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Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Baustelle allgemein
Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes durch örtliche Besichtigung der Baustelle von dem Umfang des Auftrages, den Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten, den örtlichen Baustelleneinrichtungen und allen anderen, die Kalkulation beeinflussenden Umständen ein klares Bild zu verschaffen. Bei Angebotsabgabe gelten diese Verhältnisse an der Baustelle als bekannt, so dass Nachforderungen, die aufgrund nicht genauer Kenntnisse der auszuführenden Arbeiten beruhen, nicht anerkannt werden.
2. Änderungsvorschläge / Nebenangebote
Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zugelassen. Sie müssen in besonderer Anlage beigelegt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Ausarbeitung des Hauptangebotes ist jedoch zwingend. Alle mit dem Angebot eingereichten Unterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Es werden nur vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse anerkannt. Der Text des LV darf zwecks Wahrung und Ausschreibungsgleichheit nicht geändert werden. Alternativen sind separat in einem LV aufzuführen. Zum Aufmaß kommen nur die nach Plan und LV verlangten Leistungen, sofern keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Mehrleistungen werden nur anerkannt, wenn mit der Bauleitung ein Aufmaß erfolgte oder wenn geprüfte Belege vorliegen.
3. VOB
Die VOB in allen Teilen, in der derzeit geltenden Fassung, wird als Vertragsgrundlage vereinbart.
4. Weitergabe von Leistungen
Eine Weitervergabe von vertraglich übernommenen Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich seine Zustimmung erklärt und der Nachunternehmer ist vertraglich festgelegt worden.
5. Einheitspreise
Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verstehen sich die abgegebenen Einheitspreise einschließlich Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe und Materialien sowie der erforderlichen Nebenleistungen, Vor- und Nacharbeiten für fix und fertige Arbeit.
6. Arbeitsunterbrechung
Bei Arbeitsunterbrechung durch höhere Gewalt, Lohnstreik, Frost und dergleichen hat der Unternehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung. Lohn- und Gehaltsnebenkosten werden nicht gesondert vergütet.
7. Preiserhöhungen
Zu erwartende Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, welche für die erforderliche Bauzeit Gültigkeit haben (Festpreis).
8. Eingesetzte Massen und Masse
Nachstehend eingesetzte Massen und Masse sind annähernd und deshalb für die Ausführung nicht verbindlich. Abweichungen vom Angebot, zusätzliche Arbeiten oder Vereinbarungen auf Pauschalvergütung sind vor Beginn der betreffenden Arbeit zu treffen und nach Umfang und Preis schriftlich niederzulegen.
9. Mündliche Vereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt. Grundsätzlich gelten für unvorhergesehene Arbeiten, die im Akkord durchgeführt werden können, die Preise des Angebots der vergleichbaren Positionen.
10. Arbeiten in Eigenleistungen
Der Bauherr behält sich vor, einige Arbeiten in Eigenleistung auszuführen oder die Leistung in Lose zu teilen und getrennt zu vergeben. Die dadurch eventuell entstehenden Minderleistungen haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise.
11. Ausführung von Taglohnarbeiten
Taglohnarbeiten werden nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung anerkannt und zwar nur dann, wenn Taglohnzettel, enthaltend Arbeitszeit und Materialaufwand, durch die Bauleitung schriftlich bestätigt werden. Taglohnzettel, welche später als 2 Tage nach durchgeführter Arbeit zur Bestätigung vorgelegt werden, werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
12. Vergütung
Sind keine besonderen Stundenlohnsätze vereinbart, gelten die schriftlich festgesetzten tariflichen Löhne mit den genehmigten Zuschlägen. Auslösung, Trennungsgelder und Wegegelder werden nicht gesondert vergütet. Für Aufsichtspersonal wird weder bei Akkord- noch bei Taglohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
13. Vorauszahlungen / Abschlagszahlungen
Vorschusszahlungen und Zahlungen auf Material werden nicht gewährt. Abschlagszahlungen erfolgen nach Einreichung einer schriftlichen Forderung sowie einer ordnungsgemäß aufgestellten Leistungsaufnahme in Höhe von 90% der geprüften Rechnung.
14. Schlussrechnung
Die Schlussrechnung ist in 1-facher Fertigung auszustellen, hierbei sind alle Positionen des Angebots einzeln mit den Massen des Aufmaßes und in der Reihenfolge des Angebots aufzuführen. Nach Prüfung und Feststellung des tatsächlichen Rechnungsbetrages erhält der Unternehmer eine berichtigte Rechnung zur Anerkennung zugeleitet.
15. Konstuktive Änderungen
Sollte der Unternehmer beabsichtigen, konstruktive Änderungen vorzunehmen, so ist hierzu die schriftliche Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
16. Einhaltung UVV
Auf genaue Einhaltung aller UVV der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen.
