To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche
Vertragsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
1.2. Bestandsbebauung und Außenanlagen Bestand
1.3 Bauweise,Gestaltungskonzept und Nutzung
1.4 Außenanlagen
2 Planungsleistungen des AG
2.1 Allgemeines
3 Planungsleistungen des AN
4 Planablauf und Planunterlagen
5 Bauzeitenplan
6 Baustelleneinrichtung
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
8 Genehmigungen/Behörden
9 Baubesprechung
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
12 Bauschild
13 Baustellenverkehr
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
17 Produktangaben durch den Bieter
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
19 Bautagesberichte
20 Abrechnung
21 Rechnungen
22 Stundenlohnarbeiten
23 Sicherheitsleistung
24 Bürgschaften
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden die Bauleistungen
übergreifend
beschrieben und die Schnittstellen zu den
weiteren an der Baumaßnahme
Beteiligten dargestellt.
Des Weiteren werden die Pflichten,
zusätzlichen Leistungen und Aufgaben
des Auftragnehmers (nachfolgend auch
AN genannt) und die des Auftraggebers
(nachfolgend auch AG genannt)
aufgeführt.
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
Das Grundstück mit einer Größe von ca.
310 m² befindet sich in der Bussestraße
50, Hamburg. Das Grundstück liegt in
einem Wohngebiet. Bei dem Grundstück
handelt es sich um ein Mittelgrundstück,
fußläufig erschlossen durch einen
Gehweg, sowie einer PKW- Zufahrt
(Gehwegüberfahrt) über die Bussestraße.
1.2 Erschließung Gebäude (außen und
innen)
Der Neubau wird straßenseitig über einen
gepflasterten Fußweg zentral und
ebenerdig erschlossen. Der Zugang wird
durch einen Vorbau in Form eines
Risalits, der bis zum Dachgeschoss führt
und Teile des Treppenraums beinhaltet,
hervorgehoben.
Die innere Erschließung erfolgt über
einen zentralen Treppenhauskern mit
einem Aufzug über alle Geschosse.
1.3 Geplante Maßnahme
Bauweise, Gestaltungskonzept und
Nutzung
Geplant ist der Neubau eines
Wohngebäudes als Mehrfamilienhaus mit
7 Wohneinheiten.
Die Wohnungen sind als 2- bis
3-Zimmer-Wohneinheiten mit Vollbad
konzipiert. Der Neubau wird als
Grenzbebauung in den Abmessungen
von ca. 16,33 x 9,10m
erstellt und besteht aus drei
Vollgeschossen und einem
Dachgeschoss als Vollgeschoss, sowie
einem Untergeschoss
Die statisch-konstruktive Ausbildung des
Wohngebäudes erfolgt in
Massivbauweise.
Alle tragenden Innen- und Außenwände
werden aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton
errichtet. Die Fassade erhält ein
Wärmedämm-Verbundsystemen mit
Putzoberfläche. Die tragenden Decken-
und Balkonkonstruktionen bestehen aus
Stahlbeton. Das Dach ist als
Holzsparrendachstuhl nach Angabe
Statik konzipiert. Die Eindeckung erfolgt
mit Betondachsteinen. Die Farbe der
Dachziegel richtet sich nach dem
Farbkonzept. Die nichttragenden
Innenwände werden in Leichtbauweise
aus Gipskarton-Metallständerwänden
erstellt. Die Trennwände der
Abstellräume im Kellergeschoss werden
als Holz-Metall-Systemwände errichtet.
1.4 Angaben zu Außenanlagen
Straßenseite
Der Vorgarten mit einer Breite von ca.
16,33 m und einer Tiefe von ca. 4,00 m
ist mit einem Grünstreifen geplant, der
durch eine immergrüne Hecke sowie
einem Zaun zu dem öffentlichen Gehweg
abgegrenzt wird. Der zentrale
Zugangsweg vom öffentlichen Gehweg
zum Hauseingang, trennt den
vorbeschriebenen Grünstreifen und erhält
einen Plattenbelag aus Betonwerkstein.
Der Grünstreifen wird mit einer
Rasenfläche ausgebildet. Insgesamt
ergibt sich ein gärtnerisch gestalteter
Vorgarten.
