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Allgemeine Vorbemerkungen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
1.2. Bestandsbebauung und Außenanlagen Bestand
1.3 Bauweise,Gestaltungskonzept und Nutzung
1.4 Außenanlagen
2 Planungsleistungen des AG
2.1 Allgemeines
3 Planungsleistungen des AN
4 Planablauf und Planunterlagen
5 Bauzeitenplan
6 Baustelleneinrichtung
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
8 Genehmigungen/Behörden
9 Baubesprechung
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
12 Bauschild
13 Baustellenverkehr
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
17 Produktangaben durch den Bieter
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
19 Bautagesberichte
20 Abrechnung
21 Rechnungen
22 Stundenlohnarbeiten
23 Sicherheitsleistung
24 Bürgschaften
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend
beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an
der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt.
Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen
Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend
auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend
auch AG genannt) aufgeführt.
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
Das Grundstück mit einer Größe von ca. 310 m² befindet
sich in der Bussestraße 50, Hamburg. Das Grundstück
liegt in einem Wohngebiet. Bei dem Grundstück handelt
es sich um ein Mittelgrundstück, fußläufig erschlossen
durch einen Gehweg, sowie einer PKW- Zufahrt
(Gehwegüberfahrt) über die Bussestraße.
1.2 Erschließung Gebäude (außen und innen)
Der Neubau wird straßenseitig über einen gepflasterten
Fußweg zentral und ebenerdig erschlossen. Der Zugang
wird durch einen Vorbau in Form eines Risalits, der bis
zum Dachgeschoss führt und Teile des Treppenraums
beinhaltet, hervorgehoben.
Die innere Erschließung erfolgt über einen zentralen
Treppenhauskern mit einem Aufzug über alle Geschosse.
1.3 Geplante Maßnahme
Bauweise, Gestaltungskonzept und Nutzung
Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes als
Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten.
Die Wohnungen sind als 2- bis 3-Zimmer-Wohneinheiten
mit Vollbad konzipiert. Der Neubau wird als
Grenzbebauung in den Abmessungen von ca. 16,33 x 9,10m
erstellt und besteht aus drei Vollgeschossen und einem
Dachgeschoss als Vollgeschoss, sowie einem
Untergeschoss
Die statisch-konstruktive Ausbildung des Wohngebäudes
erfolgt in Massivbauweise.
Alle tragenden Innen- und Außenwände werden aus
Mauerwerk bzw. Stahlbeton errichtet. Die Fassade erhält
ein Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzoberfläche. Die
tragenden Decken- und Balkonkonstruktionen bestehen aus
Stahlbeton. Das Dach ist als Holzsparrendachstuhl nach
Angabe Statik konzipiert. Die Eindeckung erfolgt mit
Betondachsteinen. Die Farbe der Dachziegel richtet sich
nach dem Farbkonzept. Die nichttragenden Innenwände
werden in Leichtbauweise aus
Gipskarton-Metallständerwänden erstellt. Die Trennwände
der Abstellräume im Kellergeschoss werden als
Holz-Metall-Systemwände errichtet.
1.4 Angaben zu Außenanlagen
Straßenseite
Der Vorgarten mit einer Breite von ca. 16,33 m und
einer Tiefe von ca. 4,00 m ist mit einem Grünstreifen
geplant, der durch eine immergrüne Hecke sowie einem
Zaun zu dem öffentlichen Gehweg abgegrenzt wird. Der
zentrale Zugangsweg vom öffentlichen Gehweg zum
Hauseingang, trennt den vorbeschriebenen Grünstreifen
und erhält einen Plattenbelag aus Betonwerkstein. Der
Grünstreifen wird mit einer Rasenfläche ausgebildet.
Insgesamt ergibt sich ein gärtnerisch gestalteter
Vorgarten.
Gartenseite
Die rückwärtige Gartenfläche, wird als Grünfläche mit
niedrig wachsendem Buschwerk gärtnerisch gestaltet. Auf
dieser Fläche befindet sich auch die erforderliche ca.
42 m² große Kinderspielfläche mit Spielgeräten für
Kleinkinder. Der Zugang zur Kinderspielfläche bzw.
Innenhof erfolgt über die Außentreppe aus dem
Untergeschoss. Die Größe der Kinderspielfläche
entspricht nicht der erforderlichen Größe gemäß § 10
der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und erfüllt somit
einen Abweichungstatbestand. Der entsprechende
Abweichungsantrag liegt diesem Bauantrag als Anlage bei
und ist zu beachten.
