00 ALLGEMEINE VORARBEITEN
00.__.0130 Vorankündigung erstellen Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung erstellen und
spätestens zwei Wochen vor Einrichten der Baustelle der
zuständigen Behörde übermitteln. Vorankündigung
sichtbar
und witterungsgeschützt auf der Baustelle aushängen.
Bei erheblichen Änderungen während der Bauzeit
anpassen.
00.__.0140 SiGe-Plan erstellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) nach
RAB 31 erstellen und mit dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator
dieser und weiterer berührter
Baustellen abstimmen. Bei erheblichen Änderungen in der
Ausführung des Bauvorhabens anpassen. Den SiGe-Plan für
jeden Beschäftigten einsehbar auf der Baustelle
vorhalten.
Der SIGE-Plan ist dem AG spätestens 3 Wochen nach
Auftragserteilung zu übergeben.
Die ggf. gleichzeitig laufenden Leistungen eingesetzter
Unternehmen (Nachunternehmer) sind in diese Position
mit
einzukalkulieren.
00.__.0150 Baustellenkoordinierung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während
der Ausführung des Bauvorhabens nach RAB 30 und
Unterlagen
des AG stellen.
Der Koordinator nimmt diese Aufgaben auch für
Teilleistungen wahr, die Nachunternehmern übertragen
werden sowie für Leistungen anderer Auftraggeber im
Rahmen der Gesamtmaßnahme.
Der AG liefert keinerlei Vorarbeiten aus der
Planungsphase.