Gartenseite
Die rückwärtige Gartenfläche, wird als
Grünfläche mit niedrig wachsendem
Buschwerk gärtnerisch gestaltet. Auf
dieser Fläche befindet sich auch die
erforderliche ca. 42 m² große
Kinderspielfläche mit Spielgeräten für
Kleinkinder. Der Zugang zur
Kinderspielfläche bzw. Innenhof erfolgt
über die Außentreppe aus dem
Untergeschoss. Die Größe der
Kinderspielfläche entspricht nicht der
erforderlichen Größe gemäß § 10 der
Hamburgischen Bauordnung (HBauO)
und erfüllt somit einen
Abweichungstatbestand. Der
entsprechende Abweichungsantrag liegt
diesem Bauantrag als Anlage bei und ist
zu beachten.
2 Planungsleistungen des AG
Der AG stellt folgende Unterlagen zur
Verfügung:
- Baugenehmigung (kann beim AG
eingesehen werden)
- Genehmigungsstatik (wird vor
Baubeginn nachgereicht)
- Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu
entnehmen
- Wärmeschutznachweis (kann beim AG
eingesehen werden)
- Brandschutzkonzept (kann beim AG
eingesehen werden)
- Bodengutachten (kann beim AG
eingesehen werden)
- Ausführungsplanung
- Auftrags-LV
2.1 Allgemeines
Der Leistungsbeschreibung liegt die
Ausführungsplanung mit dem Vermerk
"Ausführungsplanung für die
Ausschreibung" bei und dient als
Grundlage für die Kalkulation. Aus den
anliegenden Planlisten ist durch den
Bieter zu entnehmen, welchen Umfang
die gesamte vom AG erbrachte
Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat
dem AG bis spätestens 14 Tage nach
Vergabe die Auskömmlichkeit und
Plausibilität der in den Planlisten
aufgeführten Ausführungsplanung
schriftlich zu bestätigen.
Die vollständige Ausführungsplanung
wird einfach auf Papier und im
PDF-Format nach Auftragserteilung dem
AN übergeben. Alle in den
Planungsunterlagen befindlichen Maße,
die den Bestand betreffen, sind örtlich zu
prüfen und bei Abweichungen /
Änderungen umgehend dem AG
mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten
sind in die Ausführung mit
einzukalkulieren.
3 Planungsleistungen des AN
Für die im Leistungsverzeichnis erfassten
Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn
eine durch den AG freigegebene
Ausführungsplanung. Die hier
aufgestellten Angaben und Forderungen
sind durch den AN in seinen
Werksplanungen, Schal- und
Bewehrungsplänen sowie statischen
Nachweisen zu berücksichtigen und zur
Prüfung und Freigabe gem.
Planlaufdiagramme
(s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Alle
statischen Berechnungen und
Ausführungsplanungen für
Bauzwischenzustände mit den
zugehörigen
Baubehelfen, sind vom AN in
Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu
planen.
Diese Planungsleistungen sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
4 Planablauf und Planunterlagen
Der AN hat alle
Ausführungszeichnungen, einschl. der
Detailzeichnungen mit dem zu
erstellenden Bauwerk abzugleichen. In
den Plänen sind die tatsächlich
eingebauten Materialien und
Materialqualitäten darzustellen.
Des Weiteren sind alle Zulassungen,
Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und
sonstiger Bestandsunterlagen
zusammenzustellen.
Alle Pläne und Revisionsunterlagen sind
in mindestens zweifacher Ausfertigung
anzufertigen und in nummerierten,
deutlich gekennzeichneten Akten,
geordnet mit Inhaltsübersicht dem
Auftraggeber zu übergeben.
Planunterlagen sind zu falten und
erhalten eine Ringlochverstärkung in
Form eines geklebten Kunststoffstreifens.
Des Weiteren sind diese Unterlagen als
PDF-Dateien und als CAD-Unterlagen
auf Datenträger im DXF-Format (Autocad
2000) an den AG zu übergeben.
Diese Unterlagen sind zwingend bis
spätestens zur Abnahme vollständig dem
AG zu übergeben und sind für die
Schlussrechnung
Zahlungsvoraussetzung.
Alle Bedienungsanweisungen,
Wartungsempfehlungen,
Pflegeanleitungen, Prüfbücher,
Fachunternehmer-,
Konformitätserklärungen u. ä. sind
geordnet mit Inhaltsübersicht dem
Auftraggeber als PDF-Dateien auf
Datenträger zu übergeben.
Die oben beschriebenen Unterlagen des
AN werden Eigentum des AG.