2 Planungsleistungen des AG
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden)
- Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht)
- Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen
- Wärmeschutznachweis (kann beim AG eingesehen werden)
- Brandschutzkonzept (kann beim AG eingesehen werden)
- Bodengutachten (kann beim AG eingesehen werden)
- Ausführungsplanung
- Auftrags-LV
2.1 Allgemeines
Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung
mit dem Vermerk "Ausführungsplanung für die
Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die
Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch
den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom
AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem
AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die
Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten
aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu
bestätigen.
Die vollständige Ausführungsplanung wird einfach auf
Papier und im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN
übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen
Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen
und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG
mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die
Ausführung mit einzukalkulieren.
3 Planungsleistungen des AN
Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten
erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG
freigegebene Ausführungsplanung. Die hier
aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN
in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen
sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur
Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme
(s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Alle statischen
Berechnungen und Ausführungsplanungen für
Bauzwischenzustände mit den zugehörigen
Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem
Bauablauf zu planen.
Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4 Planablauf und Planunterlagen
Der AN hat alle Ausführungszeichnungen, einschl. der
Detailzeichnungen mit dem zu erstellenden Bauwerk
abzugleichen. In den Plänen sind die tatsächlich
eingebauten Materialien und Materialqualitäten
darzustellen.
Des Weiteren sind alle Zulassungen, Bautagebuch,
Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen
zusammenzustellen.
Alle Pläne und Revisionsunterlagen sind in mindestens
zweifacher Ausfertigung anzufertigen und in
nummerierten, deutlich gekennzeichneten Akten, geordnet
mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber zu übergeben.
Planunterlagen sind zu falten und erhalten eine
Ringlochverstärkung in Form eines geklebten
Kunststoffstreifens.
Des Weiteren sind diese Unterlagen als PDF-Dateien und
als CAD-Unterlagen auf Datenträger im DXF-Format
(Autocad 2000) an den AG zu übergeben.
Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur
Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für
die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung.
Alle Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen,
Pflegeanleitungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-,
Konformitätserklärungen u. ä. sind geordnet mit
Inhaltsübersicht dem Auftraggeber als PDF-Dateien auf
Datenträger zu übergeben.
Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden
Eigentum des AG.
5 Bauzeitenplan
Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über
Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans
des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb
von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den
Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG
vorzulegen. Des Weiteren ist der AN verpflichtet
seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf
Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw.
abzustimmen.
6 Baustelleneinrichtung
Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten
Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung.
Diese Fläche ist aus dem anliegenden
Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine
entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen
Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und
wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert.
Bis zum Abschluss wird seitens des AN Rohbau ein Kran
für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung durch ein
Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden
Std. Satz erfolgen kann.
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom,
Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die
Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG
sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten
werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet.
8 Genehmigungen/Behörden
Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von
Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.)
erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung
einzuholen.
9 Baubesprechung
Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig
wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser
Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die
verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum
jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke,
teilzunehmen.
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit
einem Vorlauf von zwei Wochen vor Beginn der
betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle
des Auftraggebers abzufordern.
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat
der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen
Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die
EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die
Folgekosten zu Lasten des AN.
12 Bauschild
Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf
dem neben der Baumaßnahme der Bauherr,
Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner
dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf
seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit
darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene
Angaben über Layouts, Größe und Materials, zwingend
einzuhalten.
13 Baustellenverkehr
Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der
Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten
Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt.
Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu
Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von
Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge,
Geräte und Materialien sind nur durch den AG
zugewiesenen und genehmigten Bereich der Be-Fläche
abzustellen.
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte
Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen,
Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine
Kosten unverzüglich beseitigt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen
Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf
den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht
erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der
zuständigen Behörde beantragte und genehmigte
Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht
im Baustellenbereich und in den unmittelbar
angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist
Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von
jeglichen hieraus resultierenden
Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen
sind in die Position Baustelleneinrichtung mit
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrägter
Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest
täglich aus dem Baubereich einschl. Baubehilfe und
fachgerecht zu entsorgen.
Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der
Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht
folgegeleistet werden ist der AG berechtigt auf Kosten
der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den
Bauschutt durch Dritte entsorgen zu lassen.
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutze von
Baustoffen und Bauteilen gegen Witterungseinflüsse, die
für die termingerechte und fachgerechte Ausführung der
Bauarbeiten notwendig werden, ist Sache des
Auftragnehmers.