17. Bauschutt / Abfälle
Der anfallende Bauschutt und Abfälle sind vom AN auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Arbeitsfertigstellung hat der Unternehmer die Baustelle besenrein zu verlassen.
18. Umgang mit Abfällen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verpackungsmaterialien, Baustoffabfälle, Bauwagenabfälle (Hausmüll) und sonstiger Unrat nicht in die Arbeitsräume eingebracht werden darf.
19. Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die gesamten Arbeiten beträgt 5 Jahre. Die Sicherheitsleistung von derzeit 5% wird auf die Dauer von 5 Jahren einbehalten oder kann durch eine Bankbürgschaft eingelöst werden.
20. Anerkennung der Bedingungen
Der Bieter/AN bestätigt mit der Angebotsabgabe und seiner Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen für Bauleistungen kennt und nur diese für die Auftragsausführung gültig sind.
21. AGB des Bieters
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert.
22. Versicherungsumlage
Eine Multibaupolice einschließlich der Bauleistungsversicherung ist bauseits abgeschlossen. Die hierfür anfallenden Versicherungskosten werden in Höhe von 0,8 % der Abrechnungssumme von der Schlussrechnung abgezogen.
Mit Abgabe des Angebots erkennt der Auftragnehmer diese Regelung an
Allgemeine Vertragsbedingungen
Baustellenbedingungen Die Baustelle kann bei einem gemeinsamen vor Ort Termin angeschaut werden.
Innengerüste werden bauseits nicht gestellt. Gerüstarbeiten im Treppenhaus und Geschossen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bauseits wird kein Aufzugsmittel zur Verfügung gestellt.
Baustellenbedingungen
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten, Betreiben und Räumen der Baustelle für die Dauer der Leistungserbringung, einschließlich aller dafür erforderlichen Geräte, Materialien und Personal.
Dies umfasst insbesondere:
An- und Abtransport der gesamten Baustellenausrüstung.
Bereitstellung und Unterhaltung von Aufenthalts- und Lagereinrichtungen.
Absperrungen und Schutzmaßnahmen für den Arbeitsbereich.
Vorhaltung von Klein- und Hilfsgerüsten, sofern für die eigene Leistung erforderlich.
Fachgerechte Entsorgung von anfallendem Bauschutt und Verpackungsmaterialien aus der eigenen Leistung.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.__.0020 Entfernen von Raufasertapete an Wänden Fachgerechtes und vollständiges Entfernen der vorhandenen Raufasertapete von den Wandflächen.
Leistungsumfang:
Anfeuchten und Ablösen der Tapetenbahnen.
Entfernen sämtlicher Tapeten- und Klebstoffrückstände.
Besondere Sorgfalt ist geboten, um die Kartonoberfläche der Gipskartonplatten nicht zu beschädigen.
Die fachgerechte Entsorgung des abgelösten Materials ist in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Untergrund:
Gipskartonplatten
01.__.0020
Entfernen von Raufasertapete an Wänden
60.00
m²
02 Trockenbauarbeiten
02
Trockenbauarbeiten
02.__.0010 Trockenbauwand IW1-TRB, 50mm Herstellen einer freistehenden Vorsatzschale.
Maximale Wandhöhe: bis 5,18 m.
Aufbau von außen nach innen:
12,5 mm Gipsfaserplatte
12,5 mm Gipsfaserplatte
50 mm Freistehende Vorsatzschale ( Achsabstand ≥ 416 mm) inkl. 40 mm Mineralfaserdämmung
10 mm Luftraum
Liefern und fachgerechtes Montieren aller Systemkomponenten inkl. Unterkonstruktion, Dämmung und Beplankung.
02.__.0010
Trockenbauwand IW1-TRB, 50mm
213.94
m²
02.__.0020 Trockenbauwand IW2-TRB, 75mm Herstellen einer freistehenden Vorsatzschale.
Maximale Wandhöhe: bis 3,75 m.
Aufbau von außen nach innen:
12,5 mm Gipsfaserplatte
12,5 mm Gipsfaserplatte
75 mm Freistehende Vorsatzschale inkl. 60 mm Mineralfaserdämmung
10 mm Luftraum
Liefern und fachgerechtes Montieren aller Systemkomponenten inkl. Unterkonstruktion, Dämmung und Beplankung.
02.__.0020
Trockenbauwand IW2-TRB, 75mm
152.04
m²
02.__.0030 Vorsatzschale WT2, 50mm Herstellen einer freistehenden Vorsatzschale.
Maximale Wandhöhe: bis 4,18 m.
Aufbau von außen nach innen:
12,5 mm Gipsfaserplatte
50 mm Freistehende Vorsatzschale inkl. 40 mm Mineralfaserdämmung
10 mm Luftraum
Liefern und fachgerechtes Montieren aller Systemkomponenten inkl. Unterkonstruktion, Dämmung und Beplankung.