5 Bauzeitenplan
Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw.
Angaben über Bauablauftermine ist auf
Grundlage des Grobterminplans des AG
durch den AN nach Auftragserteilung
innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung
und Einarbeitung in den
Detailterminplandurch die
Bauüberwachung des AG vorzulegen.
Des Weiteren ist der AN verpflichtet
seine Arbeiten mit dem AG und dem
SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten,
Baufortschritt, Planprüfläufen usw.
abzustimmen.
6 Baustelleneinrichtung
Der AG stellt in einem begrenzten Maß
allen beteiligten Gewerken
Baustelleneinrichtungsfläche zur
Verfügung. Diese Fläche ist aus dem
anliegenden
Baustelleneinrichtungsflächenplan zu
entnehmen. Eine
entsprechende Zuordnung der Flächen
zu den einzelnen Gewerken erfolgt
angepasst auf den Baufortschritt und wird
durch die Bauüberwachung des AG
koordiniert.
Bis zum Abschluss wird seitens des AN
Rohbau ein Kran für alle Gewerke
vorgehalten. Dessen Nutzung durch ein
Fremdgewerk zu einem vor der vergabe
festzusetzenden Std. Satz erfolgen kann.
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige
Medien
Die vollständige Einrichtung / Erstellung
von Baustrom, Bauzu- und Abwasser
einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung
über die gesamte Bauzeit wird über den
AG sichergestellt. Die entstehenden
Verbrauchskosten werden mit den am
Bau beteiligten Gewerken verrechnet.
8 Genehmigungen/Behörden
Sind zur Durchführung der Arbeiten
Genehmigungen von Behörden (z.B.:
Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt,
usw.) erforderlich, so sind diese ohne
besondere Vergütung einzuholen.
9 Baubesprechung
Während der gesamten Bauzeit werden
regelmäßig wöchentlich
Baubesprechungen durchgeführt. An
dieser Besprechung hat der
verantwortliche Bauleiter sowie die
verantwortlichen Leiter seiner
Nachunternehmer der zum jeweiligen
Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke,
teilzunehmen.
10 Stoffbeistellungen durch den
Auftraggeber
Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile
hat der AN mit einem Vorlauf von zwei
Wochen vor Beginn der betroffenen
Arbeiten bei der bauüberwachenden
Stelle des Auftraggebers abzufordern.
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm,
Staub usw. ) hat der AN geeignete
Maßnahmen nach den gesetzlichen
Bestimmungen zu treffen. Die Kosten
hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei
Nichtbeachtung gehen die Folgekosten
zu Lasten des AN.
12 Bauschild
Wenn durch den AG ein Bauschild
aufgestellt wird, auf dem neben der
Baumaßnahme der Bauherr,
Entwurfverfasser, Statiker und
Haustechnikplaner dargestellt werden,
hat der AN hat die Möglichkeit auf seine
Kosten seine Firma auf dem Bauschild
mit darzustellen. Hierbei sind die durch
den AG vorgegebene Angaben über
Layouts, Größe und Materials, zwingend
einzuhalten.
13 Baustellenverkehr
Zur Vermeidung von Unfällen und
Behinderungen bei der Durchführung von
Arbeiten ist das Parken von privaten
Kraftfahrzeugen auf der Baustelle
untersagt.
Auch dürfen die Straßen und
Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und
Abstellzwecken benutzt werden und sind
von Verunreinigungen freizuhalten.
Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und
Materialien sind nur durch den AG
zugewiesenen und genehmigten Bereich
der Be-Fläche abzustellen.
14 Wege und Straßen / Nutzung
fremden Geländes
Der AN hat sicherzustellen, dass durch
ihn verursachte Verunreinigungen und
Schäden an öffentlichen Straßen,
Wegen, Pflanzungen, Einbauten
Leitungen u ä. auf seine Kosten
unverzüglich beseitigt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die
öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle
auf eigene Kosten in den ursprünglichen
Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf
den öffentlichen Straßen muss jederzeit
aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind
durch den AN bei der zuständigen
Behörde beantragte und genehmigte
Sperrungen ausgenommen. Die
Verkehrssicherungspflicht im
Baustellenbereich und in den unmittelbar
angrenzenden Flächen des öffentlichen
Verkehrs ist Sache des AN
(Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von
jeglichen hieraus resultierenden
Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Sämtliche unter diesem Punkt
aufgeführten Leistungen sind in die
Position Baustelleneinrichtung mit
einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit
am Bau
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und
eingeschrägter Baufreheit ist der
anfallende Bauschutt und Rest täglich
aus dem Baubereich einschl. Baubehilfe
und fachgerecht zu entsorgen.
