Wärmeschutz ( gem. DGNB-Pflichtenheft ), u.a. U-Werte Reinigungsfreundlichkeit: für Reinigungszwecke öffenbare Fenster ausschließlich gemusterte, melierte, strukturierte Bodenbeläge für höhere Verschmutzungstoleranz Geländerstützen seitlich montiert Kabinentrennwände WCs/Sanitär bis zum Boden geführt Einhaltung der Anforderungen eines individuellen Lüftungsprogramms/ Baubeheizung zur Schimmelpilzprävention und Bauteiltrocknung
Anforderungen für den Außenraum Die Baudurchführung hat so zu erfolgen, dass die im Folgenden dargestellten, für die Zertifizierung bereits in der Planung berücksichtigten Merkmale des Außenraums nicht gefährdet werden:
Reduzierung der Lichtverschmutzung durch folgende Maßnahmen Min. 80 % aller Leuchten/Leuchtmittel, welche in den Außenbereich wirken, verfügen über eine automatische Abschaltung Leuchten mit störenden Blendwirkungen werden vermieden Für die Gestaltung des Außenraums sind invasive und potentiell invasive Pflanzenarten gemäß DGNB-Kriterium ENV1.4 Biodiversität nicht zulässig; eine entsprechende Negativ-/ Ausschlussliste ( Anlage ENV2.4_0 ) liegt vor und kann zur Verfügung gestellt werden. Anforderungen an die Bauausführung Von Seiten des AN sind folgende Anforderungen des Kriteriums PRO2.1 Baustelle/
Bauprozess zu beachten und dem AG in Form von Protokollen und Bildern nachzuweisen (eine entsprechende Anforderungsliste liegt als Anlage PRO2.1_0 vor und kann zur Verfügung gestellt werden):
Abfallarmut der Baustelle Die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind einzuhalten. Auf eine abfallarme Baustelle ist zu achten. Abfälle sind zu vermeiden und ggf. weiter/ wieder zu verwenden. Die am Bauprozess Beteiligten sind bez. der Abfallvermeidung zu schulen. Für die Schulung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Baustoffe sind mindestens in folgende Abfälle zu trennen und umweltverträglich zu beseitigen: Mineralische Abfälle Wertstoffe Gemischte Baustellenabfälle Problemabfälle Asbesthaltige Abfälle Die Einhaltung der Anforderungen an die Abfallarmut der Baustelle, ist seitens der Bauleitung des AN zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Lärmarmut der Baustelle Die Lärmemissionen des Gesamtbauvorhabens sind zum Schutz der angrenzenden Nutzungen so gering wie möglich zu halten. Aufgabe des Bauausführenden ist es, dazu beizutragen, dass der durch Bauprozesse verursachte Lärm nachweislich und dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung liegt. Um dies sicherzustellen sind die Erstellung und Fortschreibung eines Lärmvermeidungskonzepts für die Bauausführung ausschließlich nachweislich lärmarme Baumaschinen zulässig. Hierzu gehören solche mit RAL-UZ 53 sowie vergleichbare Zertifikate. Weiterführende Hinweise/ Vorgaben zu lärmarmen Baumaschinen finden sich in §27 des Bundesimmissionsschutzgesetzes Richtlinie EG 2000/14/EG Staubarmut der Baustelle Die gesetzlichen Anforderungen der GefStoffV und der TRGS zur Vermeidung von Stäuben sind zu erfüllen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchzuführen. Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben sind entsprechend dem Stand der Technik anzuwenden, regelmäßig zu warten und zu prüfen sowie in einer Liste zu dokumentieren.
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist durch die Bauleitung während der Bauausführung im 4-wöchigen Rhythmus zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Erfüllung der Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung Die gesetzlichen Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sind einzuhalten. Seitens des AN ist sicherzustellen und nachzuweisen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es wird zudem sichergestellt und nachgewiesen, dass kein mit einem R-Satz gezeichneter Stoff mit der Umwelt in Kontakt kommt. Hierzu wird von Seiten des Auftragnehmers eine Auflistung aller eingesetzter Produkte aufgestellt, die mit einem R-Satz gekennzeichnet sind. Für alle genannten Produkte ist eine Angabe zu den eingesetzten Schutzmaßnahmen zu unterbreiten. Der Boden ist vor schädlichen mechanischen Einflüssen wie unnötiger Verdichtung oder einer Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten zu schützen. Die hierzu vorgenommenen Maßnahmen sind zu benennen. Die Einhaltung der Anforderungen im Bereich Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung sind während der Bauausführung in einem Abstand von vier Wochen durch die Bauleitung zu kontrollieren und gegenüber dem Bauherrn nachzuweisen. Der Nachweis ist zudem für die DGNB-Zertifizierung bereitzustellen. Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude Alle vom Auftragnehmer gemäß vertraglicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu erstellenden Nachweise, Dokumentationen und Planunterlagen sind an das realisierte Gebäude anzupassen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Kennzeichnende Auszüge aus diesen Unterlagen werden von der Firma LCEE für die Nachweisführung zur Zertifizierung benötigt.