02.__.0030
Vorsatzschale WT2, 50mm
158.97
m²
02.__.0040 Vorsatzschale WT3, 75mm Herstellen einer freistehenden Vorsatzschale (System WT3).
Maximale Wandhöhe: bis 5,18 m.
Aufbau von außen nach innen:
12,5 mm Fermacell Gipsfaserplatte
75 mm Freistehende Vorsatzschale inkl. 60 mm Mineralfaserdämmung
10 mm Luftraum
Liefern und fachgerechtes Montieren aller Systemkomponenten inkl. Unterkonstruktion, Dämmung und Beplankung.
02.__.0040
Vorsatzschale WT3, 75mm
54.76
m²
03 Deckensysteme
03
Deckensysteme
03.__.0010 Unterdecke CD 60/27 mit Nonius-Deckenabhänger, EG Liefern und Herstellen einer Unterdecke gemäß DIN 18168-1.
Einbauhöhe: 2,5 m
Abhängehöhe: bis 500mm
Untergrund (Erdgeschoss):
• Vorhandene Holzbalkendecke / Betondecke
Unterkonstruktion:
• CD 60/27-Profile gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1
• Nonius-Deckenabhänger und Schnellbauschrauben TN oder bauaufsichtlich zugelassene Befestigungsmittel
Bekleidung:
• Gipsplatten GKF DIN 18180 bzw. Typ DF EN 520:
• 1x 12,5 mm Feuerschutzplatte
03.__.0010
Unterdecke CD 60/27 mit Nonius-Deckenabhänger, EG
223.00
m²
03.__.0020 Grund-/Traglattung, OG Liefern und montieren der Grund-/ und Traglattung gemäß DIN 18168-1.
Einbauhöhe: 3,5 m
• Grund- und Traglattung 60x40mm
03.__.0020
Grund-/Traglattung, OG
389.00
m²
03.__.0030 Beplankung mit GKF Liefern und Montieren einer einlagigen Deckenbekleidung aus Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) auf einer hergestellten Unterkonstruktion.
Leistungsumfang:
• Befestigung der GKF-Platten gemäß Herstellervorgaben und DIN 18181
• Plattendicke: 12,5 mm
• Verschraubung mit Schnellbauschrauben
03.__.0030
Beplankung mit GKF
611.00
m²
03.__.0040 Mehr-/Minderkosten für GKFI Mehr-/Minderkosten für die Ausführung der Deckenbekleidung mit imprägnierten Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKFI) anstelle von Standard-Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF).
Alternative Ausführung:
• Plattentyp: Gipskarton-Feuerschutzplatte, imprägniert (GKFI) nach DIN EN 520, Typ DFH2
• Plattendicke: 12,5 mm
Anwendungsbereich:
Diese Position ist für den Einsatz in Räumen mit zeitweise erhöhter Luftfeuchtigkeit (z. B. Bäder, WCs) vorgesehen.
Hinweis zur Preisangabe:
Der Preis ist als Differenzpreis (Mehr- oder Minderpreis) zur ausgeschriebenen GKF-Beplankung anzugeben.
03.__.0040
Mehr-/Minderkosten für GKFI
104.00
m²
03.__.0060 Mehr-/Minderkosten für GKB Mehr-/Minderkosten für die Ausführung der Deckenbekleidung mit Standard-Gipskartonplatten (GKB) anstelle von Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF).
Alternative Ausführung:
• Plattentyp: Gipskarton-Bauplatte (GKB) nach DIN EN 520, Typ A
• Plattendicke: 12,5 mm
Hinweis zur Preisangabe:
Der Preis ist als Differenzpreis (Mehr- oder Minderpreis) zur ausgeschriebenen GKF-Beplankung anzugeben. Da GKB-Platten in der Regel günstiger sind, wird ein negativer Einheitspreis (z. B. -1,50) erwartet.
03.__.0060
Mehr-/Minderkosten für GKB
O
611.00
m²
03.__.0070 Mehr-/Minderkosten für GKBI Mehr-/Minderkosten für die Ausführung der Deckenbekleidung mit imprägnierter Standard-Gipskartonplatten (GKBI) anstelle von Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF).
Alternative Ausführung:
• Plattentyp: imprägnierte Gipskarton-Bauplatte (GKBI) nach DIN EN 520, Typ A
• Plattendicke: 12,5 mm
Hinweis zur Preisangabe:
Der Preis ist als Differenzpreis (Mehr- oder Minderpreis) zur ausgeschriebenen GKF-Beplankung anzugeben.
03.__.0070
Mehr-/Minderkosten für GKBI
O
104.00
m²
03.__.0080 Herstellen runder Deckenausschnitte Herstellen von runden Ausschnitten in der zuvor beschriebenen Gipskartondecke.