Hierzu sind zwingend die Vor- und
Ansagen der Bauüberwachung des AG
zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet
werden ist der AG berechtigt auf Kosten
der zu diesem Zeitpunkt beteiligten
Gewerke den Bauschutt durch Dritte
entsorgen zu lassen.
16 Schutz von Baustoffen und
Bauteilen
Die Durchführung geeigneter
Maßnahmen zum Schutze von
Baustoffen und Bauteilen gegen
Witterungseinflüsse, die für die
termingerechte und fachgerechte
Ausführung der Bauarbeiten notwendig
werden, ist Sache des Auftragnehmers.
Sie werden nicht gesondert vergütet,
soweit in einzelnen Positionen des LV
nichts anderes gesagt ist. Dies gilt
insbesondere für abzudichtende Flächen
bei ungünstiger Witterung. Die Flächen
sind ggf. zu trocknen bzw. durch
Abdeckungen mit Planen, Folien,
Schutzzelten oder anderen geeigneten
Maßnahmen trocken zu halten.
Aufwendungen hierfür sind in die
Einheitspreise der entsprechenden
Position einzurechnen, sofern im
Leistungsverzeichnis nichts anderes
gesagt ist.
17 Produktangaben durch den Bieter
Die in den Leistungsbeschreibungen und
in den technischen Vorbemerkungen der
Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller /
Fabrikate sind mit einer
Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten
Linien hat der Bieter sein angebotenes
Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung
gilt das in der Leistungsbeschreibung
genannte Fabrikat als vereinbart, bei
einer abweichenden Angabe ist die
Gleichwertigkeit, sowohl in technischer,
funktioneller als auch in architektonischer
Hinsicht, darzustellen.
18 Alternativpositionen,
Eventualpositionen
Sind in der Leistungsbeschreibung für die
wahlweise Ausführung einer Leistung
Alternativpositionen (Wahlpositionen)
oder für die Ausführung
einer nur im Bedarfsfall erforderlichen
Leistung Eventualpositionen
(Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen
Positionen beschriebenen Leistungen
nach Aufforderung durch den
Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts
anderes vereinbart, gelten auch für den
Fall, dass in der Auftragssumme
Eventualpositionen enthalten sind, diese
als noch nicht beauftragt. Die
Beauftragung
(Aufforderung zur Ausführung) dieser
Eventualpositionen erfolgt durch den
Auftraggeber gesondert. Der
Auftraggeber behält sich vor, in
Ausnahmefällen die Entscheidung über
die Ausführung von Alternativpositionen
auch nach Auftragserteilung zu treffen.
19 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte
zu führen und nach Aufforderung durch
den Auftraggeber diesem oder der
Bauüberwachung unverzüglich zu
übergeben. In den Bautagesberichten
sind min. folgenden Angaben zu
erfassen:
- tägliche Arbeitsstärke,
- Materiallieferung,
- Wetterverhältnisse,
- besondere Vorkommnisse auf der
Baustelle,
20 Abrechnung
Sind für die Abrechnung Feststellungen
auf der Baustelle notwendig, ist das
gemeinsame Aufmaß mindestens 7
Werktage im Voraus bei der örtlichen
Bauüberwachung zu beantragen. Die
Originale der Aufmaßblätter,
Wiegescheine und ähnliche
Abrechnungsbelege erhält der
Auftraggeber, die Durchschriften der
Auftragnehmer.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind
Längen und Flächen auf zwei Stellen
nach dem Komma, Rauminhalte und
Gewichte auf drei Stellen nach dem
Komma zu runden. Geldbeträge sind auf
zwei Stellen nach dem Komma zu
runden.
21 Rechnungen
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als
Abschlags-, Teilschluss- oder
Schlussrechnung zu bezeichnen; die
Abschlags- und Teilschlussrechnungen
sind durchlaufend zu nummerieren.
Die Rechnungen sind kumuliert
aufzustellen. Umfang und Wert aller
bisherigen Leistungen, Summen die
bereits erhaltenen Zahlungen einschl.
Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
22 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur
vergütet, wenn sie vorher vom
Auftraggeber schriftlich angeordnet
werden. Der Auftragnehmer hat über
Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich
spätestens wöchentlich
Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach
VOB /C § 15 Nr. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des
Ausführungsortes innerhalb der
Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren
Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je
Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach
Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen
entsprechend den Stundenlohnzetteln
aufgegliedert werden. Die Originale der
Stundenlohnzettel behält der
Auftraggeber, die bescheinigten
Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23 Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für Vertragserfüllung
erstreckt sich auf die Erfüllung aller
Verpflichtungen aus dem Vertrag,
insbesondere für die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung einschließlich
Abrechnung, Mängelbeseitigung und
Schadensersatz sowie auf die Erstattung
von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche
erstreckt sich auf die Erfüllung der
Mängelansprüche einschließlich
Schadensersatz sowie auf die Erstattung
von Überzahlungen einschließlich der
Zinsen.
24 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft
geleistet, richten sich Inhalt und Form der
Bürgschaftserklärungen ggf. nach den
Formblättern des Auftraggebers.
Die Bürgschaft ist über den
Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in
nur einer Urkunde zu stellen. Die
Urkunde über die
Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf
Verlangen nach Abnahme und
vertragsgemäßer
Schlussrechnungslegung
zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige Ansprüche (einschließlich
Ansprüche Dritter) befriedigt hat und
- eine vereinbarte Sicherheit für
Mängelansprüche geleistet hat.
Die Bürgschaftsurkunde über
Mängelansprüche wird auf Verlangen
zurückgegeben, wenn die vertraglich
vereinbarten Verjährungsfristen für
Mängelansprüche abgelaufen und die bis
dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. §
17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Technische Vorbemerkungen Tischler
Bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind alle
Auflagen der allgemein anerkannten Regel der Technik sowie sämtlicher
Vorschriften und Normen in neuster Fassung vollumfänglich zu
berücksichtigen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Fabrikats- und Baustoffvorgaben sind einzuhalten.
Es sind nur Systemkomponenten ein und desselben Herstellers zu
verwenden.
Spanplatten aller Art müssen frei von Formaldehyd sein.
Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf
keine Markröhren aufweisen.
Bei wesentlichen von der Holzart abhängigen Unterschieden zwischen
Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen und nicht deckenden
Beschichtungen kein Splint zu sehen sein.
Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und
Faserrichtung sein.
Querrisse sind unzulässig. Baumkanten sind unzulässig.
Alle Metallteile die eingebaut werden, sind in gleicher
Ausführungsqualität, zu liefern.
Alle zum Einbau vorgesehen Baustoffe müssen den Richtlinien des
Merkblattes Nr. 2 der WK-Hamburg entsprechen.
Angaben zur Ausführung
Alle sichtbaren Teile sind den Lieferfristen entsprechend jedoch
spätestens drei Wochen vor Ausführung dem AG zur Bemusterung vorzulegen
und von ihm freigeben zu lassen.
Einlagerung und Zwischenlagerung von Bauelementen im Gebäude ist nicht
möglich.
Ausführung aller Tischlerarbeiten einschl. Dichtungsprofile, Beschläge,
Drücker, Versieglung, Verglasung, usw.
Türelemente haben als komplette Einheit einschl. aller notwendigen
Bestandteile wie Zargen, Türblatt etc. sowie aller notwendigen
Bestandteile die aufgeführten Anforderungen im eingebauten Zustand zu
erfüllen.
Alle zu liefernde Bauteile sind ausschließlich nach örtlichem Aufmaß und
nicht nach Plan herzustellen.
Alle für die Schließanlage notwendigen Informationen sind dem AG
unaufgefordert in schriftlicher Form zu übergeben.
Metallzargen und Metalltürblätter sind, wenn nicht gesondert
beschrieben, grundiert für bauseitigen Anstrich vorbereitet einzubauen.
Der Einbau von Zargen erfolgt vor den Putzarbeiten, Montage Türblätter
und Beschläge erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Preisinhalte
Nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren:
Für die Ausführung von Malerarbeiten ist der Dichtstreifen in der Zarge
zu entfernen und nach Fertigstellung wieder einzubauen.
seperate Lieferung und Einbau von Zargen, Türblätter und Beschlägen
alle Zargen sind fachgerecht mittels Verguss oder Ähnlichem vollflächig
zu hinterfüllen
Austausch von Drückergarnituren auf Kundenwunsch
Transportwege innerhalb der Gebäude
Vollständige Übergabe aller Dokumentationen, Nachweise, Prüfbescheide,
Pflegehinweise etc.