Sie werden nicht gesondert vergütet, soweit in
einzelnen Positionen des LV nichts anderes gesagt ist.
Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei
ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu
trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien,
Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken
zu halten.
Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der
entsprechenden Position einzurechnen, sofern im
Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist.
17 Produktangaben durch den Bieter
Die in den Leistungsbeschreibungen und in den
technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel
aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer
Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der
Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht
Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung
genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer
abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in
technischer, funktioneller als auch in
architektonischer Hinsicht, darzustellen.
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise
Ausführung einer Leistung Alternativpositionen
(Wahlpositionen) oder für die Ausführung
einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung
Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist
der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen
Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung
durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts
anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in
der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind,
diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung
(Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen
erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der
Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die
Entscheidung über die Ausführung von
Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu
treffen.
19 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und
nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder
der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den
Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu
erfassen:
- tägliche Arbeitsstärke,
- Materiallieferung,
- Wetterverhältnisse,
- besondere Vorkommnisse auf der Baustelle
20 Abrechnung
Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der
Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß
mindestens 7 Werktage im Voraus bei der örtlichen
Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der
Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche
Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die
Durchschriften der Auftragnehmer.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf
zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte
auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge
sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
21 Rechnungen
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-,
Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die
Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend
zu nummerieren.
Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und
Wert aller bisherigen Leistungen, Summen die bereits
erhaltenen Zahlungen einschl. Umsatzsteuerbeträge
anzugeben.
22 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie
vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten
arbeitstäglich spätestens wöchentlich Stundenlohnzettel
in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb
der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-,
Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,
ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den
Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale
der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die
bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23 Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf
die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag,
insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung
und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich
auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich
Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
24 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten
sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf.
nach den Formblättern des Auftraggebers.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen
Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde
über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf
Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer
Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der
Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter)
befriedigt hat und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche
geleistet hat.
Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf
Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich
vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche
abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche
erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch
technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen,
Bezug genommen wird, werden auch ohne den
ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer
gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen
abgegolten:
1. Höhenunterschiede im Gelände sowie kleinere
Unebenheiten sind fachgerecht mit entsprechenden
Unterlagsbohlen auszugleichen.
2. Für die Standsicherheit der Gerüste, die Einhaltung
der Unfallverhütungsvorschriften sowie der
Gerüstordnung DIN 4420 Teil 1 haftet alleine der AN.
3. Über die gesamte Standzeit der Gerüste ist der AN
verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen die Gerüste
und die Verankerungen auf ihre Vollständigkeit und
Sicherheit durch in Augenscheinnahme zu überprüfen.
4.Bei Stahlrahmengerüsten in Regelausführung ist auf
Anforderung der gültige Zulassungsbescheid vorzulegen.
Wenn gefordert, hat der AN den statischen Nachweis über
das zu erstellende oder erstellte Gerüst beizubringen.
Wenn gefordert, ist die Berechnung von unabhängiger
Stelle prüfen zu lassen. Sollte dasGerüst auf Grund der
Berechnung umgebaut werden müssen, erfolgt hierfür
keine Vergütung.
5.Verankerungsprotokolle sind zu führen und
gegebenenfalls vorzulegen
6.Größere Gerüstanlagen sind ohne Aufforderung durch
einen sach- verständigen Vertreter der zuständigen BG
auf ihre Verwendbarkeit bzw. Benutzbarkeit hin zu
überprüfen. Ein Besichtigungsbericht darüber ist
vorzulegen.
7.Das Gerüst ist nur mit amtlich zugelassenen
Befestigungsmitteln zu verankern. Das
Raster der Verankerung ist, wenn erforderlich, mit dem
Architekten bzw. der Bauführung abzusprechen.
Verankerungen dürfen nicht mit Haken vorgenommen
werden.
8.Beim Abbau der Gerüste sind die Verankerungen in
Abstimmung mit der Bauüberwachung im gleichen Material
wie die Fassade zu verschliessen. Der Abbau
passiert in zeitlich unterschiedlichen Abschnitten.
10.Erforderliche Beseitigung von Mängeln an
Untergründen, die über VOB/C DIN 18451
§ 3 Abs. 3.2 hinausgehen.
11.Es ist einzukalkulieren, dass das Gerüst
bauteilweise und abschnittsweise in
Abhängigkeit vom Baufortschritt aufgestellt und auch
abgebaut wird.
