To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche
Vertragsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
1.2. Bestandsbebauung und Außenanlagen Bestand
1.3 Bauweise,Gestaltungskonzept und Nutzung
1.4 Außenanlagen
2 Planungsleistungen des AG
2.1 Allgemeines
3 Planungsleistungen des AN
4 Planablauf und Planunterlagen
5 Bauzeitenplan
6 Baustelleneinrichtung
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
8 Genehmigungen/Behörden
9 Baubesprechung
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
12 Bauschild
13 Baustellenverkehr
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
17 Produktangaben durch den Bieter
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
19 Bautagesberichte
20 Abrechnung
21 Rechnungen
22 Stundenlohnarbeiten
23 Sicherheitsleistung
24 Bürgschaften
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend
beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an
der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt.
Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen
Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend
auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend
auch AG genannt) aufgeführt.
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
Das Grundstück mit einer Größe von ca. 310 m² befindet
sich in der Bussestraße 50, Hamburg. Das Grundstück
liegt in einem Wohngebiet. Bei dem Grundstück handelt
es sich um ein Mittelgrundstück, fußläufig erschlossen
durch einen Gehweg, sowie einer PKW- Zufahrt
(Gehwegüberfahrt) über die Bussestraße.
1.2 Erschließung Gebäude (außen und innen)
Der Neubau wird straßenseitig über einen gepflasterten
Fußweg zentral und ebenerdig erschlossen. Der Zugang
wird durch einen Vorbau in Form eines Risalits, der bis
zum Dachgeschoss führt und Teile des Treppenraums
beinhaltet, hervorgehoben.
Die innere Erschließung erfolgt über einen zentralen
Treppenhauskern mit einem Aufzug über alle Geschosse.
1.3 Geplante Maßnahme
Bauweise, Gestaltungskonzept und Nutzung
Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes als
Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten.
Die Wohnungen sind als 2- bis 3-Zimmer-Wohneinheiten
mit Vollbad konzipiert. Der Neubau wird als
Grenzbebauung in den Abmessungen von ca. 16,33 x 9,10m
erstellt und besteht aus drei Vollgeschossen und einem
Dachgeschoss als Vollgeschoss, sowie einem
Untergeschoss
Die statisch-konstruktive Ausbildung des Wohngebäudes
erfolgt in Massivbauweise.
Alle tragenden Innen- und Außenwände werden aus
Mauerwerk bzw. Stahlbeton errichtet. Die Fassade erhält
ein Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzoberfläche. Die
tragenden Decken- und Balkonkonstruktionen bestehen aus
Stahlbeton. Das Dach ist als Holzsparrendachstuhl nach
Angabe Statik konzipiert. Die Eindeckung erfolgt mit
Betondachsteinen. Die Farbe der Dachziegel richtet sich
nach dem Farbkonzept. Die nichttragenden Innenwände
werden in Leichtbauweise aus
Gipskarton-Metallständerwänden erstellt. Die Trennwände
der Abstellräume im Kellergeschoss werden als
Holz-Metall-Systemwände errichtet.
1.4 Angaben zu Außenanlagen
Straßenseite
Der Vorgarten mit einer Breite von ca. 16,33 m und
einer Tiefe von ca. 4,00 m ist mit einem Grünstreifen
geplant, der durch eine immergrüne Hecke sowie einem
Zaun zu dem öffentlichen Gehweg abgegrenzt wird. Der
zentrale Zugangsweg vom öffentlichen Gehweg zum
Hauseingang, trennt den vorbeschriebenen Grünstreifen
und erhält einen Plattenbelag aus Betonwerkstein. Der
Grünstreifen wird mit einer Rasenfläche ausgebildet.
Insgesamt ergibt sich ein gärtnerisch gestalteter
Vorgarten.
Gartenseite
Die rückwärtige Gartenfläche, wird als Grünfläche mit
niedrig wachsendem Buschwerk gärtnerisch gestaltet. Auf
dieser Fläche befindet sich auch die erforderliche ca.
42 m² große Kinderspielfläche mit Spielgeräten für
Kleinkinder. Der Zugang zur Kinderspielfläche bzw.
Innenhof erfolgt über die Außentreppe aus dem
Untergeschoss. Die Größe der Kinderspielfläche
entspricht nicht der erforderlichen Größe gemäß § 10
der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und erfüllt somit
einen Abweichungstatbestand. Der entsprechende
Abweichungsantrag liegt diesem Bauantrag als Anlage bei
und ist zu beachten.
2 Planungsleistungen des AG
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden)
- Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht)
- Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen
- Wärmeschutznachweis (kann beim AG eingesehen werden)
- Brandschutzkonzept (kann beim AG eingesehen werden)
- Bodengutachten (kann beim AG eingesehen werden)
- Ausführungsplanung
- Auftrags-LV
2.1 Allgemeines
Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung
mit dem Vermerk "Ausführungsplanung für die
Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die
Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch
den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom
AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem
AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die
Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten
aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu
bestätigen.
Die vollständige Ausführungsplanung wird einfach auf
Papier und im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN
übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen
Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen
und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG
mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die
Ausführung mit einzukalkulieren.
3 Planungsleistungen des AN
Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten
erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG
freigegebene Ausführungsplanung. Die hier
aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN
in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen
sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur
Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme
(s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Alle statischen
Berechnungen und Ausführungsplanungen für
Bauzwischenzustände mit den zugehörigen
Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem
Bauablauf zu planen.
Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4 Planablauf und Planunterlagen
Der AN hat alle Ausführungszeichnungen, einschl. der
Detailzeichnungen mit dem zu erstellenden Bauwerk
abzugleichen. In den Plänen sind die tatsächlich
eingebauten Materialien und Materialqualitäten
darzustellen.
Des Weiteren sind alle Zulassungen, Bautagebuch,
Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen
zusammenzustellen.
Alle Pläne und Revisionsunterlagen sind in mindestens
zweifacher Ausfertigung anzufertigen und in
nummerierten, deutlich gekennzeichneten Akten, geordnet
mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber zu übergeben.
Planunterlagen sind zu falten und erhalten eine
Ringlochverstärkung in Form eines geklebten
Kunststoffstreifens.
Des Weiteren sind diese Unterlagen als PDF-Dateien und
als CAD-Unterlagen auf Datenträger im DXF-Format
(Autocad 2000) an den AG zu übergeben.
Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur
Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für
die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung.
Alle Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen,
Pflegeanleitungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-,
Konformitätserklärungen u. ä. sind geordnet mit
Inhaltsübersicht dem Auftraggeber als PDF-Dateien auf
Datenträger zu übergeben.
Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden
Eigentum des AG.
5 Bauzeitenplan
Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über
Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans
des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb
von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den
Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG
vorzulegen. Des Weiteren ist der AN verpflichtet
seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf
Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw.
abzustimmen.
6 Baustelleneinrichtung
Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten
Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung.
Diese Fläche ist aus dem anliegenden
Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine
entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen
Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und
wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert.
Bis zum Abschluss wird seitens des AN Rohbau ein Kran
für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung durch ein
Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden
Std. Satz erfolgen kann.
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom,
Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die
Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG
sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten
werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet.
8 Genehmigungen/Behörden
Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von
Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.)
erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung
einzuholen.
9 Baubesprechung
Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig
wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser
Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die
verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum
jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke,
teilzunehmen.
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit
einem Vorlauf von zwei Wochen vor Beginn der
betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle
des Auftraggebers abzufordern.
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat
der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen
Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die
EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die
Folgekosten zu Lasten des AN.
12 Bauschild
Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf
dem neben der Baumaßnahme der Bauherr,
Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner
dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf
seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit
darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene
Angaben über Layouts, Größe und Materials, zwingend
einzuhalten.
13 Baustellenverkehr
Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der
Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten
Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt.
Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu
Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von
Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge,
Geräte und Materialien sind nur durch den AG
zugewiesenen und genehmigten Bereich der Be-Fläche
abzustellen.
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte
Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen,
Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine
Kosten unverzüglich beseitigt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen
Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf
den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht
erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der
zuständigen Behörde beantragte und genehmigte
Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht
im Baustellenbereich und in den unmittelbar
angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist
Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von
jeglichen hieraus resultierenden
Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen
sind in die Position Baustelleneinrichtung mit
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrägter
Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest
täglich aus dem Baubereich einschl. Baubehilfe und
fachgerecht zu entsorgen.
Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der
Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht
folgegeleistet werden ist der AG berechtigt auf Kosten
der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den
Bauschutt durch Dritte entsorgen zu lassen.
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutze von
Baustoffen und Bauteilen gegen Witterungseinflüsse, die
für die termingerechte und fachgerechte Ausführung der
Bauarbeiten notwendig werden, ist Sache des
Auftragnehmers.
Sie werden nicht gesondert vergütet, soweit in
einzelnen Positionen des LV nichts anderes gesagt ist.
Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei
ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu
trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien,
Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken
zu halten.
Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der
entsprechenden Position einzurechnen, sofern im
Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist.
17 Produktangaben durch den Bieter
Die in den Leistungsbeschreibungen und in den
technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel
aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer
Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der
Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht
Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung
genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer
abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in
technischer, funktioneller als auch in
architektonischer Hinsicht, darzustellen.
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise
Ausführung einer Leistung Alternativpositionen
(Wahlpositionen) oder für die Ausführung
einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung
Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist
der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen
Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung
durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts
anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in
der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind,
diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung
(Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen
erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der
Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die
Entscheidung über die Ausführung von
Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu
treffen.
19 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und
nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder
der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den
Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu
erfassen:
- tägliche Arbeitsstärke,
- Materiallieferung,
- Wetterverhältnisse,
- besondere Vorkommnisse auf der Baustelle,
20 Abrechnung
Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der
Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß
mindestens 7 Werktage im Voraus bei der örtlichen
Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der
Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche
Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die
Durchschriften der Auftragnehmer.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf
zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte
auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge
sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
21 Rechnungen
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-,
Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die
Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend
zu nummerieren.
Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und
Wert aller bisherigen Leistungen, Summen die bereits
erhaltenen Zahlungen einschl. Umsatzsteuerbeträge
anzugeben.
22 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie
vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten
arbeitstäglich spätestens wöchentlich Stundenlohnzettel
in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb
der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-,
Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,
ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den
Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale
der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die
bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23 Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf
die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag,
insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung
und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich
auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich
Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
24 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten
sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf.
nach den Formblättern des Auftraggebers.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen
Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde
über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf
Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer
Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der
Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter)
befriedigt hat und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche
geleistet hat.
Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf
Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich
vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche
abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche
erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche
Technische Vorbemerkungen Trockenbau
Die vom Bieter angebotene Leistung gilt jeweils für
eine fertiggestellte, vollständig ausgeführte Leistung,
inkl. Lieferung, Abladen, Transport und Lagerung aller
Materialien.
Bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen
Leistungen sind alle Auflagen der allgemein anerkannten
Regel der Technik sowie sämtlicher Vorschriften und
Normen in neuster Fassung vollumfänglich zu
berücksichtigen.
Sämtliche Unterkonstruktionen sind aus verzinkten
Metallprofilen mit Anschlussdichtung herzustellen. Die
maximal zulässigen Stützweiten sind einzuhalten.
Die Beplankung, Bekleidung und Verarbeitung der
GK-Platten hat nach DIN 18181 sowie 18183 zu erfolgen.
Es sind grundsätzlich Platten mit angerundeter Kante
(HRK-Platten) zu verwenden.
Zur Befestigung der GK-Platten sind ausschließlich
korrosionsgeschützte Schnellbauschrauben zu verwenden.
Wände, Vorsatzschalen usw. sind grundsätzlich auf der
Rohdecke aufzustellen.
Bei Wandbauteilen ist der Anschluss generell starr
auszuführen und eine umlaufende Anschlussdichtung mit
einem Dichtungsband von min. 5 mm an allen angrenzenden
Bauteilen vorzusehen.
Für die Ausführung der Installationen in der Wand ist
einseitig die Beplankung vollständig inkl. Dämmung und
auf der Gegenseite ein Streifen von mind. 50 cm für die
Herstellung des Estrichs anzubringen.
Die Standardverspachtelung aller Bauteile ist wenn
nicht anders beschrieben in der Qualitätsstufe Q2
herzustellen und mit faserverstärkter Spachtelmasse
auszuführen. Alternativ ist in die Fugen ein
Glasfaser-Fugendeckstreifen einzulegen.
Diese ist mind. in zwei Arbeitsgängen (Grund- und
Feinspachtelung) bis zur Erreichung von stufenlosen
Plattenübergängen inkl. Verbindungsmitteln, Ecken etc.
durchzuführen.
Für die gespachtelten Wandflächen gelten gemäß
Merkblatt Nr. 2 der Hinweise und Richtlinien für
Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten folgende
Qualitätsstufen.
Q 1 Grundverspachtelung.
Q 2 Standardverspachtelung.
Q 3 Sonderverspachtelung.
Q 4 vollflächiges spachteln.
Dämmung wenn erforderlich ist generell dicht gestoßen
und verschiebe- und abrutschsicher einzubauen.
Alle Hersteller- bzw. Montagerichtlinien sind
vollumfänglich einzuhalten.
Den Bautenständen entsprechend sind mehrere An- und
Abfahrten einzurechnen.
Technische Vorbemerkungen Trockenbau
Planliste
Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der
Ausschreibung:
Bezeichnung Plannummer
Planung (Ausführungsplanung zur Ausschreibung):
BE-Plan BS50_260113_AP_BE_BG_100.0
Grundriss KG BS50_260113_AP_ GR_KG_50.0
Grundriss EG BS50_260113_AP_ GR_EG_50.0
Grundriss 1.OG BS50_260113_AP_ GR_1OG_50.0
Grundriss 2.OG BS50_260113_AP_ GR_2OG_50.0
Grundriss SG BS50_260113_AP_ GR_SG_50.0
Dachdraufsicht BS50_260113_AP_ GR_DA_50.0
Schnitt A - A BS50_260113_AP_ SC_A_50.0
Schnitt B - B BS50_260113_AP_ SC_B_50.0
Schnitt C - C BS50_260113_AP_ SC_C_50.0
Schnitt D - D BS50_260113_AP_ SC_D_50.0
Schnitt E - E BS50_260113_AP_ SC_E_50.0
Schnitt F - F BS50_260113_AP_ SC_F_50.0
Ansicht Nord BS50_260113_AP_ AN_N_50.0
Ansciht Ost BS50_260113_AP_ AN_O_50.0
Ansicht Süd BS50_260113_AP_ AN_S_50.0
Details (01-15)
Planliste
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Die im BE-Plan dargestellten Einrichtungsflächen wurden
seitens des Auftraggebers angemietet und kann, in
Absprache mit den anderen Gewerken und der
Bauüberwachung zur Anlieferung genutzt werden.
Der OK Fußboden des SG befindet sich ca. 11,0 m über
dem Straßenniveau.
Alle erforderlichen Gerüste für die nachfolgend
beschriebenen Leistungen sind in der Pauschalposition
für die Gerüste, im Titel Baustelleneinrichtung, zu
kalkulieren und Sache des Auftragnehmers.
Die Aufwendungen für das anreißen der Sparrenlage zur
Befestigung der Kopfprofile, sowie die erforderlichen
längeren Befestigungsmittel, sind in die Einheitspreise
der Wände und Vorsatzschalen einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
Der obere Anschluss der Wände an die schräge Decke,
bzw. Dachschrägen und die erforderliche Unterfütterung
und Ausrichtung der Kopfprofile, sowie das
Hinterschneiden der Bauplatten, ist in die
Einheitspreise der Wände und Vorsatzschalen
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Ein Baukran wird bauseits voraussichtlich bis Juni 2027
zur Verfügung stehen und kann nach vorheriger
Abstimmung mit der Bauleitung und den anderen Gewerken
mitgenutzt werden. Die Kosten für einen gegebenenfalls
erforderlichen Kranführer sind vom AN zu tragen. Der
Kranführer kann bauseits gestellt werden.
