0113 Dachabdichtung
Neubau Dining Facility
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01 2.13 Abdichtungsarbeiten DIN 18336 - an Dächern
01
2.13 Abdichtungsarbeiten DIN 18336 - an Dächern
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - Der Arbeitsablauf bei Abdichtungsarbeiten ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaues gegen Eindringen von Niederschlagswasser zu schützen sind. - Alle Dämm- und Dichtungsmaterialien sind bis zur Verarbeitung trocken zu lagern. Dämmplatten, die in Feuchtigkeit gelegen haben, dürfen nicht mehr verarbeitet werden. - Für die Abführung von Tagwasser während der Bauzeit sind, soweit erforderlich, Notknie- und Ablaufrohre vorzuhalten und so anzubringen, dass sie über die Fassadengerüste hinausragen. Dies wird nicht extra vergütet. - Äußere Brandeinwirkung: Das Verhalten des angebotenen Schichtenaufbaus bei äußerer Brandeinwirkung muss mit Prüfungen nach DIN 4102-7 bzw. CEN/TS 1187 mit unterschiedlicher Schichtenfolge nachgewiesen sein. Das Zertifikat BROOF (t1) ist vorzulegen. Die gilt für alle nachfolgend beschriebenen Schichtenaufbauten in allen Bauteilen. Es sind nur Systeme mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und CE-Kennzeichnung zu verwenden. Die Nachweise hierfür sind vorzulegen. Die Übereinstimmung ist mit einer Konformitätserklärung des Errichters zu bestätigen. - Sämtliche nachfolgend beschriebene Mineralfasern müssen als nicht krebserregend eingestuft sein. Bei der Verwendung von künstlichen Mineralfasern (KMF) ist die Deklaration des kanzerogenen Potentials entsprechend § 4a und § 5 GefStoffV durch den Hersteller vorzulegen. Verwendet werden dürfen nur solche Produkte, die beim Umgang keine Faserstäube freisetzen können, die nach § 4a GefStoffV unter Beachtung der in der TRGS 905 dargelegten Kriterien als krebserzeugend oder krebsverdächtig einzustufen sind.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
LEED-Anforderungen Anforderungen an sämtliche Baustoffe gemäß LEED siehe Abschnitt LEED / COMMISSIONING, LEED-Anforderungen an Baumaterialien.
LEED-Anforderungen
AUSFÜHRUNG UND ANFORDERUNG Gebäudekonstruktion: Mehrgliedriger Gebäudegrundriss mit mehreren Flachdächern. Bauteil Technik und Verwaltung: Hauptgebäude - Dachform: Leicht geneigtes Pultdach, Regel-Dachneigung: 4,5 %, Grundfläche Brutto ca. 28,20 x 25,40 m, Attikahöhe ca. 7,15 m über OK Gelände. Risaliten Nordfassade - Dachform: Leicht geneigtes Satteldach, Regel-Dachneigung: 4,5 %, Grundfläche Brutto je ca. 19,75 x 2,75 m, Attikahöhe ca. 6,05 m über OK Gelände. Risaliten Südfassade - Dachform: Leicht geneigtes Satteldach, Regel-Dachneigung: 4,5 %, Grundfläche Brutto je ca. 19,55 x 3,75 m, Attikahöhe ca. 6,05 m über OK Gelände. Bauteil Halle: Vorbauten Nord- und Südfassade mit Eingangszonen - Dachform: Leicht geneigtes Satteldach, Regel-Dachneigung: 2 %, Grundfläche Brutto je ca. 17,50 x 1,50 m, Attikahöhe ca. 4,48 m über OK Gelände. Die Mindestdachneigung von 1 % (in Kehlen bei Kehlgefälle-Dachplatte zur Herstellung von punktgenauen Gefällen zu den Einläufen hin) darf nicht unterschritten werden. Einwirkungsklasse gemäß DIN 18531: IA. Angaben zu den zu erwartenden Einwirkungen auf die Abdichtung von Dächern gemäß DIN 18531: - Wasser-/Feuchteeinwirkung: Keine besonderen Einwirkungen. - Mechanische Einwirkung: Stufe I - Hohe mechanische Einwirkungen. - Thermische Einwirkung: Stufe A: Hohe thermische Einwirkungen. - Einwirkung aus Wurzelwachstum: Keine Dachbegrünung vorgesehen. Die Ausführung aller nachfolgend beschriebenen Dachabdichtungsarbeiten ist entsprechend der zu erwartenden Einwirkungen der Einwirkungsklasse IA auszuführen. Die angebotenen Materialien sowie die Ausführung aller Anschlüsse müssen dieser Einwirkungsklasse IA entsprechen. Die Ausführung aller nachfolgend beschriebenen Dachabdichtungsarbeiten ist entsprechend der höherwertigen Anwendungskategorie K2 auszuführen. Die angebotenen Materialien sowie die Ausführung aller Anschlüsse müssen dieser Anwendungskategorie K2 entsprechen. Die „Flachdachrichtlinie“ herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V., soll für die Ausführung beachtet werden. Bei Widersprüchen gilt jedoch die DIN 18531.
AUSFÜHRUNG UND ANFORDERUNG
01.__.0010 Nachweis der Windsoglasten Prüffähiger Nachweis der Windsoglasten und der Windsogsicherung einschl. Aufstellung eines prüffähigen Verlegeplan für die Dämmung und Angabe der Befestigungsart, -anzahl/-menge und -anordnung gemäß den Bestimmungen der DIN EN 1991-1-4 (Windlasten) und unter Berücksichtigung der geprüften Haftzug- bzw. Auszugswerten nach Herstellerangaben und der geometrischen Gegebenheiten des Gebäudes. Ausführung und Menge der Befestigung ist in prüffähiger Form nachzuweisen. Die vom AN zu fertigenden Unterlagen sind dem AG 6 Wochen vor Materialbestellung und vor der Ausführung der Leistungen auf der Baustelle 4-fach in Papierform und 1-fach auf Datenträger im PDF-Format zu übergeben. Der AN hat die Unterlagen so rechtzeitig einzureichen, dass hierdurch keine Verzögerung/Behinderung entsteht. Evtl. Korrektureinträge durch Prüfstatiker und/oder AG sind in die Werk- und Montageplanung zu übernehmen.
01.__.0010
Nachweis der Windsoglasten
1.00
psch
01.01 DACHABDICHTUNG AUF STAHLBETONDECKE
01.01
DACHABDICHTUNG AUF STAHLBETONDECKE
01.02 DACHABDICHTUNG AUF TRAPEZBLECH
01.02
DACHABDICHTUNG AUF TRAPEZBLECH
01.03 ALLGEMEINE LEISTUNGEN
01.03
ALLGEMEINE LEISTUNGEN
01.04 ABSTURZSICHERUNGSSYSTEM
01.04
ABSTURZSICHERUNGSSYSTEM