Aufbereitung von Unterlagen und Nachweisdokumenten Alle vom Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen und Nachweisdokumente, die für die Zertifizierung erforderliche Informationen enthalten, sind so aufzubereiten, dass die für die Zertifizierung erforderlichen Informationen klar ersichtlich und direkt ablesbar sind. Bei der zur Verfügung Stellung der Unterlagen für die Zertifizierung sind die in Abschnitt 11 genannten Fristen zu berücksichtigen.
Hinweispflicht des Auftragnehmers Liegt es im Vermögen des Auftragnehmers, zu erkennen, dass eine Anforderung in diesem Dokument der Planung und/oder Bauausführung des Auftragnehmers oder der Leistung Dritter widerspricht oder einen Leistungsbereich behindert, so ist es nach bestem Wissen und Gewissen seine Pflicht, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Der Auftragnehmer unterliegt der Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber, sofern eine Anforderung der DGNB-Zertifizierung im Ausführungsverlauf nicht eingehalten werden kann oder deren Einhaltung gefährdet ist.
Fristen Grundsätzlich sind alle Eingangsdaten und Nachweise für die Zertifizierung der LCEE in Absprache mit dem Auftraggeber unaufgefordert und kostenfrei baubegleitend, jedoch spätestens 4 Wochen nach Gebäudefertigstellung für die Dokumentation zur Zertifizierung durch Einstellen in den Internet-basierten Projektraum oder via anderer elektronischer Übermittlung zugänglich zu machen.
Speziell für bzgl. der Anforderungen des Abschnitts 4 gilt das folgende: Materialien und Produkte sollten vor dem Einbau durch die LCEE geprüft werden. Für die Prüfung in Bezug auf die DGNB-Konformität von Produkten sind folgende Fristen einzuhalten:
Die Produkt- bzw. Sicherheitsdatenblätter oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen der Hersteller für die eingebauten Produkte sind der LCEE unaufgefordert mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Einbau digital zu übersenden. Binnen max. 5 Tagen prüft die LCEE das Produkt auf Konformität zu den Anforderungen der DGNB- Zertifizierung und bestätigt dem Auftragnehmer die Konformität bzw. bei Nicht-Konformität die Rückmeldung, ein neues Produkt vorzulegen.
DGNB VORBEMERKUNGEN
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, vorhalten und räumen.
Vorhaltedauer: gemäß den vorgesehenen Ausführungsterminen
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
02 RWA
02
RWA
02.__.0010 Starre Lichtkuppeleinheit 150 x 150 Starre Lichtkuppeleinheit 150 x 150
- JET-TOP 90 Lichtkuppel gewölbte, dreischalige Ausführung, aus hochweritgem UV-stabilem Kunststoff, opale Verglasung inkl. Metall-Aufsetzkranz, Druchsturzsicherung und Abdichtung.
Einbauort:
- Gefahrstofflager
- OG Büro
02.__.0010
Starre Lichtkuppeleinheit 150 x 150
1.00
St
02.__.0020 NRWG-Lichtkuppeleinheit 150 x 150 NRWG-Lichtkuppeleinheit 150 x 150
- JET-TOP 90 Lichtkuppel gewölbte, dreischalige Ausführung, aus hochweritgem UV-stabilem Kunststoff, opale Verglasung inkl. Metall-Aufsetzkranz, Druchsturzsicherung und Abdichtung.
02.__.0020
NRWG-Lichtkuppeleinheit 150 x 150
6.00
St
02.__.0030 Dachausstieg manuell, Typ DA-M / M-EL, 1,20 x 1,20 Dachausstieg manuell, Typ DA-M / M-EL, 1,20 x 1,20
- JET-TOP90-Schall Lichtkuppel, Schallschutzlichtkuppell, für erhöhten Schallschutz- und Durchsturzsicherheit, gewölbte Ausführung, aus zweischaligem hochwertigen UV-stabilen Kunststoff, Verglasung außen opal, und einer innenliegenden 8 mm VSG 8 - Scheibe mit 1,52 mm PVB klar (P4A), bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 36 dB.