Die im BE-Plan dargestellten Einrichtungsflächen wurden
01.__.010 Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten
Leistungen.
Baustelle einrichten, vorhalten und rückbauen.
01.__.010
Baustelleneinrichtung
1.00
Psch
01.__.020 Gerüste Gerüste für alle nachfolgend beschriebenen Leistungen,
siehe auch Hinweise zur Kalkulation im Titel
Baustelleneinrichtung.
01.__.020
Gerüste
1.00
Psch
02 Trockenbau-Wände
02
Trockenbau-Wände
02.__.010 GKBI-Inst. Vorsatzsch, 2x12,5mm, d= 75mm, Knauf W629 (W 1.1.1) Gipskartonplatten-Vorsatzschale als Installations-
bzw. Schachtwand, Fabrikat Knauf W629, bzw.
Wandtyp W 1.1.1 gemäß Architektengrundrisse, F0, inkl.
Dämmung und aller Neben- und Anpassarbeiten, sowie
Versprünge.
Untergrund: Stb.-Decke
Nutzug: Installations-Vorwand
Profile: Metallständerwerk CW 50
Metallriegel, voll gedämmt
Beplankung: einseitig 2x12,5 mm GKBI Platten
(Feuchträume)
Dämmung: 40 mm, MiWo
Wanddicke: ca. 75 mm
Wandhöhe: bis ca. 2,80 m
Schachtbreite: bis ca. 1,00 m
Oberfläche: Qualitätsstufe Q2 für bauseitige
Fliesen / Anstrich
Schalldämmung: Rw, R 13 dB
Fabrikat: Knauf W629 o. glw.
Angeb. Fabrikat:
Einbauort: EG bis SG.
02.__.010
GKBI-Inst. Vorsatzsch, 2x12,5mm, d= 75mm, Knauf W629 (W 1.1.1)
87.50
m²
02.__.020 GKBI-Inst. Vorsatzsch, 2x12,5mm, d=75mm, Knauf W627 (W 1.1.2) Gipskartonplatten-Vorsatzschale als Installations-
bzw. Schachtwand Fabrikat Knauf W627 bzw. Wandtyp W
1.1.2 gemäß Architektengrundrissen, F0.
Profile: Metallständerwerk mit
Metalldoppelständern (im Verbund),
d=50mm (2xCW 50), voll gedämmt
mit MiWo
Fabrikat: Knauf W627 o. glw.
Angeb. Fabrikat:'.....................................'
Einbauort: EG bis SG
02.__.020
GKBI-Inst. Vorsatzsch, 2x12,5mm, d=75mm, Knauf W627 (W 1.1.2)
H
63.00
m²
02.__.030 Schachtwand, 2x12,5mm Massivbauplatte, d=90mm, Knauf W628 (W 1.1.5) Schachtwand, Fabrikat Knauf W628 bzw. Wandtyp W 1.1.5
gemäß Architektengrundrissen, F90.
Nutzug: Schachtwand
Profile: Metallständerwerk, 50mm (CW 50),
voll gedämmt
Beplankung: einseitig 2x12,5 mm Massivbauplatten
Dämmung: 40 mm, MiWo
Wanddicke: ca. 90 mm
Wandhöhe: bis ca. 2,80 m
Schachtbreite: bis ca. 0,60 m
Oberfläche: Qualitätsstufe Q2 für bauseitige
Fliesen / Anstrich
Schalldämmung: Rw, R 43dB
Fabrikat: Knauf W628 o. glw.
Angeb. Fabrikat:
Einbauort: EG bis SG.
02.__.030
Schachtwand, 2x12,5mm Massivbauplatte, d=90mm, Knauf W628 (W 1.1.5)
H
20.00
m²
02.__.040 GK-Montagew., d=125 mm, 2x12,5 mm GKB, Knauf W112 (W 1.3.1) Gipsbauplatten-Montagewand, nicht tragend, Fabrikat
Knauf W112, bzw. Wandtyp W 1.3.1 gemäß
Architektengrundrisse, bestehend aus:
einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen,
einschl. Anschlussdichtung an andere Bauteile
beidseitiger Beplankung mit je 2 x Gipsbauplatten,
Schraubenköpfe und Fugen verspachteln, als Grundlage
für Malerarbeiten, Qualitätsstufe Q 2
plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser, dicht und
abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut, Volldämmung.
Zulage für GKBi im Bereich Bad, G-WC, HWR in
gesonderter Position.
Untergrund: Stb.-Decke
Nutzung: nichttragende Trennwände
Profile: CW 75 voll gedämmt
Beplankung: je Seite 2x12,5 mm GKB
Dämmung: ca. 60 mm, MiWo Baustoffkl. A
Wanddicke: 125 mm
Wandhöhe: bis ca. 2,80 m
Oberfläche: Qualitätsstufe Q2
Schalldämmung: Rw, R 56 dB
Fabrikat: Knauf W112 o. glw.
Brandschutz: F30
Angeb. Fabrikat:'....................................'
Einbauort: EG bis DG.
02.__.040
GK-Montagew., d=125 mm, 2x12,5 mm GKB, Knauf W112 (W 1.3.1)
62.00
m²
02.__.050 GK-Montagew., d=125 mm, 2x12,5 mm Diamatplatte, Knauf W112 (W 1.3.2) Beplankung: je Seite 2x12,5 mm Diamantplatte
Schalldämmung: Rw, R 61,5 dB
Fabrikat: Knauf W112 o. glw.