12.Transport der Gerüste von Hand oder mit kleineren
Geräten (Radladern) ist ebenfalls zu berücksichtigen,
da nicht alle Gebäudeteile durch geschotterte
Baustraßen erschlossen werden.
13.Die Dachkonstruktionen sind teilweise aus Trapez.
blechen. Hier dürfen keine Materiallagerungen
passieren.
14.Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen
Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage
freizuhalten.
15.Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie
Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat
der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die
wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung
nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen
dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung
genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu
informieren.
16.Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu
erden.
17.Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu
sichern.
18.Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher
beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den
allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der
Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers,
sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen
Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade
oder sonstigen Bauteilen abzusprechen.
19.Beim Abrüsten an der Fassade entstehende
Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den
Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie
und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die
Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann
der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in
Kleinmengen über die Baule.
20.Besonderheit der einzurüstenden Flächen sind die
runden Grundrisse der Gebäude, was die Stellung der
Gerüste als Polygone erfordert.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten
Planliste und weitere Unterlagen
Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der
Ausschreibung:
Bezeichnung Plannummer
Planung (Ausführungsplanung zur Ausschreibung):
BE-Plan BS50_260113_AP_BE_BG_100.0
Grundriss KG BS50_260113_AP_ GR_KG_50.0
Grundriss EG BS50_260113_AP_ GR_EG_50.0
Grundriss 1.OG BS50_260113_AP_ GR_1OG_50.0
Grundriss 2.OG BS50_260113_AP_ GR_2OG_50.0
Grundriss SG BS50_260113_AP_ GR_SG_50.0
Dachdraufsicht BS50_260113_AP_ GR_DA_50.0
Schnitt A - A BS50_260113_AP_ SC_A_50.0
Schnitt B - B BS50_260113_AP_ SC_B_50.0
Schnitt C - C BS50_260113_AP_ SC_C_50.0
Schnitt D - D BS50_260113_AP_ SC_D_50.0
Schnitt E - E BS50_260113_AP_ SC_E_50.0
Schnitt F - F BS50_260113_AP_ SC_F_50.0
Ansicht Nord BS50_260113_AP_ AN_N_50.0
Ansicht Ost BS50_260113_AP_ AN_O_50.0
Ansicht Süd BS50_260113_AP_ AN_S_50.0
Detail 02 BS50_260113_AP_ D02_10.0
Detail 10 BS50_260113_AP_ D10_10.0
Gerüststellung BS50_260113_AP_ BE_1Gerüst_100.0
Planliste und weitere Unterlagen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Einrichten der Baustelle Einrichten der Baustelle für sämtliche in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten und
rückbauen.
Die Anforderungen und Bedingungen der Allgemeinen
Vorbemerkungen sind in der Preiskalkulation zu
berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Anmietung von BE-Fläche, gemäß BE-Plan, vor dem
Gebäude erfolgt durch den Bauherren
01.__. 1
Einrichten der Baustelle
1.00
psch
02 Fassadengerüst
02
Fassadengerüst
Das Gerüst wird etagenweise errichtet. Kosten für
An-und Abfahrten sind in der Pos.05.3 zu kalkulieren.Im
Zuge des Bauvorhabens wird Seiten des Rohbauers
Traufgesims als Betonfertigteil geliefert und
eingebaut. Für die Montage des Betonfertigteils (ca.
300 kg/lfm) ist es notwendigt, dass das Gerüst für
diese Lastabtragung ausgelegt ist.
Das Gerüst wird etagenweise errichtet. Kosten für
02.__. 1 Gerüststatik Statische Berechnung gem. DIN EN 12811-1, DIN 4420
und nach TRBS 2121-1 einschl. erforderlicher
Ausführungszeichnungen für nachfolgend
beschriebenen Gerüste anfertigen.
02.__. 1
Gerüststatik
1.00
Psch
02.__. 2 Fassadengerüst, Gerüsthöhe:10,00 m OKF Gelände, Lastklasse:6 Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten als
längenorientiertes Standgerüst, Gebrauchsüberlassung
bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit).
Gerüst auf der Garten und Straßenseite seite um die
Balkone geführt. Einschl. Leitergänge
Höhe oberste Belagfläche: ca.10,00 m ü. OKFGelände
Standfläche. eben, normal belastbar
Breitenklasse: W09
Lastklasse : 6
Gerüstbreite: 1,00 m
Nutzung:Rohbau, Fassade, Dachdecker, Fenster etc.
