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Vorbemerkungen Die Baumaßnahme umfaßt die Erneuerung des Durchlasses unter der K1358 sowie der darüber querenden Straßenfläche (ca. 60qm) und deren Nebenflächen.
Die Anwohner, die Feuerwehr, die Rettungs- und Leitstelle, die Abfallentsorgung, der ÖPNV und die Lieferdienste sind im Vorfeld bei jeder Vollsperrung rechtzeitig zu informieren.
Am Baumbestand dürfen Personen ohne fachliche Eignung
keine Schnittarbeiten durchführen, es sei denn, dass eine unmittelbare Gefahr besteht.
Für die Baustelleneinrichtung können die Straßenflächen beidseitig des Durchlasses genutzt werden.
Auf der Straße ist für eine Baustelleneinrichtung ausreichend Platz vorhanden. Dabei sind die vorhandenen Grundstückszufahrten zu beachten.
Bieter müssen vor Auftragsvergabe und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen.
Dem Bieter wird empfohlen, sich vor der Angebotsabgabe
von den Gegebenheiten der Baustelle zu unterrichten und
alle eventuellen Unklarheiten bezüglich der auszuführenden
Leistungen auszuräumen und evtl. Maßnahmen, die zur
Standsicherheit der Bebauung nötig sind, dem Auftraggeber
anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführungsbeginn über die
Lage von bestehenden Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen
u.ä. beim AG zu unterrichten. Die Schachterlaubnisscheine sind
einzuholen.
Während der Bauzeit müssen die Zuwegungen für
Einsatzfahrzeuge gewährleistet sein. Die hieraus entstehenden
Mehraufwendungen des Auftragnehmers sind bei der
Kalkulation der Einheitspreise entsprechend zu berücksichtigen.
Kann der Auftragnehmer Räumgut, Erdstoffe usw. nicht einer
Wiederverwertung, Verwertung usw. zuführen, sind diese
fachgerecht zu entsorgen, einschließlich aller Deponiegebühren.
Dies gilt für alle zu beseitigenden Stoffe und Materialien und ist
wenn nicht anders angegeben in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Den Abrechnungsunterlagen sind alle Entsorgungsnachweise
(schadstoffbelastete und -unbelastete Materialien) des
Deponiebetreibers vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis der
Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und
Bauteile entsprechend der betreffenden DIN-Normen zu erbringen.
Die Zertifikate dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Sämtliche Lieferscheine sind dem Auftraggeber geordnet nach Material und Zeit in einem Hefter zu übergeben.
Die für die aufgeführten Leistungen anfallenden Kosten sind
in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Durch Transporte verursachte Verunreinigungen der Straße,
sonstiger Wege und Flächen sind vom Auftragnehmer laufend
zu beseitigen. In Anspruch genommener Verkehrsraum ist wie
vorgefunden wieder herzurichten. Hierdurch entstehende Kosten werden nicht gesondert vergütet.
Baugruben mit angrenzender Bebauung sind generell mit Verbau auszuführen.
Der Verbau ist dann lückenlos und bis zur Baugrubensohle herzustellen, um einen dynamischen Grundbruch zu vermeiden.
Die Aufwendungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Wir weisen nochmals auf die Pflicht der Eigenüberwachung
gemäß ZTV SoB-StB 04/20 Abschnitt 3.2 hin, um auf
Verlangen die Ergebnisse dem AG reibungslos aushändigen
zu können.
Soweit in den einzelnen Positionen nichts Gegenteiliges
ausgesagt wird, verstehen sich die geforderten Einheitspreise
inklusive Liefern, Abladen frei Baustelle und Einbauen.
Das Vorhalten von Baustoffen und Bauteilen berechtigt nicht zu
Zahlungsforderungen.
Achtung: Die im LV angegebene Einheit Std steht nicht für Stunden sondern für "Stück x Tage".
Alle Materialien sind nach Anweisung des Herstellers einzubauen .
Sämtliche Nebenleistungen laut VOB sind ebenfalls in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Dieses Leistungsverzeichnis fungiert nicht als Bestellgrundlage.
Die LV-Positionen sind in jedem Fall mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
Der AN haftet für von ihm verursachte Schäden.
Flächenbefestigungen aus technologischen Gründen legt der
AN nach seiner Wahl fest und hat die Aufwendungen
dafür in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Sämtliche durch den AN genutzte Flächen für die
Bauausführung (Lager-, Arbeits- und Straßenflächen u.s.w.)
sind nach Beendigung der Bauarbeiten abschnittsweise in
ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Zwischenlagerungen von Boden und Schüttgütern auf
befestigten Flächen müssen mit einer Unterlage versehen werden.
Die erforderlichen Aufwendungen für diese Leistungen
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren
Die Beeinträchtigung der Anwohner durch Baulärm, Schmutz
und nicht Befahrbarkeit ihrer Grundstücke ist so gering wie
möglich zu halten.
Es sind vibrationsarme Verdichtungsgeräte einzusetzen.
Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Vorarbeiten
02
Vorarbeiten
02.02 Verkehrssicherung
02.02
Verkehrssicherung
02.04 Umleitung
02.04
Umleitung
03 Straßenbau
03
Straßenbau
03.05 Markierungsarbeiten
03.05
Markierungsarbeiten