Den Bautenständen entsprechend mehrere An- und Abfahrten
einzukalkulieren
Planliste und weitere Unterlagen
Planung (Ausführungsplanung zur Ausschreibung):
Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der
Ausschreibung und werden in digitaler Form mit der
Ausschreibung übergeben:
Bezeichnung Plannummer
Ausführungsplanung Index 1:
BE-Plan BS50_260113_AP_BE_Gerüst_100.0
Grundriss KG BS50_260113_AP_ GR_KG_50.1
Grundriss EG BS50_260113_AP_ GR_EG_50.1
Grundriss 1.OG BS50_260113_AP_ GR_1OG_50.1
Grundriss 2.OG BS50_260113_AP_ GR_2OG_50.1
Grundriss SG BS50_260113_AP_ GR_SG_50.1
Dachaufsicht BS50_260113_AP_ GR_DA_50.1
Schnitt A - A BS50_260113_AP_ SC_A1_D1_50.1
Schnitt B - B BS50_260113_AP_ SC_B_50.1
Schnitt C - C BS50_260113_AP_ SC_C_50.1
Schnitt E - E BS50_260113_AP_ SC_E_50.1
Ansicht Nord BS50_260113_AP_ AN_N_50.1
Ansicht Süd BS50_260113_AP_ AN_S_50.1
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche
01 Wohnungseingangstüren
01
Wohnungseingangstüren
Stahlumfassungszargen:
Für den Einbau in Mauerwerks- und Betonwände.
Stahlzarge nach DIN 18 111 für überfälzte Türen, aus
einem Blech gekantet, Blechstärke 1,5 mm, mit
Bodeneinstand und Fussbodeneinstandsmarkierung,
Oberfläche sendzimirverzinkt.
Der Zargenspiegel muss gegenüber der fertigen Wand
min. 15 mm vorstehen, Putzstärken beachten.
Als einteilige Zarge.
Mit dreiseitig umlaufender Lippenfalzdichtung.
Mit angeschweißten oder angeschraubten Distanzwinkeln,
die unmittelbar nach dem Einbau zu entfernen sind.
Etwaige Löcher sind fachgerecht zu verschließen.
Mit Falle- und Riegelöffnung nach DIN 18 251 und
hintergeschweißtem Schlosskasten.
Mit 3 Bandtaschen für dreidimensional verstellbare
Objektbänder mit Rahmenteilen zum Einstecken.
Zarge mit Meterrissmarkierung.
Anschluss der Zargen an die Wände gem. Schall- und
Brandschutzanforderungen, Angabe in den Positionen.
Ausführung schwellenlos ohne Bodenschienen.
Teilweise mit unterem Bodenanschlagwinkel.
Rohbauöffnungsmaße und Maulweiten werden in den
nachfolgenden Positionen angegeben und sind vor Ort zu
überprüfen.
Oberflächen allseitig vorbehandelt und grundiert für
bauseitigen Endanstrich.
Brandschutz: DS, T 30, RS und T 30 RS mit amtlicher
Zulassung und Zulassungsschild an der Tür, Angabe in
den Positionen.
Angeb. Fabrikat Zarge:'...............................'
Türblätter:
Schalldämmwert wird in den Pos. angegeben, bezogen auf
das geprüfte Element.
Schalldämm- oder Vollspaneinlage,
Beanspruchungsgruppe S, Türdicke ca. 45 mm.
Rahmenkonstruktion mit 3-seitigem Hartholzeinleimer.
Deckplatte: Hartfaserdeckplatte 3 mm.
Klimaklasse III.
Falz: Normfalz 13 x 25,5 mm.
Oberflächen: beidseitig HPL-Beschichtung 0,8mm.
Farbton außen anthrazit RAL 7016, innen weiß RAL 9016
jeweils nach Bemusterung durch die Architekten.
Einbruchhemmend RC 2
Angeb. Fabrikat:'.....................................'
Beschläge:
Schloss: Dreipunktverriegelung, PZ-Ausführung, Stulp
aus Edelstahl.
Band: 3 Objektbänder aus Edelstahl,
Länge ca. 160mm, dreidimensional verstellbar,
wartungsfrei und kugelgelagert, als Aufschraubbänder.
Bodenabsenkdichtung: Fabrikat Athmer o. glw..