Einbauort: Ost-, West-, Nord- und Südfassade
02.__. 2
Fassadengerüst, Gerüsthöhe:10,00 m OKF Gelände, Lastklasse:6
513.00
m²
02.__. 3 Gebrauchsüberlassung, Fassadengerüst, b=1,00 m, Lastkalsse 6 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos:
02.2 beschreibene Fassadengerüst über die 4-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung ca. 48 Wochen
48 Wochen x 513,00 m² = 24.624,00 m²/Wo
02.__. 3
Gebrauchsüberlassung, Fassadengerüst, b=1,00 m, Lastkalsse 6
24,624.00
m²Wo
02.__. 4 Fassadengerüst, Gerüsthöhe:10,00 m OKFGelände, Lastklasse: 5 Breitenklasse W09
Lastklasse 5
02.__. 4
Fassadengerüst, Gerüsthöhe:10,00 m OKFGelände, Lastklasse: 5
O
H
513.00
m²
02.__. 5 Gebrauchsüberlassung, Fassadengerüst, b=1,00 m, Lastkalsse 5 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos:
02.4 beschreibene Fassadengerüst über die 4-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung ca. 48 Wochen
48 Wochen x 513,00 m² = 24.624,00 m²/Wo
02.__. 5
Gebrauchsüberlassung, Fassadengerüst, b=1,00 m, Lastkalsse 5
O
24,624.00
m²
02.__. 6 Fassadengerüst, b=60 cm, ab ca. Höhe 10,00m OKFGelände, Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten als
längenorientiertes Standgerüst, Gebrauchsüberlassung
bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit).
Die Gerüsthöhe ist 2,00 m ab die Höhe von 10,00 m
OKFGelände
Gerüstart: ab 10,00 m Höhe
Standfläche. eben, normal belastbar
Breitenklasse: W06
Lastklasse : 3
Gerüstbreite: 0,60 cm
Nutzung: Rohbau, Fassade, Dachdecker, Fenster etc.
Einbauort: Ost-, West-, Nord- und Südfassade
02.__. 6
Fassadengerüst, b=60 cm, ab ca. Höhe 10,00m OKFGelände,
103.00
m²
02.__. 7 Gebrauchsüberlassung, Fassadengerüst, b=60 cm, Lastkalsse 3 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos:
02.6 beschreibene Fassadengerüst über die 4-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung ca. 48 Wochen
48 Wochen x 103,00 m² = 4.944,00 m²/Wo
02.__. 7
Gebrauchsüberlassung, Fassadengerüst, b=60 cm, Lastkalsse 3
4,944.00
m²
02.__. 8 Dachfanggerüst an Fassadengerüst LK 3 Dachfanggerüst inkl. Gerüstverbreiterung und Schutznetz
Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen
(Grundeinsatzzeit).
Standfläche: eben, normal belastbar
Fanglage: FL 1
Schutzwand: SWD1
Gerüstart: ab 12.0 m Höhe
Neigung: Flachdach 10°
bis zu 50 ° Schrägdächer
Breite Fanglage: mind. W06
Lastklasse: 3
Nutzung: Rohbau, Zimmerer, Dachdecker
Einbauort: Ost-, West-, Nord- und Südfassade
02.__. 8
Dachfanggerüst an Fassadengerüst LK 3
103.00
m²
02.__. 9 Gebrauchsüberlassung Dachfanggerüst, Lastklasse 3 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos:
02.6 beschreibene Dachdeckerfanggerüst über die
4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: ca. 48 Wochen
48 Wochen x 103,00 m² =4.944,00 m²/Wo
02.__. 9
Gebrauchsüberlassung Dachfanggerüst, Lastklasse 3
4,944.00
mWo
02.__. 10 Treppenturm Treppenturm einläufig mit Umlauf im vorhandenen Gerüst,
garten-, und straßenseitig (Siehe BE-Plan)