Brandschutz: F90
Angeb. Fabrikat:'....................................'
Einbauort: EG bis 3.OG
02.__.050
GK-Montagew., d=125 mm, 2x12,5 mm Diamatplatte, Knauf W112 (W 1.3.2)
H
15.00
m²
02.__.060 GK-Montagew., d=125 mm, 2x12,5 mm GKBI, OSB, Knauf W112 (W 1.3.3) Beplankung: 1.x12,mm GKB-Platten (imprägniert
in Feuchträumen) &
1x 12mm OSB-Platte
2x12,5 mm GKB-Platten (imprägniert
in Feuchträumen)
Schalldämmung: n. N.
Fabrikat: Knauf W112 o. glw.
Brandschutz: F0
Angeb. Fabrikat:'....................................'
Einbauort: EG bis SG
02.__.060
GK-Montagew., d=125 mm, 2x12,5 mm GKBI, OSB, Knauf W112 (W 1.3.3)
H
161.00
m²
02.__.070 GK-Montagew.,d=125 mm, 2x12,5 mm GKB, OSB, Knauf W112 (W 1.3.4) Beplankung: je Seite 1.x12,mm GKB-Platten &
1x 12mm OSB-Platte
Schalldämmung: n. N.
Fabrikat: Knauf W112 o. glw.
Brandschutz: F0
Angeb. Fabrikat:'....................................'
Einbauort: EG bis SG
02.__.070
GK-Montagew.,d=125 mm, 2x12,5 mm GKB, OSB, Knauf W112 (W 1.3.4)
H
19.00
m²
02.__.080 GK-Montagew., d=150 mm, 2x12,5 mm Diamantplatte, Knauf W112 (W 1.4.2) Gipsbauplatten-Montagewand, nicht tragend, Fabrikat
Knauf W112, bzw. Wandtyp W 1.4.2 gemäß
Architektengrundrisse, bestehend aus:
einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen,
einschl. Anschlussdichtung an andere Bauteile
beidseitiger Beplankung mit je 2 x Diamantplatten,
Schraubenköpfe und Fugen verspachteln, als Grundlage
für Malerarbeiten, Qualitätsstufe Q 2
plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser, dicht und
abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut, Volldämmung.
Untergrund: Stb.-Decke
Nutzung: nichttragende Trennwände
Profile: CW100, voll gedämmt
Beplankung: je Seite 2 x Diamantplatten
Dämmung: ca. 80 mm, MiWo Baustoffkl. A
Wanddicke: 150 mm
Wandhöhe: bis 2,80 m
Oberfläche: Qualitätsstufe Q2
Schalldämmung: Rw, R 63,2 dB
Fabrikat: Knauf W112 o. glw.
Angeb. Fabrikat:'....................................'
Einbauort: EG bis 3. OG
02.__.080
GK-Montagew., d=150 mm, 2x12,5 mm Diamantplatte, Knauf W112 (W 1.4.2)
13.00
m²
02.__.090 GK-Montagew., d=150 mm, 2x12,5 mm GKB, Knauf W112 (W 1.4.3) Gipsbauplatten-Montagewand, nicht tragend, Fabrikat
Knauf W112, bzw. Wandtyp W 1.4.3 gemäß
Architektengrundrisse, bestehend aus:
einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen,
einschl. Anschlussdichtung an andere Bauteile
Beplankung mit1 x GKB-Platten & 1 x OSB-Platten und 2x
GKB-Platten, Schraubenköpfe und Fugen verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten Qualitätsstufe Q 2
plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser, dicht und
abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut, Volldämmung.
Untergrund: Stb.-Decke
Nutzung: nichttragende Trennwände
Profile: CW100, voll gedämmt
Beplankung: 1 x12,5 mm GKB-Platte &1 x
OSB-Platte;
2 x 12,5 mm GKB-Platte
Dämmung: ca. 80 mm, MiWo Baustoffkl. A
Wanddicke: 150 mm
Wandhöhe: bis 2,80 m
Oberfläche: Qualitätsstufe Q2
Schalldämmung: n. N.
Fabrikat: Knauf W112 o. glw.
Angeb. Fabrikat:'....................................'
Einbauort: SG
02.__.090
GK-Montagew., d=150 mm, 2x12,5 mm GKB, Knauf W112 (W 1.4.3)
7.00
m²
02.__.100 GK-Montagew., 150 mm, 2x12,5 mm GKBI, Knauf W112 (W 1.4.4) Beplankung: je Seite 1 x12,5 mm GKB-Platte &1 x
OSB-Platte
Angeb. Fabrikat:'....................................'
Einbauort: EG bis 3. OG
02.__.100
GK-Montagew., 150 mm, 2x12,5 mm GKBI, Knauf W112 (W 1.4.4)
H
20.00
m²
02.__.110 Verstärkungsprofil, UA 50/40/2 mm,Trockenbau Verstärkungsprofil für Trockenbau
konstruktion.
Liefern und Einbauen als Verstärkung
im Bereich der
Haustechnik-Traggerüste.
Einzellänge des Profils bis 3,0 m.
Profil: UA 50/40/2
Angeb. Fabrikat:
'...................................'