Weitwinkelspion: 12mm Durchmesser,
1400mm von der Türunterkante aus Edelstahl.
Beschlag: Edelstahl, Schutzklasse 2; Außen Knauf,
Innen, Drücker mit Langschild; in eckiger Ausführung
Aussehensmuster : FSB Modell 1076 als Standardbeschlag
aus Edelstahl o. glw..
Angeb. Fabrikat Beschlag:'...........................'
Türschließer:
Aufliegender Gleitschienenschließer DORMA TS 93, ohne
Feststellung und ohne Freilauf-Funktion, Ausführung
silberfarbig.
Angeb. Fabrikat:'....................................'
Stahlumfassungszargen:
01.__.010 WE-Tür, ca. 1010/2135 mm, Wandstärke ca. 24 cm, inkl. OTS Liefern und Montieren von WE - Türelementen
gemäß Leitbeschreibung wie folgt:
Innentür mit Stahlzarge, einschl. vergießen der Zargen
und der erforderliche Befestigungen wie Dübel oder
Anschweißplatten. Zarge grundiert, mit Beschlägen und
Zubehör. Öffnungswinkel der Türen bis zu 180 Grad. Mit
Obentürschliesser, inkl. Einstellen des OTS.
Auflistung der Türelemente mit allen Bestellangaben für
die Profilzylinder (Zylinderlänge, Ausmittigkeit,
etc.).
Türblätter nach Einbau der Zargen ausbauen und
zwischenlagern, um Beschädigungen zu vermeiden, nach
Anweisung der Bauleitung zu einem gesonderten Termin
wieder einbauen.
Rohbaumaße: ca. 1010/2135 mm.
Wandstärke: ca. 24 cm.
Einbauort: Mauerwerkswand / Betonwand
Brandschutz: dichtschließend DS
und selbstschließend.
Schallschutz: RwP 42 dB.
Fabrikat: JeldWen o. glw.
Zargen:
zweifarbig (innen/ außen; Farbton: s. Türblatt)
wie in der Qualitätsbeschreibung WE-Element
beschrieben.
Türblatt:
Farbton außen: RAL 7013 (graubraun), nach Wahl
des AG
Farbton innen: RAL 9016 bzw. 9016, nach Wahl des
AG
wie in der Qualitätsbeschreibung WE-Element
beschrieben.
Beschläge:
wie in der Qualitätsbeschreibung WE-Element
beschrieben.
Obentürschließer:
wie in der Qualitätsbeschreibung WE-Element
beschrieben.
Einbauort: Wohnungseingang EG - SG,
Wohnungen 01 bis 07.
Alle Maße sind durch den AN vor Ort zu prüfen und durch
den AN festzulegen.
01.__.010
WE-Tür, ca. 1010/2135 mm, Wandstärke ca. 24 cm, inkl. OTS
7.00
Stk
01.__.020 Türspion Türspion, zu Pos. 01.010, für Wohnungseingangstür, mit
Weitwinkel, ca. 12mm Durchmesser, liefern und
fachgerecht einbauen.
Fabrikat: Abus
Typ: 2200SSB
Farbton: Silber
01.__.020
Türspion
7.00
Stk
02 Innentüren
02
Innentüren
Türblatt:
Holzwerkstoff als Rahmenkonstruktion mit umlaufenden
Vollholzrahmen, Röhrenspaneinlage gefälzt, Kanten rund.
Oberfläche: beidseitige Kunststoffoberfläche HPL,
glatt, weiß lackiert (RAL 9010 o. 9016, nach Wahl AG).
mit Unterschnitt (Raumlüftung) bzw. Überstromdichtung
in Nassräumen, in BB Ausführung mit Metallfalle und
Riegel
Türstärke: ca.40 mm.
Klimaklasse: II.
Türfalzdichtung in weiß.
Massivrahmen umlaufend.
Einbohrbänder: vernickelt VZ-6, eckig/eckig.
1-touriges Markenbuntbartschloss mit nickel silber
lackiertem Stulp, inkl. Schlüssel.
Angeb. Fabrikat:'.....................................'
Zarge:
Holzumfassungszarge, eckig, weiß lackiert, mit nickel
silber lackiertem Schließblech, Dichtung in weiß,
Wanddickenausgleich -7/+15 mm.
Alle Zargenhohlräume sind vollsatt mit geeigneten und
zugelassenen Materialien zu hinterfüllen.