Die Leistung umfasst das Anzeichnen der Positionen nach Angabe der Bauleitung sowie das Durchführen von bauseits bereitgestellten Kabeln durch die erstellten Öffnungen.
Arbeitshöhe: bis 5 m
Durchmesser des Ausschnitts: bis 120 mm
03.__.0080
Herstellen runder Deckenausschnitte
30.00
Stk
03.__.0090 Zulage hinterlegen von OSB im Deckenbereich Hinterlegen der Decke mit einem 30 cm breiten Streifen aus 15 mm OSB-Platte.
03.__.0090
Zulage hinterlegen von OSB im Deckenbereich
3.00
m²
03.__.0100 Revisionsklappe 400x400 Einbau einer Knauf Revisionsklappe REVO 400 x 400 mm für Deckensysteme ohne bauphysikalische Anforderung.
Unterkonstruktion mit CD 60/27-Profilen gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1 anordnen.
Ausschnitt der Gipsplatte nach System-Datenblatt und Schemazeichnungen ausbilden.
Dicke der Beplankung bis 12,5 mm.
Verschraubung des Außenrahmens mittels Schnellbauschrauben TB / Diamantschrauben XTB nach DIN 18182-2 oder bauaufsichtlich zugelassenen Verbindungsmitteln, ggf. mit Distanzrahmen/-streifen unterlegen.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß DIN 18181 und DIN EN 13963, inkl. Eckschienen und Profilen.
Qualitätsstufe Q3
Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder gleichwertig
03.__.0100
Revisionsklappe 400x400
3.00
Stk
03.__.0110 Hochschallabsorbierende Hygiene-Akustikdecke, Küche/Spülküche Liefern und Montieren eines hochschallabsorbierenden Hygiene-Akustikdeckensystems für die Restaurantküche/Spülküche.
Bewerteter Schallabsorptionsgrad αw ≥ 0,95
Abhängehöhe ≥ 150 mm zur ausreichenden Schallabsorption auch im tiefen Frequenzbereich
Hohe Anforderungen an Reinigungsfähigkeit und Hygiene; Hygieneklassifikation bauseits abzuklären
Sicherstellung der Sprachverständlichkeit in der Küche und Reduzierung der Lärmübertragung in den Gastbereich
Beispielprodukte: OWA Humancare Hygienedecken oder gleichwertig.
03.__.0110
Hochschallabsorbierende Hygiene-Akustikdecke, Küche/Spülküche
108.00
m²
04 Spachtelarbeiten
04
Spachtelarbeiten
04.__.0010 Fermacell-Platten/GKB spachteln Q2 Oberflächengüte Q2, Gipsspachtel vergütet.
Untergrund auf Eignung, Trag- sowie Haftfähigkeit prüfen. Fläche säubern. Herstellen der Oberflächengüte Q2, inkl. das Einlegen eines Fugenbandes in das obere Drittel der Fugenspachtelung.
Erhöhte Anforderungen durch breiteres Anspachteln der Fugenbereiche und ganzflächiges Abporen der übrigen Fläche mit Füllspachtel auf Gipsbasis, gemäß Merkblatt „Verspachtelung von Gipsplatten“.
Bauteil: Wand-/Deckenflächen
Produkt: *StoLevell In Fill (oder gleichwertig)
04.__.0010
Fermacell-Platten/GKB spachteln Q2
O
1,193.00
m²
04.__.0020 Zulage für Ausführung in Q3 Zulageposition zur Erzielung der Oberflächengüte Q3.
Die Abrechnung erfolgt als Zulage zur Position für die Q2-Verspachtelung.
04.__.0020
Zulage für Ausführung in Q3
O
1,193.00
m²
04.__.0030 Zulage Decken- und Dachschrägen Zulage Deckenflächen
Zulage zur vorhergehenden Position an Decken und Deckenschrägen.
04.__.0030
Zulage Decken- und Dachschrägen
O
611.00
m²
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte dürfen nur auf Anordnung des AG bzw. der Bauleitung ausführt werden.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksame Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgleichen, sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen.
Die Rapporte müssen täglich dem Bauherr oder der Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt werden.
Nicht unterschriebene Rapporte werden nicht akzeptiert und bezahlt!
Hinweis
05.__.0010 Stundenverrechnungssatz Meister
05.__.0010
Stundenverrechnungssatz Meister
30.00
h
05.__.0020 Stundenverrechnungssatz Facharbeiter
05.__.0020
Stundenverrechnungssatz Facharbeiter
20.00
h
05.__.0030 Stundenverrechnungssatz Helfer
05.__.0030
Stundenverrechnungssatz Helfer
20.00
h
05.__.0040 Stundenverrechnungssatz Lehrling
05.__.0040
Stundenverrechnungssatz Lehrling
20.00
h