Inkl. Lüfterrahmen, Aufsetzkranz, Schicherheits- Gitterrost und Abdichtung.
Einbauort:
- auf Empore
02.__.0030
Dachausstieg manuell, Typ DA-M / M-EL, 1,20 x 1,20
1.00
St
02.__.0040 Motoröffner 230V Motoröffner 230V
Antrieb mit Schubspindel
02.__.0040
Motoröffner 230V
4.00
St
02.__.0050 Pneumatikrohr Pneumatikrohr incl. Baufertigmontage, Abrechnung erfolgt im Nachweis.
JET-Pm.-Stahlrohr TYP FE 1x(6x0,7)mm Einfachrohr aus verzinktem Stahlrohr, DIN EN 10305-3, E 195+N, inkl. Befestigungs- und Verbindungsmaterial.
Gruppen:
Gruppe 1 - 4x LK in Halle
Gruppe 2 - 1x LK Wareneingang + 1x LK auf Empore
02.__.0050
Pneumatikrohr
120.00
m
02.__.0060 Notauslösekasten Notauslösekasten
02.__.0060
Notauslösekasten
2.00
St
02.__.0070 Arbeitsbühne / Gerüststellung Arbeitsbühne / Gerüststellung bis 12m Hallenhöhe.
02.__.0070
Arbeitsbühne / Gerüststellung
1.00
St
02.__.0080 Dokumentationspauschale Dokumentationspauschale für RWA-Anlage mit 1 Auslösegruppe / Auslösestation.
- Je Gruppe ein Lageplan in Kunststofffolie einlamiert mit RWA-Gruppenangabe.
- Beschriftungsschilder (Klebefolie) für Alarmkasten- Gruppenzuordnung bei großen Anlagen, wenn die Kästen nebeneinander montiert werden.
02.__.0080
Dokumentationspauschale
1.00
St
02.__.0090 Sachverständigen-Abnahme RWA Abnahme durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen, inkl. Kundendienstleistungen, Fahrt- und Sachkosten und Abnachmebescheinigung.
02.__.0090
Sachverständigen-Abnahme RWA
1.00
St
03 Dachabdichtung
03
Dachabdichtung
03.__.0010 Dampfsperre Dampfsperre
Liefern und auf vorhandener Dachkonstruktion
überlappend lose verlegen, sd > 100 m, Nähte dampfdicht
verklebt.
Bereich: Halle / Trapezblech, Büro / Porenbeton
Angebotenes Fabrikat:
....................................................
03.__.0010
Dampfsperre
2,431.00
m²
03.__.0020 Wärmedämmung aus PIR, WLG 023, d = 120 mm;
Dach über Halle Wärmedämmung aus PIR, WLG 023, d = 120 mm λ b=0,023 W/mK
Als Systemdach nach DIN 13165, WLG 023, d = 120 mm.
PIR Wärmedämmung mit Stufenfalz, liefern und auf
Trapezblech verlegen.
Baustoffklasse B1 nach DIN 18164.
03.__.0020
Wärmedämmung aus PIR, WLG 023, d = 120 mm;
Dach über Halle
1,986.00
m²
03.__.0030 Wie vor, jedoch WLG 023, d = 200 mm; Dach über Büro Wie vor, jedoch WLG 023, d = 200 mm λ =0,023 W/mK
Als Systemdach nach DIN 13165, WLG 023, d = 200 mm.
PIR Wärmedämmung mit Stufenfalz, liefern und auf
Trapezblech verlegen.
Baustoffklasse B1 nach DIN 18164.
03.__.0030
Wie vor, jedoch WLG 023, d = 200 mm; Dach über Büro
445.00
m²
03.__.0040 A1 Steinwolle für Brandüberschlag Treppenhaus, als Dämmstreifen mit b= 2,50 m, d =
200 mm; Dach über Büro Treppenhaus A1 Steinwolle für Brandüberschlag, als Dämmstreifen mit
b= 2,50 m, d = 200 mm λ =0,038 W/mK
Liefern und verlegen
03.__.0040
A1 Steinwolle für Brandüberschlag Treppenhaus, als Dämmstreifen mit b= 2,50 m, d =
200 mm; Dach über Büro Treppenhaus
68.00
m²
03.__.0050 Gefällekeil / Gegengefällekeil als WLG 023 für das Systemdach Gefällekeil / Gegengefällekeil als WLG 023 für das Systemdach liefern und montieren, als fix und fertige Leistung.