Fabrikat: Jeld Wen, Optima 30 o. glw.
Angeb. Fabrikat Zarge:'...............................'
Beschläge:
Turgriff-Garnitur (Drucker-Drucker) fur Innenturen, mit
runder Schlusselrosette
Farbton: Edelstahl
Fabrikat Hoppe Dallas o. glw.
Angeb. Fabrikat Beschlag:'...........................'
Türblatt:
02.__.010 Innentür, Fa. JeldWen, kompl. 885/2135 mm, glatt, weiß Innentür wie vor beschrieben, komplett, inkl. Zarge und
Drückergarnitur, liefern und fachgerecht einbauen.
Baurichtmaß: 885/2135 mm
Vorleistung: Trockenbau, d=ca. 125 mm
Nutzung: Wohnungsinnentür
Einbauort: EG bis SG.
02.__.010
Innentür, Fa. JeldWen, kompl. 885/2135 mm, glatt, weiß
19.00
Stk
02.__.020 Zulage, Feuchtraumtür Zulage für Pos. 02.010 für Feuchtraumtüren.
Baurichtmaß: 885/2135 mm
Einbauort: EG - SG
02.__.020
Zulage, Feuchtraumtür
8.00
Stk
02.__.030 Innentür, Doppelflügeltür (Abstellraum), b/h: 1000/2135mm Doppelflügeltür, für Abstellräume, liefern und
fachgerecht einbauen.
Rohbauöffnungsmaß, b/h: 1000/2135mm
Einbauort: EG - 2. OG
02.__.030
Innentür, Doppelflügeltür (Abstellraum), b/h: 1000/2135mm
H
3.00
Stk
02.__.040 Innentür, Doppelflügeltür, b/h: 1250/2135mm Doppelflügeltür, für Abstellräume, liefern und
fachgerecht einbauen.
Rohbauöffnungsmaß, b/h: 1250/2135mm
Einbauort: EG - 2. OG
02.__.040
Innentür, Doppelflügeltür, b/h: 1250/2135mm
O
H
3.00
Stk
03 Stufenanlage, Schwellen,
Innenfensterbänke
03
Stufenanlage, Schwellen,
Innenfensterbänke
03.__.010 Innenfensterbank, MDF, b=1800 mm Innenfensterbank, eckig, MDF, d=ca. 30mm, grundiert und
endlackiert, RAL 7021 (Schwarzgrau), seidenmatt,
liefern und fachgerecht montieren.
Anzahl: 2 Stk.
Einbauort: Gaubenfenster, SG
03.__.010
Innenfensterbank, MDF, b=1800 mm
2.00
Stk.
03.__.020 Differenzstufenbelag, 3-Steigungen, Staffelgeschoss Differenzstufenbelag, aus Vollholz, Eiche natur, mit
Untertritt, Oberfläche gewachst.
Auf dem Fertigfußboden, nicht sichtbar befestigt,
schallentkoppelt zu den begrenzenden Seitenwänden,
einschl. fachgerechter Versiegelung an die aufgehenden
Bauteile (Farbton nach Abst. mit AG).
Breite: ca. 120 cm
Steigung: 3 Stg.
Tiefe: ca. 28,0 cm
Dicke: ca. 40 mm
Oberfläche: Hartwachs
Einbauort Stg.
03.__.020
Differenzstufenbelag, 3-Steigungen, Staffelgeschoss
1.00
Stk
03.__.030 Handlauf Treppen, Eiche massiv, rund (Stg.) Handlauf aus Eiche massiv, rund, d= 40 mm, mit einem
Längsstoß, gedübelt, auf Gehrung geschnitten, mit
Edelstahlhandlaufhaltern mit Rosette, liefern und
fachgerecht montieren.
Oberflächenbeschichtung analog zur Beschichtung der in
Position 03.020 beschriebenen Differenzstufenanlage:
Einbauort : Staffelgeschoss
03.__.030
Handlauf Treppen, Eiche massiv, rund (Stg.)
1.20
m
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__.010 Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter: Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter:
für evtl.
erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und
gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden
berechnet:
04.__.010
Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter:
O
10.00
h
04.__.020 Stundenlohnarbeiten - Helfer: Stundenlohnarbeiten - Helfer: für evtl.
erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und
gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden
berechnet:
04.__.020
Stundenlohnarbeiten - Helfer:
O
10.00
h