Einbauort: EG bis DG
02.__.110
Verstärkungsprofil, UA 50/40/2 mm,Trockenbau
O
1.00
m
02.__.120 Verstärkungsprofil, UA 75/40/2 mm, Trockenbau Verstärkungsprofil für Trockenbau
konstruktion.
Liefern und Einbauen als Verstärkung
im Bereich der
Haustechnik-Traggerüste.
Einzellänge des Profils bis 3,0 m.
Profil: UA 75/40/2
Angeb. Fabrikat:
'...................................'
Einbauort: EG bis DG.
02.__.120
Verstärkungsprofil, UA 75/40/2 mm, Trockenbau
44.00
m
02.__.130 Türöffnung, Montagewand, 885/2130 mm Türöffnung in Gipskarton- bzw. Gipsfaserplatten-Monta
gewand mit Türpfosten aus CW- bzw. UA-Ständerprofilen,
inkl. aller erforderlichen Verstärkungsprofile sowie
Sturzprofil und Fußwinkel.
Bauöffnungsmaße: 885/2130mm
Fertigwanddicke: 100mm - 125 mm
Einbauort: EG bis SG.
02.__.130
Türöffnung, Montagewand, 885/2130 mm
20.00
Stk
02.__.140 Türöffnung, Montagewand, 1100/2130mm Türöffnung in Gipskarton- bzw. Gipsfaserplatten-Monta
gewand mit Türpfosten aus CW- bzw. UA-Ständerprofilen,
inkl. aller erforderlichen Verstärkungsprofile sowie
Sturzprofil und Fußwinkel.
Bauöffnungsmaße: 1100/2130mm
Fertigwanddicke: 100mm - 125 mm
Einbauort: EG bis 3. OG (Abstellraum)
02.__.140
Türöffnung, Montagewand, 1100/2130mm
3.00
Stk
02.__.150 Zulage: BeplankungTürlaibungen Bekleidung der Leibung der Türöffnungen der
Leichtbauwand, 3-seitig, mit 2 x 12,5 GK Bauplatten,
einschl. Eckschutzschienen3-seitig umlaufend und
Spachtelung Q2, Leibung als Durchgang ohne Türzarge
Wandstärke: 125 - 150 mm.
Einbauort: EG - SG
02.__.150
Zulage: BeplankungTürlaibungen
140.30
m
02.__.160 Wandende freistehend, Montagewand Beplankung von freistehenden Wandenden in
Montagewänden, mit Plattenstreifen (Material und Dicke
wie Wandposition), zweilagig inkl. Kantenschutz-
profilen, ggf. Profilverstärkungen und Verspachtelung
der Anschlüsse.
Wanddicke : 125 bis 150 mm
Einbauort: EG bis SG
02.__.160
Wandende freistehend, Montagewand
20.00
m
02.__.170 Zulage: Eckschutzschiene Außenecken Zulage für den Einbau von Eckschutzschienen, bei
Außenecken.
02.__.170
Zulage: Eckschutzschiene Außenecken
90.00
m
02.__.180 Schächte/Verkofferungen mit Mineralwolle Schächte/Verkofferungen mit
Mineralwolle voll ausstopfen zur
Reduzierung von
Geräuschbelästigungen, liefern und
fachgerecht montieren.
02.__.180
Schächte/Verkofferungen mit Mineralwolle
O
31.00
m
02.__.190 Gleitender Deckenanschluss Zulage für die Herstellung eines gleitenden
Deckenanschlusses für zuvor beschriebenden Wände und
Vorsatzschalen, unter Berücksichtigung der maximalen
Deckendurchbiegung, entsprechend des verwendeten
Systems.
02.__.190
Gleitender Deckenanschluss
150.00
m
02.__.200 Trennfix Im Anschlußbereich Wand - Decke oder bei nicht
kraftschlüssig verbundenen Bauteile ankleben eines
Trennstreifens an das benachbarte Bauteil und dagegen
putzen. Nach dem Aushärten des Putzes überstehenden
Streifen abschneiden.
Produkt: Knauf Trenn-Fix o. glw.
02.__.200
Trennfix
O
300.00
m
02.__.210 Göppinger Profil Einbau eines Abschlussprofils,
Göppinger Profils, als Abschluss der
obersten Lage bei 2-lagiger
Ausführung in Abstimmung mit der
Bauleitung.
Schenkellänge: 25 mm.
02.__.210
Göppinger Profil
O
1.00
m
02.__.220 Bekleidung Drempel, Hof- und Straßenseite 2-lagige Bekleidung des Drempels, mit CW-Profilen und
Gipskartonplatten, als Vorsatzschale bzw.
Installationsebene.
02.__.220
Bekleidung Drempel, Hof- und Straßenseite
28.00
m
02.__.230 Universaltraverse Montagewand, HW-Platte Universaltraverse aus Holzwerkstoffplatte
zwischen die Stahl-Ständerprofile der Montagewand
mittels verzinkter Stahllaschen und Blechschrauben
befestigen.
Vorleistung: GK Ständerwand
UK: Einfachständer CW
Wanddicke: 75 - 150 mm
Material : wasserfeste Mehrschicht-
Holzwerkstoffplatte
Plattendicke : ca. 25 mm
Plattengröße: ca. b/h ca. 625/300 mm
Konsollast: bis 1,5 kN/m
Einbauort: EG bis SG.