Für Auf-/Abbau, Transport und
4 Wochen Vorhaltung.
Treppenturmhöhe: OKF Belagebene:12,00 m
Anzahl: 2 Stück
02.__. 10
Treppenturm
24.00
Stgm
02.__. 11 Gebrauchsüberlassung, Treppenturm Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den in Pos:
02.10 beschreibenen Treppenturm über die 4-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: ca..48 Wochen
48 Wochen x 24,00 stgm = 1.152,00 stgm./Wo
02.__. 11
Gebrauchsüberlassung, Treppenturm
1,152.00
Stgm
02.__. 12 Konsolgerüst Balkone Konsolgerüst über den Balkonen an der Gartenrfront
( T=1,50 m) inkl. Auf- und Abbau,Transport und
Vorhaltung 4 Wochen mietfrei
Einbauort: Garten-und Straßenseite
Gemäß das Detail:10
und Grundriss EG, 1.und 2. OG
02.__. 12
Konsolgerüst Balkone
27.00
m²
02.__. 13 Gebrauchsüberlassung Konsolgerüst Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos:
02.12 beschreibene Konsolgerüst über die 4-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung ca. 20 Wochen
20 Wochen x 27,00 stgm = 540,00 stgm./Wo
02.__. 13
Gebrauchsüberlassung Konsolgerüst
540.00
m²/W
02.__. 14 Gitterträger über Gebäudeeingang Gitterträgerkonstruktion für die Montage des
Gebäudeeingangs ( L= ca. 3,00 m) inklusive aller
notwendigen Aussteifungen und Auflager, inkl. Auf- und
Abbau, Transport und 4 Wochen Vorhaltung.
02.__. 14
Gitterträger über Gebäudeeingang
1.00
Stk
02.__. 15 Gebrauchsüberlassung, Gitterträgerkonstruktion Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die in Pos:
02.14 beschreibene Gitterträgerkonstruktion über die
4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung ca. 48 Wochen
02.__. 15
Gebrauchsüberlassung, Gitterträgerkonstruktion
48.00
Stk/
02.__. 16 Gitterträger über Kellereingang, Gartenseite Gitterträgerkonstruktion zur Überbauung des
Kellereingangs/-treppe, inkl..Auf- und Abbau, Transport
und 4 Wochen Vorhaltung
02.__. 16
Gitterträger über Kellereingang, Gartenseite
1.00
Stk
02.__. 17 Gebrauchsüberlassung, Gitterträgerkonstruktion Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die in Pos:
02.16 beschreibene Gitterträgerkonstruktion über die
4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung ca. 48 Wochen
02.__. 17
Gebrauchsüberlassung, Gitterträgerkonstruktion
48.00
Stk/
02.__. 18 Arbeitsgerüst, Terrasse DG Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten als längen-
orientiertes Standgerüst, Gebrauchsüberlassung bis 4
Wochen (Grundeinsatzzeit), einschl. eines Leiterganges.
Höhe oberste Belagfläche: :ca. 3,0 m ü. OKR Terrasse
Standfläche: eben, normal belastbar
Breitenklasse: W06
Lastklasse. 3
Nutzung: Zimmerer und Dachdecker.
Einbauort :DG, Terrasse, Südfassade
02.__. 18
Arbeitsgerüst, Terrasse DG
25.00
m²
02.__. 19 Gebrauchsüberlassung, Arbeitsgerüst, Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos:
02.18 beschreibene Arbeitsgerüst über die 4-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung ca. 4 Wochen
4 Wochen x 25,00 m³ = 100,00 m²/Wo
02.__. 19
Gebrauchsüberlassung, Arbeitsgerüst,
100.00
m²Wo
02.__. 20 Schutzdach, Hauseingang Schutzdach in der ersten Gerüstebene entsprechend den
Vorschiften der Berufsgenossenschaft durch anbauen an
das Standgerüst herstellen. Gebrauchsüberlassung bis 4
Wochen Grundeinsatzzeit.
Breite: ca, 2,50 m
Ausladung: bis 1,50 m
Bordwandhöhe: mind. 0,60 cm
Tragkraft: 1kN/qm
Einbauort: Bereich Hauseingang
02.__. 20
Schutzdach, Hauseingang
2.50
m
02.__. 21 Gebrauchsüberlassung, Schutzdach Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos
02.20 beschreibene Schutzdach über die 4-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: ca. 48 Wochen
48 Wochen x 2,20 m = 120,00 m/Wo
02.__. 21
Gebrauchsüberlassung, Schutzdach
120.00
mWo
02.__. 22 Gerüstverbreiterung, innen, 30 cm Belagverbreiterung Arbeitsgerüst, innenseitig; für
Montage WDVS
Grundstandzeit: 4 Wochen.