Maße:
- Länge 800 mm
- Höhe 80 mm
- Breite 1000 mm
Einbauort:
- Entlang Tiefpunkt zwischen Büro und Halle (Ausgleich Höhenversatz von 80 mm)
- Entlang Tiefpunkt Halle im Bereich Sandwichwand Süd
Hinweis:
Die Dacheinläufe der Hauptentwässerung sitzen ca. 20 cm innerhalb des Gefällekeils, um den tiefsten Punkt zu garantieren.
Die Dacheinläufe sind hier durch Anpassung des Gefällekeils ordentlich anzuarbeten.
03.__.0050
Gefällekeil / Gegengefällekeil als WLG 023 für das Systemdach
88.00
lfm
03.__.0060 Dachabdichtung aus PVC-Kunststoffdachbahn, Dicke 1,8 mm Dachabdichtung aus PVC-Kunststoffdachbahn, Dicke 1,8 mm Gewebeverstärkt, mechanisch befestigt, liefern und verlegen, die Nähte sind fachgerecht entsprechend den
Herstellerangaben zu verschweißen.
Fabrikat: Alkorplan oder glw.
Angebotenes Fabrikat:
....................................................
03.__.0060
Dachabdichtung aus PVC-Kunststoffdachbahn, Dicke 1,8 mm
2,431.00
m²
03.__.0070 Eindichten der Attikastiele
03.__.0070
Eindichten der Attikastiele
27.00
St
03.__.0080 Attikaanschluss mit Dachabdichtungsbahn Attikaanschluss mit Dachabdichtungsbahn
Umlaufend auf die Attika hochführen und befestigen,
inkl. Kehlfixierung.
Bereich: Systemdach
03.__.0080
Attikaanschluss mit Dachabdichtungsbahn
245.00
lfm
03.__.0090 Wandanschluss mit Dachabdichtungsbahn Wandanschluss mit Dachabdichtungsbahn
Inkl. Aluklemmprofil, dauerelastischer Verfugung und Verwahrung liefern und herstellen.
Bereich: tiefer liegender Dachanschluss an Hallenwand
03.__.0090
Wandanschluss mit Dachabdichtungsbahn
19.00
lfm
03.__.0100 Flachdachentlüfter, DN 100, Strangentlüftung Flachdachentlüfter für Fallleitungen, wärmegedämmt, zweiteilig, mit Ober- und Unterteil, Kondensatsperre, Klebeflanschen und Anschlusskragen, stufenförmigem Rohrstutzen, einschl. schlagregensicherer Abdeckhaube sowie Anschlussarbeiten an Abdichtung und Dämmung.
Bauteil: Flachdach
Einbauteil: Flachdachentlüfter
Material Einbauteil: UV-, korrosions-, und brandbeständig
Nenndurchmesser: DN 100
03.__.0100
Flachdachentlüfter, DN 100, Strangentlüftung
5.00
St
03.__.0110 Flachdachentlüfter, DN 125, Abluft Flachdachentlüfter für Fallleitungen, wärmegedämmt, zweiteilig, mit Ober- und Unterteil, Kondensatsperre, Klebeflanschen und Anschlusskragen, stufenförmigem Rohrstutzen, einschl. schlagregensicherer Abdeckhaube sowie Anschlussarbeiten an Abdichtung und Dämmung.
Bauteil: Flachdach
Einbauteil: Flachdachentlüfter
Material Einbauteil: UV-, korrosions-, und brandbeständig
Nenndurchmesser: DN 125
03.__.0110
Flachdachentlüfter, DN 125, Abluft
1.00
St
03.__.0120 Dachdurchführungs-Set für Energieleitungen, DN 125 Dachdurchführungs-Set für Energieleitungen, wärmegedämmt, zweiteilig, mit Ober- und Unterteil, Kondensatsperre, Klebeflanschen und Anschlusskragen, einschl. 4 Rohrbögen sowie Anschlussarbeiten an Abdichtung und Dämmung.