02.__.230
Universaltraverse Montagewand, HW-Platte
23.00
Stk
02.__.240 Revisionsklappe 200/200 Revisionsklappe für Vorsatzschale/ Montagewand *
inkl. Auswechslung, vorgerichtet für den Einbau in
2 x 12,5 mm dick beplankte Konstruktionen,
liefern und einbauen, als Standardausführung,
mit flächenbündig eingeklebter Knauf Diamant
Hartgipsplatte (GKFI) 12,5 mm, Sicherung des
Innendeckels durch selbst justierende Fangarme,
mit in die Rahmenecken integrierten, nicht sichtbarem
Verschluss- und Scharniersystem.
Abmessung (lichter Durchgang): 200 x 200 mm,
Erzeugnis: Knauf alutop Revisionsklappe REVO
Angeb. Fabrikat:'....................................'
Einbauort: EG bis SG
02.__.240
Revisionsklappe 200/200
4.00
Stk
02.__.250 Revisionsklappe 300/300 Abmessung (lichter Durchgang): 300 x 300 mm.
02.__.250
Revisionsklappe 300/300
H
19.00
Stk
02.__.260 Revisionsklappe 400/400 Abmessung (lichter Durchgang): 400 x 400 mm.
02.__.260
Revisionsklappe 400/400
O
H
1.00
Stk
02.__.270 Aussparung, GK-Wand, bis 120/120 mm Aussparung für Einbauteile in Gipskartonwand.
Größe: bis ca. 120/120 mm bzw.
Durchmesser: ca. 120 mm
Einbauort: EG - SG
02.__.270
Aussparung, GK-Wand, bis 120/120 mm
105.00
Stk
02.__.280 Aussparung, GK-Wand, bis 150/150 mm Aussparung für Einbauteile, wie Zähler und
Messeinrichtungen, in Gipskartonwand.
Größe: bis ca. 150/150 mm bzw.
Durchmesser: ca. 150 mm.
Einbauort: EG - SG.
02.__.280
Aussparung, GK-Wand, bis 150/150 mm
140.00
Stk
03 Trockenbau-Decken
03
Trockenbau-Decken
03.__.010 GK-Decke abgehängt, ohne Dämmung, GKBI 2x12,5 mm (Bäder) Gipskarton-Decke, abgehängt, Ausführung, ohne Dämmung.
Ausrichtung der UK gem. Deckenspiegel für DownLight
Ausschnitte.
Decke bestehend aus:
Unterkonstruktion aus Metallprofilen inkl. Abhänger
2-lagige Decklage aus Knauf GKBI od. glw., Spachtelung
nach Systemanforderung, Qualitätsstufe Q2 als
Grundlage für bauseitigen Anstrich. Eventuelle
Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Inkl. aller Anschluss-, Neben- und Anpassarbeiten
Befestigungsart: Metallprofile
Beplankung: 2x12,5 mm GKBI
Abhängehöhe: von 150 bis 250 mm
Fabrikat: Knauf D 112 o.glw.
Untergrund: Stahlbetondecke
Einbauhöhe: bis ca. 3,0 m
Angeb. Fabrikat:'...................................''
Einbauort: EG bis 3. OG.
03.__.010
GK-Decke abgehängt, ohne Dämmung, GKBI 2x12,5 mm (Bäder)
O
40.00
m²
03.__.020 GK-Decke abgehängt, mit Dämmung, GKBI 2x12,5 mm, Dämmung: Mineralwolle, 40 mm, WLG035
03.__.020
GK-Decke abgehängt, mit Dämmung, GKBI 2x12,5 mm,
O
H
1.00
m²
03.__.030 Deckenausschnitte bis 120/120 mm Aussparung für Einbauteile in abgehängter Decke für
Downlights und Lüfter.
Größe: bis ca. 120/120 mm bzw.
Durchmesser: ca. 120 mm
Einbauort: EG - DG
03.__.030
Deckenausschnitte bis 120/120 mm
O
1.00
Stk
03.__.040 Zulage: Bekleidung First- und Mittelpfette Zulage, für die Bekleidung der First und Mittelpfette,
jew. 20/32 mm, inkl. Eckschutzschienen.
03.__.040
Zulage: Bekleidung First- und Mittelpfette
34.00
m
04 Dachschrägen- und
Holzständerwandbekleidung
04
Dachschrägen- und
Holzständerwandbekleidung
Die Gesamte Dachdecken-und Dachschrägenkonstruktion hat
die Brandschutzanforderung F 60 von unten/innen.
Dies bedingt z. B. das die Leichtbauwände gegen die
fertig bekleideten Decken-/ Dachschrägenkonstruktion
stößt.
Die Gesamte Dachdecken-und Dachschrägenkonstruktion hat
04.__.010 Dämmung Steildach, MiWo, WLG 035, BSK A, d=240mm Angeb. Fabrikat :'...................................'
04.__.010
Dämmung Steildach, MiWo, WLG 035, BSK A, d=240mm
75.00
m
04.__.020 Dampfbremse auf Sparren, Dachschräge und Dachdecke Dampfbremse, bestehend aus PP-Vlies mit dampfbremsender
Beschichtung, liefern und mit Stoßüberlappung gem.
Herstellerangaben auf Sparren aufbringen und winddicht
verkleben, einschl. fachgerechter Anschlüsse an alle
Durchdringungen wie z. B. Schornsteine, Lüftungsrohre,
sowie an umgebenden Bauteilen wie z. B. Giebelwände,
etc., einschl. anarbeiten der Folie in den gerundeten
Bereichen der Dachkonstruktion.