Einbaulage : bis ca. 12,00 m über Gelände
Breite: 0,30 m
Lastklasse: LK 5
Einbauort: Ost-, West-, Nord- und Südfassade
02.__. 22
Gerüstverbreiterung, innen, 30 cm
161.00
m
02.__. 23 Gebrauchsüberlassung, Gerüstverbreiterung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die in Pos
02.22 beschreibene Gerüstverbreiterung über die
4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: ca. 48 Wochen
48 Wochen x 161,00 m =30.912,00 mWo
02.__. 23
Gebrauchsüberlassung, Gerüstverbreiterung
30,912.00
mWo
03 Gerüstbekleidung
03
Gerüstbekleidung
03.__. 1 Gerüstbekleidung mit Schutznetz Vollflächige Gerüstbekleidung mit Staubschutznetz;
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über
die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Einbauort:Ost-,West, Nord-,und Südfassade
03.__. 1
Gerüstbekleidung mit Schutznetz
654.00
m²
03.__. 2 Gebrauchsüberlassung, Schutznetz Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den in Pos
03.1 beschreibenen Schutznetz über die 4-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: ca. 52 Wochen
52 Wochen x 654,00 m² =34.008,00 m²/Wo
03.__. 2
Gebrauchsüberlassung, Schutznetz
34,008.00
m²Wo
03.__. 3 Gerüstbekleidung mit armierter Baufolie Bekleidung des Gerüstes mit armierter Baufolie in
Teilbereichen; Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen
(Grundeinsatzzeit)
03.__. 3
Gerüstbekleidung mit armierter Baufolie
O
654.00
m²
03.__. 4 Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung, Baufolie, Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die in Pos
03.3 beschreibene Baufolie über die 4-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: ca. 52 Wochen
52 Wochen x 654,00 m² =34.008,00 m²/Wo
03.__. 4
Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung, Baufolie,
O
34,008.00
m²Wo
03.__. 5 Überkopfplane für das Fassadengerüst Kopfabdeckung in der oberen Gerüstlage als
Witterungsschutz, inklusive notwendiger
Rohrunterkonstruktion aufbauen, vorhalten und wieder
abbauen.
Grundstandzeit der Kopfabdeckung: 4 Wochen mietfrei.
03.__. 5
Überkopfplane für das Fassadengerüst
O
48.00
m
03.__. 6 Gebrauchsüberlassung, Überkopfplane Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die in Pos
03.5 beschreibene Baufolie über die 4-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Überlassungszeit: ca 15 Wochen
15 Wochen x 48,0 m = 720,00 m/Wo
03.__. 6
Gebrauchsüberlassung, Überkopfplane
O
720.00
mWo.
04 Raumgerüste
04
Raumgerüste
04.__. 1 Raumgerüst, Arbeitsgerüst, LK 3,Treppenhauskopf Arbeitsgerüst gemäß DIN EN 12811-1 als flächenorien
tiertes Standgerüst (Raumgerüst). Gebrauchsüber
lassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit).
Der Einbau auf den Stufen sowie Höhenversprünge in der
Deckengeometrie sind in den Einheitspreis einzurechnen.
Verwendungszweck : Maler, TGA, Dämmung,
Trockenbau
Arbeitshöhe: bis 4,80 m
Lastklasse: 3
Einsatzbereich: Treppenhaus, Schnitt C-C.
04.__. 1
Raumgerüst, Arbeitsgerüst, LK 3,Treppenhauskopf
48.00
m³
04.__. 2 Gebrauchsüberlassung; Raumgerüst Treppenhauskopf Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos
04.1 beschreibene Arbeitsgerüst über die 4-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: ca.10 Wochen
10 Wochen x 48;00 m² =480,00 m²/Wo
04.__. 2
Gebrauchsüberlassung; Raumgerüst Treppenhauskopf
480.00
m³Wo
05 Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
05
Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
05.__. 1 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und nur auf Anweisung des AG gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.__. 1
Stundensatz Vorarbeiter
10.00
h
05.__. 2 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und nur auf Anweisung des AG gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.__. 2
Stundensatz Fachwerker
10.00
h
05.__. 3 Anfahrten Kosten für gesonderte An- und Abfahrten für
etagenweiser Aufbau
05.__. 3
Anfahrten
5.00
Stk
05.__. 4 Verschließen der Gerüstankerlöcher Die Gerüstankerlöchern des Wärmedämmverbundsystems
währed des Gerüstabbaus fest mit einem passenden
Styropor-Stopfen (Rundmaterial) verschließen.
05.__. 4
Verschließen der Gerüstankerlöcher
1.00
psch