Bauteil: Flachdach
Einbauteil: Dachdurchführungs-Set
Material Einbauteil: UV-, korrosions-, und brandbeständig
Nenndurchmesser: DN 125
03.__.0120
Dachdurchführungs-Set für Energieleitungen, DN 125
2.00
St
03.__.0130 Blitzdrahtdurchdringungen Blitzdrahtdurchführung. Eindichtung mit Formteil Rohreinfassung T/F flexibel, homogen aufgeschweißt. Abschluss mit hinterkitteter Rohrschelle, alternativ mit Schrumpfschlauch.
03.__.0130
Blitzdrahtdurchdringungen
30.00
St
03.__.0140 Flachdachablauf, Hauptentwässerung, DN 70 Flachdachentwässerungssystem, zweiteilig mit Wärmedämmung,
Auslauf senkrecht, für Hauptentwässerung mit Druckströmung, Abflussleistung 18,8 l/s bei 55 mm Wasserhöhe auf dem Dach,
mit Klemmflansch als Los- und Festflanschkonstruktion inklusive
Kompressionsdichtungen, für Bitumen- und Kunststoff- Abdichtungsbahnen,
Haube aus Edelstahl, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, Ablauf aus Edelstahl, DN 70
03.__.0140
Flachdachablauf, Hauptentwässerung, DN 70
6.00
St
03.__.0150 Flachdachablauf, Notenwässerung, DN 100 Flachdach-Schnellablauf, zweiteilig mit Wärmedämmung, Auslauf senkrecht, für Notentwässerung mit Druckströmung, Abflussleistung 38,0 l/s bei 75 mm Wasserhöhe auf dem Dach, mit Klemmflansch als Los- und Festflanschkonstruktion inklusive Kompressionsdichtungen, für Bitumen- und Kunststoff- Abdichtungsbahnen, Haube aus Edelstahl, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, Ablauf aus Edelstahl, DN 100
03.__.0150
Flachdachablauf, Notenwässerung, DN 100
4.00
St
03.__.0160 Attikaablauf, Hauptentwässerung, DN 70, Wareneingang Attikaablauf, für Hauptentwässerung mit Freispiegelströmung, Abflussleistung 5,0 l/s bei 35 mm Wasserhöhe auf dem Dach, mit Klemmflansch, als Los- und Festflanschkonstruktion, 45 Grad Aufkantung für für Bitumen- und Kunststoff- Abdichtungsbahnen, Eingrifftiefe 55 mm, Haube aus Edelstahl, nach DIN EN 1253, Ablauf aus Edelstahl, DN 70
03.__.0160
Attikaablauf, Hauptentwässerung, DN 70, Wareneingang
2.00
St
03.__.0170 Attikaablauf, Notentwässerung, DN 70, Wareneingang Attikaablauf, für Notentwässerung mit Freispiegelströmung, Abflussleistung 4,6 l/s bei 75 mm Wasserhöhe auf dem Dach, mit Klemmflansch, als Los- und Festflanschkonstruktion, 45 Grad Aufkantung für für Bitumen- und Kunststoff- Abdichtungsbahnen, Eingrifftiefe 55 mm, Haube aus Edelstahl, nach DIN EN 1253, Ablauf aus Edelstahl, DN 100, Ausführung als Speier.
- inkl. Kürzen des Speiers auf 30 cm
03.__.0170
Attikaablauf, Notentwässerung, DN 70, Wareneingang
2.00
St
03.__.0180 Flachdachabsturzsystem - Securantensystem inkl. Werksplanung und Dokumentation
03.__.0180
Flachdachabsturzsystem - Securantensystem inkl. Werksplanung und Dokumentation
L
1.00
psch
03.__.0190 Dichtigkeitsmessung Durchführung einer Dichtigkeitsmessung nach Ferigstellung der Arbeit inkl. Dokumentation.
Entweder Elektroimpulsmessung (EFVM) oder Trockenprüfung mittels Gleichspannungsprüfset.
Die Dichtigkeitsmessung soll erst nach Einbau aller Dachdurchführungen erfolgen.
03.__.0190
Dichtigkeitsmessung
L
1.00
psch
03.__.0200 Facharbeiter inkl. aller Nebenkosten Facharbeiter inkl. aller Nebenkosten
Nur nach schriftlicher Beauftragung.
03.__.0200
Facharbeiter inkl. aller Nebenkosten
O
10.00
h
03.__.0210 Bauhelfer inkl. aller Nebenkosten Bauhelfer inkl. aller Nebenkosten
Nur nach schriftlicher Beauftragung.
03.__.0210
Bauhelfer inkl. aller Nebenkosten
O
10.00
h