Temperaturbeständigkeit: - 40 bis + 80°C
Sd-Wert: 0,5 - 5,0 m
Fabrikat: Delta LUXX od. glw.
Angeb. Fabrikat :'...................................'
04.__.020
Dampfbremse auf Sparren, Dachschräge und Dachdecke
170.00
m²
04.__.030 F60 Bekleidung Steildach, 15mm + 18mm GKF, Knauf D112, inkl. UK (D6.1) F 60 Dachschrägenbekleidung (D6.1), mit 15 + 18mm
Massivbauplatte GFK, einschl. UK aus Hutprofilen,
Ausführung aller Eckpunkte gem. Brandschutzanforderung.
Einbauhöhe: bis ca. 3,0 m.
Befestigungsuntergrund: Holzsparren
Achsmaß Sparren: ca 85,0 cm
GHutprofile: d=27mm
Abstand UK: ca. 62,5cm
Beplankung 2-lagig Knauf GKF: 1x 18mm und 1x 15mm.
Brandschutzanforderung: F 60, Brandschutz allein von
unten
04.__.030
F60 Bekleidung Steildach, 15mm + 18mm GKF, Knauf D112, inkl. UK (D6.1)
75.00
m²
04.__.040 Deckenbekleidung Steildachs (D6.1) Bekleidung des in Pos. 04.030 beschriebenen Flachdachs,
mit OSB- und GKB-Platte, inkl. UK.
Einbauhöhe: bis ca. 3,0 m.
UK: d=40mm
Abstand UK: ca. 62,5cm
Beplankung 2-lagig : 1x 12mm OSB und 1x 12,5mm
GKB-Platte.
Fabrikat: Knauf o. glw.
04.__.040
Deckenbekleidung Steildachs (D6.1)
75.00
m²
04.__.050 Deckenbekleidung Flachdachs (D6.2), F60 Bekleidung des Flachdachs, F60, mit GKF-Platten, inkl.
UK aus Hutprofilen, gem. Knauf D112 bzw. D6.2 im
Architektengrundriss.
Einbauhöhe: bis ca. 3,5 m.
UK: d=40mm
Beplankung 2-lagig : 1x 15mm & 1x 18mm Massivbauplatte
Fabrikat: Knauf o. glw.
04.__.050
Deckenbekleidung Flachdachs (D6.2), F60
H
95.00
m²
04.__.060 Bekleidung Gauben, W 4.8.4 Bekleidung der Dachgaben, mit OSB & GKB, inkl. UK aus
Holzlattung und Dämmung (MiWo, WLG 032).
UK aus Holzlattung: d=40mm
Dämmung: MiWo, d=40mm, WLG 032
Beplankung 2-lagig : 1x 12mm OSB und 1x 12,5mm
GKB-Platte.
Fabrikat: Knauf o. glw.
04.__.060
Bekleidung Gauben, W 4.8.4
21.00
m²
04.__.070 Zulage UK für Befestigung Deckenprofil der Wände, aus Schalbrettern Zulage für den Einbau von zusätzlicher
Unterkonstruktion, bestehend aus Schalbrettern, b=ca.
10cm, Einbau auf den Sparren, als zusätzliche UK zur
Befestigung der Deckenprofil der Leichtbauwände.
Einschl. aller erforderlichen Einmessarbeiten und
Kennzeichnung der Lage der UK.
Einbauort: SG
04.__.070
Zulage UK für Befestigung Deckenprofil der Wände, aus Schalbrettern
5.00
m
04.__.080 Laibung für Dachflächenfenster Umlaufende Bekleidung der Leibung für
Dachflächenfenster als Zulage zu der in Position 04.030
beschriebenen Dachdecken-/Dachschrägenbekleidung.
Ausführung rechtwinkelig, 2- lagig, einschl. aller
erforderlicher UK, Dämmung. Dampfbremse, mit Anschluss
an die Elemente, Eckschutzschienen und Spachtelung.
Beplankung 2-lagig Knauf GKFI: 1 x 15 mm, 1x 18 mm.
Leibungstiefe: ca. 300 mm
Oberfläche: Qualitätsstufe Q2 für bauseitigen
Anstrich.
04.__.080
Laibung für Dachflächenfenster
40.00
m
04.__.090 Laibung für Balkontüren Laibung der Balkontürelement Hofseite.
Leibungstiefe: ca. 200 mm
04.__.090
Laibung für Balkontüren
H
9.00
m
04.__.100 Bekleidung Entlüftung TRH ca. 60/60/50 cm Umlaufende Bekleidung der Leibung der Entlüftung,
2-lagig, GKFI.
Ausführung rechtwinkelig, einschl. aller erforderlicher
UK, Dämmung. Dampfbremse, mit Anschluss an die
Elemente, Eckschutzschienen und Spachtelung.
04.__.100
Bekleidung Entlüftung TRH ca. 60/60/50 cm
1.00
Stk
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__.010 Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter: Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter:
für evtl.
erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und
gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden
berechnet:
05.__.010
Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter:
O
10.00
h
05.__.020 Stundenlohnarbeiten - Helfer: Stundenlohnarbeiten - Helfer: für evtl.
erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und
gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden
berechnet:
05.__.020
Stundenlohnarbeiten - Helfer:
O
10.00
h